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L
U X E M B O U R G
MEMORIAL
Journal Officiel
du Grand-Duché de
Luxembourg
MEMORIAL
Amtsblatt
des Großherzogtums
Luxemburg
R E C U E I L D E S S O C I E T E S E T A S S O C I A T I O N S
Le présent recueil contient les publications prévues par la loi modifiée du 10 août 1915 concernant les sociétés commerciales
et par la loi modifiée du 21 avril 1928 sur les associations et les fondations sans but lucratif.
C — N° 1678
26 juillet 2011
SOMMAIRE
ABV s.à r.l. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80532
ACLF / Lyondell Sàrl . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80498
Adler & Zirves S. à r.l. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80498
AFET (Poland) S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80533
ANNA Real Estate GP S.à r.l. . . . . . . . . . . .
80532
Arranmore . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80498
Association Maurilux asbl . . . . . . . . . . . . . . .
80530
Avolon Investments S.à r.l. . . . . . . . . . . . . . .
80498
AZ Euro Investments S.à r.l. . . . . . . . . . . . .
80498
Bateman Oil & Gas Luxembourg S.à r.l.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80499
Blue Skye (Lux) S.à r.l. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80533
Bonnifacio Henrico S.à r.l. . . . . . . . . . . . . . .
80522
Brading Holding S.à r.l. . . . . . . . . . . . . . . . . .
80534
B.R.E. S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80499
Build-Consult S.à r.l. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80523
Café-Restaurant Borlon, S.à r.l. . . . . . . . . . .
80523
C.I.B.S.-Immo.Assurances S.A. . . . . . . . . . .
80530
Construction Maçonnerie Industrielle . . . .
80524
Crosscapital Sicav . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80534
Danube Management Sàrl . . . . . . . . . . . . . .
80534
Danube SCA, SICAR . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80535
Ecobiodis S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80524
EEE 5 S.à r.l. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80524
Equi Group S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80535
Espace Mobile S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80525
Flb.lu a.s.b.l. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80535
Fondation Kräizbierg . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80525
Fondation Luxembourg School of Finance
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80539
FondsSelector SMR Sicav . . . . . . . . . . . . . . .
80502
Free Invest Holding S.A. . . . . . . . . . . . . . . . .
80537
G.B.S. Logistics s.à r.l. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80538
Gescapital Sicav . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80538
Glennlo Investments I SA . . . . . . . . . . . . . . .
80533
Globo Lux S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80538
Globo Solutions S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80539
Irish & Gypsy Cob S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . .
80538
Kazanorgsintez S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80502
Late S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80542
Lieber Holz-Haus S.à r.l. . . . . . . . . . . . . . . . .
80499
Lieber Holz-Haus S.à r.l. . . . . . . . . . . . . . . . .
80499
Life International S. à r.l. . . . . . . . . . . . . . . . .
80500
Life International S. à r.l. . . . . . . . . . . . . . . . .
80501
Life International S. à r.l. . . . . . . . . . . . . . . . .
80501
Life International S. à r.l. . . . . . . . . . . . . . . . .
80500
Life International S. à r.l. . . . . . . . . . . . . . . . .
80500
Life International S. à r.l. . . . . . . . . . . . . . . . .
80501
Lion Systems S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80500
Luxembourg Air Rescue A.s.b.l. . . . . . . . . .
80542
LUXIMMO Achte Beteiligungsgesellschaft
AG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80499
Luxorange S.à r.l. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80543
M-Tech s.à r.l. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80543
Neoimmo S.àr.l. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80544
PBP Holding S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80537
Planete Nature et Conseils . . . . . . . . . . . . . .
80544
RRenewal S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80535
Tale S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80528
Union Investment Financial Services S.A.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80529
Vestfin S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80529
WX Warsaw Holding S.A. . . . . . . . . . . . . . .
80529
Yati Sàrl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80529
Yoohoomedia S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80530
80497
L
U X E M B O U R G
Avolon Investments S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: USD 73.368,67.
Siège social: L-2163 Luxembourg, 20, avenue Monterey.
R.C.S. Luxembourg B 153.147.
Les statuts coordonnées ont été déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 3 juin 2011.
Référence de publication: 2011077068/11.
(110086089) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 3 juin 2011.
ACLF / Lyondell Sàrl, Société à responsabilité limitée.
Capital social: USD 20.000,00.
Siège social: L-1882 Luxembourg, 5, rue Guillaume Kroll.
R.C.S. Luxembourg B 145.023.
Par résolutions circulaires du conseil de gérance signées en date du 23 mai 2011, les gérants ont décidé de transférer
le siège social de la société du 15, Rue Edward Steichen, L-2540 Luxembourg au 5, rue Guillaume Kroll, L-1882 Luxem-
bourg, avec effet au 16 mai 2011.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 31 mai 2011.
Référence de publication: 2011077069/13.
(110086235) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 3 juin 2011.
Arranmore, Société Anonyme.
Siège social: L-1610 Luxembourg, 42-44, avenue de la Gare.
R.C.S. Luxembourg B 132.431.
Les Comptes annuels au 31 décembre 2010 ont été déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Référence de publication: 2011077075/9.
(110085841) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 3 juin 2011.
Adler & Zirves S. à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-3730 Rumelange, 1, Grand-rue.
R.C.S. Luxembourg B 102.484.
Les comptes annuels au 31 décembre 2007 ont été déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg.
Référence de publication: 2011077071/10.
(110085830) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 3 juin 2011.
AZ Euro Investments S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-2450 Luxembourg, 14, boulevard F.D. Roosevelt.
R.C.S. Luxembourg B 117.806.
Le bilan au 31 décembre 2010 a été déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
A Luxembourg, le 3 juin 2011.
Référence de publication: 2011077078/10.
(110086278) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 3 juin 2011.
80498
L
U X E M B O U R G
B.R.E. S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2340 Luxembourg, 7, rue Philippe II.
R.C.S. Luxembourg B 132.548.
Les comptes annuels au 31 décembre 2010 ont été déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
B.R.E. S.A.
Société Anonyme
Signature
Référence de publication: 2011077079/12.
(110085578) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 3 juin 2011.
Bateman Oil & Gas Luxembourg S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: USD 18.438,00.
Siège social: L-1469 Luxembourg, 67, rue Ermesinde.
R.C.S. Luxembourg B 106.362.
Les comptes annuels au 31 décembre 2010 ont été déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
<i>Un mandatairei>
Référence de publication: 2011077081/11.
(110085850) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 3 juin 2011.
L.H.H., Lieber Holz-Haus S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-9991 Weiswampach, 13, Gruuss-Strooss.
R.C.S. Luxembourg B 43.199.
Les comptes annuels au 31 décembre 2009 ont été déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Weiswampach, le 03 juin 2011.
Référence de publication: 2011077218/10.
(110085692) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 3 juin 2011.
L.H.H., Lieber Holz-Haus S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-9991 Weiswampach, 13, Gruuss-Strooss.
R.C.S. Luxembourg B 43.199.
Les comptes annuels au 31 décembre 2008 ont été déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Weiswampach, le 03 juin 2011.
Référence de publication: 2011077219/10.
(110085693) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 3 juin 2011.
LUXIMMO Achte Beteiligungsgesellschaft AG, Société Anonyme.
Siège social: L-6637 Wasserbillig, 30, Esplanade de la Moselle.
R.C.S. Luxembourg B 82.300.
Les comptes annuels au 31.12.2010 ont été déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Signature.
Référence de publication: 2011077231/10.
(110085804) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 3 juin 2011.
80499
L
U X E M B O U R G
Life International S. à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 31.250,00.
Siège social: L-2175 Luxembourg, 8, rue Alfred de Musset.
R.C.S. Luxembourg B 41.620.
Les comptes annuels au 31 décembre 2010 ont été déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 1
er
juin 2011.
<i>Pour la société
i>Signature
<i>Un mandatairei>
Référence de publication: 2011077220/13.
(110085674) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 3 juin 2011.
Life International S. à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 31.250,00.
Siège social: L-2175 Luxembourg, 8, rue Alfred de Musset.
R.C.S. Luxembourg B 41.620.
Les comptes annuels au 31 décembre 2009 ont été déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 1
er
juin 2011.
<i>Pour la société
i>Signature
<i>Un mandatairei>
Référence de publication: 2011077221/13.
(110085675) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 3 juin 2011.
Life International S. à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 31.250,00.
Siège social: L-2175 Luxembourg, 8, rue Alfred de Musset.
R.C.S. Luxembourg B 41.620.
Les comptes annuels au 31 décembre 2008 ont été déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 1
er
juin 2011.
<i>Pour la société
i>Signature
<i>Un mandatairei>
Référence de publication: 2011077222/13.
(110085676) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 3 juin 2011.
Lion Systems S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-3895 Foetz, rue du Commerce, ecostart 2.
R.C.S. Luxembourg B 135.827.
Le bilan au 31.12.2010 a été déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
80500
L
U X E M B O U R G
Luxembourg, le 1
er
juin 2011.
Pour ordre
EUROPE FIDUCIAIRE (Luxembourg) S.A.
Boîte Postale 1307
L - 1013 Luxembourg
Référence de publication: 2011077226/14.
(110085610) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 3 juin 2011.
Life International S. à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 31.250,00.
Siège social: L-2175 Luxembourg, 8, rue Alfred de Musset.
R.C.S. Luxembourg B 41.620.
Les comptes annuels au 31 décembre 2007 ont été déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 1
er
juin 2011.
<i>Pour la société
i>Signature
<i>Un mandatairei>
Référence de publication: 2011077223/13.
(110085677) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 3 juin 2011.
Life International S. à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 31.250,00.
Siège social: L-2175 Luxembourg, 8, rue Alfred de Musset.
R.C.S. Luxembourg B 41.620.
Les comptes annuels au 31 décembre 2006 ont été déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 1
er
juin 2011.
<i>Pour la société
i>Signature
<i>Un mandatairei>
Référence de publication: 2011077224/13.
(110085678) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 3 juin 2011.
Life International S. à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 31.250,00.
Siège social: L-2175 Luxembourg, 8, rue Alfred de Musset.
R.C.S. Luxembourg B 41.620.
Les comptes annuels au 31 décembre 2005 ont été déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 1
er
juin 2011.
<i>Pour la société
i>Signature
<i>Un mandatairei>
Référence de publication: 2011077225/13.
(110085679) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 3 juin 2011.
80501
L
U X E M B O U R G
Kazanorgsintez S.A., Société Anonyme.
Capital social: EUR 31.000,00.
Siège social: L-2520 Luxembourg, 1, allée Scheffer.
R.C.S. Luxembourg B 110.183.
Le siège social du réviseur d’entreprises L’Alliance Révision SARL est situé depuis le 1
er
juin 2011 au 1, rue des Glacis,
L-1628 Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 1
er
juin 2011.
<i>Pour la société
i>TMF Management Luxembourg S.A.
<i>Domiciliatairei>
Référence de publication: 2011077200/14.
(110085662) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 3 juin 2011.
FondsSelector SMR Sicav, Société d'Investissement à Capital Variable.
Siège social: L-1445 Strassen, 4, rue Thomas Edison.
R.C.S. Luxembourg B 76.964.
Im Jahre zweitausendundelf, am dreissigsten Juni.
Vor dem unterzeichneten Notar Henri HELLINCKX, mit Amtssitz zu Luxemburg,
Sind die Aktionäre der Investmentgesellschaft mit variablem Kapital („société d'investissement à capital variable“)
"FondsSelector SMR SICAV“, mit Sitz in L-1445 Luxembourg-Strassen, 4, rue Thomas Edison, eingetragen im Handels-
und Gesellschaftsregister von Luxemburg unter der Nummer B 76964, zu einer außerordentlichen Gesellschafterver-
sammlung zusammengetreten.
Die Gesellschaft wurde gegründet gemäß notarieller Urkunde vom 25. Juli 2000, veröffentlicht im Mémorial C Nummer
632 vom 5. September 2000.. Die Satzung wurde zuletzt abgeändert gemäss Urkunde des Notars Henri Hellinckx vom
8. Oktober 2009, veröffentlicht im Mémorial C Nummer 2121 vom 29. Oktober 2009.
Die Versammlung wird unter dem Vorsitz von Frau Vera Augsdörfer, Bankangestellte, beruflich wohnhaft in Luxem-
bourg-Strassen, eröffnet.
Die Vorsitzende beruft zur Protokollführerin Frau Gisela Wenz, Bankangestellte, beruflich wohnhaft in Luxembourg-
Strassen.
Die Versammlung wählt einstimmig zur Stimmzählerin Frau Ursula BERG, Bankangestellte, beruflich wohnhaft in Lu-
xembourg-Strassen.
Sodann gab die Vorsitzende folgende Erklärungen ab:
I.- Die anwesenden oder vertretenen Aktieninhaber und die Anzahl der von ihnen gehaltenen Aktien sind auf einer
Anwesenheitsliste, unterschrieben von den Aktieninhabern oder deren Bevollmächtigte, dem Versammlungsbüro und
dem unterzeichneten Notar, aufgeführt. Die Anwesenheitsliste sowie die Vollmachten der vertretenen Aktionäre bleiben
gegenwärtiger Urkunde beigefügt um mit derselben einregistriert zu werden.
II.- Die gegenwärtige Generalversammlung wurde einberufen durch Einladungen mit der hiernach angegebenen Tage-
sordnung veröffentlicht:
- im Mémorial C, vom 28. Mai 2011 und vom 14. Juni 2011
- in der Tageszeitung „Tageblatt“ am 28. Mai 2011 und am 14. Juni 2011
- in der Tageszeitung „d'Wort“ am 28. Mai 2011 und am 14. Juni 2011
- in der Börsenzeitung am 28. Mai 2011 und am 14. Juni 2011
- im Amtsblatt der Wiener Zeitung am 28. Mai 2011 und am 14. Juni 2011.
III.- Die Tagesordnung hat folgenden Wortlaut:
<i>Tagesordnungi>
Änderung und Aktualisierung der Satzung per 1. Juli 2011.
Aufgrund der Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG wird die Satzung an das Gesetz vom 17. Dezember 2010 angepasst.
Ein Entwurf der neuen Satzung ist bei der Investmentgesellschaft erhältlich.
III.- Aus der vorbezeichneten Anwesenheitsliste geht hervor, dass 23.278 Aktien anlässlich der gegenwärtigen Gene-
ralversammlung, vertreten sind.
80502
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U X E M B O U R G
Die Vorsitzende teilt der Versammlung mit, dass eine erste ausserordentliche Generalversammlung mit derselben
Tagesordnung für den 27. Mai 2011 einberufen worden war und dass diese Generalversammlung nicht beschlussfähig war,
da die notwendige Anwesenheitsquote nicht erreicht war.
Gegenwärtige Generalversammlung ist gemäss Artikel 67-1 des Gesetzes über die Handelsgesellschaften beschlussfä-
hig, gleich wie viele Anteile anwesend oder vertreten sind.
Alsdann wurde nach Eintritt in die Tagesordnung einstimmig folgender Beschluss gefasst:
<i>Beschlussi>
Die Generalversammlung beschliesst die Satzung per 1. Juli 2011 an das Gesetz vom 17. Dezember 2010 anzupassen
und wie folgt neuzufassen:
I. Name, Sitz und Zweck der Investmentgesellschaft
Art. 1. Name. Zwischen den erschienen Parteien und allen, die Eigentümer von später ausgegebenen Aktien werden,
wird eine Investmentgesellschaft in Form einer Aktiengesellschaft als „Société d'investissement à capital variable“, unter
dem Namen FondsSelector SMR SICAV („Investmentgesellschaft“) gegründet. Die Investmentgesellschaft ist eine Um-
brella-Konstruktion, die mehrere Unterfonds („Teilfonds“) umfassen kann.
Art. 2. Sitz. Gesellschaftssitz ist Luxemburg-Strassen, Großherzogtum Luxemburg.
Durch einfachen Beschluss des Verwaltungsrates der Investmentgesellschaft („Verwaltungsrat“) kann der Gesell-
schaftssitz an einen anderen Ort innerhalb der Gemeinde Strassen verlegt werden und können Niederlassungen und
Repräsentanzen an einem anderen Ort innerhalb des Großherzogtums Luxemburg sowie im Ausland gegründet oder
eröffnet werden.
Aufgrund eines bestehenden oder unmittelbar drohenden politischen, militärischen oder anderen Notfalls von höherer
Gewalt außerhalb der Kontrolle, Verantwortlichkeit und Einflussmöglichkeit der Investmentgesellschaft, der die normale
Geschäftsabwicklung am Gesellschaftssitz oder den reibungslosen Verkehr zwischen dem Gesellschaftssitz und dem Aus-
land beeinträchtigt, kann der Verwaltungsrat durch einen einfachen Beschluss den Gesellschaftssitz vorübergehend bis
zur Wiederherstellung von normalen Verhältnissen ins Ausland verlegen. In diesem Falle wird die Investmentgesellschaft
die luxemburgische Nationalität jedoch beibehalten.
Art. 3. Zweck.
1. Ausschließlicher Zweck der Investmentgesellschaft ist die Anlage in Wertpapieren und/ oder sonstigen zulässigen
Vermögenswerten nach dem Grundsatz der Risikostreuung gemäß Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über
Organismen für gemeinsame Anlagen („Gesetz vom 17. Dezember 2010“) mit dem Ziel einer angemessenen Wertent-
wicklung zugunsten der Aktionäre durch Festlegung einer bestimmten Anlagepolitik zu erwirtschaften.
2. Die Investmentgesellschaft kann unter Berücksichtigung der im Gesetz vom 17. Dezember 2010 und im Gesetz vom
10. August 1915 über die Handelsgesellschaften (einschließlich nachfolgender Änderungen und Ergänzungen) („Gesetz
vom 10. August 1915“) festgelegten Bestimmungen, alle Maßnahmen treffen, die ihrem Zweck dienen oder nützlich sind.
Art. 4. Allgemeine Anlagegrundsätze und - Beschränkungen. Ziel der Anlagepolitik der einzelnen Teilfonds ist das
Erreichen einer angemessenen Wertentwicklung in der jeweiligen Teilfondswährung (wie in Artikel 14 Nr. 2 dieser Sa-
tzung i.V.m. dem betreffenden Anhang zum Verkaufsprospekt definiert). Die teilfondsspezifische Anlagepolitik wird für
den jeweiligen Teilfonds in dem betreffenden Anhang zum Verkaufsprospekt beschrieben.
Die folgenden allgemeinen Anlagegrundsätze und -Beschränkungen gelten für sämtliche Teilfonds, sofern keine Ab-
weichungen oder Ergänzungen für den jeweiligen Teilfonds in dem betreffenden Anhang zum Verkaufsprospekt enthalten
sind. Das jeweilige Teilfondsvermögen wird unter Beachtung des Grundsatzes der Risikostreuung im Sinne der Regeln
des Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 und nach den nachfolgend beschriebenen anlagepolitischen Grundsätzen
und innerhalb der Anlagebeschränkungen angelegt.
Für den jeweiligen Teilfonds dürfen nur solche Vermögenswerte erworben und verkauft werden, deren Preis den
Bewertungskriterien von Artikel 14 dieser Satzung entspricht.
1. Definitionen:
a) „geregelter Markt“
- Bei einem geregelten Markt handelt es sich um einen Markt für Finanzinstrumente im Sinne von Artikel 4 Nummer
14 der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzins-
trumente, zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des
Europäischen Parlamentes und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG.
b) „Wertpapiere“
Als Wertpapiere gelten:
- Aktien und andere, Aktien gleichwertige, Papiere („Aktien“),
- Schuldverschreibungen und andere verbriefte Schuldtitel („Schuldtitel“),
- alle anderen marktfähigen Wertpapiere, die zum Erwerb von Wertpapieren durch Zeichnung oder Austausch be-
rechtigen.
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Ausgenommen sind die in Artikel 42 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 genannten Techniken und Instrumente.
c) „Geldmarktinstrumente“
Als „Geldmarktinstrumente“ werden Instrumente bezeichnet, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden,
liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann.
d) „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW“)“
Bei jedem OGAW, der aus mehreren Teilfonds zusammengesetzt ist, wird für die Anwendung der Anlagegrenzen
jeder Teilfonds als eigener OGAW betrachtet.
2. Es werden ausschließlich
a) Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben, die an einem geregelten Markt zugelassen sind oder gehandelt
werden;
b) Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben, die an einem anderen geregelten Markt in einem Mitgliedstaat
der Europäischen Union („Mitgliedstaat“), der anerkannt, für das Publikum offen und dessen Funktionsweise ordnungs-
gemäß ist, gehandelt werden;
c) Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben, die an einer Wertpapierbörse eines nicht zur Europäischen
Union gehörenden Staatesamtlich notiert sind oder an einem anderen geregelten Markt eines nicht zur Europäischen
Union gehörenden Staates, der anerkannt, für das Publikum offen und dessen Funktionsweise ordnungsgemäß ist, gehan-
delt werden;
d) Wertpapiere und Geldmarktinstrumente aus Neuemissionen erworben, sofern die Emissionsbedingungen die Verp-
flichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse oder auf einem anderen
geregelten Markt, der anerkannt, für das Publikum offen und dessen Funktionsweise ordnungsgemäß ist, beantragt wird,
und die Zulassung spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der Emission erlangt wird.
Die unter Nr. 2 c) und d) genannten Wertpapiere und Geldmarktinstrumente werden innerhalb von Nordamerika,
Südamerika, Australien (einschließlich Ozeanien), Afrika, Asien und/oder Europa amtlich notiert oder gehandelt.
e) Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW“) erworben, die entsprechend der
Richtlinie 2009/65/EG zugelassen wurden und/oder andere Organismen für gemeinsame Anlagen („OGA“) im Sinne des
ersten und zweiten Gedankenstrichs des Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 2009/65/EG, gleichgültig ob diese ihren Sitz in
einem Mitgliedsstaat oder einem Drittstaat unterhalten, sofern
- diese OGA entsprechend solchen Rechtvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche
nach Auffassung der Luxemburger Aufsichtsbehörde derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist, und aus-
reichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht (derzeit die Vereinigten Staaten von Amerika,
Kanada, die Schweiz, Hongkong, Japan, Norwegen und Liechtenstein),
- das Schutzniveau der Aktionäre dieser OGA dem Schutzniveau der Aktionäre eines OGAW gleichwertig und ins-
besondere die Vorschriften über die getrennte Verwahrung der Vermögenswerte, die Kreditaufnahme, die Kreditge-
währung und die Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie
2009/65/EG gleichwertig sind,
- die Geschäftstätigkeit der OGA Gegenstand von Halbjahres-und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil
über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden,
- der OGAW oder andere OGA, dessen Anteile erworben werden sollen, nach seinen Vertragsbedingungen bzw.
seiner Satzung insgesamt höchstens 10% seinen Vermögens in Anteilen anderer OGAW oder OGA anlegen darf.
Bei jedem OGAW, der aus mehreren Teilfonds zusammengesetzt ist, wird für die Anwendung der Anlagegrenzen
jeder Teilfonds als eigener OGAW betrachtet.
f) Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten bei Kreditinstituten getätigt,
sofern das betreffende Kreditinstitut seinen Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU, einem OECD-und einem FATF-Mit-
gliedstaat hat oder, falls der Sitz des Kreditinstituts in einem Drittstaat liegt, es Aufsichtsbestimmungen unterliegt, die
nach Auffassung der Luxemburger Aufsichtsbehörde denen des Gemeinschaftsrechts gleichwertig sind;
g) abgeleitete Finanzinstrumente („Derivate“), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente, erworben,
die an einem der unter Absätzen a), b) oder c); bezeichneten geregelten Märkte gehandelt werden, und/oder abgeleitete
Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden („OTC-Derivate“), sofern
- es sich bei den Basiswerten um Instrumente im Sinne des Artikel 41 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010
oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die der OGAW gemäß den in seinen Grün-
dungsunterlagen genannten Anlagezielen investieren darf,
- die Gegenpartei bei Geschäften mit OTC-Derivaten einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die
von der Luxemburger Aufsichtsbehörde zugelassen sind und die auf diese Geschäftsart spezialisiert sind;
- und die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit
auf Initiative der Investmentgesellschaft zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Geschäft glatt-
gestellt werden können,
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h) Geldmarktinstrumente erworben, die nicht auf einem geregelten Markt gehandelt werden und die unter die Defi-
nition des Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 fallen, sofern die Emission oder der Emittent dieser Instrumente
bereits Vorschriften über den Einlagen-und den Anlegerschutz unterliegt, und vorausgesetzt, sie werden
- von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der
Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, so-
fern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-
rechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert oder
- von einem Unternehmen begeben, dessen Wertpapiere auf den unter den Buchstaben a), b) oder c) dieses Artikels
bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden, oder
- von einem Institut, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder
einem Institut, das Aufsichtsbestimmungen, die nach Auffassung der Luxemburger Aufsichtsbehörde mindestens so streng
sind wie die des Gemeinschaftsrechts, unterliegt und diese einhält, begeben oder garantiert, oder
- von anderen Emittenten begeben, die einer Kategorie angehören, die von der Luxemburger Aufsichtsbehörde zu-
gelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die denen des
ersten, des zweiten oder des dritten Gedankenstrichs gleichwertig sind und sofern es sich bei dem Emittenten entweder
um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens 10 Mio. Euro, das seinen Jahresabschluss nach den Vors-
chriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger, der innerhalb einer eine oder
mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig
ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung
einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll.
3. Wobei jedoch
a) bis zu 10% des jeweiligen Netto-Teilfondsvermögens in andere als die unter Nr. 2 dieses Artikels genannten Wert-
papiere, Investmentfondsanteile und Geldmarktinstrumente angelegt werden dürfen;
b) Bewegliches und unbewegliches Vermögen erworben werden darf, das für die unmittelbare Ausübung ihrer Tätigkeit
unerlässlich ist.
4. Techniken und Instrumente
a) Das jeweilige Netto-Teilfondsvermögen darf im Rahmen der Bedingungen und Einschränkungen, wie sie von der
Luxemburger Aufsichtsbehörde vorgegeben werden, Techniken und Instrumente, die Wertpapiere und Geldmarktins-
trumente zum Gegenstand haben, verwenden, sofern diese Verwendung im Hinblick auf eine effiziente Verwaltung des
jeweiligen Teilfondsvermögens erfolgt. Beziehen sich diese Transaktionen auf die Verwendung von Derivaten, so müssen
die Bedingungen und Grenzen mit den Bestimmungen des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 übereinstimmen.
Darüber hinaus ist es der Investmentgesellschaft nicht gestattet, bei der Verwendung von Techniken und Instrumenten
von ihrer im Verkaufsprospekt (nebst Satzung und Anhang) festgelegten Anlagezielen abzuweichen.
b) Die Verwaltungsgesellschaft hat sicherzustellen, dass das mit Derivaten verbundene Gesamtrisiko den Gesamtnet-
towert ihrer Portfolios nicht überschreitet.
Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallrisiko, künftige Marktfluktuationen
und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. Dies gilt auch für die beiden nachfolgenden Absätze.
Der jeweilige Teilfonds darf als Teil seiner Anlagepolitik und im Rahmen der Grenzen des Artikel 43 (5) des Gesetzes
vom 17. Dezember 2010 Anlagen in Derivate tätigen, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte die Anlagegrenzen des
Artikel 43 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 nicht überschreitet. Investiert der jeweilige Teilfonds in indexbasierte
Derivate, so werden diese Anlagen bei den Anlagegrenzen von Artikel 43 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 nicht
berücksichtigt.
Wenn ein Derivat in ein Wertpapier oder ein Geldmarktinstrument eingebettet ist, muss es hinsichtlich der Einhaltung
der Vorschriften von Artikel 42 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 mit berücksichtigt werden.
c) Wertpapierleihe
Im Rahmen eines standardisierten Wertpapierleihsystems oder eines Standardrahmenvertrages können Wertpapiere
im Wert von bis zu 50 % des Wertes des jeweiligen Wertpapierbestandes auf höchstens 30 Tage verliehen werden.
Voraussetzung ist, dass dieses Wertpapierleihsystem durch einen anerkannten Abrechnungsorganismus oder durch ein
erstklassiges auf solche Geschäfte spezialisiertes Finanzinstitut organisiert ist. Die Wertpapierleihe kann mehr als 50 %
des Wertes des Wertpapierbestandes in einem Fondsvermögen erfassen und 30 Tage überschreiten, sofern dem jewei-
ligen Fonds das Recht eingeräumt ist, den Wertpapierleihvertrag jederzeit zu kündigen und die verliehenen Wertpapiere
zurückzuverlangen.
Im Rahmen des Wertpapierdarlehens muss der Fonds grundsätzlich eine Garantie erhalten, deren Gegenwert während
der gesamten Laufzeit mindestens 90% des gesamten Marktwertes (einschließlich Zinsen, Dividenden und sonstiger et-
waiger Ansprüche) der verliehenen Titel entspricht und täglich neu bewertet wird. Sollte der aktuelle Gegenwert der
Garantie während der Dauer der Leihe unter 90% des gesamten Marktwertes der verliehenen Wertpapiere fallen, werden
die entsprechenden Sicherheiten bestellt und sind vom Kontrahenten nachzuliefern. Die Garantie kann bestehen in flüs-
sigen Mitteln, in Aktien von erstklassigen Emittenten, die an einer Börse in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union
oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zum amtlichen Handel
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zugelassen sind oder in Wertpapieren, die durch Mitgliedstaaten der OECD, deren Gebietskörperschaften oder Orga-
nismen gemeinschaftsrechtlichen, regionalen oder weltweiten Charakters begeben oder garantiert und zugunsten des
jeweiligen Teilfonds während der Laufzeit des Wertpapierleihvertrages gesperrt werden. Der Teilfonds darf die ihm als
Sicherheit zur Verfügung gestellten Wertpapiere nicht verwenden.
Das Kontrahentenrisiko, das ein Teilfonds eingeht, wenn er mit ein und derselben Gegenpartei Wertpapierleihge-
schäfte tätigt, darf 10% seines Vermögens nicht überschreiten, wenn es sich bei der Gegenpartei um eines der in Artikel
41 Absatz (1) Buchstabe f) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 genannten Finanzinstitute handelt. In allen anderen
Fällen liegt die Grenze bei 5% seines Vermögens.
Wertpapiere, die vom Wertpapierdarlehensnehmer selbst oder von einem Unternehmen, das zu der gleichen Unter-
nehmensgruppe gehört, ausgestellt sind, sind als Sicherheit unzulässig.
Einer Garantie bedarf es nicht, sofern die Wertpapierleihe im Rahmen von Clearstream Banking S.A., der Clearstream
Banking Aktiengesellschaft, EUROCLEAR oder einem sonstigen anerkannten Abrechnungsorganismus stattfindet, der
selbst zu Gunsten des Verleihers der verliehenen Wertpapiere mittels einer Garantie oder auf andere Weise Sicherheit
leistet. Die Erträge aus Wertpapierleihgeschäften werden nach Abzug der damit verbundenen Kosten zum überwiegenden
Teil dem Fondsvermögen gutgeschrieben.
5. Pensionsgeschäfte
Die Verwaltungsgesellschaft kann sich im Namen der Investmentgesellschaft für den jeweiligen Teilfonds an Pensions-
geschäften beteiligen, die in Käufen und Verkäufen von Wertpapieren bestehen, bei denen die Vereinbarungen dem Käufer
das Recht oder die Pflicht einräumen, die verkauften Wertpapiere vom Erwerber zu einem Preis und innerhalb einer Frist
zurückzukaufen, die zwischen den beiden Parteien bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.
Die Verwaltungsgesellschaft kann im Namen der Investmentgesellschaft bei Pensionsgeschäften entweder als Käufer
oder als Verkäufer auftreten. Eine Beteiligung an solchen Geschäften unterliegt jedoch folgenden Richtlinien:
a) Wertpapiere über ein Pensionsgeschäft dürfen nur gekauft oder verkauft werden, wenn es sich bei der Gegenpartei
um ein Finanzinstitut erster Ordnung handelt, das sich auf diese Art von Geschäften spezialisiert hat.
b) Während der Laufzeit eines Pensionsgeschäfts dürfen die vertragsgegenständlichen Wertpapiere vor Ausübung des
Rechts auf den Rückkauf dieser Wertpapiere oder vor Ablauf der Rückkauffrist nicht veräußert werden.
Es muss zusätzlich sichergestellt werden, dass der Umfang der Verpflichtungen bei Pensionsgeschäften so gestaltet ist,
dass die Investmentgesellschaft für den betreffenden Teilfonds ihren Verpflichtungen zur Rücknahme von Aktien jederzeit
nachkommen kann.
Die Verwaltungsgesellschaft kann im Namen der Investmentgesellschaft geeignete Dispositionen treffen und mit Ein-
verständnis der Depotbank weitere Anlagebeschränkungen aufnehmen, die erforderlich sind, um den Bedingungen in
jenen Ländern zu entsprechen, in denen Aktien vertrieben werden sollen.
6. Risikostreuung
a) Es dürfen maximal 10% des jeweiligen Netto-Teilfondsvermögens in Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten
ein und desselben Emittenten angelegt werden. Jeder Teilfonds darf nicht mehr als 20% seines Vermögens in Einlagen bei
ein und derselben Einrichtung anlegen.
Das Ausfallrisiko bei Geschäften der Investmentgesellschaft mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschrei-
ten:
- 10% des Netto-Teilfondsvermögens, wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut im Sinne von Artikel 41 Absatz 1
Buchstabe f des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 ist und
- 5% des Netto-Teilfondsvermögens in allen anderen Fällen.
b) Der Gesamtwert der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten, in deren Wertpapieren und Geld-
marktinstrumente die Investmentgesellschaft mehr als 5% des jeweiligen Netto-Teilfondsvermögens angelegt hat, darf
40% des betreffenden Netto-Teilfondsvermögens nicht übersteigen darf. Diese Begrenzung findet keine Anwendung auf
Einlagen und Geschäfte mit OTC-Derivaten, die mit Finanzinstituten getätigt werden, die einer Aufsicht unterliegen.
Ungeachtet der einzelnen Obergrenzen darf die Investmentgesellschaft bei ein und derselben Einrichtung höchstens
20% des jeweiligen Teilfondsvermögens in einer Kombination aus
- von dieser Einrichtung begebenen Wertpapiere oder Geldmarktinstrumenten und/oder
- Einlagen bei dieser Einrichtung und/oder
- von dieser Einrichtung erworbenen OTC-Derivaten
investieren.
c) Die unter Nr. 6 Buchstabe a), erster Satz dieses Artikels genannte Anlagegrenze von 10% des Netto-Teilfondsver-
mögens erhöht sich in den Fällen auf 35% des jeweiligen Netto-Teilfondsvermögens, in denen die zu erwerbenden
Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente von einem Mitgliedstaat, seinen Gebietskörperschaften, einem Drittstaat oder
anderen internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten ange-
hören begeben oder garantiert werden.
d) Die unter Nr. 6 Buchstabe a) erster Satz dieses Artikels genannte Anlagegrenze von 10% des Netto-Teilfondsver-
mögens erhöht sich in den Fällen auf 25% des jeweiligen Netto-Teilfondsvermögens, in denen die zu erwerbenden
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Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut ausgegeben werden, das seinen Sitz in einem Mitgliedstaat hat und kraft
Gesetzes einer besonderen öffentlichen Aufsicht unterliegt, durch die die Inhaber dieser Schuldverschreibungen geschützt
werden sollen. Insbesondere müssen die Erlöse aus der Emission dieser Schuldverschreibungen nach dem Gesetz in
Vermögenswerten angelegt werden, die während der gesamten Laufzeit der Schuldverschreibungen in ausreichendem
Maße die sich daraus ergebenden Verpflichtungen abdecken und die mittels eines vorrangigen Sicherungsrechts im Falle
der Nichterfüllung durch den Emittenten für die Rückzahlung des Kapitals und die Zahlung der laufenden Zinsen zur
Verfügung stehen.
Sollten mehr als 5% des jeweiligen Netto-Teilfondsvermögens in von solchen Emittenten ausgegebenen Schuldvers-
chreibungen angelegt werden, darf der Gesamtwert der Anlagen in solchen Schuldverschreibungen 80% des betreffenden
Netto-Teilfondsvermögens nicht überschreiten.
e) Die unter Nr. 6 Buchstabe b) erster Satz dieses Artikels genannte Beschränkung des Gesamtwertes auf 40% des
betreffenden Netto-Teilfondsvermögens findet in den Fällen der Buchstaben c) und d) keine Anwendung.
f) Die unter Nr. 6 Buchstabe a) bis e) dieses Artikels beschriebenen Anlagegrenzen von 10%, 35% bzw. 25% des
jeweiligen Netto-Teilfondsvermögens dürfen nicht kumulativ betrachtet werden, sondern es dürfen insgesamt nur maxi-
mal 35% des Netto-Teilfondsvermögens in Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten ein und derselben Einrichtung
oder in Einlagen oder Derivative bei derselben angelegt werden.
Gesellschaften, die im Hinblick auf die Erstellung des konsolidierten Abschlusses im Sinne der Richtlinie 83/349/EWG
des Rates vom 13. Juni 1983 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den konsolidierten
Abschluss (ABl. L 193 vom 18. Juli 1983, S.1) oder nach den anerkannten internationalen Rechnungslegungsvorschriften
derselben Unternehmensgruppe angehören, sind bei der Berechnung der in dieser Nr. 6 Lit. a) bis g) dieses Artikels
vorgesehenen Anlagegrenzen als eine einzige Einrichtung anzusehen.
Der jeweilige Teilfonds darf 20% seines Netto-Teilfondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente ein
und derselben Unternehmensgruppe investieren.
g) Unbeschadet der in Artikel 48 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 festgelegten Anlagegrenzen kann die Ver-
waltungsgesellschaft im Namen der Investmentgesellschaft für den jeweiligen Teilfonds bis zu 20% seines Netto-
Teilfondsvermögens in Aktien und Schuldtiteln ein und derselben Einrichtung investieren, wenn die Nachbildung eines
von der Luxemburger Aufsichtsbehörde anerkannten Aktien-oder Schuldtitelindex das Ziel der Anlagepolitik des jewei-
ligen Teilfonds ist. Vorraussetzung hierfür ist jedoch, dass:
- die Zusammensetzung des Index hinreichend diversifiziert ist;
- der Index eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellt, auf den er sich bezieht, und
- der Index in angemessener Weise veröffentlicht wird.
Die vorgenannte Anlagegrenze erhöht sich auf 35% des jeweiligen Netto-Teilfondsvermögens in den Fällen, in denen
es aufgrund außergewöhnlicher Marktverhältnisse gerechtfertigt ist, insbesondere auf geregelten Märkten, auf denen bes-
timmte Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente stark dominieren. Diese Anlagegrenze gilt nur für die Anlage bei einem
einzigen Emittenten.
Ob für die Investmentgesellschaft von dieser Möglichkeit Gebrauch macht wird, findet für den jeweiligen Teilfonds in
dem entsprechenden Anhang zum Verkaufsprospekt Erwähnung.
h) Unbeschadet des unter Artikel 43 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 Gesagten, dürfen unter Wahrung des
Grundsatzes der Risikostreuung, bis zu 100% des jeweiligen Netto-Teilfondsvermögens in Wertpapieren und Geldmark-
tinstrumenten angelegt werden, die von einem EU-Mitgliedstaat, seinen Gebietskörperschaften, einem OECD-Mitglieds-
taat oder von internationalen Organismen, denen ein oder mehrere EU-Mitgliedstaaten angehören, ausgegeben werden
oder garantiert sind. In jedem Fall müssen die im jeweiligen Teilfondsvermögen enthaltenen Wertpapiere aus sechs ver-
schiedenen Emissionen stammen, wobei der Wert der Wertpapiere, die aus ein und derselben Emission stammen, 30%
des jeweiligen Netto-Teilfondsvermögens nicht überschreiten darf.
i) Soweit die Anlagepolitik des jeweiligen Teilfonds eine Anlage von mehr als 10% des jeweiligen Netto-Teilfondsver-
mögens in OGAW oder OGA im Sinne der Ziffer 2, Buchstabe e) dieses Artikels vorsieht, finden die nachfolgenden
Buchstaben j) und k) Anwendung.
j) Für den jeweiligen Teilfonds dürfen nicht mehr als 20% des jeweiligen Netto-Teilfondsvermögens in Anteilen ein und
desselben OGAW oder ein und desselben anderen OGA gemäß Artikel 41 Absatz1 Buchstabe e) des Gesetzes vom 17.
Dezember 2010 angelegt werden. Wobei im Sinne von Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe e) des Gesetzes vom 17. Dezember
2010 jeder Teilfonds eines OGAW oder OGA mit mehreren Teilfonds, bei denen die Aktiva ausschließlich den Ansprü-
chen der Aktionäre dieses Teilfonds gegenüber den Gläubigern haften, deren Forderungen anlässlich der Gründung, der
Laufzeit oder der Liquidation des Teilfonds entstanden sind, als eigenständige OGAW oder OGA anzusehen sind.
k) Für den jeweiligen Teilfonds dürfen nicht mehr als 30% des Netto-Teilfondsvermögens in andere OGA angelegt
werden. In diesen Fällen müssen die Anlagegrenzen von Artikel 43 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 hinsichtlich
der Vermögenswerte der OGAW bzw. OGA, von denen Anteile erworben werden, nicht gewahrt sein.
l) Erwirbt die Verwaltungsgesellschaft für die Investmentgesellschaft Anteile anderer OGAW und/oder sonstiger an-
derer OGA, die unmittelbar oder aufgrund einer Übertragung von derselben Verwaltungsgesellschaft oder von einer
Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherr-
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schung oder eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist, so darf die Verwaltungsgesellschaft oder
die andere Gesellschaft für die Zeichnung oder die Rücknahme von Anteilen dieser anderen OGAW und/oder OGA
durch den OGAW keine Gebühren berechnen (inkl. Ausgabeaufschlägen und Rücknahmeabschlägen).
Generell kann es bei dem Erwerb von Anteilen an Zielfonds zu der Erhebung einer Verwaltungsvergütung auf Ebene
des Zielfonds kommen und es sind gegebenenfalls der jeweilige Ausgabeaufschlag bzw. eventuelle Rücknahmegebühren
zu berücksichtigen. Die Investmentgesellschaft wird dabei nicht in Zielfonds anlegen, die einer Verwaltungsvergütung von
mehr als 3% unterliegen.
Es ist der Verwaltungsgesellschaft nicht gestattet, die von ihr verwalteten OGAW nach Teil I des Gesetzes vom 17.
Dezember 2010 dazu zu benutzen, eine Anzahl an mit Stimmrechten verbundenen Aktien zu erwerben, die es ihr ermö-
glichen, einen nennenswerten Einfluss auf die Geschäftsführung eines Emittenten auszuüben. Gleiches gilt für einen
etwaigen Fondsmanager.
m) Ein Teilfonds eines Umbrellafonds kann in andere Teilfonds desselben Umbrellafonds investieren. Zusätzlich zu den
bereits genannten Bedingungen für Investitionen in Zielfonds gelten bei einer Investition in Zielfonds, die gleichzeitig
Teilfonds desselben Umbrellafonds sind, die folgenden Bedingungen:
- Zirkelinvestitionen sind nicht erlaubt. Das heißt, der Zielteilfonds kann seinerseits nicht in den Teilfonds desselben
Umbrellafonds investieren, der seinerseits in den Zielteilfonds investiert ist,
- Die Teilfonds eines Umbrellafonds, die von einem anderen Teilfonds desselben Umbrellafonds erworben werden
sollen, gemäß ihrem Verwaltungsreglement bzw. ihrer Satzung insgesamt höchstens 10% ihres Sondervermögens in An-
teilen anderer Zielteilfonds desselben Umbrellafonds anlegen dürfen,
- Stimmrechte aus dem Halten von Anteilen von Zielfonds, die gleichzeitig Teilfonds desselben Umbrellafonds sind,
sind solange diese Anteile von einem Teilfonds desselben Umbrellafonds gehalten werden, ausgesetzt. Eine angemessene
buchhalterische Erfassung in der Rechnungslegung und den periodischen Berichten bleibt von der Regelung unberührt,
- Solange ein Teilfonds Anteile eines anderen Teilfonds desselben Umbrellafonds hält, werden die Anteile des Ziel-
teilfonds bei der Nettoinventarwertberechnung nicht berücksichtigt, soweit die Berechnung zur Feststellung des Errei-
chens des gesetzlichen Mindestkapitals des Umbrellafonds dient und
- Erwirbt ein Teilfonds Anteile eines anderen Teilfonds desselben Umbrellafonds, darf es nicht zu einer Verdopplung
von Verwaltungs-, Zeichnungs-oder Rücknahmegebühren auf der Ebene des Teilfonds kommen, der in den Zielteilfonds
desselben Umbrellafonds investiert hat.
n) Weiter können für die Investmentgesellschaft
- bis zu 10% der stimmrechtslosen Aktien ein und desselben Emittenten,
- bis zu 10% der ausgegebenen Schuldverschreibungen ein und desselben Emittenten,
- nicht mehr als 25% der ausgegebenen Anteile ein und desselben OGAW und/oder OGA,
- nicht mehr als 10% der Geldmarktinstrumente ein und desselben Emittenten
erworben werden.
o) Die unter Nr. 6 Buchstaben n) bis o) genannten Anlagegrenzen finden keine Anwendung soweit es sich um
- Wertpapiere und Geldmarktinstrumente handelt, die von einem Mitgliedstaat oder dessen Gebietskörperschaften,
oder von einem Drittstaat begeben oder garantiert werden;
- Wertpapiere und Geldmarktinstrumente handelt, die von einer internationalen Körperschaft öffentlich-rechtlichen
Charakters begeben werden, der ein oder mehrere EU-Mitgliedstaaten angehören.
- Aktien handelt, die der jeweilige Teilfonds an dem Kapital einer Gesellschaft eines Drittstaates besitzt, die ihr Ver-
mögen im wesentlichen in Wertpapieren von Emittenten anlegt, die in diesem Staat ansässig sind, wenn eine derartige
Beteiligung für den jeweiligen Teilfonds aufgrund der Rechtsvorschriften dieses Staates die einzige Möglichkeit darstellt,
Anlagen in Wertpapieren von Emittenten dieses Staates zu tätigen. Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch nur unter der
Voraussetzung, dass die Gesellschaft des Staates außerhalb der Europäischen Union in ihrer Anlagepolitik die in Artikel
43, 46 und 48 (1) und (2) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 festgelegten Grenzen beachtet. Bei der Überschreitung
der in den Artikeln 43 und 46 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 genannten Grenzen findet Artikel 49 des Gesetzes
vom 17. Dezember 2010 sinngemäß Anwendung.
7. Flüssige Mittel
Ein Teil des Netto-Teilfondsvermögens darf in flüssigen Mitteln, die jedoch nur akzessorischen Charakter haben dürfen,
gehalten werden.
8. Kredite und Belastungsverbote
a) Das jeweilige Teilfondsvermögen darf nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder zur
Sicherung abgetreten werden, es sei denn, es handelt sich um Kreditaufnahmen im Sinne des nachstehenden Buchstaben
b) oder um Sicherheitsleistungen zur Erfüllung von Einschuss-oder Nachschussverpflichtungen im Rahmen der Abwicklung
von Geschäften mit Finanzinstrumenten.
b) Kredite zu Lasten des jeweiligen Teilfondsvermögens dürfen nur kurzfristig und bis zu einer Höhe von 10% des
jeweiligen Netto-Teilfondsvermögens aufgenommen werden. Ausgenommen hiervon ist der Erwerb von Fremdwährun-
gen durch „Back-to-Back“-Darlehen.
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c) Zu Lasten des jeweiligen Teilfondsvermögens dürfen weder Kredite gewährt noch für Dritte Bürgschaftsverpflich-
tungen eingegangen werden, wobei dies dem Erwerb von noch nicht voll eingezahlten Wertpapieren, Geldmarktinstru-
menten oder anderen Finanzinstrumenten gemäß Artikel 41 Absatz 1 Buchstaben. e), g) und h) des Gesetzes vom 17.
Dezember 2010 nicht entgegensteht.
d) Die Teilfonds dürfen Kredite bis zu 10% ihres jeweiligen Netto-Teilfondsvermögens aufnehmen, sofern es sich um
Kredite handelt, die den Erwerb von Immobilien ermöglichen sollen, die für die unmittelbare Ausübung ihrer Tätigkeit
unerlässlich sind; in diesem Fall dürfen diese sowie die Kredite nach Buchstabe b) zusammen 15% des Netto-Teilfonds-
vermögens nicht überschreiten.
9. Weitere Anlagerichtlinien
a) Wertpapierleerverkäufe sind nicht zulässig.
b) Das jeweilige Teilfondsvermögen darf nicht in Immobilien, Edelmetallen oder Zertifikaten über solche Edelmetalle,
Edelmetallkontrakten, Waren oder Warenkontrakten angelegt werden.
c) Für den jeweiligen Teilfonds dürfen keine Verbindlichkeiten eingegangen werden, die, zusammen mit den Krediten
nach Nr. 8 Buchstabe. b) dieses Artikels, 10% des betreffenden Netto-Teilfondsvermögens überschreiten.
10. Die in diesem Artikel genannten Anlagebeschränkungen beziehen sich auf den Zeitpunkt des Erwerbs der Wert-
papiere. Werden die Prozentsätze nachträglich durch Kursentwicklungen oder aus anderen Gründen als durch Zukäufe
überschritten, so wird die Verwaltungsgesellschaft unverzüglich unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre eine
Rückführung in den vorgegebenen Rahmen anstreben.
II. Dauer, Verschmelzung und Liquidation der Investmentgesellschaft
Art. 5. Dauer der Investmentgesellschaft. Die Investmentgesellschaft ist für eine unbestimmte Dauer gegründet.
Art. 6. Die Verschmelzung der Investmentgesellschaft mit einem Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren
(„OGAW“). Die Investmentgesellschaft kann durch Beschluss der Generalversammlung mit einem OGAW verschmolzen
werden. Der Beschluss bedarf des Anwesenheitsquorums und der Mehrheit, wie sie im Gesetz vom 10. August 1915 für
Satzungsänderungen vorgesehen sind. Der Beschluss der Generalversammlung zur Verschmelzung der Investmentgesell-
schaft wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen veröffentlicht.
Die Aktionäre der einzubringenden Investmentgesellschaft haben während eines Monats das Recht, ohne Kosten die
Rücknahme aller oder eines Teils ihrer Aktien zum einschlägigen Nettoinventarwert pro Aktie zu verlangen. Die Aktien
der Aktionäre, welche die Rücknahme ihrer Aktien nicht verlangt haben, werden auf der Grundlage des Nettoinventar-
werts pro Aktie an dem Tag des Inkrafttretens der Verschmelzung durch Aktien des aufnehmenden OGAW ersetzt.
Gegebenenfalls erhalten die Aktionäre einen Spitzenausgleich.
Art. 7. Die Liquidation der Investmentgesellschaft.
1. Die Investmentgesellschaft kann durch Beschluss der Generalversammlung liquidiert werden. Der Beschluss ist unter
Einhaltung der für Satzungsänderungen vorgeschriebenen Bestimmungen zu fassen, es sei denn diese Satzung, das Gesetz
vom 10. August 1915 oder das Gesetz vom 17. Dezember 2010 verzichten auf die Einhaltung dieser Bestimmungen.
Sinkt das Fondsvermögen der Investmentgesellschaft unter zwei Drittel des Mindestkapitals, muss der Verwaltungsrat
der Investmentgesellschaft eine Generalversammlung einberufen und dieser die Frage nach der Liquidation der Invest-
mentgesellschaft unterbreiten. Die Liquidation wird mit einer einfachen Mehrheit der anwesenden bzw. vertretenden
Aktien beschlossen.
Sinkt das Fondsvermögen der Investmentgesellschaft unter ein Viertel des Mindestkapitals, muss der Verwaltungsrat
der Investmentgesellschaft eine Generalversammlung einberufen und dieser die Frage nach der Liquidation der Invest-
mentgesellschaft unterbreiten. Die Liquidation wird mit einer Mehrheit von 25% der in der Generalversammlung
anwesenden bzw. vertretenden Aktien beschlossen.
Die Einberufungen zu den vorgenannten Generalversammlungen erfolgen jeweils innerhalb von 40 Tagen nach Fests-
tellung des Umstandes, dass das Fondsvermögen unter zwei Drittel bzw. unter ein Viertel des Mindestkapitals gesunken
ist.
Der Beschluss der Generalversammlung zur Liquidation der Investmentgesellschaft wird entsprechend den gesetzli-
chen Bestimmungen veröffentlicht.
2. Vorbehaltlich eines gegenteiligen Beschlusses des Verwaltungsrates wird die Investmentgesellschaft mit dem Datum
der Beschlussfassung über die Liquidation bis zur Durchführung des Liquidationsbeschlusses keine Aktien der Invest-
mentgesellschaft mehr ausgeben, zurücknehmen oder umtauschen.
3. Nettoliquidationserlöse, deren Auszahlung nicht bis zum Abschluss des Liquidationsverfahrens von Aktionären gel-
tend gemacht wurden, werden von der Depotbank nach Abschluss des Liquidationsverfahrens für Rechnung der
berechtigten Aktionäre bei der Caisse des Consignations im Großherzogtum Luxemburg hinterlegt, bei der diese Beträge
verfallen, wenn sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist geltend gemacht werden.
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III. Die Teilfonds, Dauer, Verschmelzung und Liquidation eines oder mehrerer Teilfonds
Art. 8. Die Teilfonds.
1. Die Investmentgesellschaft besteht aus einem oder mehreren Teilfonds. Der Verwaltungsrat kann jederzeit
beschließen, weitere Teilfonds aufzulegen. In diesem Fall wird der Verkaufsprospekt entsprechend angepasst.
2. Jeder Teilfonds gilt im Verhältnis der Aktionäre untereinander als eigenständiges Vermögen. Die Rechte und Pflichten
der Aktionäre eines Teilfonds sind von denen der Aktionäre der anderen Teilfonds getrennt. Gegenüber Dritten haften
die Vermögenswerte der einzelnen Teilfonds lediglich für Verbindlichkeiten, die von den betreffenden Teilfonds einge-
gangen werden.
Art. 9. Dauer der einzelnen Teilfonds. Ein oder mehrere Teilfonds können auf bestimmte Zeit errichtet werden. Die
Dauer eines Teilfonds ergibt sich für den jeweiligen Teilfonds aus dem betreffenden Anhang zum Verkaufsprospekt.
Art. 10. Die Verschmelzung eines oder mehrerer Teilfonds.
1. Die Investmentgesellschaft kann durch Beschluss der Generalversammlung gemäß den nachfolgenden Bedingungen
beschließen, die Investmentgesellschaft bzw. einen Teilfonds in einen anderen OGAW, der von derselben Verwaltungs-
gesellschaft verwaltet wird oder der von einer anderen Verwaltungsgesellschaft verwaltet wird, zu übertragen. Die
Verschmelzung kann insbesondere in folgenden Fällen beschlossen werden:
- sofern das Netto-Fondsvermögen bzw. ein Netto-Teilfondsvermögen an einem Bewertungstag unter einen Betrag
gefallen ist, welcher als Mindestbetrag erscheint, um den Fonds bzw. den Teilfonds in wirtschaftlich sinnvoller Weise zu
verwalten. Die Verwaltungsgesellschaft hat diesen Betrag mit 5 Mio. Euro festgesetzt.
- sofern es wegen einer wesentlichen Änderung im wirtschaftlichen oder politischen Umfeld oder aus Ursachen wirt-
schaftlicher Rentabilität nicht als wirtschaftlich sinnvoll erscheint, den Fonds bzw. den Teilfonds zu verwalten.
Die Generalversammlung stimmt ebenfalls über den gemeinsamen Verschmelzungsplan ab. Die Beschlüsse der Gene-
ralversammlung im Rahmen einer Verschmelzung bedürfen mindestens der einfachen Stimmenmehrheit der anwesenden
oder vertretenen Aktionäre. Bei Verschmelzungen, bei denen die übertragende Investmentgesellschaft durch die Versch-
melzung erlischt, muss das Wirksamwerden der Verschmelzung notariell beurkundet werden. Bei Verschmelzungen von
einzelnen Teilfonds ist allein die Zustimmung der Aktionäre, der von der Verschmelzung betroffenen Teilfonds erfor-
derlich.
2. Der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft kann beschließen einen anderen Fonds oder Teilfonds, der von
derselben oder von einer anderen Verwaltungsgesellschaft verwaltet wird, in die Investmentgesellschaft bzw. einen Teil-
fonds der Investmentgesellschaft aufzunehmen.
3. Verschmelzungen sind sowohl zwischen zwei Luxemburger Fonds bzw. Teilfonds (inländische Verschmelzung) als
auch zwischen Fonds bzw. Teilfonds die in zwei unterschiedlichen Mitgliedsstaaten niedergelassen sind (grenzüberschrei-
tende Verschmelzung) möglich.
4. Eine Verschmelzung ist nur insofern vollziehbar als die Anlagepolitik der einzubringenden Investmentgesellschaft
bzw. des Fonds oder Teilfonds nicht gegen die Anlagepolitik des aufnehmenden OGAW verstößt.
5. Die Durchführung der Verschmelzung vollzieht sich wie eine Auflösung des einzubringenden Fonds oder Teilfonds
und eine gleichzeitige Übernahme sämtlicher Vermögensgegenstände durch den aufnehmenden Fonds bzw. Teilfonds. Die
Anleger des einbringenden Fonds erhalten Anteile des aufnehmenden Fonds, deren Anzahl sich auf der Grundlage des
Anteilwertverhältnisses der betroffenen Fonds zum Zeitpunkt der Einbringung errechnet und gegebenenfalls einen Spi-
tzenausgleich.
6. Sowohl der aufnehmende Fonds bzw. Teilfonds als auch der übertragende Fonds bzw. Teilfonds informieren die
Anleger in geeigneter Form über die geplante Verschmelzung im Rahmen einer Publikation in einer Luxemburger Tages-
zeitung und entsprechend den Vorschriften der jeweiligen Vertriebsländer des aufnehmenden oder einzubringenden
Fonds bzw. Teilfonds.
7 Die Anleger des aufnehmenden und des übertragenden Fonds bzw. Teilfonds haben während dreißig Tagen das Recht,
ohne Zusatzkosten die Rücknahme aller oder eines Teils ihrer Anteile zum einschlägigen Anteilwert oder, soweit möglich,
den Umtausch in Anteile eines anderen Fonds mit ähnlicher Anlagepolitik, der von derselben Verwaltungsgesellschaft
oder einer anderen Gesellschaft verwaltet wird, mit der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung
oder Kontrolle oder durch wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist, zu verlangen. Das Recht wird
ab dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Anteilinhaber des übertragenden und des aufnehmenden Fonds über die geplante
Verschmelzung unterrichtet werden, und erlischt fünf Bankarbeitstage vor dem Zeitpunkt der Berechnung des Um-
tauschverhältnisses.
8: Bei einer Verschmelzung zwischen zwei oder mehreren Fonds bzw. Teilfonds können die betroffenen Fonds bzw.
Teilfonds die Zeichnungen, Rücknahmen oder Umtäusche von Anteilen zeitweilig aussetzen, wenn eine solche Aussetzung
aus Gründen des Anteilinhaberschutzes gerechtfertigt ist.
9. Die Durchführung der Verschmelzung wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt. Den
Anlegern des übertragenden und des übernehmenden Fonds bzw. Teilfonds sowie der jeweils zuständigen Aufsichtsbe-
hörde wird auf Anfrage kostenlos eine Kopie des Berichts des Wirtschaftsprüfers zur Verfügung gestellt.
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10. Das vorstehend Gesagte gilt gleichermaßen für die Verschmelzung zweier Teilfonds innerhalb der Investmentge-
sellschaft sowie für die Verschmelzung von Anteilklassen innerhalb eines Teilfonds.
Art. 11. Die Liquidation eines oder mehrerer Teilfonds.
1. Ein Teilfonds der Investmentgesellschaft kann durch Beschluss des Verwaltungsrates der Investmentgesellschaft
liquidiert werden. Die Liquidation kann insbesondere in folgenden Fällen beschlossen werden:
- sofern das Netto-Teilfondsvermögen an einem Bewertungstag unter einen Betrag gefallen ist, welcher als Mindest-
betrag erscheint, um den Teilfonds in wirtschaftlich sinnvoller Weise zu verwalten. Die Investmentgesellschaft hat diesen
Betrag mit 5 Mio. Euro festgesetzt.
- sofern es wegen einer wesentlichen Änderung im wirtschaftlichen oder politischen Umfeld oder aus Ursachen wirt-
schaftlicher Rentabilität nicht als wirtschaftlich sinnvoll erscheint, den Teilfonds zu verwalten.
Der Liquidationsbeschluss des Verwaltungsrates ist im Einklang mit den Bestimmungen für die Veröffentlichung der
Mitteilungen an die Aktionäre und in Form einer solchen zu veröffentlichen. Der Liquidationsbeschluss bedarf der vo-
rherigen Genehmigung durch die Luxemburger Aufsichtsbehörde.
Vorbehaltlich eines gegenteiligen Beschlusses des Verwaltungsrates wird die Investmentgesellschaft mit dem Datum
der Beschlussfassung über die Liquidation bis zur Durchführung des Liquidationsbeschlusses keine Aktien der Invest-
mentgesellschaft mehr ausgeben, zurücknehmen oder umtauschen.
2. Nettoliquidationserlöse, die nicht bis zum Abschluss des Liquidationsverfahrens von Aktionären geltend gemacht
wurden, werden von der Depotbank nach Abschluss des Liquidationsverfahrens für Rechnung der berechtigten Aktionäre
bei der Caisse des Consignations im Großherzogtum Luxemburg hinterlegt, bei der diese Beträge verfallen, wenn sie
nicht innerhalb der gesetzlichen Frist geltend gemacht werden.
IV. Gesellschaftskapital und Aktien
Art. 12. Gesellschaftskapital. Das Gesellschaftskapital der Investmentgesellschaft entspricht zu jedem Zeitpunkt der
Summe der Netto-Teilfondsvermögen aller Teilfonds („Netto-Fondsvermögen“) der Investmentgesellschaft gemäß Arti-
kel 14 Nr. 4 dieser Satzung und wird durch vollständig eingezahlte Aktien ohne Nennwert repräsentiert.
Das Anfangskapital der Investmentgesellschaft beträgt bei Gründung fünfhunderttausend Euro (EUR 500.000,-) dem
fünfzigtausend (50.000,-) Aktien ohne Nennwert gegenüberstanden.
Das Mindestkapital der Investmentgesellschaft entspricht gemäß Luxemburger Gesetz dem Gegenwert von 1.250.000
Euro und muss innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten nach Zulassung der Investmentgesellschaft durch die
Luxemburger Aufsichtsbehörde erreicht werden. Hierfür ist auf das Netto-Fondsvermögen der Investmentgesellschaft
abzustellen.
Art. 13. Aktien.
1. Aktien sind Aktien an dem jeweiligen Teilfonds. Sie werden durch Aktienzertifikate verbrieft. Die Aktienzertifikate
werden in der durch die Investmentgesellschaft bestimmten Stückelung ausgegeben. Die Investmentgesellschaft kann die
Verbriefung in Globalurkunden vorsehen. Namens-und Inhaberaktien werden bis auf drei Dezimalstellen ausgegeben.
Sofern Namensaktien ausgegeben werden, werden diese von der Register-und Transferstelle in das für die Investment-
gesellschaft geführte Aktienregister eingetragen. In diesem Zusammenhang werden den Aktionären Bestätigungen
betreffend die Eintragung in das Aktienregister an die im Aktienregister angegebene Adresse zugesandt. Ein Anspruch auf
Auslieferung effektiver Stücke besteht weder bei der Ausgabe von Inhaberaktien noch bei der Ausgabe von Namensaktien.
Die Arten der Aktien werden für den jeweiligen Teilfonds in dem betreffenden Anhang zum Verkaufsprospekt angegeben.
2. Zum Zwecke der problemlosen Übertragbarkeit wird die Girosammelverwahrfähigkeit der Aktien beantragt.
3. Sämtliche Mitteilungen und Ankündigungen der Investmentgesellschaft an die Aktionäre können an die Anschrift
gesandt werden, die in das Aktienregister eingetragen wurde. Falls ein Aktionär eine solche Anschrift nicht mitteilt, kann
der Verwaltungsrat beschließen, dass eine entsprechende Notiz in das Aktienregister eingetragen wird. In diesem Falle
wird der Aktionär solange behandelt als befände sich seine Anschrift am Sitz der Investmentgesellschaft bis der Aktionär
der Investmentgesellschaft eine andere Anschrift mitteilt. Der Aktionär kann zu jeder Zeit seine in dem Aktienregister
eingetragene Anschrift, durch schriftliche Mitteilung an die Register-und Transferstelle an deren Gesellschaftssitz oder an
eine vom Verwaltungsrat bestimmte Anschrift korrigieren.
4. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit eine unbegrenzte Anzahl voll einbezahlter Aktien auszugeben, ohne
den bestehenden Aktionären ein Vorrecht zur Zeichnung neu auszugebender Aktien einzuräumen.
5. Aktienzertifikate werden von zwei Verwaltungsratsmitgliedern oder einem Verwaltungsratsmitglied und einem
rechtmäßig vom Verwaltungsrat dazu ermächtigten Bevollmächtigten unterzeichnet.
Unterschriften des Verwaltungsrates können entweder von Hand, in gedruckter Form oder mittels eines Namenss-
tempels geleistet werden. Die Unterschrift eines Bevollmächtigten ist handschriftlich zu leisten.
6. Alle Aktien an einem Teilfonds haben grundsätzlich die gleichen Rechte, es sei denn, der Verwaltungsrat beschließt,
gemäß der nachfolgenden Ziffer dieses Artikels, innerhalb eines Teilfonds verschiedene Aktienklassen auszugeben.
7. Der Verwaltungsrat kann beschließen, innerhalb eines Teilfonds zwei oder mehrere Aktienklassen vorzusehen. Die
Aktienklassen können sich in ihren Merkmalen und Rechten nach der Art der Verwendung ihrer Erträge, nach der Ge-
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bührenstruktur oder anderen spezifischen Merkmalen und Rechten unterscheiden. Alle Aktien sind vom Tage ihrer
Ausgabe an in gleicher Weise an Erträgen, Kursgewinnen und am Liquidationserlös ihrer jeweiligen Aktienklasse beteiligt.
Sofern für die jeweiligen Teilfonds Aktienklassen gebildet werden, findet dies unter Angabe der spezifischen Merkmale
oder Rechte im entsprechenden Anhang zum Verkaufsprospekt Erwähnung.
Art. 14. Berechnung des Nettoinventarwertes pro Aktie.
1. Das Netto-Fondsvermögen der Investmentgesellschaft lautet auf Euro (EUR) („Referenzwährung“).
2. Der Wert einer Aktie („Nettoinventarwert pro Aktie“) lautet auf die im jeweiligen Anhang zum Verkaufsprospekt
angegebene Währung („Teilfondswährung“), sofern nicht für etwaige weitere Aktienklassen im jeweiligen Anhang zum
Verkaufsprospekt eine von der Teilfondswährung abweichende Währung angegeben ist („Aktienklassenwährung“).
3. Der Nettoinventarwert pro Aktie wird von der Investmentgesellschaft oder einem von ihr Beauftragten unter
Aufsicht der Depotbank an jedem Bewertungstag berechnet. Der Verwaltungsrat kann für einzelne Teilfonds eine ab-
weichende Regelung treffen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Netto-Inventarwert pro Aktie mindestens zweimal
im Monat zu berechnen ist.
4. Zur Berechnung des Nettoinventarwertes pro Aktie wird der Wert der zu dem jeweiligen Teilfonds gehörenden
Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten des jeweiligen Teilfonds („Netto-Teilfondsvermögen“) an jedem Ban-
karbeitstag in Luxemburg mit Ausnahme des 24. und 31. Dezember eines jeden Jahres („Bewertungstag“) ermittelt und
durch die Anzahl der am Bewertungstag im Umlauf befindlichen Aktien des jeweiligen Teilfonds geteilt. Die Verwaltungs-
gesellschaft kann jedoch beschließen, den Anteilwert am 24. und 31. Dezember eines Jahres zu ermitteln, ohne dass es
sich bei diesen Wertermittlungen um Berechnungen des Anteilwertes an einem Bewertungstag im Sinne des vorstehenden
Satz 1 dieser Ziffer 4 handelt. Folglich können die Aktionäre keine Ausgabe, Rücknahme und/oder Umtausch von Aktien
auf Grundlage eines am 24. Dezember und/oder 31. Dezember eines Jahres ermittelten Nettoinventarwertes pro Aktie
verlangen.
5. Soweit in Jahres-und Halbjahresberichten sowie sonstigen Finanzstatistiken aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder
gemäß den Regelungen dieser Satzung Auskunft über die Situation des Fondsvermögens gegeben werden muss, werden
die Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds in die Referenzwährung umgerechnet. Das jeweilige Netto-Teilfondsver-
mögen wird nach folgenden Grundsätzen berechnet:
a) Wertpapiere, die an einer Wertpapierbörse amtlich notiert sind, werden zum letzten verfügbaren Kurs bewertet.
Wird ein Wertpapier an mehreren Wertpapierbörsen amtlich notiert, ist der zuletzt verfügbare Kurs jener Börse maßge-
bend, die der Hauptmarkt für dieses Wertpapier ist.
b) Wertpapiere, die nicht an einer Wertpapierbörse amtlich notiert sind, die aber an einem geregelten Markt gehandelt
werden, werden zu einem Kurs bewertet, der nicht geringer als der Geldkurs und nicht höher als der Briefkurs zur Zeit
der Bewertung sein darf und den die Investmentgesellschaft für den bestmöglichen Kurs hält, zu dem die Wertpapiere
verkauft werden können.
c) OTC-Derivate werden auf einer von der Investmentgesellschaft festzulegenden und überprüfbaren Bewertung auf
Tagesbasis bewertet, wie ihn die Investmentgesellschaft nach Treu und Glauben und nach allgemein anerkannten, von
Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren Bewertungsmodellen auf der Grundlage des wahrscheinlich erreichbaren Verkaufs-
wertes festlegt.
d) OGAW bzw. OGA werden zum letzten festgestellten und erhältlichen Rücknahmepreis bewertet. Falls für Invest-
mentanteile die Rücknahme ausgesetzt ist oder keine Rücknahmepreise festgelegt werden, werden diese Anteile ebenso
wie alle anderen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu
und Glauben und allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren, Bewertungsregeln festlegt.
e) Falls die jeweiligen Kurse nicht marktgerecht sind und falls für andere als die unter Lit. a) und b) genannten Wert-
papiere keine Kurse festgelegt wurden, werden diese Wertpapiere, ebenso wie die sonstigen gesetzlich zulässigen
Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Investmentgesellschaft nach Treu und Glauben auf
der Grundlage des wahrscheinlich erreichbaren Verkaufswertes festlegt.
f) Die flüssigen Mittel werden zu deren Nennwert zuzüglich Zinsen bewertet.
g) Der Marktwert von Wertpapieren und anderen Anlagen, die auf eine andere Währung als die jeweilige Teilfonds-
währung lauten, wird zum letzten Devisenmittelkurs in die entsprechende Teilfondswährung umgerechnet. Gewinne und
Verluste aus Devisentransaktionen, werden jeweils hinzugerechnet oder abgesetzt.
Das jeweilige Netto-Teilfondsvermögen wird um die Ausschüttungen reduziert, die gegebenenfalls an die Aktionäre
des betreffenden Teilfonds gezahlt wurden.
6. Die Berechnung des Nettoinventarwertes pro Aktie erfolgt nach den vorstehend aufgeführten Kriterien für jeden
Teilfonds separat. Soweit jedoch innerhalb eines Teilfonds Aktienklassen gebildet wurden, erfolgt die daraus resultierende
Berechnung des Nettoinventarwertes pro Aktie innerhalb des betreffenden Teilfonds nach den vorstehend aufgeführten
Kriterien für jede Aktienklasse getrennt. Die Zusammenstellung und Zuordnung der Aktiva erfolgt immer pro Teilfonds.
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Art. 15. Einstellung der Berechnung des Nettoinventarwertes pro Aktie.
1. Die Investmentgesellschaft ist berechtigt, die Berechnung des Nettoinventarwertes pro Aktie zeitweilig einzustellen,
wenn und solange Umstände vorliegen, die diese Einstellung erforderlich machen und wenn die Einstellung unter Be-
rücksichtigung der Interessen der Aktionäre gerechtfertigt ist, insbesondere:
a) während der Zeit, in der eine Börse oder ein anderer geregelter Markt, an/auf welcher(m) ein wesentlicher Teil der
Vermögenswerte notiert oder gehandelt werden, aus anderen Gründen als gesetzlichen oder Bankfeiertagen, geschlossen
ist oder der Handel an dieser Börse bzw. an dem entsprechenden Markt ausgesetzt bzw. eingeschränkt wurde;
b) in Notlagen, wenn die Investmentgesellschaft über Teilfondsanlagen nicht verfügen kann oder es ihr unmöglich ist,
den Gegenwert der Anlagekäufe oder verkäufe frei zu transferieren oder die Berechnung des Nettoinventarwertes pro
Aktie ordnungsgemäß durchzuführen.
Solange die Berechnung des Netto-Inventarwertes pro Aktie zeitweilig eingestellt ist, werden auch die Ausgabe, Rück-
nahme und der Umtausch von Aktien eingestellt. Die zeitweilige Einstellung der Berechnung des Nettoinventarwertes
pro Aktie von Aktien eines Teilfonds führt nicht zur zeitweiligen Einstellung hinsichtlich anderer Teilfonds, die von dem
betreffenden Ereignis nicht berührt sind.
2. Aktionäre, welche einen Zeichnungs-, Rücknahme-, bzw. einen Umtauschantrag gestellt haben, werden von einer
Einstellung der Berechnung des Nettoinventarwertes pro Aktie unverzüglich benachrichtigt und nach Wiederaufnahme
der Berechnung des Nettoinventarwertes pro Aktie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Während die Berechnung
des Netto-Inventarwertes pro Aktie eingestellt ist, werden Rücknahmeaufträge bzw. Umtauschanträge nicht ausgeführt.
3. Zeichnungs-, Rücknahme-, bzw. Umtauschanträge verfallen im Falle einer Einstellung der Berechnung des Nettoin-
ventarwertes automatisch. Der Aktionär bzw. potentielle Aktionär wird darüber informiert, dass nach der Wiederauf-
nahme der Berechnung des Nettoinventarwertes die Zeichnungs-, Rücknahme-, bzw. Umtauschanträge erneut eingereicht
werden müssen.
Art. 16. Ausgabe von Aktien.
1. Aktien werden an jedem Bewertungstag zum Ausgabepreis ausgegeben. Ausgabepreis ist der Nettoinventarwert
pro Aktie gemäß Artikel 14 Nr. 4 der Satzung, zuzüglich eines Ausgabeaufschlages zugunsten der Vertriebsstelle, dessen
maximale Höhe für den jeweiligen Teilfonds in dem betreffenden Anhang zum Verkaufsprospekt aufgeführt ist.
Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern
anfallen.
2. Zeichnungsanträge für den Erwerb von Namensaktien können bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank, der
Register-und Transferstelle, der Vertriebsstelle und den Zahlstellen eingereicht werden. Diese entgegennehmenden Stel-
len sind zur unverzüglichen Weiterleitung der Zeichnungsanträge an die Register-und Transferstelle verpflichtet.
Vollständige Zeichnungsanträge für den Erwerb von Namensaktien, welche bis zu dem im Verkaufsprospekt bestimm-
ten Zeitpunkt an einem Bewertungstag bei der Register-und Transferstelle eingegangen sind, werden zum Ausgabepreis
des übernächsten Bewertungstages abgerechnet, sofern der Gegenwert der gezeichneten Aktien zur Verfügung steht.
Die Investmentgesellschaft stellt auf jeden Fall sicher, dass die Ausgabe von Aktien auf der Grundlage eines dem Antrags-
teller vorher unbekannten Nettoinventarwertes pro Aktie abgerechnet wird. Sollte dennoch der Verdacht bestehen, dass
ein Antragsteller Late-Trading betreibt, kann die Verwaltungsgesellschaft die Annahme des Zeichnungsantrages solange
verweigern, bis der Antragsteller jegliche Zweifel in Bezug auf seinen Zeichnungsantrag ausgeräumt hat. Vollständige
Zeichnungsanträge für den Erwerb von Namensaktien, welche nach dem im Verkaufsprospekt bestimmten Zeitpunkt an
einem Bewertungstag bei der Register-und Transferstelle eingegangen sind, werden zum Ausgabepreis des auf den über-
nächsten folgenden Bewertungstages abgerechnet, sofern der Gegenwert der gezeichneten Aktien zur Verfügung steht.
Sollte der Gegenwert der gezeichneten Aktien zum Zeitpunkt des Eingangs des vollständigen Zeichnungsantrages bei
der Register-und Transferstelle nicht zur Verfügung stehen oder der Zeichnungsantrag fehlerhaft oder unvollständig sein,
wird der Zeichnungsantrag als mit dem Datum bei der Register-und Transferstelle eingegangen betrachtet, an dem der
Gegenwert der gezeichneten Aktien zur Verfügung steht bzw. der Zeichnungsantrag ordnungsgemäß vorliegt.
Der Ausgabepreis ist innerhalb von zwei Bewertungstagen nach dem entsprechenden Bewertungstag in der jeweiligen
Teilfondswährung bei der Depotbank in Luxemburg zahlbar.
Ein Zeichnungsantrag für den Erwerb von Namensaktien ist dann vollständig, wenn er den Namen, den Vornamen und
die Anschrift, das Geburtsdatum und den Geburtsort, den Beruf und die Staatsangehörigkeit des Aktionärs, die Anzahl
der auszugebenden Aktien bzw. den zu investierenden Betrag, sowie den Namen des Teilfonds angibt und wenn er von
dem entsprechenden Aktionär unterschrieben ist. Darüber hinaus muss die Art und Nummer sowie die ausstellende
Behörde des amtlichen Ausweises, den der Aktionär zur Identifizierung vorgelegt hat, auf dem Zeichnungsschein vermerkt
sein sowie eine Aussage darüber, ob der Aktionär ein öffentliches Amt bekleidet. Die Richtigkeit der Angaben ist von der
entgegennehmenden Stelle auf dem Zeichnungsantrag zu bestätigen.
Des Weiteren erfordert die Vollständigkeit eine Aussage darüber, dass der/ die Aktionär (-e) wirtschaftliche Berech-
tigte(-r) der zu investierenden und auszugebenden Aktien sind; die Bestätigung des Aktionärs/ der Aktionäre, dass es sich
bei den zu investierenden Geldern nicht um Erträge aus einer/mehreren strafbaren Handlung/-en handelt, sowie eine
Kopie des zur Identifizierung vorgelegten amtlichen Personalausweises oder Reisepasses. Diese Kopie ist mit einem Ver-
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merk: „Wir bestätigen, dass die in dem amtlichen Ausweispapier ausgewiesene Person in Person identifiziert wurde und
die vorliegende Kopie des amtlichen Ausweispapiers mit dem Original übereinstimmt.“ zu versehen.
Die Anträge auf Zeichnung von Aktien an dem jeweiligen Teilfonds werden im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft
von der Register-und Transferstelle angenommen. Sofern der Gegenwert aus dem Fondsvermögen, insbesondere auf-
grund eines Widerrufs, der Nichteinlösung einer Lastschrift oder aus anderen Gründen, abfließt, nimmt die Verwaltungs-
gesellschaft die jeweiligen Aktien im Interesse der Investmentgesellschaft zurück. Etwaige, sich auf das Fondsvermögen
negativ auswirkende, aus der Rücknahme der Aktien resultierende Differenzen hat der Antragsteller zu tragen.
3. Zeichnungsanträge für den Erwerb von Inhaberaktien werden von der Stelle, bei der der Antragsteller sein Depot
unterhält, an die Register-und Transferstelle weitergeleitet. Maßgeblich ist der Eingang bei der Register-und Transferstelle.
Diese nimmt die Zeichnungsanträge im Auftrag der Investmentgesellschaft an.
Vollständige Zeichnungsanträge für den Erwerb von Inhaberaktien, welche bis zu einem im Verkaufsprospekt bes-
timmten Zeitpunkt an einem Bewertungstag bei der Depotbank eingegangen sind, werden zum Ausgabepreis des
übernächsten Bewertungstages abgerechnet, sofern der Gegenwert der gezeichneten Aktien zur Verfügung steht. Die
Investmentgesellschaft stellt auf jeden Fall sicher, dass die Ausgabe von Aktien auf der Grundlage eines dem Antragsteller
vorher unbekannten Nettoinventarwertes pro Aktie abgerechnet wird. Sollte dennoch der Verdacht bestehen, dass ein
Antragsteller Late-Trading betreibt, kann die Verwaltungsgesellschaft die Annahme des Zeichnungsantrages solange ver-
weigern, bis der Antragsteller jegliche Zweifel in Bezug auf seinen Zeichnungsantrag ausgeräumt hat. Vollständige
Zeichnungsanträge für den Erwerb von Inhaberaktien, welche nach einem im Verkaufsprospekt bestimmten Zeitpunkt an
einem Bewertungstag bei der Depotbank eingegangen sind, werden zum Ausgabepreis des auf den übernächsten folgenden
Bewertungstages abgerechnet, sofern der Gegenwert der gezeichneten Aktien zur Verfügung steht.
Der Ausgabepreis ist innerhalb von zwei Bewertungstagen nach dem entsprechenden Bewertungstag in der jeweiligen
Teilfondswährung bei der Depotbank in Luxemburg zahlbar.
Die Aktien werden bei Eingang des Ausgabepreises bei der Depotbank im Auftrag der Investmentgesellschaft von der
Depotbank übertragen, indem sie auf dem vom Zeichner anzugebenden Depot gutgeschrieben werden.
4. Im Falle von Anlageplänen wird höchstens ein Drittel von jeder der für das erste Jahr vereinbarten Zahlungen für
die Deckung von Kosten verwendet und die restlichen Kosten auf alle späteren Zahlungen gleichmäßig verteilt.
Art. 17. Beschränkung und Einstellung der Ausgabe von Aktien.
1. Die Investmentgesellschaft kann jederzeit aus eigenem Ermessen ohne Angabe von Gründen einen Zeichnungsantrag
zurückweisen oder die Ausgabe von Aktien zeitweilig beschränken, aussetzen oder endgültig einstellen oder Aktien ein-
seitig gegen Zahlung des Rücknahmepreises zurücknehmen, wenn dies im Interesse der Aktionäre, im öffentlichen
Interesse, zum Schutz der Investmentgesellschaft bzw. des jeweiligen Teilfonds oder der Aktionäre erforderlich erscheint.
2. In diesem Fall wird die Register-und Transferstelle auf nicht bereits ausgeführte Zeichnungsanträge eingehende
Zahlungen ohne Zinsen unverzüglich zurückerstatten.
3. Die Ausgabe von Aktien wird insbesondere dann zeitweilig eingestellt, wenn die Berechnung des Nettoinventar-
wertes pro Aktie eingestellt wird.
4. Die Anteile der Investmentgesellschaft sind in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) nicht gemäß dem United
States Securities Act. Von 1933 registriert und können daher weder in den USA, noch an US-Bürger angeboten oder
verkauft werden.
Als US-Bürger werden bspw. diejenigen natürlichen Personen betrachtet, die
a) in den USA oder einem ihrer Territorien bzw. Hoheitsgebiete geboren wurden,
b) eingebürgerte Staatsangehörige sind (bzw. Green Card Holder),
c) im Ausland als Kind eines Staatsangehörigen der USA geboren wurden,
d) ohne Staatsangehöriger der USA zu sein, sich überwiegend in den USA aufhalten,
e) mit einem Staatsangehörigen der USA verheiratet sind oder
f) in den USA steuerpflichtig sind.
Als US-Bürger werden außerdem betrachtet:
a) Gesellschaften und Kapitalgesellschaften, die unter den Gesetzen eines der 50 US-Bundesstaaten oder des District
of Columbia gegründet wurden,
b) eine Gesellschaft oder Personengesellschaft, die unter einem „Act of Congress“ gegründet wurde,
c) ein Pensionsfund, der als US-Trust gegründet wurde oder
d) eine Gesellschaft, die in den USA steuerpflichtig ist.
Art. 18. Rücknahme und Umtausch von Aktien.
1. Die Aktionäre sind berechtigt, jederzeit die Rücknahme ihrer Aktien zum Nettoinventarwert pro Aktie gemäß
Artikel 14 Nr. 4 der Satzung, gegebenenfalls abzüglich eines etwaigen Rücknahmeabschlages („Rücknahmepreis“) zu
beantragen. Diese Rücknahme erfolgt nur an einem Bewertungstag. Sollte ein Rücknahmeabschlag erhoben werden, so
ist dessen maximale Höhe für den jeweiligen Teilfonds in dem betreffenden Anhang zum Verkaufsprospekt angegeben.
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Der Rücknahmepreis vermindert sich in bestimmten Ländern um dort anfallende Steuern und andere Belastungen. Mit
Auszahlung des Rücknahmepreises erlischt die entsprechende Aktie.
2. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie etwaige sonstige Zahlungen an die Aktionäre erfolgen über die De-
potbank sowie über die Zahlstellen. Die Depotbank ist nur insoweit zur Zahlung verpflichtet, als keine gesetzlichen
Bestimmungen, z.B. devisenrechtliche Vorschriften oder andere von der Depotbank nicht beeinflussbare Umstände, die
Überweisung des Rücknahmepreises in das Land des Antragstellers verbieten.
Die Investmentgesellschaft kann Aktien einseitig gegen Zahlung des Rücknahmepreises zurückkaufen, soweit dies im
Interesse der Gesamtheit der Aktionäre oder zum Schutz der Aktionäre oder eines Teilfonds erforderlich erscheint,
insbesondere wenn
1. ein Verdachtsfall besteht, dass durch den jeweiligen Aktionär mit dem Erwerb der Aktien „Market Timing“, „Late-
Trading“ oder sonstige Markttechniken betrieben werden, die der Gesamtheit der Anleger schaden können,
2. der Anleger nicht die Bedingungen für einen Erwerb der Aktien erfüllt oder
3. die Aktien in einem Staat vertrieben, in dem der jeweilige Teilfonds zum Vertrieb nicht zugelassen ist oder von einer
Person (z.B. US-Bürger) erworben worden sind, für die der Erwerb der Aktien nicht gestattet ist.
3. Der Umtausch von Aktien eines Teilfonds oder einer Aktienklasse in Aktien eines anderen Teilfonds oder einer
anderen Aktienklasse erfolgt auf der Grundlage des -wie unten im vierten Absatz dieses Abschnittes definiert – zum am
übernächsten Bewertungstag errechneten Anteilwertes der betreffenden Teilfonds bzw. Aktienklasse. Für einen Um-
tausch wird eine Umtauschprovision zugunsten der Vertriebsstelle in Höhe von maximal 1% des Anteilwertes der zu
zeichnenden Aktien erhoben.
Im Falle eines Umtauschs von Aktien mit niedrigerem Ausgabeaufschlag in Aktien mit einem höheren Ausgabeaufschlag
ist der Anleger verpflichtet, die Differenz des Ausgabeaufschlags zu zahlen, soweit diese Differenz 1% übersteigt. Eine
Erstattung des Ausgabeaufschlages in dem Fall, dass der Umtausch von einer Aktie mit höherem Ausgabeaufschlag in eine
Aktie mit niedrigerem Ausgabeaufschlag durchgeführt wird, erfolgt nicht.
Die Investmentgesellschaft kann für den jeweiligen Teilfonds jederzeit einen Umtauschantrag zurückweisen, wenn dies
im Interesse der Investmentgesellschaft bzw. des Teilfonds oder im Interesse der Aktionäre geboten erscheint, insbe-
sondere wenn
1. ein Verdachtsfall besteht, dass durch den jeweiligen Aktionär mit dem Erwerb der Aktien „Market Timing“, „Late-
Trading“ oder sonstige Markttechniken betrieben werden, die der Gesamtheit der Anleger schaden können,
2. der Anleger nicht die Bedingungen für einen Erwerb der Aktien erfüllt oder
3. die Aktien in einem Staat vertrieben, in dem der jeweilige Teilfonds zum Vertrieb nicht zugelassen ist oder von einer
Person (z.B. US-Bürger) erworben worden sind, für die der Erwerb der Aktien nicht gestattet ist.
4. Vollständige Rücknahmeaufträge bzw. Umtauschanträge für die Rücknahme bzw. den Umtausch von Namensaktien
können bei der Investmentgesellschaft, der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank, der Register-und Transferstelle, der
Vertriebsstelle und den Zahlstellen eingereicht werden. Diese entgegennehmenden Stellen sind zur unverzüglichen Wei-
terleitung der Rücknahmeaufträge bzw. Umtauschanträge an die Register-und Transferstelle verpflichtet. Maßgeblich ist
der Eingang des Rücknahmeauftrages bzw. des Umtauschantrages bei der Register-und Transferstelle.
Ein Rücknahmeauftrag bzw. ein Umtauschantrag für die Rücknahme bzw. den Umtausch von Namensaktien ist dann
vollständig, wenn er den Namen und die Anschrift des Aktionärs sowie die Anzahl bzw. den Gegenwert der zurückzu-
gebenden oder umzutauschenden Aktien und den Namen des Teilfonds angibt, und wenn er von dem entsprechenden
Aktionär unterschrieben ist.
Vollständige Rücknahmeaufträge bzw. Umtauschanträge für die Rücknahme bzw. den Umtausch von Inhaberaktien
werden durch die Stelle, bei der der Aktionär sein Depot unterhält, an die Depotbank weitergeleitet. Maßgeblich ist der
Eingang bei der Depotbank.
Vollständige Rücknahmeaufträge bzw. vollständige Umtauschanträge, welche bis zu dem im Verkaufsprospekt bes-
timmten Zeitpunkt an einem Bewertungstag eingegangen sind, werden zum Nettoinventarwert pro Aktie des übernächs-
ten Bewertungstages, abzüglich eines etwaigen Rücknahmeabschlages bzw. unter Berücksichtigung der Umtauschprovi-
sion, abgerechnet. Vollständige Rücknahmeaufträge bzw. vollständige Umtauschanträge, welche nach einem im
Verkaufsprospekt bestimmten Zeitpunkt an einem Bewertungstag eingegangen sind, werden zum Nettoinventarwert pro
Aktie des auf den übernächsten folgenden Bewertungstages, abzüglich eines etwaigen Rücknahmeabschlages bzw. unter
Berücksichtigung der Umtauschprovision, abgerechnet.
Die Investmentgesellschaft stellt auf jeden Fall sicher, dass die Rücknahme bzw. der Umtausch von Aktien auf der
Grundlage eines dem Aktionär vorher unbekannten Nettoinventarwertes pro Aktie abgerechnet wird. Sollte der Verdacht
bestehen, dass ein Antragsteller Late Trading oder Market Timing betreibt, kann die Investmentgesellschaft die Annahme
des Rücknahme-bzw. des Umtauschantrags solange verweigern, bis der Antragsteller jegliche Zweifel in Bezug auf den
Rücknahme-bzw. Umtauschantrag ausgeräumt hat.
Die Auszahlung des Rücknahmepreises erfolgt innerhalb von zwei Bewertungstagen nach dem entsprechenden Be-
wertungstag in der jeweiligen Teilfondswährung. Im Fall von Namensaktien erfolgt die Auszahlung auf ein vom Aktionär
anzugebendes Konto.
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5. Die Investmentgesellschaft ist berechtigt, die Rücknahme bzw. den Umtausch von Aktien wegen einer Einstellung
der Berechnung des Nettoinventarwertes zeitweilig einzustellen.
6. Die Investmentgesellschaft ist nach vorheriger Genehmigung durch die Depotbank unter Wahrung der Interessen
der Aktionäre berechtigt, erhebliche Rücknahmen erst zu tätigen, nachdem entsprechende Vermögenswerte des jewei-
ligen Teilfonds ohne Verzögerung verkauft wurden. In diesem Falle erfolgt die Rücknahme zum dann geltenden Rück-
nahmepreis. Entsprechendes gilt für Anträge auf Umtausch von Aktien. Die Investmentgesellschaft achtet aber darauf,
dass dem jeweiligen Teilfondsvermögen ausreichende flüssige Mittel zur Verfügung stehen, damit eine Rücknahme bzw.
der Umtausch von Aktien auf Antrag von Aktionären unter normalen Umständen unverzüglich erfolgen kann.
V. Generalversammlung
Art. 19. Rechte der Generalversammlung. Die ordnungsgemäß einberufene Generalversammlung vertritt alle Aktio-
näre der Investmentgesellschaft. Sie hat die weitesten Befugnisse, um alle Handlungen der Investmentgesellschaft
anzuordnen oder zu bestätigen. Ihre Beschlüsse sind bindend für alle Aktionäre, sofern diese Beschlüsse in Übereinstim-
mung mit dem Luxemburger Gesetz und dieser Satzung stehen, insbesondere sofern sie nicht in die Rechte der getrennten
Versammlungen der Aktionäre einer bestimmten Aktienklasse oder eines bestimmten Teilfonds eingreifen.
Art. 20. Einberufung.
1. Die jährliche Generalversammlung wird gemäß dem Luxemburger Gesetz in Luxemburg, am Gesellschaftssitz oder
an jedem anderen Ort der Gemeinde, in der sich der Gesellschaftssitz befindet, der in der Einberufung festgelegt wird,
am letzten Mittwoch im November eines jeden Jahres um 11.00 Uhr und zum ersten Mal im Jahre 2001 abgehalten. Falls
dieser Tag ein Bankfeiertag in Luxemburg ist, wird die jährliche Generalversammlung am ersten nachfolgenden Bankar-
beitstag abgehalten.
Die jährliche Generalversammlung kann im Ausland abgehalten werden, wenn der Verwaltungsrat nach seinem Er-
messen feststellt, dass außergewöhnliche Umstände dies erfordern. Eine derartige Entscheidung des Verwaltungsrates ist
unanfechtbar.
2. Die Aktionäre kommen außerdem aufgrund einer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Einberufung des
Verwaltungsrates zusammen. Sie kann auch auf Antrag von Aktionären, welche mindestens ein Fünftel des Fondsvermö-
gens der Investmentgesellschaft repräsentieren, zusammentreten.
3. Die Tagesordnung wird vom Verwaltungsrat vorbereitet, außer in den Fällen, in denen die Generalversammlung auf
schriftlichen Antrag der Aktionäre zusammentritt; in solchen Fällen kann der Verwaltungsrat eine zusätzliche Tagesord-
nung vorbereiten.
4. Außerordentliche Generalversammlungen können zu der Zeit und an dem Orte abgehalten werden, wie es in der
Einberufung zur jeweiligen außerordentlichen Generalversammlung angegeben ist.
5. Die oben unter 2. bis 4. aufgeführten Regeln gelten entsprechend für getrennte Generalversammlungen einer oder
mehrerer Teilfonds oder Aktienklassen.
Art. 21. Beschlussfähigkeit und Abstimmung. Der Ablauf der Generalversammlungen bzw. der getrennten General-
versammlungen einer oder mehrerer Teilfonds oder Aktienklasse(n) muss, soweit es die vorliegende Satzung nicht anders
bestimmt, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Grundsätzlich ist jeder Aktionär an den Generalversammlungen teilnahmeberechtigt. Jeder Aktionär kann sich ver-
treten lassen, indem er eine andere Person schriftlich als seinen Bevollmächtigten bestimmt.
An für einzelne Teilfonds oder Aktienklassen stattfindenden Generalversammlungen, die ausschließlich die jeweiligen
Teilfonds oder Aktienklassen betreffende Beschlüsse fassen können, dürfen nur diejenigen Aktionäre teilnehmen, die
Aktien der entsprechenden Teilfonds oder Aktienklassen halten. Der Verwaltungsrat kann gestatten, dass Aktionäre an
Generalversammlungen per Videokonferenz oder anderen Kommunikationsmitteln teilnehmen, falls diese Methoden eine
Identifikation der Aktionäre erlauben und für die Aktionäre eine fortwährende und effektive Teilnahme an der General-
versammlung ermöglicht.
Die Vollmachten, deren Form vom Verwaltungsrat festgelegt werden kann, müssen mindestens fünf Tage vor der
Generalversammlung am Gesellschaftssitz hinterlegt werden.
Alle anwesenden Aktionäre und Bevollmächtigte müssen sich vor Eintritt in die Generalversammlungen in die vom
Verwaltungsrat aufgestellte Anwesenheitsliste einschreiben.
Der Verwaltungsrat kann weitere Bedingungen (z.B. Sperrung der vom Aktionär in Wertpapierdepots gehaltenen
Aktien, Vorlage einer Sperrbescheinigung, Vorlage einer Vertretungsvollmacht) festlegen, die von Aktionären zu erfüllen
sind, um an Generalversammlungen teilnehmen zu können.
Die Generalversammlung entscheidet über alle im Gesetz vom 10. August 1915 sowie im Gesetz vom 17. Dezember
2010, vorgesehenen Angelegenheiten, und zwar in den Formen, mit dem Quorum und den Mehrheiten, die von den
vorgenannten Gesetzen vorgesehen sind. Sofern die vorgenannten Gesetze oder die vorliegende Satzung nichts Gegen-
teiliges anordnen, werden die Entscheidungen der ordnungsgemäß einberufenen Generalversammlung durch einfache
Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Aktionäre gefasst.
Jede Aktie gibt das Recht auf eine Stimme. Aktienbruchteile sind nicht stimmberechtigt.
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Bei Fragen, welche die Investmentgesellschaft als Ganzes betreffen, stimmen die Aktionäre gemeinsam ab. Eine ge-
trennte Abstimmung erfolgt jedoch bei Fragen, die nur einen oder mehrere Teilfonds oder eine oder mehrere
Aktienklasse(n) betreffen.
Art. 22. Vorsitzender, Stimmzähler, Sekretär.
1. Die Generalversammlung tritt unter dem Vorsitz des Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder, im Falle seiner
Abwesenheit, unter dem Vorsitz eines von der Generalversammlung gewählten Vorsitzenden zusammen.
2. Der Vorsitzende bestimmt einen Sekretär, der nicht notwendigerweise Aktionär sein muss, und die Generalver-
sammlung ernennt unter den anwesenden und dies annehmenden Aktionären oder den Vertretern der Aktionäre einen
Stimmzähler.
3. Die Protokolle der Generalversammlung werden von dem Vorsitzenden, dem Stimmzähler und dem Sekretär der
jeweiligen Generalversammlung und den Aktionären, die dies verlangen, unterschrieben.
4. Abschriften und Auszüge, die von der Investmentgesellschaft zu erstellen sind, werden vom Vorsitzenden des Ver-
waltungsrates oder von zwei Verwaltungsratsmitgliedern unterschrieben.
VI. Verwaltungsrat
Art. 23. Zusammensetzung.
1. Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die von der Generalversammlung bestimmt werden
und die nicht Aktionäre der Investmentgesellschaft sein müssen.
Auf der Generalversammlung kann ein neues Mitglied, das dem Verwaltungsrat bislang nicht angehört hat, nur dann
zum Verwaltungsratsmitglied gewählt werden, wenn
a) diese betreffende Person vom Verwaltungsrat zur Wahl vorgeschlagen wird oder
b) ein Aktionär, der bei der anstehenden Generalversammlung, die den Verwaltungsrat bestimmt, voll stimmberechtigt
ist, dem Vorsitzenden -oder wenn dies unmöglich sein sollte, einem anderen Verwaltungsratsmitglied schriftlich nicht
weniger als sechs und nicht mehr als dreißig Tage vor dem für die Generalversammlung vorgesehenen Datum seine Absicht
unterbreitet, eine andere Person als seiner selbst zur Wahl oder zur Wiederwahl vorzuschlagen, zusammen mit einer
schriftlichen Bestätigung dieser Person, sich zur Wahl stellen zu wollen, wobei jedoch der Vorsitzende der Generalver-
sammlung unter der Voraussetzung einstimmiger Zustimmung aller anwesenden Aktionäre den Verzicht auf die oben
aufgeführten Erklärungen beschließen kann und die solcherweise nominierte Person zur Wahl vorschlagen kann.
2. Die Generalversammlung bestimmt die Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder sowie die Dauer ihrer Mandate. Eine
Mandatsperiode darf die Dauer von sechs Jahren nicht überschreiten. Ein Verwaltungsratsmitglied kann wieder gewählt
werden.
3. Scheidet ein Verwaltungsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so können die verbleibenden von der Gene-
ralversammlung ernannten Mitglieder des Verwaltungsrates bis zur nächstfolgenden Generalversammlung einen vorläu-
figen Nachfolger bestimmen (Kooption). Der so bestimmte Nachfolger führt die Amtszeit seines Vorgängers zu Ende und
ist berechtigt gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Verwaltungsrats für weitere ausscheidende Mitglieder des
Verwaltungsrats vorläufige Nachfolger im Rahmen einer Kooption zu bestimmen.
4. Die Verwaltungsratsmitglieder können jederzeit von der Generalversammlung abberufen werden.
Art. 24. Befugnisse. Der Verwaltungsrat hat die Befugnis, alle Geschäfte zu tätigen und alle Handlungen vorzunehmen,
die zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich sind. Er ist zuständig für alle Angelegenheiten der
Investmentgesellschaft, soweit sie nicht nach dem Gesetz vom 10. August 1915 oder nach dieser Satzung der General-
versammlung vorbehalten sind.
Der Verwaltungsrat hat darüber hinaus die Befugnis Interimdividenden auszuschütten.
Art. 25. Interne Organisation des Verwaltungsrates. Der Verwaltungsrat ernennt unter seinen Mitgliedern einen Vor-
sitzenden.
Der Verwaltungsratsvorsitzende steht den Sitzungen des Verwaltungsrates vor; in seiner Abwesenheit bestimmt der
Verwaltungsrat ein anderes Verwaltungsratsmitglied als Sitzungsvorsitzenden.
Der Vorsitzende kann einen Sekretär ernennen, der nicht notwendigerweise Mitglied des Verwaltungsrates zu sein
braucht und der die Protokolle der Sitzungen des Verwaltungsrates und der Generalversammlung zu erstellen hat.
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, eine Verwaltungsgesellschaft, einen Fondsmanager, Anlageberater sowie Anla-
geausschüsse für die jeweiligen Teilfonds zu ernennen und deren Befugnisse festzulegen.
Art. 26. Verwaltungsgesellschaft. Der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft kann unter eigener Verantwortung
eine Verwaltungsgesellschaft mit der Anlageverwaltung, der Administration sowie dem Vertrieb der Aktien der Invest-
mentgesellschaft betrauen.
Die Verwaltungsgesellschaft ist für die Verwaltung und Geschäftsführung der Investmentgesellschaft verantwortlich.
Sie darf für Rechnung der Investmentgesellschaft alle Geschäftsführungs-und Verwaltungsmaßnahmen und alle unmittelbar
oder mittelbar mit dem Fondsvermögen bzw. dem Teilfondsvermögen verbundenen Rechte ausüben, insbesondere ihre
Aufgaben an qualifizierte Dritte ganz oder teilweise auf eigene Kosten übertragen.
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Sofern die Verwaltungsgesellschaft die Anlageverwaltung auf einen Dritten auslagert, so darf nur ein Unternehmen
benannt werden, das für die Ausübung der Vermögensverwaltung zugelassen oder eingetragen ist und einer Aufsicht
unterliegt.
Die Verwaltungsgesellschaft erfüllt ihre Verpflichtungen mit der Sorgfalt eines bezahlten Bevollmächtigten (mandataire
salarié).
Die Anlageentscheidung, die Ordererteilung und die Auswahl der Broker sind ausschließlich der Verwaltungsgesell-
schaft vorbehalten, sofern kein Fondsmanager mit der Anlagenverwaltung beauftragt wurde.
Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, unter Wahrung ihrer eigenen Verantwortung und Kontrolle einen Dritten
zur Ordererteilung zu bevollmächtigen.
Die Übertragung der Aufgaben darf die Wirksamkeit der Beaufsichtigung durch die Verwaltungsgesellschaft in keiner
Weise beeinträchtigen. Insbesondere darf die Verwaltungsgesellschaft durch die Übertragung der Aufgaben nicht daran
gehindert werden, im Interesse der Aktionäre zu handeln und dafür zu sorgen, dass die Investmentgesellschaft im besten
Interesse der Aktionäre verwaltet wird.
Art. 27. Fondsmanagement. Aufgabe des Fondsmanagers ist insbesondere die tägliche Umsetzung der Anlagepolitik
des jeweiligen Teilfondsvermögens und die Führung der Tagesgeschäfte der Vermögensverwaltung unter der Aufsicht,
Verantwortung und Kontrolle der Verwaltungsgesellschaft sowie andere damit verbundene Dienstleistungen zu erbringen.
Die Erfüllung dieser Aufgaben erfolgt unter Beachtung der Grundsätze der Anlagepolitik und der Anlagebeschränkungen
des jeweiligen Teilfonds, wie sie in dieser Satzung und dem Verkaufsprospekt (nebst Anhang) beschrieben sind, sowie der
gesetzlichen Anlagebeschränkungen.
Der Fondsmanager muss über eine Zulassung zur Vermögensverwaltung verfügen und einer Aufsicht unterliegen.
Der Fondsmanager ist befugt, Makler sowie Broker zur Abwicklung von Transaktionen in den Vermögenswerten der
Investmentgesellschaft auszuwählen. Die Anlageentscheidung und die Ordererteilung obliegen dem Fondsmanager.
Der Fondsmanager hat das Recht, sich auf eigene Kosten und Verantwortung von Dritten, insbesondere von ver-
schiedenen Anlageberatern, beraten zu lassen.
Es ist dem Fondsmanager gestattet, seine Aufgaben mit Genehmigung der Verwaltungsgesellschaft ganz oder teilweise
an Dritte, deren Vergütung ganz zu seinen Lasten geht, auszulagern.
Der Fondsmanager trägt alle Aufwendungen, die ihm in Verbindung mit den von ihm für die Investmentgesellschaft
geleisteten Dienstleistungen entstehen. Maklerprovisionen, Transaktionsgebühren und andere im Zusammenhang mit
dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten anfallende Geschäftskosten werden von dem jeweiligen Teil-
fonds getragen.
Art. 28. Anlageberater und Anlageausschuss. Die Verwaltungsgesellschaft oder der Fondsmanager können unter ei-
gener Verantwortung und auf eigene Kosten Anlageberater hinzuziehen, insbesondere sich durch einen Anlageausschuss
beraten lassen.
Der Anlageberater hat das Recht, sich auf eigene Kosten und Verantwortung von Dritten beraten zu lassen. Er ist
jedoch nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Verwaltungsgesellschaft, die Erfüllung seiner Aufga-
ben einem Dritten zu übertragen. Sofern der Anlageberater seine Aufgaben mit vorheriger Zustimmung der Verwal-
tungsgesellschaft einem Dritten übertragen hat, so hat der Anlageberater die dafür entstehenden Kosten selbst zu tragen.
In diesem Fall wird der Verkaufsprospekt entsprechend angepasst.
Art. 29. Häufigkeit und Einberufung. Der Verwaltungsrat tritt, auf Einberufung des Vorsitzenden oder zweier Verwal-
tungsratsmitglieder an dem in der Einladung angegebenen Ort, so oft zusammen, wie es die Interessen der Investment-
gesellschaft erfordern, mindestens jedoch einmal im Jahr.
Die Verwaltungsratsmitglieder werden mindestens 48 (achtundvierzig) Stunden vor der Sitzung des Verwaltungsrates
schriftlich mittels Brief, Telefax oder E-Mail einberufen, es sei denn die Wahrung der vorgenannten Frist ist aufgrund von
Dringlichkeit unmöglich. In diesen Fällen sind Art und Gründe der Dringlichkeit im Einberufungsschreiben anzugeben.
Ein Einberufungsschreiben ist, sofern jedes Verwaltungsratsmitglied sein Einverständnis schriftlich, mittels Brief oder
Telefax gegeben hat, nicht erforderlich.
Eine gesonderte Einberufung ist nicht erforderlich, wenn eine Sitzung des Verwaltungsrates zu einem Termin und an
einem Ort stattfindet, die in einem im Voraus vom Verwaltungsrat gefassten Beschluss festgelegt sind.
Art. 30. Sitzungen des Verwaltungsrates. Jedes Verwaltungsratsmitglied kann an jeder Sitzung des Verwaltungsrates
teilhaben, auch indem es schriftlich, mittels Brief oder Telefax ein anderes Verwaltungsratsmitglied als seinen Bevoll-
mächtigten ernennt.
Darüber hinaus kann jedes Verwaltungsratsmitglied an einer Sitzung des Verwaltungsrates im Wege einer telefonischen
Konferenzschaltung oder durch ähnliche Kommunikationsmittel, welche ermöglichen, dass sämtliche Teilnehmer an der
Sitzung des Verwaltungsrates einander hören können, teilnehmen. Diese Art der Teilnahme steht einer persönlichen
Teilnahme an dieser Sitzung des Verwaltungsrates gleich.
Der Verwaltungsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Verwaltungsratsmitglieder bei der Sitzung
des Verwaltungsrates zugegen oder vertreten ist. Die Beschlüsse werden durch einfache Mehrheit der Stimmen der
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anwesenden bzw. vertretenen Verwaltungsratsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Sitzungsvor-
sitzenden ausschlaggebend.
Die Verwaltungsratsmitglieder können, mit Ausnahme von im Umlaufverfahren gefassten Beschlüssen, wie nachfolgend
beschrieben, nur im Rahmen von Sitzungen des Verwaltungsrates der Investmentgesellschaft, die ordnungsgemäß einbe-
rufen worden sind, Beschlüsse fassen.
Die Verwaltungsratsmitglieder können einstimmig Beschlüsse im Umlaufverfahren fassen. In diesem Falle sind die von
allen Verwaltungsratsmitgliedern unterschriebenen Beschlüsse gleichermaßen gültig und vollzugsfähig wie solche, die
während einer ordnungsgemäß einberufenen und abgehaltenen Sitzung des Verwaltungsrates gefasst wurden. Diese Un-
terschriften können auf einem einzigen Dokument oder auf mehreren Kopien desselben Dokumentes gemacht werden
und können mittels Brief oder Telefax eingeholt werden.
Der Verwaltungsrat kann seine Befugnisse und Pflichten der täglichen Verwaltung an juristische oder natürliche Per-
sonen, die nicht Mitglieder des Verwaltungsrates sein müssen, delegieren und diesen für ihre Tätigkeiten Gebühren und
Provisionen zahlen, die im einzelnen in Artikel 38 beschrieben sind.
Art. 31. Protokolle. Die Beschlüsse des Verwaltungsrates werden in Protokollen festgehalten, die in ein diesbezügliches
Register eingetragen und vom Sitzungsvorsitzenden und vom Sekretär unterschrieben werden.
Abschriften und Auszüge dieser Protokolle werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder von zwei Verwal-
tungsratsmitgliedern unterschrieben.
Art. 32. Zeichnungsbefugnis. Die Investmentgesellschaft wird durch die Unterschrift von zwei Verwaltungsratsmitglie-
dern rechtlich gebunden. Der Verwaltungsrat kann ein oder mehrere Verwaltungsratsmitglied(er) ermächtigen, die
Investmentgesellschaft durch Einzelunterschrift zu vertreten. Daneben kann der Verwaltungsrat andere juristische oder
natürliche Personen ermächtigen, die Investmentgesellschaft entweder durch Einzelunterschrift oder gemeinsam mit ei-
nem Verwaltungsratsmitglied oder einer anderen vom Verwaltungsrat bevollmächtigten juristischen oder natürlichen
Person rechtsgültig zu vertreten.
Art. 33. Unvereinbarkeitsbestimmungen. Kein Vertrag, kein Vergleich oder sonstiges Rechtsgeschäft, das die Invest-
mentgesellschaft mit anderen Gesellschaften schließt, wird durch die Tatsache beeinträchtigt oder ungültig, dass ein oder
mehrere Verwaltungsratsmitglieder, Direktoren, Geschäftsführer oder Bevollmächtigte der Investmentgesellschaft ir-
gendwelche Interessen in oder Beteiligungen an irgendeiner anderen Gesellschaft haben, oder durch die Tatsache, dass
sie Verwaltungsratsmitglied, Teilhaber, Direktor, Geschäftsführer, Bevollmächtigter oder Angestellter der anderen Ge-
sellschaft sind.
Dieses(r) Verwaltungsratsmitglied, Direktor, Geschäftsführer oder Bevollmächtigter der Investmentgesellschaft, wel-
ches(r) zugleich Verwaltungsratsmitglied, Direktor, Geschäftsführer Bevollmächtigter oder Angestellter einer anderen
Gesellschaft ist, mit der die Investmentgesellschaft Verträge abgeschlossen hat oder mit der sie in einer anderen Weise
in geschäftlichen Beziehungen steht, wird dadurch nicht das Recht verlieren, zu beraten, abzustimmen und zu handeln,
was die Angelegenheiten, die mit einem solchen Vertrag oder solchen Geschäften in Verbindung stehen, anbetrifft.
Falls aber ein Verwaltungsratsmitglied, Direktor oder Bevollmächtigter ein persönliches Interesse in irgendwelcher
Angelegenheit der Investmentgesellschaft hat, muss dieses Verwaltungsratsmitglied, Direktor oder Bevollmächtigter der
Investmentgesellschaft den Verwaltungsrat über dieses persönliche Interesse informieren, und er wird weder mitberaten
noch am Votum über diese Angelegenheit teilnehmen. Ein Bericht über diese Angelegenheit und über das persönliche
Interesse des Verwaltungsratsmitgliedes, Direktors oder Bevollmächtigten muss bei der nächsten Generalversammlung
erstattet werden.
Der Begriff „persönliches Interesse“, wie er im vorstehenden Absatz verwendet wird, findet keine Anwendung auf
jedwede Beziehung und jedwedes Interesse, die nur deshalb entstehen, weil das Rechtsgeschäft zwischen der Invest-
mentgesellschaft einerseits und dem Fondsmanager, der Zentralverwaltungsstelle, der Register-und Transferstelle, der
oder den Vertriebsstellen (bzw. ein mit diesen mittelbar oder unmittelbar verbundenes Unternehmen) oder jeder anderen
von der Investmentgesellschaft benannten Gesellschaft andererseits geschlossen wird.
Die vorhergehenden Bestimmungen sind in Fällen, in denen die Depotbank Partei eines solchen Vertrages, Vergleiches
oder sonstigen Rechtsgeschäftes ist, nicht anwendbar. Geschäftsleiter, Prokuristen und die zum gesamten Geschäftsbe-
trieb ermächtigten Handlungsbevollmächtigten der Depotbank dürfen nicht gleichzeitig als Angestellte der Investment-
gesellschaft zur täglichen Geschäftsführung bestellt sein. Geschäftsleiter, Prokuristen und die zum gesamten
Geschäftsbetrieb ermächtigten Handlungsbevollmächtigten der Investmentgesellschaft dürfen nicht gleichzeitig als An-
gestellte der Depotbank zur täglichen Geschäftsführung bestellt sein.
Art. 34. Schadloshaltung. Die Investmentgesellschaft verpflichtet sich, jedes(n) der Verwaltungsratsmitglieder, Direk-
toren, Geschäftsführer oder Bevollmächtigten, ihre Erben, Testamentsvollstrecker und Verwalter schadlos zu halten
gegen alle Klagen, Forderungen und Haftungen irgendwelcher Art, sofern die Betroffenen ihre Verpflichtungen ordnungs-
gemäß erfüllt haben, und diese für sämtliche Kosten, Ausgaben und Verbindlichkeiten, die anlässlich solcher Klagen,
Verfahren, Forderungen und Haftungen entstanden sind, zu entschädigen.
Das Recht auf Entschädigung schließt andere Rechte zugunsten des Verwaltungsratsmitgliedes, Direktors, Geschäfts-
führers oder Bevollmächtigten nicht aus.
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VII. Wirtschaftsprüfer
Art. 35. Wirtschaftsprüfer. Die Kontrolle der Rechenschaftsberichte der Investmentgesellschaft ist einer Wirtschafts-
prüfergesellschaft bzw. einem oder mehreren Wirtschaftsprüfer(n) zu übertragen, die im Großherzogtum Luxemburg
zugelassen ist/ sind und von der Generalversammlung ernannt wird/ werden.
Der/ die Wirtschaftsprüfer ist/ sind für eine Dauer von bis zu sechs Jahren ernannt und kann/ können jederzeit von
der Generalversammlung abberufen werden.
VIII. Allgemeines und Schlussbestimmungen
Art. 36. Verwendung der Erträge.
1. Der Verwaltungsrat kann die in einem Teilfonds erwirtschafteten Erträge an die Aktionäre dieses Teilfonds aus-
schütten oder diese Erträge in dem jeweiligen Teilfonds thesaurieren. Dies findet für den jeweiligen Teilfonds in dem
betreffenden Anhang zu dem Verkaufsprospekt Erwähnung.
2. Zur Ausschüttung können die ordentlichen Nettoerträge sowie realisierte Kursgewinne kommen. Ferner können
die nicht realisierten Kursgewinne, sonstige Aktiva sowie, in Ausnahmefällen, auch Kapitalanteile zur Ausschüttung ge-
langen, sofern das Netto-Fondsvermögen aufgrund der Ausschüttung nicht unter die Mindestgrenze gemäß Artikel 12
dieser Satzung sinkt.
3. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Aktien ausgezahlt. Ausschüttungen können ganz
oder teilweise in Form von Gratisaktien vorgenommen werden. Eventuell verbleibende Bruchteile können bar ausgezahlt
werden. Erträge, die fünf Jahre nach Veröffentlichung einer Ausschüttungserklärung nicht geltend gemacht wurden, ver-
fallen zugunsten des jeweiligen Teilfonds.
4. Ausschüttungen an Inhaber von Namensaktien erfolgen grundsätzlich durch die Reinvestition des Ausschüttungs-
betrages zu Gunsten des Inhabers von Namensaktien. Sofern dies nicht gewünscht ist, kann der Inhaber von Namensaktien
innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Ausschüttung bei der Register-und Transferstelle die
Auszahlung auf das von ihm angegebene Konto beantragen. Ausschüttungen an Inhaber von Inhaberaktien erfolgen in der
gleichen Weise wie die Auszahlung des Rücknahmepreises an die Inhaber von Inhaberaktien.
5. Ausschüttungen, die erklärt, aber nicht auf eine ausschüttende Inhaberaktie ausgezahlt wurden, können nach Ablauf
eines Zeitraums von fünf Jahren ab der erfolgten Zahlungserklärung, vom Aktionär einer solchen Aktie nicht mehr ein-
gefordert werden und werden dem jeweiligen Teilfondsvermögen der Investmentgesellschaft gutgeschrieben und, sofern
Aktienklassen gebildet wurden, der jeweiligen Aktienklasse zugerechnet. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeit-
punkt Ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt.
Art. 37. Berichte. Der Verwaltungsrat erstellt für die Investmentgesellschaft einen geprüften Jahresbericht sowie einen
Halbjahresbericht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im Großherzogtum Luxemburg.
1. Spätestens vier Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres veröffentlicht der Verwaltungsrat einen geprüften
Jahresbericht entsprechend den Bestimmungen des Großherzogtums Luxemburg.
2. Zwei Monate nach Ende der ersten Hälfte des Geschäftsjahres veröffentlicht der Verwaltungsrat einen ungeprüften
Halbjahresbericht.
3. Sofern dies für die Berechtigung zum Vertrieb in anderen Ländern erforderlich ist, können zusätzlich geprüfte und
ungeprüfte Zwischenberichte erstellt werden.
Art. 38. Kosten. Der jeweilige Teilfonds trägt die folgenden Kosten, soweit sie im Zusammenhang mit seinem Vermögen
entstehen:
1. Die Verwaltungsgesellschaft kann aus dem jeweiligen Teilfondsvermögen eine Vergütung erhalten, deren maximal
Höhe, Berechnung und Auszahlung für den jeweiligen Teilfonds in dem betreffenden Anhang zum Verkaufsprospekt auf-
geführt sind. Diese Vergütung versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.
2. Dem Zielfonds wird eine Verwaltungsvergütung berechnet, die sich mittelbar auf das Teilfondsvermögen auswirkt.
Soweit die Investmentgesellschaft Anteile eines Zielfonds erwirbt,
a) der von einer anderen Gesellschaft verwaltet wird, die mit der Investmentgesellschaft durch eine wesentliche un-
mittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, oder
b) dessen Fondsmanager auch für die Investmentgesellschaft und ihre Teilfonds die Funktion des Fondsmanagers
wahrnimmt, oder
c) der von einer Gesellschaft verwaltet wird, bei der ein oder mehrere Mitglieder der Geschäftsleitung bzw. des
Verwaltungsrates gleichzeitig Mitglieder der Geschäftsleitung bzw. des Verwaltungsrates der Investmentgesellschaft, der
Verwaltungsgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft, die mit der Investmentgesellschaft, der Verwaltungsgesellschaft
oder dem Fondsmanager der Investmentgesellschaft verbunden ist,
dürfen dem jeweiligen Teilfondsvermögen keine Ausgabeaufschläge, Rücknahmeabschläge sowie keine Verwaltungs-
vergütung für die Zielfonds berechnet werden.
Leistungsbezogene Vergütungen und Gebühren für das Fondsmanagement sowie für die Anlageberatung fallen ebenfalls
unter den Begriff der „Verwaltungsvergütung“ in vorbenannten Zusammenhang und sind deshalb mit einzubeziehen. Bei
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der Verwaltungsvergütung kann das dadurch erreicht werden, dass die Vergütung für den auf Anteile an solchen verbun-
denen Zielfonds entfallenden Teil -gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe -jeweils um die von den erworbenen
Zielfonds berechnete Verwaltungsvergütung verkürzt.
Soweit einzelne Teilfonds jedoch in Zielfonds anlegen, die von anderen Gesellschaften aufgelegt und/ oder verwaltet
werden, sind gegebenenfalls der jeweilige Ausgabeaufschlag bzw. eventuelle Rücknahmegebühren zu berücksichtigen. Im
übrigen ist zu berücksichtigen, dass zusätzlich zu den Kosten, die dem Teilfondsvermögen gemäß den Bestimmungen
dieser Satzung und des Verkaufsprospektes (nebst Satzung und Anhang) belastet werden, Kosten für das Management
und die Verwaltung der Zielfonds, in welchen die einzelnen Teilfonds anlegen, sowie die Depotbankvergütung, die Kosten
der Wirtschaftsprüfer, Steuern sowie sonstige Kosten und Gebühren, auf das Fondsvermögen dieser Zielfonds anfallen
werden und somit eine Mehrfachbelastung mit gleichartigen Kosten entstehen kann.
3. Sofern ein Fondsmanager vertraglich verpflichtet wurde, kann dieser aus dem jeweiligen Teilfondsvermögen eine
Vergütung erhalten, deren maximale Höhe, Berechnung und Auszahlung für den jeweiligen Teilfonds in dem betreffenden
Anhang zum Verkaufsprospekt aufgeführt sind. Diese Vergütung versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.
Daneben kann der Fondsmanager aus dem jeweiligen Netto-Teilfondsvermögens eine wertentwicklungsorientierte
Vergütung („Performance-Fee“) erhalten. Die prozentuale Höhe sowie der Berechnungsmodus einer etwaigen Perfor-
mance–Fee wird für den jeweiligen Teilfonds in dem betreffenden Anhang zu dem Verkaufsprospekt aufgeführt.
4. Sofern ein Anlageberater vertraglich verpflichtet wurde, kann dieser aus der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft
oder des Fondsmanagers eine Vergütung erhalten, deren maximale Höhe, Berechnung und Auszahlung für den jeweiligen
Teilfonds in dem betreffenden Anhang zum Verkaufsprospekt aufgeführt sind. Diese Vergütung versteht sich zuzüglich
einer etwaigen Mehrwertsteuer.
5. Die Depotbank und die Zentralverwaltungsstelle erhalten für die Erfüllung ihrer Aufgaben aus dem Depotbank-und
dem Zentralverwaltungsvertrag eine in Luxemburg bankübliche Vergütung die monatlich nachträglich berechnet und mo-
natlich nachträglich ausgezahlt wird. Diese Vergütungen verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.
6. Die Register-und Transferstelle erhält für die Erfüllung ihrer Aufgaben aus dem Register-und Transferstellenvertrag
eine in Luxemburg bankübliche Vergütung, die als Festbetrag je Anlagekonto bzw. je Konto mit Anlageplan und/oder
Entnahmeplan am Ende eines jeden Jahres aus dem Teilfondsvermögen zahlbar ist.
7. Sofern eine Vertriebsstelle vertraglich verpflichtet wurde, kann diese aus dem jeweiligen Teilfondsvermögen eine
Vergütung erhalten, deren maximale Höhe, Berechnung und Auszahlung für den jeweiligen Teilfonds in dem betreffenden
Anhang zum Verkaufsprospekt aufgeführt sind. Diese Vergütung versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.
8. Der jeweilige Teilfonds trägt neben den vorgenannten Kosten, die folgenden Kosten, soweit sie im Zusammenhang
mit seinem Vermögen entstehen:
a) Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten und der Veräußerung von Vermögensgegenständen
anfallen, insbesondere bankübliche Spesen für Transaktionen in Wertpapieren und sonstigen Vermögenswerten und
Rechten des Fonds bzw. eines Teilfonds und deren Verwahrung, die banküblichen Kosten für die Verwahrung von aus-
ländischen Investmentanteilen im Ausland;
b) alle fremden Verwaltungs-und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearings-
tellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds in Rechnung gestellt werden,
sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand-und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäf-
ten des jeweiligen Teilfonds in Fondsanteilen anfallen;
c) die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme von Inhaberanteilen;
d) Steuern, die auf das Fondsvermögen bzw. Teilfondsvermögen, dessen Einkommen und die Auslagen zu Lasten des
jeweiligen Teilfonds erhoben werden;
e) Kosten für die Rechtsberatung, die der Investmentgesellschaft, der Verwaltungsgesellschaft oder der Depotbank
entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre des jeweiligen Teilfonds handelt;
f) Kosten des Wirtschaftsprüfers der Investmentgesellschaft;
g) Kosten für die Erstellung, Vorbereitung, Hinterlegung, Veröffentlichung, den Druck und den Versand sämtlicher
Dokumente für die Investmentgesellschaft, insbesondere etwaiger Anteilzertifikate sowie Ertragsschein-und Bogener-
neuerungen, des Verkaufsprospektes (nebst Anhang), „der wesentlichen Informationen für den Anleger“, der Satzung,
der Rechenschafts-und Halbjahresberichte, der Vermögensaufstellungen, der Mitteilungen an die Aktionäre, der Einbe-
rufungen, der Vertriebsanzeigen bzw. Anträge auf Bewilligung in den Ländern in denen die Aktien der Investmentgesell-
schaft bzw. eines Teilfonds vertrieben werden sollen, die Korrespondenz mit den betroffenen Aufsichtsbehörden.
h) Die Verwaltungsgebühren, die für die Investmentgesellschaft bzw. einen Teilfonds bei sämtlichen betroffenen Be-
hörden zu entrichten sind, insbesondere die Verwaltungsgebühren der Luxemburger Aufsichtsbehörde und anderer
Aufsichtsbehörden sowie die Gebühren für die Hinterlegung der Dokumente der Investmentgesellschaft.
i) Kosten im Zusammenhang mit einer etwaigen Börsenzulassung;
j) Kosten für die Werbung und solche, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Anbieten und dem Verkauf von
Aktien anfallen;
k) Versicherungskosten;
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l) Vergütungen, Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland not-
wendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen;
m) Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen, die gemäß Artikel 4 der Satzung aufgenommen werden;
n) Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses;
o) Auslagen des Verwaltungsrates der Investmentgesellschaft;
p) Kosten für die Gründung der Investmentgesellschaft bzw. einzelner Teilfonds und die Erstausgabe von Aktien;
q) Weitere Kosten der Verwaltung einschließlich Kosten für Interessenverbände;
r) Kosten zur Ermittlung der Aufspaltung des erzielten Anlageergebnisses in seine Erfolgsfaktoren (sog. „Performance-
Attribution“);
s) Kosten für die Bonitätsbeurteilung des Fonds bzw. der Teilfonds durch national und international anerkannte Rating
Agenturen.
Sämtliche Kosten werden zunächst den ordentlichen Erträgen und den Kapitalgewinnen und zuletzt dem jeweiligen
Teilfondsvermögen angerechnet.
Die Kosten für die Gründung der Investmentgesellschaft und die Erstausgabe von Aktien werden zu Lasten des Ver-
mögens der bei Gründung bestehenden Teilfonds über die ersten fünf Geschäftsjahre abgeschrieben werden. Die
Aufteilung der Gründungskosten sowie der o.g. Kosten, welche nicht ausschließlich im Zusammenhang mit einem bes-
timmten Teilfondsvermögen stehen, erfolgt auf die jeweiligen Teilfondsvermögen pro rata durch die Investmentgesell-
schaft. Kosten, die im Zusammenhang mit der Auflegung weiterer Teilfonds entstehen, werden zu Lasten des jeweiligen
Teilfondsvermögens, dem sie zuzurechnen sind, innerhalb einer Periode von längstens fünf Jahren nach Auflegung abges-
chrieben.
Sämtliche vorbezeichnete Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden
Mehrwertsteuer.
Art. 39. Geschäftsjahr. Das Geschäftsjahr der Investmentgesellschaft beginnt am 01. Juli und endet am 30. Juni eines
jeden Jahres.
Art. 40. Depotbank.
1. Die Investmentgesellschaft hat eine Bank mit Sitz im Großherzogtum Luxemburg als Depotbank bestellt. Die Funk-
tion der Depotbank richtet sich nach dem Gesetz vom 17. Dezember 2010, dem Depotbankvertrag, dieser Satzung sowie
dem Verkaufsprospekt (nebst Anhang).
2. Die Investmentgesellschaft ist berechtigt und verpflichtet, im eigenen Namen Ansprüche der Aktionäre gegen die
Depotbank geltend zu machen. Dies schließt die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Depotbank durch die Ak-
tionäre nicht aus.
Art. 41. Satzungsänderung. Diese Satzung kann jederzeit durch Beschluss der Aktionäre geändert oder ergänzt werden,
vorausgesetzt, dass die in dem Gesetz vom 10. August 1915 vorgesehenen Bedingungen über Beschlussfähigkeit und
Mehrheiten bei der Abstimmung eingehalten werden.
Art. 42. Allgemeines. Für alle Punkte, die in dieser Satzung nicht geregelt sind, wird auf die Bestimmungen des Gesetzes
vom 10. August 1915 sowie auf das Gesetz vom 17. Dezember 2010 verwiesen.
Worüber Urkunde aufgenommen zu Luxembourg-Strassen, am Datum wie eingangs erwähnt.
Nach Vorlesung und Erklärung alles Vorstehenden an die Erschienenen, dem beurkundenden Notar nach Namen,
gebräuchlichen Vornamen, sowie Stand und Wohnort bekannt, haben die Erschienenen mit dem Versammlungsvorstand
und dem beurkundenden Notar gegenwärtige Urkunde unterschrieben.
Gezeichnet: V. AUGSDÖRFER, G. WENZ, U. BERG und H. HELLINCKX.
Enregistré à Luxembourg A.C., le 4 juillet 2011. Relation: LAC/2011/30123. Reçu soixante-quinze euros (75.-EUR).
<i>Le Receveuri> (signé): F. SANDT.
- FÜR GLEICHLAUTENDE AUSFERTIGUNG der Gesellschaft auf Begehr erteilt.
Luxemburg, den 14. Juli 2011.
Référence de publication: 2011098340/1169.
(110111975) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2011.
Bonnifacio Henrico S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-1930 Luxembourg, 64, avenue de la Liberté.
R.C.S. Luxembourg B 148.996.
Il résulte d'une assemblée générale extraordinaire en date du 07 janvier 2011 les résolutions suivantes:
- Démission de Monsieur SCANDELLA Alexandre, de son poste de gérant à compter du 01/01/2011;
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U X E M B O U R G
- Nomination de Monsieur ESKI Ugur, né le 25/03/1975 à Soignies (Belgique) domicilié au 2, Brekelter, L-5495 WIN-
TRANGE au poste de gérant à compter du 01/01/2011
Luxembourg, le 06 mai 2011.
<i>Pour la société
i>Fiduciaire Vincent LA MENDOLA S.à.r.l
Signature
Référence de publication: 2011074348/15.
(110081603) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
Build-Consult S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-1930 Luxembourg, 42, avenue de la Liberté.
R.C.S. Luxembourg B 128.242.
L'an deux mille onze, le treize mai.
Par-devant Maître Alex WEBER, notaire de résidence à Bascharage.
A COMPARU:
Monsieur Fabrice LEONARD, architecte, né à Verviers (Belgique) le 3 janvier 1965, demeurant à B-4990 Lierneux,
Verleumont, 45b, détenteur de cent vingt-cinq (125) parts sociales.
Lequel comparant, agissant en sa qualité de seul associé de la société à responsabilité limitée "BUILD-CONSULT S.à
r.l." (numéro d'identité 2007 24 23 772), avec siège social à L-5831 Hesperange, 27, Cité Holleschbierg, inscrite au R.C.S.L.
sous le numéro B 128.242, constituée suivant acte reçu par le notaire Blanche MOUTRIER, de résidence à Esch-sur-
Alzette, en date du 6 juin 2007, publié au Mémorial C, numéro 1457 du 14 juillet 2007,
a requis le notaire instrumentant de documenter la résolution suivante:
<i>Résolutioni>
L'associé unique décide de transférer le siège social de L-5831 Hesperange, 27, Cité Holleschbierg à L-1930 Luxem-
bourg, 42, avenue de la Liberté et de modifier le 1
er
alinéa de l'article 2 des statuts de la société pour lui donner la teneur
suivante:
" Art. 2. al. 1
er
. Le siège social est établi à Luxembourg."
<i>Fraisi>
Le montant des frais, rémunérations ou charges, sous quelque forme que ce soit, qui incombent à la société en raison
des présentes, est évalué sans nul préjudice à huit cents euros (€ 800.-).
Le comparant déclare, en application de la loi du 12 novembre 2004, telle qu'elle a été modifiée par la suite, être le
bénéficiaire réel de la société faisant l'objet des présentes et agir pour son propre compte et certifie que la société ne se
livre pas et ne s'est pas livrée pas à des activités constituant une infraction visée aux articles 506-1 du Code Pénal et 8-1
de la loi modifiée du 19 février 1973 concernant la vente de substances médicamenteuses et la lutte contre la toxicomanie
(blanchiment) ou des actes de terrorisme tels que définis à l'article 135-1 du Code Pénal (financement du terrorisme).
DONT ACTE, fait et passé à Bascharage, en l'étude, date qu'en tête des présentes.
Et après lecture faite au comparant, celui-ci a signé avec Nous notaire le présent acte.
Signé: LEONARD, A. WEBER.
Enregistré à Capellen, le 18 mai 2011. Relation: CAP/2011/1859. Reçu soixante-quinze euros (75,- €).
<i>Le Receveuri> (signé): NEU.
Pour expédition conforme, délivrée à la demande de la société, aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des
Sociétés et Associations.
Bascharage, le 23 mai 2011.
A. WEBER.
Référence de publication: 2011074349/38.
(110081385) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
Café-Restaurant Borlon, S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-3620 Kayl, 90, rue Notre Dame.
R.C.S. Luxembourg B 72.016.
CLÔTURE DE LIQUIDATION
Par jugement du 12 mai 2011, le tribunal d'arrondissement de et à Luxembourg, sixième chambre, siégeant en matière
commerciale, après avoir entendu le juge-commissaire en son rapport oral et le liquidateur et le Ministère Public en leurs
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conclusions, a déclaré closes pour absence d'actif les opérations de liquidation de la société à responsabilité limitée CAFE-
RESTAURANT BORLON s.à r.l., ayant eu son siège social à L-3671 Kayl, 90, rue Notre-Dame.
Le même jugement a mis les frais à charge du Trésor.
Pour extrait conforme
Me Marthe FEYEREISEN
<i>Le liquidateuri>
Référence de publication: 2011074359/16.
(110081798) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
Construction Maçonnerie Industrielle, Société à responsabilité limitée unipersonnelle.
Capital social: EUR 12.500,00.
Siège social: L-1930 Luxembourg, 64, avenue de la Liberté.
R.C.S. Luxembourg B 159.834.
Il résulte d'une décision de l'associé unique du 16 mai 2011:
L'associé unique décide de révoquer LORSON Dieter, né le 15 décembre 1961, domicilié 53, Eulenmuehlstrasse,
D-66787 WADGASSEN, de son poste de gérant technique de la société avec effet immédiat.
Luxembourg, le 16 mai 2011.
<i>Pour la société
i>Signature
Référence de publication: 2011074363/14.
(110081632) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
Ecobiodis S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1331 Luxembourg, 57, boulevard Grande-Duchesse Charlotte.
R.C.S. Luxembourg B 116.091.
RECTIFICATIF
Les comptes annuels rectifiés au 31 décembre 2009 ont été déposés au registre de commerce et des sociétés de
Luxembourg.
1
er
dépôt le 29/07/2010 n° L100115261.04
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Référence de publication: 2011074388/12.
(110081711) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
EEE 5 S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 12.500,00.
Siège social: L-2320 Luxembourg, 68-70, boulevard de la Pétrusse.
R.C.S. Luxembourg B 134.814.
Il résulte d'un contrat de cession de parts sociales, signé en date du 24 mai 2011 que la société Europa Real Estate
Emerging Europe S.à r.l., ayant son siège social au 68-70, boulevard de la Pétrusse, L-2320 Luxembourg et enregistrée au
Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg sous le numéro B 128.069, a cédé 62 (soixante-deux) parts sociales
de la Société qu'elle détenait à la société Europa Real Estate III S.à r.l., ayant son siège social au 68-70, boulevard de la
Pétrusse, L-2320 Luxembourg et enregistrée au Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg sous le numéro B
136.325.
De sorte que, suite à ce transfert:
1) Europa Real Estate Emerging Europe S.à r.l., précitée, détient désormais 63 (soixante-trois) parts sociales de la
Société.
2) Europa Real Estate III S.à r.l., précitée, détient désormais 62 (soixante-deux) parts sociales de la Société.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
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Fait à Luxembourg, le 25 mai 2011.
<i>Pour la Société
i>Signature
Référence de publication: 2011074389/22.
(110081551) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
Espace Mobile S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1319 Luxembourg, 147, rue Cents.
R.C.S. Luxembourg B 64.936.
LIQUIDATION JUDICIAIRE
Par jugement rendu en date du 26 mai 2011, le Tribunal d'arrondissement de et à Luxembourg, siégeant en matière
commerciale, a ordonné en vertu de l'article 203 de la loi modifiée du 10 août 1915 concernant les sociétés commerciales,
la dissolution et la liquidation de ESPACE-MOBILE S.A., avec siège social à L-1319 Luxembourg, 147, rue Cents, de fait
inconnue à cette adresse.
Le même jugement a nommé juge-commissaire Monsieur Jean-Paul MEYERS et liquidateur Maître Marthe FEYEREISEN,
avocat, demeurant à Luxembourg.
Il ordonne aux créanciers de faire la déclaration de leurs créances avant le 16 juin 2011 au greffe de la sixième chambre
du Tribunal d'arrondissement de et à Luxembourg.
Pour extrait conforme
Me Marthe FEYEREISEN
<i>Le liquidateuri>
Référence de publication: 2011074390/19.
(110081838) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
Fondation Kräizbierg, Etablissement d'Utilité Publique.
Siège social: L-3598 Dudelange, route de Zoufftgen.
R.C.S. Luxembourg G 34.
<i>Bilan au 31/12/2010i>
ACTIF
Bilan 2010
1) Actif immobilisé . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12,563,142.69
A) Immobilisations incorporelles . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
0.00
Droit au bail . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
0.00
Amortissements . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
0.00
B) Immobilisations corporelles . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
11,380,441.00
Terrains . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
177,305.26
Constructions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
16,209,926.33
Amortissements constructions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
-5,960,143.27
Installations techniques et machines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
864,550.59
Amortissements Installations techniques et machines . . . . . . . . . .
-458,602.66
Matériel de transport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
464,247.77
Amortissements Matériel de transport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
-391,705.62
Matériel de bureau et informatique . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
441,150.72
Amortissements Matériel de bureau et informatique . . . . . . . . . .
-396,564.55
Mobilier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2,103,291.40
Amortissements Mobilier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
-1,798,458.28
Autres installations . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
841,250.77
Amortissements autres installations . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
-715,807.46
C) Immobilisations financières . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1,182,701.69
Participations . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1,182,701.69
Provisions pour dépréciation des participations 2007 . . . . . . . . . .
0.00
Provisions pour dépréciation des participations 2009 . . . . . . . . . .
0.00
Autres prêts/Entreprises liées
Prêts Société Coopérative 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
0.00
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Prêts Société Coopérative 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
335,200.10
Prêts Société Coopérative 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
0.00
Provisions pour dépréciation 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
-335,200.10
2) Actif Circulant . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8,832,894.85
A) Stocks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
169,280.00
Stocks de terrains et d'immeubles destinés à la revente
Immeubles destinés à la revente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
211,600.00
Provisions: variation de prix et charges . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
-42,320.00
B) Créances . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1,512,820.10
Créances résultant de Vente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1,352,037.41
Provison pour créances douteuses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
0.00
Autres créances
Traitements et salaires nets . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2,911.47
Créances conventions Mifa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
143,932.40
Payement pour compte de tiers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
0.00
Autres créances . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2,182.84
Débiteurs usagers (argent de poche) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
11,755.98
C) Avoirs en banques, CCP, Caisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7,150,794.75
Banques . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7,133,169.00
Dexia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2,821.06
Dexia c/c Gasperich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
15.743.24
Fortis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8,231.58
BCEE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
17,887.58
Ing Banque . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2,865.25
Caisse Rurale Raiffeisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
726 67
BCEE Réseau Kraizbierg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
210,541.86
BCEE Terme Pietert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
20,706.35
BCEE Terme Ass.dépendance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2,016,105.56
BCEE Compte Epargne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4,837,539.85
2) CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7,567.99
3) Caisses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
10.057.76
3) Comptes de régularisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
11,335.74
Payement pour compte de tiers A recevoir . . . . . . . . . . . . . . . . .
11,335.74
Prestations Assurance dépendance à facturer
TOTAL ACTIF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
21,407,373.28
PASSIF
Bilan 2010
1) Capitaux Propres . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19,853,511.13
Capital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6,581,812.30
Réserves . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2,931,445.45
Réserves . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2,450,081.40
Réserves Fonds d'investissements . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
465,764.05
Réserve Fonds blancontact . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
15,600.00
Résultats reportés . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
0.00
Résultat reportés créditeurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
0.00
Résultat reportés débiteurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
0.00
Résultat de l'exercice . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
375,217.11
Subventions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
9,965,036.27
4.1.1) Subvention Frisange . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
10,732,750.84
4.1.2) Amortissements . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
-3,163,337.36
4.2.1) Autres subventions Frisange . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2,452,810.80
4.2.2) Amortissements . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
-790,834.34
4.3.1) Autres subventions Foyer Pietert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
394,435.37
4.3.2) Amortissements . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
-279,612.27
4.4.1) Subventions FSFISF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1,052,942.49
4.4.2) Amortissements . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
-447,348.80
80526
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4.5.1) Subventions FSFISF (Charges) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
10,311.32
4.5.2) Amortissements . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
-10,311.32
4.6.1) Autres subventions Amicales . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
18,064.83
4.6.2) Amortissements . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
-4,835.29
2) Dettes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1,489,170.77
Dettes sur Achats et Prestations de Service . . . . . . . . . . . . . . . . . .
395,970.90
Dettes fiscales et dettes au titre de la Sécurité Sociale . . . . . . . . . .
589,501.37
Dettes fiscales: impôts sur salaires . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
114,232.64
Dettes au titre de la sécurité sociale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
475,268.73
Autres dettes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
503,698.50
Salaires nets . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
236,328.38
Dettes convention Ministère de la Famille . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
141,673.23
Créditeurs Amicales . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5,938.79
Créditeurs divers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
22,937.49
Créditeurs usagers (argent de poche) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
81,929.76
Encaissements pour compte de tiers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
14,890.85
3) Comptes de régularisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
64,691.38
Avances pour acquisitions inférieures à 870 euros . . . . . . . . . . . . .
6,471.46
Produits constatées d'avance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
22,838.06
Encaissement avances Assurance dépendance . . . . . . . . . . . . . . . . .
29,035.65
Facturation Assurance dépendance aux Ateliers . . . . . . . . . . . . . . .
0.00
Frais à payer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6,346.21
Total Passif . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
21,407,373.2
8
<i>Profits et Pertes au 31/12/2010i>
DEBIT
Profits et Pertes 2010
1) Charges d'exploitation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16,562,965.87
Achat de Matières premières et Autres . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
986,366.32
Autres Achats et Charges et services extérieurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1,866,924.64
Frais de personnel
Salaires et traitements . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
11,228,572.32
Charges sociales . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1,558,100.02
Indemnités de licenciement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3,755.31
Corrections de valeurs frais d'établiss. Immo Corp & incor . . . . . . . . . . . . . . . . . .
913,151.78
Corrections de valeurs frais sur éléments de l'actif circulant . . . . . . . . . . . . . . . . .
0.00
Autres charges d'exploitations . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6,095.48
2) Charges Financières . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
40,481.23
Corrections de valeurs Immobilisations financières . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
0.00
Intérêts et charges assimilées . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
40,481.23
3) CHARGES EXCEPTIONNELLES . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1,228,361.72
1,228,361.72
4) Autres Impôts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
13,005.97
13,005.97
Excédent . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
375,217.11
TOTAL DEBIT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18,220,031.90
CREDIT
Profits et Pertes 2010
1) Produits d'exploitation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16,038,305.65
Prestations de Service . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,676,511.11
Facturation usagers ASP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1,762,995.42
Prestations à charge de l'assurance dépendance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7,312,567.44
Prestations à charge de l'assurance maladie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
455,626.08
Facturation du Domiciles de Secours . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
696,468.04
Facturation placement aux usagers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
138,151.52
Forfait produits d'aide et de soins . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
99,462.05
80527
L
U X E M B O U R G
Autres prestations de service . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
501.37
Ventes d'éléments destinés à la revente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
10,958.93
Produits des activités annexes:
Loyer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
12,064.76
Facturation Egca . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
47,723.94
Vente Repas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
121,965.00
Téléphone . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
9,085.61
Facturation Main d'oeuvre serv tech . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
0.00
Recettes gala de bienfaisance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3,385.00
Vente de tableaux . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2,820.00
Vente de photocopies . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2,735.95
Autres produits d'exploitation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5,361,794.54
Dons . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
151,830.34
Subventions d'exploitation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5,209,964.20
2) Produits de participation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
722,718.54
Reprise sur correction de valeur sur participations . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
722,718.54
3) Produits sur autres valeurs mobilières et créances actif immobilisé . . . . . . . . . . . .
6,559.38
Reprise sur correction de valeur sur créances entreprises liées . . . . . . . . . . . . . . . . .
1,799.90
Reprise sur correction de valeur sur créances commerciales . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4,759.48
4) Produits Financiers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
65,015.87
Autres Intérêts et Produits Assimilés . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
65,015.87
3) Produits Exceptionnels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1,387,432.46
1.1) Produits exceptionnels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
102,044.81
1.2) Produits exceptionnels sur ex.antérieurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
133,077.50
1.3) Produits exceptionnels sur facturation antérieure ass.dépendance . . . . . . . . . . .
374,393.86
1.3) Quote part Subvention Pietert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
30,134.46
1.4) Quote part Subvention CIPHA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
572,991.60
1.5) Quote part Subvention FSFISF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
174,790.23
PERTE
TOTAL CREDIT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18,220,031.90
Dudelange, le 20/05/2011.
Certifié sincère et conforme à la comptabilité
Lucien Thiel
<i>Président du Conseil d'Administrationi>
Référence de publication: 2011074394/177.
(110081727) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
Tale S.A., Société Anonyme.
R.C.S. Luxembourg B 71.909.
CLÔTURE DE LIQUIDATION
Par jugement rendu en date du 19 mai 2011, le Tribunal d'Arrondissement de Luxembourg, VI
ème
chambre, siégeant
en matière commerciale, après avoir entendu Monsieur le Juge-commissaire en son rapport oral, le liquidateur et le
Ministère Public en leurs conclusions, a déclaré closes pour absence d'actif les opérations de liquidation de la société
suivante:
- Société anonyme TALE S.A. (B0071909) dont le siège social à L-2310 Luxembourg, 54, avenue Pasteur, a été dénoncé
en date du 1
er
juillet 2004;
Ce même jugement a mis les frais à charge du Trésor.
Pour extrait conforme
ETUDE FERAND & STACKLER
Maître Isabelle FERAND
<i>Le liquidateur / Avocat à là Couri>
Référence de publication: 2011074489/18.
(110081725) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
80528
L
U X E M B O U R G
Union Investment Financial Services S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1471 Luxembourg, 308, route d'Esch.
R.C.S. Luxembourg B 25.551.
<i>Abschlussprüfer der Gesellschafti>
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom 4. Mai 2011 die Ernst & Young S.A., Luxemburg, zum Abschlussprüfer
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 bestellt.
Die Berufsadresse der Ernst & Young S.A. lautet 7, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach.
Die Bestellung endet mit Ablauf der nächsten ordentlichen Generalversammlung im Jahre 2012.
Zwecks Veröffentlichung im Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxemburg, den 25. Mai 2011.
Thilo Balzer / Nicole Pauquet.
Référence de publication: 2011074493/14.
(110081555) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
Vestfin S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-6633 Wasserbillig, 74, route de Luxembourg.
R.C.S. Luxembourg B 132.953.
RECTIFICATIF
Les comptes annuels rectifiés au 31 décembre 2009 ont été déposés au registre de commerce et des sociétés de
Luxembourg.
1
er
dépôt le 29/07/2010 n° L100115334.05
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Référence de publication: 2011074498/12.
(110081709) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
WX Warsaw Holding S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2530 Luxembourg, 10A, rue Henri M. Schnadt.
R.C.S. Luxembourg B 135.127.
<i>Beschluss der Verwaltungsratssitzung vom 23. Mai 2011i>
Herr Joseph HOBSCHEID tritt von seiner Funktion als Verwaltungsratmitglied mit sofortiger Wirkung zurück. Der
Verwaltungsrat stimmt diesem Rücktritt zu.
Der Verwaltungsrat schlägt der anschliessenden Generalversammlung Frau Sylviane COURTOIS, Privatangestellte,
beruflich wohnhaft in 10A, rue Henri M. Schnadt L-2530 Luxemburg, als neues Mitglied des Verwaltungsrates vor. Frau
Courtois soll das Amt bis zur Generalversammlung im Jahre 2013 bekleiden. Der Verwaltungsrat stimmt der Kooptierung
zu.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
EURO-SUISSE AUDIT (LUXEMBOURG)
Unterschrift
Référence de publication: 2011074503/17.
(110081388) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
Yati Sàrl, Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-4936 Bascharage, 13, rue de la Reconnaissance Nationale.
R.C.S. Luxembourg B 134.537.
Le bilan au 31/12/2010 a été déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 26/05/2011.
Signature.
Référence de publication: 2011074504/10.
(110081518) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
80529
L
U X E M B O U R G
Yoohoomedia S.A., Société Anonyme,
(anc. C.I.B.S.-Immo.Assurances S.A.).
R.C.S. Luxembourg B 44.687.
CLÔTURE DE LIQUIDATION
Par jugement du 19 mai 2011, le Tribunal d'Arrondissement de et à Luxembourg, sixième chambre, siégeant en matière
commerciale, après avoir entendu le juge-commissaire en son rapport oral, le liquidateur et le Ministère Public en leurs
conclusions,
a déclaré close pour absence d'actif les opérations de liquidation de la société:
YOOHOOMEDIA S.A., ANC. C.I.B.S.-IMMO.ASSURANCES S.A., ANC. RUTH HOLDING S.A. dont le siège social
ayant eu son siège social à L-4319 Esch/Alzette, 5, rue Jean Schortgen.
Pour extrait conforme
Maître Yves WAGNER
<i>Avocat à la Couri>
Référence de publication: 2011074505/17.
(110081861) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
Association Maurilux asbl, Association sans but lucratif.
Siège social: L-4831 Rodange, 126, route de Longwy.
R.C.S. Luxembourg F 8.754.
STATUTS
<i>Membres fondateurs:i>
Jocelyne JUSTEN-DO, assistante maternelle née le 23/02/1964 à île Maurice, de nationalité mauricienne, domiciliée à
126 Route de Longwy, L-4831 Rodange
Joseph Mathias JUSTEN, agent de maîtrise né le 09/02/1966 au Luxembourg, de nationalité luxembourgeoise, domicilié
à 126 Route de Longwy, L-4831 Rodange
Mariola MICHALSKA, femme au foyer née le 05/02/1980 à Pologne, de nationalité Polonaise, domicilié à 42 Route de
Longwy, L-4830 Rodange
créent par la présente une association sans but lucratif, régie par les dispositions de la loi du 21 avril 1928 telle qu'elle
a été modifiée et les présents statuts.
Art. 1
er
. L'association porte la dénomination "ASSOCIATION MAURILUX asbl" association sans but lucratif,". Elle
a son siège à 126, Route de Longwy, L-4831 Rodange
Art. 2. L'association a pour objet de:
- promouvoir au Grand-Duché de Luxembourg, ainsi que dans les régions limitrophes, la culture mauricienne et, de
manière générale, la connaissance de l'île Maurice;
- Organiser des événements destinés à la promotion de la culture mauricienne et la découverte de l'île Maurice
- collaborer avec toute organisation nationale ou étrangère active dans le domaine culturel et artistique;
- collaborer avec toute école ou institution éducative et/ou culturelle nationale ou étrangère;
- collaborer avec toute organisation de médias, presse écrite, audiovisuelle ou autre;
- développer les relations entre l'île Maurice et le Luxembourg;
- regrouper des personnes de toutes nationalités désireuses de collaborer à des pratiques culturelles, sportive, et
humanitaires;
- éditer par tous moyens des bulletins d'information;
- promouvoir des activités sportives, récréatives et culturelles pour les adultes et les enfants;
- créer ou élargir des structures d'accueil, d'appui, d'expression culturelle et sportive pour ces personnes et associa-
tions;
- favoriser les contacts entre mauriciens et luxembourgeois;
- promouvoir la formation sociale et civique de ses membres de façon à contribuer à son intégration harmonieuse et
à sa participation à la vie publique.
Art. 3. L'association poursuit son action dans une stricte indépendance politique, idéologique et religieuse.
Art. 4. Les membres, dont le nombre ne peut être inférieur à trois, sont admis par délibération du conseil d'adminis-
tration à la suite d'une demande écrite /d'une demande verbale.
80530
L
U X E M B O U R G
Art. 5. Les membres ont la faculté de se retirer à tout moment de l'association après envoi de leur démission écrite
au conseil d'administration. Est réputé démissionnaire après le délai de 3 mois à compter du jour de l'échéance tout
membre qui refuse de payer la cotisation lui incombant.
Art. 6. Les membres peuvent être exclus de l'association si, d'une manière quelconque, ils portent gravement atteinte
aux intérêts de l'association. A partir de la proposition d'exclusion formulée par le conseil 'administration, jusqu'à la
décision définitive de l'assemblée générale statuant à la majorité des deux tiers des voix, le membre dont l'exclusion est
envisagée, est suspendu de plein droit de ses fonctions sociales.
Art. 7. Les associés, démissionnaires ou exclus, ne peuvent porter atteinte à l'existence de l'association et n'ont aucun
droit à faire valoir ni sur son patrimoine ni sur les cotisations payées.
Art. 8. La cotisation annuelle est fixée par l'assemblée générale. Elle ne peut être supérieure à 30 euros/ année.
Art. 9. L'assemblée générale, qui se compose de tous les membres, est convoquée par le conseil d'administration
régulièrement une fois par an, et, extraordinairement, chaque fois que les intérêts de l'association l'exigent ou qu'un
cinquième des membres le demandent par écrit au conseil d'administration.
Art. 10. La convocation se fait au moins 15 jours avant la date fixée pour l'assemblée générale, moyennant simple lettre
missive devant mentionner l'ordre du jour proposé.
Art. 11. Toute proposition écrite signée d'un vingtième au moins des membres figurant sur la dernière liste annuelle
doit être portée à l'ordre du jour. Aucune décision ne peut être prise sur un objet n'y figurant pas.
Art. 12. L'assemblée générale doit obligatoirement délibérer sur les objets suivants:
- modification des statuts et règlement interne;
- nomination et révocation des administrateurs et des réviseurs de caisse;
- approbation des budgets et comptes;
- dissolution de l'association.
- rémunération d'une fonction au sein de l'association
Art. 13. L'assemblée générale ne peut valablement délibérer sur les modifications aux statuts que si l'objet de celles-
ci est spécialement indiqué dans la convocation et si l'assemblée réunit les deux tiers des membres. Aucune modification
ne peut être adoptée qu'à la majorité des deux tiers des voix. Si les deux tiers des membres ne sont pas présents, ou
représentés à la première réunion, une seconde réunion peut être convoquée qui pourra délibérer quel que soit le nombre
des membres présents; dans ce cas la décision sera soumise à l'homologation du tribunal civil.
Toutefois, si la modification porte sur l'un des objets en vue desquels l'association s'est constituée, soit sur la disso-
lution, ces règles sont modifiées comme suit:
a) la seconde assemblée ne sera valablement constituée que si la moitié au moins de ses membres sont présents,
b) la décision n'est admise dans l'une ou dans l'autre assemblée, que si elle est votée à la majorité des trois quarts des
voix des membres présents,
c) si, dans la seconde assemblée, les deux tiers des membres ne sont pas présents, la décision devra être homologuée
par le tribunal civil.
Art. 14. Les délibérations de l'assemblée sont portées à la connaissance des membres et des tiers par lettre confiée à
la poste / affichage au siège etc....
Art. 15. L'association est gérée par un conseil d'administration élu pour une durée de 2 année(s) par l'Assemblée
Générale. Le conseil d'administration se compose d'un président, d'un secrétaire, d'un trésorier, ainsi que trois autres
membres au maximum élus à la majorité simple des voix présentes à l'assemblée générale.
Les pouvoirs des administrateurs sont les suivants: le président représente l'association, le secrétaire est le responsable
des écrits de l'association, le trésorier gère les comptes, les membres remplacent les administrateurs en leur absence ou
par délégation.
Art. 16. Le conseil d'administration qui se réunit sur convocation de son président ne peut valablement délibérer que
si 2/3 membres au moins sont présents. Toute décision doit être prise à la majorité simple des membres élus.
Art. 17. Le conseil d'administration gère les affaires et les avoirs de l'association. Il exécute les directives à lui dévolues
par l'assemblée générale conformément à l'objet de l'association.
Art. 18. Il représente l'association dans les relations avec les tiers. Pour que l'association soit valablement engagée à
l'égard de ceux-ci, 2 signatures de membres en fonction sont nécessaires.
Art. 19. Le conseil d'administration soumet annuellement à l'approbation de l'assemblée générale le rapport d'activités,
les comptes de l'exercice écoulé et le budget du prochain exercice. L'exercice budgétaire commence le 1
er
janvier de
chaque année. Les comptes sont arrêtés le 31 décembre et soumis à l'assemblée générale avec le rapport de la commission
de vérification des comptes. Afin d'examen, l'assemblée désigne un/deux réviseur(s) de caisse.
80531
L
U X E M B O U R G
Le mandat de ceux-ci est incompatible avec celui d'administrateur en exercice.
Art. 20. En cas de liquidation les biens sont affectés à une organisation ayant des buts similaires, etc....
Art. 21 . La liste des membres est complétée chaque année par l'indication des modifications qui se sont produites et
ce au 31 décembre.
Art. 22. Les ressources de l'association comprennent notamment:
- les cotisations des membres,
- les subsides et subventions,
- les dons ou legs en sa faveur.
- toutes autres ressources financières en relation avec l'objet de l'association, telles que notamment les revenus issus
d'organisation de jeux, tombolas, vente de produits ayant pour finalité la réalisation de l'objet de l'association, ce dans le
respect et dans la limite des lois et de la réglementation en vigueur au Grand Duché du Luxembourg.
Art. 23. Toutes les fonctions exercées dans les organes de l'association ont un caractère bénévole et sont exclusives
de toute rémunération, à l'exception de celles ayant fait l'objet d'une décision en vertu de l'article 12, tiret 5 des présents
statuts.
Art. 24. Pour tout ce qui n'est pas réglementé par les présents statuts il est renvoyé à la loi du 21 avril 1928 sur les
associations sans but lucratif telle qu'elle a été modifiée, ainsi qu'au règlement interne en vigueur approuvé lors de la
dernière assemblée générale.
Ainsi fait à Luxembourg, le 26/05/2011.
Signatures
<i>Par les membres fondateursi>
Référence de publication: 2011074547/112.
(110081935) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
ABV s.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-4760 Pétange, 62, route de Luxembourg.
R.C.S. Luxembourg B 105.608.
<i>Assemblée générale extraordinaire des associés de la société en date du 30 mars 2011i>
Tous les Associés sont présents.
Les gérants ont pris les décisions suivantes:
Les associés décident:
- Cession des parts sociales (125 parts) de Monsieur FERREIRA ALVES Nuno Jorge demeurant à 37B, Rue Frédéric
Chopin F-57390 à Madame ALVES-BOUCTON Séverine, demeurant 37B, Rue Frédéric Chopin F-57390 AUDUN-LE-
TICHE,
- Cession des parts sociales (125 parts) de Monsieur FERREIRA ALVES Nuno Jorge, demeurant à 37B, Rue Frédéric
Chopin F-57390 AUDUN-LE-TICHE à Mme BERRINI Séverine, demeurant à 47B, Grand-Rue F-57110 KUNTZIG.
Les décisions ont été admises à l'unanimité.
Après cela l'assemblée générale extraordinaire est déclarée comme terminée.
Signé en nom de "ABV S.A.R.L."
Mme ALVES-BOUCTON Séverine / Mme BERRINI Séverine /
M. FERREIRA ALVES Nuno Jorge.
Référence de publication: 2011074548/21.
(110081722) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
ANNA Real Estate GP S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 12.500,00.
Siège social: L-1855 Luxembourg, 46A, avenue J.F. Kennedy.
R.C.S. Luxembourg B 138.644.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, das sich die Geschäftsadresse, des Geschäftsführers A der Gesellschaft, Herrn Philipp
Voswinkel wie folgt geändert hat:
- Bundesplatz 14, CH-6300 Zug, Schweiz.
Zwecks Veröffentlichung im Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
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L
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Anna Real Estate GP S.à r.l.
Jean-Jacques Josset
<i>Geschäftsführer Bi>
Référence de publication: 2011074550/15.
(110081888) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
AFET (Poland) S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1855 Luxembourg, 46A, avenue J.F. Kennedy.
R.C.S. Luxembourg B 117.820.
Il résulte des décisions prises par les associés en date du 1
er
Mai 2011:
1. Démission de M. Fardan Hassan Ibrahim Hassan ALFARDAN de ses fonctions d'Administrateur de la Société avec
effet au 30 Avril 2011.
2. Election de M. Mohamed Rashid Mohamed Obaid Al Muhairi, né le 15 Juillet 1977 à Abu Dhabi, Emirats Arabe Unis,
demeurant professionnellement au 211 Corniche Street, P.O. Box 3600, Abu Dhabi, Emirats Arabe Unis, en tant que
Administrateur de la Société à partir du 1 Mai 2011 jusqu'à l'assemblée générale annuelle que se tiendra en l'année 2011.
3. En conséquence de ce que précède, il est à noter que la composition du Conseil d'Administration est la suivante:
- Mr. Laurent Lavergne;
- Mr. Ernst Schaufelberger;
- European Retail Venture S.A.;
- Mr. Ian Chappell;
- Mr. Mohamed Rashid Mohamed Obaid Al Muhairi;
- Mr. Mohamed Jabara Hassan Matar Al Marar.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Afet (Poland) S.A.
La représentée par Equity Trust Co. (Luxembourg) S.A.
Signatures
Référence de publication: 2011074549/24.
(110081897) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
Glennlo Investments I SA, Société Anonyme.
Siège social: L-2449 Luxembourg, 17, boulevard Royal.
R.C.S. Luxembourg B 159.021.
Monsieur Pedro Fernandes das Neves a démissionné de de sa fonction d'administrateur avec effet au 23 mars 2011.
La société Accourate ayant son siège social au 17, boulevard Royal, L-2449 Luxembourg et immatriculé auprès du
registre du commerce et des sociétés sous le numéro B 160.063 a été nommé administrateur de la Société.
Luxembourg le 8 mai 2011.
Signature
<i>L'actionnaire uniquei>
Référence de publication: 2011074568/13.
(110081778) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
Blue Skye (Lux) S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 20.000,00.
Siège social: L-2449 Luxembourg, 49, boulevard Royal.
R.C.S. Luxembourg B 111.951.
Suite à un transfert intervenu en date du 19 mai 2011, Blue Skye Special Opportunities Fund, L.P., une limited part-
nership, avec siège social à 5, Appold Street, EC2A 2HA, Londres, Grande Bretagne, a cédé huit-cent (800) parts sociales
de Blue Skye (Lux) S.à r.l. d'une valeur nominale de vingt-cinq euros (25 EUR) chacune à Stichting Pegaso, une fondation
avec siège social à Naritaweg 165, 1043 BW Amsterdam, Pays Bas.
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Luxembourg, le 20 mai 2011.
Mattia Danese
<i>Géranti>
Référence de publication: 2011074551/15.
(110081846) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
Brading Holding S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 13.000,00.
Siège social: L-1746 Luxembourg, 2, rue Joseph Hackin.
R.C.S. Luxembourg B 138.292.
Il résulte de la décision de l'associé unique en date du 12 mai 2011 de la société Brading Holding S.à r.l. que l'associé
a pris les décisions suivantes:
1. Election du nouveau Gérant A pour une durée indéterminée à compter du 12 mai 2011:
Rachael Walker, ayant pour adresse professionnelle au 63 Kew Road, Richmond, Surrey TW9 2QL, United Kingdom.
2. Démission du Gérant A suivant à compter du 12 mai 2011:
Dennis Richard Schilder, ayant pour adresse professionnelle au Red Debroystraat 2, 3069ZJ Rotterdam, The Nether-
lands.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Brading Holding S.à r.l.
Patrick L.C. van Denzen
<i>Gérant Bi>
Référence de publication: 2011074553/19.
(110081911) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
Danube Management Sàrl, Société à responsabilité limitée.
R.C.S. Luxembourg B 149.982.
Conformément à l'article 3 (1) de la loi du 31 mai 1999 régissant la domiciliation des sociétés, ATC Corporate Services
(Luxembourg) S.A. informe de la dénonciation de la convention de domiciliation conclue le 09 décembre 2009 pour une
durée indéterminée entre les deux sociétés:
- Société domiciliée:
* Danube Management S.àr.l.
* Immatriculée auprès du Registre de Commerce et des Sociétés de Luxembourg sous le numéro B 149.982
* Dont le siège social sis au 13-15, avenue de la Liberté, L-1931 Luxembourg fait l'objet de la présente dénonciation
- Agent domiciliataire:
ATC Corporate Services (Luxembourg) S.A. ayant son siège social au 13-15, avenue de la Liberté, L-1931 Luxembourg,
et ce avec effet au 20 mai 2011.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Fait à Luxembourg, le 23 mai 2011.
ATC Corporate Services (Luxembourg) S.A.
Signatures
Référence de publication: 2011074558/20.
(110081324) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
Crosscapital Sicav, Société d'Investissement à Capital Variable.
Siège social: L-5826 Hesperange, 33, rue de Gasperich.
R.C.S. Luxembourg B 114.057.
<i>Extrait du procès-verbal de l'assemblée générale annuelle des actionnaires tenue au siège social à Hesperange le jeudi 21 avrili>
<i>2011i>
<i>Résolution 7i>
L'Assemblée décide de reconduire le mandat d'administrateur de M. Roberto Crippa, M. Raffaele Rossetti et M. Mas-
simo Paolo Gentili, 11B, Boulevard Joseph II, L-1840 Luxembourg, pour un terme venant à échéance à la prochaine
assemblée générale annuelle qui se tiendra en 2012.
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<i>Résolution 8i>
L'Assemblée décide de ne pas renouveler le mandat du réviseur d'entreprises, PricewaterhouseCoopers S.à r.l., Lu-
xembourg et de nommer KPMG Audit, 9, allée Scheffer, L-2520 Luxembourg, réviseur d'entreprises de la Société, pour
un terme venant à échéance à la prochaine assemblée générale annuelle qui se tiendra en 2012.
BNP Paribas Securities Services - Succursale de Luxembourg
Référence de publication: 2011074557/18.
(110081912) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
Danube SCA, SICAR, Société en Commandite par Actions sous la forme d'une Société d'Investissement
en Capital à Risque.
R.C.S. Luxembourg B 149.983.
Conformément à l'article 3 (1) de la loi du 31 mai 1999 régissant la domiciliation des sociétés, ATC Corporate Services
(Luxembourg) S.A. informe de la dénonciation de la convention de domiciliation conclue le 09 décembre 2009 pour une
durée indéterminée entre les deux sociétés:
- Société domiciliée:
* Danube SCA SICAR
* Immatriculée auprès du Registre de Commerce et des Sociétés de Luxembourg sous le numéro B 149.983
* Dont le siège social sis au 13-15, avenue de la Liberté, L-1931 Luxembourg fait l'objet de la présente dénonciation
- Agent domiciliataire:
ATC Corporate Services (Luxembourg) S.A. ayant son siège social au 13-15, avenue de la Liberté, L-1931 Luxembourg,
et ce avec effet au 20 mai 2011.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Fait à Luxembourg, le 23 mai 2011.
ATC Corporate Services (Luxembourg) S.A.
Signatures
Référence de publication: 2011074559/21.
(110081319) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
Equi Group S.A., Société Anonyme,
(anc. RRenewal S.A.).
Siège social: L-8437 Steinfort, 68, rue de Koerich.
R.C.S. Luxembourg B 138.605.
<i>Procès verbal de l'assemblée générale extraordinaire de la société en date du 20 mai 2011i>
Tous les Actionnaires sont présents.
Les administrateurs ont pris la décision suivante:
Les administrateurs décident:
- de transférer le siège social de la société du 57, Rue de Koerich L-8437 STEINFORT au 68, Rue de Koerich L-8437
STEINFORT
La décision a été admise à l'unanimité.
Après cela l'assemblée générale extraordinaire est déclarée comme terminée.
signé en nom de EQUI GROUP S.A. anc. RRENEWAL S.A.
Mme BOSSIS Sandra / M. BOSSIS Michel / M. WIAME Grégory
<i>Administrateur-délégué / Administrateur / Administrateuri>
Référence de publication: 2011074561/19.
(110081706) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
Flb.lu a.s.b.l., Association sans but lucratif.
Siège social: L-1616 Luxembourg, 2, place de la Gare.
R.C.S. Luxembourg F 8.753.
- Madame Van de Pol Krista Allée des Ecureuils 60a,5620 Morville, Belgium
- Monsieur Alaerts Patrik,16 /3 Place de la Gare,Luxembourg 1616,G-D Luxembourg
- Le societe from little bips Gust van de heuvelstraat 15/1,2230 Ramsel Belgium
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Allée des écureuils 60a,5620 morville, Belgium
Déclarent constituer entre eux une association sans but lucratif, conformément à la loi modifiée du 21 avril 1928 sur
les associations et fondations sans but lucratif.
Art. 1
er
. L'association sans but lucratif est celle qui ne se livre pas à des opérations industrielles ou commerciales,
ou qui ne cherche pas à procurer à ses membres un gain matériel.
Elle jouit de la personnalité civile si elle réunit les conditions déterminées ci-après.
L'Association est constituée pour une durée illimitée.
Art. 2. Les statuts d'une association sans but lucratif doivent mentionner:
1° la dénomination et le siège de l'association. Ce siège doit être fixé dans le Grand-Duché;
FLB.LU a.s.b.l.
16 boite 2 Place de la Gare
Luxembourg 1616
Luxembourg
2° l'objet ou les objets en vue desquels elle est formée;
comment améliorer la voiture avec moteur à gaz propulseur
pour aider à développer de nouveaux systèmes
le développement et l'essai de l'usine GPL/lpg
l'application de voiture de taille-taille avec puissance
le développement économique du GPL/lpg dans les petites voitures.
Recherche et les essais
3° le nombre minimum des associés. Il ne pourra être inférieur à trois;3
4° les noms, prénoms, professions, domiciles et nationalités des associés;
- Monsieur Alaerts Patrik, 16 /3 Race de la Gare,Luxembourg 1616,G-D Luxembourg, propre entreprise
- Madame Van de Pol Krista Allée des Ecureuils 60a,5620 Morville, Belgium, retraite
- Le societe from litle bips Gust van de heuvelstraat 15/1,2230 Ramsel Belgium Allée des écureuils 60a,5620 morville,
Bekjium
BE.0863.734.124
5° les conditions mises à l'entrée et à la sortie des membres;
- Toute personne avec l'association "Membre affilié" sera, il est facile de payer les frais d'adhésion et l'acceptation des
statuts et règlements intérieurs de toute personne vereniging leder ont la possibilité en tant que membre de dire pourquoi
un club dont l'adhésion locale est automatiquement ré-entrer vocation de l'adhésion (si vous vous sentez cela peut ne
pas convenir à déclarer les règles régissant les conditions propres et de l'association)
La retraite des membres de travail et est par décès, démission par écrit incapacité civile ou de l'exclusion. Chaque
membre qui sont annuelles, cotisation mensuelle n'est pas payée dans le délai prescrit est également considérée comme
de démissionner.
Le conseil peut imposer une suspension ou de travail des membres qui ont commis une grave violation des lois ou des
lois relatives à l'honneur ou welness ce fait avec les deux tiers du vote jusqu'à la prochaine assemblée générale. L'exclusion
d'un membre actif ou membre ne peut être prononcée par l'Assemblée par une majorité des deux tiers des voix présentes.
Les membres sortants ne sont plus dans la capacité de fa société. Il ne peut pas exiger le remboursement des cotisations
qu'ils auraient payé ou d'autres avantages qu'ils auraient fait. Tous les profits demeurent dans la société. Il être utilisés
exclusivement pour réaliser ses objets
6° les attributions et le mode de convocation de l'assemblée générale ainsi que les conditions dans lesquelles ses
résolutions seront portées à la connaissance des associés et des tiers;
L'Assemblée générale L'Assemblée générale se compose de tous les membres actifs de le société. Il présidé par le
président du conseil. L'assemblée générale des membres de travail se réunissent chaque année dans le mois ont également
juli. En aura lieu sur un prevergadering mensuelle le premier mercredi du mois
les pouvoirs de l'Assemblée générale sont les suivants: 1) Le droit au statut de changer. 2) Le droit de décider de la
dissolution de l'association en conformité avec la décision judiciaire. 3) Le droit de nommer des gérants et annuler. 5) le
droit de tous les autres pouvoirs découlant de la loi ou les statuts à l'exercice.
Les membres travaillent ensemble Convocation invités à la réunion par le président de la beheerraad. Elle peut être
représenté par un membre actif ou membre en possession d'une procuration écrite à la main. Les invitations se feront
par écrit au moins huit jours avant la réunion et la note de la réunion agenda.De doit être convoquée par le conseil
d'administration où un cinquième des membres de travail ou de toute proposition devrait viser demander. Aussi signée
par un cinquième de l'exploitation ou des membres à l'ordre du jour.
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Tous les membres actifs ont le droits de vote un même assemblée générale de travail membre ou un eprés entant d'un
membre du travail ne peut détenir plus d'une procuration de vote. Les décisions sont prises à la majorité simple des voix
présentes ou représentées, sauf dans les cas où soit décidé autrement par la loi ou les présents statuts. En cas d'égalité
des voix, la proposition est rejetée..
7° le mode de nomination et les pouvoirs des administrateurs;
- Le conseil nomme parmi ses membres un président un vice-président un secrétaire et un membre de financières, le
président, ses fonctions sont exercées par le Président a toujours vice-président seulement la détermination et du ca-
ractère à toute procuration arrêts et décisions
- Le conseil a les plus étendus pour gérer les affaires de la société AI qui n'est pas expressément par la loi ou les statuts
à l'assemblée générale est réservée, est de la responsabilité du conseil d'administration le conseil ce peut, sous sa res-
ponsabilité, la gestion journalière de l'association peut céder aucun de ses administrateurs ou à des tiers ou ne fonctionne
pas membres du conseil membre. De prendre aucun engagement personnel à des entreprises de la société. Ils ne sont
responsables que de l'assemblée générale pour l'exercice de leur mandat.
8° le taux maximum des cotisations ou des versements à effectuer par les membres de l'association;
membres de l'association sont dues, est déterminé par la date de conseil d'administration en devrait toujours stricte-
ment en fonction de l'Assemblée générale à payer (ce qui courent toujours la date de l'abonnement à la même jour datum
1 mois plus tard) mai à l'euro au-delà de 1000, et index variable. Le contribution des membres est 50 euros / mois, ce
qui implique que les soins aux animaux un tour complet par période de cotisation krijgt. Ce couvre tous les coûts de
l'action juste pour couvre.
9° le mode de règlement des comptes;
- Si l'association est dissoute, ses actifs seront remis à un organisme qui poursuit un objectif
- similaire, à moins que l'Assemblée générale n'en décide autrement, si les lois le permettent. L'association peut à tout
moment être dissoute par décision de l'Assemblée
10° les règles à suivre pour modifier les statuts;
Les décisions L'assemblée générale ne peut valablement se prononcer sur la dissolution de l'association ou la modifi-
cation des statuts, conformément aux articles 8 et 20 de la loi du 27 Juin, 1921 sur l'organisation à but non lucratif. Les
décisions sont consignées dans un registre signé par le Président et les procès-verbaux sont toujours président Cette mis
à la disposition de tous les membres et sont maintenues à l'amendement fonction L'enregistré des articles à paraître dans
un mois à l'annexe de la Gazette Ce s'applique également à la nomination, le licenciement ou la révocation de pilotes.
11° l'emploi du patrimoine de l'association dans le cas où celle-ci serait dissoute.
Ces mentions sont constatées dans un acte authentique ou sous seing privé.
(Loi du 4 mars 1994)
Référence de publication: 2011074563/96.
(110081698) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
Free Invest Holding S.A., Société Anonyme,
(anc. PBP Holding S.A.).
Siège social: L-8437 Steinfort, 57, rue de Koerich.
R.C.S. Luxembourg B 145.399.
<i>Procès verbal de l'assemblée générale extraordinaire de la société en date du 20 mai 2011i>
Tous les Actionnaires sont présents.
Les administrateurs ont pris la décision suivante:
Les administrateurs décident:
- de transférer le siège social de la société du 57, Rue de Koerich L-8437 STEINFORT au 68, Rue de Koerich L-8437
STEINFORT
La décision a été admise à l'unanimité.
Après cela l'assemblée générale extraordinaire est déclarée comme terminée.
signé en nom de FREE INVEST HOLDING S.A. anc. PBP HOLDING S.A.
Mme BOSSIS Sandra
<i>Administrateur-déléguéi>
Référence de publication: 2011074566/19.
(110081715) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
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G.B.S. Logistics s.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-4702 Pétange, 29, rue Robert Krieps.
R.C.S. Luxembourg B 148.086.
<i>Assemblée générale extraordinaire des associés de la société en date du 20 mai 2011i>
Tous les Associés sont présents.
Les gérants ont pris les décisions suivantes:
Les associés décident:
- Révocation de Madame DECOUFLEY Virginie demeurant à Avenue de Luxembourg, Résidence La Forêt F-54440
HERSERANGE comme gérante administrative.
- Nomination de Madame OLB Danielle demeurant 4, Rue de la Forêt F-57120 ROMBAS comme nouvelle gérante
administrative pour une durée indéterminée.
- La société est valablement engagée en toutes circonstances vis-à-vis des tiers par les signatures conjointes de la
gérante administrative avec le gérant technique.
Les décisions ont été admises à l'unanimité.
Après cela l'assemblée générale extraordinaire est déclarée comme terminée.
Signé en nom de G.B.S. LOGISTICS S.A.R.L.
M. GRZYL Dominique / Mme OLB Danielle.
Référence de publication: 2011074567/21.
(110081718) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
Gescapital Sicav, Société Anonyme sous la forme d'une SICAV - Fonds d'Investissement Spécialisé.
Siège social: L-5826 Hesperange, 33, rue de Gasperich.
R.C.S. Luxembourg B 138.964.
<i>Extrait du procès-verbal de l'Assemblée Générale Extraordinaire des actionnaires de la Société tenue au siège social à Hesperangei>
<i>le 17 novembre 2010i>
L'Assemblée décide de nommer KPMG Audit, 9, Allée Scheffer, L-2520 Luxembourg, réviseur d'entreprises de la
Société, pour un terme venant à échéance à la prochaine assemblée générale annuelle qui se tiendra en 2011, en rem-
placement de PricewaterhouseCoopers S.à r.l., Luxembourg.
BNP Paribas Securities Services - Succursale de Luxembourg
Référence de publication: 2011074570/13.
(110081914) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
Globo Lux S.A., Société Anonyme,
(anc. Irish & Gypsy Cob S.A.).
Siège social: L-8437 Steinfort, 68, rue de Koerich.
R.C.S. Luxembourg B 152.093.
<i>Procès verbal de l'assemblée générale extraordinaire tenu au siège de la société en date du 20 mai 2011i>
Tous les Actionnaires sont présents.
Les administrateurs ont pris la décision suivante:
Les administrateurs décident:
- de transférer le siège social de la société du 57, Rue de Koerich L-8437 STEINFORT au 68, Rue de Koerich L-8437
STEINFORT
La décision a été admise à l'unanimité.
Après cela l'assemblée générale extraordinaire est déclarée comme terminée.
signé en nom de GLOBO LUX S.A. anc. IRISH & GYPSY COB S.A.
Mme BOSSIS Sandra / M. BOSSIS Michel / M. WIAME Grégory
<i>Administrateur-délégué / Administrateur / Administrateuri>
Référence de publication: 2011074571/19.
(110081704) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
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Globo Solutions S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-8437 Steinfort, 68, rue de Koerich.
R.C.S. Luxembourg B 84.733.
<i>Procès verbal de l'assemblée générale extraordinaire de la société en date du 20 mai 2011i>
Tous les Actionnaires sont présents.
Les administrateurs ont pris la décision suivante:
Les administrateurs décident:
- de transférer le siège social de la société du 57, Rue de Koerich L-8437 STEINFORT au 68, Rue de Koerich L-8437
STEINFORT
La décision a été admise à l'unanimité.
Après cela l'assemblée générale extraordinaire est déclarée comme terminée.
signé en nom de GLOBO SOLUTIONS S.A.
Mme BOSSIS Sandra / M. BOSSIS Michel
<i>Administrateur-délégué / Administrateuri>
Référence de publication: 2011074572/18.
(110081708) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
Fondation Luxembourg School of Finance, Association sans but lucratif.
Siège social: L-2449 Luxembourg, 59, boulevard Royal.
R.C.S. Luxembourg G 166.
<i>Comptes annuels pour l'exercice clôturé au 31 décembre 2010 eti>
<i>Rapport du réviseur d'entreprises agrééi>
<i>Table des matièresi>
Rapport du Réviseur d'entreprises agréé . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2-3
Bilan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4
Compte de profits et pertes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5
Annexe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6-7
<i>Rapport du réviseur d'entreprises agrééi>
Conformément au mandat reçu, nous avons effectué l'audit des comptes annuels ci-joints de la Fondation Luxembourg
School of Finance, comprenant le bilan au 31 décembre 2010 ainsi que le compte de profits et pertes pour l'exercice
clôturé au 31 décembre 2010 et l'annexe contenant un résumé des principales méthodes comptables et d'autres notes
explicatives.
<i>Responsabilité du Conseil d'Administration dans l'établissement et la présentation des comptes annuelsi>
Le Conseil d'Administration est responsable de l'établissement et de la présentation sincère de ces comptes annuels,
conformément aux obligations légales et réglementaires relatives à l'établissement et la présentation des comptes annuels
en vigueur au Luxembourg, ainsi que d'un contrôle interne qu'il juge nécessaire pour permettre l'établissement de comptes
annuels ne comportant pas d'anomalies significatives, que celles-ci proviennent de fraudes ou résultent d'erreurs.
<i>Responsabilité du réviseur d'entreprises agrééi>
Notre responsabilité est d'exprimer une opinion sur ces comptes annuels sur la base de notre audit. Nous avons
effectué notre audit selon les Normes Internationales d'Audit telles qu'adoptées par la Commission de Surveillance du
Secteur Financier. Ces normes requièrent de notre part de nous conformer aux règles d'éthique et de planifier et de
réaliser l'audit pour obtenir une assurance raisonnable que les comptes annuels ne comportent pas d'anomalies signifi-
catives.
Un audit implique la mise en oeuvre de procédures en vue de recueillir des éléments probants concernant les montants
et les informations fournies dans les comptes annuels. Le choix des procédures relève du jugement du réviseur d'entre-
prises agréé, de même que l'évaluation du risque que les comptes annuels contiennent des anomalies significatives, que
celles-ci résultent de fraudes ou d'erreurs. En procédant à ces évaluations du risque, le réviseur d'entreprises agréé prend
en compte le contrôle interne en vigueur dans l'entité relatif à l'établissement et la présentation sincère des comptes
annuels afin de définir des procédures d'audit appropriées en la circonstance, et non dans le but d'exprimer une opinion
sur l'efficacité de celui-ci.
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Un audit comporte également l'appréciation du caractère approprié des méthodes comptables retenues et le caractère
raisonnable des estimations comptables faites par le Conseil d'Administration, de même que l'appréciation de la présen-
tation d'ensemble des comptes annuels.
Nous estimons que les éléments probants recueillis sont suffisants et appropriés pour fonder notre opinion.
<i>Opinioni>
A notre avis, les comptes annuels donnent une image fidèle du patrimoine et de la situation financière de la Fondation
Luxembourg School of Finance au 31 décembre 2010, ainsi que des résultats pour l'exercice clôturé à cette date, con-
formément aux obligations légales et réglementaires relatives à l'établissement et la présentation des comptes annuels en
vigueur au Luxembourg.
Bertrange, le 23 mars 2011.
CLERC
<i>Cabinet de révision agréé
i>Jacques Peffer
<i>Bilan au 31 décembre 2010 (en Euros)i>
ACTIF
31/12/2010
31/12/2009
ACTIF CIRCULANT
Créances
Autres créances dont la durée est inférieure ou égale à un an . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
44,23
0,00
Avoirs en banques . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 514 143,43 1 439 292,59
TOTAL DE L'ACTIF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 514187,66 1 439 292,59
PASSIF
31/12/2010
31/12/2009
FONDS PROPRES
Dotation initiale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (note 3)
465 471,45
465 471,45
Excédents reportés . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
962 516,39
996 761,19
Déficit / excédent de l'exercice . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
26 274,62
(34 244,80)
1 454 262,46 1 427 987,84
DETTES . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (note 4)
dont la durée est inférieure ou égale à un an . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
59 925,20
11 304,75
TOTAL DU PASSIF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1 514187,66 1 439 292,59
L'annexe ci-jointe fait partie intégrante des comptes annuels.
<i>Comptes de profits et Pertes pour l'exercice clôturé au 31 décembre 2010 (en Euros)i>
CHARGES
1.1.2010
-31/12/2010
1.1.2009
-31/12/2009
Autres charges externes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (note 5)
59 405,95
52 845,70
Intérêts et autres charges financières . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
38,25
40,00
Autres intérêts et charges
Excédent de l'exercice . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
26 274,62
0,00
TOTAL DES CHARGES . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
85 718,82
52 885,70
PRODUITS
1.1.2010
-31/12/2010
1.1.2009
-31/12/2009
Dons, legs et subsides . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (note 6)
80 000,00
5 000,00
Autres intérêts et autres produits financiers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5 718,82
13 640,90
Autres intérêts et produits financiers
Déficit de l'exercice . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
0,00
34 244,80
TOTAL DES PRODUITS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
85 718,82
52 885,70
Annexe
31 décembre 2010
1. Généralités. La Fondation Luxembourg School of Finance («La Fondation») a été constituée par arrêté grand-ducal
en date du 13 octobre 2006 sous la forme d'un établissement d'utilité publique. Le siège de la Fondation est établi à
Luxembourg. La Fondation est inscrite au Registre de Commerce sous le numéro G166.
La Fondation a pour objet de soutenir et de promouvoir l'institut de formation universitaire et de recherche dénommé
«Luxembourg School of Finance» faisant partie de la Faculté de droit, d'économie et de finance de l'Université du Lu-
xembourg. La Fondation contribuera notamment à élargir l'offre en formation, à financer des bourses d'études et à
80540
L
U X E M B O U R G
stimuler les activités de recherche. La Fondation peut accomplir tous les actes se rapportant directement ou indirectement
à son objet.
La Fondation est constituée pour une durée illimitée.
L'exercice social commence le 1
er
janvier pour se clôturer le 31 décembre de chaque année.
2. Méthodes comptables.
2.1 Principes généraux
Les comptes annuels sont établis conformément aux dispositions légales et réglementaires en vigueur au Grand-Duché
de Luxembourg et aux pratiques comptables généralement admises.
2.2 Evaluation des créances
Les créances sont enregistrées à leur valeur nominale. Des corrections de valeur spécifiques pour les créances dou-
teuses ou irrécupérables sont constituées et déduites des créances.
2.3 Evaluation des dettes
Les dettes sont évaluées à leur valeur nominale de règlement addition faite des intérêts courus au jour de la clôture
de l'exercice.
2.4 Bases de conversion des éléments exprimés en monnaie étrangère
La Fondation tient sa comptabilité en euros (EUR) et les comptes annuels sont exprimés dans cette devise. Les trans-
actions effectuées dans une devise autre que l'euro sont converties au cours de change en vigueur à la date de ces
transactions. Les actifs et passifs libellés en devises étrangères sont convertis aux cours de change en vigueur à la date de
clôture. Tous les gains ou pertes de change résultant de cette évaluation sont inscrits dans le compte de profits et pertes
de l'exercice.
2.5 Dons, legs et subsides
La Fondation peut accepter des dons, legs et subsides dans les conditions prévues par les articles 16 et 36 de la loi du
19 décembre 2008 modifiant la loi du 21 avril 1928 sur les associations et fondations sans but lucratif.
Les dons, legs et subsides faits à la Fondation sont comptabilisés dans le compte de profits et pertes en date de leur
réception. Les dons, legs et subsides faits en faveur de la Fondation dont la valeur excède 30.000 euros doivent faire
l'objet d'un arrêté du Ministère ayant la Justice dans ses attributions et sont comptabilisés en produits et en créances qu'à
la date de réception des fonds et obtention de l'arrêté grand-ducal. Néanmoins, l'autorisation prévue au paragraphe (1)
de l'article 16 de la loi du 21 avril 1928 n'est pas requise pour l'acceptation de libéralités entre vifs effectuées par virement
bancaire provenant d'un établissement de crédit autorisé à exercer ses activités dans un Etat membre de l'Union euro-
péenne ou de l'Espace Economique Européen.
3. Dotation initiale. La dotation initiale de EUR 465.471,45 correspond à l'apport initial du fondateur.
4. Dettes. Il s'agit des frais pour prestations de services et de bourses octroyées à des étudiants de la Luxembourg
School of Finance.
5. Autres charges externes. Les autres charges externes se composent de
2010
2009
EUR
EUR
Attribution de bourses d'études . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.000,00 44.000,00
Frais de fonctionnement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
9.405,95
8.845,70
59.405.20 52 845.70
6. Dons, Legs et Subsides. Ce poste correspond à un don de EUR 80.000,00 de la part d'une banque allemande.
<i>Budget 2011i>
FONDATION LUXEMBOURG
SCHOOL OF FINANCES
Budget
2008
Comptes
2008
Budget
2009
Comptes
2009
Budget
2010
Comptes
2010
Budget
2011
PRODUITS
Dons, legs et subsides . . . . . . . . . .
500'000
500'000
0
5'000
80'000
0
Produits exceptionnels . . . . . . . . .
0
2'240
0
0
0
0
0
Intérêts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
20'000
20'171
6'000
5'280
4'500
2'892
2'800
Intérêts "Sal Oppenheim
Jr & Cie" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
40'000
41'654
12'000
8'361
6'000
2'827
5'000
TOTAL PRODUITS . . . . . . . . . . .
560'00
564'065
18'000
18'641
10'500
85'719
7'800
CHARGES
Frais d'administration . . . . . . . . . .
5'000
5'075
5'500
5'500
5'500
5'556
5'500
Participation au coût poste
0
0
0
0
12'500
0
12'500
80541
L
U X E M B O U R G
d'un professeur . . . . . . . . . . . . . . .
Réviseur 2006-2007 . . . . . . . . . . .
0
9'384
0
0
0
0
0
Réviseur 2008-2009-2010 . . . . . . .
0
2'645
3'000
2'875
3'000
2'875
3'000
Bourses d'études . . . . . . . . . . . . .
80'000
55'000
0
0
0
0
Subv. Sal Oppenheim bourses
d'études . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
0
0
30'000
14'000
30'000
0
30'000
Bourses d'études comptes
généraux . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
0
0
30'000
30'000
30'000
50'000
30'000
Divers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
0
31
1'000
511
1'000
1'013
1'100
TOTAL CHARGES . . . . . . . . . . . .
85'000
72'135
69'500
52'886
82'000
59'444
82'100
RESULTAT . . . . . . . . . . . . . . . . . .
475'000
491'930
-51'500
-34'245
-71'500
-26'275
-74'300
Résultat reporté . . . . . . . . . . . . . .
1'462'233
1'427'988
1'454'263
Jean-Jacques ROMMES / Lucien THIEL
<i>Trésorier / Présidenti>
Référence de publication: 2011074396/160.
(110081865) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
Luxembourg Air Rescue A.s.b.l., Association sans but lucratif.
Siège social: L-1321 Luxembourg, 175A, rue de Cessange.
R.C.S. Luxembourg F 701.
<i>Extrait du procès-verbal de l'assemblée générale du 27 avril 2011i>
Ad 12. Approbation du changement des statuts concernant les conditions de dissolution et de liquidation de l'A.s.b.l.
Changement du 3
ème
alinéa de l'article 19 des statuts, tel qui suit:
Suppression des phrases
«La décision qui prononce la dissolution déterminera aussi l'affectation des biens, et, à défaut par l'assemblée générale
de statuer sur ce point, les liquidateurs donneront aux biens une affectation qui se rapprochera autant que possible de
l'objet au vu duquel l'association a été créée»
Et remplacement par les phrases
«La décision qui prononce la dissolution déterminera aussi l'affectation des biens.
En cas de dissolution, l'actif net de l'association sera affecté â une fondation ou une association sans but lucratif reconnue
d'utilité publique qui poursuit une activité analogue».
Luxembourg, le 27 avril 2011.
<i>Pour le conseil d'administration
i>Réné Closter
<i>Présidenti>
Référence de publication: 2011074438/22.
(110081405) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
Late S.A., Société Anonyme.
R.C.S. Luxembourg B 71.906.
CLÔTURE DE LIQUIDATION
Par jugement rendu en date du 19 mai 2011, le Tribunal d'Arrondissement de Luxembourg, VI
ème
chambre, siégeant
en matière commerciale, après avoir entendu Monsieur le Juge-commissaire en son rapport oral, le liquidateur et le
Ministère Public en leurs conclusions, a déclaré closes pour absence d'actif les opérations de liquidation de la société
suivante:
- LATE S.A. B 71.906 dont le siège social à L-2449 Luxembourg, 15, boulevard Royal, a été dénoncé en date du 31
mars 2004;
Ce même jugement a mis les frais à charge du Trésor.
80542
L
U X E M B O U R G
Pour extrait conforme
ETUDE FERAND & STACKLER
Maître Isabelle FERAND
<i>Le liquidateur / Avocat à Couri>
Référence de publication: 2011074440/18.
(110081734) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
Luxorange S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-5570 Remich, 41, route de Stadtbredimus.
R.C.S. Luxembourg B 91.962.
LIQUIDATION JUDICIAIRE
Par jugement rendu en date du 26 mai 2011, le Tribunal d'arrondissement de et à Luxembourg, siégeant en matière
commerciale, a ordonné en vertu de l'article 203 de la loi modifiée du 10 août 1915 concernant les sociétés commerciales,
la dissolution et la liquidation de LUXORANGE s.àr.l., avec siège social à L-5570 Remich, 41, route de Stadtbredimus, de
fait inconnue à cette adresse.
Le même jugement a nommé juge-commissaire Monsieur Jean-Paul MEYERS et liquidateur Maître Marthe FEYEREISEN,
avocat, demeurant à Luxembourg.
Il ordonne aux créanciers de faire la déclaration de leurs créances avant le 16 juin 2011 au greffe de la sixième chambre
du Tribunal d'arrondissement de et à Luxembourg.
Pour extrait conforme
Me Marthe FEYEREISEN
<i>Le liquidateuri>
Référence de publication: 2011074446/19.
(110081828) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
M-Tech s.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-7360 Helmdange, 52, rue de Helmdange.
R.C.S. Luxembourg B 154.043.
L'an deux mille onze, le treize mai.
Par-devant Maître Alex WEBER, notaire de résidence à Bascharage.
ONT COMPARU:
1.- Monsieur Denis MEYER, technicien, né à Mont-Saint-Martin (France) le 28 février 1969, demeurant à B-6792 Ha-
lanzy, rue des Buissons, 18.
détenteur de vingt-quatre (24) parts sociales.
2.- Madame Christelle VERSICHELE, bibliothécaire, née à Messancy (Belgique) le 2 octobre 1965, demeurant à B-6792
Halanzy, rue des Buissons, 18,
détentrice de soixante-seize (76) parts sociales.
Lesquels comparants, agissant en leur qualité de seuls associés de la société à responsabilité limitée "M-TECH s. à
r.l." (numéro d'identité 2010 24 21 605), avec siège social à L-4760 Pétange, 20, rue de Luxembourg, inscrite au R.C.S.L.
sous le numéro B 154.043, constituée suivant acte reçu par le notaire instrumentant, en date du 24 juin 2010, publié au
Mémorial C, numéro 1643 du 12 août 2010,
ont requis le notaire d'acter la résolution suivante:
<i>Résolutioni>
Les associés décident de transférer le siège social de L-4760 Pétange, 20, rue de Luxembourg à L-7360 Helmdange,
52, rue de Helmdange et en conséquence de modifier le premier alinéa de l'article 4 des statuts pour lui donner la teneur
suivante:
" Art. 4. al. 1
er
. Le siège social est établi à Helmdange."
Les comparants déclarent, en application de la loi du 12 novembre 2004, telle qu'elle a été modifiée par la suite, être
les bénéficiaires réels de la société faisant l'objet des présentes et agir pour leur propre compte et certifient que la société
ne se livre pas et ne s'est pas livrée pas à des activités constituant une infraction visée aux articles 506-1 du Code Pénal
et 8-1 de la loi modifiée du 19 février 1973 concernant la vente de substances médicamenteuses et la lutte contre la
toxicomanie (blanchiment) ou des actes de terrorisme tels que définis à l'article 135-1 du Code Pénal (financement du
terrorisme).
80543
L
U X E M B O U R G
<i>Fraisi>
Les frais, dépenses, rémunérations ou charges sous quelque forme que ce soit, incombant à la société et mis à sa charge
en raison des présentes, sont estimés à environ sept cent cinquante euros (€ 750.-).
DONT ACTE, fait et passé à Bascharage en l'étude, date qu'en tête des présentes.
Et après lecture faite aux comparants, ceux-ci ont signé avec Nous notaire le présent acte.
Signé: MEYER, VERSICHELE, A. WEBER.
Enregistré à Capellen, le 18 mai 2011. Relation: CAP/2011/1858. Reçu soixante-quinze euros (75,- €).
<i>Le Receveuri> (signé): NEU.
Pour expédition conforme, délivrée à la société à sa demande, aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des
Sociétés et Associations.
Bascharage, le 23 mai 2011.
A. WEBER.
Référence de publication: 2011074452/43.
(110081389) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
Neoimmo S.àr.l., Société à responsabilité limitée unipersonnelle.
Siège social: L-4965 Clemency, 2, rue de l'Eglise.
R.C.S. Luxembourg B 129.130.
LIQUIDATION JUDICIAIRE
Par jugement rendu en date du 26 mai 2011, le Tribunal d'arrondissement de et à Luxembourg, siégeant en matière
commerciale, a ordonné en vertu de l'article 203 de la loi modifiée du 10 août 1915 concernant les sociétés commerciales,
la dissolution et la liquidation de NEOIMMO s.à r.l., avec siège social à L-4965 Clémency, 2, rue de l'Eglise, de fait inconnue
à cette adresse.
Le même jugement a nommé juge-commissaire Monsieur Jean-Paul MEYERS et liquidateur Maître Marthe FEYEREISEN,
avocat, demeurant à Luxembourg.
Il ordonne aux créanciers de faire la déclaration de leurs créances avant le 16 juin 2011 au greffe de la sixième chambre
du Tribunal d'arrondissement de et à Luxembourg.
Pour extrait conforme
Me Marthe FEYEREISEN
<i>Le liquidateuri>
Référence de publication: 2011074459/19.
(110081808) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
Planete Nature et Conseils, Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-1726 Luxembourg, 41, rue Pierre Hentges.
R.C.S. Luxembourg B 89.555.
LIQUIDATION JUDICIAIRE
Par jugement rendu en date du 26 mai 2011, le Tribunal d'arrondissement de et à Luxembourg, siégeant en matière
commerciale, a ordonné en vertu de l'article 203 de la loi modifiée du 10 août 1915 concernant les sociétés commerciales,
la dissolution et la liquidation de PLANETE NATURE ET CONSEILS s.à r.l., avec siège social à L-1726 Luxembourg, 41,
rue Pierre Hentges.
Le même jugement a nommé juge-commissaire Monsieur Jean-Paul MEYERS et liquidateur Maître Marthe FEYEREISEN,
avocat, demeurant à Luxembourg.
Il ordonne aux créanciers de faire la déclaration de leurs créances avant le 16 juin 2011 au greffe de la sixième chambre
du Tribunal d'arrondissement de et à Luxembourg.
Pour extrait conforme
Me Marthe FEYEREISEN
<i>Le liquidateuri>
Référence de publication: 2011074462/19.
(110081801) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 26 mai 2011.
Editeur:
Service Central de Législation, 43, boulevard F.-D. Roosevelt, L-2450 Luxembourg
Imprimeur: Association momentanée Imprimerie Centrale / Victor Buck
80544
ABV s.à r.l.
ACLF / Lyondell Sàrl
Adler & Zirves S. à r.l.
AFET (Poland) S.A.
ANNA Real Estate GP S.à r.l.
Arranmore
Association Maurilux asbl
Avolon Investments S.à r.l.
AZ Euro Investments S.à r.l.
Bateman Oil & Gas Luxembourg S.à r.l.
Blue Skye (Lux) S.à r.l.
Bonnifacio Henrico S.à r.l.
Brading Holding S.à r.l.
B.R.E. S.A.
Build-Consult S.à r.l.
Café-Restaurant Borlon, S.à r.l.
C.I.B.S.-Immo.Assurances S.A.
Construction Maçonnerie Industrielle
Crosscapital Sicav
Danube Management Sàrl
Danube SCA, SICAR
Ecobiodis S.A.
EEE 5 S.à r.l.
Equi Group S.A.
Espace Mobile S.A.
Flb.lu a.s.b.l.
Fondation Kräizbierg
Fondation Luxembourg School of Finance
FondsSelector SMR Sicav
Free Invest Holding S.A.
G.B.S. Logistics s.à r.l.
Gescapital Sicav
Glennlo Investments I SA
Globo Lux S.A.
Globo Solutions S.A.
Irish & Gypsy Cob S.A.
Kazanorgsintez S.A.
Late S.A.
Lieber Holz-Haus S.à r.l.
Lieber Holz-Haus S.à r.l.
Life International S. à r.l.
Life International S. à r.l.
Life International S. à r.l.
Life International S. à r.l.
Life International S. à r.l.
Life International S. à r.l.
Lion Systems S.A.
Luxembourg Air Rescue A.s.b.l.
LUXIMMO Achte Beteiligungsgesellschaft AG
Luxorange S.à r.l.
M-Tech s.à r.l.
Neoimmo S.àr.l.
PBP Holding S.A.
Planete Nature et Conseils
RRenewal S.A.
Tale S.A.
Union Investment Financial Services S.A.
Vestfin S.A.
WX Warsaw Holding S.A.
Yati Sàrl
Yoohoomedia S.A.