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MEMORIAL
Journal Officiel
du Grand-Duché de
Luxembourg
MEMORIAL
Amtsblatt
des Großherzogtums
Luxemburg
R E C U E I L D E S S O C I E T E S E T A S S O C I A T I O N S
Le présent recueil contient les publications prévues par la loi modifiée du 10 août 1915 concernant les sociétés commerciales
et par la loi modifiée du 21 avril 1928 sur les associations et les fondations sans but lucratif.
C — N° 2621
16 novembre 2007
SOMMAIRE
Accumula Holding S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . .
125791
AI Maha Investment Company S.à r.l. . . . .
125799
Albion Holdco S.à r.l. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
125801
Anthos Immobilière HT S.A. . . . . . . . . . . . .
125792
AOCZ Investment Holdings (Lux) S.à r.l.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
125806
Art Properties Holding S.A. . . . . . . . . . . . . .
125805
ArvinMeritor Investment (Luxembourg)
Limited . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
125796
Bellington Invest S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
125807
Bluespace Holding Sàrl . . . . . . . . . . . . . . . . .
125805
Bocaril Holding S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
125806
Bristol-Myers Squibb Luxembourg S.à r.l.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
125786
Business Lab Holding S.A. . . . . . . . . . . . . . .
125795
Business Lab Holding S.A. . . . . . . . . . . . . . .
125794
Business Lab Holding S.A. . . . . . . . . . . . . . .
125791
Chichicastenango Holding S.A. . . . . . . . . . .
125797
CMS Management Services S.A. . . . . . . . . .
125799
D.B. Zwirn NIB Holdings (Lux) S.à r.l. . . .
125800
Delta Perspectives . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
125802
Digital Realty (Welwyn) . . . . . . . . . . . . . . . .
125793
DMB Holding S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
125797
D & P Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
125789
Dynamic Asset Management Company
(Luxembourg) S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
125802
Element Six S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
125798
"Elips Luxembourg" SA . . . . . . . . . . . . . . . . .
125808
Eurofind Food S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
125790
Ferroli International S.A. . . . . . . . . . . . . . . .
125797
FTFIP Finland (Lux) S.à r.l. . . . . . . . . . . . . .
125800
Gemat Grue Service S.A. . . . . . . . . . . . . . . .
125798
Growing Real Estate S.A. . . . . . . . . . . . . . . .
125805
Henderson Horizon Fund . . . . . . . . . . . . . . .
125796
H Haig Acquisitions (Lux) S.à r.l. . . . . . . . .
125794
KKR Debt Investors I S.à r.l. . . . . . . . . . . . .
125787
Latimo S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
125807
LEAF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
125788
Luxair Commuter S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . .
125806
Lux Football Management S.A. . . . . . . . . . .
125788
Mettle Luxembourg S.à r.l. . . . . . . . . . . . . . .
125793
Mettle Luxembourg S.à r.l. . . . . . . . . . . . . . .
125802
Multisegmentos (Lux) S. à r.l. . . . . . . . . . . .
125803
OP Global Strategic . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
125762
Optec S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
125790
Oryx s. à r. l. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
125796
Pamekas Investments S.A. . . . . . . . . . . . . . .
125795
Peterstreet S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
125808
Provider Holdings . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
125804
Ratech S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
125807
R.C. Lux S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
125795
Rendac - C.E.S. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
125787
Rendac - C.E.S. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
125788
Rütli S.àr.l. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
125800
Sagres (Lux) S. à r.l. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
125803
SBRE RR Holdco S.à r.l. . . . . . . . . . . . . . . . . .
125801
SBRE RR Retail Prop S.à r.l. . . . . . . . . . . . . .
125802
Skala Benelux Investments S.à r.l. . . . . . . .
125789
Skala European Investments S.à r.l. . . . . . .
125791
Skala Investments (Luxembourg) S.à r.l.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
125792
Solideal International S.A. . . . . . . . . . . . . . .
125804
Steinfort Capital Growth SICAV-SIF . . . . .
125774
Tomkins Engineering S.à r.l. . . . . . . . . . . . .
125803
Tomkins Luxembourg S.à r.l. . . . . . . . . . . .
125801
Tomkins Overseas Financing S.à r.l. . . . . .
125803
TS Eurosquare Holdings II S.à r.l. . . . . . . . .
125801
Utu Luxembourg 2 S.à r.l. . . . . . . . . . . . . . .
125790
Valugy S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
125793
V.D.L. Développement S.A. . . . . . . . . . . . . .
125789
VTT Finance & Participations S.A. . . . . . . .
125792
WestLB Mellon Horizon Fund . . . . . . . . . . .
125804
Westwood S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
125807
Westwood S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
125807
125761
OP Global Strategic, Société d'Investissement à Capital Variable.
Siège social: L-2180 Luxembourg, 4, rue Jean Monnet.
R.C.S. Luxembourg B 133.109.
STATUTEN
Im Jahre zweitausendundsieben, den achtzehnten September.
Vor dem unterzeichneten Notar Martine Schaeffer, mit dem Amtssitz in Luxemburg.
Ist erschienen
OPPENHEIM PRAMERICA ASSET MANAGEMENT S.à r.l., mit Sitz in 4, rue Jean Monnet, L-2180 Luxemburg,
hier vertreten durch Frau Vanessa Gabriel, Angestellte, mit Berufsanschrift in 4, rue Jean Monnet und Frau Julia
Brauckmann, Angestellte, mit Berufsanschrift in 4, rue Jean Monnet, L-2180 Luxemburg,
aufgrund einer privatschriftlichen Vollmacht, ausgestellt am 17. September 2007.
Welche Vollmacht, nach ne varietur Unterzeichnung durch die Bevollmächtigten und den unterzeichneten Notar, der
gegenwärtigen Urkunde beigefügt bleiben wird, um mit ihr einregistriert zu werden.
Welche Komparentin, vertreten wie vorgenannt, beschlossen hat eine Aktiengesellschaft («société anonyme») in der
Form einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital («société d'investissement à capital variable») zu gründen gemäß
folgender Satzung:
I. Name, Struktur, Sitz, Dauer und Gegenstand der Gesellschaft
Art. 1. Zwischen den Vertragsparteien und allen, welche später Aktionäre der Gesellschaft werden, besteht eine
Aktiengesellschaft mit variablem Kapital (Société d'Investissement à Capital Variable) in Form eines Umbrella-Fonds gemäß
Teil II des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen mit der Bezeichnung OP GLOBAL
STRATEGIC (die «Gesellschaft» oder die «SICAV»).
Der Verwaltungsrat kann eine oder mehrere Aktienklassen einrichten, deren Charakteristika voneinander abweichen
und die mit verschiedenen Gebührenstrukturen versehen sein können.
Art. 2. Gesellschaftssitz ist Luxemburg-Stadt, Grossherzogtum Luxemburg. Durch einfachen Beschluss des Verwal-
tungsrats kann der Sitz der Gesellschaft an einen anderen Ort der Gemeinde Luxemburg-Stadt verlegt und können
Niederlassungen und Repräsentanzen in einem anderen Ort des Grossherzogtums sowie im Ausland gegründet werden.
Aufgrund eines bestehenden oder unmittelbar drohenden politischen, militärischen oder anderweitigen Notfalls von hö-
herer Gewalt ausserhalb der Kontrolle, Verantwortlichkeit und Einflussmöglichkeit der Gesellschaft, der die normale
Geschäftsabwicklung am Gesellschaftssitz oder den reibungslosen Verkehr zwischen diesem Sitz und dem Ausland beein-
trächtigt, kann der Verwaltungsrat durch einfachen Beschluss den Gesellschaftssitz vorübergehend, bis zur Wiederhers-
tellung von normalen Verhältnissen ins Ausland verlegen. In diesem Fall wird jedoch die Gesellschaft die luxemburgische
Nationalität beibehalten.
Art. 3. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Sie kann durch Beschluss der Aktionäre gemäss Artikel 16
der Satzung jederzeit aufgelöst werden. Die Auflösung der Gesellschaft kann nur unter Berücksichtigung der Bestim-
mungen des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen erfolgen.
Art. 4. Der ausschliessliche Zweck der auf der Grundlage des Gesetzes betreffend die Handelsgesellschaften vom 10.
August 1915 errichteten Gesellschaft besteht entsprechend dem Gesetz vom 20. Dezember 2002 über Organismen für
gemeinsame Anlagen darin, ihr Vermögen in Wertpapieren und anderen zulässigen Werten anzulegen, um die Anlageri-
siken zu streuen und ihren Aktionären die Ergebnisse der Verwaltung ihres Vermögens zugute kommen zu lassen. Die
Gesellschaft kann sich ebenfalls der Techniken und Finanzinstrumente jeder Art bedienen, sofern die Einsetzung dieser
Techniken und Instrumente im Hinblick auf eine ordentliche Verwaltung des Gesellschaftsvermögens geschieht.
Die Gesellschaft kann alle Handlungen tätigen, die zur Erreichung dieses Zwecks und zur Förderung des Vertriebs
ihrer Aktien und zur Verwaltung ihres Vermögens notwendig oder nützlich sind.
Unter Berücksichtigung der im Gesetz vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen und im
Gesetz vom 10. August 1915 betreffend die Handelsgesellschaften einschliesslich Änderungsgesetzen festgelegten Bes-
chränkungen kann die Gesellschaft alle anderen Geschäfte tätigen und Massnahmen treffen, die ihrem Gesellschaftszweck
dienen oder nützlich sind.
II. Kapital und Aktien
Art. 5. Das Gesellschaftskapital der SICAV ist zu jedem Zeitpunkt gleich dem gemäss dem nachfolgenden Artikel 26
berechneten Nettovermögenswert der SICAV.
Das Gesellschaftskapital wird durch voll einbezahlte Aktien ohne Nennwert verkörpert. Das gesetzliche Mindestkapital
beträgt eine Million zweihundertfünfzigtausend Euro (EUR 1.250.000). Basiswährung der SICAV ist der EURO.
Art. 6. Das Gesellschaftskapital kann sich infolge der Ausgabe von neuen Aktien durch die SICAV oder des Rückkaufs
durch die SICAV von Aktien ihrer Aktionäre erhöhen oder vermindern.
125762
Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit neue Aktien ausgeben, und jeder Aktionär kann zu jeder Zeit verlangen, dass die
Gesellschaft die ihm gehörenden Aktien zurückkauft. Die Ausgabe und der Rückkauf von Aktien unterliegen den in dieser
Satzung festgelegten Bedingungen sowie denjenigen, welche der Verwaltungsrat von Zeit zu Zeit im Rahmen des Ver-
kaufprospekts festlegen kann.
Die Ausgabe, der Rückkauf und der Umtausch von Aktien können in den in Artikel 25 und 26 vorgesehenen Fällen
zeitweilig ausgesetzt werden. Der Rückkauf und der Umtausch von Aktien werden auch ausgesetzt, falls die in Luxemburg
für die Überwachung von Investmentfonds zuständige Behörde dies vorschreibt.
Art. 7. Der Verwaltungsrat kann jederzeit weitere Teilfonds auflegen, deren Anlageziele oder Basiswährung sich von
denjenigen der bereits bestehenden Teilfonds unterscheiden. Die Rechte der Anleger und Gläubiger im Hinblick auf einen
Teilfonds oder die Rechte, die im Zusammenhang mit der Gründung, der Verwaltung oder der Liquidation eines Teilfonds
stehen, beschränken sich auf die Vermögenswerte dieses Teilfonds. Die Vermögenswerte eines Teilfonds haften
ausschließlich im Umfang der Anlagen der Anleger in diesem Teilfonds und im Umfang der Forderungen derjenigen Gläu-
biger, deren Forderungen bei Gründung des Teilfonds, im Zusammenhang mit der Verwaltung oder der Liquidation dieses
Teilfonds entstanden sind. Im Verhältnis der Anteilinhaber untereinander wird jeder Teilfonds als eigenständige Einheit
behandelt.
Der Verwaltungsrat kann jeden Teilfonds auf unbestimmte oder auf bestimmte Zeit errichten; in letzterem Falle kann
der Verwaltungsrat die Laufzeit des entsprechenden Teilfonds nach Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Laufzeit einmal
oder mehrere Male verlängern. Bei jeder Verlängerung der Laufzeit eines Teilfonds können die Inhaber von Namensaktien
durch eine Mitteilung an ihre, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragene Adresse ordnungsgemäß schriftlich bena-
chrichtigt werden. Die Gesellschaft wird die Inhaber von Inhaberaktien durch eine Mitteilung, welche in vom Verwal-
tungsrat zu bestimmenden Tageszeitungen veröffentlicht wird, benachrichtigen, sofern diese Aktionäre und ihre Adressen
der Gesellschaft nicht bekannt sind. Die Verkaufsunterlagen für Aktien der Gesellschaft werden die Laufzeit jedes Teil-
fonds und seine Verlängerung angeben.
Art. 8. Der Verwaltungsrat wird beschließen, ob die Gesellschaft (in Zertifikaten oder/und einen Globalanteilschein
verbriefte) Inhaber- und/oder Namensaktien ausgibt. Sofern Zertifikate über Inhaberaktien ausgegeben werden, werden
sie in der Stückelung ausgegeben, wie dies der Verwaltungsrat bestimmt.
Die Aktien können nach Beschluß des Verwaltungsrats in Globalurkunden verbrieft werden, ohne daß dann ein Ans-
pruch auf Auslieferung effektiver Stücke besteht.
Für Inhaberaktien werden Aktienzertifikate ausgegeben, deren Stückelung vom Verwaltungsrat bestimmt wird.
Die Aktienzertifikate werden von zwei Verwaltungsratsmitgliedern unterschrieben. Die zwei Unterschriften können
handschriftlich, gedruckt oder faksimiliert sein. Eine der zwei Unterschriften kann jedoch durch eine durch den Verwal-
tungsrat zu diesem Zwecke bevollmächtigte Person gegeben werden; in diesem Fall muss diese Unterschrift handschriftlich
sein.
Die Gesellschaft kann vorläufige Zertifikate ausgeben, deren Form der Verwaltungsrat jeweils festlegt. Im Falle von
Namensaktien kann die Gesellschaft, falls der Aktionär nicht die Ausstellung eines Aktienzertifikates verlangt, eine Bes-
tätigung ausstellen, in der das Eigentum der betreffenden Aktien bestätigt wird.
Aktien können nur ausgegeben werden, nachdem die Zeichnung angenommen und der Preis bei der Gesellschaft
eingegangen ist. Der Zeichner erhält mit der Ausgabe der Aktien das Eigentumsrecht an den von ihm gezeichneten Aktien.
Sämtliche ausgegebenen Namensaktien werden im Aktienregister eingetragen, und zwar in der Weise, dass der Name
und die Anschrift des Inhabers, die Anzahl seiner Aktien, der auf die Aktien eingezahlte Betrag sowie die Übertragung
und das Datum der Übertragung jeder Aktie in das Register eingetragen werden.
Eine Namensaktie wird in der Weise übertragen, dass, falls ein Aktienzertifikat ausgegeben wurde, dasselbe zusammen
mit einer datierten schriftlichen Übertragungserklärung der Gesellschaft übergeben wird. Die Übertragungserklärung ist
vom Veräusserer und vom Erwerber oder von deren bevollmächtigten Vertretern zu unterzeichnen. Die Übertragung
kann auch durch Unterzeichnung von Veräusserer und Erwerber im Register, oder aufgrund jedweder anderen schriftli-
chen und für die Gesellschaft annehmbaren Übereinkunft zwischen Veräusserer und Erwerber vorgenommen werden.
Die Übertragung der Inhaberaktien wird durch die Übergabe des Aktienzertifikates an den entsprechenden Inhaber
getätigt. Im Falle von Inhaberaktien ist die Gesellschaft berechtigt, den jeweiligen Inhaber des Aktienzertifikates als Ei-
gentümer anzusehen. Das gleiche gilt für Namensaktien in bezug auf die Person oder Personen, welche im Register als
Inhaber eingetragen sind.
Jeder Inhaber von Namensaktien muss der Gesellschaft eine Adresse zwecks Eintragung im Register mitteilen. Alle
Mitteilungen und Ankündigungen der Gesellschaft zugunsten von Inhabern von Namensaktien können rechtsverbindlich
an diese Adresse gesandt werden. Der Aktionär kann jederzeit schriftlich bei der Gesellschaft die Änderung seiner Adresse
im Register beantragen.
Für den Fall, dass ein Inhaber von Namensaktien der Gesellschaft keine Adresse mitteilt, ist die Gesellschaft berechtigt,
anzunehmen, dass sich die erforderliche Adresse des Aktionärs am Sitz der Gesellschaft befindet.
Es werden nur Zertifikate ausgestellt, welche ganze Aktien darstellen.
Die Gesellschaft erkennt für die Ausübung der Aktionärsrechte nur einen einzigen Aktionär pro Gesellschaftsaktie an.
Im Falle eines gemeinschaftlichen Besitzes oder eines Niessbrauchs kann die Gesellschaft die Ausübung der aus der oder
125763
den Aktien hervorgehenden Rechte suspendieren bis zu dem Zeitpunkt, wo eine natürliche oder juristische Person an-
gegeben wurde, um die gemeinschaftlichen Besitzer oder die Begünstigten und Niessbraucher gegenüber der Gesellschaft
zu vertreten.
Art. 9. Kann ein Aktionär gegenüber der Gesellschaft in überzeugender Form nachweisen, dass ein Zertifikat über eine
ihm gehörende Aktie abhanden gekommen, zerstört, verstümmelt oder beschädigt wurde, so kann er beantragen, dass
die Gesellschaft ihm ein Ersatzzertifikat ausgibt. Die Bedingungen und Garantien, die zu erfüllen sind, werden vom Ver-
waltungsrat festgelegt und können eine durch eine Versicherungsgesellschaft ausgestellte Garantie umfassen. Für ein
abhanden gekommenes Zertifikat über eine Inhaberaktie wird nur dann ein Ersatzzertifikat ausgegeben, wenn der Ver-
waltungsrat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit und unter Beachtung aller anwendbaren gesetzlichen
Bestimmungen davon ausgehen kann, dass das Originalzertifikat zerstört wurde.
Mit der Ausgabe eines solchen, als Ersatzzertifikat bezeichneten, neuen Zertifikates, auf welchem vermerkt wird, dass
es sich um ein Duplikat handelt, verliert das Originalzertifikat jede Gültigkeit.
Verstümmelte oder beschädigte Zertifikate können gegen neue Zertifikate ausgetauscht werden. Die verstümmelten
oder beschädigten Zertifikate sind an die Gesellschaft zurückzugeben und werden von derselben sofort zerstört. Die
Gesellschaft ist berechtigt, vom Aktionär Ersatz in angemessener Höhe für die Kosten zu verlangen, welche ihr durch die
Ausgabe und Eintragung eines neuen Zertifikates oder durch die Annullierung und Zerstörung des Originalzertifikates
entstanden sind.
Art. 10. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, zu jeder Zeit neue Aktien Personen seiner Wahl anzubieten. Er ist des
weiteren befugt, Dritte zu ermächtigen, die Zeichnung von neuen Aktien anzunehmen, den Preis für diese Aktien entge-
genzunehmen und die neuen Aktien auszugeben.
Die Aktionäre haben kein Vorzugsrecht auf den Bezug von neuen Aktien, welche entsprechend dem vorstehenden
Absatz ausgegeben werden. Neue Aktien werden zu einem Preis ausgegeben, der auf dem Nettowert pro Aktie des
jeweiligen Teilfonds bzw. der jeweiligen Aktienklasse am nächstfolgenden Bewertungstag beruht, so wie derselbe gemäss
Artikel 26 und 27 dieser Satzung berechnet wird («Ausgabepreis»), zuzüglich einer Verkaufsprovision, welche durch den
Verwaltungsrat festgelegt und im jeweils gültigen Verkaufsprospekt veröffentlicht wird.
Der Rückkauf von Aktien geschieht zu einem Preis, der auf dem Nettowert pro Aktie des jeweiligen Teilfonds bzw.
der jeweiligen Aktienklasse am nächstfolgenden Bewertungstag beruht, so wie derselbe gemäss Artikel 26 und 27 dieser
Satzung berechnet wird («Rückkaufspreis»).
Bei Rückkauf ist der Rückkaufspreis innerhalb einer vom Verwaltungsrat festgelegten Frist nach dem jeweils entspre-
chenden Bewertungstag, wie diese Frist im jeweils gültigen Verkaufsprospekt angegeben ist, zu zahlen.
Art. 11. Der Verwaltungsrat kann nach eigenem Ermessen den Besitz von Gesellschaftsaktien durch bestimmte na-
türliche oder juristische Personen einschränken oder verbieten, wenn die Gesellschaft der Ansicht ist, dass dieser Besitz
eine Verletzung des Gesetzes im Grossherzogtum Luxemburg oder im Ausland mit sich ziehen kann oder bewirken kann,
dass die Gesellschaft in einem anderen Land als dem Grossherzogtum Luxemburg steuerpflichtig wird oder der Gesell-
schaft in einer anderen Art und Weise dadurch geschadet wird.
Im besonderen kann sie den Besitz von Gesellschaftsaktien durch jeden «Staatsangehörigen der Vereinigten Staaten
von Amerika», so wie dieser Begriff nachfolgend definiert wird, einschränken oder verbieten.
Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft:
a) die Ausgabe von Aktien oder deren Umschreibung im Aktienregister verweigern, wenn es offenkundig wird, dass
diese Ausgabe oder Umschreibung zur Folge haben würde oder könnte, den Aktienbesitz an eine Person zu übergeben,
die nicht berechtigt ist, Aktien der Gesellschaft zu besitzen;
b) zu jedem Zeitpunkt jede Person, die eine Aktienausgabe oder Umschreibung beantragt, oder Aktionär der Gesell-
schaft ist, auffordern, ihr alle Auskünfte und Versicherungen zu geben, die sie für nötig hält, eventuell verstärkt durch eine
Erklärung an Eides statt, mit dem Ziel zu bestimmen, ob die Aktien einer Person, der es nicht erlaubt ist, Aktien der
Gesellschaft zu besitzen, in vollem Besitz gehören oder gehören werden; und
c) einen Zwangsrückkauf von all den Aktien tätigen, wenn offenkundig wird, dass eine Person, der es nicht erlaubt ist,
Aktien der Gesellschaft zu besitzen, entweder allein oder aber zusammen mit anderen Personen Besitzer dieser Aktien
ist, oder den Zwangsrückkauf von allen oder einem Teil der Aktien tätigen, wenn der Gesellschaft offenkundig wird, dass
eine oder mehrere Personen einen solchen Anteil der Gesellschaftsaktien haben, so dass die Steuergesetze oder andere
Gesetze von anderen Ländern als die Gerichtsbarkeit von Luxemburg auf die Gesellschaft anwendbar werden.
In diesem Fall wird folgendes Verfahren angewandt:
1. Die Gesellschaft wird dem Aktionär, der die Aktien besitzt, eine Benachrichtigung (nachstehend Rückkaufsbena-
chrichtigung genannt) zusenden; die Rückkaufsbenachrichtigung gibt die zurückzukaufenden Aktien, den zu bezahlenden
Rückkaufspreis und den Ort, wo dieser Preis zu bezahlen ist, an. Die Rückkaufsbenachrichtigung kann dem Aktionär durch
Einschreibebrief an seine letzte bekannte Adresse oder an die im Aktienregister eingetragene Adresse zugesandt werden.
Der betroffene Aktionär ist verpflichtet, der Gesellschaft ohne Verzögerung das oder die Zertifikate, die die in der
Rückkaufsbenachrichtigung aufgeführten Aktien darstellen, zurückzugeben. Sofort nach Büroschluss am Tag, der in der
Rückkaufsbenachrichtigung angegeben ist, wird der Aktionär aufhören, Besitzer derjenigen Aktien zu sein, die in der
125764
Rückkaufsbenachrichtigung erwähnt wurden. Die Aktienzertifikate, welche die entsprechenden Inhaberaktien darstellen,
werden annulliert, beziehungsweise im Falle von Namensaktien die Eintragung im Aktienregister gelöscht.
2. Der Preis, zu dem die in der Rückkaufsbenachrichtigung angegebenen Aktien zurückgekauft werden («der Rück-
kaufspreis»), ist gleich dem Nettowert der Gesellschaftsaktien der betreffenden Teilfonds bzw. der betreffenden
Aktienklassen, welcher am Tag der Rückkaufsbenachrichtigung gemäss Artikel 26 und 27 der vorliegenden Statuten fest-
gesetzt wird, abzüglich aller Kosten, die mit dem Rückkauf der Aktien verbunden sind.
3. Der Rückkaufspreis wird dem Besitzer dieser Aktien in der Währung des jeweiligen Teilfonds entweder direkt
ausgezahlt oder durch die Gesellschaft bei einer in Luxemburg oder anderswo ansässigen Bank, welche in der Rückkaufs-
benachrichtigung angegeben wurde, hinterlegt. Diese Bank wird den Preis dem betroffenen Aktionär gegen Rückgabe des
oder der Zertifikate, die die in der Rückkaufsbenachrichtigung angegebenen Aktien darstellen, auszahlen.
Sobald der Preis gemäss diesen Bedingungen hinterlegt wurde, kann keine Person, die an den in der Rückkaufsbena-
chrichtigung angegebenen Aktien interessiert ist, Anspruch auf diese Aktien erheben; des weiteren kann sie keine
rechtlichen Schritte gegen die Gesellschaft oder ihre Guthaben unternehmen, ausser das Recht des Aktionärs, welcher
sich als rechtmässiger Besitzer der Aktien ausweist, den hinterlegten Preis ohne Zinsen bei der Bank gegen Rückgabe des
oder der Zertifikate ausgezahlt zu bekommen.
4. Die Ausübung durch die Gesellschaft der ihr durch diesen Artikel zugestandenen Befugnisse kann in keinem Fall in
Frage gestellt oder ungültig erklärt werden, z. B. mit der Begründung, dass es keinen ausreichenden Nachweis des Besitzes
der Aktien durch eine nicht berechtigte Person gab oder dass eine Aktie einer anderen Person als der, die von der
Gesellschaft beim Absenden der Rückkaufsbenachrichtigung angenommen wurde, gehörte, unter der einzigen Bedingung,
dass die Gesellschaft ihre Befugnisse in gutem Glauben ausführte; und
5. die Gesellschaft kann bei Aktionärsversammlungen Personen, denen es nicht erlaubt ist, Aktien der Gesellschaft zu
besitzen, das Stimmrecht aberkennen. Der Ausdruck «Angehöriger der Vereinigten Staaten von Amerika», so wie dieser
Ausdruck in den vorliegenden Statuten gebraucht wird, bedeutet jeder Staatsangehörige, Bürger oder Einwohner der
Vereinigten Staaten oder eines ihrer Territorien oder Besitztümer oder Gegenden unter ihrer Gerichtsbarkeit oder
Personen, die dort normalerweise wohnen (inbegriffen das Erbe von Personen, Kapital- oder Personengesellschaften, die
dort gegründet oder domiziliert sind).
III. Hauptversammlung
Art. 12. Die ordnungsgemäss konstituierte Hauptversammlung der Aktionäre der Gesellschaft vertritt alle Aktionäre
der Gesellschaft. Sie hat die weitesten Befugnisse, um alle Handlungen der Gesellschaft anzuordnen, durchzuführen oder
zu bestätigen. Ihre Beschlüsse sind bindend für alle Aktionäre, sofern diese Beschlüsse in Übereinstimmung mit dem
Luxemburger Gesetz und diesen Statuten stehen.
Art. 13. Die jährliche Hauptversammlung der Aktionäre wird gemäss luxemburgischem Gesetz in Luxemburg, am
Firmensitz der Gesellschaft oder an einem anderen Ort in der Gemeinde Luxemburg-Stadt, der in der Einberufung fest-
gelegt wird, am zweiten Mittwoch im Monat April eines jeden Jahres um 16.00 Uhr abgehalten. Falls dieser Tag ein
Bankfeiertag ist, wird die jährliche Hauptversammlung Hauptversammlung am ersten nachfolgenden Bankarbeitstag ab-
gehalten.
Die jährliche Hauptversammlung Hauptversammlungkann im Ausland abgehalten werden, wenn der Verwaltungsrat
nach eigenem Ermessen feststellt, dass Umstände höherer Gewalt dieses erfordern.
Eine derartige Entscheidung des Verwaltungsrats ist unanfechtbar.
Die übrigen Versammlungen können zu der Zeit und an dem Ort abgehalten werden, wie sie in der Einberufung zur
jeweiligen Versammlung angegeben sind. Um zu der Hauptversammlung der Aktionäre zugelassen zu werden, müssen die
Eigentümer von Inhaberaktien wenigstens fünf Tage vor der Versammlung ihre Aktienzertifikate an einer der in der
Einladung aufgeführten Stellen hinterlegen. Sie werden auf Vorlage einer Bestätigung der Hinterlegung zur Hauptver-
sammlung der Aktionäre zugelassen.
Die Eigentümer von Namensaktien müssen wenigstens fünf Tage vor der Versammlung den Verwaltungsrat per Eins-
chreiben davon unterrichten, dass sie die Absicht haben, an der Hauptversammlung der Aktionäre teilzunehmen. Der
Verwaltungsrat kann durch eine Erklärung, welche für alle Aktionäre gilt, diese Frist abkürzen oder auf diese Formalität
völlig verzichten.
Art. 14. Die Einberufungen und der Ablauf der Versammlungen der Aktionäre müssen, soweit die vorliegenden Statuten
nichts anderes bestimmen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen (z.B. Quorum und Fristen).
Jeder Aktionär kann an den Versammlungen der Aktionäre teilnehmen - auch indirekt, indem er schriftlich, durch
Kabel, Telegramm, Telex oder Telefax eine andere Person als seinen Bevollmächtigten angibt.
Die Vollmachten, deren Form vom Verwaltungsrat festgelegt werden kann, müssen wenigstens fünf Tage vor der
Versammlung am Sitz der Gesellschaft hinterlegt werden.
Der Vorsitzende der Versammlung kann aber durch eine Erklärung, die für alle Aktionäre gilt, die Ausübung von
Vollmachten gestatten, die nach dem festgelegten Termin hinterlegt wurden.
Alle anwesenden Aktionäre und Bevollmächtigten müssen vor Eintritt in die Versammlung die vom Verwaltungsrat
aufgestellte Anwesenheitsliste unterschreiben.
125765
Sofern das Gesetz oder die vorliegenden Statuten nichts Gegenteiliges anordnen, werden die Entscheidungen der
ordnungsgemäss einberufenen Hauptversammlungen der Aktionäre durch die einfache Mehrheit der anwesenden und
mitstimmenden Aktionäre gefasst. Jede Aktie gibt, ungeachtet ihres Wertes, das Recht auf eine Stimme unter Vorbehalt
der Einschränkungen, die durch die vorliegenden Statuten verfügt werden.
Entscheidungen, die die Rechte der Aktionäre eines Teilfonds bzw. einer Aktienklasse gegenüber anderen Teilfonds
bzw. anderen Aktienklassen betreffen, müssen darüber hinaus die gesetzlichen Bestimmungen über Quorum und Mehrheit
in den einzelnen betroffenen Teilfonds bzw. Aktienklassen erfüllen.
Die Inhaber von in bezug auf die Ausschüttungs- oder Thesaurierungspolitik unterschiedlichen Teilfonds bzw. Aktien-
klassen stimmen in diesen Fragen getrennt je Teilfonds bzw. Aktienklasse ab.
Die Aktionäre jedes einzelnen Teilfonds bzw. jeder einzelnen Aktienklasse treffen ihre Entscheidungen durch die ein-
fache Mehrheit der anwesenden und mitstimmenden Aktionäre, es sei denn, das Gesetz oder die vorliegenden Statuten
würden Gegenteiliges anordnen.
Art. 15. Die Aktionäre kommen aufgrund einer Einberufung des Verwaltungsrats zusammen.
Falls Aktionäre, die mindestens 20% des Aktienkapitals repräsentieren, den Verwaltungsrat auffordern, eine Haupt-
versammlung einzuberufen, so muss dieser eine Hauptversammlung, die binnen eines Monats abgehalten werden muss,
einberufen. Der obengenannte Antrag der Aktionäre muss schriftlich gestellt werden, desweiteren muss er die Tage-
sordnung der einzuberufenden Hauptversammlung enthalten.
Die Hauptversammlung der Aktionäre tritt unter dem Vorsitz des Vorsitzenden des Verwaltungsrats oder seines
Vertreters oder, bei deren Abwesenheit beziehungsweise auf deren Wunsch, unter dem Vorsitz eines von der Ver-
sammlung gewählten Vorsitzenden zusammen.
Der Vorsitzende bestimmt einen Sekretär, der nicht notwendigerweise Aktionär sein muss, und die Hauptversammlung
der Aktionäre ernennt unter den anwesenden und dies annehmenden Aktionären oder Aktionärsvertretern einen Stim-
menzähler.
Die Protokolle der Hauptversammlung der Aktionäre werden von den Mitgliedern des Sitzungsvorstandes und den
Aktionären, die dies verlangen, unterschrieben. Abschriften und Auszüge, die von der Gesellschaft zu erstellen sind,
werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats oder von zwei Verwaltungsratsmitgliedern unterschrieben.
Art. 16. Die Hauptversammlung der Aktionäre kann über alle Angelegenheiten der Gesellschaft befinden. Insbesondere
sind der Hauptversammlung folgende Befugnisse vorbehalten:
a) die Satzung zu ändern;
b) Mitglieder des Verwaltungsrats und den Wirtschaftsprüfer zu bestellen und abzuberufen und gegebenenfalls ihre
Vergütungen festzusetzen;
c) die Einwilligung zur Übertragung der laufenden Geschäftsführung an einzelne Mitglieder des Verwaltungsrats zu
erteilen;
d) die Berichte des Verwaltungsrats und des Wirtschaftsprüfers entgegenzunehmen;
e) die jährliche Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung zu genehmigen;
f) den Mitgliedern des Verwaltungsrats und dem Wirtschaftsprüfer Entlastung zu erteilen;
g) über die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschliessen (getrennt je nach Teilfonds bzw. Aktienklasse gemäss
Artikel 14);
h) die Gesellschaft in den von Artikel 35 vorgesehenen Formen aufzulösen.
IV. Verwaltungsrat
Art. 17. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung bestellt werden und von ihr jederzeit abberufen werden können. Die Verwaltungsratsmitglieder
brauchen nicht Aktionäre der Gesellschaft zu sein. Die Hauptversammlung der Aktionäre bestimmt die Zahl der Ver-
waltungsratsmitglieder sowie die Dauer ihrer Mandate, die sechs Jahre nicht überschreiten darf. Eine Wiederwahl der
Verwaltungsratsmitglieder ist möglich. Scheidet ein Verwaltungsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so können
die verbleibenden Mitglieder des Verwaltungsrats einen vorläufigen Nachfolger bestimmen. Die nächstfolgende Haupt-
versammlung hat ein neues Verwaltungsratsmitglied zu bestimmen.
Die ordentliche Hauptversammlung beschliesst, ob den Mitgliedern des Verwaltungsrats eine Vergütung bezahlt wird,
und bestimmt gegebenenfalls die Höhe dieser Vergütung. Der Ersatz von Spesen und Barauslagen bleibt davon unberührt.
Art. 18. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat die Befugnis, alle Geschäfte zu tätigen und alle Handlungen vorzu-
nehmen, die zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich sind. Er ist zuständig für alle Angelegenheiten
der Gesellschaft, soweit sie nicht nach dem Gesetz vom 10. August 1915 betreffend die Handelsgesellschaften eins-
chliesslich Änderungsgesetze oder nach dieser Satzung der Hauptversammlung vorbehalten sind.
Art. 19. Der Verwaltungsrat wählt unter seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden,
sofern die Hauptversammlung keine solchen ausdrücklich bestimmt.
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Er kann permanent oder für nur eine oder mehrere Sitzungen einen Sekretär ernennen, der nicht Verwaltungsrats-
mitglied sein muss und der verantwortlich ist für die Redaktion der Protokolle der Versammlungen des Verwaltungsrats
und der Versammlungen der Aktionäre.
Der Verwaltungsrat kommt auf Einberufung des Vorsitzenden oder von zwei Verwaltungsratsmitgliedern zu der Zeit
und an dem Ort zusammen, die in dem Einberufungsschreiben angegeben sind. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats bzw.
sein Stellvertreter steht jeder der Versammlungen des Verwaltungsrats und der Aktionäre vor, jedoch können in deren
Abwesenheit bzw. auf deren Wunsch die Hauptversammlung oder der Verwaltungsrat mit einfacher Mehrheit ein anderes
Verwaltungsratsmitglied oder, im Falle einer Hauptversammlung und wenn kein Verwaltungsratsmitglied zugegen ist, jede
andere Person ernennen, um den Vorsitz dieser Versammlungen zu übernehmen.
Der Verwaltungsrat kann, wenn dieses nötig erscheint, im Rahmen der Richtlinien der Hauptversammlung, Direktoren
und Bevollmächtigte der Gesellschaft ernennen, auch einen Generaldirektor, gegebenenfalls beigeordnete Generaldirek-
toren, beigeordnete Sekretäre und andere Direktoren und Bevollmächtigte, deren Funktionen als nötig empfunden
werden, um die Angelegenheiten der Gesellschaft zu führen. Solche Ernennungen können zu jedem Zeitpunkt durch den
Verwaltungsrat zurückgezogen werden. Die Direktoren und Bevollmächtigten müssen weder Verwaltungsratsmitglieder
noch Aktionäre der Gesellschaft sein. Sofern die Satzung nichts anderes bestimmt, haben die Direktoren und Bevoll-
mächtigten diejenigen Vollmachten und Pflichten, die ihnen vom Verwaltungsrat erteilt worden sind.
Eine schriftliche Einberufung zu jeder Versammlung des Verwaltungsrats wird an alle Verwaltungsratsmitglieder min-
destens drei Tage vor der Stunde, die für die Versammlung vorgesehen ist, ausgegeben, ausser im Falle einer Dringlichkeit,
in welchem Falle die Art und die Gründe dieser Dringlichkeit in dem Einberufungsschreiben aufgeführt werden.
Ein solches Einberufungsschreiben ist nicht notwendig, wenn jedes Verwaltungsratsmitglied dazu seine Zustimmung
schriftlich, durch Kabel, Telegramm, Telex, Telefax oder andere Übertragungsmöglichkeiten gegeben hat. Ein spezielles
Einberufungsschreiben ist auch nicht notwendig für eine Versammlung des Verwaltungsrats, die zu einer Stunde und an
einem Ort abgehalten wird, welche in einer Entscheidung, die vorher durch den Verwaltungsrat angenommen wurde,
festgelegt sind. Jedes Verwaltungsratsmitglied kann an jeder Versammlung des Verwaltungsrats teilhaben, indem es
schriftlich, durch Kabel, Telegramm, Telex, Telefax oder andere Übertragungsmöglichkeiten ein anderes Verwaltungs-
ratsmitglied als seinen Bevollmächtigten ernennt.
Die Verwaltungsratsmitglieder können, mit Ausnahme bei Einstimmigkeit, wie oben beschrieben, nur im Rahmen von
Versammlungen des Verwaltungsrats, die den Regeln gemäss einberufen worden sind, Beschlüsse fassen. Die Verwal-
tungsratsmitglieder können die Gesellschaft nicht durch ihre einzelne Unterschrift binden, es sei denn, eine Versammlung
des Verwaltungsrats hat sie dazu ausdrücklich bevollmächtigt. Der Verwaltungsrat kann nur gültig verhandeln und handeln,
wenn wenigstens die Hälfte der Verwaltungsratsmitglieder bei der Versammlung zugegen oder vertreten ist. Die Ent-
scheidungen werden durch die einfache Mehrheit der Stimmen der anwesenden beziehungsweise vertretenen Verwal-
tungsratsmitglieder getroffen.
Die von allen Mitgliedern des Verwaltungsrats unterschriebenen Entscheidungen sind gleichermassen gültig und voll-
zugsfähig wie solche, die während einer ordnungsgemäss einberufenen und durchgeführten Versammlung getroffen
werden.
Diese Unterschriften können auf einem einzigen Dokument oder auf mehrere Kopien gemacht werden und können
durch Brief, Kabel, Telegramm, Telex, Telefax oder andere Übertragungsmöglichkeiten erwiesen werden.
Der Verwaltungsrat kann seine Befugnisse betreffend die tägliche Verwaltung an juristische Personen oder an natürliche
Personen, die nicht Mitglieder des Verwaltungsrats sein müssen, delegieren.
Art. 20. Die Protokolle der Versammlung des Verwaltungsrats werden durch den Vorsitzenden oder, in seiner Ab-
wesenheit, durch dasjenige Verwaltungsratsmitglied, das den Vorsitz übernommen hat, unterschrieben.
Die Kopien oder Auszüge von Protokollen, die vor Gericht oder anderswo vorgelegt werden sollen, werden durch
den Vorsitzendenen oder durch den Sekretär oder durch zwei Verwaltungsratsmitglieder unterschrieben.
Die Gesellschaft wird rechtlich gebunden durch die Unterschriften von zwei Verwaltungsratsmitgliedern oder durch
die einzelne Unterschrift eines Bevollmächtigten der Gesellschaft, dem dieses durch entsprechende Vollmacht erlaubt
wurde, oder durch die einzelne Unterschrift jeder anderen Person, der der Verwaltungsrat eine entsprechende Vollmacht
gegeben hat.
Art. 21. Der Verwaltungsrat wird, indem er das Prinzip der Risikostreuung anwendet, die generelle Linie der Vermö-
gensverwaltung und die Investitionspolitik ebenso wie die Richtlinien, die in der Verwaltung der Gesellschaft zu befolgen
sind, bestimmen, wobei sich der Verwaltungsrat an die von der Hauptversammlung aufgestellten Richtlinien zu halten hat.
Der Verwaltungsrat kann für die Verwaltung des Vermögens einen Anlageausschuß bestellen, der beratende Funktion
hat. Desgleichen kann sich der Verwaltungsrat bei der Vermögensverwaltung des Rats einer oder mehrerer Anlagebe-
ratungsgesellschaften bedienen.
Anlagen der Gesellschaft können unmittelbar oder mittelbar über hundertprozentig im Eigentum der Gesellschaft
befindliche Tochtergesellschaften erfolgen, entsprechend der zu gegebener Zeit zu treffenden Entscheidung des Verwal-
tungsrates, wie im Einzelnen in den Verkaufsunterlagen zu den Anteilen der Gesellschaft beschrieben.
Bezüge auf «Anlagen» und «Vermögenswerte» in dieser Satzung sollen dementsprechend entweder unmittelbar ge-
tätigte Anlagen oder unmittelbar für die Gesellschaft gehaltene Vermögenswerte oder solche Anlagen oder Vermögens-
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werte, welche mittelbar über die vorerwähnte Tochtergesellschaft für die Gesellschaft getätigt oder gehalten werden,
bezeichnen.
Art. 22. Kein Vertrag und kein Vergleich, den die Gesellschaft mit anderen Gesellschaften oder Firmen schliessen kann,
wird beeinträchtigt oder ungültig gemacht durch die Tatsache, dass ein oder mehrere Verwaltungsratsmitglieder, Direk-
toren oder Bevollmächtigte der Gesellschaft irgendwelche Interessen in irgendeiner anderen Gesellschaft oder Firma
haben, oder durch die Tatsache, dass sie Verwaltungsratsmitglied, Teilhaber, Direktor, Bevollmächtigter oder Angestellter
der anderen Gesellschaft sind. Dieses(r) Verwaltungsratsmitglied, Direktor oder Bevollmächtigte der Gesellschaft, wel-
cher/welches lediglich Verwaltungsratsmitglied, Direktor, Bevollmächtigter oder Angestellter einer anderen Gesellschaft
oder Firma ist, mit der sie in einer anderen Weise in geschäftlichen Beziehungen ist, wird dadurch nicht das Recht verlieren,
zu beraten, abzustimmen und zu handeln, was die Angelegenheiten, die mit einem solchen Vertrag oder solchen Ge-
schäftssachen in Verbindung stehen, anbetrifft.
Falls aber ein Verwaltungsratsmitglied, Direktor oder Bevollmächtigter ein persönliches Interesse in irgendwelcher
Angelegenheit der Gesellschaft hat, muss dieses(r) Verwaltungsratsmitglied, Direktor oder Bevollmächtigte der Gesell-
schaft den Verwaltungsrat von diesem persönlichen Interesse informieren, und er/es wird weder mitberaten noch am
Votum über diese Angelegenheit teilnehmen. Ein Bericht über diese Angelegenheit und über das persönliche Interesse
des Verwaltungsratsmitglieds, Direktors oder Bevollmächtigten muss bei der nächsten Versammlung der Aktionäre ers-
tattet werden. Der Begriff «persönliches Interesse», wie er im vorstehenden Absatz verwendet wird, findet keine
Anwendung auf jedwede Beziehung und jedwede Interessen, die zwischen der Gesellschaft einerseits, und den Bera-
tungsgesellschaften, der Depotbank, der Dienstleistungs- und Domizilgesellschaft, der oder den Vertriebsgesellschaften
oder jeder anderen von der Gesellschaft benannten Firma andererseits, bestehen.
Art. 23. Die Gesellschaft verpflichtet sich, jedes der Verwaltungsratsmitglieder, Direktoren oder Bevollmächtigten,
ihre Erben, Testamentsvollstrecker und Verwalter jederzeit schadlos zu halten gegen alle Klagen, Forderungen und Haf-
tungen irgendwelcher Art, sofern den Genannten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach den anwendbaren Gesetzen,
nach dieser Satzung und nach den Bestimmungen des jeweils anwendbaren Verkaufsprospekts kein grobes Verschulden
nachgewiesen wird, und die gegen sie vorgebracht oder gegen sie geltend gemacht werden, oder die sie erleiden, und
diese für sämtliche Kosten, Ausgaben und Verbindlichkeiten, die anlässlich solcher Klagen, Verfahren, Forderungen und
Haftungen entstanden sind, zu entschädigen. Das Recht auf Entschädigung schliesst andere Rechte zugunsten des Ver-
waltungsratsmitglieds, Direktors oder Bevollmächtigten nicht aus.
V. Wirtschaftsprüfer
Art. 24. Die Kontrolle der Jahresabschlüsse der Gesellschaft ist einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer zu übertragen,
welcher von der Hauptversammlung ernannt wird. Wirtschaftsprüfer können nur eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
beziehungsweise ein oder mehrere Wirtschaftsprüfer sein, die im Grossherzogtum Luxemburg zugelassen sind.
Eine Wiederwahl des Wirtschaftsprüfers ist möglich.
Der Wirtschaftsprüfer kann für eine Dauer von bis zu sechs Jahren ernannt werden.
VI. Ausgabe, Rücknahme und Umtausch der Aktien - Bestimmung des Nettowertes der Aktien
Art. 25. Unter den einzigen Einschränkungen, wie sie vom Gesetz, dieser Satzung und dem jeweils gültigen Prospekt
vorgesehen sind, kann die Gesellschaft jederzeit neue Aktien jeder Aktienklasse ausgeben.
Der Preis, zu dem die Gesellschaft Aktien zur Zeichnung und Ausgabe anbietet, entspricht dem Nettowert pro Aktie
des entsprechenden Teilfonds bzw. der entsprechenden Aktienklasse an dem dem Antragseingang nächstfolgenden Be-
wertungstag, wie er gemäss Art. 26 und 27 der Satzung berechnet wurde, zuzüglich eines evtl. Ausgabeaufgelds, wie dieser
vom Verwaltungsrat festgelegt wird und im jeweils gültigen Verkaufsprospekt angegeben ist.
Unter den einzigen Einschränkungen, wie sie vom Gesetz, dieser Satzung und dem jeweils gültigen Prospekt vorgesehen
sind, wird die Gesellschaft jederzeit unter Anwendung der nachfolgend aufgeführten Regeln ihre Aktien zurückkaufen
oder umtauschen.
Jeder Aktionär hat das Recht, den Rückkauf von allen oder einem Teil seiner Aktien durch die Gesellschaft zu verlangen.
Der Rückkaufspreis wird in Luxemburg innerhalb einer vom Verwaltungsrat festgelegten und im jeweils gültigen Ver-
kaufsprospekt angegebenen Frist, gerechnet ab dem Datum, an dem der Nettowert der Aktien bestimmt wurde,
ausbezahlt. Er beruht auf dem Nettowert der Aktien, so wie dieser gemäss den Bestimmungen der nachfolgenden Artikel
26 und 27 bestimmt wird. Jeder Rückkaufsantrag muss durch den Aktionär schriftlich am Firmensitz oder bei anderen
natürlichen oder juristischen Personen, die von der Gesellschaft als bevollmächtigt für den Rückkauf der Aktien bestimmt
wurden, eingereicht werden. Der Antrag muss von dem oder den ordnungsgemässen Aktienzertifikaten und von genü-
genden Beweisen einer eventuellen Übertragung begleitet sein.
Die von der Gesellschaft zurückgekauften Aktien des Kapitals werden annulliert.
Inhaber von Aktien eines Teilfonds bzw. einer Aktienklasse können jederzeit eine oder alle ihre Aktien in Aktien eines
anderen Teilfonds bzw. einer anderen Aktienklasse tauschen. Dieser Tausch erfolgt auf Basis der zuletzt berechneten
Nettovermögenswerte. Dabei übrig bleibende Restwerte, die beim Umtausch keine ganze Aktie ergeben, werden dem
Aktionär in bar ausbezahlt; der Verwaltungsrat kann im übrigen Beschränkungen derartiger Transaktionen (z.B. Häufigkeit)
verfügen.
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Art. 26. Der Nettowert der Gesellschaftsaktien der verschiedenen Teilfonds bzw. Aktienklassen wird periodisch durch
die Gesellschaft berechnet, wie der Verwaltungsrat es bestimmen wird, aber in keinem Fall weniger als einmal pro Monat.
Der Tag, an dem der Nettowert der Aktien berechnet wird, wird in der vorliegenden Satzung als «Bewertungstag»
bezeichnet.
Die Gesellschaft kann die Berechnung des Nettowerts der Aktien, die Ausgabe von Aktien sowie den Rückkauf und
den Umtausch von Aktien seiner Aktionäre einstellen:
a) während der Zeit, in welcher eine Börse oder ein geregelter Markt, an der/dem ein wesentlicher Teil der Vermö-
genswerte der Gesellschaft notiert ist, geschlossen ist (ausser an gewöhnlichen Wochenenden und Feiertagen) oder der
Handel an dieser Börse ausgesetzt oder eingeschränkt ist;
b) in Notlagen, wenn der Verwaltungsrat über Gesellschaftsanlagen nicht verfügen kann oder es für denselben unmö-
glich ist, den Gegenwert der Anlagekäufe oder -verkäufe frei zu transferieren oder die Berechnung des Nettowerts der
Gesellschaftsaktien ordnungsgemäss durchzuführen;
c) wenn die Kommunikationsverbindungen, die normalerweise gebraucht werden, um den Preis der Vermögenswerte
der Gesellschaft oder den Kurs auf den Märkten oder Börsen zu bestimmen, ausser Betrieb sind;
d) während jedem Zeitraum, in dem es der Gesellschaft unmöglich ist, Vermögenswerte zu repatriieren, mit dem Ziel,
Auszahlungen auf Rückkäufe von Aktien zu tätigen oder während der Verwaltungsrat der Meinung ist, dass die Übertra-
gung von Zahlungsmitteln, die aufgrund von Aktienrückkäufen geschuldet sind, nicht zu den normalen Wechselkursen
getätigt werden kann;
e) ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Einberufung zu einer Hauptversammlung, in der laut Tagesordnung
über die Auflösung der Gesellschaft Beschluss gefasst werden soll;
f) der Rückkauf oder der Umtausch von Aktien kann ausgesetzt werden ab dem Zeitpunkt, zu dem der Gesellschaft
Rückkaufs-/Umtauschanträge so massiert angedient werden, dass der Verwaltungsrat gezwungen ist, zunächst Werte des
Gesellschaftsvermögens zu verkaufen. Der Verwaltungsrat kann diese Klausel in Anspruch nehmen, wenn zu einem Be-
wertungstag Rückkaufs-/Umtauschanträge in der Grössenordnung vorliegen, die zehn Prozent des Nettogesellschafts-
vermögens überschreiten.
Eine solche Einstellung der Berechnung des Nettowerts sowie der Ausgabe, des Rückkaufs und des Umtauschs der
Aktien wird den Aktionären, die einen Rückkauf oder einen Umtausch ihrer Aktien durch die Gesellschaft beantragt
haben, in dem Zeitpunkt mitgeteilt, wo sie endgültig einen schriftlichen Antrag gemäss den Regelungen des vorstehenden
Artikels 25 gestellt haben, und wird durch die Gesellschaft veröffentlicht, wenn der Verwaltungsrat es für wichtig hält.
Art. 27. Der Nettowert der Gesellschaftsaktien je Teilfonds bzw. Aktienklasse wird in der Währung des jeweiligen
Teilfonds bzw. der jeweiligen Aktienklasse ausgedrückt (ausser es bestehen aussergewöhnliche Umstände höherer Ge-
walt, die, der Meinung des Verwaltungsrats nach, die Bestimmung des Nettowerts in dieser Währung entweder unmöglich
oder unvorteilhaft für die Aktionäre machen, in welchem Falle der Nettowert zeitweilig in jeder anderen Währung, die
von dem Verwaltungsrat bestimmt wird, festgesetzt werden kann) durch einen Betrag pro Aktie und wird dadurch bes-
timmt, dass am Bewertungstag der Teil des Nettovermögens der Gesellschaft, der dem jeweiligen Teilfonds bzw. der
jeweiligen Aktienklasse entspricht, durch die Zahl der sich am Bewertungstag in Umlauf befindenden Aktien des betref-
fenden Teilfonds bzw. der betreffenden Aktienklasse geteilt wird. Der sich daraus ergebende Betrag kann auf den nächsten
kuranten Wert der betreffenden Währung pro Aktie abgerundet werden. Der Prozentsatz des Nettogesellschaftsver-
mögens, welcher einem bestimmten Teilfonds bzw. einer bestimmten Aktienklasse zuzurechnen ist, wird durch das
Verhältnis der ausgegebenen Aktien jedes Teilfonds bzw. jeder Aktienklasse gegenüber der Gesamtheit der ausgegebenen
Aktien bzw. den anderen Teilfonds bzw. Aktienklassen bestimmt und ändert sich nachher im Zusammenhang z.B. mit den
getätigten Ausschüttungen sowie den Ausgaben und Rücknahmen von Aktien wie folgt:
- Jedesmal, wenn eine Ausschüttung auf Aktien einer ausschüttenden Anteilklasse vorgenommen wird, wird der Net-
tovermögenswert der Aktien dieser Aktienklasse um den Betrag der Ausschüttung gekürzt, was eine Minderung des
Prozentsatzes des Nettovermögenswertes, welcher den Aktien der ausschüttenden Aktienklasse zuzurechnen ist, zur
Folge hat, während der Nettovermögenswert der Aktien der thesaurierenden Aktienklasse unverändert bleibt, was eine
Erhöhung des Prozentsatzes des Nettovermögenswertes, welcher den Aktien der thesaurierenden Aktienklasse zuzu-
rechnen ist, zur Folge hat.
- Jedesmal, wenn eine Ausgabe oder Rücknahme von Aktien stattfindet, wird der dem jeweiligen Teilfonds bzw. der
jeweiligen Aktienklasse zuzurechnende Nettovermögenswert um den eingenommenen oder ausgegebenen Betrag erhöht
oder gekürzt.
Die Bewertung des Anteilwertes der verschiedenen Teilfonds bzw. Aktienklassen wird wie folgt vorgenommen:
I. Die Vermögenswerte der Gesellschaft beinhalten:
(1) Die im Gesellschaftsvermögen enthaltenen Zielfondsanteile.
(2) Alle Kassenbestände und Bankguthaben einschließlich hierauf angefallener Zinsen;
(3) alle fälligen Wechselforderungen und verbrieften Forderungen sowie ausstehende Beträge, (einschließlich des Ent-
gelts für verkaufte, aber noch nicht gelieferte, Wertpapiere);
(4) alle Aktien und andere, Aktien gleichwertige Wertpapiere; alle verzinslichen Wertpapiere, Einlagenzertifikate,
Schuldverschreibungen, Zeichnungsrechte, Wandelanleihen, Optionen und andere Wertpapiere, Finanzinstrumente und
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ähnliche Vermögenswerte, welche im Eigentum der Gesellschaft stehen oder für sie gehandelt werden (wobei die Ge-
sellschaft im Einklang mit den nachstehend unter (a) beschriebenen Verfahren Anpassungen vornehmen kann, um
Marktwertschwankungen der Wertpapiere durch den Handel Ex-Dividende, Ex-Recht oder durch ähnliche Praktiken
gerecht zu werden);
(5) Bar- und sonstige Dividenden und Ausschüttungen, welche von der Gesellschaft eingefordert werden können,
vorausgesetzt, dass die Gesellschaft hiervon in ausreichender Weise in Kenntnis gesetzt wurde;
(6) angefallene Zinsen auf verzinsliche Vermögenswerte, welche im Eigentum der Gesellschaft stehen, soweit diese
nicht im Hauptbetrag des entsprechenden Vermögenswertes einbezogen sind oder von dem Hauptbetrag widergespiegelt
werden;
(7) nicht abgeschriebene Gründungskosten der Gesellschaft, einschließlich der Kosten für die Ausgabe und Auslieferung
von Anteilen an der Gesellschaft;
(8) die sonstigen Vermögenswerte jeder Art und Herkunft einschließlich vorausbezahlter Auslagen.
Der Wert dieser Vermögenswerte wird wie folgt bestimmt:
(a) Die im Gesellschaftsvermögen enthaltenen offenen Zielfondsanteile werden zum letzten festgestellten und erhält-
lichen Rücknahmepreis bewertet.
(b) Der Wert von Kassenbeständen oder Bankguthaben, Einlagenzertifikaten und ausstehenden Forderungen, voraus-
bezahlten Auslagen, Bardividenden und erklärten oder aufgelaufenen und noch nicht erhaltenen Zinsen entspricht dem
jeweiligen vollen Betrag, es sei denn, dass dieser wahrscheinlich nicht voll bezahlt oder erhalten werden kann, in welchem
Falle der Wert unter Einschluss eines angemessenen Abschlages ermittelt wird, um den tatsächlichen Wert zu erhalten.
(c) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse notiert oder gehandelt werden, wird auf der Grundlage
des letzten verfügbaren Kurses an der Börse, welche normalerweise der Hauptmarkt dieses Wertpapiers ist, ermittelt.
Wenn ein Wertpapier oder sonstiger Vermögenswert an mehreren Börsen notiert ist, ist der letzte Verkaufskurs an
jener Börse bzw. an jenem geregelten Markt maßgebend, welcher der Hauptmarkt für diesen Vermögenswert ist;
(d) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, wird auf der
Grundlage des letzten verfügbaren Preises ermittelt.
(e) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder auf einem anderen Geregelten Markt notiert oder gehandelt
wird oder sofern für Vermögenswerte, welche an einer Börse oder auf einem anderen Markt wie vorerwähnt notiert
oder gehandelt werden, die Kurse entsprechend den Regelungen in (b) oder (c) den tatsächlichen Marktwert der ents-
prechenden Vermögenswerte nicht angemessen widerspiegeln, wird der Wert solcher Vermögenswerte auf der Grund-
lage des vernünftigerweise vorhersehbaren Verkaufspreises nach einer vorsichtigen Einschätzung ermittelt.
(f) Der Liquidationswert von Futures, Forwards oder Optionen, die nicht an Börsen oder anderen organisierten
Märkten gehandelt werden, entspricht dem jeweiligen Nettoliquidationswert, wie er gemäß den Richtlinien des Verwal-
tungsrates auf einer konsistent für alle verschiedenen Arten von Verträgen angewandten Grundlage festgestellt wird. Der
Liquidationswert von Futures, Forwards oder Optionen, welche an Börsen oder anderen organisierten Märkten gehandelt
werden, wird auf der Grundlage der letzten verfügbaren Abwicklungspreise solcher Verträge an den Börsen oder orga-
nisierten Märkten, auf welchen diese Futures, Forwards oder Optionen von der Gesellschaft gehandelt werden, berechnet;
sofern ein Future, ein Forward oder eine Option an einem Tag, für welchen der Nettovermögenswert bestimmt wird,
nicht liquidiert werden kann, wird die Bewertungsgrundlage für einen solchen Vertrag vom Verwaltungsrat in angemes-
sener und vernünftiger Weise bestimmt. Swaps werden zu ihrem, unter Bezug auf die anwendbare Zinsentwicklung,
bestimmten Marktwert bewertet.
(g) Der Wert von Geldmarktinstrumenten, die nicht an einer Börse notiert oder auf einem anderen Geregelten Markt
gehandelt werden und eine Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten und mehr als 90 Tagen aufweisen, entspricht dem
jeweiligen Nennwert zuzüglich hierauf aufgelaufener Zinsen. Geldmarktinstrumente mit einer Restlaufzeit von höchstens
90 Tagen werden auf der Grundlage der Amortisierungskosten, wodurch dem ungefähren Marktwert entsprochen wird,
ermittelt.
(h) Zinsswaps werden zu ihrem, unter Bezug auf die anwendbare Zinsentwicklung, bestimmten Marktwert bewertet.
(i) Sämtliche sonstigen Wertpapiere oder sonstigen Vermögenswerte werden zu ihrem angemessenen Marktwert
bewertet, wie dieser nach Treu und Glauben und entsprechend dem vom Verwaltungsrat auszustellenden Verfahren zu
bestimmen ist. Der Wert aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche nicht in der Währung der SICAV ausge-
drückt ist, wird in diese Währung zu den zuletzt bei einer Großbank verfügbaren Devisenkursen umgerechnet. Wenn
solche Kurse nicht verfügbar sind, wird der Wechselkurs nach Treu und Glauben und nach dem vom Verwaltungsrat
aufgestellten Verfahren bestimmt. Der Verwaltungsrat kann nach eigenem Ermessen andere Bewertungsmethoden zu-
lassen, wenn er dieses im Interesse einer angemessenen Bewertung eines Vermögenswertes der Gesellschaft für
angebracht hält.
II. Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft beinhalten:
(1) alle Kredite, Wechselverbindlichkeiten und fälligen Forderungen;
(2) alle angefallenen Zinsen auf Kredite der Gesellschaft (einschließlich Bereitstellungskosten für Kredite);
(3) alle angefallenen oder zahlbaren Kosten (einschließlich, ohne hierauf beschränkt zu sein, Verwaltungskosten, Ma-
nagementkosten, Gründungskosten, Depotbankgebühren und Kosten für Vertreter der Gesellschaft);
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(4) alle bekannten, gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten (einschließlich fälliger vertraglicher Verbindlich-
keiten auf Geldzahlungen oder Güterübertragungen, einschließlich weiterhin des Betrages nicht bezahlter, aber erklärter
Ausschüttungen der Gesellschaft);
(5) angemessene Rückstellungen für zukünftige Steuerzahlungen auf der Grundlage von Kapital und Einkünften am
Bewertungstag oder -zeitpunkt entsprechend der Bestimmung durch die Gesellschaft sowie sonstige eventuelle Rücks-
tellungen, welche vom Verwaltungsrat genehmigt und gebilligt werden, sowie sonstige eventuelle Beträge, welche der
Verwaltungsrat im Zusammenhang mit drohenden Verbindlichkeiten der Gesellschaft für angemessen hält;
(6) sämtliche sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft, gleich welcher Art und Herkunft, welche unter Berück-
sichtigung allgemein anerkannter Grundsätze der Buchführung dargestellt werden. Bei der Bestimmung des Betrages
solcher Verbindlichkeiten wird die Gesellschaft sämtliche von der Gesellschaft zu zahlenden Kosten berücksichtigen,
einschließlich Gründungskosten, Gebühren an Fondsmanager und Anlageberater, Gebühren für die Buchführung, Ge-
bühren an die Depotbank und ihre Korrespondenzbanken sowie an die Zentralverwaltungs- und Domizilierungsstelle,
Register- und Transferstelle, Gebühren an die zuständige Stelle für die Börsennotiz, Gebühren an Zahl- oder Vertriebss-
tellen sowie sonstige ständige Vertreter im Zusammenhang mit der Registrierung der Gesellschaft, Gebühren für sämtliche
sonstigen von der Gesellschaft beauftragten Vertreter, Vergütungen für die Verwaltungsratsmitglieder sowie deren an-
gemessene Spesen, Versicherungsprämien, Reisekosten im Zusammenhang mit den Verwaltungsratssitzungen, Gebühren
und Kosten für Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung, des Vertriebs der SICAV und der Performancemessung, Ge-
bühren im Zusammenhang mit der Registrierung und der Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei
Regierungsstellen oder Börsen innerhalb oder außerhalb des Großherzogtums Luxemburg, Berichtskosten, Veröffentli-
chungskosten, einschließlich der Kosten für die Vorbereitung, den Druck, die Ankündigung und die Verteilung von
Verkaufsprospekten, Werbeschriften, periodischen Berichten oder Aussagen im Zusammenhang mit der Registrierung,
die Kosten sämtlicher Berichte an die Anteilinhaber, Steuern, Gebühren, öffentliche oder ähnliche Lasten, sämtliche
sonstigen Kosten im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit, einschließlich der Kosten für den Kauf und Verkauf von
Vermögenswerten, Zinsen, Bank- und Brokergebühren, Kosten für Post, Telefon und Telex. Die Gesellschaft kann Ver-
waltungs- und andere Ausgaben regelmäßiger oder wiederkehrender Natur auf Schätzbasis periodengerecht jährlich oder
für andere Zeitabschnitte berechnen.
III. Im Zusammenhang mit den Regeln dieses Artikels gelten die folgenden Bestimmungen:
1. Zur Rücknahme ausstehende Anteile der Gesellschaft gemäß Artikel 25 dieser Satzung werden als bestehende
Anteile behandelt und bis unmittelbar nach dem Zeitpunkt, welcher von dem Verwaltungsrat an dem entsprechenden
Bewertungstag, an welchem die jeweilige Bewertung vorgenommen wird, festgelegt wird, berücksichtigt. Von diesem
Zeitpunkt an bis zur Zahlung des Rücknahmepreises durch die Gesellschaft besteht eine entsprechende Verbindlichkeit
der Gesellschaft;
2. Auszugebende Anteile werden ab dem Zeitpunkt, welcher vom Verwaltungsrat an dem jeweiligen Bewertungstag,
an welchem die Bewertung vorgenommen wird, festgelegt wird, als ausgegebene Anteile behandelt. Von diesem Zeitpunkt
an bis zum Erhalt des Ausgabepreises durch die Gesellschaft besteht eine Forderung zugunsten der Gesellschaft;
3. alle Vermögensanlagen, Kassenbestände und sonstigen Vermögenswerte, welche in anderen Währungen als der
Währung der Gesellschaft ausgedrückt sind, werden zu den am Tag und zu dem Zeitpunkt der Anteilwertberechnung
geltenden Devisenkursen bewertet;
4. sofern an einem Bewertungstag oder zu einem Bewertungszeitpunkt an einem Bewertungstag die Gesellschaft sich
verpflichtet hat
- einen Vermögenswert zu erwerben, so wird der zu bezahlende Gegenwert für diesen Vermögenswert als Verbind-
lichkeit der Gesellschaft ausgewiesen und der zu erwerbende Vermögenswert wird in der Bilanz der Gesellschaft als
Vermögenswert der Gesellschaft verzeichnet;
- einen Vermögenswert zu veräußern, so wird der zu erhaltende Gegenwert für diesen Vermögenswert als Forderung
der Gesellschaft ausgewiesen und der zu veräußernde Vermögenswert wird nicht in den Vermögenswerten der Gesell-
schaft aufgeführt; wobei dann, wenn der genaue Wert oder die Art des Gegenwertes oder Vermögenswertes an dem
entsprechenden Bewertungstag beziehungsweise zu dem entsprechenden Bewertungszeitpunkt an einem Bewertungstag
nicht bekannt ist, dieser Wert von der Gesellschaft geschätzt wird.
Art. 28. Der Preis, zu dem die Gesellschaft Aktien zur Zeichnung und Ausgabe anbietet, entspricht dem Nettowert
pro Aktie des entsprechenden Teilfonds bzw. der entsprechenden Aktienklasse, wie er in Artikel 26 und 27 berechnet
wird, zuzüglich einer eventuellen Verkaufsprovision, wie diese vom Verwaltungsrat festgelegt und im jeweils gültigen
Verkaufsprospekt angegeben ist.
Der Preis, der so bestimmt wird, ist innerhalb einer vom Verwaltungsrat festgelegten und im jeweils gültigen Ver-
kaufsprospekt angegebenen Frist, gerechnet ab dem Datum, an dem der anzuwendende Nettowert der Gesellschaftsak-
tien berechnet wurde, zahlbar. Alle Vergütungen, die denjenigen zukommen, die bei der Vermittlung tätig waren, sind mit
dieser Verkaufsprovision abgegolten.
Falls die Gesetze eines Landes niedrigere Verkaufsprovisionen vorschreiben, können die in jenem Land beauftragten
Vermittler die Aktien mit einer niedrigeren Verkaufsprovision verkaufen, die jedoch die dort höchstzulässige Verkaufs-
provision ohne ausdrückliche Zustimmung des Verwaltungsrats nicht unterschreiten darf.
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VII. Allgemeines und Schlussbestimmungen
Art. 29. Wenigstens einen Monat vor der jährlichen ordentlichen Hauptversammlung legt der Verwaltungsrat die Bilanz
und die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Bericht über die Geschäfte der Gesellschaft dem Wirtschaftsprüfer vor.
Art. 30. Die Gesellschaft trägt folgende Kosten:
1) Auslagenersatz für die Mitglieder des Verwaltungsrats; die Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrats, die -
sofern eine solche bezahlt wird - jeweils von der jährlichen ordentlichen Hauptversammlung festgelegt wird;
2) das Entgelt für die Depotbank sowie deren Bearbeitungsgebühren, wobei folgende Höchstgrenzen nicht übers-
chritten werden dürfen:
- ein Entgelt für die Wahrnehmung der Depotbankaufgaben und die Verwahrung des Gesellschaftsvermögens in Höhe
von bis zu 0,15% p.a. des Nettogesellschaftsvermögens per letztem Bewertungstag eines jeden Monats, auf Basis des
Durchschnitts der täglich ermittelten Werte des Netto-Gesellschaftsvermögens des betreffenden Monats berechnet und
zahlbar;
- Die Depotbank erhält keine weitere Bearbeitungsgebühr pro Transaktion, soweit ihr dafür nicht bankübliche Ge-
bühren zustehen.
3) Die Aufwendungen für die Vermögensverwaltung, einschliesslich für Anlageberatung und Anlageausschuss, sowie
für die Verwaltung der Gesellschaft - unter der Voraussetzung, dass dieser Aufwand max. 2,0% p. a. des Nettovermögens
der Gesellschaft nicht überschreitet (ausgenommen die in Ziffer 4 detaillierten Kosten) - zu berechnen per letztem
Bewertungstag eines jeden Monats auf Basis des Durchschnitts der täglich ermittelten Werte des Netto-Gesellschafts-
vermögens des betreffenden Monats und zahlbar. Allerdings kann der Verwaltungsrat für den Anlageberater eine
Leistungsvergütung festsetzen, die nach Überschreiten einer «Hurdle Rate» fällig wird; eine solche Leistungsvergütung
wird im Verkaufsprospekt jeweils aktuell dargestellt.
4) Daneben trägt die Gesellschaft bei Anfall folgende Kosten:
a) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten entstehende Kosten;
b) Kosten für die Erstellung und den Versand der Prospekte, Satzungen sowie Jahres-, Halbjahres- und ggfls. Zwi-
schenberichte;
c) Kosten der Veröffentlichung der Prospekte, Satzung, Jahres-, Halbjahres- und ggfls. Zwischenberichte sowie der
Ausgabe- und Rücknahmepreise und der Bekanntmachungen an die Aktionäre;
d) Prüfungs-, Steuer- und Rechtsberatungskosten für den Fonds;
e) Kosten und eventuell entstehende Steuern im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung;
f) Kosten für die Erstellung der Anteilzertifikate und ggfls. Erträgnisscheine sowie Erträgnisschein-Bogenerneuerung;
g) ggfls. entstehende Kosten für die Einlösung von Erträgnisscheinen;
h) Kosten etwaiger Börseneinführungen und/oder der Registrierung der Aktien zum öffentlichen Vertrieb;
i) ein angemessener Teil der Marketing- und Werbeaufwendungen, insbesondere solche, die im direkten Zusammen-
hang mit dem Angebot und dem Verkauf von Aktien der Gesellschaft stehen;
j) Kosten für die Analyse der Wertentwicklung sowie die Beurteilung der Gesellschaft insgesamt durch national und
international anerkannte Ratingagenturen;
k) Kosten der Vorbereitung und Durchführung der Anlageausschusssitzungen;
l) Kosten der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlungen der Aktionäre;
m) Gründungskosten der Gesellschaft.
Art. 31. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt am 1. Januar eines jeden Jahres und endet am 31. Dezember
desselben Jahres.
Art. 32. Der auf einen ausschüttenden Teilfonds bzw. eine ausschüttende Aktienklasse entfallende Jahresgewinn steht
der Hauptversammlung der Aktionäre dieses Teilfonds bzw. dieser Aktienklasse zur freien Verfügung.
Der auf einen thesaurierenden Teilfonds bzw. eine thesaurierende Aktienklasse entfallende Jahresgewinn wird the-
sauriert.
Bei einem nicht besonders denominierten Teilfonds bzw. einer nicht besonders denominierten Aktienklasse bestimmt
die ordentliche Hauptversammlung jedes Jahr auf Vorschlag des Verwaltungsrats, ob und welche Teile des Jahresgewinns
ausgeschüttet bzw. vorgetragen werden.
Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ist der Verwaltungsrat ermächtigt, Interimsdividenden an Inhaber von
Aktien eines ausschüttenden Teilfonds bzw. einer Ausschüttungsklasse sowie von Aktien eines nicht besonders denomi-
nierten Teilfonds bzw. einer nicht besonders denominierten Aktienklasse auszuschütten.
Art. 33. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, Rücklagen einzurichten.
Art. 34. Die Gesellschaft wird mit einer Bank, die den Anforderungen des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über
Organismen für gemeinsame Anlagen entspricht (die «Depotbank»), einen Depotbankvertrag schliessen. Alle Aktiva der
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Gesellschaft werden von der Depotbank oder für ihr Konto gehalten. Die Depotbank wird gegenüber der Gesellschaft
und ihren Aktionären die gesetzlichen Verantwortungen tragen.
Der Depotbankvertrag muss folgende Bestimmungen enthalten:
Die Depotbank und die Gesellschaft sind berechtigt, die Ernennung zur Depotbank jederzeit mit einer Frist von drei
Monaten durch schriftliche Mitteilung des einen Vertragspartners an den anderen zu kündigen. Eine Kündigung wird
wirksam, wenn eine von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigte neue Bank die Pflichten und Funktionen als De-
potbank gemäss den gesetzlichen Vorschriften übernimmt. Bis zur rechtswirksamen Übernahme der Pflichten und
Funktionen durch eine genehmigte neue Depotbank wird die bisherige Depotbank zum Schutz der Interessen der Ak-
tionäre ihren Pflichten als Depotbank gemäss gesetzlichen Bestimmungen vollumfänglich nachkommen.
Art. 35. Die Gesellschaft kann jederzeit aufgelöst werden, und zwar durch Beschluss der Hauptversammlung der
Aktionäre, die entscheidet, wie in Artikel 37 vorgesehen. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft wird die Liquidation
durch einen oder mehrere Liquidatoren (die natürliche oder juristische Personen sein können), die von der Hauptver-
sammlung der Aktionäre ernannt werden, durchgeführt.
Die Hauptversammlung der Aktionäre setzt weiterhin die Befugnisse der Liquidatoren und ihre Vergütungen fest.
Sofern aus irgendeinem Grund der Nettoinventarwert der Gesellschaft unter einen Wert gefallen ist oder diesen Wert
nicht erreicht hat, wie er vom Verwaltungsrat als Mindestwert für eine wirtschaftlich effiziente Verwaltung der Gesellschaft
festgesetzt wurde sowie im Falle einer wesentlichen Änderung im politischen, wirtschaftlichen oder geldpolitischen Um-
feld oder im Rahmen einer Rationalisierung kann jeder Teilfonds durch Beschluss des Verwaltungsrates einzeln liquidiert
werden, ohne dass dies die Liquidation eines anderen Teilfonds zur Folge hat. Liquidationserlöse, die nach Abschluß des
Liquidationsverfahrens der Gesellschaft nicht von Aktionären eingezogen worden sind, werden, sofern gesetzlich erfor-
derlich, in die Landeswährung Luxemburgs konvertiert und von der Depotbank für Rechnung der berechtigten Aktionäre
bei der CAISSE DE CONSIGNATION in Luxemburg hinterlegt, wo diese Beträge verfallen, sofern sie nicht innerhalb der
gesetzlichen Frist dort angefordert werden.
Art. 36. Sofern aus irgendeinem Grund der Nettoinventarwert der Gesellschaft unter einen Wert gefallen ist oder
diesen Wert nicht erreicht hat, wie er vom Verwaltungsrat als Mindestwert für eine wirtschaftlich effiziente Verwaltung
der Gesellschaft festgesetzt wurde sowie im Falle einer wesentlichen Änderung im politischen, wirtschaftlichen oder
geldpolitischen Umfeld oder im Rahmen einer Rationalisierung kann der Verwaltungsrat jederzeit beschließen, zwei oder
mehr Teilfonds zu verschmelzen.
Die Anteilinhaber werden 30 Tage vor dem Bewertungstag, an dem die Verschmelzung wirksam werden soll, durch
Veröffentlichung in vom Verwaltungsrat zu bestimmenden Tageszeitungen unterrichtet. Während dieses Zeitraums kön-
nen Anteilinhaber des betreffenden Teilfonds die Rücknahme aller oder eines Teils ihrer Anteile kostenlos zum
entsprechenden Nettoinventarwert pro Anteil gemäß dem unter «Rücknahme der Anteile» dargelegten Verfahren ver-
langen.
Anteile, die von den Anteilinhabern nicht zur Rücknahme eingereicht wurden, werden auf der Basis des Nettoinven-
tarwerts pro Anteil des betreffenden Teilfonds zu dem Bewertungstag, an dem die Verschmelzung wirksam wird,
umgetauscht.
Art. 37. Die vorliegende Satzung kann jederzeit geändert werden und zwar durch Beschluss der Hauptversammlung
der Aktionäre, die den Bedingungen betreffend das Quorum und die Stimmenzahlen, die von dem Luxemburger Gesetz
verlangt werden, unterworfen ist.
Art. 38. Für alle Punkte, die nicht in dieser Satzung festgelegt sind, gelten die Bestimmungen des Gesetzes vom 10.
August 1915 über die Handelsgesellschaften (einschliesslich Änderungsgesetzen) sowie das Gesetz vom 20. Dezember
2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen.
<i>Übergangsbestimmungeni>
1. Das erste Geschäftsjahr beginnt am heutigen Tag und endet am 31. Dezember 2007.
2. Die erste jährliche Hauptversammlung findet zum ersten Mal im Jahre 2008 statt.
<i>Zeichnung und Einzahlungi>
OPPENHEIM PRAMERICA ASSET MANAGEMENT S.à r.l., vorgenannt, hat alle 310 Aktien gezeichnet.
Alle Aktien wurden sofort zu hundert Prozent in bar eingezahlt, wodurch der Gesellschaft ab heute der Betrag von
einunddreissigtausend Euro (€ 31.000,-) zur Verfügung steht, wie dies dem instrumentierenden Notar nachgewiesen
wurde.
<i>Erklärungi>
Der unterzeichnete Notar hat festgestellt, daß die Bedingungen, welche durch Artikel 26 des Gesetzes vom 10. August
1915 über die Handelsgesellschaften gestellt wurden, erfüllt sind.
<i>Schätzung der Kosteni>
Der Gesamtbetrag der Kosten, Ausgaben, Vergütungen und Auslagen unter welcher Form auch immer, welche der
Gesellschaft aus Anlaß ihrer Gründung entstehen, beläuft sich auf ungefähr fünftausendfünfhundert Euro (€ 5.500,-).
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<i>Gründungsversammlungi>
Alsdann traten die eingangs erwähnten Parteien, vertreten wie vorgenannt, die das gesamte Aktienkapital vertreten,
zu einer außerordentlichen Hauptversammlung zusammen, zu der sie sich als rechtens einberufen bekannten und fassten,
nachdem sie die ordnungsgemäße Zusammensetzung dieser Versammlung festgestellt hatten, einstimmig folgende Bes-
chlüsse:
1) Die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates wird auf vier, die der Abschlussprüfer auf einen festgesetzt.
2) Zu Mitgliedern des Verwaltungsrates werden ernannt
a) Herr Alfons Klein, Mitglied der Geschäftsführung der SAL. OPPENHEIM JR. & CIE. S.C.A., geschäftsansässig in 4,
rue Jean Monnet, L-2180 Luxemburg
b) Herr François Pauly, Generaldirektor der SAL. OPPENHEIM JR. & CIE. S.C.A., geschäftsansässig in 4, rue Jean
Monnet, L-2180 Luxemburg
c) Herr Andreas Pichler, Vorsitzender der Geschäftsführung der OPPENHEIM VERMÖGENSTREUHAND GmbH,
geschäftsansässig in Unter Sachsenhausen 4, D-50667 Köln
d) Herr Ludwig Schubert, Mitglied der Geschäftsführung der OPPENHEIM VERMÖGENSTREUHAND GmbH, ge-
schäftsansässig in Bockenheimer Landstraße 23, D-60325 Frankfurt; Verwaltungsratsvorsitzender.
3) Zum Wirtschaftsprüfer wird ernannt:
Die Gesellschaft KPMG AUDIT S.à r.l., R.C.S. Luxemburg B Nr 103 590, mit Sitz in 31, allée Scheffer, L-2520 Luxem-
burg.
4) Die Mandate der Verwaltungsratsmitglieder und des Wirtschaftsprüfers enden mit der ordentlichen Hauptver-
sammlung des Jahres 2013.
5) Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in 4, rue Jean Monnet, L-2180 Luxemburg.
Worüber Urkunde, aufgenommen in Luxemburg, am Datum wie eingangs erwähnt.
Und nach Vorlesung alles Vorhergehenden an die Bevollmächtigten der Erschienenen, haben dieselben mit Uns, Notar,
gegenwärtige Urkunde unterschrieben.
Gezeichnet: V. Gabriel, J. Brauchkmann, M. Schaeffer.
Enregistré à Luxembourg, le 25 septembre 2007. LAC/2007/28183. — Reçu 1.250 euros.
<i>Le receveuri> (signé): F. Sandt.
Pour copie conforme, délivrée à la demande de la prédite société, sur papier libre aux fins de la publication au Mémorial,
Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 6 novembre 2007.
M. Schaeffer.
Référence de publication: 2007129158/5770/722.
(070153123) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 9 novembre 2007.
Steinfort Capital Growth SICAV-SIF, Société d'Investissement à Capital Variable - Fonds d'Investisse-
ment Spécialisé.
Siège social: L-1952 Luxembourg, 1-7, rue Julien Lefèvre.
R.C.S. Luxembourg B 133.174.
STATUTEN
Im Jahre zweitausendundsieben, am sechsundzwanzigsten Oktober.
Vor dem unterzeichneten Notar Marc Lecuit, mit Amtssitz in Mersch.
Ist erschienen:
BUILDERS' CREDIT REINSURANCE COMPANY S.A., Aktiengesellschaft, mit Sitz in Steinfort, 69, rue de Hobscheid,
vertreten durch Catherine Desnos, Bankangestellte, wohnhaft in Thionville (Frankreich);
Die erteilte Vollmacht, ordnungsgemäß durch die Erschienene und den Notar unterzeichnet, bleibt diesem Dokument
beigefügt und wird den Registerbehörden eingereicht.
Die Erschienene hat in Ausführung ihrer Vertretungsbefugnis den Notar gebeten, die Satzung einer Gesellschaft wie
folgt zu beurkunden, mit Wirkung zum 1. November 2007:
Erster Abschnitt, Name, Sitz, Dauer und Gesellschaftszweck
Art. 1. Name. Zwischen den Unterzeichneten und allen, welche Inhaber von nachfolgend ausgegebenen Aktien werden,
besteht eine Aktiengesellschaft (société anonyme) in der Form einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital («so-
ciété d'investissement à capital variable») unter dem Namen STEINFORT CAPITAL GROWTH SICAV-SIF (die «Gesell-
schaft»).
Art. 2. Sitz. Der Gesellschaftssitz befindet sich in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg. Zweigstellen, Tochterge-
sellschaften oder andere Büros können auf Beschluss des Verwaltungsrates innerhalb oder außerhalb des Großherzogtums
125774
Luxemburg errichtet werden (keinesfalls indessen in den Vereinigten Staaten von Amerika, ihren Territorien oder Be-
sitztümern).
Sofern der Verwaltungsrat die Feststellung trifft, dass außergewöhnliche politische oder kriegerische Ereignisse statt-
gefunden haben oder unmittelbar bevorstehen, welche den gewöhnlichen Geschäftsverlauf der Gesellschaft an ihrem Sitz
oder die Kommunikation mit Personen im Ausland beeinträchtigen könnten, kann der Sitz zeitweilig und bis zur völligen
Normalisierung der Lage in das Ausland verlagert werden; solche provisorischen Maßnahmen werden auf die Staatszu-
gehörigkeit der Gesellschaft keinen Einfluss haben; die Gesellschaft wird eine Luxemburger Gesellschaft bleiben.
Art. 3. Dauer. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
Art. 4. Gesellschaftszweck.
1. Ausschließlicher Zweck der Gesellschaft ist die Anlage des Gesellschaftsvermögens, nach dem Grundsatz der Risi-
kostreuung und mit dem Ziel, den Aktionären die Erträge aus der Verwaltung des Gesellschaftsvermögens zukommen
zu lassen, in Wertpapieren und anderen gesetzlich zulässigen Vermögenswerten sowie die Nutzung von Derivaten und
sonstigen gesetzlich zulässigen Techniken und Instrumenten.
2. Die Gesellschaft kann jegliche Maßnahme ergreifen und Transaktion ausführen, welche sie für die Erfüllung und
Ausführung dieses Gesellschaftszweckes für nützlich erachtet, und zwar im weitesten Sinne entsprechend dem Gesetz
vom 13. Februar 2007 über die Spezialisierten Investmentfonds (das «Gesetz vom 13. Februar 2007»), in Verbindung mit
den Vorschriften des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen («Gesetz vom 20.
Dezember 2002»).
Zweiter Abschnitt, Gesellschaftsvermögen, Anteile, Anteilwert
Art. 5. Gesellschaftsvermögen, Anteilklassen.
1. Das Kapital der Gesellschaft wird durch voll einbezahlte Aktien ohne Nennwert vertreten und wird zu jeder Zeit
dem gesamten Netto-Vermögenswert der Gesellschaft gemäß Artikel 11 dieser Satzung entsprechen.
2. Das Gesellschaftsvermögen lautet auf vierundvierzigtausendvierhundertsiebenundvierzig Dollar zweiundachtzig cent
(44.447,82 USD). Das Gründungskapital beträgt den Gegenwert in USD von einunddreißigtausend Euro (EUR 31.000,-)
und ist in dreihundertzehn (310) volleinbezahlte Aktien ohne Nennwert eingeteilt.
3. Das Mindestkapital muss dem Gegenwert in USD von einer Million zweihundertfünfzigtausend Euro (EUR
1.250.000,-) betragen. Das Mindestkapital muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Datum, zu welchem die Gesell-
schaft als Organismus für gemeinsame Anlagen nach Luxemburger Recht gemäß Artikel 42 des Gesetzes vom 13. Februar
2007 zugelassen wurde, erreicht sein.
4. Die Aktien, welche von der Gesellschaft gemäß Artikel 7 dieser Satzung ausgegeben werden, können auf Beschluss
des Verwaltungsrates in Form von mehreren Aktienklassen ausgegeben werden. Diese unterscheiden sich unter anderem
durch unterschiedliche Gebührenstrukturen oder durch unterschiedliche Ausschüttungspolitik.
Art. 6. Aktien.
1. Der Verwaltungsrat wird beschließen, ob die Gesellschaft Inhaber- und/oder Namensaktien ausgibt. Sofern Zertifi-
kate über Inhaberaktien ausgegeben werden, werden sie in der Stückelung ausgegeben, wie dies der Verwaltungsrat
bestimmt.
Alle ausgegebenen Namensaktien der Gesellschaft werden in das Aktionärsregister eingetragen, welches bei der Ge-
sellschaft oder bei einer oder mehreren hierfür von der Gesellschaft bezeichneten Personen geführt wird, und dieses
Register wird die Namen jedes Inhabers von Namensaktien, seinen ständigen oder gewählten Wohnsitz, entsprechend
den Angaben gegenüber der Gesellschaft, die Zahl der von ihm gehaltenen Namensaktien und den auf Aktienbruchteile
bezahlten Betrag enthalten.
Der Eintrag des Namens des Aktionärs in das Aktionärsregister dient als Nachweis der Berechtigung des Aktionärs
an solchen Namensaktien. Die Gesellschaft wird darüber beschließen, ob ein Zertifikat über einen solchen Eintrag an den
Aktionär ausgestellt werden soll oder ob der Aktionär eine schriftliche Bestätigung über seinen Aktienbesitz erhält.
Sofern Inhaberaktien ausgegeben werden, können, auf Antrag des Aktionärs, Namensaktien in Inhaberaktien und In-
haberaktien in Namensaktien umgetauscht werden. Ein Umtausch von Namensaktien in Inhaberaktien erfolgt durch die
Ungültigerklärung der - gegebenenfalls über die Namensaktien ausgestellten - Zertifikate nach Bestätigung, dass der Um-
tausch nicht zugunsten einer Ausgeschlossenen Person (wie nachfolgend in Artikel 10 definiert) erfolgt und durch Ausgabe
eines oder mehrerer Inhaberaktienzertifikate, welche die ungültig erklärten Namenszertifikate ersetzen; der Vorgang wird
im Aktionärsregister zum Nachweis dieser Ungültigerklärung eingetragen. Der Umtausch von Inhaberaktien in Namen-
saktien erfolgt durch Ungültigerklärung der Aktienzertifikate über die Inhaberaktien und gegebenenfalls durch Ausgabe
von Aktienzertifikaten über Namensaktien an deren Stelle; zum Nachweis dieser Ausgabe erfolgt ein Eintrag im Aktio-
närsregister. Nach Ermessen des Verwaltungsrates können die Kosten eines solchen Umtausches dem antragstellenden
Aktionär belastet werden.
Vor Ausgabe von Inhaberaktien und vor Umwandlung von Namensaktien in Inhaberaktien kann die Gesellschaft den
Nachweis zur Zufriedenheit des Verwaltungsrates verlangen, dass die Ausgabe oder der Umtausch nicht zur Folge haben,
dass derartige Aktien durch eine Ausgeschlossene Person (wie nachfolgend in Artikel 10 definiert) gehalten werden.
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Aktienzertifikate werden durch zwei Verwaltungsratsmitglieder unterzeichnet. Die Unterschriften können hands-
chriftlich erfolgen, gedruckt werden oder als Faksimile erstellt werden. Eine dieser Unterschriften kann durch eine hierzu
ordnungsgemäß durch den Verwaltungsrat ermächtigte Person geleistet werden; in diesem Fall muss sie handschriftlich
erfolgen. Die Gesellschaft kann vorläufige Aktienzertifikate in einer vom Verwaltungsrat zu beschließenden Form ausge-
ben.
2. Sofern Inhaberaktien ausgegeben werden, erfolgt die Übertragung von Inhaberaktien durch Übergabe der entspre-
chenden Aktienzertifikate. Die Übertragung von Namensaktien erfolgt (i) sofern Aktienzertifikate ausgegeben wurden,
durch Übergabe an die Gesellschaft des oder der Zertifikate(s), welche diese Aktien repräsentieren, zusammen mit
anderen Unterlagen, welche die Übertragung der Gesellschaft gegenüber in zufriedenstellender Weise nachweisen und
(ii) sofern keine Aktienzertifikate ausgegeben wurden, durch eine schriftliche Erklärung der Übertragung, welche in das
Aktionärsregister einzutragen ist und von dem Übertragenden und dem Empfänger oder von entsprechend vertretungs-
berechtigten Personen datiert und unterzeichnet werden muss. Jede Übertragung von Namensaktien wird in das
Aktionärsregister eingetragen; diese Eintragung wird durch ein oder mehrere Mitglieder des Verwaltungsrates oder lei-
tende Angestellte der Gesellschaft oder durch eine oder mehrere sonstige ordnungsgemäß vom Verwaltungsrat hierzu
ermächtigte Personen unterzeichnet.
3. Aktionäre, welche Namensaktien erhalten sollen, müssen der Gesellschaft eine Adresse mitteilen, an welche sämt-
liche Mitteilungen und Ankündigungen gerichtet werden können. Diese Adresse wird ebenfalls in das Aktionärsregister
eingetragen.
Sofern ein Aktionär keine Adresse angibt, kann die Gesellschaft zulassen, dass ein entsprechender Vermerk in das
Aktionärsregister eingetragen wird und die Adresse des Aktionärs wird in diesem Falle solange am Sitz der Gesellschaft
oder unter einer anderen, von der Gesellschaft einer zu gegebener Zeit einzutragenden Adresse geführt, bis der Aktionär
der Gesellschaft eine andere Adresse mitteilt. Ein Aktionär kann zu jeder Zeit die im Aktionärsregister eingetragene
Adresse durch eine schriftliche Mitteilung an den Sitz der Gesellschaft oder an eine andere Adresse, welche von der
Gesellschaft zu gegebener Zeit festgelegt wird, ändern.
4. Sofern ein Aktionär zur Zufriedenheit der Gesellschaft nachweisen kann, dass sein Aktienzertifikat abhanden ge-
kommen ist, beschädigt oder zerstört wurde, kann auf Antrag des Aktionärs ein Duplikat nach den Bedingungen und unter
Stellung der Sicherheiten, wie dies von der Gesellschaft festgelegt wird, ausgegeben werden; die Sicherheiten können in
einer von einer Versicherungsgesellschaft ausgegebenen Schuldverschreibung bestehen, sind aber auf diese Form der
Sicherheit nicht beschränkt. Mit Ausgabe des neuen Aktienzertifikates, welches als Duplikat gekennzeichnet wird, verliert
das ursprüngliche Aktienzertifikat, welches durch das neue ersetzt wird, seine Gültigkeit.
Beschädigte Aktienzertifikate können von der Gesellschaft für ungültig erklärt und durch neue Zertifikate ersetzt
werden.
Die Gesellschaft kann nach eigenem Ermessen dem Aktionär die Kosten für die Erstellung eines Duplikates oder eines
neuen Aktienzertifikates sowie sämtliche angemessenen Auslagen, welche von der Gesellschaft im Zusammenhang mit
der Ausgabe und der Eintragung dieses Zertifikates oder im Zusammenhang mit der Ungültigerklärung des ursprünglichen
Aktienzertifikates getragen wurden, dem Aktionär auferlegen.
5. Die Gesellschaft erkennt nur einen Berechtigten pro Aktie an. Sofern eine oder mehrere Aktien im gemeinsamen
Eigentum mehrerer Personen steht/stehen oder wenn das Eigentum an Aktien strittig ist, kann die Gesellschaft, nach
Ermessen des Verwaltungsrates und unter dessen Verantwortung eine der Personen, welche eine Berechtigung an einer
solchen Aktie behauptet, als rechtmäßigen Vertreter dieser Aktie gegenüber der Gesellschaft ansehen.
6. Die Gesellschaft kann beschließen, Aktienbruchteile auszugeben. Solche Aktienbruchteile verleihen kein Stimmrecht,
berechtigen jedoch anteilig an dem der entsprechenden Aktienklasse zuzuordnenden Nettovermögen. Im Falle von In-
haberaktien werden nur Zertifikate über ganze Aktien ausgegeben.
Art. 7. Ausgabe von Aktien. Der Verwaltungsrat ist uneingeschränkt berechtigt, eine unbegrenzte Anzahl voll einbe-
zahlter Aktien zu jeder Zeit auszugeben, ohne den bestehenden Aktionären ein Vorrecht zur Zeichnung neu auszuge-
bender Aktien einzuräumen.
Der Verwaltungsrat kann die Häufigkeit der Ausgabe von Aktien einer Aktienklasse Einschränkungen unterwerfen; er
kann insbesondere entscheiden, dass Aktien einer Aktienklasse ausschließlich während einer oder mehrerer Zeichnungs-
fristen oder sonstiger Fristen gemäß den Bestimmungen in den Verkaufsunterlagen der Gesellschaft ausgegeben werden.
Immer wenn die Gesellschaft Aktien zur Zeichnung anbietet, so wird der Ausgabepreis solcher Aktien dem Aktienwert
der entsprechenden Aktienklasse gemäß Artikel 11 dieser Satzung an einem Bewertungstag beziehungsweise zu dem
Bewertungszeitpunkt während eines Bewertungstages (gemäß der Definition in Artikel 12 dieser Satzung) entsprechen,
wie dieser im Einklang mit der vom Verwaltungsrat von Zeit zu Zeit festgelegten Politik bestimmt wird. Dieser Preis kann
durch eine, vom Verwaltungsrat zu gegebener Zeit gebilligte Verkaufsprovision erhöht werden. Der so bestimmte Preis
wird innerhalb einer Frist, welche vom Verwaltungsrat bestimmt wird, zu entrichten sein; diese Frist wird nicht mehr als
vier Werktage ab dem entsprechenden Bewertungstag betragen.
Der Verwaltungsrat kann jedem seiner Mitglieder, jedem Geschäftsführer, leitenden Angestellten oder sonstigen ord-
nungsgemäß ermächtigten Vertreter die Befugnis verleihen, Zeichnungsanträge anzunehmen, Zahlungen auf den Preis neu
auszugebender Aktien in Empfang zu nehmen und diese Aktien auszuliefern.
125776
Die Gesellschaft kann, im Einklang mit den gesetzlichen Bedingungen des Luxemburger Rechts, welche insbesondere
ein Bewertungsgutachten durch einen Wirtschaftsprüfer zwingend vorsehen, Aktien gegen Lieferung von Wertpapieren
ausgeben, vorausgesetzt, dass solche Wertpapiere mit den Anlagezielen, der Anlagepolitik und den Anlagebeschränkungen
der Gesellschaft im Einklang stehen.
Art. 8. Rücknahme von Aktien. Jeder Aktionär kann die Rücknahme aller oder eines Teiles seiner Aktien durch die
Gesellschaft nach den Bestimmungen und dem Verfahren, welche vom Verwaltungsrat in den Verkaufsunterlagen für die
Aktien festgelegt werden, und innerhalb der vom Gesetz und dieser Satzung vorgesehenen Grenzen verlangen.
Die Gesellschaft ist nach vorheriger Genehmigung durch die Depotbank berechtigt, erhebliche Rücknahmen erst zu
dem dann gültigen Inventarwert zu tätigen, nachdem entsprechende Vermögenswerte der Gesellschaft verkauft worden
sind.
Der Rücknahmepreis pro Aktie wird innerhalb einer vom Verwaltungsrat festzulegenden Frist ausgezahlt, welche fünf
Bankarbeitstage ab dem entsprechenden Bewertungstag nicht überschreitet, im Einklang mit den Zielbestimmungen des
Verwaltungsrates und vorausgesetzt, dass gegebenenfalls ausgegebene Aktienzertifikate und sonstige Unterlagen zur
Übertragung von Aktien bei der Gesellschaft eingegangen sind, vorbehaltlich der Bestimmungen gemäß Artikel 12 dieser
Satzung.
Der Rücknahmepreis entspricht dem Aktienwert der entsprechenden Aktienklasse gemäß Artikel 11 dieser Satzung,
abzüglich Kosten und gegebenenfalls Provisionen entsprechend den Bestimmungen in den Verkaufsunterlagen für die
Aktien. Der Rücknahmepreis kann auf die nächste Einheit der entsprechenden Währung auf- oder abgerundet werden,
gemäß Bestimmung des Verwaltungsrates.
Sofern die Zahl oder der gesamte Netto-Vermögenswert von Aktien, welche durch einen Aktionär in einer Aktien-
klasse gehalten werden, nach dem Antrag auf Rücknahme unter eine Zahl oder einen Wert fallen würde, welche vom
Verwaltungsrat festgelegt wurden, kann die Gesellschaft bestimmen, dass dieser Antrag als Antrag auf Rücknahme des
gesamten Aktienbesitzes des Aktionärs in dieser Aktienklasse behandelt wird.
Wenn des Weiteren an einem Bewertungstag die gemäß diesem Artikel gestellten Rücknahmeanträge und die gemäß
Artikel 9 dieser Satzung gestellten Umtauschanträge einen bestimmten Umfang übersteigen, wie dieser vom Verwal-
tungsrat im Verhältnis zu den innerhalb einer bestimmten Aktienklasse ausgegebenen Aktien festgelegt wird, kann der
Verwaltungsrat beschließen, dass ein Teil oder die Gesamtheit der Rücknahme- oder Umtauschanträge für einen Zeitraum
und in einer Weise ausgesetzt wird, wie dies vom Verwaltungsrat im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft für
erforderlich gehalten wird. Am nächstfolgenden Bewertungstag, beziehungsweise zum nächstfolgenden Bewertungszeit-
punkt während eines Bewertungstages werden diese Rücknahme- und Umtauschanträge vorrangig gegenüber anderen
Anträgen abgewickelt.
Sofern der Verwaltungsrat dies entsprechend beschließt, soll die Gesellschaft berechtigt sein, den Rücknahmepreis an
jeden Aktionär, der dem zustimmt, unbar auszuzahlen, indem dem Aktionär aus dem Portefeuille der Vermögenswerte,
welche der/den entsprechenden Aktienklasse(n) zuzuordnen sind, Vermögensanlagen zu dem jeweiligen Wert (entspre-
chend der Bestimmungen gemäß Artikel 11) an dem jeweiligen Bewertungstag, an welchem der Rücknahmepreis
berechnet wird, entsprechend dem Wert der zurückzunehmenden Aktien zugeteilt werden. Natur und Art der zu über-
tragenden Vermögenswerte werden in einem solchen Fall auf einer angemessenen und sachlichen Grundlage und ohne
Beeinträchtigung der Interessen der anderen Aktionäre der entsprechenden Aktienklasse(n) bestimmt und die ange-
wandte Bewertung wird durch einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers bestätigt. Die Kosten einer solchen
Übertragung trägt der Zessionar.
Alle zurückgenommenen Aktien werden entwertet.
Art. 9. Umtausch von Aktien. Jeder Aktionär ist berechtigt, den Umtausch aller oder eines Teils seiner Aktien einer
Aktienklasse in Aktien einer anderen Aktienklasse zu verlangen. Der Verwaltungsrat kann, unter anderem im Hinblick
auf die Häufigkeit, Fristen und Bedingungen des Umtauschs Beschränkungen festlegen und er kann den Umtausch nach
seinem Ermessen von der Zahlung von Kosten und Provisionen abhängig machen.
Der Preis für den Umtausch von Aktien einer Aktienklasse in Aktien einer anderen Aktienklasse wird auf der Grundlage
des jeweiligen Aktienwertes der beiden Aktienklassen an demselben Bewertungstag beziehungsweise zu demselben Be-
wertungszeitpunkt an einem Bewertungstag berechnet.
Sofern die Zahl der von einem Aktionär in einer Aktienklasse gehaltenen Aktien oder der gesamte Aktienwert der
von einem Aktionär in einer Aktienklasse gehaltenen Aktien aufgrund eines Umtauschantrages unter eine Zahl oder einen
Wert fallen würde, welcher vom Verwaltungsrat festgelegt wurde, kann die Gesellschaft entscheiden, dass dieser Antrag
als Antrag auf Umtausch der gesamten von einem Aktionär in einer solchen Aktienklasse gehaltenen Aktien behandelt
wird.
Aktien, welche in Aktien an einer anderen Aktienklasse umgetauscht wurden, werden entwertet.
Art. 10. Beschränkung des Eigentums an Aktien. Die Gesellschaft kann das Eigentum an Aktien der Gesellschaft seitens
einer natürlichen oder juristischen Person oder Gesellschaft entsprechend der vom Verwaltungsrat getroffenen Definition
einschränken, sofern dieses Eigentum an Aktien nach Auffassung der Gesellschaft Luxemburger Recht (insbesondere dem
Gesetz vom 13. Februar 2007) oder anderes Recht verletzen könnte oder sofern die Gesellschaft als Folge dieses Ak-
tieneigentums spezifische steuerliche oder sonstige finanzielle Nachteile gewärtigen müsste (wobei die betreffenden
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juristischen Personen oder Gesellschaften vom Verwaltungsrat bestimmt und in dieser Satzung als «Ausgeschlossene
Personen» definiert werden).
In diesem Sinne darf die Gesellschaft:
A. die Ausgabe von Aktien und die Eintragung der Übertragung von Aktien verweigern, sofern dies das rechtliche oder
wirtschaftliche Eigentum einer Ausgeschlossenen Person an diesen Aktien zur Folge hätte;
und
B. zu jeder Zeit verlangen, dass eine Person, deren Name im Register der Aktionäre eingetragen ist oder welche die
Übertragung von Aktien zur Eintragung im Register der Aktionäre wünscht, der Gesellschaft jegliche Information, gege-
benenfalls durch eidesstattliche Versicherungen bekräftigt, zugänglich macht, welche die Gesellschaft für notwendig
erachtet, um bestimmen zu können, ob das wirtschaftliche Eigentum an den Aktien eines solchen Aktionärs bei einer
Ausgeschlossenen Person verbleibt oder ob ein solcher Eintrag das wirtschaftliche Eigentum einer Ausgeschlossenen
Person an solchen Aktien zur Folge hätte;
und
C. die Ausübung der Stimmberechtigung durch eine Ausgeschlossene Person auf den Generalversammlungen verwei-
gern;
und
D. einen Aktionär anweisen, seine Aktien zu verkaufen und der Gesellschaft diesen Verkauf innerhalb von dreißig (30)
Tagen nach der Mitteilung nachzuweisen, sofern die Gesellschaft erfährt, dass eine Ausgeschlossene Person allein oder
gemeinsam mit anderen Personen wirtschaftlicher Eigentümer dieser Aktien ist. Sofern der Aktionär dieser Anweisung
nicht nachkommt, kann die Gesellschaft von einem solchen Aktionär alle von diesem Aktionär gehaltenen Aktien nach
dem nachfolgend beschriebenen Verfahren zwangsweise zurückkaufen oder diesen Rückkauf veranlassen:
(1) Die Gesellschaft übermittelt eine zweite Mitteilung («Kaufmitteilung») an den Aktionär bzw. den Eigentümer der
zurückzukaufenden Aktien, entsprechend der Eintragung im Register der Aktionäre; diese Mitteilung bezeichnet die zu-
rückzukaufenden Aktien, das Verfahren, nach welchem der Rückkaufpreis berechnet wird und den Namen des Erwerbers.
Eine solche Mitteilung wird an den Aktionär per Einschreiben an dessen letztbekannte oder in den Büchern der Ge-
sellschaft vermerkte Adresse versandt. Der vorerwähnte Aktionär ist hierbei verpflichtet, der Gesellschaft das Aktien-
zertifikat bzw. die Aktienzertifikate, welche die Aktien entsprechend der Angabe in der Kaufmitteilung vertreten,
auszuliefern.
Unmittelbar nach Geschäftsschluss an dem in der Kaufmitteilung bezeichneten Datum endet das Eigentum des Aktio-
närs an den in der Kaufmitteilung bezeichneten Aktien, und im Falle von Namensaktien wird der Name des Aktionärs aus
dem Register der Aktionäre gestrichen, im Falle von Inhaberaktien werden das Zertifikat bzw. die Zertifikate, welche die
Aktien verkörpern, entwertet.
(2) Der Preis, zu welchem jede derartige Aktie erworben wird («Kaufpreis»), entspricht einem Betrag auf Grundlage
des Aktienwertes pro Aktie der entsprechenden Aktienklasse an einem Bewertungstag oder zu einem Bewertungszeit-
punkt während eines Bewertungstages, wie dieser vom Verwaltungsrat für die Rücknahme von Aktien an der Gesellschaft
zuletzt vor dem Datum der Kaufmitteilung oder unmittelbar nach der Einreichung der (des) Aktienzertifikate(s) über die
in dieser Kaufmitteilung aufgeführten Aktien ermittelt wurde, je nachdem, welcher Wert der niedrigere Wert ist, wobei
die Ermittlung im Einklang mit den Bestimmungen gemäß Artikel 8 erfolgt, unter Abzug der in der Kaufmitteilung vorge-
sehenen Bearbeitungsgebühr.
(3) Der Kaufpreis wird dem früheren Eigentümer dieser Aktien in der vom Verwaltungsrat für die Zahlung des Rück-
nahmepreises von Aktien der entsprechenden Aktienklasse vorgesehenen Währung zur Verfügung gestellt und von der
Gesellschaft bei einer Bank in Luxemburg oder anderswo (entsprechend den Angaben in der Kaufmitteilung) nach end-
gültiger Bestimmung des Kaufpreises bei Übergabe des bzw. der Aktienzertifikate(s) entsprechend der Bezeichnung in
der Kaufmitteilung und zugehöriger nicht fälliger Ertragsscheine hinterlegt. Nach Übermittlung der Kaufmitteilung und
entsprechend dem vorerwähnten Verfahren steht dem früheren Eigentümer kein Anspruch mehr im Zusammenhang mit
diesen Aktien oder einzelnen Aktien hieraus zu, und der frühere Eigentümer hat auch keinen Anspruch gegen die Ge-
sellschaft oder das Gesellschaftsvermögen im Zusammenhang mit diesen Aktien, mit Ausnahme des Rechts, den Kaufpreis
zinslos nach tatsächlicher Übergabe des bzw. der Aktienzertifikate(s), wie vorerwähnt, von dieser Bank zu erhalten. Alle
Erträge aus Rücknahmen, welche einem Aktionär nach den Bestimmungen dieses Absatzes zustehen, können nicht mehr
eingefordert werden und verfallen zugunsten der jeweiligen Aktienklasse(n), sofern sie nicht innerhalb einer Frist von fünf
Jahren nach dem in der Kaufmitteilung angegebenen Datum abgefordert wurden. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, zu
gegebener Zeit sämtliche notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Rückführung solcher Beträge umzusetzen und
entsprechende Maßnahmen mit Wirkung für die Gesellschaft zu genehmigen.
(4) Die Ausübung der Befugnisse durch die Gesellschaft nach diesem Artikel kann in keiner Weise in Frage gestellt
oder für ungültig erklärt werden, weil das Eigentum an Aktien unzureichend nachgewiesen worden sei oder weil das
tatsächliche Eigentum an Aktien nicht den Annahmen der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Kaufmitteilung entsprochen
habe, vorausgesetzt, dass die vorgenannten Befugnisse durch die Gesellschaft nach Treu und Glauben ausgeübt wurden.
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«Ausgeschlossene Person» nach der hier verstandenen Definition erfasst nicht solche Personen, welche im Zusam-
menhang mit der Errichtung der Gesellschaft Aktien zeichnen für die Dauer ihres Aktienbesitzes und auch nicht
Wertpapierhändler, welche im Zusammenhang mit dem Vertrieb Aktien an der Gesellschaft zeichnen.
Art. 11. Berechnung des Aktienwertes. Der Aktienwert pro Aktie jeder Aktienklasse wird in der Gesellschaftswährung
(entsprechend der Bestimmung in den Verkaufsunterlagen) berechnet und in der Regel in der Währung der einzelnen
Aktienklassen, ausgedrückt. Er wird an jedem Bewertungstag durch Division der Netto-Vermögenswerte der Gesellschaft,
das heißt der anteilig einer solchen Aktienklasse zuzuordnenden Vermögenswerte abzüglich der anteilig dieser Aktien-
klasse zuzuordnenden Verbindlichkeiten an diesem Bewertungstag beziehungsweise zu diesem Bewertungszeitpunkt an
dem Bewertungstag, durch die Zahl der im Umlauf befindlichen Aktien der entsprechenden Aktienklasse, gemäß den
nachfolgend beschriebenen Bewertungsregeln, berechnet. Der Aktienwert kann auf die nächste Einheit der jeweiligen
Währung entsprechend der Bestimmung durch den Verwaltungsrat auf- oder abgerundet werden. Sofern seit Bestimmung
des Aktienwertes wesentliche Veränderungen in der Kursbestimmung auf den Märkten, auf welchen ein wesentlicher
Anteil der der jeweiligen Aktienklasse zuzuordnenden Vermögensanlagen gehandelt oder notiert wird, erfolgten, kann
die Gesellschaft, im Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft, die erste Bewertung annullieren und eine weitere
Bewertung vornehmen.
Die Bewertung des Aktienwertes der verschiedenen Aktienklassen wird wie folgt vorgenommen:
I. Die Vermögenswerte der Gesellschaft beinhalten:
(1) Alle Kassenbestände und Bankguthaben einschließlich hierauf angefallener Zinsen;
(2) alle fälligen Wechselforderungen und verbrieften Forderungen sowie ausstehende Beträge (einschließlich des Ent-
gelts für verkaufte, aber noch nicht gelieferte Wertpapiere);
(3) alle Arten von Investmentfonds, verzinsliche Wertpapiere, Einlagenzertifikate, Schuldverschreibungen, Zeichnungs-
rechte, Wandelanleihen, Optionen und andere Wertpapiere, Finanzinstrumente und ähnliche Vermögenswerte, welche
im Eigentum der Gesellschaft stehen oder für sie gehandelt werden (wobei die Gesellschaft im Einklang mit den nachs-
tehend unter (a) beschriebenen Verfahren Anpassungen vornehmen kann, um Marktwert-schwankungen der Wertpapiere
durch den Handel Ex-Dividende, Ex-Recht oder durch ähnliche Praktiken gerecht zu werden);
(4) Bar- und sonstige Dividenden und Ausschüttungen, welche von der Gesellschaft eingefordert werden können,
vorausgesetzt, dass die Gesellschaft hiervon in ausreichender Weise in Kenntnis gesetzt wurde;
(5) angefallene Zinsen auf verzinsliche Vermögenswerte, welche im Eigentum der Gesellschaft stehen, soweit diese
nicht im Hauptbetrag des entsprechenden Vermögenswertes einbezogen sind oder von dem Hauptbetrag widergespiegelt
werden;
(6) nicht abgeschriebene Gründungskosten der Gesellschaft, einschließlich der Kosten für die Ausgabe und Auslieferung
von Aktien der Gesellschaft;
(7) die sonstigen Vermögenswerte jeder Art und Herkunft einschließlich vorausbezahlter Auslagen.
Der Wert dieser Vermögenswerte wird wie folgt bestimmt:
1) Zielfondsanteile werden zum letzten festgestellten und erhältlichen Rücknahmepreis bewertet;
2) Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Optionen darauf, die an einer Wertpapierbörse notiert sind, werden zum
letzten verfügbaren Kurs bewertet;
3) Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Optionen darauf, die nicht an einer Wertpapierbörse notiert sind, die
aber aktiv an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, werden zu dem Kurs bewertet, der nicht geringer als
der Geldkurs und nicht höher als der Briefkurs zur Zeit der Bewertung sein darf und den die Gesellschaft für den best-
möglichen Kurs hält, zu dem die Wertpapiere bzw. Optionen verkauft werden können;
4) Terminkontrakte und Optionen darauf werden zum letzten verfügbaren Kurs der entsprechenden Börsen bewertet
und die sich zu den Einstandswerten ergebenden nicht realisierten Gewinne und Verluste als Forderungen oder Ver-
bindlichkeiten betrachtet;
5) falls diese jeweiligen Kurse nicht marktgerecht sind, werden diese Wertpapiere, ebenso wie die sonstigen gesetzlich
zulässigen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Gesellschaft nach Treu und Glauben und
allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren Bewertungsregeln, festgelegt;
6) werden Kauf-Optionen auf zugrunde liegende Vermögenswerte des Gesellschaftsvermögens verkauft, werden bei
Erreichen des Ausübungspreises diese Werte zum Ausübungspreis bewertet. Wird bei verkauften Verkaufsoptionen der
Ausübungspreis der zugrunde liegenden Wertpapiere /Terminkontrakte unterschritten, muss eine ertragsmindernde
Rückstellung gebildet werden in Höhe der Differenz zwischen Ausübungspreis und Marktwert der Wertpapiere bzw.
Kontrakte;
7) hinzugerechnet werden die aufgelaufenen Stückzinsen bei verzinslichen Wertpapieren bzw. Geldmarktinstrumenten;
8) die flüssigen Mittel werden zum Nennwert zuzüglich Zinsen bewertet.
Der Wert aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche nicht in der Währung der Gesellschaft ausgedrückt
ist, wird in diese Währung zu den zuletzt bei einer Großbank verfügbaren Devisenkursen umgerechnet. Wenn solche
Kurse nicht verfügbar sind, wird der Wechselkurs nach Treu und Glauben und nach dem vom Verwaltungsrat aufgestellten
Verfahren bestimmt.
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Der Verwaltungsrat kann nach eigenem Ermessen andere Bewertungsmethoden zulassen, wenn er dieses im Interesse
einer angemesseneren Bewertung eines Vermögenswertes der Gesellschaft für angebracht hält.
II. Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft beinhalten:
(1) alle Kredite, Wechselverbindlichkeiten und fälligen Forderungen;
(2) alle angefallenen Zinsen auf Kredite der Gesellschaft (einschließlich Bereitstellungskosten für Kredite);
(3) alle angefallenen oder zahlbaren Kosten (einschließlich, ohne hierauf beschränkt zu sein, Verwaltungskosten, Ma-
nagementkosten, Gründungskosten, Depotbankgebühren und Kosten für Vertreter der Gesellschaft);
(4) alle bekannten, gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten (einschließlich fälliger vertraglicher Verbindlich-
keiten auf Geldzahlungen oder Güterübertragungen, einschließlich weiterhin des Betrages nicht bezahlter, aber erklärter
Ausschüttungen der Gesellschaft);
(5) angemessene Rückstellungen für zukünftige Steuerzahlungen auf der Grundlage von Kapital und Einkünften am
Bewertungstag oder -zeitpunkt entsprechend der Bestimmung durch die Gesellschaft sowie sonstige eventuelle Rücks-
tellungen, welche vom Verwaltungsrat genehmigt und gebilligt werden sowie sonstige eventuelle Beträge, welche der
Verwaltungsrat im Zusammenhang mit drohenden Verbindlichkeiten der Gesellschaft für angemessen hält;
(6) sämtliche sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft, gleich welcher Art und Herkunft, welche unter Berück-
sichtigung allgemein anerkannter Grundsätze der Buchführung dargestellt werden. Bei der Bestimmung des Betrages
solcher Verbindlichkeiten wird die Gesellschaft sämtliche von der Gesellschaft zu zahlenden Kosten berücksichtigen,
einschließlich Gründungskosten, Gebühren an Fondsmanager und Anlageberater, Gebühren für die Buchführung, Ge-
bühren an die Depotbank und ihre Korrespondenzbanken sowie an die Domiziliar-, Verwaltungs-, Register- und
Transferstelle, Gebühren an die zuständige Stelle für die Börsennotiz, Gebühren an Zahlstellen und Vertriebsstellen sowie
sonstige ständige Vertreter im Zusammenhang mit der Registrierung der Gesellschaft, Gebühren für sämtliche sonstigen
von der Gesellschaft beauftragten Vertreter, Vergütungen für die Verwaltungsratsmitglieder sowie deren angemessene
Spesen, Versicherungsprämien, Reisekosten im Zusammenhang mit den Verwaltungsratssitzungen, Gebühren und Kosten
für Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung, Gebühren im Zusammenhang mit der Registrierung und der Aufrechterhal-
tung dieser Registrierung der Gesellschaft bei Regierungsstellen oder Börsen innerhalb oder außerhalb des Großherzog-
tums Luxemburg, Berichtskosten, Veröffentlichungskosten, einschließlich der Kosten für die Vorbereitung, den Druck,
die Ankündigung und die Verteilung von Verkaufsprospekten, Werbeschriften, periodischen Berichten oder Aussagen im
Zusammenhang mit der Registrierung, die Kosten sämtlicher Berichte an die Aktionäre, Steuern, Gebühren, öffentliche
oder ähnliche Lasten, sämtliche sonstigen Kosten im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit, einschließlich der Kosten
für den Kauf und Verkauf von Vermögenswerten, Zinsen, Bank- und Brokergebühren, Kosten für Post, Telefon und Telex.
Die Gesellschaft kann Verwaltungs- und andere Ausgaben regelmäßiger oder wiederkehrender Natur auf Schätzbasis
periodengerecht jährlich oder für andere Zeitabschnitte berechnen.
III. Die Vermögenswerte sollen wie folgt zugeordnet werden:
a) Sofern mehrere Aktienklassen ausgegeben sind, werden die diesen Aktienklassen zuzuordnenden Vermögenswerte
gemeinsam angelegt, wobei der Verwaltungsrat Aktienklassen definieren kann, um (i) einer bestimmten Ausschüttungs-
politik, die nach Berechtigung oder Nichtberechtigung zur Ausschüttung unterscheidet und/oder (ii) einer bestimmten
Gestaltung von Verkaufs- und Rücknahmeprovision und/oder (iii) einer bestimmten Gebührenstruktur im Hinblick auf
die Verwaltung oder Anlageberatung und/oder (iv) einer bestimmten Zuordnung von Dienstleistungsgebühren für die
Ausschüttung, Dienstleistungen für Aktionäre oder sonstiger Gebühren und/oder (v) unterschiedlichen Währungen oder
Währungseinheiten, auf welche die jeweilige Aktienklasse lauten soll und welche unter Bezugnahme auf den Wechselkurs
im Verhältnis zur Gesellschaftswährung gerechnet werden, und/oder (vi) der Verwendung unterschiedlicher Sicherungs-
techniken, um Vermögenswerte und Erträge, welche auf die Währung der jeweiligen Aktienklasse lauten, gegen langfristige
Schwankungen gegenüber der Gesellschaftswährung abzusichern und/oder (vii) sonstigen Charakteristika, wie sie von
Zeit zu Zeit vom Verwaltungsrat im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen festgelegt werden, zu entsprechen;
b) Die Erträge aus der Ausgabe von Aktien einer Aktienklasse werden in den Büchern der Gesellschaft dieser Ak-
tienklasse zugeordnet und der betreffende Betrag soll den Anteil der Netto-Vermögenswerte der Gesellschaft, welcher
Anteil der auszugebenden Aktienklasse zuzuordnen ist, erhöhen;
c) Sofern ein Vermögenswert von einem anderen Vermögenswert abgeleitet ist, wird dieser abgeleitete Vermögens-
wert in den Büchern der Gesellschaft derselben Aktienklasse beziehungsweise denselben Aktienklassen zugeordnet, wie
der Vermögenswert, von welchem die Ableitung erfolgte und bei jeder Neubewertung eines Vermögenswertes wird der
Wertzuwachs beziehungsweise die Wertverminderung der oder den entsprechenden Aktienklasse(n) in Anrechnung
gebracht;
d) Sofern ein Vermögenswert oder eine Verbindlichkeit der Gesellschaft nicht einer bestimmten Aktienklasse zu-
geordnet werden kann, so wird dieser Vermögenswert oder diese Verbindlichkeit allen Aktienklassen pro rata im
Verhältnis zu ihrem jeweiligen Aktienwert oder in einer anderen Art und Weise, wie sie der Verwaltungsrat nach Treu
und Glauben festlegt, zugeordnet;
(e) nach Zahlung von Ausschüttungen an die Aktionäre einer Aktienklasse wird der Nettovermögenswert dieser Ak-
tienklasse um den Betrag der Ausschüttungen vermindert.
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Sämtliche Bewertungsregeln und -beschlüsse sind im Einklang mit allgemein anerkannten Regeln der Buchführung zu
treffen und auszulegen.
Vorbehaltlich Böswilligkeit, grober Fahrlässigkeit oder offenkundigen Irrtums ist jede Entscheidung im Zusammenhang
mit der Berechnung des Aktienwertes, welche vom Verwaltungsrat oder von einer Bank, Gesellschaft oder sonstigen
Stelle, die der Verwaltungsrat mit der Berechnung des Aktienwertes beauftragt, getroffen wird, endgültig und für die
Gesellschaft, gegenwärtige, ehemalige und zukünftige Aktionäre bindend.
IV. Im Zusammenhang mit den Regeln dieses Artikels gelten die folgenden Bestimmungen:
1. Zur Rücknahme ausstehende Aktien der Gesellschaft gemäß Artikel 8 dieser Satzung werden als bestehende Aktien
behandelt und bis unmittelbar nach dem Zeitpunkt, welcher von dem Verwaltungsrat an dem entsprechenden Bewer-
tungstag, an welchem die jeweilige Bewertung vorgenommen wird, festgelegt wird, berücksichtigt. Von diesem Zeitpunkt
an bis zur Zahlung des Rücknahmepreises durch die Gesellschaft besteht eine entsprechende Verbindlichkeit der Gesell-
schaft;
2. Auszugebende Aktien werden ab dem Zeitpunkt, welcher vom Verwaltungsrat an dem jeweiligen Bewertungstag,
an welchem die Bewertung vorgenommen wird, festgelegt wird, als ausgegebene Aktien behandelt. Von diesem Zeitpunkt
an bis zum Erhalt des Ausgabepreises durch die Gesellschaft besteht eine Forderung zugunsten der Gesellschaft;
3. alle Vermögensanlagen, Kassenbestände und sonstigen Vermögenswerte, welche in anderen Währungen als der
Währung der Gesellschaft ausgedrückt sind, werden zu den am Tag und zu dem Zeitpunkt der Aktienwertberechnung
geltenden Devisenkursen bewertet;
4. sofern an einem Bewertungstag die Gesellschaft sich verpflichtet hat
- einen Vermögenswert zu erwerben, so wird der zu bezahlende Gegenwert für diesen Vermögenswert als Verbind-
lichkeit der Gesellschaft ausgewiesen und der zu erwerbende Vermögenswert wird in der Bilanz der Gesellschaft als
Vermögenswert der Gesellschaft verzeichnet;
- einen Vermögenswert zu veräußern, so wird der zu erhaltende Gegenwert für diesen Vermögenswert als Forderung
der Gesellschaft ausgewiesen und der zu veräußernde Vermögenswert wird nicht in den Vermögenswerten der Gesell-
schaft aufgeführt;
wobei dann, wenn der genaue Wert oder die Art des Gegenwertes oder Vermögenswertes an dem entsprechenden
Bewertungstag beziehungsweise zu dem entsprechenden Bewertungszeitpunkt an einem Bewertungstag nicht bekannt ist,
dieser Wert von der Gesellschaft geschätzt wird.
Art. 12. Häufigkeit und zeitweilige Aussetzung der Aktienwertberechnung, der Ausgabe, der Rücknahme und des
Umtausches von Aktien. Im Hinblick auf jede Aktienklasse werden der Aktienwert sowie der Preis für die Ausgabe, die
Rücknahme und den Umtausch von Aktien von der Gesellschaft oder einer hierzu von der Gesellschaft beauftragten Stelle
regelmäßig, mindestens jedoch zweimal pro Monat in einem, vom Verwaltungsrat zu bestimmenden Rhythmus berechnet,
wobei der Tag, zu welchem diese Berechnung vorgenommen wird, als «Bewertungstag» bezeichnet wird.
Die Gesellschaft kann die Bestimmung des Aktienwertes einer bestimmten Aktienklasse sowie die Ausgabe- und
Rücknahme von Aktien oder den Umtausch zwischen verschiedenen Aktienklassen einstellen:
(a) während einer Zeit, während der ein Hauptmarkt oder ein sonstiger Markt, an welchem ein wesentlicher Teil der
Vermögensanlagen der Gesellschaft, welche dieser Aktienklasse zuzuordnen sind, notiert oder gehandelt wird, an anderen
Tagen als an gewöhnlichen Feiertagen geschlossen ist oder wenn der Handel in solchen Vermögenswerten eingeschränkt
oder ausgesetzt ist, vorausgesetzt, dass solche Einschränkungen oder Aussetzungen die Bewertung der Vermögenswerte
der Gesellschaft, welche dieser Aktienklasse zuzuteilen sind, beeinträchtigt;
(b) in Notfällen, wenn nach Einschätzung des Verwaltungsrates die Verfügung über Vermögenswerte oder die Bewer-
tung von Vermögenswerten der Gesellschaft, welche dieser Aktienklasse zuzuordnen sind, nicht vorgenommen werden
können;
(c) während eines Zusammenbruchs von Kommunikationswegen oder Rechnerkapazitäten, welche normalerweise im
Zusammenhang mit der Bestimmung des Preises oder des Wertes von Vermögenswerten einer solchen Aktienklasse
oder im Zusammenhang mit der Kurs- oder Wertbestimmung an einer Börse oder an einem sonstigen Markt im Zu-
sammenhang mit den der Aktienklasse zuzuordnenden Vermögenswerten Verwendung finden;
(d) sofern aus anderen außergewöhnlichen Gründen die Preise von Vermögensanlagen der Gesellschaft, welche einer
Aktienklasse zuzuordnen sind, nicht zeitnah und genau festgestellt werden können;
(e) während einer Zeit, in welcher die Gesellschaft nicht in der Lage ist, die notwendigen Mittel aufzubringen, um auf
umfangreiche Rücknahmen der Aktien der Aktienklasse Zahlungen vorzunehmen, oder während welcher der Übertrag
von Geldern im Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von Vermögensanlagen oder fälligen Zahlungen
auf die Rücknahme von Aktien nach Meinung des Verwaltungsrates nicht zu angemessenen Devisenkursen ausgeführt
werden kann;
(f) ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Einladung zu einer außerordentlichen Generalversammlung zum
Zwecke der Auflösung der Gesellschaft oder von Aktienklassen oder zum Zwecke der Verschmelzung der Gesellschaft.
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Jegliche Aussetzung in den vorgenannten Fällen wird von der Gesellschaft, sofern erforderlich, veröffentlicht und da-
rüber hinaus den Aktionären mitgeteilt, welche einen Antrag auf Zeichnung, Rücknahme oder Umtausch von Aktien, für
welche die Aktienwertberechnung ausgesetzt wird, gestellt haben.
Eine solche Aussetzung im Zusammenhang mit einer Aktienklasse wird keine Auswirkung auf die Berechnung des
Aktienwertes, die Ausgabe, Rücknahme oder den Umtausch von Aktien einer anderen Aktienklasse haben.
Jeder Antrag für die Zeichnung, Rücknahme oder den Umtausch ist unwiderruflich, außer in den Fällen einer Aussetzung
der Berechnung des Aktienwertes.
Dritter Abschnitt, Verwaltung und Aufsicht
Art. 13. Verwaltungsrat. Die Gesellschaft wird von einem Verwaltungsrat verwaltet, der aus mindestens drei Mitglie-
dern besteht, welche nicht Aktionäre der Gesellschaft sein müssen. Die Verwaltungsratsmitglieder werden für eine Frist
von höchstens sechs Jahren gewählt. Der Verwaltungsrat wird von den Aktionären anlässlich der Generalversammlung
gewählt; die Generalversammlung beschließt außerdem die Zahl der Verwaltungsratsmitglieder, ihre Vergütung und die
Dauer ihrer Amtszeit.
Die Verwaltungsratsmitglieder werden durch die Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Aktien gewählt.
Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch einen Beschluss der Gene-
ralversammlung abberufen oder ersetzt werden.
Bei Ausfall eines amtierenden Verwaltungsratsmitgliedes werden die verbleibenden Mitglieder des Verwaltungsrates
die fehlende Stelle zeitweilig ausfüllen; die Aktionäre werden bei der nächsten Generalversammlung eine endgültige Ent-
scheidung über die Ernennung treffen.
Art. 14. Verwaltungsratssitzung. Der Verwaltungsrat wird aus seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden bestimmen. Er
kann einen Sekretär bestimmen, der nicht Mitglied des Verwaltungsrates sein muss und der die Protokolle der Verwal-
tungsratssitzungen und Generalversammlungen erstellt und verwahrt. Der Verwaltungsrat tritt auf Einladung des Ver-
waltungsratsvorsitzenden oder zweier Verwaltungsratsmitglieder an dem in der Einladung angegebenen Ort zusammen.
Der Verwaltungsratsvorsitzende leitet die Verwaltungsratssitzungen und die Generalversammlungen. In seiner Abwe-
senheit können die Aktionäre oder die Mitglieder des Verwaltungsrates ein anderes Mitglied des Verwaltungsrates oder
im Falle der Generalversammlung, eine andere Person mit der Leitung beauftragen.
Der Verwaltungsrat kann leitende Angestellte, einschließlich einen Geschäftsführer und beigeordnete Geschäftsführer
sowie sonstige Angestellte, welche die Gesellschaft für erforderlich hält, für die Ausführung der Geschäftsführung und
Leitung der Gesellschaft ernennen. Diese Ernennungen können jederzeit vom Verwaltungsrat rückgängig gemacht werden.
Die leitenden Angestellten müssen nicht Mitglieder des Verwaltungsrates oder Aktionäre der Gesellschaft sein. Vorbe-
haltlich anderweitiger Bestimmungen durch die Satzung haben die leitenden Angestellten die Rechte und Pflichten, welche
ihnen vom Verwaltungsrat übertragen wurden.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden zu jeder Verwaltungsratssitzung wenigstens vierundzwanzig Stunden vor
dem entsprechenden Datum schriftlich eingeladen, außer in Notfällen, in welchen Fällen die Art des Notfalls in der
Einladung vermerkt wird. Auf diese Einladung kann übereinstimmend schriftlich, durch Telegramm, Telex, Telefax oder
andere, ähnliche Kommunikationsmittel verzichtet werden. Eine eigene Einladung ist nicht notwendig für Sitzungen, wel-
che zu Zeitpunkten und an Orten abgehalten werden, die zuvor in einem Verwaltungsratsbeschluss bestimmt worden
waren.
Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann sich auf jeder Verwaltungsratssitzung schriftlich, durch Telegramm, Telex,
Telefax oder ähnliche Kommunikationsmittel durch ein anderes Verwaltungsratsmitglied vertreten lassen. Ein Verwal-
tungsratsmitglied kann mehrere seiner Kollegen vertreten.
Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann an einer Verwaltungsratssitzung im Wege einer telephonischen Konferenz-
schaltung oder durch ähnliche Kommunikationsmittel, welche ermöglichen, dass sämtliche Teilnehmer an der Sitzung
einander hören können, teilnehmen und diese Teilnahme steht einer persönlichen Teilnahme an dieser Sitzung gleich.
Der Verwaltungsrat kann nur auf ordnungsgemäß einberufenen Verwaltungsratssitzungen handeln. Die Verwaltungs-
ratsmitglieder können die Gesellschaft nicht durch Einzelunterschriften verpflichten, außer im Falle einer ausdrücklichen
entsprechenden Ermächtigung durch einen Verwaltungsratsbeschluss.
Der Verwaltungsrat kann nur dann gültige Beschlüsse fassen oder Handlungen vornehmen, wenn wenigstens die Meh-
rheit der Verwaltungsratsmitglieder oder ein anderes vom Verwaltungsrat festgelegtes Quorum anwesend oder vertreten
sind.
Verwaltungsratsbeschlüsse werden protokolliert und die Protokolle werden vom Vorsitzenden der Verwaltungsrats-
sitzung unterzeichnet. Auszüge aus diesen Protokollen, welche zu Beweiszwecken in gerichtlichen oder sonstigen
Verfahren erstellt werden, sind vom Vorsitzenden der Verwaltungsratssitzung oder zwei Verwaltungsratsmitgliedern
rechtsgültig zu unterzeichnen.
Beschlüsse werden mit Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Verwaltungsratsmitglieder gefasst. Bei Stimmen-
gleichheit fällt dem Vorsitzenden der Verwaltungsratssitzung das entscheidende Stimmrecht zu.
Schriftliche Beschlüsse im Umlaufverfahren, welche von allen Mitgliedern des Verwaltungsrates gebilligt und unter-
zeichnet sind, stehen Beschlüssen auf Verwaltungsratssitzungen gleich; jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann solche
125782
Beschlüsse schriftlich, durch Telegramm, Telex, Telefax oder ähnliche Kommunikationsmittel billigen. Diese Billigung wird
schriftlich zu bestätigen sein und die Gesamtheit der Unterlagen bildet das Protokoll zum Nachweis der Beschlussfassung.
Art. 15. Befugnisse des Verwaltungsrates. Der Verwaltungsrat verfügt über die umfassende Befugnis, alle Verfügungs-
und Verwaltungshandlungen im Rahmen des Gesellschaftszweckes und im Einklang mit der Anlagepolitik gemäß Artikel
18 dieser Satzung vorzunehmen.
Sämtliche Befugnisse, welche nicht ausdrücklich gesetzlich oder durch diese Satzung der Generalversammlung vorbe-
halten sind, können durch den Verwaltungsrat getroffen werden.
Art. 16. Zeichnungsbefugnis. Gegenüber Dritten wird die Gesellschaft rechtsgültig durch die gemeinschaftliche Un-
terschrift zweier Mitglieder des Verwaltungsrates oder durch die gemeinschaftliche oder einzelne Unterschrift von
Personen, welche hierzu vom Verwaltungsrat ermächtigt wurden, verpflichtet.
Art. 17. Übertragung von Befugnissen. Der Verwaltungsrat kann seine Befugnisse im Zusammenhang mit der täglichen
Geschäftsführung der Gesellschaft (einschließlich der Berechtigung, als Zeichnungsberechtigter für die Gesellschaft zu
handeln) und seine Befugnisse zur Ausführung von Handlungen im Rahmen der Geschäftspolitik und des Gesellschaftsz-
weckes an eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen übertragen, wobei diese Personen nicht Mitglieder
des Verwaltungsrates sein müssen und die Befugnisse haben, welche vom Verwaltungsrat bestimmt werden und diese
Befugnisse, vorbehaltlich der Genehmigung des Verwaltungsrates, weiter delegieren können.
Die Gesellschaft kann, wie im Einzelnen in den Verkaufsunterlagen zu den Aktien an der Gesellschaft zu beschreiben
ist, einen Anlageberatungsrahmenvertrag mit einer Gesellschaft («Anlageberater») abschließen, welche im Hinblick auf
die Anlagepolitik der Gesellschaft gemäß Artikel 18 dieser Satzung der Gesellschaft Empfehlungen geben und diese be-
raten. Die Gesellschaft ist bei Ihren Anlageentscheidungen nicht an die Empfehlungen des Anlageberaters gebunden.
Der Verwaltungsrat kann auch Einzelvollmachten durch notarielle oder privatschriftliche Urkunde übertragen.
Art. 18. Anlagepolitik und Anlagebeschränkungen. Der Verwaltungsrat kann, unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Risikostreuung, (i) die Anlagepolitik, (ii) die Sicherungsstrategien für bestimmte Anteilklassen und (iii) die Grundsätze,
welche im Rahmen der Verwaltung und der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft Anwendung finden sollen, jeweils innerhalb
der vom Verwaltungsrat festgelegten Anlagebeschränkungen und im Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen und
aufsichtsrechtlichen Bestimmungen festlegen.
Der Verwaltungsrat kann, im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und in der Weise, wie in den Verkaufsun-
terlagen der Aktien der Gesellschaft beschrieben, beschließen, dass alle oder ein Teil der Vermögenswerte der
Gesellschaft auf gesonderter Grundlage gemeinsam mit anderen Vermögenswerten anderer Anleger, einschließlich an-
derer Organismen für gemeinsame Anlagen und/oder ihrer Teilfonds verwaltet werden.
Die Gesellschaft ist ermächtigt (i) Techniken und Instrumente, welche Wertpapiere zum Gegenstand haben, zu ver-
wenden, wobei solche Techniken und Instrumente im Zusammenhang mit der effizienten Verwaltung des Vermögens
angewandt werden müssen und (ii) Techniken und Instrumente zur Absicherung gegen Devisenkursrisiken im Zusam-
menhang mit der Verwaltung ihrer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu verwenden.
Art. 19. Interessenkonflikt. Verträge und sonstige Geschäfte zwischen der Gesellschaft und einer anderen Gesellschaft
oder Unternehmung werden nicht dadurch beeinträchtigt oder deshalb ungültig, weil ein oder mehrere Verwaltungs-
ratsmitglieder oder Angestellte der Gesellschaft an dieser anderen Gesellschaft oder Unternehmung ein persönliches
Interesse haben oder dort Verwaltungsratsmitglied, Gesellschafter, leitender oder sonstiger Angestellter sind. Jedes Ver-
waltungsratsmitglied und jeder leitende Angestellte der Gesellschaft, welche als Verwaltungsratsmitglied, leitender
Angestellter oder einfacher Angestellter in einer Gesellschaft oder Unternehmung, mit welcher die Gesellschaft Verträge
abschließt oder sonstige Geschäftsbeziehungen eingeht, wird durch diese Verbindung mit dieser anderen Gesellschaft
oder Unternehmung nicht daran gehindert, im Zusammenhang mit einem solchen Vertrag oder einer solchen Geschäfts-
beziehung zu beraten, abzustimmen oder zu handeln.
Sofern ein Verwaltungsratsmitglied oder ein leitender Angestellter der Gesellschaft im Zusammenhang mit einem
Geschäftsvorfall der Gesellschaft ein den Interessen der Gesellschaft entgegengesetztes persönliches Interesse hat, wird
dieses Verwaltungsratsmitglied oder dieser leitende Angestellte dem Verwaltungsrat dieses entgegengesetzte persönliche
Interesse mitteilen und im Zusammenhang mit diesem Geschäftsvorfall nicht an Beratungen oder Abstimmungen teilneh-
men und dieser Geschäftsvorfall wird ebenso wie das persönliche Interesse des Verwaltungsratsmitglieds oder leitenden
Angestellten der nächstfolgenden Generalversammlung berichtet.
«Entgegengesetztes Interesse» gemäß den vorstehenden Bestimmungen bedeutet nicht eine Verbindung mit einer
Angelegenheit, Stellung oder einem Geschäftsvorfall, welche eine bestimmte Person, Gesellschaft oder Unternehmung
umfassen, welche gelegentlich vom Verwaltungsrat nach dessen Ermessen bezeichnet werden.
Art. 20. Vergütung des Verwaltungsrates. Die Vergütungen für Verwaltungsratsmitglieder werden von der Gesell-
schafterversammlung festgelegt. Sie umfassen auch Auslagen und sonstige Kosten, welche den Verwaltungsratsmitgliedern
in Ausübung ihrer Tätigkeit entstehen, einschließlich eventueller Kosten für Rechtsverfolgungsmaßnahmen, es sei denn,
solche seien durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des betreffenden Verwaltungsratsmitglieds veranlasst.
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Art. 21. Wirtschaftsprüfer. Die Rechnungsdaten im Jahresbericht der Gesellschaft werden durch einen Wirtschafts-
prüfer (réviseur d'entreprise agréé) geprüft, welcher von der Generalversammlung ernannt und von der Gesellschaft
vergütet wird.
Der Wirtschaftsprüfer erfüllt sämtliche Pflichten im Sinne des Gesetzes vom 20. Dezember 2002.
Vierter Abschnitt, Generalversammlung - Rechnungsjahr - Ausschüttungen
Art. 22. Generalversammlung. Die Generalversammlung repräsentiert die Gesamtheit der Aktionäre der Gesellschaft.
Ihre Beschlüsse binden alle Aktionäre unabhängig von den Aktienklassen, welche von ihnen gehalten werden. Sie hat die
umfassende Befugnis, Handlungen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft anzuordnen, auszuführen
oder zu genehmigen.
Die Generalversammlung tritt auf Einladung des Verwaltungsrates zusammen.
Sie kann auch auf Antrag von Aktionären, welche wenigstens ein Fünftel des Gesellschaftsvermögens repräsentieren,
zusammentreten.
Die jährliche Generalversammlung wird im Einklang mit den Bestimmungen des Luxemburger Rechts in Luxemburg
an einem in der Einladung angegebenen Ort am ersten Mittwoch des Monats Februar, um 13.30 Uhr abgehalten.
Wenn dieser Tag ein gesetzlicher Feiertag oder Bankfeiertag in Luxemburg ist, wird die jährliche Generalversammlung
am nächstfolgenden Bankarbeitstag abgehalten.
Andere Generalversammlungen können an solchen Orten und zu solchen Zeiten abgehalten werden, wie dies in der
entsprechenden Einladung angegeben wird.
Die Aktionäre treten auf Einladung des Verwaltungsrates, welche die Tagesordnung enthält und wenigstens acht Tage
vor der Generalversammlung an jeden Inhaber von Namensaktien an dessen in dem Aktionärsregister eingetragene
Adresse versandt werden muss, zusammen. Die Mitteilung an die Inhaber von Namensaktien muss auf der Versammlung
nicht nachgewiesen werden. Die Tagesordnung wird vom Verwaltungsrat vorbereitet, außer in den Fällen, in welchen die
Versammlung auf schriftlichen Antrag der Aktionäre zusammentritt, in welchem Falle der Verwaltungsrat eine zusätzliche
Tagesordnung vorbereiten kann.
Sofern Inhaberaktien ausgegeben wurden, wird die Einladung zu der Versammlung zusätzlich entsprechend den ge-
setzlichen Bestimmungen im Memorial «Recueil des Sociétés et Associations», in einer oder mehreren Luxemburger
Zeitungen und in anderen Zeitungen entsprechend der Bestimmung des Verwaltungsrates veröffentlicht.
Wenn sämtliche Aktien als Namensaktien ausgegeben werden und wenn keine Veröffentlichungen erfolgen, kann die
Einladung an die Aktionäre ausschließlich per Einschreiben erfolgen.
Sofern sämtliche Aktionäre anwesend oder vertreten sind und sich selbst als ordnungsgemäß eingeladen und über die
Tagesordnung in Kenntnis gesetzt erachten, kann die Generalversammlung ohne schriftliche Einladung stattfinden.
Der Verwaltungsrat kann sämtliche sonstigen Bedingungen festlegen, welche von den Aktionären zur Teilnahme an
einer Generalversammlung erfüllt werden müssen.
Auf der Generalversammlung werden lediglich solche Vorgänge behandelt, welche in der Tagesordnung enthalten sind
(die Tagesordnung wird sämtliche gesetzlich erforderlichen Vorgänge enthalten) sowie Vorgänge, welche zu solchen
Vorgängen gehören.
Jede Aktie berechtigt, unabhängig von der Aktienklasse zu einer Stimme im Einklang mit den Vorschriften des Luxem-
burger Rechts und dieser Satzung. Ein Aktionär kann sich bei jeder Generalversammlung durch eine schriftliche Vollmacht
an eine andere Person, welche kein Aktionär sein muss und Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft sein kann, vertreten
lassen.
Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen durch das Gesetz oder diese Satzung werden die Beschlüsse auf der Ge-
neralversammlung durch die einfache Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Aktionäre gefasst.
Art. 23. Generalversammlungen der Aktionäre in einer Aktienklasse. Die Aktionäre einer Aktienklasse können zu jeder
Zeit Generalversammlungen im Hinblick auf alle Fragen, welche diese Aktienklasse betreffen, abhalten.
Die Bestimmungen in Artikel 22 Absätze 2, 3, 7, 8, 9, 10 und 11 sind auf solche Generalversammlungen analog an-
wendbar.
Jede Aktie berechtigt zu einer Stimme im Einklang mit den Bestimmungen des Luxemburger Rechts und dieser Satzung.
Aktionäre können persönlich handeln oder sich aufgrund einer Vollmacht durch eine andere Person, welche kein Aktionär
sein muss aber ein Mitglied des Verwaltungsrates sein kann, vertreten lassen.
Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen im Gesetz oder in dieser Satzung werden Beschlüsse der Generalver-
sammlung einer Aktienklasse mit einfacher Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Aktionäre gefasst.
Art. 24. Rechnungsjahr. Das Rechnungsjahr der Gesellschaft endet am Ultimo des Monats Dezember eines jeden Jahres.
Art. 25. Ausschüttungen. Die Generalversammlung einer Aktienklasse wird auf Vorschlag des Verwaltungsrates und
innerhalb der gesetzlichen Grenzen darüber entscheiden, wie der Ertrag aus dieser Aktienklasse zu verwenden ist, sie
kann zu gegebener Zeit Ausschüttungen erklären oder den Verwaltungsrat hierzu ermächtigen.
Auf jede ausschüttungsberechtigte Aktienklasse kann der Verwaltungsrat Zwischenausschüttungen im Einklang mit den
gesetzlichen Bestimmungen beschließen.
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Die Zahlung von Ausschüttungen auf die Inhaber von Namensaktien erfolgt an deren im Aktionärsregister vermerkte
Adressen. Die Zahlung von Ausschüttungen an die Inhaber von Inhaberaktien erfolgt gegen Vorlage des Ertragsscheins
bei den hierzu von der Gesellschaft bezeichneten Stellen.
Ausschüttungen können in einer Währung, zu einem Zeitpunkt und an einem Ort ausbezahlt werden, wie dies der
Verwaltungsrat zu gegebener Zeit bestimmt.
Der Verwaltungsrat kann unbare Ausschüttungen an der Stelle von Barausschüttungen innerhalb der Voraussetzungen
und Bedingungen, wie sie vom Verwaltungsrat festgelegt werden, beschließen.
Jegliche Ausschüttung, welche nicht innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Erklärung eingefordert wird, verfällt zugunsten
der jeweiligen Aktienklasse(n).
Auf Ausschüttungen, welche von der Gesellschaft erklärt und für die Berechtigten zur Verfügung gehalten werden,
erfolgen keine Zinszahlungen.
Fünfter Abschnitt, Schlussbestimmungen
Art. 26. Depotbank. In dem gesetzlich erforderlichen Umfang wird die Gesellschaft einen Depotbankvertrag mit einer
Bank im Sinne des Gesetzes vom 5. April 1993 über den Finanzsektor (FinanzsektorG) («Depotbank») abschließen.
Die Depotbank wird die Pflichten erfüllen und die Verantwortung übernehmen, wie dies in Artikel 16 ff. des Gesetzes
vom 13. Februar 2007 in Verbindung mit den Bestimmungen des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 vorgesehen ist.
Sofern die Depotbank sich aus ihrer Stellung zurückziehen möchte, wird der Verwaltungsrat sich nach Kräften bemü-
hen, eine Nachfolgedepotbank innerhalb von zwei Monaten nach Wirksamwerden der Beendigung der Depotbankbes-
tellung zu finden. Der Verwaltungsrat kann die Ernennung der Depotbank zurücknehmen, er kann jedoch die Depotbank
nicht entlassen, solange keine Nachfolgedepotbank bestellt wurde.
Art. 27. Auflösung der Gesellschaft. Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung und
vorbehaltlich des Quorums und der Mehrheitserfordernisse gemäß Artikel 30 dieser Satzung aufgelöst werden.
Sofern das Gesellschaftsvermögen unter zwei Drittel des Mindestgesellschaftsvermögens gemäß Artikel 5 dieser Sa-
tzung fällt, wird die Frage der Auflösung durch den Verwaltungsrat der Generalversammlung vorgelegt. Die Generalver-
sammlung, welche ohne Quorum entscheiden kann, wird mit der einfachen Mehrheit der auf der Generalversammlung
vertretenen Aktien entscheiden.
Die Frage der Auflösung der Gesellschaft wird des Weiteren der Generalversammlung vorgelegt, sofern das Gesell-
schaftsvermögen unter ein Viertel des Mindestgesellschaftsvermögens gemäß Artikel 5 dieser Satzung fällt; in diesem Falle
wird die Generalversammlung ohne Quorumerfordernis abgehalten und die Auflösung kann durch die Aktionäre ent-
schieden werden, welche ein Viertel der auf der Generalversammlung vertretenen stimmberechtigten Aktien halten.
Die Versammlung muss so rechtzeitig einberufen werden, dass sie innerhalb von vierzig Tagen nach Feststellung der
Tatsache, dass das Netto-Gesellschaftsvermögen unterhalb zwei Drittel bzw. ein Viertel des gesetzlichen Minimums ge-
fallen ist, abgehalten werden kann.
Art. 28. Liquidierung. Die Liquidierung wird durch einen oder mehrere Liquidatoren ausgeführt, welche ihrerseits
natürliche oder juristische Personen sein können und von der Generalversammlung, die auch über ihre Befugnisse und
über ihre Vergütung entscheidet, ernannt werden.
Art. 29. Änderungen der Satzung. Die Satzung kann durch eine Generalversammlung, welche den Quorum- und Meh-
rheitserfordernissen gemäß dem Gesetz vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften einschließlich nachfolgender
Änderungen und Ergänzungen (das «Gesetz vom 10. August 1915») unterliegt, geändert werden.
Art. 30. Begriffsbestimmungen. Maskuline Bezeichnungen dieser Satzung schließen die korrespondierende feminine
Bezeichnung ein und Bezüge auf Personen oder Aktionäre erfassen auch juristische Personen, Personengemeinschaften
oder sonstige organisierte Personenvereinigungen, unabhängig davon ob sie Rechtspersönlichkeit besitzen oder nicht.
Art. 31. Anwendbares Recht. Sämtliche in dieser Satzung nicht geregelten Fragen werden durch die Bestimmungen
des Gesetzes vom 10. August 1915 und der Gesetze vom 20. Dezember 2002 und 13. Februar 2007 geregelt.
<i>Übergangsbestimmungeni>
1) Das erste Rechnungsjahr beginnt mit der Gründung und endet am 31. Dezember 2007.
2) Die erste jährliche Generalversammlung wird am 6. Februar 2008 stattfinden.
<i>Zeichnung des Gründungskapitalsi>
Das Gründungskapital wird wie folgt gezeichnet:
BUILDERS' CREDIT REINSURANCE COMPANY S.A., vorgenannt, zeichnet 310 (dreihundertzehn) Aktien zum Ge-
genwert in USD zum Zeitpunkt der Gründung von insgesamt einunddreißigtausend Euro (EUR 31.000,-).
Damit beträgt das Gründungskapital von 44.447,82 USD insgesamt den Gegenwert zum Zeitpunkt der Gründung von
einunddreißigtausend Euro (EUR 31.000,-). Die Einzahlung des gesamten Gründungskapitals in Höhe von 44.447,82 USD
wurde dem unterzeichneten Notar ordnungsgemäß nachgewiesen.
125785
<i>Erklärungi>
Der amtierende Notar erklärt, dass die in Artikel 26 des Gesetzes vom 10. August 1915 vorgesehenen Bedingungen
erfüllt sind, und bescheinigt dies ausdrücklich.
<i>Gründungskosteni>
Die von der Gesellschaft zu tragenden Gründungskosten werden auf fünftausendfünfhundert Euro (EUR 5.500,-) ve-
ranschlagt.
<i>Gründungsversammlung der Gesellschafti>
Oben angeführte Person, welche das gesamte gezeichnete Gründungskapital vertritt, hat unverzüglich eine Gesell-
schafterversammlung, zu der sie sich als rechtens einberufen bekennt, abgehalten und folgende Beschlüsse gefasst:
I. Zu Mitgliedern des Verwaltungsrates werden ernannt:
John S. Morrey, Manager, BUILDERS' CREDIT REINSURANCE COMPANY S.A., 69, rue de Hobscheid, L-8422 Stein-
fort, Großherzogtum Luxemburg
Lutz Kalkofen, Direktor, BUILDERS' CREDIT REINSURANCE COMPANY S.A., 69, rue de Hobscheid, L-8422 Stein-
fort, Großherzogtum Luxemburg
Silke Büdinger, Bankangestellte, HSBC TRINKAUS INVESTMENT MANAGERS SA, 1-7, rue Nina et Julien Lefèvre,
L-1952 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg
Hans-Joachim Rosteck, Bankdirektor, HSBC TRINKAUS & BURKHARDT (INTERNATIONAL) SA, 1-7, rue Nina et
Julien Lefèvre, L-1952 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg
Die Mandate der Verwaltungsratsmitglieder enden mit der ordentlichen Gesellschafterversammlung des Jahres 2008.
II. Gemäß Artikel 60 des Gesetzes vom 10. August 1915 wird der Verwaltungsrat ermächtigt, die tägliche Geschäfts-
führung auf einzelne seiner Mitglieder zu übertragen.
III. Sitz der Gesellschaft ist 1-7, rue Nina et Julien Lefèvre, L-1952 Luxembourg
IV. Zum Wirtschaftsprüfer wird ernannt:
DELOITTE S.A., 560, rue de Neudorf, L-2220 Luxemburg
Das Mandat des Wirtschaftsprüfers endet mit der ordentlichen Gesellschafterversammlung des Jahres 2008.
Worüber Urkunde, aufgenommen in Luxemburg, am Datum wie eingangs erwähnt.
Und nach Vorlesung und Erklärung alles Vorstehendem an die Erschienene, welche dem unterzeichneten Notar nach
Namen, Zivilstand und Wohnort bekannt ist, hat dieselbe gegenwärtige Urkunde mit dem Notar unterschrieben.
Signé: C. Desnos, M. Lecuit.
Enregistré à Mersch, le 30 octobre 2007. Relation: MER/2007/1540. — Reçu 1.250 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): A. Muller.
Pour expédition conforme, délivrée aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Mersch, le 3 novembre 2007.
M. Lecuit.
Référence de publication: 2007129238/243/688.
(070154325) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 12 novembre 2007.
Bristol-Myers Squibb Luxembourg S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 9.549.365.075,00.
Siège social: L-1746 Luxembourg, 2, rue Joseph Hackin.
R.C.S. Luxembourg B 89.589.
EXTRAIT
<i>Notification rectificativei>
L'associé unique de BRISTOL-MYERS SQUIBB LUXEMBOURG S.à r.l. est une société régie par le droit néerlandais
ayant son siège social au Vijzelmolenlaan 9, 3447 GX, Woerden, Pays-Bas, qui a été erronément inscrite sous la déno-
mination BRISTOL-MYERS SQUIBB PHARMACEUTICALS NETHERLANDS HOLDINGS B.V. alors que sa dénomination
correcte est BMS PHARMACEUTICALS NETHERLANDS HOLDINGS B.V.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
125786
<i>Pour BRISTOL-MYERS SQUIBB LUXEMBOURG S.à r.l.
i>Signature
<i>Avocati>
Référence de publication: 2007125281/267/20.
Enregistré à Luxembourg, le 16 octobre 2007, réf. LSO-CJ05560. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144585) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
KKR Debt Investors I S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 12.500,00.
Siège social: L-2440 Luxembourg, 61, rue de Rollingergrund.
R.C.S. Luxembourg B 131.281.
EXTRAIT
En date du 11 septembre 2007, l'associé unique de la Société, KKR 2006 FUND (OVERSEAS), LIMITED PARTNERSHIP,
a cédé 10.000 parts sociales à KKR 2006 Dl-I L.P., ayant son siège social à Ugland House, P.O. Box 309GT, George Town,
Grand Cayman et immatriculée au registre des îles Caymans sous le numéro 21057, et 2.500 parts sociales à KKR
FINANCIAL HOLDINGS LLC ayant son siège social au 555 California Street, 50th Floor, San Francisco, Etats-Unis.
Dorénavant, la Société aura pour associés KKR 2006 Dl-I L.P. et KKR FINANCIAL HOLDINGS LLC ayant respecti-
vement 10.000 et 2.500 parts sociales.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Signature.
Référence de publication: 2007125280/267/19.
Enregistré à Luxembourg, le 11 octobre 2007, réf. LSO-CJ04463. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144613) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Rendac - C.E.S., Société Anonyme.
Siège social: L-7396 Lorentzweiler, Schwanenthal.
R.C.S. Luxembourg B 20.576.
<i>Procès-verbal de la réunion du conseil d'administration du 15 octobre 2007i>
Les administrateurs de la société susvisée, réunis en conseil, en date du 15 octobre 2007, portent à la connaissance
des tiers que:
L'administrateur S.A. RENDAC BELGIE a changé de dénomination sociale en date du 2 mars 2007.
La nouvelle dénomination est: VION BELGIUM n.v.
Aussi, le conseil d'administration a rédigé le présent procès-verbal aux fins de modification et de mise à jour, auprès
du registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, de la dénomination de l'administrateur en question, confor-
mément aux dispositions de l'article 11 bis § 1, point 3) de la loi modifiée du 10 août 1915.
La désignation dudit administrateur est donc désormais la suivante:
- VION BELGIUM n.v.
n° d'immatriculation: 447.442.489
siège social: Fabriekstraat, 2, B-9470 Denderleeuw, Belgique.
Fait à Lorentzweiler, le 15 octobre 2007.
<i>Pour le conseil d'administration
i>Signature
Référence de publication: 2007125271/578/24.
Enregistré à Luxembourg, le 16 octobre 2007, réf. LSO-CJ05621. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144266) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
125787
LEAF, Société d'Investissement à Capital Variable.
Siège social: L-2453 Luxembourg, 12, rue Eugène Ruppert.
R.C.S. Luxembourg B 37.669.
<i>Extrait du procès-verbal de la réunion du Conseil d'Administration tenue par conférence téléphonique le 13 août 2007i>
Suite aux décisions de ce Conseil d'Administration, le siège social de la Société a été transféré au au 12, rue Eugène
Ruppert, L-2453 Luxembourg avec effet au 1
er
octobre 2007.
Il résulte également des décisions de ce Conseil d'Administration que Madame Annemarie Arens et Monsieur Eduard
Koster ont démissionné de leur mandat d'Administrateur de la Société avec effet au 1
er
octobre 2007.
Le Conseil d'Administration a décidé de coopter Monsieur Jean-Michel Gelhay, 12, rue Eugène Ruppert, L-2453 Lu-
xembourg et Monsieur Donald Villeneuve, 12, rue Eugène Ruppert, L-2453 Luxembourg en tant que nouveaux Adminis-
trateurs pour achever les mandats laissés vacants.
Ces cooptations feront l'objet d'une ratification lors de la prochaine Assemblée Générale des Actionnaires.
Luxembourg, le 5 octobre 2007.
<i>Pour LEAF
i>BANQUE DEGROOF LUXEMBOURG S.A.
<i>Agent Domiciliataire
i>M.-A. Bechet / M. Vermeersch
<i>Directeur Adjoint / Fondé de Pouvoir Principali>
Référence de publication: 2007125269/34/24.
Enregistré à Luxembourg, le 11 octobre 2007, réf. LSO-CJ04270. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144231) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Lux Football Management S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-7739 Colmar-Berg, 4, rue Emile Reding.
R.C.S. Luxembourg B 130.701.
L'Assemblée Générale Extraordinaire du 13 septembre 2007 accepte la démission de M. Sydney Ferreira De Lima et
nomme de M. Jorge Rodrigues Duarte, demeurant 28, an den Aessen, L-5418 Ehnen, comme nouvel administrateur-
délégué de la société avec droit de signature exclusive ou cosignature obligatoire.
<i>Pour LUX FOOTBALL MANAGEMENT S.A.
i>Signature / Signature
<i>Administrateur / Administrateur-déléguéi>
Référence de publication: 2007125275/1113/15.
Enregistré à Luxembourg, le 1
er
octobre 2007, réf. LSO-CJ00447. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144807) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Rendac - C.E.S., Société Anonyme.
Siège social: L-7396 Lorentzweiler, Schwanenthal.
R.C.S. Luxembourg B 20.576.
<i>Extrait du procès-verbal de l'assemblée générale du 20 avril 2007i>
<i>Quatrième Résolutioni>
L'assemblée prend la décision de renommer la société VION BELGIUM n.v. représenté par son représentant fixe, Mr
Ir. A. P. Coule comme administrateur pour une période de six ans, se terminant après l'Assemblée Générale de 2013.
<i>Cinquième Résolutioni>
L'Assemblée prend la décision de renouveler le mandat du réviseur, ATRIO Sàrl, (anciennement COMPAGNIE LU-
XEMBOURGEOISE DE REVISION Sàrl), 2, avenue Charles de Gaulle à Luxembourg, représentée par Monsieur Marc
Thill et Monsieur Patrik Van Cauter, pour une nouvelle période de trois ans, se terminant après l'Assemblée Générale
de 2010.
125788
Strassen, le 25 septembre 2007.
Pour extrait sincère et conforme
Signature
Référence de publication: 2007125272/578/21.
Enregistré à Luxembourg, le 1
er
octobre 2007, réf. LSO-CJ00200. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144266) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
D & P Luxembourg, Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-1661 Luxembourg, 65, Grand-rue.
R.C.S. Luxembourg B 114.154.
Monsieur Benoît Coquelet, né le 18 janvier 1962 à Ixelles en Belgique et demeurant au 155, avenue de Tervuren,
B-1150 Bruxelles, est nommé gérant administratif à compter du 16 avril 2007 pour une durée indéterminée avec le pouvoir
d'engager la société en toutes circonstances par sa seule signature.
Luxembourg, le 9 octobre 2007.
Pour avis sincère et conforme
<i>Pour D&P LUXEMBOURG S.à r.l.
i>INTERFIDUCIAIRE S.A.
Signature
Référence de publication: 2007125274/1261/17.
Enregistré à Luxembourg, le 12 octobre 2007, réf. LSO-CJ04896. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144262) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Skala Benelux Investments S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-1331 Luxembourg, 65, boulevard Grande-Duchesse Charlotte.
R.C.S. Luxembourg B 112.593.
Constituée par-devant M
e
Blanche Moutrier, notaire de résidence à Esch-sur-Alzette, en date du 8 décembre 2005,
acte publié au Mémorial C no 546 du 15 mars 2006.
Le bilan au 31 décembre 2006 a été déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de publication au Mémorial Recueil des Sociétés et Associations.
<i>Pour SKALA BENELUX INVESTMENTS S.à r.l.
i>FORTIS INTERTRUST (LUXEMBOURG) S.A.
Signatures
Référence de publication: 2007125146/29/16.
Enregistré à Luxembourg, le 12 octobre 2007, réf. LSO-CJ04675. - Reçu 22 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070143345) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 19 octobre 2007.
V.D.L. Développement S.A., Société Anonyme.
Capital social: EUR 390.000,00.
Siège social: L-1940 Luxembourg, 174, route de Longwy.
R.C.S. Luxembourg B 105.549.
EXTRAIT
La Société prend acte que le représentant permanent de HALSEY Sàrl, administrateur de la Société est Monsieur
Christophe Gammal, avec adresse professionnelle au 174, route de Longwy, L-1940 Luxembourg.
De telle sorte que le Conseil d'Administration de la Société VDL DEVELOPPEMENT S.A. se compose comme suit:
- Kristel Segers;
- David Harvey;
- HALSEY S.àr.l. représentée par son représentant permanent Monsieur Christophe Gammal.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
125789
HALSEY GROUP Sàrl
<i>Domiciliataire
i>Signatures
Référence de publication: 2007125295/6762/21.
Enregistré à Luxembourg, le 16 octobre 2007, réf. LSO-CJ05806. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144466) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Utu Luxembourg 2 S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 12.500,00.
Siège social: L-2163 Luxembourg, 23, avenue Monterey.
R.C.S. Luxembourg B 127.994.
Il résulte d'une assemblée générale extraordinaire de la société ASBURY TRADING S.à r.l., associé unique de UTU
LUXEMBOURG 2 S.à r.l., intervenue le 24 mai 2007, que sa dénomination sociale a changé en UTU LUXEMBOURG 1
S.à r.l.
<i>Pour la société
i>Signature
Référence de publication: 2007125282/267/15.
Enregistré à Luxembourg, le 5 octobre 2007, réf. LSO-CJ02123. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144581) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Eurofind Food S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2163 Luxembourg, 23, avenue Monterey.
R.C.S. Luxembourg B 104.640.
La société MONICOLE EXPLOITATIEMAATSCHAPPIJ B.V., société avec siège social De Boelelaan 7, 1083 HJ Ams-
terdam, enregistrée sous le numéro 24263487 nommée administrateur en date du 2 mai 2007 pour un mandat d'une
durée de 1 an a désigné Monsieur John Duivenvoorde comme représentant permanent pour toute la durée de son mandat
soit jusqu'à l'assemblée générale statutaire de 2008.
Luxembourg, le 2 mai 2007.
Certifié sincère et conforme
<i>EUROFIND FOOD S.A.
i>Signature / Signature
<i>Administrateur / Administrateuri>
Référence de publication: 2007125341/795/18.
Enregistré à Luxembourg, le 25 septembre 2007, réf. LSO-CI08712. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144399) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Optec S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1321 Luxembourg, 326, rue de Cessange.
R.C.S. Luxembourg B 34.212.
<i>Extrait du procès-verbal de l'assemblée générale ordinaire du 8 mai 2007i>
Il résulte de l'assemblée générale ordinaire du 8 mai 2007, à 11 h 00, que:
Le mandat du Commissaire aux Comptes prenant fin ce jour, l'Assemblée décide de reconduire le mandat de la société
ACOGEST s.à r.l., 74, route de Longwy, L-8080 Bertrange pour une durée de trois ans.
Son mandat prendra fin à l'issue de l'assemblée générale ordinaire de 2010.
Suite à l'arrivée à terme du mandat des trois administrateurs, l'assemblée décide d'appeler aux fonctions d'adminis-
trateur pour une période de trois ans:
1) Monsieur Claude De Pryck, maître électricien, demeurant à Strassen, président du conseil d'administration et ad-
ministrateur-délégué.
2) Madame Monique Magar, employée, demeurant à 326, rue de Cessange L-1321 Luxembourg.
3) Monsieur Jean-Marie Theis, employé, demeurant à Sélange.
125790
Leurs mandats prendront fin à l'issue de l'assemblée générale ordinaire de 2010.
Luxembourg, le 8 mai 2007.
Pour extrait conforme
OPTEC S.A.
Signature
Référence de publication: 2007125325/3222/25.
Enregistré à Luxembourg, le 16 octobre 2007, réf. LSO-CJ05948. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144607) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Accumula Holding S.A., Société Anonyme Soparfi.
Siège social: L-5753 Frisange, 43, Parc Lésigny.
R.C.S. Luxembourg B 122.462.
La société prend note de la démission de Mr Roland Cimolino comme administrateur de la société avec effet au 1
er
octobre 2007.
Luxembourg, le 28 septembre 2007.
Pour avis conforme
FIDUCIAIRE DU LARGE
Signature
Référence de publication: 2007125327/1544/15.
Enregistré à Luxembourg, le 8 octobre 2007, réf. LSO-CJ02740. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144599) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Business Lab Holding S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1219 Luxembourg, 23, rue Beaumont.
R.C.S. Luxembourg B 87.017.
Le bilan au 31 décembre 2006 a été déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 9 octobre 2007.
<i>Pour Le Conseil d'Administration
i>Signature
Référence de publication: 2007125128/535/14.
Enregistré à Luxembourg, le 12 octobre 2007, réf. LSO-CJ04850. - Reçu 24 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070143445) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 19 octobre 2007.
Skala European Investments S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-1331 Luxembourg, 65, boulevard Grande-Duchesse Charlotte.
R.C.S. Luxembourg B 112.594.
Constituée par-devant M
e
Blanche Moutrier, notaire de résidence à Esch-sur-Alzette, en date du 8 décembre 2005,
acte publié au Mémorial C no 546 du 15 mars 2006.
Le bilan au 31 décembre 2006 a été déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de publication au Mémorial Recueil des Sociétés et Associations.
<i>Pour SKALA EUROPEAN INVESTMENTS S.à r.l.
i>FORTIS INTERTRUST (LUXEMBOURG) S.A.
Signatures
Référence de publication: 2007125145/29/16.
Enregistré à Luxembourg, le 12 octobre 2007, réf. LSO-CJ04673. - Reçu 22 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070143343) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 19 octobre 2007.
125791
VTT Finance & Participations S.A., Société Anonyme.
Capital social: EUR 31.000,00.
Siège social: L-1940 Luxembourg, 174, route de Longwy.
R.C.S. Luxembourg B 72.447.
EXTRAIT
La Société prend acte que le représentant permanent de HALSEY Sàrl, administrateur de la Société est Monsieur David
Harvey, avec adresse professionnelle au 174, route de Longwy, L-1940 Luxembourg.
De telle sorte que le Conseil d'Administration de la Société VTT FINANCE & PARTICIPATIONS S.A. se compose
comme suit:
- Kristel Segers;
- David Harvey;
- HALSEY Sàrl représentée par son représentant permanent Monsieur David Harvey.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
HALSEY GROUP Sàrl
<i>Domiciliataire
i>Signatures
Référence de publication: 2007125296/6762/22.
Enregistré à Luxembourg, le 16 octobre 2007, réf. LSO-CJ05801. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144446) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Skala Investments (Luxembourg) S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-1331 Luxembourg, 65, boulevard Grande-Duchesse Charlotte.
R.C.S. Luxembourg B 112.412.
Constituée par-devant M
e
Blanche Moutrier, notaire de résidence à Esch-sur-Alzette, en date du 2 décembre 2005,
acte publié au Mémorial C no 463 du 3 mars 2006.
Le bilan au 31 décembre 2006 a été déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de publication au Mémorial Recueil des Sociétés et Associations.
<i>Pour SKALA INVESTMENTS (LUXEMBOURG) S.à r.l.
i>FORTIS INTERTRUST (LUXEMBOURG) S.A.
Signatures
Référence de publication: 2007125144/29/16.
Enregistré à Luxembourg, le 12 octobre 2007, réf. LSO-CJ04667. - Reçu 22 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070143342) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 19 octobre 2007.
Anthos Immobilière HT S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1724 Luxembourg, 19-21, boulevard du Prince Henri.
R.C.S. Luxembourg B 38.825.
<i>Extrait du procès-verbal de l'assemblée générale ordinaire tenue de manière extraordinaire le 8 octobre 2007i>
<i>Résolutioni>
Les mandats des tous les administrateurs et du commissaire aux comptes venant à échéance, l'assemblée décide de
les élire pour la période expirant à l'assemblée générale statuant sur l'exercice 2007 comme suit:
<i>conseil d'administration:i>
Mme Gabriella Lucchini, directrice de société, demeurant à Brescia (Italie), administrateur;
MM. Francesco Moglia, employé privé, demeurant professionnellement au 19-21, boulevard du Prince Henri, L-1724
Luxembourg, administrateur.
Armand De Biase, employé privé, demeurant professionnellement au 19-21, boulevard du Prince Henri, L-1724
Luxembourg, administrateur.
125792
<i>commissaire aux comptes:i>
ComCo S.A. 35, boulevard du Prince Henri, L-1724 Luxembourg
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Pour extrait conforme
SOCIETE EUROPEENNE DE BANQUE, Société Anonyme
<i>Banque domiciliataire
i>Signatures
Référence de publication: 2007125299/24/26.
Enregistré à Luxembourg, le 16 octobre 2007, réf. LSO-CJ05915. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri>
(signé): G. Reuland.
(070144412) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Valugy S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2551 Luxembourg, 123, avenue du X Septembre.
R.C.S. Luxembourg B 61.264.
Constituée par-devant M
e
Frank Baden, alors notaire de résidence à Luxembourg, en date du 13 octobre 1997, acte
publié au Mémorial C no 44 du 20 janvier 1998. Les statuts ont été modifiés pour la dernière fois par-devant M
e
Frank Baden, prén0ommé, en date du 28 décembre 2000, acte publié au Mémorial C no 690 du 29 août 2001.
Le bilan au 31 décembre 2006 a été déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial Recueil des Sociétés et Associations.
<i>Pour VALUGY S.A.
i>FORTIS INTERTRUST (LUXEMBOURG) S.A.
Signatures
Référence de publication: 2007125143/29/17.
Enregistré à Luxembourg, le 12 octobre 2007, réf. LSO-CJ04663. - Reçu 28 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070143338) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 19 octobre 2007.
Mettle Luxembourg S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-2121 Luxembourg, 231, Val des Bons Malades.
R.C.S. Luxembourg B 83.303.
Les statuts coordonnés suivant l'acte n° 46677 ont été déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxem-
bourg.
J. Elvinger
<i>Notairei>
Référence de publication: 2007125402/211/11.
(070144448) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Digital Realty (Welwyn), Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 12.500,00.
Siège social: L-1717 Luxembourg, 8-10, rue Mathias Hardt.
R.C.S. Luxembourg B 125.239.
Il résulte des résolutions prises par l'associé unique de la Société le 24 août 2007 que:
1. Monsieur Michael Frederick Foust, né le 16 janvier 1956 à Garfield Heights, Etat de Ohio, Etats-Unis, résidant au
560 Mission Street, Suite 2900, San Francisco, Californie 94105, Etats-Unis, a démissionné de son mandat de gérant A,
avec prise d'effet au 24 août 2007.
2. Monsieur Mark Lambourne, né le 19 avril 1961 à llford, Londres, Royaume-Uni, résidant au 10, Discovery Court,
Danville, Californie 94526, Etats-Unis, est révoqué en tant que gérant A de la Société, avec prise d'effet au 24 août 2007.
3. Monsieur Joshua Ananda Mills, né le 20 mai 1971 à Forestville, Californie, Etats-Unis, ayant son adresse profession-
nelle à 560 Mission Street, Suite 2900, San Francisco, CA 94105, Etats-Unis, est nommé gérant A avec prise d'effet au 24
août 2007 pour une durée indéterminée.
125793
4. Monsieur Bernard Geoghegan, né le 20 janvier 1962 à Dublin, Irlande, ayant son adresse professionnelle à Unit 8,
Blanchardstown Corporate Park, Blanchardstown, Dublin 15, Irlande, est nommé gérant A avec prise d'effet au 24 août
2007 pour une durée indéterminée.
Il en résulte que le conseil de gérance de la Société est composé comme suit:
- M. Bernard Geoghegan, gérant A;
- M. Joshua Ananda Mills, gérant A; et
- DOMELS S.à r.l., gérant B.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil Spécial des Sociétés et Associations.
Fait à Luxembourg, le 17 septembre 2007.
<i>Pour la Société
i>Signature
<i>Un mandatairei>
Référence de publication: 2007125329/1035/31.
Enregistré à Luxembourg, le 25 septembre 2007, réf. LSO-CI08523. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri>
(signé): G. Reuland.
(070144584) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
H Haig Acquisitions (Lux) S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 12.500,00.
Siège social: L-1940 Luxembourg, 174, route de Longwy.
R.C.S. Luxembourg B 129.099.
Il résulte d'une convention de cession de parts sociales sous seing privé, entre VISION CAPITAL PARTNERS VI LP,
avec siège social à Trafalgar Court, Les Banques, St Peter Port, Guernesey GYI 3DA et VISION CAPITAL PARTNERS
VI S LP, a limited partnership, avec siège social à Trafalgar Court, Les Banques, St Peter Port, Guernesey GYI 3QL, prenant
effet le 24 septembre 2007, que cinq cents (500) parts sociales de la société à responsabilité limitée H HAIG ACQUISI-
TIONS (LUX) Sàrl, avec siège social à 174, route de Longwy, L-1940 Luxembourg, ont été transférées par VISION
CAPITAL PARTNERS VI LP, préqualifiée, à, VISION CAPITAL PARTNERS VI S LP, préqualifiée.
Il en résulte que VISION CAPITAL PARTNERS VI LP, ne détient plus de parts sociales dans H HAIG ACQUISITIONS
(LUX) Sàrl et que VISION CAPITAL PARTNERS VI S LP détient, depuis le 24 septembre 2007, cinq cents (500) parts
sociales dans H HAIG ACQUISITIONS (LUX) Sàrl.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
HALSEY GROUP Sàrl
<i>Domiciliation agent
i>Signatures
Référence de publication: 2007125356/6762/23.
Enregistré à Luxembourg, le 5 octobre 2007, réf. LSO-CJ02609. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144222) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Business Lab Holding S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1219 Luxembourg, 23, rue Beaumont.
R.C.S. Luxembourg B 87.017.
Le bilan au 30 juin 2007 a été déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 9 octobre 2007.
<i>Pour Le Conseil d'Administration
i>Signature
Référence de publication: 2007125127/535/14.
Enregistré à Luxembourg, le 12 octobre 2007, réf. LSO-CJ04848. - Reçu 24 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070143441) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 19 octobre 2007.
125794
Business Lab Holding S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1219 Luxembourg, 23, rue Beaumont.
R.C.S. Luxembourg B 87.017.
Le bilan au 31 décembre 2005 a été déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 9 octobre 2007.
<i>Pour Le Conseil d'Administration
i>Signature
Référence de publication: 2007125126/535/14.
Enregistré à Luxembourg, le 12 octobre 2007, réf. LSO-CJ04844. - Reçu 22 euros.
<i>Le Receveuri>
(signé): G. Reuland.
(070143436) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 19 octobre 2007.
R.C. Lux S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1413 Luxembourg, 3, place Dargent.
R.C.S. Luxembourg B 61.039.
<i>Extraits des résolutions prises lors de l'Assemblée Générale Statutaire tenue au siège social le 25 mai 2007i>
- Les mandats, en tant qu'administrateur, de M. Alexis De Bernardi, né le 13 février 1975 à Luxembourg, avec adresse
professionnelle au 17, rue Beaumont, L-1219 Luxembourg, Monsieur Robert Reggiori né le 15 novembre 1966 à Metz,
avec adresse professionnelle au 17, rue Beaumont L-1219 Luxembourg et Monsieur Roger Caurla, maître en droit, né le
30 octobre 1955 à Esch-sur-Alzette, demeurant au 19, rue de Champs, L-3912 sont reconduits pour une période statutaire
de 6 ans jusqu'à l'assemblée de 2013.
- le mandat, en tant que commissaire aux comptes, de la société TRIPLE A CONSULTING, société anonyme, dont le
siège se trouve au 2 Millegässel, L-2156 Luxembourg, inscrite au Registre de Commerce et des Sociétés de Luxembourg
sous le n° 61.417 est reconduit pour une période statutaire de 6 ans jusqu'à l'assemblée de 2013.
- le mandat, en tant que réviseur externe pour le contrôle des comptes consolidés, de la société L'ALLIANCE REVI-
SION, S.à r.l., ayant son siège social au 54, avenue Pasteur, L-2310 Luxembourg, inscrite au Registre de Commerce et
des Sociétés de Luxembourg sous le n° 46.498 est reconduit pour une période statutaire de 6 ans jusqu'à l'assemblée de
2013
Certifié sincère et conforme
<i>Pour R.C. LUX S.A.
i>COMPANIES & TRUSTS PROMOTION S.A.
Signature
Référence de publication: 2007125345/696/26.
Enregistré à Luxembourg, le 16 octobre 2007, réf. LSO-CJ05636. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144298) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Pamekas Investments S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1611 Luxembourg, 41, avenue de la Gare.
R.C.S. Luxembourg B 94.536.
Le bilan au 31 décembre 2004 a été déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 18 octobre 2007.
Signature
<i>Un mandatairei>
Référence de publication: 2007125051/263/14.
Enregistré à Luxembourg, le 16 octobre 2007, réf. LSO-CJ05610. - Reçu 16 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070143507) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 19 octobre 2007.
125795
Henderson Horizon Fund, Société d'Investissement à Capital Variable.
Siège social: L-2227 Luxembourg, 23, avenue de la Porte-Neuve.
R.C.S. Luxembourg B 22.847.
Le bilan au 30 juin 2007 a été déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 12 octobre 2007.
BNP PARIBAS SECURITIES SERVICES, LUXEMBOURG BRANCH
Signatures
Référence de publication: 2007125124/3085/14.
Enregistré à Luxembourg, le 17 octobre 2007, réf. LSO-CJ06560. - Reçu 128 euros.
<i>Le Receveuri>
(signé): G. Reuland.
(070143528) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 19 octobre 2007.
ArvinMeritor Investment (Luxembourg) Limited, Société à responsabilité limitée.
Capital social: GBP 8.000,00.
Siège social: L-1882 Luxembourg, 5, rue Guillaume Kroll.
R.C.S. Luxembourg B 84.358.
EXTRAIT
Suite à un transfert de parts sociales en date du 27 septembre 2007, l'associé unique de la Société, ArvinMeritor
SWEDEN AB a transféré la totalité des parts sociales de la Société à ArvinMeritor HOLDINGS MEXICO, LLC, une limited
liability company, constituée et existante sous les lois de l'Etat de Delaware, Etats-Unis d'Amérique, ayant son siège social
à Corporation Trust Center, 1209 Orange Street, Wilmington, Delaware, County of New Castle, Etats-Unis d'Amérique
inscrite auprès du Department of State, Division of Corporations sous le numéro 3862880, de sorte à ce que ArvinMeritor
HOLDINGS MEXICO, LLC est désormais l'associé unique de la Société.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 4 octobre 2007.
<i>Pour la Société
i>Signature
Référence de publication: 2007125362/260/21.
Enregistré à Luxembourg, le 8 octobre 2007, réf. LSO-CJ02860. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144214) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Oryx s. à r. l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-8284 Kehlen, 43, rue de Kopstal.
R.C.S. Luxembourg B 12.026.
<i>Ausserordentliche Hauptversammlung vom 9. Februar 2007i>
Der alleinige Gesellschafter fasste folgende Beschlüsse:
1. Der Rücktritt zum 31. Dezember 2006 von Frau Martina Van Gool, administrative Geschäftsführerin, und von Herrn
Victor Kesber, technischer Geschäftsführer der ORYX s.à r.l., wird gebilligt.
2. Herr Jean Wagner, geboren am 6. Oktober 1951 in Luxemburg, wohnhaft in 43, rue de Kopstal, L-8284 Kehlen,
wird auf unbestimmte Dauer zum neuen und alleinigen Geschäftsführer der Gesellschaft ernannt.
3. Die Gesellschaft wird nach aussen verpflichtet durch die alleinige Unterschrift des neuen Geschäftsführers.
Da keine anderen Punkte auf der Tagesordnung standen, wurde diese Hauptversammlung abgeschlossen.
Kehlen, den 9. Februar 2007.
J. Wagner
<i>Der alleinige Gesellschafteri>
Référence de publication: 2007125354/545/20.
Enregistré à Luxembourg, le 21 septembre 2007, réf. LSO-CI07572. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144233) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
125796
Chichicastenango Holding S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1219 Luxembourg, 17, rue Beaumont.
R.C.S. Luxembourg B 60.161.
Le Conseil accepte la démission de Madame Romaine Scheifer-Gillen de son poste d'administrateur.
Monsieur Dante Ferroli, Industriel, né le 17 décembre 1929 à Monteforte D'Alpone, Italie, avec adresse professionnelle
au 78/A Via Ritonda, I-37047 San Bonifacio, est nommé nouvel administrateur de la société. Son mandat viendra à échéance
lors de l'Assemblée Générale Statutaire de l'an 2009. L'Assemblée Générale des Actionnaires, lors de sa prochaine
réunion, procédera à l'élection définitive.
Luxembourg, le 11 octobre 2007.
Pour extrait sincère et conforme
<i>Pour CHICHICASTENANGO HOLDING S.A.
i>M.-F. Ries-Bonani / A. De Bernardi
<i>Administrateur / Administrateuri>
Référence de publication: 2007125353/545/20.
Enregistré à Luxembourg, le 16 octobre 2007, réf. LSO-CJ05615. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144237) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
DMB Holding S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-2134 Luxembourg, 52, rue Charles Martel.
R.C.S. Luxembourg B 52.873.
<i>Extrait du procès-verbal de l'Assemblée Générale du 1 i>
<i>eri>
<i> juin 2007i>
L'Assemblée Générale constante l'échéance de tous les mandats sociaux et les confie pour une période de 6 ans de
sorte que ceux-ci prendront fin lors de l'Assemblée Générale de 2013 aux personnes suivantes:
<i>Administrateurs:i>
- Monsieur Carol De Meester, demeurant au 4A, Isle-le-pré, B-6600 Bastogne
- Monsieur Fabien De Meester, demeurant au 46, rue de Luxembourg, B-6900 Marche-en-Famenne
- Madame Denise Schreiner-Hahn, demeurant au 22, Kautebacherwee, L-9674 Nocher
<i>Commissaire:i>
- Monsieur Jean-Paul Elvinger, demeurant au 52, rue Charles Martel, L-2134 Luxembourg.
Signature.
Référence de publication: 2007125351/574/19.
Enregistré à Luxembourg, le 4 septembre 2007, réf. LSO-CI00276. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144246) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Ferroli International S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1219 Luxembourg, 17, rue Beaumont.
R.C.S. Luxembourg B 60.458.
<i>Ei>
Le Conseil accepte la démission de Madame Marie-Fiore Ries-Bonani de son poste d'administrateur.
Monsieur Dante Ferroli, Industriel, né le 17 décembre 1929 à Monteforte D'Alpone, Italie, avec adresse professionnelle
au 78/A Via Ritonda, I-37047 San Bonifacio, est nommé nouvel administrateur de la société. Son mandat viendra à échéance
lors de l'Assemblée Générale Statutaire de l'an 2009. L'Assemblée Générale des Actionnaires, lors de sa prochaine
réunion, procédera à l'élection définitive.
125797
Luxembourg, le 11 octobre 2007.
Pour extrait sincère et conforme
<i>Pour FERROLI INTERNATIONAL S.A.
i>J.-M. Heitz / A. De Bernardi
<i>Administrateur / Administrateuri>
Référence de publication: 2007125352/545/20.
Enregistré à Luxembourg, le 16 octobre 2007, réf. LSO-CJ05598. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144240) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Gemat Grue Service S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-5655 Mondorf-les-Bains, 2, Passage Bernard Simminger.
R.C.S. Luxembourg B 60.511.
EXTRAIT
Il résulte du procès-verbal de la réunion du conseil d'administration, tenue en date du 24 août 2007 que:
1) Conformément à l'autorisation préalable donnée par l'assemblée générale des actionnaires en date du 26 août 1997,
le conseil d'administration a nommé Monsieur Jean-Luc Wastiaux, né le 15 février 1947 à F-Jeumont (Nord), dirigeant
d'entreprise, demeurant à F-57640 Vigy, Olgy, 5, rue de la Moselle, en qualité d'administrateur-délégué de la société, avec
effet rétroactif au 26 août 1997, lequel est habilité à engager la société sous sa seule signature, dans le cadre de la gestion
journalière dans son sens le plus large, y compris toutes opérations bancaires.
2) Conformément à l'autorisation préalable donnée par l'assemblée générale des actionnaires en date du 24 août 2007,
le conseil d'administration a nommé Madame Gisèle Hoch-Wentzlow, administrateur de société, née le 3 septembre
1952 à F-Thionville, demeurant à F-57310 Bertrange, 4, Impasse des Mirabelles, en qualité d'administratrice-déléguée de
la société, laquelle est habilitée à engager la société sous sa seule signature, dans le cadre de la gestion journalière dans
son sens le plus large, y compris toutes opérations bancaires.
<i>Pour la société
i>Signature
<i>Un mandatairei>
Référence de publication: 2007125349/1123/24.
Enregistré à Luxembourg, le 1
er
octobre 2007, réf. LSO-CJ00468. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144251) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Element Six S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1511 Luxembourg, 121, avenue de la Faïencerie.
R.C.S. Luxembourg B 93.181.
Il est porté à la connaissance des tiers que l'adresse de M. Carl Christian Hultner, administrateur et administrateur-
délégué de la Société, est désormais au 2, Christchurch Cottages, Christchurch Road, Virginia Water, GB-Surrey GU25
4PT.
Pour avis sincère et conforme
<i>Pour ELEMENT SIX S.A.
i>Signature
<i>Un mandatairei>
Référence de publication: 2007125361/6341/16.
Enregistré à Luxembourg, le 15 octobre 2007, réf. LSO-CJ05266. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144209) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
125798
AI Maha Investment Company S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 12.500,00.
Siège social: L-1717 Luxembourg, 8-10, rue Mathias Hardt.
R.C.S. Luxembourg B 123.790.
<i>Extrait des résolutions prises par l'associé unique de la Sociétéi>
Par résolutions prises en date du 27 septembre 2007, l'associé unique de la Société a accepté les démissions de
Messieurs Hassein Ali A. Al Abdulla, Ahmad Mohamed Al Sayed et Mansour Ibrahim Saad Ibrahim Al Mahmoud des postes
de gérants de la Société.
L'associé unique de la Société décide ensuite de nommer avec effet au 27 septembre 2007 les personnes suivantes aux
postes de gérants:
- M. Nasser Hassen F. H. Al-Ansari, gérant, ayant pour adresse professionnelle Lusail Visitor Center, Doha, Qatar
- M. Patrick Chenel, gérant, ayant pour adresse professionnelle Luisal Visitor Center, Doha, Qatar
- M. John Ward, gérant, ayant pour adresse professionnelle Lusail Visitor Center, Doha, Qatar.
Pour extrait
<i>Pour Al MAHA INVESTMENT COMPANY S. à r.l.
i>Signature
<i>Un mandatairei>
Référence de publication: 2007125363/5499/23.
Enregistré à Luxembourg, le 8 octobre 2007, réf. LSO-CJ02887. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144230) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
CMS Management Services S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2346 Luxembourg, 20, rue de la Poste.
R.C.S. Luxembourg B 81.525.
<i>Extrait des Minutes de l'Assemblée Générale Ordinaire des Actionnaires qui s'est tenue le 6 septembre 2007i>
A l'Assemblée Générale Ordinaire des Actionnaires de CMS MANAGEMENT SERVICES S.A. (la «Société»), il a été
décidé comme suit:
- d'accepter la démission de Monsieur Michel Van Krimpen en tant qu'Administrateur de la Société, avec effet au 1
er
septembre 2007;
- d'accepter la démission de Monsieur Hille-Paul Schut en tant que Fondé de Pouvoir A avec effet au 1
er
septembre
2007;
- de nommer Monsieur Hille-Paul Schut, ayant son adresse professionnelle au 20, rue de la Poste, L-2346 Luxembourg,
en qualité d'administrateur de la société avec effet au 1
er
septembre 2007;
- d'accepter la démission de Monsieur Mark Beckett en tant que Fondé de Pouvoir A avec effet au 1
er
septembre
2007;
- de nommer Monsieur Mark Beckett, ayant son adresse professionnelle au 20, rue de la Poste, L-2346 Luxembourg,
en qualité d'administrateur de la société avec effet au 1
er
septembre 2007.
L'ensemble des mandats expirant lors de l'Assemblée Générale qui devra se tenir 2012.
Luxembourg, le 6 septembre 2007.
D. Van Der Molen
<i>Administrateur-déléguéi>
Référence de publication: 2007125373/710/25.
Enregistré à Luxembourg, le 2 octobre 2007, réf. LSO-CJ00944. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144346) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
125799
FTFIP Finland (Lux) S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 12.500,00.
Siège social: L-2340 Luxembourg, 26, rue Philippe II.
R.C.S. Luxembourg B 119.763.
Le gérant de la société, Iain Macleod a désormais l'adresse privée suivante:
- 59, Cité Millewee, L-8064 Betrange.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
<i>Pour FTFIP FINLAND (LUX) S.à r.l.
i>Signature
<i>Géranti>
Référence de publication: 2007125366/710/16.
Enregistré à Luxembourg, le 4 octobre 2007, réf. LSO-CJ01731. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri>
(signé): G. Reuland.
(070144323) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
D.B. Zwirn NIB Holdings (Lux) S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 12.500,00.
Siège social: L-2340 Luxembourg, 26, rue Philippe II.
R.C.S. Luxembourg B 113.976.
L'associé de la société, POPLAR (LUX) S.à r.l. a désormais l'adresse professionnelle suivante:
- 26, rue Philippe II, L-2340 Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
<i>Pour D.B. ZWIRN NIB HOLDINGS (LUX) S.àr.l.
i>Signatures
<i>Géranti>
Référence de publication: 2007125365/710/16.
Enregistré à Luxembourg, le 4 octobre 2007, réf. LSO-CJ01722. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144320) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Rütli S.àr.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-1466 Luxembourg, 6, rue Jean Engling.
R.C.S. Luxembourg B 85.672.
EXTRAIT
Il résulte d'une convention de cession de parts sociales sous seing privé avec effet au 20 février 2007 que Monsieur
Mario Meyer, demeurant à L-1363 Howald, 1, rue du Couvent, a cédé 75 (soixante-quinze) parts sociales qu'il détient
dans la société RÜTLI S.à r.l. à Madame Annick Schrouben, demeurant à L-1363 Howald, 1, rue du Couvent.
Par conséquent, à compter du 20 février 2007, la répartition du capital social de la société est comme suit:
Parts
- Madame Annick Schrouben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
75
- Monsieur Mario Meyer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
25
Total . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
100
Luxembourg, le 7 mars 2007.
Pour extrait conforme
M
e
J. Mosar
<i>Le mandataire de la sociétéi>
Référence de publication: 2007125357/271/22.
Enregistré à Luxembourg, le 13 mars 2007, réf. LSO-CC03206. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144191) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
125800
Albion Holdco S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 12.500,00.
Siège social: L-2346 Luxembourg, 20, rue de la Poste.
R.C.S. Luxembourg B 122.638.
<i>Extrait des résolutions de l'associé du 10 août 2007i>
L'associé de ALBION HOLDCO S.à r.l. (la «Société»), a décidé comme suit:
- d'accepter la démission de Monsieur Michel Van Krimpen en tant que gérant de la société et ce avec effet immédiat.
- de nommer Madame Claudine Schinker, née le 31 mars 1964 à Petange, Luxembourg, ayant son adresse profession-
nelle au 20, rue de la Poste, L-2346 Luxembourg, en tant que de gérante de la Société et ce avec effet immédiat.
Luxembourg, le 18 septembre 2007.
C. Schinker.
Référence de publication: 2007125370/710/16.
Enregistré à Luxembourg, le 25 septembre 2007, réf. LSO-CI08903. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri>
(signé): G. Reuland.
(070144335) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
SBRE RR Holdco S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 12.500,00.
Siège social: L-2346 Luxembourg, 20, rue de la Poste.
R.C.S. Luxembourg B 121.105.
<i>Extrait des résolutions de l'associé du 10 août 2007i>
L'associé de SBRE RR HOLDCO S.à r.l. (la «Société»), a décidé comme suit:
- d'accepter la démission de Monsieur Michel Van Krimpen en tant que gérant de la société et ce avec effet immédiat.
- de nommer Madame Claudine Schinker, née le 31 mars 1964 à Pétange, Luxembourg, ayant son adresse profession-
nelle au 20, rue de la Poste, L-2346 Luxembourg, en tant que de gérante de la Société et ce avec effet immédiat.
Luxembourg, le 18 septembre 2007.
C. Schinker.
Référence de publication: 2007125371/710/16.
Enregistré à Luxembourg, le 25 septembre 2007, réf. LSO-CI08901. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144337) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Tomkins Luxembourg S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-2240 Luxembourg, 23-25, rue Notre-Dame.
R.C.S. Luxembourg B 86.644.
Les statuts coordonnés suivant l'acte n° 49160 ont été déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxem-
bourg.
J. Elvinger
<i>Notairei>
Référence de publication: 2007125418/211/11.
(070144428) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
TS Eurosquare Holdings II S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-1736 Senningerberg, 1B, Heienhaff.
R.C.S. Luxembourg B 111.848.
Les statuts coordonnés suivant l'acte n° 49113 ont été déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxem-
bourg.
J. Elvinger
<i>Notairei>
Référence de publication: 2007125417/211/11.
(070144423) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
125801
SBRE RR Retail Prop S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 12.500,00.
Siège social: L-2346 Luxembourg, 20, rue de la Poste.
R.C.S. Luxembourg B 121.108.
<i>Extrait des résolutions de l'associé du 10 août 2007i>
L'associé de SBRE RR RETAIL PROP S.à r.l. (la «Société»), a décidé comme suit:
- d'accepter la démission de Monsieur Michel Van Krimpen en tant que gérant de la société et ce avec effet immédiat.
- de nommer Madame Claudine Schinker, née le 31 mars 1964 à Pétange, Luxembourg, ayant son adresse profession-
nelle au 20, rue de la Poste, L-2346 Luxembourg, en tant que de gérante de la Société et ce avec effet immédiat.
Luxembourg, le 18 septembre 2007.
C. Schinker.
Référence de publication: 2007125372/710/16.
Enregistré à Luxembourg, le 25 septembre 2007, réf. LSO-CI08898. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri>
(signé): G. Reuland.
(070144340) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Delta Perspectives, Société Anonyme.
Siège social: L-2212 Luxembourg, 6, place de Nancy.
R.C.S. Luxembourg B 106.398.
<i>Extrait de l'assemblée générale du 4 octobre 2007i>
Le commissaire de la société est PKF ABAX AUDIT, 6, Place de Nancy, L-2212 Luxembourg, R.C.S. B27.761.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Fait à Luxembourg, le 15 octobre 2007.
<i>Pour la société
i>PKF WEBER & BONTEMPS
Signature
Référence de publication: 2007125374/592/16.
Enregistré à Luxembourg, le 16 octobre 2007, réf. LSO-CJ06085. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144387) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Mettle Luxembourg S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-2121 Luxembourg, 231, Val des Bons Malades.
R.C.S. Luxembourg B 83.303.
Les statuts coordonnés suivant l'acte n° 46868 ont été déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxem-
bourg.
J. Elvinger
<i>Notairei>
Référence de publication: 2007125403/211/11.
(070144452) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Dynamic Asset Management Company (Luxembourg) S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1249 Luxembourg, 15, rue du Fort Bourbon.
R.C.S. Luxembourg B 63.960.
Statuts coordonnés déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
J. Baden
<i>Notairei>
Référence de publication: 2007125410/7241/11.
(070144558) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
125802
Sagres (Lux) S. à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 12.500,00.
Siège social: L-2340 Luxembourg, 26, rue Philippe II.
R.C.S. Luxembourg B 124.301.
L'associé de la société, D.B. ZWIRN GLOBAL (LUX) S.à r.l. a désormais l'adresse professionnelle suivante:
- 26, rue Philippe II, L-2340 Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
<i>Pour SAGRES (LUX) S.à r.l.
i>Signatures
<i>Géranti>
Référence de publication: 2007125369/710/16.
Enregistré à Luxembourg, le 4 octobre 2007, réf. LSO-CJ01720. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri>
(signé): G. Reuland.
(070144333) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Multisegmentos (Lux) S. à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 12.500,00.
Siège social: L-2340 Luxembourg, 26, rue Philippe II.
R.C.S. Luxembourg B 124.302.
L'associé de la société, D.B. ZWIRN GLOBAL (LUX) S.à r.l. a désormais l'adresse professionnelle suivante:
- 26, rue Philippe II, L-2340 Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
<i>Pour MULTISEGMENTOS (LUX) S.à r.l.
i>Signatures
<i>Géranti>
Référence de publication: 2007125368/710/16.
Enregistré à Luxembourg, le 4 octobre 2007, réf. LSO-CJ01725. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144332) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Tomkins Engineering S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-2240 Luxembourg, 23-25, rue Notre-Dame.
R.C.S. Luxembourg B 115.660.
Les statuts coordonnés suivant l'acte n° 49161 ont été déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxem-
bourg.
J. Elvinger
<i>Notairei>
Référence de publication: 2007125421/211/11.
(070144447) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Tomkins Overseas Financing S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-2240 Luxembourg, 23-25, rue Notre-Dame.
R.C.S. Luxembourg B 86.642.
Les statuts coordonnés suivant l'acte n° 49163 ont été déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxem-
bourg.
J. Elvinger
<i>Notairei>
Référence de publication: 2007125420/211/11.
(070144442) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
125803
WestLB Mellon Horizon Fund, Société d'Investissement à Capital Variable.
Siège social: L-1855 Luxembourg, 49, avenue J.F. Kennedy.
R.C.S. Luxembourg B 118.968.
Faisant suite à une résolution Circulaire du 5 août 2007,
Massimoluca Mattioli
Est déclarée Administrateur démissionnaire en date du 5 août 2007.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 11 octobre 2007.
<i>Pour STATE STREET BANK LUXEMBOURG S.A.
i>Signature
Référence de publication: 2007125383/1229/16.
Enregistré à Luxembourg, le 16 octobre 2007, réf. LSO-CJ05576. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri>
(signé): G. Reuland.
(070144548) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Provider Holdings, Société Anonyme.
Siège social: L-1520 Luxembourg, 6, rue Adolphe Fischer.
R.C.S. Luxembourg B 40.480.
<i>Extrait des résolutions adoptées par l'assemblée générale statutaire des actionnaires en date du 14 septembre 2007i>
Les mandats des administrateurs et du commissaire aux comptes sont renouvelés jusqu'à la date de la prochaine
assemblée générale statutaire prévue en 2008, à savoir:
1. Administrateurs:
1.1. SOLON (MANAGEMENT) LIMITED, 9 Columbus Centre, Pelican Drive, Road Town, British Virgin Islands.
1.2. Monsieur Rory Charles Kerr, 16 Windsor Place, Dublin 2, Ireland.
1.3. SOLON DIRECTOR LIMITED, SuiteE-2, Union Court Building, Elizabeth Avenue and Shirley Street, Nassau, Ba-
hamas.
2. Commissaire aux comptes:
2.1. FIDUCIAIRE NATIONALE, 2, rue de l'Avenir, L-1147 Luxembourg.
Luxembourg, le 16 octobre 2007.
Pour extrait conforme
<i>Pour la société
i>Signature
<i>Un mandatairei>
Référence de publication: 2007125347/631/24.
Enregistré à Luxembourg, le 4 octobre 2007, réf. LSO-CJ01552. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144272) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Solideal International S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1643 Luxembourg, 4, rue de la Grève.
R.C.S. Luxembourg B 77.607.
Le bilan au 31 mars 2007 a été déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
<i>SOLIDEAL INTERNATIONAL S.A.
i>J. Deraedt
<i>Administrateur-Délégué, Président du Conseil d'Administrationi>
Référence de publication: 2007125510/795/14.
Enregistré à Luxembourg, le 18 octobre 2007, réf. LSO-CJ06584. - Reçu 32 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144147) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
125804
Growing Real Estate S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1946 Luxembourg, 26, rue Louvigny.
R.C.S. Luxembourg B 121.773.
<i>Extract of the resolutions taken by the Board of Directors on April 2nd, 2007i>
- According to the article 64 (2) of the amended law of August 10th 1915, relating to the commercial companies, the
Directors appoint Mr Harald Charbon as Chairman of the Board, who will act as such the whole period of his mandate
(until the Annual General Meeting 2012).
For true copy
Suit la traduction française de ce qui précède:
<i>Extrait des résolutions prises lors du Conseil d'Administration du 2 avril 2007i>
- Conformément à l'article 64 (2) de la loi modifiée du 10 août 1915, relative aux sociétés commerciales, les Admi-
nistrateurs procèdent à l'élection de Monsieur Harald Charbon comme Président de leur Conseil d'Administration pour
la durée de son mandat actuel d'Administrateur
soit jusqu'à l' Assemblée Générale de l'an 2012.
Certifié sincère et conforme
<i>GROWING REAL ESTATE S.A.
i>Signature / Signature
<i>Director / Directori>
Référence de publication: 2007125344/795/24.
Enregistré à Luxembourg, le 19 septembre 2007, réf. LSO-CI06289. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144299) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Art Properties Holding S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2530 Luxembourg, 10A, rue Henri M. Schnadt.
R.C.S. Luxembourg B 83.367.
<i>Extrait de l'Assemblée Générale Annuelle tenue à Luxembourg le 8 octobre 2007i>
L'Assemblée constate et accepte la démission de Madame Catherine Calvi au poste d'administrateur.
L'Assemblée décide de nommer comme nouvel administrateur Monsieur Stéphane Liegeois, employé privé, avec
adresse professionnelle au 10A, rue Henri M. Schnadt, L-2530 Luxembourg.
Le nouvel administrateur ainsi nommé, terminera le mandat accordé à son prédécesseur, jusqu'à l'assemblée générale
à tenir en 2009.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
P. Rochas
<i>Administrateuri>
Référence de publication: 2007125346/636/18.
Enregistré à Luxembourg, le 15 octobre 2007, réf. LSO-CJ05114. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144276) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Bluespace Holding Sàrl, Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-1724 Luxembourg, 9A, boulevard du Prince Henri.
R.C.S. Luxembourg B 109.512.
Le bilan au 31 décembre 2006 a été déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 4 octobre 2007.
Signature.
Référence de publication: 2007125456/4191/12.
Enregistré à Luxembourg, le 8 octobre 2007, réf. LSO-CJ02851. - Reçu 26 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144225) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
125805
Luxair Commuter S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2987 Luxembourg, Aéroport de Luxembourg.
R.C.S. Luxembourg B 24.745.
<i>Extrait de l'assemblée générale ordinaire des actionnaires de la société tenue le 14 mai 2007 à l'aéroport de Luxembourgi>
«Le mandat de tous les administrateurs actuels venant à expiration, l'assemblée prend la résolution suivante:
Sont nommés administrateurs pour un terme d'une durée d'une année, venant à échéance lors de l'assemblée générale
ordinaire statuant sur les comptes de l'exercice arrêté le 31 décembre 2007:
- M. Adrien Ney, demeurant professionnellement à l'Aéroport de Luxembourg, L-2987 Luxembourg
- M. Laurent Jossart, demeurant professionnellement à l'Aéroport de Luxembourg, L-2987 Luxembourg
- M. Michel Folmer, demeurant professionnellement à l'Aéroport de Luxembourg, L-2987 Luxembourg.
L'assemblée décide de donner mandat de commissaire pour une année à PricewaterhouseCoopers, 400, route d'Esch,
L-1471 Luxembourg, en remplacement du Service Audit interne de LUXAIR S.A., Aéroport de Luxembourg, L-2987
Luxembourg.»
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 12 octobre 2007.
<i>Pour LUXAIR COMMUTER S.A.
i>Signature
Référence de publication: 2007125381/1706/23.
Enregistré à Luxembourg, le 16 octobre 2007, réf. LSO-CJ05914. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144510) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
AOCZ Investment Holdings (Lux) S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 12.500,00.
Siège social: L-2340 Luxembourg, 26, rue Philippe II.
R.C.S. Luxembourg B 113.266.
L'associé de la société, D.B. ZWIRN SPECIAL OPPORTUNITIES FUND, L.P. a désormais l'adresse professionnelle
suivante:
- CORPORATION TRUST CENTER, 1209 Orange Street, Wilmington, DE 19801, Etats Unis d'Amerique.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
<i>Pour AOCZ INVESTMENT HOLDINGS (LUX) S.à r.l.
i>Signatures
<i>Géranti>
Référence de publication: 2007125367/710/17.
Enregistré à Luxembourg, le 4 octobre 2007, réf. LSO-CJ01719. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144328) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Bocaril Holding S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-2163 Luxembourg, 23, avenue Monterey.
R.C.S. Luxembourg B 25.418.
Le bilan au 31 décembre 2006 a été déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
<i>BOCARIL HOLDING S.A.
i>F. Dumont / C. François
<i>Administrateur / Administrateuri>
Référence de publication: 2007125513/795/14.
Enregistré à Luxembourg, le 18 octobre 2007, réf. LSO-CJ06613. - Reçu 26 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144149) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
125806
Westwood S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2227 Luxembourg, 23, avenue de la Porte-Neuve.
R.C.S. Luxembourg B 88.748.
Le bilan au 31 décembre 2006 a été déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 8 octobre 2007.
Signatures.
Référence de publication: 2007125463/1172/12.
Enregistré à Luxembourg, le 10 octobre 2007, réf. LSO-CJ03890. - Reçu 28 euros.
<i>Le Receveuri>
(signé): G. Reuland.
(070144205) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Westwood S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2227 Luxembourg, 23, avenue de la Porte-Neuve.
R.C.S. Luxembourg B 88.748.
Le bilan au 31 décembre 2005 a été déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 8 octobre 2007.
Signatures.
Référence de publication: 2007125464/1172/12.
Enregistré à Luxembourg, le 10 octobre 2007, réf. LSO-CJ03888. - Reçu 28 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144206) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Latimo S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2227 Luxembourg, 23, avenue de la Porte-Neuve.
R.C.S. Luxembourg B 37.129.
Le bilan au 31 décembre 2005 a été déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Signatures.
Référence de publication: 2007125462/1172/12.
Enregistré à Luxembourg, le 10 octobre 2007, réf. LSO-CJ03892. - Reçu 28 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144204) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Bellington Invest S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1882 Luxembourg, 3, rue Guillaume Kroll.
R.C.S. Luxembourg B 95.518.
Le bilan au 31 décembre 2004 a été déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 19 octobre 2007.
Signature.
Référence de publication: 2007125460/768/12.
Enregistré à Luxembourg, le 16 octobre 2007, réf. LSO-CJ05912. - Reçu 28 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144228) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Ratech S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1420 Luxembourg, 15-17, avenue Gaston Diderich.
R.C.S. Luxembourg B 70.339.
Le bilan au 31 octobre 2006 a été déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
125807
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 19 octobre 2007.
Signature.
Référence de publication: 2007125502/4642/12.
Enregistré à Luxembourg, le 5 octobre 2007, réf. LSO-CJ02336. - Reçu 18 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070144171) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
Peterstreet S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1420 Luxembourg, 15-17, avenue Gaston Diderich.
R.C.S. Luxembourg B 62.124.
Le bilan au 31 octobre 2005 a été déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 19 octobre 2007.
Signature.
Référence de publication: 2007125503/4642/12.
Enregistré à Luxembourg, le 5 octobre 2007, réf. LSO-CJ02329. - Reçu 16 euros.
<i>Le Receveuri>
(signé): G. Reuland.
(070144172) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 octobre 2007.
"Elips Luxembourg" SA, Société Anonyme.
Siège social: L-9991 Weiswampach, Maison 150.
R.C.S. Luxembourg B 81.915.
<i>Assemblée Générale Ordinaire du 3 mai 2007i>
<i>Extrait Analytiquei>
<i>Délibérationsi>
<i>Démissions - Nominationsi>
L'assemblée prend acte et accepte la démission de Messieurs Thierry Houben et Thierry Charlier de leur poste d'ad-
ministrateur à effet immédiat.
L'Assemblée accepte la cooptation:
- de la sprl THAUMALO, RPM 0889 088 736 dont le siège est sis à B-1083 Ganshoren, avenue Marie de Hongrie 39,
représentée par Thierry Gravet représentant permanent de nationalité Belge, né le 7 octobre 1960, n
o
national
60.10.07-097.53 au poste d'administrateur, elle poursuivra le mandat laissé vacant par Thierry Houben.
- et de la sprl LIFE HOUSE PROJECT, RPM 0874 272 579 dont le siège est sis à 4300 Waremme, rue des Moissons
11; représentée par Patrick Hennion, représentant permanent, de nationalité belge, né le 21 juin 1956, n
o
national
56.06.21-047.56. au poste d'administrateur, elle poursuivra le mandat laissé vacant par Thierry Charlier.
L'assemblée accepte, à l'unanimité, la nomination de Michel Huyghe, de nationalité belge, né le 9 avril 1960, n
o
national
60.04.09-323.16 domicilié à B-1160 Bruxelles, avenue Daniel Boon 75, en qualité d'Administrateur. Son mandat expirera
à l'issue de l'Assemblée Générale Ordinaire de 2011.
En outre, elle prend acte de:
- la nomination de: THAUMALO sprl, représentée par Thierry Gravet au poste d'administrateur délégué.
- et de LIFE HOUSE PROJECT sprl, représentée par Patrick Hennion au poste d'administrateur délégué.
Weiswampach, le 30 juillet 2007.
Pour extrait certifié sincère et conforme
ELIPS LUXEMBOURG S.A.
L. Berg
<i>Administrateur Déléguéi>
Référence de publication: 2007125831/800803/33.
Enregistré à Diekirch, le 4 septembre 2007, réf. DSO-CI00070. - Reçu 89 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): J. Tholl.
(070145377) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 23 octobre 2007.
Editeur:
Service Central de Législation, 43, boulevard F.-D. Roosevelt, L-2450 Luxembourg
Imprimeur: Association momentanée Imprimerie Centrale / Victor Buck
125808
Accumula Holding S.A.
AI Maha Investment Company S.à r.l.
Albion Holdco S.à r.l.
Anthos Immobilière HT S.A.
AOCZ Investment Holdings (Lux) S.à r.l.
Art Properties Holding S.A.
ArvinMeritor Investment (Luxembourg) Limited
Bellington Invest S.A.
Bluespace Holding Sàrl
Bocaril Holding S.A.
Bristol-Myers Squibb Luxembourg S.à r.l.
Business Lab Holding S.A.
Business Lab Holding S.A.
Business Lab Holding S.A.
Chichicastenango Holding S.A.
CMS Management Services S.A.
D.B. Zwirn NIB Holdings (Lux) S.à r.l.
Delta Perspectives
Digital Realty (Welwyn)
DMB Holding S.A.
D & P Luxembourg
Dynamic Asset Management Company (Luxembourg) S.A.
Element Six S.A.
"Elips Luxembourg" SA
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Ferroli International S.A.
FTFIP Finland (Lux) S.à r.l.
Gemat Grue Service S.A.
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Henderson Horizon Fund
H Haig Acquisitions (Lux) S.à r.l.
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Mettle Luxembourg S.à r.l.
Mettle Luxembourg S.à r.l.
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R.C. Lux S.A.
Rendac - C.E.S.
Rendac - C.E.S.
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SBRE RR Retail Prop S.à r.l.
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Skala Investments (Luxembourg) S.à r.l.
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Tomkins Engineering S.à r.l.
Tomkins Luxembourg S.à r.l.
Tomkins Overseas Financing S.à r.l.
TS Eurosquare Holdings II S.à r.l.
Utu Luxembourg 2 S.à r.l.
Valugy S.A.
V.D.L. Développement S.A.
VTT Finance & Participations S.A.
WestLB Mellon Horizon Fund
Westwood S.A.
Westwood S.A.