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MEMORIAL
Journal Officiel
du Grand-Duché de
Luxembourg
MEMORIAL
Amtsblatt
des Großherzogtums
Luxemburg
R E C U E I L D E S S O C I E T E S E T A S S O C I A T I O N S
Le présent recueil contient les publications prévues par la loi modifiée du 10 août 1915 concernant les sociétés commerciales
et par la loi modifiée du 21 avril 1928 sur les associations et les fondations sans but lucratif.
C — N° 2504
6 novembre 2007
SOMMAIRE
AB Château S.à r.l. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120192
Acftperfo S.à r.l. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120191
Amina Holding S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120147
Apin S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120187
Aquatrans Navigation S.A. . . . . . . . . . . . . . .
120146
Aquorlux S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120186
Architecture and Engineering S.A. . . . . . . .
120188
Athena Meat Trading S.A. . . . . . . . . . . . . . .
120150
ATL Aquatrans Logistics S.A. . . . . . . . . . . .
120146
Aviation Leasing OpCo 1 S.à r.l. . . . . . . . . .
120189
Bambi S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120151
Barbican S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120189
B.E.E.P. (Business Economy Engineering
Projects) Luxembourg, S.àr.l. . . . . . . . . . .
120190
Benares S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120152
Billington Holding S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . .
120151
Blade Takeover Luxco S.à r.l. . . . . . . . . . . .
120188
Bolt Holding Company S.A. . . . . . . . . . . . . .
120146
Champs Finances Holding S.A. . . . . . . . . . .
120148
Chauffarenolux S.à r.l. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120186
Compagnie de Promotion des Investisse-
ments Européens S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . .
120187
Diversified Dynamic Strategies . . . . . . . . . .
120156
Emotion Event Management S.A. . . . . . . .
120191
Eo Ipso S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120192
Eurasia Credit Card Funding I S.A. . . . . . .
120190
European Value Partners . . . . . . . . . . . . . . .
120180
European Value Partners Advisors . . . . . . .
120180
Faune Holding S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120155
Fevag S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120154
Ficino S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120152
FondsSelector SMR Sicav . . . . . . . . . . . . . . .
120155
GCAT Flight Academy Luxembourg S.à
r.l. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120188
Geotop S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120187
Geyser S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120148
Good Energies Investments 2 (Luxem-
bourg) S.à r.l. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120187
Hormuz Holding S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120154
Ibisland S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120147
Immoint S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120156
Italianstyle S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120189
Jafer S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120150
J Chateau VII S.à r.l. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120191
Joint Investment Holding S.A. . . . . . . . . . . .
120153
Jupiter S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120152
K Chateau VII S.à r.l. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120190
L Chateau VII S.à r.l. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120190
Myrtille S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120151
N Chateau VII S.à r.l. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120191
OP Exklusiv Zertifikate . . . . . . . . . . . . . . . . .
120186
Origan S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120148
Pamplona PE Holdco 6 S.A. . . . . . . . . . . . . .
120192
Red S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120147
Sinagua S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120152
Sogedel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120149
Sogex S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120150
Tadler Investments S.A. . . . . . . . . . . . . . . . .
120155
Textilcord Steinfort S.A. . . . . . . . . . . . . . . . .
120189
Value Portfolio . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120168
Vector S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120153
Venezuela Investment Company S.A. . . . .
120149
Vivalux S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120153
120145
ATL Aquatrans Logistics S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-6670 Mertert, 2C, rue Basse.
R.C.S. Luxembourg B 107.463.
Sie werden hiermit zu einer
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
der Aktionäre von AQUATRANS LOGISTICS S.A., welche am <i>20. November 2007i> um 15.00 Uhr am Gesellschaftssitz
mit der nachfolgenden Tagesordnung stattfinden wird, eingeladen:
<i>Tagesordnung:i>
1. Berichte des Verwaltungsrates und des Kommissars,
2. Vorlage und Genehmigung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung per 31. Dezember 2006,
3. Entlastung der Verwaltungsrates und des Kommissars,
4. Verschiedenes.
<i>Das Verwaltungsrat.i>
Référence de publication: 2007123442/16.
Aquatrans Navigation S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-6670 Mertert, 2C, rue Basse.
R.C.S. Luxembourg B 43.198.
Sie werden hiermit zu einer
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
der Aktionäre von AQUATRANS NAVIGATION S.A., welche am <i>20. November 2007i> um 11.00 Uhr am Gesell-
schaftssitz mit der nachfolgenden Tagesordnung stattfinden wird, eingeladen:
<i>Tagesordnung:i>
1. Berichte des Verwaltungsrates und des Kommissars,
2. Vorlage und Genehmigung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung per 31. Dezember 2006,
3. Entlastung des Verwaltungsrates und des Kommissars,
4. Verschiedenes.
<i>Das Verwaltungsrat.i>
Référence de publication: 2007123449/16.
Bolt Holding Company S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1526 Luxembourg, 23, Val Fleuri.
R.C.S. Luxembourg B 100.486.
Messieurs les actionnaires sont priés d'assister à
l'ASSEMBLEE GENERALE ORDINAIRE
des actionnaires qui aura lieu exceptionnellement le <i>29 novembre 2007i> à 10.30 heures au siège social de la société avec
l'ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Rapports du Conseil d'Administration et du Commissaire,
2. Approbation du bilan et du compte de profits et pertes au 31 décembre 2006 et affectation du résultat,
3. Décharge aux Administrateurs et au Commissaire pour l'exercice de leur mandat; ainsi que pour la non tenue de
l'assemblée à la date statutaire,
4. Divers.
<i>Le Conseil d'Administration.i>
Référence de publication: 2007124413/565/17.
120146
Amina Holding S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2132 Luxembourg, 36, avenue Marie-Thérèse.
R.C.S. Luxembourg B 44.533.
Messieurs les actionnaires sont priés d'assister à
l'ASSEMBLEE GENERALE ORDINAIRE
de notre société, qui se tiendra le vendredi <i>30 novembre 2007i> à 8.00 heures au siège social, et de voter sur l'ordre du
jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Approbation des comptes annuels 2006 et affectation du résultat.
2. Décharge aux administrateurs et au commissaire aux comptes.
3. Ratification de la décision du conseil d'administration transférant le siège social au 36, avenue Marie-Thérèse à
L-2132 Luxembourg.
4. Décision relative à la dissolution de la société, en vertu de l'article 100 de la loi sur les sociétés commerciales.
5. Divers.
<i>Le Conseil d'Administration.i>
Référence de publication: 2007123460/3560/18.
Red S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2227 Luxembourg, 23, avenue de la Porte-Neuve.
R.C.S. Luxembourg B 102.308.
Mesdames et Messieurs les actionnaires sont priés d'assister à
l'ASSEMBLEE GENERALE ORDINAIRE
de RED S.A. qui se tiendra le lundi <i>26 novembre 2007i> à 16.00 heures au siège social avec pour
<i>Ordre du jour:i>
- Rapports de gestion du Conseil d'Administration,
- Rapports du Commissaire aux Comptes,
- Approbation des comptes annuels aux 31 décembre 2004, 31 décembre 2005 et 31 décembre 2006 et affectation
des résultats,
- Quitus à donner aux Administrateurs et au Commissaire aux Comptes,
- Démission des Administrateurs et nomination de nouveaux Administrateurs,
- Démission du Commissaire aux Comptes et nomination du nouveau Commissaire aux Comptes,
- Fixation des émoluments du Commissaire aux Comptes.
Pour assister ou être représentés à cette Assemblée, Mesdames et Messieurs les actionnaires sont priés de déposer
leurs titres cinq jours francs avant l'Assemblée au siège social.
<i>Le Conseil d'Administration.i>
Référence de publication: 2007123781/755/21.
Ibisland S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1653 Luxembourg, 2, avenue Charles de Gaulle.
R.C.S. Luxembourg B 30.177.
Messieurs les actionnaires sont priés de bien vouloir assister à
l'ASSEMBLEE GENERALE ORDINAIRE
qui se tiendra extraordinairement le <i>11 décembre 2007i> à 11.30 heures au siège social avec l'ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
Décision à prendre en vertu de l'article 100 de la loi sur les sociétés commerciales.
L'assemblée générale ordinaire du 1
er
octobre 2007 n'a pas pu délibérer sur le point 5 de l'ordre du jour, le quorum
prévu par la loi n'ayant pas été atteint. L'assemblée générale ordinaire qui se tiendra extraordinairement le 11 décembre
2007 délibèrera quelle que soit la portion du capital représentée.
120147
<i>Le Conseil d'Administration.i>
Référence de publication: 2007125729/534/15.
Geyser S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1840 Luxembourg, 32, boulevard Joseph II.
R.C.S. Luxembourg B 16.041.
Mesdames et Messieurs les actionnaires sont invités à assister à
l'ASSEMBLEE GENERALE EXTRAORDINAIRE
des Actionnaires qui se tiendra le <i>23 novembre 2007i> à 11.00 heures, en l'Etude du Notaire Gérard Lecuit à L-1724
Luxembourg, 31, boulevard du Prince Henri, pour délibérer sur l'ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Réduction de capital à concurrence d'un montant de 99.500.085,00 EUR pour le ramener de son montant actuel
de 600.000.000 EUR, au montant de 500.499.915,00 EUR, sans annulation d'actions.
2. Remboursement de ce montant de 99.500.085,00 EUR aux actionnaires nominatifs de la société au prorata de leur
participation dans le capital de la société, soit 17,30 EUR par action.
3. Modification de l'alinéa 1
er
de l'article 3 des statuts.
4. Divers.
Le Conseil d'administration attire l'attention des actionnaires sur les points suivants:
- Conformément aux dispositions de la loi du 10 août 1915 sur les sociétés commerciales et à l'article dix-sept des
statuts, les résolutions à prendre requièrent un quorum de présence d'au moins la moitié du capital social et une majorité
des deux tiers au moins des voix des actionnaires présents ou représentés.
- Pour assister à cette assemblée, les actionnaires sont priés de se conformer aux dispositions de l'article onze des
statuts. Les propriétaires de titres nominatifs aviseront la société, cinq jours francs au moins avant la réunion, de leur
intention d'assister à l'assemblée.
<i>Le Conseil d'Administration.i>
Référence de publication: 2007125350/25.
Champs Finances Holding S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-1526 Luxembourg, 23, Val Fleuri.
R.C.S. Luxembourg B 39.131.
Messieurs les actionnaires sont priés d'assister à
l'ASSEMBLEE GENERALE ORDINAIRE
des actionnaires qui aura lieu exceptionnellement le <i>29 novembre 2007i> à 10.30 heures au siège social de la société avec
l'ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Rapports du Conseil d'Administration et du Commissaire,
2. Approbation du bilan et du compte de profits et pertes au 30 novembre 2006 et affectation du résultat,
3. Décharge aux Administrateurs et au Commissaire pour l'exercice de leur mandat; ainsi que pour la non tenue de
l'assemblée à la date statutaire,
4. Divers.
<i>Le Conseil d'Administration.i>
Référence de publication: 2007124415/565/17.
Origan S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1728 Luxembourg, 14, rue du Marché-aux-Herbes.
R.C.S. Luxembourg B 44.920.
Messieurs les actionnaires sont priés d'assister à
120148
l'ASSEMBLEE GENERALE ORDINAIRE
des actionnaires qui aura lieu exceptionnellement le <i>29 novembre 2007i> à 11.00 heures au siège social de la société avec
l'ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Rapports du Conseil d'Administration et du Commissaire,
2. Approbation du bilan et du compte de profits et pertes au 31 décembre 2006 et affectation du résultat,
3. Décharge aux Administrateurs et au Commissaire pour l'exercice de leur mandat, ainsi que pour la non tenue de
l'assemblée à la date statutaire,
4. Renouvellement des mandats des Administrateurs et du Commissaire,
5. Divers.
<i>Le Conseil d'Administration.i>
Référence de publication: 2007124417/565/18.
Sogedel, Société Anonyme Holding.
Siège social: L-2227 Luxembourg, 23, avenue de la Porte-Neuve.
R.C.S. Luxembourg B 18.571.
Mesdames et Messieurs les actionnaires sont priés d'assister à
l'ASSEMBLEE GENERALE ORDINAIRE
de SOGEDEL, qui se tiendra le lundi <i>26 novembre 2007i> à 10.00 heures au siège social avec pour
<i>Ordre du jour:i>
- Rapport de gestion du Conseil d'Administration,
- Rapport du Commissaire aux Comptes,
- Approbation des comptes annuels au 30 juin 2007 et affectation des résultats,
- Délibération et décision à prendre quant à la poursuite éventuelle de l'activité de la société conformément à l'article
100 de la Loi du 10 août 1915 sur les sociétés commerciales,
- Quitus à donner aux Administrateurs et au Commissaire aux Comptes,
- Nominations statutaires,
- Fixation des émoluments du Commissaire aux Comptes.
Pour assister ou être représentés à cette Assemblée, Mesdames et Messieurs les actionnaires sont priés de déposer
leurs titres cinq jours francs avant l'Assemblée au siège social.
<i>Le Conseil d'Administration.i>
Référence de publication: 2007124594/755/21.
Venezuela Investment Company S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1724 Luxembourg, 49, boulevard du Prince Henri.
R.C.S. Luxembourg B 75.780.
Messieurs les actionnaires sont priés d'assister à
l'ASSEMBLEE GENERALE STATUTAIRE
reportée des actionnaires qui se tiendra le <i>22 novembre 2007i> à 10.00 heures au siège social à Luxembourg pour
délibérer de l'ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Rapports du Conseil d'Administration et du Commissaire aux Comptes,
2. Approbation des bilan, compte de pertes et profits et affectation des résultats au 31 décembre 2006,
3. Décharge aux administrateurs et au commissaire aux comptes,
4. Délibération et décision sur la dissolution éventuelle de la société conformément à l'article 100 de la loi du 10 août
1915,
5. Divers.
<i>Le Conseil d'Administration.i>
Référence de publication: 2007125730/788/18.
120149
Athena Meat Trading S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1449 Luxembourg, 18, rue de l'Eau.
R.C.S. Luxembourg B 120.107.
Messieurs les actionnaires sont priés d'assister à
l'ASSEMBLEE GENERALE EXTRAORDINAIRE
des actionnaires de la Société qui se tiendra au 18, rue de l'Eau, le <i>26 novembre 2007i> à 12.00 heures, avec l'ordre du
jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
- Démission de la totalité des membres du Conseil d'Administration et du Commissaire aux Comptes,
- Remplacement des Administrateurs et du Commissaire aux Comptes,
- Décharge à accorder aux Administrateurs et au Commissaire sortants.
Pour participer à ladite assemblée, les actionnaires déposeront leurs actions, respectivement le certificat de dépôt au
bureau de l'assemblée générale, au siège social de la Société, cinq jours francs avant la date de l'assemblée générale.
FIDUCENTER S.A.
Référence de publication: 2007125169/693/17.
Jafer S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-1331 Luxembourg, 65, boulevard Grande-Duchesse Charlotte.
R.C.S. Luxembourg B 25.932.
Mesdames et Messieurs les actionnaires sont priés d'assister à une
ASSEMBLEE GENERALE ORDINAIRE
qui se tiendra lundi, <i>26 novembre 2007i> à 15.00 heures au siège social, avec l'ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Rapport de gestion du conseil d'administration et rapport du commissaire.
2. Approbation des comptes annuels au 30 juin 2007.
3. Affectation des résultats au 30 juin 2007.
4. Décharge aux administrateurs et au commissaire quant à l'exercice sous revue.
5. Divers.
<i>Le Conseil d'Administration.i>
Référence de publication: 2007125728/29/16.
Sogex S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-2227 Luxembourg, 23, avenue de la Porte-Neuve.
R.C.S. Luxembourg B 53.525.
Mesdames et Messieurs les actionnaires sont priés d'assister à
l'ASSEMBLEE GENERALE ORDINAIRE
de SOGEX S.A., qui se tiendra le lundi <i>26 novembre 2007i> à 9.00 heures au siège social avec pour
<i>Ordre du jour:i>
- Rapport de gestion du Conseil d'Administration,
- Rapport du Commissaire aux Comptes,
- Approbation des comptes annuels au 30 juin 2007 et affectation des résultats,
- Délibération et décision à prendre quant à la poursuite éventuelle de l'activité de la société conformément à l'article
100 de la Loi du 10 août 1915 sur les sociétés commerciales,
- Quitus à donner aux Administrateurs et au Commissaire aux Comptes,
- Nominations statutaires,
- Fixation des émoluments du Commissaire aux Comptes.
Pour assister ou être représentés à cette Assemblée, Mesdames et Messieurs les actionnaires sont priés de déposer
leurs titres cinq jours francs avant l'Assemblée au siège social.
120150
<i>Le Conseil d'Administration.i>
Référence de publication: 2007124611/755/21.
Bambi S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-2311 Luxembourg, 3, avenue Pasteur.
R.C.S. Luxembourg B 39.326.
Le Conseil d'Administration a l'honneur de convoquer Messieurs les actionnaires par le présent avis, à
l'ASSEMBLEE GENERALE ORDINAIRE,
qui aura lieu le <i>22 novembre 2007i> à 14.00 heures au siège social, avec l'ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Approbation des rapports du Conseil d'Administration et du Commissaire aux Comptes.
2. Approbation du bilan et du compte de profits et pertes au 30 juin 2007, et affectation du résultat.
3. Décharge à donner aux Administrateurs et au Commissaire aux Comptes pour l'exercice de leur mandat au 30
juin 2007.
4. Divers.
<i>Le Conseil d'Administration.i>
Référence de publication: 2007125731/1023/16.
Billington Holding S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-2311 Luxembourg, 3, avenue Pasteur.
R.C.S. Luxembourg B 39.329.
Le Conseil d'Administration a l'honneur de convoquer Messieurs les actionnaires par le présent avis, à
l'ASSEMBLEE GENERALE ORDINAIRE,
qui aura lieu le <i>22 novembre 2007i> à 13.00 heures au siège social, avec l'ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Approbation des rapports du Conseil d'Administration et du Commissaire aux Comptes.
2. Approbation du bilan et du compte de profits et pertes au 30 juin 2007, et affectation du résultat.
3. Décharge à donner aux Administrateurs et au Commissaire aux Comptes pour l'exercice de leur mandat au 30
juin 2007.
4. Divers.
<i>Le Conseil d'Administration.i>
Référence de publication: 2007125732/1023/16.
Myrtille S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-2311 Luxembourg, 3, avenue Pasteur.
R.C.S. Luxembourg B 39.998.
Le Conseil d'Administration a l'honneur de convoquer Messieurs les actionnaires par le présent avis, à
l'ASSEMBLEE GENERALE ORDINAIRE,
qui aura lieu le <i>22 novembre 2007i> à 16.00 heures au siège social, avec l'ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Approbation des rapports du Conseil d'Administration et du Commissaire aux Comptes.
2. Approbation du bilan et du compte de profits et pertes au 30 juin 2007, et affectation du résultat.
3. Décharge à donner aux Administrateurs et au Commissaire aux Comptes pour l'exercice de leur mandat au 30
juin 2007.
4. Divers.
<i>Le Conseil d'Administration.i>
Référence de publication: 2007125733/1023/16.
120151
Sinagua S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-1114 Luxembourg, 3, rue Nicolas Adames.
R.C.S. Luxembourg B 46.841.
Mesdames et Messieurs les Actionnaires sont priés de bien vouloir assister à
l'ASSEMBLEE GENERALE EXTRAORDINAIRE
qui se tiendra le jeudi <i>22 novembre 2007i> à 11.30 heures en l'Etude de Maître Martine Schaeffer, Notaire, 74, avenue
Victor Hugo, L-1750 Luxembourg, avec l'ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Mise en liquidation,
2. Nomination d'un liquidateur et détermination de ses pouvoirs,
3. Divers.
<i>Le Conseil d'Administration.i>
Référence de publication: 2007125735/506/15.
Jupiter S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-1114 Luxembourg, 3, rue Nicolas Adames.
R.C.S. Luxembourg B 34.202.
Messieurs les Actionnaires sont priés de bien vouloir assister à
l'ASSEMBLEE GENERALE ORDINAIRE
qui se tiendra en date du <i>22 novembre 2007i> à 11.00 heures au siège social avec l'ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Lecture du rapport de gestion et du rapport du commissaire aux comptes.
2. Approbation des comptes annuels et affectation des résultats au 30 juin 2007.
3. Décharge au conseil d'administration et au commissaire aux comptes.
4. Nominations statutaires.
5. Divers.
<i>Le Conseil d'Administration.i>
Référence de publication: 2007125734/506/16.
Benares S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-1331 Luxembourg, 65, boulevard Grande-Duchesse Charlotte.
R.C.S. Luxembourg B 22.666.
Mesdames et Messieurs les actionnaires sont priés d'assister à une
ASSEMBLEE GENERALE ORDINAIRE
qui se tiendra lundi, le <i>26 novembre 2007i> à 14.00 heures au siège social avec l'ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Rapport de gestion du conseil d'administration et rapport du commissaire.
2. Approbation des comptes annuels au 31 mars 2007.
3. Affectation des résultats au 31 mars 2007.
4. Décharge aux administrateurs et au commissaire quant à l'exercice sous revue.
5. Divers.
<i>Le Conseil d'Administration.i>
Référence de publication: 2007125736/29/16.
Ficino S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-1653 Luxembourg, 2, avenue Charles de Gaulle.
R.C.S. Luxembourg B 68.395.
Messieurs les actionnaires sont priés de bien vouloir assister à
120152
l'ASSEMBLEE GENERALE ORDINAIRE
qui se tiendra extraordinairement à l'adresse du siège social, le <i>22 novembre 2007i> à 10.30 heures, avec l'ordre du jour
suivant:
<i>Ordre du jour:i>
Décision à prendre en vertu de l'article 100 de la loi du 10 août 1915 sur les sociétés commerciales.
L'assemblée générale ordinaire du 3 juillet 2007 n'a pu délibérer valablement sur le point 3 de l'ordre du jour, le quorum
requis par la loi n'étant pas atteint.
L'assemblée générale ordinaire qui se tiendra extraordinairement le 22 novembre 2007 délibérera valablement quelle
que soit la portion du capital représentée.
<i>Le Conseil d'Administration.i>
Référence de publication: 2007118521/534/17.
Joint Investment Holding S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1724 Luxembourg, 49, boulevard du Prince Henri.
R.C.S. Luxembourg B 63.562.
Messieurs les actionnaires sont priés d'assister à
l'ASSEMBLEE GENERALE EXTRAORDINAIRE
des Actionnaires qui se tiendra le <i>21 novembre 2007i> à 11.30 à heures au siège social à Luxembourg pour délibérer de
l'ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Délibération et décision sur la dissolution éventuelle de la société conformément à l'article 100 de la loi du 10 août
1915.
2. Divers.
<i>Le Conseil d'Administration.i>
Référence de publication: 2007120302/788/15.
Vector S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2132 Luxembourg, 12, avenue Marie-Thérèse.
R.C.S. Luxembourg B 89.019.
Messieurs les actionnaires sont priés d'assister à
l'ASSEMBLEE GENERALE EXTRAORDINAIRE
des Actionnaires qui se tiendra le <i>21 novembre 2007i> à 11.00 heures au siège social à Luxembourg pour délibérer de
l'ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Délibération et décision sur la dissolution éventuelle de la société conformément à l'article 100 de la loi du 10 août
1915.
2. Divers.
<i>Le Conseil d'Administration.i>
Référence de publication: 2007120303/788/15.
Vivalux S.A., Société Anonyme (en liquidation).
Siège social: L-2227 Luxembourg, 23, avenue de la Porte-Neuve.
R.C.S. Luxembourg B 25.940.
Mesdames et Messieurs les actionnaires sont priés d'assister à
l'ASSEMBLEE GENERALE EXTRAORDINAIRE
qui se tiendra le jeudi <i>15 novembre 2007i> à 11.30 heures au siège social avec pour
<i>Ordre du jour:i>
- Rapport du Commissaire à la Liquidation, la Fiduciaire Glacis,
- Décharge au Liquidateur et au Commissaire à la Liquidation,
120153
- Clôture de la Liquidation,
- Indication de l'endroit où les livres et documents sociaux devront être déposés et conservés pendant cinq ans.
Pour assister ou être représentés à cette assemblée, Mesdames et Messieurs les actionnaires sont priés de déposer
leurs titres cinq jours francs avant l'Assemblée au siège social.
<i>Le Conseil d'Administration.i>
Référence de publication: 2007120683/755/17.
Fevag S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-1331 Luxembourg, 65, boulevard Grande-Duchesse Charlotte.
R.C.S. Luxembourg B 42.038.
Mesdames et Messieurs les actionnaires sont priés d'assister à une
ASSEMBLEE GENERALE ORDINAIRE
qui se tiendra jeudi, <i>15 novembre 2007i> à 15.00 heures au siège social, avec l'ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Rapport de gestion du conseil d'administration et rapport du commissaire.
2. Approbation des comptes annuels au 30 juin 2007.
3. Affectation des résultats au 30 juin 2007.
4. Décharge aux administrateurs et au commissaire quant à l'exercice sous revue.
5. Non renouvellement du mandat d'administrateur, venu à échéance, de M. Robert Hovenier, et décharge.
6. Non renouvellement du mandat d'administrateur, venu à échéance, de la société anonyme MONTEREY SERVICES
S.A., et décharge.
7. Non renouvellement du mandat d'administrateur, venu à échéance, de la société à responsabilité limitée UNIVER-
SAL MANAGEMENT SERVICES S.à r.l., et décharge.
8. Nomination de M. Cornelius Martin Bechtel, administrateur de sociétés, né à Emmerich (Allemagne), le 11 mars
1968, demeurant professionnellement à L-1331 Luxembourg, 65, boulevard Grande-Duchesse Charlotte, comme
administrateur jusqu'à l'issue de l'assemblée générale statutaire de 2013.
9. Nomination de M. Gérard Birchen, administrateur de sociétés, né à Esch-sur-Alzette (Grand-Duché de Luxem-
bourg), le 13 décembre 1961, demeurant professionnellement à L-1331 Luxembourg, 65, boulevard Grande-
Duchesse Charlotte, comme administrateur jusqu'à l'issue de l'assemblée générale statutaire de 2013.
10. Nomination de M. Sinan Sar, administrateur de sociétés, né à Luxembourg (Grand-Duché de Luxembourg), le 5
juin 1980, demeurant professionnellement à L-1331 Luxembourg, 65, boulevard Grande-Duchesse Charlotte,
comme administrateur jusqu'à l'issue de l'assemblée générale statutaire de 2013.
11. Reconduction de la société à responsabilité limitée COMCOLUX S.à r.l., R.C.S. Luxembourg B 58.545, avec siège
social à L-1331 Luxembourg, 67, boulevard Grande-Duchesse Charlotte, dans son mandat de commissaire aux
comptes jusqu'à l'issue de l'assemblée générale statutaire de 2013.
12. Divers.
<i>Le Conseil d'Administration.i>
Référence de publication: 2007122300/29/33.
Hormuz Holding S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-8009 Strassen, 117, route d'Arlon.
R.C.S. Luxembourg B 59.041.
Messieurs les actionnaires sont convoqués par le présent avis à
l'ASSEMBLEE GENERALE STATUTAIRE
qui aura lieu vendredi <i>16 novembre 2007i> à 15.30 heures au siège social de la société, avec l'ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Approbation des comptes annuels et affectation des résultats au 30 septembre 2007.
2. Approbation du rapport de gestion et du rapport du commissaire aux comptes.
3. Décharge à donner aux administrateurs et au commissaire aux comptes.
4. Renouvellement et/ou nomination des administrateurs et du commissaire aux comptes.
5. Divers.
<i>Le Conseil d'Administration.i>
Référence de publication: 2007121993/1267/16.
120154
Tadler Investments S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-2227 Luxembourg, 23, avenue de la Porte-Neuve.
R.C.S. Luxembourg B 55.293.
Mesdames et Messieurs les actionnaires sont priés d'assister à
l'ASSEMBLEE GENERALE EXTRAORDINAIRE
qui se tiendra le jeudi <i>15 novembre 2007i> à 11.00 heures au siège social avec pour
<i>Ordre du jour:i>
- Mise en liquidation de la société.
- Nomination du liquidateur, Monsieur Pierre Schill.
Pour assister ou être représentés à cette assemblée, Mesdames et Messieurs les actionnaires sont priés de déposer
leurs titres cinq jours francs avant l'Assemblée au siège social.
<i>Le Conseil d'Administration.i>
Référence de publication: 2007122450/755/15.
Faune Holding S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-1331 Luxembourg, 65, boulevard Grande-Duchesse Charlotte.
R.C.S. Luxembourg B 62.514.
Mesdames et Messieurs les actionnaires sont priés d'assister à une
ASSEMBLEE GENERALE ORDINAIRE
qui se tiendra jeudi, <i>15 novembre 2007i> à 15.10 heures au siège social, avec l'ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Rapport de gestion du conseil d'administration et rapport du commissaire.
2. Approbation des comptes annuels au 31 décembre 2006.
3. Affectation des résultats au 31 décembre 2006.
4. Décharge aux administrateurs et au commissaire quant à l'exercice sous revue.
5. Décision sur la dissolution de la Société conformément à l'article 100 de la loi modifiée du 10 août 1915 sur les
sociétés commerciales.
6. Divers.
<i>Le Conseil d'Administration.i>
Référence de publication: 2007123072/29/18.
FondsSelector SMR Sicav, Société d'Investissement à Capital Variable.
Siège social: L-1445 Strassen, 4, rue Thomas Edison.
R.C.S. Luxembourg B 76.964.
Die Aktionäre der FondsSelector SMR SICAV werden hiermit zur
ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG
der Aktionäre eingeladen, die am <i>15. November 2007i> um 11.00 Uhr in 4, rue Thomas Edison, L-1445 Luxemburg-
Strassen mit folgender Tagesordnung stattfinden wird:
<i>Tagesordnung:i>
1. Bericht des Verwaltungsrates und des Wirtschaftsprüfers
2. Billigung der Bilanz zum 30. Juni 2007 sowie der Gewinn- und Verlustrechnung für das am 30. Juni 2007 abgelaufene
Geschäftsjahr
3. Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder
4. Wahl oder Wiederwahl der Verwaltungsratsmitglieder sowie des Wirtschaftsprüfers bis zur nächsten Ordentlichen
Generalversammlung
5. Verschiedenes
Die Punkte auf der Tagesordnung unterliegen keiner Anwesenheitsbedingung und die Beschlüsse werden durch die
einfache Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Aktionäre gefasst.
Aktionäre, die ihren Aktienbestand in einem Depot bei einer Bank unterhalten, werden gebeten, ihre Depotbank mit
der Übersendung einer Depotbestandsbescheinigung, die bestätigt, dass die Aktien bis nach der Generalversammlung
120155
gesperrt gehalten werden, an die Gesellschaft zu beauftragen. Die Depotbestandsbescheinigung muss der Gesellschaft
fünf Arbeitstage vor der Generalversammlung vorliegen.
Entsprechende Vertretungsvollmachten können bei der Zentralverwaltungsstelle der FondsSelector SMR SICAV (DZ
BANK INTERNATIONAL S.A.) unter der Telefonnummer 00352 / 44 903 - 4025 oder unter der Fax-Nummer 00352/44
903-4009 angefordert werden.
Luxemburg, im Oktober 2007.
<i>Der Verwaltungsrat.i>
Référence de publication: 2007122839/755/29.
Immoint S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1331 Luxembourg, 65, boulevard Grande-Duchesse Charlotte.
R.C.S. Luxembourg B 55.302.
Mesdames et Messieurs les actionnaires sont priés d'assister à une
ASSEMBLEE GENERALE ORDINAIRE
qui se tiendra vendredi, <i>16 novembre 2007i> à 15.00 heures au siège social, avec l'ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Rapport de gestion du conseil d'administration et rapport du commissaire.
2. Approbation des comptes annuels au 31 décembre 2006.
3. Affectation des résultats au 31 décembre 2006.
4. Décharge aux administrateurs et au commissaire quant à l'exercice sous revue.
5. Divers.
<i>Le Conseil d'Administration.i>
Référence de publication: 2007122838/29/16.
Diversified Dynamic Strategies, Société d'Investissement à Capital Variable - Fonds d'Investissement
Spécialisé.
Siège social: L-1445 Strassen, 4, rue Thomas Edison.
R.C.S. Luxembourg B 132.416.
STATUTEN
Im Jahre zweitausendundsieben, am fünften Oktober.
Vor der unterzeichneten Notarin Martine Schaeffer, mit dem Amtssitz Luxemburg, in Vertretung ihres verhinderten
Kollegen Notar Henri Hellinckx, mit dem Amtssitz in Luxemburg, welch Letzterem gegenwärtige Urkunde verbleibt,
Ist erschienen:
FLOSSBACH & VON STORCH VERMÖGENSMANAGEMENT AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in D-50670 Köln, Im
Mediapark 8, KölnTurm,
hier vertreten durch Frau Dörthe Hirschmann, Bankangestellte, wohnhaft in Trier (D),
gemäß privatschriftlicher Vollmacht.
Die erteilte Vollmacht, ordnungsgemäß durch den Erschienenen und den Notar unterzeichnet, bleibt diesem Doku-
ment beigefügt, um mit demselben registriert zu werden.
Der Erschienene hat in Ausführung seiner Vertretungsbefugnis den Notar gebeten, die Satzung einer Gesellschaft,
welche hiermit gegründet wird wie folgt zu beurkunden:
Art. 1. Name. Es besteht eine Aktiengesellschaft (société anonyme) in der Form einer Investmentgesellschaft mit
variablem Kapital (société d'investissement à capital variable - fonds d'investissement spécialisé, SICAV-FIS) gemäß dem
Gesetz vom 13. Februar 2007 über spezialisierte Investmentfonds (das «Gesetz von 2007») unter dem Namen DIVER-
SIFIED DYNAMIC STRATEGIES (die «Investmentgesellschaft»).
Art. 2. Sitz der Investmentgesellschaft. Der Gesellschaftssitz befindet sich in Strassen. Durch einfachen Beschluss des
Verwaltungsrates können Niederlassungen und Repräsentanzen an einem anderen Ort des Großherzogtums sowie im
Ausland gegründet werden.
Sofern nach Ansicht des Verwaltungsrats außergewöhnliche politische oder kriegerische Ereignisse stattgefunden ha-
ben oder unmittelbar bevorstehen, welche den gewöhnlichen Geschäftsverlauf der Investmentgesellschaft an ihrem Sitz
oder die Kommunikation mit Personen im Ausland beeinträchtigen könnten, kann der Sitz zeitweilig und bis zur völligen
Normalisierung der Lage ins Ausland verlagert werden. Solche provisorischen Maßnahmen werden auf die Staatszuge-
120156
hörigkeit der Investmentgesellschaft keinen Einfluss haben. Die Investmentgesellschaft wird eine Luxemburger Gesell-
schaft bleiben.
Art. 3. Dauer. Die Investmentgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
Art. 4. Gegenstand der Investmentgesellschaft. Ausschließlicher Zweck der Investmentgesellschaft ist die Anlage des
Gesellschaftsvermögens in Wertpapieren und anderen gesetzlich zulässigen Vermögenswerten nach dem Grundsatz der
Risikostreuung und mit dem Ziel, den Aktionären die Erträge aus der Verwaltung des Gesellschaftsvermögens zukommen
zu lassen.
Die Investmentgesellschaft kann jegliche Maßnahmen ergreifen und Transaktionen ausführen, die sie für die Erfüllung
und Ausführung dieses Gesellschaftszweckes für nützlich erachtet, und zwar im weitesten Sinne entsprechend dem Gesetz
von 2007.
Art. 5. Investmentgesellschaftskapital. Das Gesellschaftskapital wird durch Aktien ohne Nennwert repräsentiert und
wird zu jeder Zeit dem Gesamtnettovermögen der Investmentgesellschaft gemäß nachfolgendem Artikel 12 entsprechen.
Das Gesellschaftskapital kann sich infolge der Ausgabe von weiteren Aktien durch die Investmentgesellschaft oder des
Rückkaufs von Aktien durch die Investmentgesellschaft erhöhen oder vermindern. Das Gesellschaftskapital wird in Euro
ausgedrückt und hat sich zu jedem Zeitpunkt mindestens auf eine Million zweihundertfünfzigtausend Euro (1.250.000,-
Euro) zu belaufen. Dieses Mindestgesellschaftskapital ist innerhalb von zwölf Monaten nach Genehmigung der Invest-
mentgesellschaft als spezialisierter Investmentfonds nach Luxemburger Recht zu erreichen.
Das Gründungskapital beträgt 31.000,- (einunddreissigtausend) Euro und ist in 310 (dreihundertzehn) Aktien ohne
Nennwert eingeteilt.
Der Verwaltungsrat kann jederzeit beschließen, dass die Aktien der Investmentgesellschaft verschiedenen zu errich-
tenden Anlagevermögen (die «Teilfonds») angehören, welche wiederum in unterschiedlichen Währungen notiert sein
können. Der Verwaltungsrat kann außerdem bestimmen, dass innerhalb eines Teilfonds eine oder mehrere Aktienklassen
mit unterschiedlichen Merkmalen ausgegeben werden, wie z.B. eine spezifische Ausschüttungs- oder Thesaurierungspo-
litik, eine spezifische Gebührenstruktur oder andere spezifischen Merkmale wie jeweils vom Verwaltungsrat bestimmt
und im Verkaufsprospekt der Investmentgesellschaft beschrieben.
Die Mittelzuflüsse aus der Ausgabe der Aktien werden gemäß den Bestimmungen des Verkaufsprospektes der Invest-
mentgesellschaft in Wertpapieren und anderen gesetzlich zulässigen Vermögenswerten angelegt, entsprechend der durch
den Verwaltungsrat aufgestellten Anlagepolitik und unter Beachtung der gesetzlich festgelegten oder durch den Verwal-
tungsrat aufgestellten Anlagegrenzen.
Art. 6. Aktien und Aktienzertifikate. Der Verwaltungsrat entscheidet, ob Aktien der Investmentgesellschaft als Namens-
und oder Inhaberaktien ausgegeben werden. Sofern Zertifikate über Inhaberaktien ausgegeben werden, werden sie in der
Stückelung ausgegeben, wie dies der Verwaltungsrat bestimmt.
Für Namensaktien wird ein Aktionärsregister am Firmensitz der Investmentgesellschaft geführt. Dieses Register enthält
den Namen eines jeden Aktionärs, seinen Geschäftssitz, die Anzahl der von ihm gehaltenen Aktien sowie ggf. das Datum
der Übertragung jeder Aktie. Die Eintragung im Aktionärsregister wird durch eine oder mehrere vom Verwaltungsrat
bestimmte Person(en) unterzeichnet und gilt als Nachweis der Berechtigung des Aktionärs an solchen Namensaktien.
Der Verwaltungsrat wird beschließen, ob Aktienzertifikate über einen solchen Eintrag ausgegeben werden oder ob
der Aktionär eine Bestätigung der Eintragung im Aktionärsregister erhält.
Sofern Inhaberaktien ausgegeben werden, können Namensaktien in Inhaberaktien und Inhaberaktien in Namensaktien
auf Antrag des Aktionärs umgetauscht werden. Ein Umtausch von Namensaktien in Inhaberaktien erfolgt durch die Un-
gültigerklärung der -gegebenenfalls über die Namensaktien ausgestellten- Zertifikate und durch Ausgabe eines oder
mehrerer Inhaberaktienzertifikate, welche die ungültig erklärten Namenszertifikate ersetzen; der Vorgang wird im Ak-
tienregister zum Nachweis dieser Ungültigerklärung eingetragen.
Der Umtausch von Inhaberaktien in Namensaktien erfolgt durch Ungültigerklärung der Aktienzertifikate über die
Inhaberaktien und gegebenenfalls durch Ausgabe von Aktienzertifikaten über Namensaktien an deren Stelle; zum Nach-
weis dieser Ausgabe erfolgt ein Eintrag im Aktienregister. Nach Ermessen des Verwaltungsrates können die Kosten eines
solchen Umtausches dem antragstellenden Aktionär belastet werden.
Sofern Aktienzertifikate ausgegeben werden, werden diese binnen eines Monats nach Zeichnung ausgestellt, voraus-
gesetzt, dass alle Zahlungen der gezeichneten Aktien eingegangen sind. Aktienzertifikate werden von zwei Verwaltungs-
ratsmitgliedern unterzeichnet. Eine der beiden Unterschriften kann durch eine Person erfolgen, die zu diesem Zweck
vom Verwaltungsrat bevollmächtigt wurde.
Aktien werden ausschließlich an sachkundige Anleger im Sinne von Artikel 2 des Gesetzes von 2007 ausgegeben, d.h.
an institutionelle oder professionelle Anleger oder solche Anleger, die ein schriftliches Einverständnis mit der Einordnung
als sachkundiger Anleger abgeben und (1) mindestens 125.000,- Euro in die Investmentgesellschaft investieren oder (2)
über eine Einstufung seitens eines Kreditinstituts im Sinne der Richtlinie 2006/48/EG, eines Wertpapierunternehmens im
Sinne der Richtlinie 2004/39/EG oder einer Verwaltungsgesellschaft im Sinne der Richtlinie 2001/107/EG, die ihren Sach-
verstand, ihre Erfahrung und Kenntnisse bestätigt, um die Anlage in die Investmentgesellschaft angemessen beurteilen zu
können, vorlegen.
120157
Eine Übertragung von Aktien bedarf der vorherigen Zustimmung der Investmentgesellschaft und ist nur möglich, wenn
der Käufer ein sachkundiger Anleger im Sinne Gesetzes von 2007 ist und wenn er voll und ganz etwaige restliche Verp-
flichtungen gegenüber der Investmentgesellschaft übernimmt.
Falls ein Aktionär Aktien der Investmentgesellschaft nicht für eigene Rechnung zeichnet, sondern für Rechnung eines
Dritten, so muss dieser Dritte ebenfalls ein sachkundiger Anleger im Sinne des Gesetzes von 2007 sein.
Sofern sowohl Inhaberaktien als auch Namensaktien ausgegeben werden, erfolgt die Übertragung von Inhaberaktien
durch Übergabe der entsprechenden Aktienzertifikate. Die Übertragung einer Namensaktie wird durch eine schriftliche
Übertragungserklärung, die in das Aktionärsregister eingetragen, datiert und durch den Käufer, den Veräußerer oder
durch sonstige hierzu vertretungsberechtigte Personen unterschrieben wird, sowie durch Einreichung des Aktienzertifi-
kates, falls ausgegeben, durchgeführt. Die Investmentgesellschaft kann auch andere Urkunden akzeptieren, die in ausrei-
chender Weise die Übertragung belegen.
Jeder Inhaber von Namensaktien muss der Investmentgesellschaft seine Adresse zwecks Eintragung im Aktionärsre-
gister mitteilen. Weicht diese von der Adresse seiner Administration ab, kann er zusätzlich eine Versandadresse benennen.
Alle Mitteilungen und Ankündigungen der Investmentgesellschaft zugunsten von Inhabern von Namensaktien können
rechtsverbindlich an die entsprechende Adresse gesandt werden. Der Aktionär kann jederzeit schriftlich bei der Invest-
mentgesellschaft die Änderungen seiner Adresse im Register beantragen.
Sofern ein Aktionär keine Adresse angibt, kann die Investmentgesellschaft zulassen, dass ein entsprechender Vermerk
in das Aktionärsregister eingetragen wird. Die Adresse des Aktionärs wird in diesem Falle solange am Sitz der Invest-
mentgesellschaft sein, bis der Aktionär der Investmentgesellschaft eine andere Adresse mitteilt.
Aktien werden nur ausgegeben, nachdem die Zeichnung angenommen und die Zahlung eingegangen ist.
Die Investmentgesellschaft erkennt nur einen einzigen Aktionär pro Aktie an. Im Falle eines gemeinschaftlichen Besitzes
oder eines Nießbrauchs kann die Investmentgesellschaft die Ausübung der mit dem Aktienbesitz verbundenen Rechte bis
zu dem Zeitpunkt suspendieren, zu dem eine Person angegeben wird, die die gemeinschaftlichen Besitzer oder die Be-
günstigten und Nießbraucher gegenüber der Investmentgesellschaft vertritt.
Die Investmentgesellschaft kann Aktienbruchteile bis zur dritten Dezimalzahl ausgeben. Aktienbruchteile geben kein
Stimmrecht, berechtigen aber zur Teilnahme an den Ausschüttungen der Investmentgesellschaft auf einer pro rata-Basis.
Im Falle von Inhaberaktien werden nur Zertifikate über ganze Aktien ausgegeben.
Art. 7. Verlust oder Zerstörung von Aktienzertifikaten. Kann ein Aktionär gegenüber der Investmentgesellschaft in
überzeugender Form nachweisen, dass ein Aktienzertifikat über eine ihm gehörende Aktie abhanden gekommen oder
zerstört worden ist, wird die Investmentgesellschaft auf seinen Antrag ein Ersatzzertifikat ausgeben. Diese Ausgabe un-
terliegt den von der Investmentgesellschaft aufgestellten Bedingungen, mit inbegriffen eine Entschädigung, eine Urkunde-
nüberprüfung oder Urkundenforderung, die durch eine Bank, einen Börsenmakler oder eine andere Partei zur
Zufriedenheit der Investmentgesellschaft unterschrieben sein muss. Mit der Ausgabe eines neuen Aktienzertifikates, auf
dem vermerkt ist, dass es sich um ein Duplikat handelt, verliert das Originalzertifikat jede Gültigkeit.
Verstümmelte oder beschädigte Aktienzertifikate können durch die Investmentgesellschaft gegen neue Aktienzertifi-
kate ausgetauscht werden. Die verstümmelten oder beschädigten Aktienzertifikate sind an die Investmentgesellschaft
zurückzugeben und werden von derselben sofort für ungültig erklärt.
Die Investmentgesellschaft ist nach eigenem Ermessen berechtigt, vom Aktionär Ersatz in angemessener Höhe für
solche Kosten zu verlangen, die durch die Ausgabe und Eintragung eines neuen Aktienzertifikates oder durch die Annul-
lierung und Zerstörung des Originalaktienzertifikates entstanden sind.
Art. 8. Beschränkung der Eigentumsrechte auf Aktien. Aktien an der Investmentgesellschaft sind sachkundigen Anlegern
im Sinne des Gesetzes von 2007 vorbehalten. Darüber hinaus kann die Investmentgesellschaft nach eigenem Ermessen
den Besitz ihrer Aktien durch bestimmte sachkundige Anleger einschränken oder verbieten, wenn sie der Ansicht ist,
dass ein solcher Besitz:
- zu Lasten der Interessen der übrigen Aktionäre oder der Investmentgesellschaft geht; oder
- einen Gesetzesverstoß im Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland mit sich ziehen kann; oder
- bewirken kann, dass die Investmentgesellschaft in einem anderen Land als dem Großherzogtum Luxemburg steuerp-
flichtig wird; oder
- den Interessen der Investmentgesellschaft in einer anderen Art und Weise schadet.
Zu diesem Zweck kann die Investmentgesellschaft:
a) die Ausgabe von Aktien oder deren Umschreibung im Aktionärsregister verweigern,
b) Aktien zwangsweise zurücknehmen,
c) bei Aktionärsversammlungen Personen, denen es nicht erlaubt ist, Aktien der Investmentgesellschaft zu besitzen,
das Stimmrecht aberkennen.
Art. 9. Ausgabe von Aktien. Der Verwaltungsrat ist uneingeschränkt berechtigt, eine unbegrenzte Anzahl voll einbe-
zahlter Aktien zu jeder Zeit auszugeben, ohne den bestehenden Aktionären ein Vorrecht zur Zeichnung neu auszuge-
bender Aktien einzuräumen.
120158
Der Verwaltungsrat kann für jeden Teilfonds die Häufigkeit der Ausgabe von Aktien einer Aktienklasse Einschränkun-
gen unterwerfen; er kann insbesondere entscheiden, dass Anteile einer Aktienklasse ausschließlich während einer oder
mehrerer Zeichnungsfristen oder sonstiger Fristen gemäß den Bestimmungen in den Verkaufsunterlagen der Investment-
gesellschaft ausgegeben werden.
Der Ausgabepreis ist bei Ausgabe der Aktien gänzlich oder teilweise auf die Weise zu entrichten, wie sie der Verwal-
tungsrat für jeden Teilfonds bestimmt und im Verkaufsprospekt nennt und ausführlich beschreibt.
Der Verwaltungsrat ist berechtigt, für jeden Teilfonds zusätzliche Zeichnungsbedingungen zu bestimmen, wie beis-
pielsweise Mindestzeichnungsbeträge, die Zahlung von Ausgabeaufschlägen oder Ausgleichszinsen oder das Bestehen von
Eigentumsbeschränkungen. Diese Bedingungen werden im Verkaufsprospekt genannt und ausführlich beschrieben.
Der Verwaltungsrat kann an jedem seiner Mitglieder, jedem Geschäftsführer, leitenden Angestellten oder sonstigen
ordnungsgemäß ermächtigten Vertreter die Befugnis verleihen, Zeichnungsanträge anzunehmen, Zahlungen auf den Preis
neu auszugebender Aktien in Empfang zu nehmen und diese Aktien auszuliefern.
Die Investmentgesellschaft kann im Einklang mit den Bestimmungen des Luxemburger Rechts, welche insbesondere
ein Bewertungsgutachten durch den Wirtschaftsprüfer der Investmentgesellschaft zwingend vorsehen, Aktien gegen Lie-
ferung von Wertpapieren ausgeben, sofern eine solche Lieferung von Wertpapieren der Anlagepolitik des jeweiligen
Teilfonds entspricht und innerhalb der Anlagebeschränkungen der Investmentgesellschaft und der Anlagepolitik des ents-
prechenden Teilfonds erfolgt. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Ausgabe von Aktien gegen Lieferung von
Wertpapieren sind von den betreffenden Aktionären zu tragen.
Aktien müssen voll eingezahlt werden. Neu ausgegebene Aktien haben dieselben Rechte wie die Aktien, die am Tage
der Aktienausgabe in Umlauf waren.
Der Verwaltungsrat behält sich das Recht vor, jeden Zeichnungsantrag ganz oder teilweise zurückzuweisen oder je-
derzeit ohne vorherige Mitteilung die Ausgabe von Aktien auszusetzen.
Art. 10. Rücknahme von Aktien. Jeder Aktionär kann innerhalb der vom Gesetz und dieser Satzung vorgesehenen
Grenzen die Rücknahme aller oder eines Teiles seiner Aktien durch die Investmentgesellschaft nach den Bestimmungen
und dem Verfahren, welche vom Verwaltungsrat in den Verkaufsunterlagen für die einzelnen Teilfonds festgelegt werden,
verlangen. Der Rücknahmepreis pro Aktie wird innerhalb einer vom Verwaltungsrat festzulegenden Frist ausgezahlt,
welche fünf Werktage ab dem entsprechenden Bewertungstag nicht überschreitet, im Einklang mit den Zielbestimmungen
des Verwaltungsrates und vorausgesetzt, dass gegebenenfalls ausgegebene Inhaberanteile und sonstige Unterlagen zur
Übertragung von Aktien bei der Investmentgesellschaft eingegangen sind, vorbehaltlich der Bestimmungen gemäß Artikel
13 dieser Satzung.
Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilwert der entsprechenden Aktienklasse gemäß Artikel 12 dieser Satzung,
abzüglich Kosten und gegebenenfalls Provisionen entsprechend den Bestimmungen in den Verkaufsunterlagen für die
Aktien. Der Rücknahmepreis kann auf die nächste Einheit der entsprechenden Währung auf- oder abgerundet werden,
gemäß Bestimmung des Verwaltungsrates.
Sofern die Zahl oder der gesamte Anteilwert von Aktien, welche durch einen Aktionär in einer Aktienklasse gehalten
werden, nach dem Antrag auf Rücknahme unter eine Zahl oder einen Wert fallen würde, welche vom Verwaltungsrat als
Mindestzahl bzw. -wert festgelegt wurden, kann dieser Antrag als Antrag auf Rücknahme des gesamten Aktienbesitzes
des Aktionärs in dieser Aktienklasse behandelt werden.
Wenn des weiteren an einem Bewertungstag die gemäß diesem Artikel gestellten Rücknahmeanträge und die gemäß
Artikel 11 dieser Satzung gestellten Umtauschanträge einen bestimmten Umfang übersteigen, wie dieser vom Verwal-
tungsrat festgelegt wird, kann der Verwaltungsrat beschließen, dass ein Teil oder die Gesamtheit der Rücknahme- oder
Umtauschanträge für einen Zeitraum und in einer Weise ausgesetzt wird, wie dies vom Verwaltungsrat unter Berück-
sichtigung der Interessen aller Aktionäre für erforderlich gehalten wird. Nicht ausgeführte Rücknahmeanträge werden in
diesen Fällen am nächstfolgenden Bewertungstag vorrangig berücksichtigt.
Sofern der Verwaltungsrat dies entsprechend beschließt, soll die Investmentgesellschaft berechtigt sein, den Rücknah-
mepreis an jeden Aktionär, der dem zustimmt, unbar auszuzahlen, indem dem Aktionär aus dem Portfolio der Vermö-
genswerte, welche der/den entsprechenden Aktienklasse(n) zuzuordnen sind, Vermögensanlagen zu dem jeweiligen Wert
(entsprechend der Bestimmungen gemäß Artikel 12) an dem jeweiligen Bewertungstag, an welchem der Rücknahmepreis
berechnet wird, entsprechend dem Wert der zurückzunehmenden Aktien zugeteilt werden. Natur und Art der zu über-
tragenden Vermögenswerte werden in einem solchen Fall auf einer angemessenen und sachlichen Grundlage und ohne
Beeinträchtigung der Interessen der anderen Aktionäre der entsprechenden Aktienklasse(n) bestimmt und die ange-
wandte Bewertung wird durch einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers bestätigt. Die Kosten einer solchen
Übertragung trägt der Zessionar.
Der Verwaltungsrat kann eine zwangsweise Rücknahme der Aktien eines Aktionärs beschließen, wenn er der Ansicht
ist, dass (i) der Besitz von Aktien des betroffenen Aktionärs zu Lasten der Interessen der übrigen Aktionäre oder der
Investmentgesellschaft bzw. eines Teilfonds geht oder (ii) einen Gesetzesverstoß im Großherzogtum Luxemburg oder im
Ausland mit sich ziehen kann (insbesondere, wenn es sich bei dem betroffenen Aktionär nicht oder nicht mehr um einen
Anleger im Sinne des Artikels 2 des Gesetzes von 2007 handelt) oder (iii) bewirken kann, dass die Investmentgesellschaft
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in einem anderen Land als dem Großherzogtum Luxemburg steuerpflichtig wird oder (iv) den Interessen der Invest-
mentgesellschaft bzw. eines Teilfonds in einer anderen Art und Weise schadet.
Des weiteren kann der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft beschließen, Aktien oder Aktienbruchteile der In-
vestmentgesellschaft in Bezug auf einen oder mehrer Teilfonds zurückzukaufen, um auf die Weise den Erlös aus dem
Verkauf von Vermögenswerten des betroffenen Teilfonds an die Aktionäre auszuzahlen. Die Entscheidung zum Rückkauf
ist verbindlich für alle Aktionäre und gilt verhältnismäßig (pro rata) zu ihrem Anteil am Kapital der Investmentgesellschaft.
Der Rücknahmepreis entspricht in diesen Fällen dem Anteilwert am Tag der Rücknahme.
Die von der Investmentgesellschaft zurückgekauften Aktien des Kapitals werden in den Büchern der Investmentge-
sellschaft annulliert. Der Rücknahmepreis wird in Luxemburg spätestens zwanzig Bankarbeitstage nach dem letzten Tag
der Berechnung des Rücknahmepreises ausbezahlt.
Art. 11. Umtausch von Aktien. Sofern durch den Verwaltungsrat im Verkaufsprospekt nicht anderweitig festgelegt ist
jeder Aktionär berechtigt, den Umtausch aller oder eines Teils seiner Aktien in Aktien einer anderen Aktienklasse des-
selben Teilfonds oder in Aktien eines anderen Teilfonds bzw. einer Aktienklasse eines anderen Teilfonds zu verlangen.
Der Verwaltungsrat kann, unter anderem im Hinblick auf die Häufigkeit, Fristen und Bedingungen des Umtauschs Bes-
chränkungen festlegen und er kann den Umtausch nach seinem Ermessen von der Zahlung von Kosten und Provisionen
abhängig machen.
Der Preis für den Umtausch von Aktien einer Aktienklasse in Aktien einer anderen Aktienklasse desselben Teilfonds
oder in Aktien eines anderen Teilfonds bzw. einer Aktienklasse eines anderen Teilfonds wird auf der Grundlage des
jeweiligen Anteilwertes der beiden Aktienklassen bzw. der Aktienklasse und des anderen Teilfonds an demselben Be-
wertungstag beziehungsweise zu demselben Bewertungszeitpunkt an einem Bewertungstag berechnet.
Sofern die Zahl der von einem Aktionär in einer Aktienklasse oder Teilfonds gehaltenen Aktien oder der gesamte
Anteilwert der von einem Aktionär in einer Aktienklasse oder Teilfonds gehaltenen Aktien aufgrund eines Umtauschan-
trages unter eine Zahl oder einen Wert fallen würde, welcher vom Verwaltungsrat festgelegt wurde, kann die Invest-
mentgesellschaft entscheiden, dass dieser Antrag als Antrag auf Umtausch der gesamten von einem Aktionär in einer
solchen Aktienklasse oder Teilfonds gehaltenen Aktien behandelt wird.
Aktien, welche in Aktien an einer anderen Aktienklasse oder eines anderen Teilfonds bzw. Aktienklasse eines anderen
Teilfonds umgetauscht wurden, werden entwertet.
Art. 12. Anteilwert. Der Anteilwert pro Aktie jeder Aktienklasse wird in der jeweiligen Teilfondswährung - wie im
Verkaufsprospekt festgesetzt - in dem vom Verwaltungsrat bestimmten und im Verkaufsprospekt aufgeführten Rhythmus,
mindestens jedoch einmal pro Monat («Bewertungstag») berechnet und in der Regel in der Währung der einzelnen
Aktienklassen ausgedrückt.
Er wird durch Division der Nettovermögenswerte der Investmentgesellschaft, das heißt der einer solchen Aktienklasse
zuzuordnenden Vermögenswerte abzüglich der dieser Aktienklasse zuzuordnenden Verbindlichkeiten, durch die Zahl der
an diesem Bewertungstag im Umlauf befindlichen Aktien der entsprechenden Aktienklasse gemäß den nachfolgend bes-
chriebenen Bewertungsregeln berechnet. Der Anteilwert kann auf die nächste gängige Untereinheit der jeweiligen
Währung entsprechend der Bestimmung durch den Verwaltungsrat auf- oder abgerundet werden. Sofern seit Bestimmung
des Anteilwertes wesentliche Veränderungen in der Kursbestimmung auf den Märkten erfolgten, auf denen ein wesent-
licher Anteil der jeweiligen Aktienklasse zu zuordnenden Vermögensanlagen gehandelt oder notiert wird, kann der
Verwaltungsrat im Interesse der Aktionäre und der Investmentgesellschaft die erste Bewertung annullieren und eine
weitere Bewertung vornehmen.
Die Bewertung des Anteilwertes der verschiedenen Aktienklassen wird wie folgt vorgenommen:
<i>I. Die Vermögenswerte der Investmentgesellschaft beinhalteni>
(1) Die im jeweiligen Teilfondsvermögen enthaltenen Zielfondsaktien.
(2) Alle Kassenbestände und Bankguthaben einschließlich hierauf angefallener Zinsen;
(3) alle fälligen Wechselforderungen und verbrieften Forderungen sowie ausstehende Beträge, (einschließlich des Ent-
gelts für verkaufte, aber noch nicht gelieferte, Wertpapiere);
(4) alle Aktien und andere, Aktien gleichwertige Wertpapiere; alle verzinslichen Wertpapiere, Einlagenzertifikate,
Schuldverschreibungen, Zeichnungsrechte, Wandelanleihen, Optionen und andere Wertpapiere, Finanzinstrumente und
ähnliche Vermögenswerte, welche im Eigentum der Investmentgesellschaft stehen oder für sie gehandelt werden (wobei
die Investmentgesellschaft im Einklang mit den nachstehend unter (a) beschriebenen Verfahren Anpassungen vornehmen
kann, um Marktwertschwankungen der Wertpapiere durch den Handel Ex-Dividende, Ex-Recht oder durch ähnliche
Praktiken gerecht zu werden);
(5) Bar- und sonstige Dividenden und Ausschüttungen, welche von der Investmentgesellschaft eingefordert werden
können, vorausgesetzt, dass die Investmentgesellschaft hiervon in ausreichender Weise in Kenntnis gesetzt wurde;
(6) angefallene Zinsen auf verzinsliche Vermögenswerte, welche im Eigentum der Investmentgesellschaft stehen, soweit
diese nicht im Hauptbetrag des entsprechenden Vermögenswertes einbezogen sind oder von dem Hauptbetrag wider-
gespiegelt werden;
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(7) nicht abgeschriebene Gründungskosten der Investmentgesellschaft, einschließlich der Kosten für die Ausgabe und
Auslieferung von Aktien an der Investmentgesellschaft;
(8) die sonstigen Vermögenswerte jeder Art und Herkunft einschließlich vorausbezahlter Auslagen.
Der Wert dieser Vermögenswerte wird wie folgt bestimmt:
(a) Die im jeweiligen Teilfonds enthaltenen offenen Zielfondsaktien werden zum letzten festgestellten und erhältlichen
Rücknahmepreis bewertet.
(b) Der Wert von Kassenbeständen oder Bankguthaben, Einlagenzertifikaten und ausstehenden Forderungen, voraus-
bezahlten Auslagen, Bardividenden und erklärten oder aufgelaufenen und noch nicht erhaltenen Zinsen entspricht dem
jeweiligen vollen Betrag, es sei denn, dass dieser wahrscheinlich nicht voll bezahlt oder erhalten werden kann, in welchem
Falle der Wert unter Einschluss eines angemessenen Abschlages ermittelt wird, um den tatsächlichen Wert zu erhalten.
(c) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse notiert oder gehandelt werden, wird auf der Grundlage
des letzten verfügbaren Kurses an der Börse, welche normalerweise der Hauptmarkt dieses Wertpapiers ist, ermittelt.
Wenn ein Wertpapier oder sonstiger Vermögenswert an mehreren Börsen notiert ist, ist der letzte Verkaufskurs an
jener Börse bzw. an jenem geregelten Markt maßgebend, welcher der Hauptmarkt für diesen Vermögenswert ist;
(d) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, wird auf der
Grundlage des letzten verfügbaren Preises ermittelt.
(e) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder auf einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt
wird oder sofern für Vermögenswerte, welche an einer Börse oder auf einem anderen Markt wie vorerwähnt notiert
oder gehandelt werden, die Kurse entsprechend den Regelungen in (c) oder (d) den tatsächlichen Marktwert der ents-
prechenden Vermögenswerte nicht angemessen widerspiegeln, wird der Wert solcher Vermögenswerte auf der Grund-
lage des vernünftigerweise vorhersehbaren Verkaufspreises nach einer vorsichtigen Einschätzung ermittelt.
(f) Der Liquidationswert von Futures, Forwards oder Optionen, die nicht an Börsen oder anderen organisierten
Märkten gehandelt werden, entspricht dem jeweiligen Nettoliquidationswert, wie er gemäß den Richtlinien des Verwal-
tungsrates auf einer konsistent für alle verschiedenen Arten von Verträgen angewandten Grundlage festgestellt wird. Der
Liquidationswert von Futures, Forwards oder Optionen, welche an Börsen oder anderen organisierten Märkten gehandelt
werden, wird auf der Grundlage der letzten verfügbaren Abwicklungspreise solcher Verträge an den Börsen oder orga-
nisierten Märkten, auf welchen diese Futures, Forwards oder Optionen von der Investmentgesellschaft gehandelt werden,
berechnet; sofern ein Future, ein Forward oder eine Option an einem Tag, für welchen der Anteilwert bestimmt wird,
nicht liquidiert werden kann, wird die Bewertungsgrundlage für einen solchen Vertrag vom Verwaltungsrat in angemes-
sener und vernünftiger Weise bestimmt. Swaps werden zu ihrem Marktwert bewertet.
(g) Der Wert von Geldmarktinstrumenten, die nicht an einer Börse notiert oder auf einem anderen geregelten Markt
gehandelt werden und eine Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten und mehr als 90 Tagen aufweisen, entspricht dem
jeweiligen Nennwert zuzüglich hierauf aufgelaufener Zinsen. Geldmarktinstrumente mit einer Restlaufzeit von höchstens
90 Tagen werden auf der Grundlage der Amortisierungskosten, wodurch dem ungefähren Marktwert entsprochen wird,
ermittelt.
(h) Sämtliche sonstigen Wertpapiere oder sonstigen Vermögenswerte werden zu ihrem angemessenen Marktwert
bewertet, wie dieser nach Treu und Glauben und entsprechend dem vom Verwaltungsrat auszustellenden Verfahren zu
bestimmen ist.
Der Wert aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche nicht in der Währung des jeweiligen Teilfonds aus-
gedrückt ist, wird in diese Währung zu den zuletzt bei der Depotbank verfügbaren Devisenkursen umgerechnet. Wenn
solche Kurse nicht verfügbar sind, wird der Wechselkurs nach Treu und Glauben und nach dem vom Verwaltungsrat
aufgestellten Verfahren bestimmt.
Der Verwaltungsrat kann nach eigenem Ermessen andere Bewertungsmethoden zulassen, wenn er dieses im Interesse
einer angemessenen Bewertung eines Vermögenswertes der Investmentgesellschaft für angebracht hält.
<i>II. Die Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft beinhalteni>
(1) alle Kredite, Wechselverbindlichkeiten und fälligen Forderungen;
(2) alle angefallenen Zinsen auf Kredite der Investmentgesellschaft (einschließlich Bereitstellungskosten für Kredite);
(3) alle angefallenen oder zahlbaren Kosten (einschließlich, ohne hierauf beschränkt zu sein, Verwaltungskosten, Ma-
nagementkosten, Gründungskosten, Depotbankgebühren und Kosten für Vertreter der Investmentgesellschaft);
(4) alle bekannten, gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten (einschließlich fälliger vertraglicher Verbindlich-
keiten auf Geldzahlungen oder Güterübertragungen, einschließlich weiterhin des Betrages nicht bezahlter, aber erklärter
Ausschüttungen der Investmentgesellschaft);
(5) angemessene Rückstellungen für zukünftige Steuerzahlungen auf der Grundlage von Kapital und Einkünften am
Bewertungstag entsprechend der Bestimmung durch die Investmentgesellschaft sowie sonstige eventuelle Rückstellungen,
welche vom Verwaltungsrat genehmigt und gebilligt werden, sowie sonstige eventuelle Beträge, welche der Verwaltungs-
rat im Zusammenhang mit drohenden Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft für angemessen hält;
(6) sämtliche sonstigen Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft, gleich welcher Art und Herkunft, welche unter
Berücksichtigung allgemein anerkannter Grundsätze der Buchführung dargestellt werden. Bei der Bestimmung des Be-
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trages solcher Verbindlichkeiten wird die Investmentgesellschaft sämtliche von der Investmentgesellschaft zu zahlenden
Kosten berücksichtigen, einschließlich Gründungskosten, Gebühren an Fondsmanager und Anlageberater, Gebühren für
die Buchführung, Gebühren an die Depotbank und ihre Korrespondenzbanken sowie an die Zentralverwaltungs- und
Domizilierungsstelle, Register- und Transferstelle, Gebühren an die zuständige Stelle für die Börsennotiz, Gebühren an
Zahl- oder Vertriebsstellen sowie sonstige ständige Vertreter im Zusammenhang mit der Registrierung der Investment-
gesellschaft, Gebühren für sämtliche sonstigen von der Investmentgesellschaft beauftragten Vertreter, Vergütungen für
die Verwaltungsratsmitglieder sowie deren angemessene Spesen, Versicherungsprämien, Reisekosten im Zusammenhang
mit den Verwaltungsratssitzungen, Gebühren und Kosten für Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung, Gebühren im Zu-
sammenhang mit der Registrierung und der Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Investmentgesellschaft bei
Regierungsstellen oder Börsen innerhalb oder außerhalb des Großherzogtums Luxemburg, Berichtskosten, Veröffentli-
chungskosten, einschließlich der Kosten für die Vorbereitung, den Druck, die Ankündigung und die Verteilung von
Verkaufsprospekten, Werbeschriften, periodischen Berichten oder Aussagen im Zusammenhang mit der Registrierung,
die Kosten sämtlicher Berichte an die Aktionäre, Steuern, Gebühren, öffentliche oder ähnliche Lasten, sämtliche sonstigen
Kosten im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit, einschließlich der Kosten für den Kauf und Verkauf von Vermö-
genswerten, Zinsen, Bank- und Brokergebühren, Kosten für Post, Telefon und Telex. Die Investmentgesellschaft kann
Verwaltungs- und andere Ausgaben regelmäßiger oder wiederkehrender Natur auf Schätzbasis periodengerecht jährlich
oder für andere Zeitabschnitte berechnen.
<i>III. Die Vermögenswerte sollen wie folgt zugeordnet werdeni>
Innerhalb eines Teilfonds können eine oder mehrere Aktienklassen eingerichtet werden:
a) Sofern mehrere Aktienklassen an einem Teilfonds ausgegeben sind, werden die diesen Aktienklassen zuzuordnenden
Vermögenswerte gemeinsam entsprechend der spezifischen Anlagepolitik des jeweiligen Teilfonds angelegt, wobei der
Verwaltungsrat innerhalb eines Teilfonds Aktienklassen definieren kann, um (i) einer bestimmten Ausschüttungspolitik,
die nach Berechtigung oder Nichtberechtigung zur Ausschüttung unterscheidet und/oder (ii) einer bestimmten Gestaltung
von Verkaufs- und Rücknahmeprovision und/oder (iii) einer bestimmten Gebührenstruktur im Hinblick auf die Verwaltung
oder Anlageberatung und/oder (iv) einer bestimmten Zuordnung von Dienstleistungsgebühren für die Ausschüttung,
Dienstleistungen für Aktionäre oder sonstiger Gebühren und/oder (v) unterschiedlichen Währungen oder Währung-
seinheiten, auf welche die jeweilige Aktienklasse lauten soll und welche unter Bezugnahme auf den Wechselkurs im
Verhältnis zur Fondswährung des jeweiligen Teilfonds gerechnet werden, und/oder (vi) der Verwendung unterschiedlicher
Sicherungstechniken, um Vermögenswerte und Erträge, welche auf die Währung der jeweiligen Aktienklasse lauten, gegen
langfristige Schwankungen gegenüber der Fondswährung des jeweiligen Teilfonds abzusichern und/oder (vii) sonstigen
Charakteristika, wie sie von Zeit zu Zeit vom Verwaltungsrat im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen festgelegt
werden, zu entsprechen;
b) Die Erträge aus der Ausgabe von Aktien einer Aktienklasse werden in den Büchern der Investmentgesellschaft der
Aktienklasse beziehungsweise den Aktienklassen zugeordnet, welche an dem jeweiligen Teilfonds ausgegeben sind und
der betreffende Betrag soll den Anteil der Netto-Vermögenswerte des betreffenden Teilfonds, welche der auszugebenden
Aktienklasse zuzuordnen sind, erhöhen;
c) Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen, welche einem Teilfonds zuzuordnen sind, werden
der (den) an diesem Teilfonds ausgegebenen Aktienklasse(n), vorbehaltlich vorstehend a) zugeordnet;
d) Sofern ein Vermögenswert von einem anderen Vermögenswert abgeleitet ist, wird dieser abgeleitete Vermögens-
wert in den Büchern der Investmentgesellschaft derselben Aktienklasse beziehungsweise denselben Aktienklassen
zugeordnet, wie der Vermögenswert, von welchem die Ableitung erfolgte und bei jeder Neubewertung eines Vermö-
genswertes wird der Wertzuwachs beziehungsweise die Wertverminderung der oder den entsprechenden Aktienklasse
(n) in Anrechnung gebracht;
e) Sofern ein Vermögenswert oder eine Verbindlichkeit der Investmentgesellschaft nicht einer bestimmten Aktien-
klasse zugeordnet werden kann, so wird dieser Vermögenswert oder diese Verbindlichkeit allen Aktienklassen pro rata
im Verhältnis zu ihrem jeweiligen Anteilwert oder in einer anderen Art und Weise, wie sie der Verwaltungsrat nach Treu
und Glauben festlegt, zugeordnet, wobei (i) dann, wenn Vermögenswerte für Rechnung mehrerer Teilfonds in einem
Konto gehalten oder als separater Pool von Vermögenswerten durch einen hierzu beauftragten Vertreter des Verwal-
tungsrates gemeinschaftlich verwaltet werden, die entsprechende Berechtigung jeder Aktienklasse anteilig ihrer Einlage
in dem betreffenden Konto oder Pool entsprechen wird und (ii) diese Berechtigung sich, wie im Einzelnen in den Ver-
kaufsunterlagen zu den Aktien an der Investmentgesellschaft beschrieben, entsprechend den für Rechnung der Aktien
erfolgenden Einlagen und Rücknahmen verändern wird sowie schließlich (iii) die Verbindlichkeiten zwischen den Aktien-
klassen anteilig im Verhältnis zu ihrer jeweiligen Berechtigung an dem Konto oder Pool aufgeteilt werden;
f) nach Zahlung von Ausschüttungen an die Aktionäre einer Aktienklasse wird der Anteilwert dieser Aktienklasse um
den Betrag der Ausschüttungen vermindert.
Sämtliche Bewertungsregeln und -beschlüsse sind im Einklang mit allgemein anerkannten Regeln der Buchführung zu
treffen und auszulegen.
Vorbehaltlich Böswilligkeit, grober Fahrlässigkeit oder offenkundigen Irrtums ist jede Entscheidung im Zusammenhang
mit der Berechnung des Anteilwertes, welcher vom Verwaltungsrat oder von einer Bank, Investmentgesellschaft oder
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sonstigen Stelle, die der Verwaltungsrat mit der Berechnung des Anteilwertes beauftragt getroffen wird, endgültig und
für die Investmentgesellschaft, gegenwärtige, ehemalige und zukünftige Aktionäre bindend.
<i>IV. Im Zusammenhang mit den Regeln dieses Artikels gelten die folgenden Bestimmungeni>
1. Zur Rücknahme ausstehende Aktien der Investmentgesellschaft gemäß Artikel 10 dieser Satzung werden als beste-
hende Aktien behandelt und bis unmittelbar nach dem Zeitpunkt, welcher von dem Verwaltungsrat an dem entspre-
chenden Bewertungstag, an welchem die jeweilige Bewertung vorgenommen wird, festgelegt wird, berücksichtigt. Von
diesem Zeitpunkt an bis zur Zahlung des Rücknahmepreises durch die Investmentgesellschaft besteht eine entsprechende
Verbindlichkeit der Investmentgesellschaft;
2. Auszugebende Aktien werden ab dem Zeitpunkt, welcher vom Verwaltungsrat an dem jeweiligen Bewertungstag,
an welchem die Bewertung vorgenommen wird, festgelegt wird, als ausgegebene Aktien behandelt. Von diesem Zeitpunkt
an bis zum Erhalt des Ausgabepreises durch die Investmentgesellschaft besteht eine Forderung zu Gunsten der Invest-
mentgesellschaft;
3. alle Vermögensanlagen, Kassenbestände und sonstigen Vermögenswerte, welche in anderen Währungen als der
Währung der jeweiligen Teilfonds ausgedrückt sind, werden zu den am Tag und zu dem Zeitpunkt der Anteilwertbe-
rechnung geltenden Devisenkursen bewertet;
4. sofern an einem Bewertungstag die Investmentgesellschaft sich verpflichtet hat
- einen Vermögenswert zu erwerben, so wird der zu bezahlende Gegenwert für diesen Vermögenswert als Verbind-
lichkeit der Investmentgesellschaft ausgewiesen und der zu erwerbende Vermögenswert wird in der Bilanz der Invest-
mentgesellschaft als Vermögenswert der Investmentgesellschaft verzeichnet;
- einen Vermögenswert zu veräußern, so wird der zu erhaltende Gegenwert für diesen Vermögenswert als Forderung
der Investmentgesellschaft ausgewiesen und der zu veräußernde Vermögenswert wird nicht in den Vermögenswerten
der Investmentgesellschaft aufgeführt;
wobei dann, wenn der genaue Wert oder die Art des Gegenwertes oder Vermögenswertes an dem entsprechenden
Bewertungstag nicht bekannt ist, dieser Wert von der Investmentgesellschaft geschätzt wird.
Art. 13. Aussetzung der Berechnung des Anteilwertes. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die Berechnung des An-
teilwertes der Aktien eines Teilfonds in folgenden Fällen vorübergehend auszusetzen:
- wenn aufgrund von Ereignissen, die nicht in die Verantwortlichkeit oder den Einflussbereich der Investmentgesell-
schaft fallen, eine normale Verfügung über das Nettovermögen eines Teilfonds unmöglich wird, ohne die Interessen der
Aktionäre schwerwiegend zu beeinträchtigen;
- wenn durch eine Unterbrechung der Nachrichtenverbindung oder aus irgendeinem Grund der Wert eines beträcht-
lichen Teils des Nettovermögens eines Teilfonds nicht bestimmt werden kann;
- wenn Einschränkungen des Devisen- oder Kapitalverkehrs die Abwicklung der Geschäfte für Rechnung eines Teilfonds
verhindern;
- wenn eine Generalversammlung der Aktionäre einberufen wurde, um die Investmentgesellschaft zu liquidieren.
Die Aussetzung der Berechnung der Anteilwerte wird den Aktionären per Post oder E-Mail an die im Aktionärsregister
eingetragenen Adressen mitgeteilt.
Art. 14. Verwaltungsrat. Die Investmentgesellschaft wird von einem Verwaltungsrat verwaltet, der aus mindestens drei
Mitgliedern besteht, welche nicht Aktionär an der Investmentgesellschaft sein müssen. Die Verwaltungsratsmitglieder
werden für eine Dauer von höchstens sechs Jahren gewählt. Der Verwaltungsrat wird von den Aktionären im Rahmen
der Generalversammlung gewählt; die Generalversammlung beschließt außerdem die Zahl der Verwaltungsratsmitglieder,
ihre Vergütung und die Dauer ihrer Amtszeit.
Die Verwaltungsratsmitglieder werden durch die Mehrheit der anwesenden und vertretenen Aktien gewählt.
Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch einen Beschluss der Gene-
ralversammlung abberufen oder ersetzt werden.
Bei Ausfall eines amtierenden Verwaltungsratsmitgliedes werden die verbleibenden Mitglieder des Verwaltungsrates
die fehlende Stelle zeitweilig ausfüllen; die Aktionäre werden bei der nächsten Generalversammlung eine endgültige Ent-
scheidung über die Ernennung treffen.
Art. 15. Befugnisse des Verwaltungsrates. Der Verwaltungsrat verfügt über die umfassende Befugnis, alle Verfügungs-
und Verwaltungshandlungen im Rahmen des Gesellschaftszweckes und im Einklang mit der Anlagepolitik gemäß Artikel
20 dieser Satzung vorzunehmen.
Sämtliche Befugnisse, welche nicht ausdrücklich gesetzlich oder durch diese Satzung der Generalversammlung vorbe-
halten sind, können durch den Verwaltungsrat getroffen werden.
Art. 16. Übertragung von Befugnissen. Der Verwaltungsrat kann seine Befugnisse im Zusammenhang mit der täglichen
Geschäftsführung der Investmentgesellschaft (einschließlich der Berechtigung, als Zeichnungsberechtigter für die Invest-
mentgesellschaft zu handeln) und seine Befugnisse zur Ausführung von Handlungen im Rahmen der Geschäftspolitik und
des Gesellschaftszweckes an eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen übertragen, wobei diese Personen
120163
nicht Mitglieder des Verwaltungsrates sein müssen und die Befugnisse haben, welche vom Verwaltungsrat bestimmt wer-
den und diese Befugnisse, vorbehaltlich der Genehmigung des Verwaltungsrates, weiter delegieren können.
Die Investmentgesellschaft kann, wie im Einzelnen in den Verkaufsunterlagen zu den Aktien an der Investmentgesell-
schaft beschrieben, einen Anlageberatungsvertrag mit einer oder mehreren Gesellschaft(en) («Anlageberater»)
abschließen, welche im Hinblick auf die Anlagepolitik der Investmentgesellschaft Empfehlungen geben und diese beraten
soll(en). Der Verwaltungsrat kann Investmentbeiräte für jeden einzelnen Teilfonds berufen und deren Vergütung festse-
tzen. Diese Beiräte sollen aus fachkundigen Personen mit entsprechender Erfahrung bestehen. Die Beiräte haben lediglich
eine beratende Funktion und treffen keinerlei Anlageentscheidungen. Der Verwaltungsrat kann auch Einzelvollmachten
durch notarielle oder privatschriftliche Urkunden übertragen.
Art. 17. Verwaltungsratssitzung. Der Verwaltungsrat wird aus seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden bestimmen. Er
kann einen Sekretär bestimmen, der nicht Mitglied des Verwaltungsrates sein muss und der die Protokolle der Verwal-
tungsratssitzungen und Generalversammlungen erstellt und verwahrt. Der Verwaltungsrat tritt auf Einladung des Ver-
waltungsratsvorsitzenden oder zweier Verwaltungsratsmitglieder an dem in der Einladung angegebenen Ort zusammen.
Der Verwaltungsratsvorsitzende leitet die Verwaltungsratssitzungen und die Generalversammlungen. In seiner Abwe-
senheit können die Aktionäre oder die Mitglieder des Verwaltungsrates ein anderes Mitglied des Verwaltungsrates oder
im Falle der Generalversammlung, eine andere Person mit der Leitung beauftragen.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden zu jeder Verwaltungsratssitzung wenigstens acht Tage vor dem entspre-
chenden Datum schriftlich eingeladen, außer in Notfällen, in welchen Fällen die Art des Notfalls in der Einladung vermerkt
wird. Auf diese Einladung kann übereinstimmend schriftlich, durch Telegramm, Telefax oder ähnliche Kommunikations-
mittel verzichtet werden. Eine Einladung ist nicht notwendig für Sitzungen, welche zu Zeitpunkten und an Orten abgehalten
werden, die zuvor in einem Verwaltungsratsbeschluss bestimmt worden waren.
Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann sich auf jeder Verwaltungsratssitzung mit schriftlich, per Telegramm, Telefax
oder ähnliche Kommunikationsmittel erteilter Vollmacht durch ein anderes Verwaltungsratsmitglied oder eine andere
Person vertreten lassen. Ein einziges Verwaltungsratsmitglied kann mehrere seiner Kollegen vertreten.
Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann an einer Verwaltungsratssitzung im Wege einer telephonischen Konferenz-
schaltung oder durch ähnliche Kommunikationsmittel, welche ermöglichen, dass sämtliche Teilnehmer an der Sitzung
einander hören können, teilnehmen und diese Teilnahme steht einer persönlichen Teilnahme an dieser Sitzung gleich.
Der Verwaltungsrat kann nur auf ordnungsgemäß einberufenen Verwaltungsratssitzungen handeln. Sofern sämtliche
Verwaltungsratsmitglieder anwesend oder vertreten sind und sich damit einverstanden erklären, kann auf die
ordnungsgemäße Einberufung verzichtet werden.
Die Verwaltungsratsmitglieder können die Investmentgesellschaft nicht durch Einzelunterschriften verpflichten, außer
im Falle einer ausdrücklichen entsprechenden Ermächtigung durch einen Verwaltungsratsbeschluss.
Der Verwaltungsrat kann nur dann gültige Beschlüsse fassen oder Handlungen vornehmen, wenn wenigstens die Meh-
rheit der Verwaltungsratsmitglieder oder ein anderes vom Verwaltungsrat festgelegtes Quorum anwesend oder vertreten
sind.
Verwaltungsratsbeschlüsse werden protokolliert und die Protokolle werden vom Vorsitzenden der Verwaltungsrats-
sitzung unterzeichnet. Auszüge aus diesen Protokollen, welche zu Beweiszwecken in gerichtlichen oder sonstigen
Verfahren erstellt werden, sind vom Vorsitzenden der Verwaltungsratssitzung oder zwei Verwaltungsratsmitgliedern
rechtsgültig zu unterzeichnen.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden und vertretenen Verwaltungsratsmitglieder gefasst. Bei
Stimmengleichheit fällt dem Vorsitzenden der Verwaltungsratssitzung das entscheidende Stimmrecht zu.
Schriftliche Beschlüsse im Umlaufverfahren, welche von allen Mitgliedern des Verwaltungsrates gebilligt und unter-
zeichnet sind, stehen Beschlüssen auf Verwaltungsratssitzungen gleich; jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann solche
Beschlüsse schriftlich, durch Telegramm, Telex, Telefax oder ähnliche Kommunikationsmittel billigen. Diese Billigung wird
schriftlich zu bestätigen sein und die Gesamtheit der Unterlagen bildet das Protokoll zum Nachweis der Beschlussfassung.
Art. 18. Zeichnungsbefugnis. Gegenüber Dritten wird die Investmentgesellschaft rechtsgültig durch die gemeinschaft-
liche Unterschrift zweier Mitglieder des Verwaltungsrates oder durch die gemeinschaftliche oder einzelne Unterschrift
von Personen, welche hierzu vom Verwaltungsrat ermächtigt wurden, verpflichtet.
Art. 19. Vergütung des Verwaltungsrates. Die Vergütungen für Verwaltungsratsmitglieder werden von der Gesell-
schafterversammlung festgelegt. Sie umfassen auch Auslagen und sonstige Kosten, welche den Verwaltungsratsmitgliedern
in Ausübung ihrer Tätigkeit entstehen, einschließlich eventueller Kosten für Rechtsverfolgungsmaßnahmen, es sei denn,
solche seien veranlasst durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des betreffenden Verwaltungsratsmitglieds.
Art. 20. Anlagepolitik. Die Vermögenswerte der Investmentgesellschaft werden nach dem Grundsatz der Risikos-
treuung in Wertpapieren und anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt, unter Berücksichtigung der Anlageziele und
Anlagegrenzen der Investmentgesellschaft, wie sie in dem von der Investmentgesellschaft herausgegebenen Verkaufs-
prospekt für die jeweiligen Teilfonds beschrieben werden, sowie unter Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes von
2007. Die betreffenden Beteiligungen können entweder direkt oder über Tochtergesellschaften gehalten werden.
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Art. 21. Generalversammlung. Die Generalversammlung repräsentiert die Gesamtheit der Aktionäre der Investment-
gesellschaft. Ihre Beschlüsse binden alle Aktionäre. Sie hat die umfassende Befugnis, Handlungen im Zusammenhang mit
der Geschäftstätigkeit der Investmentgesellschaft anzuordnen, auszuführen oder zu genehmigen.
Die Generalversammlung tritt auf Einladung des Verwaltungsrates zusammen.
Sie kann auch auf Antrag von Aktionären, welche wenigstens ein Zehntel des Gesellschaftsvermögens repräsentieren,
zusammentreten.
Die jährliche Generalversammlung wird im Einklang mit den Bestimmungen des Luxemburger Rechts in Luxemburg-
Stadt an einem in der Einladung angegebenen Ort am zweiten Mittwoch des Monats März um 11:00 Uhr abgehalten. Ist
dieser Tag ein gesetzlicher Feiertag oder Bankfeiertag in Luxemburg, wird die jährliche Generalversammlung am nächst-
folgenden Bankarbeitstag abgehalten.
Andere Generalversammlungen können an solchen Orten und zu solchen Zeiten abgehalten werden, wie dies in der
entsprechenden Einladung angegeben wird.
Die Aktionäre treten auf Einladung des Verwaltungsrates, welche die Tagesordnung enthält und wenigstens acht Tage
vor der Generalversammlung an jeden Inhaber von Namensaktien an dessen im Aktionärsregister eingetragene Adresse
versandt werden muss, zusammen. Die Mitteilung an die Inhaber von Namensaktien muss auf der Versammlung nicht
nachgewiesen werden. Die Tagesordnung wird vom Verwaltungsrat vorbereitet, außer in den Fällen, in welchen die
Versammlung auf schriftlichen Antrag der Aktionäre zusammentritt, in welchem Falle der Verwaltungsrat eine zusätzliche
Tagesordnung vorbereiten kann.
Wenn sämtliche Aktien als Namensaktien ausgegeben werden und wenn keine Veröffentlichungen erfolgen, kann die
Einladung an die Aktionäre ausschließlich per Einschreiben erfolgen.
Sofern sämtliche Aktionäre anwesend oder vertreten sind und sich selbst als ordnungsgemäß eingeladen und über die
Tagesordnung in Kenntnis gesetzt erachten, kann die Generalversammlung ohne schriftliche Einladung stattfinden.
Der Verwaltungsrat kann sämtliche sonstigen Bedingungen festlegen, welche von den Aktionären zur Teilnahme an
einer Generalversammlung erfüllt werden müssen.
Auf der Generalversammlung werden lediglich solche Vorgänge behandelt, welche in der Tagesordnung enthalten sind
(die Tagesordnung wird sämtliche gesetzlich erforderlichen Vorgänge enthalten).
Jede stimmberechtigte Aktie repräsentiert eine Stimme. Ein Aktionär kann sich bei jeder Generalversammlung durch
eine schriftliche Vollmacht an eine andere Person, welche kein Aktionär sein muss und Verwaltungsratsmitglied der
Investmentgesellschaft sein kann, vertreten lassen.
Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen durch das Gesetz oder diese Satzung werden die Beschlüsse auf der Ge-
neralversammlung durch die einfache Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Aktionäre gefasst.
Art. 22. Generalversammlungen der Aktionäre in einem Teilfonds oder einer Aktienklasse. Die Aktionäre der Ak-
tienklassen im Zusammenhang mit einem Teilfonds können zu jeder Zeit Generalversammlung abhalten, um über
Vorgänge zu entscheiden, welche ausschließlich diesen Teilfonds betreffen.
Darüber hinaus, können die Aktionäre einer Aktienklasse, zu jeder Zeit Generalversammlungen im Hinblick auf alle
Fragen, welche diese Aktienklasse betreffen, abhalten.
Die relevanten Bestimmungen in Artikel 21 sind auf solche Generalversammlungen analog anwendbar.
Jede stimmberechtigte Aktie repräsentiert eine Stimme. Ein Aktionär kann sich bei jeder Generalversammlung der
Aktionäre in einem Teilfonds oder einer Aktienklasse durch eine schriftliche Vollmacht an eine andere Person, welche
kein Aktionär sein muss und Verwaltungsratsmitglied der Investmentgesellschaft sein kann, vertreten lassen.
Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen im Gesetz oder in dieser Satzung werden Beschlüsse der Generalver-
sammlung eines Teilfonds oder einer Aktienklasse mit einfacher Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Aktionäre
gefasst.
Art. 23. Depotbank. In dem gesetzlich erforderlichen Umfang wird die Investmentgesellschaft einen Depotbankvertrag
mit einer Bank im Sinne des Gesetzes vom 5. April 1993 über den Finanzsektor («Depotbank») abschließen.
Die Depotbank wird die Pflichten erfüllen und die Verantwortung übernehmen, wie dies gemäß den anwendbaren
gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist.
Sowohl die Depotbank als auch die Investmentgesellschaft sind berechtigt, die Depotbankbestellung jederzeit im Ein-
klang mit dem Depotbankvertrag zu kündigen. In diesem Fall wird der Verwaltungsrat alle Anstrengungen unternehmen,
um innerhalb von zwei Monaten mit Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde eine andere Bank zur Depotbank
zu bestellen. Bis zur Bestellung einer neuen Depotbank wird die bisherige Depotbank zum Schutz der Interessen der
Aktionäre ihren Pflichten als Depotbank vollumfänglich nachkommen.
Art. 24. Wirtschaftsprüfer. Die Rechnungsdaten im Jahresbericht der Investmentgesellschaft werden durch einen
Wirtschaftsprüfer (réviseur d'entreprise agréé) geprüft, welcher von der Generalversammlung ernannt und von der In-
vestmentgesellschaft bezahlt wird.
Der Wirtschaftsprüfer erfüllt sämtliche Pflichten im Sinne der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
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Art. 25. Geschäftsjahr. Das Rechnungsjahr der Investmentgesellschaft beginnt am 1. Oktober jeden Jahres und endet
am 30. September des folgenden Jahres. Das erste Geschäftsjahr endet am 30. September 2008.
Der Jahresabschluss der Investmentgesellschaft wird in der dem Gesellschaftskapital entsprechenden Währung, d.h. in
Euro, aufgestellt.
Art. 26. Ausschüttungen. Die Generalversammlung einer Aktienklasse im Zusammenhang mit einem Teilfonds wird
auf Vorschlag des Verwaltungsrates und innerhalb der gesetzlichen Grenzen darüber entscheiden, wie der Ertrag aus
diesem Teilfonds zu verwenden ist, sie kann zu gegebener Zeit Ausschüttungen erklären oder den Verwaltungsrat hierzu
ermächtigen.
Auf jede ausschüttungsberechtigte Aktienklasse kann der Verwaltungsrat Zwischenausschüttungen im Einklang mit den
gesetzlichen Bestimmungen beschließen.
Die Zahlung von Ausschüttungen auf die Inhaber von Namensaktien erfolgt an deren im Aktionärsregister vermerkte
Adressen.
Ausschüttungen können in einer Währung, zu einem Zeitpunkt und an einem Ort ausbezahlt werden, wie dies der
Verwaltungsrat zu gegebener Zeit bestimmt.
Der Verwaltungsrat kann unbare Ausschüttungen an der Stelle von Barausschüttungen innerhalb der Voraussetzungen
und Bedingungen, wie sie vom Verwaltungsrat festgelegt werden, beschließen.
Jegliche Ausschüttung, welche nicht innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Erklärung eingefordert wird, verfällt zu Guns-
ten der an dem jeweiligen Teilfonds ausgegebenen Aktienklasse(n).
Auf Ausschüttungen, welche von der Investmentgesellschaft erklärt und für die Berechtigten zur Verfügung gehalten
werden, erfolgen keine Zinszahlungen.
Art. 27. Auflösung der Investmentgesellschaft. Die Investmentgesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der
Generalversammlung und vorbehaltlich des für Satzungsänderungen erforderlichen Quorums und der Mehrheitserfor-
dernisse gemäß Artikel 30 dieser Satzung aufgelöst werden.
Sofern das Gesellschaftsvermögen unter zwei Drittel des Mindestgesellschaftsvermögens gemäß Artikel 5 dieser Sa-
tzung fällt, wird die Frage der Auflösung durch den Verwaltungsrat der Generalversammlung vorgelegt. Die Generalver-
sammlung entscheidet ohne Anwesenheitsquorum mit der einfachen Mehrheit der auf dieser Versammlung vertretenen
Aktien.
Die Frage der Auflösung der Investmentgesellschaft wird der Generalversammlung durch den Verwaltungsrat auch
dann vorgelegt, sofern das Gesellschaftsvermögen unter ein Viertel des Mindestgesellschaftskapitals gemäß Artikel 5 dieser
Satzung fällt. In diesem Falle wird die Generalversammlung ohne Anwesenheitsquorum beschließen und die Auflösung
kann durch die Aktionäre entschieden werden, welche ein Viertel der auf der Generalversammlung vertretenen stimm-
berechtigten Aktien halten.
Die Versammlung muss so rechtzeitig einberufen werden, dass sie innerhalb von vierzig Tagen nach Feststellung der
Tatsache, dass das Gesellschaftskapital unterhalb zwei Drittel bzw. ein Viertel des Mindestgesellschaftskapitals gefallen
ist, abgehalten werden kann.
Art. 28. Auflösung und Verschmelzung von Teilfonds. Der Verwaltungsrat kann beschließen, einen oder mehrere
Teilfonds oder Aktienklassen zusammenzulegen, oder einen oder mehrere Teilfonds oder Aktienklassen aufzulösen, in-
dem die betroffenen Aktien entwertet werden und den betroffenen Aktionäre der Anteilwert der Aktien dieses oder
dieser Teilfonds oder Aktienklassen zurückerstattet wird. Der Verwaltungsrat kann ebenfalls beschließen, einen oder
mehrere Teilfonds mit einem anderen spezialisierten Investmentfonds nach dem Gesetz von 2007 oder einem luxem-
burgischen Organismus für gemeinsame Anlagen («OGA») nach dem Gesetz vom 20. Dezember 2002 über Organismen
für gemeinsame Anlagen oder einem Teilfonds eines solchen spezialisierten Investmentfonds oder eines solchen OGA zu
verschmelzen.
Der Verwaltungsrat ist befugt, einen der vorgenannten Beschlüsse zu fassen
- im Falle einer wesentlichen Änderung der sozialen, politischen oder wirtschaftlichen Lage in den Ländern, in denen
Anlagen für den jewei ligen Teilfonds getätigt werden oder in denen die Aktien dieses Teil fonds vertrieben werden, oder
- sofern der Wert der Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds derart fällt, dass eine wirtschaftlich effiziente Ver-
waltung dieses Teilfonds nicht mehr gewährleistet werden kann, oder
- im Rahmen einer Rationalisierung.
Der Liquidationserlös, der von Aktionär nach Abschluss der Liquidation nicht gefordert wurde, bleibt bei der Depot-
bank für einen Zeitraum von sechs Monaten deponiert und wird anschließend bei der Caisse des Consignations in
Luxemburg hinterlegt, wo er nach 30 Jahren verfällt.
Der Beschluss des Verwaltungsrates gemäß dem ersten Absatz dieses Artikels über die Verschmelzung eines oder
mehrerer Teilfonds wird den betroffenen Aktionären mitgeteilt. In diesem Fall ist es den betroffenen Aktionären erlaubt,
während der Mindestdauer eines Monats ab dem Datum der erfolgten Mitteilung die kostenfreie Rücknahme oder den
kostenfreien Umtausch aller oder eines Teils ihrer Aktien zu dem anwendbaren Anteilwert zu beantragen. Nach Ablauf
dieser Periode ist die Verschmelzung für alle verbleibenden Aktionäre bindend. Im Falle der Verschmelzung einer oder
mehrerer Aktienklassen der Investmentgesellschaft mit einem luxemburgischen «fonds commun de placement» bzw.
120166
«fonds commun de placement - FIS» ist der Beschluss jedoch nur für die dieser Verschmelzung zustimmenden Aktionäre
bindend, bei allen anderen Aktionäre wird davon ausgegangen, dass sie einen Antrag auf Rücknahme ihrer Aktien gestellt
haben.
Der Erlös aus der Auflösung von Aktien, der von den Aktionäre nach erfolgter Auflösung einer Aktienklasse nicht
gefordert wurde, wird bei der Caisse des Consignations in Luxemburg hinterlegt, wo er nach 30 Jahren verfällt.
Die Investmentgesellschaft hat die Aktionäre durch Veröffentlichung einer Rücknahmeankündigung in einer vom Ver-
waltungsrat zu bestimmenden Zeitung hierüber zu informieren. Sind alle betroffenen Aktionäre und ihre Adressen der
Investmentgesellschaft bekannt, so erfolgt die Rücknahmeankündigung mittels Brief an diese Adressaten.
Art. 29. Liquidation. Die Liquidierung wird durch einen oder mehrere Liquidatoren ausgeführt, welche ihrerseits na-
türliche oder juristische Personen sein können und von der Generalversammlung, die auch über ihre Befugnisse und über
ihre Vergütung entscheidet, ernannt werden.
Der Netto-Liquidationserlös der Investmentgesellschaft wird von den Liquidatoren an die Aktionäre im Verhältnis zu
ihrem Aktienbesitz verteilt. Der Verwaltungsrat kann im Verkaufsprospekt genauer regeln, wie in Hinblick auf die ver-
schiedenen Aktienklassen verfahren wird.
Wird die Investmentgesellschaft liquidiert, so erfolgt die Liquidation in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bes-
timmungen. Diese Bestimmungen spezifizieren die Verteilung der Liquidationserlöse und sehen die Hinterlegung bei der
Caisse de Consignation für alle Beträge vor, die bei Abschluss der Liquidation von den Aktionären nicht eingefordert
wurden. Beträge, die dort innerhalb der gesetzlichen Fristen nicht eingefordert werden, verfallen gemäß den Bestim-
mungen des Luxemburger Rechts.
Art. 30. Änderungen der Satzung. Die Satzung kann durch eine Generalversammlung, welche den Quorumserforder-
nissen gemäß dem Gesetz vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaft einschließlich nachfolgender Änderungen und
Ergänzungen (das «Gesetz von 1915») unterliegt, geändert werden.
Art. 31. Interessenkonflikte. Verträge und sonstige Geschäfte zwischen der Investmentgesellschaft und einer anderen
Investmentgesellschaft oder Unternehmung werden nicht dadurch beeinträchtigt oder deshalb ungültig, weil ein oder
mehrere Verwaltungsratsmitglieder oder Angestellte der Investmentgesellschaft an dieser anderen Investmentgesellschaft
oder Unternehmung ein persönliches Interesse haben oder dort Verwaltungsratsmitglied, Gesellschafter, leitender oder
sonstiger Angestellter sind. Jedes Verwaltungsratsmitglied und jeder leitende Angestellte der Investmentgesellschaft, wel-
che als Verwaltungsratsmitglied, leitender Angestellter oder einfacher Angestellter in einer Gesellschaft oder Unterneh-
mung, mit welcher die Investmentgesellschaft Verträge abschließt oder sonstige Geschäftsbeziehungen eingeht, wird durch
diese Verbindung mit dieser anderen Gesellschaft oder Unternehmung nicht daran gehindert, im Zusammenhang mit
einem solchen Vertrag oder einer solchen Geschäftsbeziehung zu beraten, abzustimmen oder zu handeln.
Sofern ein Verwaltungsratsmitglied oder ein leitender Angestellter der Investmentgesellschaft im Zusammenhang mit
einem Geschäftsvorfall der Investmentgesellschaft ein den Interessen der Investmentgesellschaft entgegengesetztes per-
sönliches Interesse hat, wird dieses Verwaltungsratsmitglied oder dieser leitende Angestellter dem Verwaltungsrat dieses
entgegengesetzte persönliche Interesse mitteilen und im Zusammenhang mit diesem Geschäftsvorfall nicht an den Bera-
tungen oder Abstimmungen teilnehmen und dieser Geschäftsvorfall wird ebenso wie das persönliche Interesse des
Verwaltungsratsmitglieds oder leitenden Angestellten der nächstfolgenden Generalversammlung berichtet.
«Entgegengesetztes Interesse» entsprechend der vorstehenden Bestimmungen bedeutet nicht eine Verbindung mit
einer Angelegenheit, Stellung oder einem Geschäftsvorfall, welcher eine bestimmte Person, Gesellschaft oder Unterneh-
mung umfaßt, welche gelegentlich vom Verwaltungsrat nach dessen Ermessen benannt werden.
Art. 32 Anwendbares Recht. Sämtliche in dieser Satzung nicht geregelten Fragen werden durch die Bestimmungen des
Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften und das Gesetz von 2007 einschließlich nachfolgender Ände-
rungen und Ergänzungen der jeweiligen Gesetze geregelt.
<i>Zeichnung des Gründungskapitalsi>
Das Gründungskapital wird wie folgt gezeichnet:
- FLOSSBACH & VON STORCH VERMÖGENSMANAGEMENT AG, zeichnet dreihundert zehn (Stücke 310) Aktien
zum Gegenwert von einunddreißigtausend (Euro 31.000,-),
Damit beträgt das Gründungskapital insgesamt einunddreißigtausend Euro (Euro 31.000,-). Die Einzahlung des gesam-
ten Gründungskapitals wurde dem unterzeichneten Notar ordnungsgemäß nachgewiesen.
<i>Erklärungi>
Der amtierende Notar erklärt, dass die in Artikel 26 des Gesetzes vom 10. August 1915 über die Handelsgesellschaften
vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind, und bescheinigt dies ausdrücklich.
<i>Kosteni>
Die Gründungskosten welche der Investmentgesellschaft in Rechnung gestellt werden belaufen sich auf ungefähr EUR
7.000,-.
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<i>Gründungsversammlung der Investmentgesellschafti>
Oben angeführte Gründungsgesellschafter, welche das gesamte gezeichnete Gründungskapital vertreten, haben un-
verzüglich eine Gesellschafterversammlung, zu der sie sich als rechtens einberufen bekennen, abgehalten und folgende
Beschlüsse gefasst:
I. Zu Mitgliedern des Verwaltungsrates werden ernannt:
- Herr Kurt von Storch, Vorstand der FLOSSBACH & VON STORCH VERMÖGENSMANAGEMENT AG, geboren
am 7. Januar 1961 in Hamburg, Deutschland, beruflich ansässig in KölnTurm, Im Mediapark 8, D-50670 Köln
- Herr Nikolaus Rummler, Abteilungsdirektor, DZ BANK INTERNATIONAL S.A., geboren am 5. Oktober 1962 in
Saarburg, beruflich ansässig in 4, rue Thomas Edison, L-1445 Strassen
- Herr Ulrich Juchem, Abteilungsdirektor, DZ BANK INTERNATIONAL S.A., geboren am 1. Mai 1967 in Idar-Obers-
tein beruflich ansässig in 4, rue Thomas Edison, L-1445 Strassen
Die Mandate der Verwaltungsratsmitglieder enden mit der ordentlichen Gesellschafterversammlung des Jahres 2009.
II. Sitz der Investmentgesellschaft ist 4, rue Thomas Edison, L-1445 Strassen
III. Die erste ordentliche Gesellschafterversammlung wird im Jahre 2009 stattfinden.
IV. Zum Wirtschaftsprüfer wird ernannt:
- PricewaterhouseCoopers S.à r.l., 400, route d'Esch, L-1471 Luxemburg, R.C.S. Luxembourg B 65.477.
Das Mandat des Wirtschaftsprüfers endet mit der ordentlichen Gesellschafterversammlung des Jahres 2009.
Worüber Urkunde, aufgenommen wurde in Strassen, am Datum wie eingangs erwähnt.
Und nach Vorlesung und Erklärung des Vorstehenden an die Erschienenen, welche dem unterzeichneten Notar dem
Namen, Zivilstand und Wohnort nach bekannt sind, haben dieselben die gegenwärtige Urkunde mit dem Notar unters-
chrieben.
Gezeichnet: D. Hirschmann, M. Schaeffer.
Enregistré à Luxembourg, le 8 octobre 2007. Relation: LAC/2007/30040. — Reçu 1.250 euros.
<i>Le Receveuri> <i>ff.i> (signé): R. Jungers.
Für gleichlautende Kopie, zum Zwecke der Veröffentlichung im Mémorial erteilt.
Luxemburg, den 12. Oktober 2007.
H. Hellinckx.
Référence de publication: 2007119883/242/687.
(070141756) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 17 octobre 2007.
Value Portfolio, Société d'Investissement à Capital Variable - Fonds d'Investissement Spécialisé.
Siège social: L-1445 Strassen, 4, rue Thomas Edison.
R.C.S. Luxembourg B 132.415.
STATUTEN
Im Jahre zweitausendundsieben, am fünften Oktober.
Vor der unterzeichneten Notarin Martine Schaeffer, mit dem Amtssitz Luxemburg, in Vertretung ihres verhinderten
Kollegen Notar Henri Hellinckx, mit dem Amtssitz in Luxemburg, welch Letzterem gegenwärtige Urkunde verbleibt.
Ist erschienen:
FLOSSBACH & VON STORCH VERMÖGENSMANAGEMENT AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in D-50670 Köln, Im
Mediapark 8, KölnTurm,
hier vertreten durch Frau Dörthe Hirschmann, Bankangestellte, wohnhaft in Trier (D),
gemäß privatschriftlicher Vollmacht.
Die erteilte Vollmacht, ordnungsgemäß durch den Erschienenen und den Notar unterzeichnet, bleibt diesem Doku-
ment beigefügt, um mit demselben registriert zu werden.
Der Erschienene hat in Ausführung seiner Vertretungsbefugnis den Notar gebeten, die Satzung einer Gesellschaft,
welche hiermit gegründet wird wie folgt zu beurkunden:
Art. 1. Name. Es besteht eine Aktiengesellschaft (société anonyme) in der Form einer Investmentgesellschaft mit
variablem Kapital (société d'investissement à capital variable - fonds d'investissement spécialisé, SICAV-FIS) gemäß dem
Gesetz vom 13. Februar 2007 über spezialisierte Investmentfonds (das «Gesetz von 2007») unter dem Namen VALUE
PORTFOLIO (die «Investmentgesellschaft»).
Art. 2. Sitz der Investmentgesellschaft. Der Gesellschaftssitz befindet sich in Strassen. Durch einfachen Beschluss des
Verwaltungsrates können Niederlassungen und Repräsentanzen an einem anderen Ort des Großherzogtums sowie im
Ausland gegründet werden.
Sofern nach Ansicht des Verwaltungsrats außergewöhnliche politische oder kriegerische Ereignisse stattgefunden ha-
ben oder unmittelbar bevorstehen, welche den gewöhnlichen Geschäftsverlauf der Investmentgesellschaft an ihrem Sitz
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oder die Kommunikation mit Personen im Ausland beeinträchtigen könnten, kann der Sitz zeitweilig und bis zur völligen
Normalisierung der Lage ins Ausland verlagert werden. Solche provisorischen Maßnahmen werden auf die Staatszuge-
hörigkeit der Investmentgesellschaft keinen Einfluss haben. Die Investmentgesellschaft wird eine Luxemburger Gesell-
schaft bleiben.
Art. 3. Dauer. Die Investmentgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
Art. 4. Gegenstand der Investmentgesellschaft. Ausschließlicher Zweck der Investmentgesellschaft ist die Anlage des
Gesellschaftsvermögens in Wertpapieren und anderen gesetzlich zulässigen Vermögenswerten nach dem Grundsatz der
Risikostreuung und mit dem Ziel, den Aktionären die Erträge aus der Verwaltung des Gesellschaftsvermögens zukommen
zu lassen.
Die Investmentgesellschaft kann jegliche Maßnahmen ergreifen und Transaktionen ausführen, die sie für die Erfüllung
und Ausführung dieses Gesellschaftszweckes für nützlich erachtet, und zwar im weitesten Sinne entsprechend dem Gesetz
von 2007.
Art. 5. Investmentgesellschaftskapital. Das Gesellschaftskapital wird durch Aktien ohne Nennwert repräsentiert und
wird zu jeder Zeit dem Gesamtnettovermögen der Investmentgesellschaft gemäß nachfolgendem Artikel 12 entsprechen.
Das Gesellschaftskapital kann sich infolge der Ausgabe von weiteren Aktien durch die Investmentgesellschaft oder des
Rückkaufs von Aktien durch die Investmentgesellschaft erhöhen oder vermindern. Das Gesellschaftskapital wird in Euro
ausgedrückt und hat sich zu jedem Zeitpunkt mindestens auf eine Million zweihundertfünfzigtausend Euro (1.250.000,-
Euro) zu belaufen. Dieses Mindestgesellschaftskapital ist innerhalb von zwölf Monaten nach Genehmigung der Invest-
mentgesellschaft als spezialisierter Investmentfonds nach Luxemburger Recht zu erreichen.
Das Gründungskapital beträgt 31.000,- Euro (einunddreissigtausend Euro) und ist in 310 (dreihundertzehn) Aktien
ohne Nennwert eingeteilt.
Der Verwaltungsrat kann jederzeit beschließen, dass die Aktien der Investmentgesellschaft verschiedenen zu errich-
tenden Anlagevermögen (die «Teilfonds») angehören, welche wiederum in unterschiedlichen Währungen notiert sein
können. Der Verwaltungsrat kann außerdem bestimmen, dass innerhalb eines Teilfonds eine oder mehrere Aktienklassen
mit unterschiedlichen Merkmalen ausgegeben werden, wie z.B. eine spezifische Ausschüttungs- oder Thesaurierungspo-
litik, eine spezifische Gebührenstruktur oder andere spezifischen Merkmale wie jeweils vom Verwaltungsrat bestimmt
und im Verkaufsprospekt der Investmentgesellschaft beschrieben.
Die Mittelzuflüsse aus der Ausgabe der Aktien werden gemäß den Bestimmungen des Verkaufsprospektes der Invest-
mentgesellschaft in Wertpapieren und anderen gesetzlich zulässigen Vermögenswerten angelegt, entsprechend der durch
den Verwaltungsrat aufgestellten Anlagepolitik und unter Beachtung der gesetzlich festgelegten oder durch den Verwal-
tungsrat aufgestellten Anlagegrenzen.
Art. 6. Aktien und Aktienzertifikate. Der Verwaltungsrat entscheidet, ob Aktien der Investmentgesellschaft als Namens-
und oder Inhaberaktien ausgegeben werden. Sofern Zertifikate über Inhaberaktien ausgegeben werden, werden sie in der
Stückelung ausgegeben, wie dies der Verwaltungsrat bestimmt.
Für Namensaktien wird ein Aktionärsregister am Firmensitz der Investmentgesellschaft geführt. Dieses Register enthält
den Namen eines jeden Aktionärs, seinen Geschäftssitz, die Anzahl der von ihm gehaltenen Aktien sowie ggf. das Datum
der Übertragung jeder Aktie. Die Eintragung im Aktionärsregister wird durch eine oder mehrere vom Verwaltungsrat
bestimmte Person(en) unterzeichnet und gilt als Nachweis der Berechtigung des Aktionärs an solchen Namensaktien.
Der Verwaltungsrat wird beschließen, ob Aktienzertifikate über einen solchen Eintrag ausgegeben werden oder ob
der Aktionär eine Bestätigung der Eintragung im Aktionärsregister erhält.
Sofern Inhaberaktien ausgegeben werden, können Namensaktien in Inhaberaktien und Inhaberaktien in Namensaktien
auf Antrag des Aktionärs umgetauscht werden. Ein Umtausch von Namensaktien in Inhaberaktien erfolgt durch die Un-
gültigerklärung der -gegebenenfalls über die Namensaktien ausgestellten- Zertifikate und durch Ausgabe eines oder
mehrerer Inhaberaktienzertifikate, welche die ungültig erklärten Namenszertifikate ersetzen; der Vorgang wird im Ak-
tienregister zum Nachweis dieser Ungültigerklärung eingetragen.
Der Umtausch von Inhaberaktien in Namensaktien erfolgt durch Ungültigerklärung der Aktienzertifikate über die
Inhaberaktien und gegebenenfalls durch Ausgabe von Aktienzertifikaten über Namensaktien an deren Stelle; zum Nach-
weis dieser Ausgabe erfolgt ein Eintrag im Aktienregister. Nach Ermessen des Verwaltungsrates können die Kosten eines
solchen Umtausches dem antragstellenden Aktionär belastet werden.
Sofern Aktienzertifikate ausgegeben werden, werden diese binnen eines Monats nach Zeichnung ausgestellt, voraus-
gesetzt, dass alle Zahlungen der gezeichneten Aktien eingegangen sind. Aktienzertifikate werden von zwei Verwaltungs-
ratsmitgliedern unterzeichnet. Eine der beiden Unterschriften kann durch eine Person erfolgen, die zu diesem Zweck
vom Verwaltungsrat bevollmächtigt wurde.
Aktien werden ausschließlich an sachkundige Anleger im Sinne von Artikel 2 des Gesetzes von 2007 ausgegeben, d.h.
an institutionelle oder professionelle Anleger oder solche Anleger, die ein schriftliches Einverständnis mit der Einordnung
als sachkundiger Anleger abgeben und (1) mindestens 125.000,- Euro in die Investmentgesellschaft investieren oder (2)
über eine Einstufung seitens eines Kreditinstituts im Sinne der Richtlinie 2006/48/EG, eines Wertpapierunternehmens im
Sinne der Richtlinie 2004/39/EG oder einer Verwaltungsgesellschaft im Sinne der Richtlinie 2001/107/EG, die ihren Sach-
120169
verstand, ihre Erfahrung und Kenntnisse bestätigt, um die Anlage in die Investmentgesellschaft angemessen beurteilen zu
können, vorlegen.
Eine Übertragung von Aktien bedarf der vorherigen Zustimmung der Investmentgesellschaft und ist nur möglich, wenn
der Käufer ein sachkundiger Anleger im Sinne Gesetzes von 2007 ist und wenn er voll und ganz etwaige restliche Verp-
flichtungen gegenüber der Investmentgesellschaft übernimmt.
Falls ein Aktionär Aktien der Investmentgesellschaft nicht für eigene Rechnung zeichnet, sondern für Rechnung eines
Dritten, so muss dieser Dritte ebenfalls ein sachkundiger Anleger im Sinne des Gesetzes von 2007 sein.
Sofern sowohl Inhaberaktien als auch Namensaktien ausgegeben werden, erfolgt die Übertragung von Inhaberaktien
durch Übergabe der entsprechenden Aktienzertifikate. Die Übertragung einer Namensaktie wird durch eine schriftliche
Übertragungserklärung, die in das Aktionärsregister eingetragen, datiert und durch den Käufer, den Veräußerer oder
durch sonstige hierzu vertretungsberechtigte Personen unterschrieben wird, sowie durch Einreichung des Aktienzertifi-
kates, falls ausgegeben, durchgeführt. Die Investmentgesellschaft kann auch andere Urkunden akzeptieren, die in ausrei-
chender Weise die Übertragung belegen.
Jeder Inhaber von Namensaktien muss der Investmentgesellschaft seine Adresse zwecks Eintragung im Aktionärsre-
gister mitteilen. Weicht diese von der Adresse seiner Administration ab, kann er zusätzlich eine Versandadresse benennen.
Alle Mitteilungen und Ankündigungen der Investmentgesellschaft zugunsten von Inhabern von Namensaktien können
rechtsverbindlich an die entsprechende Adresse gesandt werden. Der Aktionär kann jederzeit schriftlich bei der Invest-
mentgesellschaft die Änderungen seiner Adresse im Register beantragen.
Sofern ein Aktionär keine Adresse angibt, kann die Investmentgesellschaft zulassen, dass ein entsprechender Vermerk
in das Aktionärsregister eingetragen wird. Die Adresse des Aktionärs wird in diesem Falle solange am Sitz der Invest-
mentgesellschaft sein, bis der Aktionär der Investmentgesellschaft eine andere Adresse mitteilt.
Aktien werden nur ausgegeben, nachdem die Zeichnung angenommen und die Zahlung eingegangen ist.
Die Investmentgesellschaft erkennt nur einen einzigen Aktionär pro Aktie an. Im Falle eines gemeinschaftlichen Besitzes
oder eines Nießbrauchs kann die Investmentgesellschaft die Ausübung der mit dem Aktienbesitz verbundenen Rechte bis
zu dem Zeitpunkt suspendieren, zu dem eine Person angegeben wird, die die gemeinschaftlichen Besitzer oder die Be-
günstigten und Nießbraucher gegenüber der Investmentgesellschaft vertritt.
Die Investmentgesellschaft kann Aktienbruchteile bis zur dritten Dezimalzahl ausgeben. Aktienbruchteile geben kein
Stimmrecht, berechtigen aber zur Teilnahme an den Ausschüttungen der Investmentgesellschaft auf einer pro rata-Basis.
Im Falle von Inhaberaktien werden nur Zertifikate über ganze Aktien ausgegeben.
Art. 7. Verlust oder Zerstörung von Aktienzertifikaten. Kann ein Aktionär gegenüber der Investmentgesellschaft in
überzeugender Form nachweisen, dass ein Aktienzertifikat über eine ihm gehörende Aktie abhanden gekommen oder
zerstört worden ist, wird die Investmentgesellschaft auf seinen Antrag ein Ersatzzertifikat ausgeben. Diese Ausgabe un-
terliegt den von der Investmentgesellschaft aufgestellten Bedingungen, mit inbegriffen eine Entschädigung, eine Urkunde-
nüberprüfung oder Urkundenforderung, die durch eine Bank, einen Börsenmakler oder eine andere Partei zur
Zufriedenheit der Investmentgesellschaft unterschrieben sein muss. Mit der Ausgabe eines neuen Aktienzertifikates, auf
dem vermerkt ist, dass es sich um ein Duplikat handelt, verliert das Originalzertifikat jede Gültigkeit.
Verstümmelte oder beschädigte Aktienzertifikate können durch die Investmentgesellschaft gegen neue Aktienzertifi-
kate ausgetauscht werden. Die verstümmelten oder beschädigten Aktienzertifikate sind an die Investmentgesellschaft
zurückzugeben und werden von derselben sofort für ungültig erklärt.
Die Investmentgesellschaft ist nach eigenem Ermessen berechtigt, vom Aktionär Ersatz in angemessener Höhe für
solche Kosten zu verlangen, die durch die Ausgabe und Eintragung eines neuen Aktienzertifikates oder durch die Annul-
lierung und Zerstörung des Originalaktienzertifikates entstanden sind.
Art. 8. Beschränkung der Eigentumsrechte auf Aktien. Aktien an der Investmentgesellschaft sind sachkundigen Anlegern
im Sinne des Gesetzes von 2007 vorbehalten. Darüber hinaus kann die Investmentgesellschaft nach eigenem Ermessen
den Besitz ihrer Aktien durch bestimmte sachkundige Anleger einschränken oder verbieten, wenn sie der Ansicht ist,
dass ein solcher Besitz:
- zu Lasten der Interessen der übrigen Aktionäre oder der Investmentgesellschaft geht; oder
- einen Gesetzesverstoß im Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland mit sich ziehen kann; oder
- bewirken kann, dass die Investmentgesellschaft in einem anderen Land als dem Großherzogtum Luxemburg steuerp-
flichtig wird; oder
- den Interessen der Investmentgesellschaft in einer anderen Art und Weise schadet.
Zu diesem Zweck kann die Investmentgesellschaft:
a) die Ausgabe von Aktien oder deren Umschreibung im Aktionärsregister verweigern,
b) Aktien zwangsweise zurücknehmen,
c) bei Aktionärsversammlungen Personen, denen es nicht erlaubt ist, Aktien der Investmentgesellschaft zu besitzen,
das Stimmrecht aberkennen.
120170
Art. 9. Ausgabe von Aktien. Der Verwaltungsrat ist uneingeschränkt berechtigt, eine unbegrenzte Anzahl voll einbe-
zahlter Aktien zu jeder Zeit auszugeben, ohne den bestehenden Aktionären ein Vorrecht zur Zeichnung neu auszuge-
bender Aktien einzuräumen.
Der Verwaltungsrat kann für jeden Teilfonds die Häufigkeit der Ausgabe von Aktien einer Aktienklasse Einschränkun-
gen unterwerfen; er kann insbesondere entscheiden, dass Anteile einer Aktienklasse ausschließlich während einer oder
mehrerer Zeichnungsfristen oder sonstiger Fristen gemäß den Bestimmungen in den Verkaufsunterlagen der Investment-
gesellschaft ausgegeben werden.
Der Ausgabepreis ist bei Ausgabe der Aktien gänzlich oder teilweise auf die Weise zu entrichten, wie sie der Verwal-
tungsrat für jeden Teilfonds bestimmt und im Verkaufsprospekt nennt und ausführlich beschreibt.
Der Verwaltungsrat ist berechtigt, für jeden Teilfonds zusätzliche Zeichnungsbedingungen zu bestimmen, wie beis-
pielsweise Mindestzeichnungsbeträge, die Zahlung von Ausgabeaufschlägen oder Ausgleichszinsen oder das Bestehen von
Eigentumsbeschränkungen. Diese Bedingungen werden im Verkaufsprospekt genannt und ausführlich beschrieben.
Der Verwaltungsrat kann an jedem seiner Mitglieder, jedem Geschäftsführer, leitenden Angestellten oder sonstigen
ordnungsgemäß ermächtigten Vertreter die Befugnis verleihen, Zeichnungsanträge anzunehmen, Zahlungen auf den Preis
neu auszugebender Aktien in Empfang zu nehmen und diese Aktien auszuliefern.
Die Investmentgesellschaft kann im Einklang mit den Bestimmungen des Luxemburger Rechts, welche insbesondere
ein Bewertungsgutachten durch den Wirtschaftsprüfer der Investmentgesellschaft zwingend vorsehen, Aktien gegen Lie-
ferung von Wertpapieren ausgeben, sofern eine solche Lieferung von Wertpapieren der Anlagepolitik des jeweiligen
Teilfonds entspricht und innerhalb der Anlagebeschränkungen der Investmentgesellschaft und der Anlagepolitik des ents-
prechenden Teilfonds erfolgt. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Ausgabe von Aktien gegen Lieferung von
Wertpapieren sind von den betreffenden Aktionären zu tragen.
Aktien müssen voll eingezahlt werden. Neu ausgegebene Aktien haben dieselben Rechte wie die Aktien, die am Tage
der Aktienausgabe in Umlauf waren.
Der Verwaltungsrat behält sich das Recht vor, jeden Zeichnungsantrag ganz oder teilweise zurückzuweisen oder je-
derzeit ohne vorherige Mitteilung die Ausgabe von Aktien auszusetzen.
Art. 10. Rücknahme von Aktien. Jeder Aktionär kann innerhalb der vom Gesetz und dieser Satzung vorgesehenen
Grenzen die Rücknahme aller oder eines Teiles seiner Aktien durch die Investmentgesellschaft nach den Bestimmungen
und dem Verfahren, welche vom Verwaltungsrat in den Verkaufsunterlagen für die einzelnen Teilfonds festgelegt werden,
verlangen. Der Rücknahmepreis pro Aktie wird innerhalb einer vom Verwaltungsrat festzulegenden Frist ausgezahlt,
welche fünf Werktage ab dem entsprechenden Bewertungstag nicht überschreitet, im Einklang mit den Zielbestimmungen
des Verwaltungsrates und vorausgesetzt, dass gegebenenfalls ausgegebene Inhaberanteile und sonstige Unterlagen zur
Übertragung von Aktien bei der Investmentgesellschaft eingegangen sind, vorbehaltlich der Bestimmungen gemäß Artikel
13 dieser Satzung.
Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilwert der entsprechenden Aktienklasse gemäß Artikel 12 dieser Satzung,
abzüglich Kosten und gegebenenfalls Provisionen entsprechend den Bestimmungen in den Verkaufsunterlagen für die
Aktien. Der Rücknahmepreis kann auf die nächste Einheit der entsprechenden Währung auf- oder abgerundet werden,
gemäß Bestimmung des Verwaltungsrates.
Sofern die Zahl oder der gesamte Anteilwert von Aktien, welche durch einen Aktionär in einer Aktienklasse gehalten
werden, nach dem Antrag auf Rücknahme unter eine Zahl oder einen Wert fallen würde, welche vom Verwaltungsrat als
Mindestzahl bzw. -wert festgelegt wurden, kann dieser Antrag als Antrag auf Rücknahme des gesamten Aktienbesitzes
des Aktionärs in dieser Aktienklasse behandelt werden.
Wenn des weiteren an einem Bewertungstag die gemäß diesem Artikel gestellten Rücknahmeanträge und die gemäß
Artikel 11 dieser Satzung gestellten Umtauschanträge einen bestimmten Umfang übersteigen, wie dieser vom Verwal-
tungsrat festgelegt wird, kann der Verwaltungsrat beschließen, dass ein Teil oder die Gesamtheit der Rücknahme- oder
Umtauschanträge für einen Zeitraum und in einer Weise ausgesetzt wird, wie dies vom Verwaltungsrat unter Berück-
sichtigung der Interessen aller Aktionäre für erforderlich gehalten wird. Nicht ausgeführte Rücknahmeanträge werden in
diesen Fällen am nächstfolgenden Bewertungstag vorrangig berücksichtigt.
Sofern der Verwaltungsrat dies entsprechend beschließt, soll die Investmentgesellschaft berechtigt sein, den Rücknah-
mepreis an jeden Aktionär, der dem zustimmt, unbar auszuzahlen, indem dem Aktionär aus dem PORTFOLIO der
Vermögenswerte, welche der/den entsprechenden Aktienklasse(n) zuzuordnen sind, Vermögensanlagen zu dem jeweili-
gen Wert (entsprechend der Bestimmungen gemäß Artikel 12) an dem jeweiligen Bewertungstag, an welchem der
Rücknahmepreis berechnet wird, entsprechend dem Wert der zurückzunehmenden Aktien zugeteilt werden. Natur und
Art der zu übertragenden Vermögenswerte werden in einem solchen Fall auf einer angemessenen und sachlichen Grund-
lage und ohne Beeinträchtigung der Interessen der anderen Aktionäre der entsprechenden Aktienklasse(n) bestimmt und
die angewandte Bewertung wird durch einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers bestätigt. Die Kosten einer
solchen Übertragung trägt der Zessionar.
Der Verwaltungsrat kann eine zwangsweise Rücknahme der Aktien eines Aktionärs beschließen, wenn er der Ansicht
ist, dass (i) der Besitz von Aktien des betroffenen Aktionärs zu Lasten der Interessen der übrigen Aktionäre oder der
Investmentgesellschaft bzw. eines Teilfonds geht oder (ii) einen Gesetzesverstoß im Großherzogtum Luxemburg oder im
120171
Ausland mit sich ziehen kann (insbesondere, wenn es sich bei dem betroffenen Aktionär nicht oder nicht mehr um einen
Anleger im Sinne des Artikels 2 des Gesetzes von 2007 handelt) oder (iii) bewirken kann, dass die Investmentgesellschaft
in einem anderen Land als dem Großherzogtum Luxemburg steuerpflichtig wird oder (iv) den Interessen der Invest-
mentgesellschaft bzw. eines Teilfonds in einer anderen Art und Weise schadet.
Des weiteren kann der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft beschließen, Aktien oder Aktienbruchteile der In-
vestmentgesellschaft in Bezug auf einen oder mehrer Teilfonds zurückzukaufen, um auf die Weise den Erlös aus dem
Verkauf von Vermögenswerten des betroffenen Teilfonds an die Aktionäre auszuzahlen. Die Entscheidung zum Rückkauf
ist verbindlich für alle Aktionäre und gilt verhältnismäßig (pro rata) zu ihrem Anteil am Kapital der Investmentgesellschaft.
Der Rücknahmepreis entspricht in diesen Fällen dem Anteilwert am Tag der Rücknahme.
Die von der Investmentgesellschaft zurückgekauften Aktien des Kapitals werden in den Büchern der Investmentge-
sellschaft annulliert. Der Rücknahmepreis wird in Luxemburg spätestens zwanzig Bankarbeitstage nach dem letzten Tag
der Berechnung des Rücknahmepreises ausbezahlt.
Art. 11. Umtausch von Aktien. Sofern durch den Verwaltungsrat im Verkaufsprospekt nicht anderweitig festgelegt ist
jeder Aktionär berechtigt, den Umtausch aller oder eines Teils seiner Aktien in Aktien einer anderen Aktienklasse des-
selben Teilfonds oder in Aktien eines anderen Teilfonds bzw. einer Aktienklasse eines anderen Teilfonds zu verlangen.
Der Verwaltungsrat kann, unter anderem im Hinblick auf die Häufigkeit, Fristen und Bedingungen des Umtauschs Bes-
chränkungen festlegen und er kann den Umtausch nach seinem Ermessen von der Zahlung von Kosten und Provisionen
abhängig machen.
Der Preis für den Umtausch von Aktien einer Aktienklasse in Aktien einer anderen Aktienklasse desselben Teilfonds
oder in Aktien eines anderen Teilfonds bzw. einer Aktienklasse eines anderen Teilfonds wird auf der Grundlage des
jeweiligen Anteilwertes der beiden Aktienklassen bzw. der Aktienklasse und des anderen Teilfonds an demselben Be-
wertungstag beziehungsweise zu demselben Bewertungszeitpunkt an einem Bewertungstag berechnet.
Sofern die Zahl der von einem Aktionär in einer Aktienklasse oder Teilfonds gehaltenen Aktien oder der gesamte
Anteilwert der von einem Aktionär in einer Aktienklasse oder Teilfonds gehaltenen Aktien aufgrund eines Umtauschan-
trages unter eine Zahl oder einen Wert fallen würde, welcher vom Verwaltungsrat festgelegt wurde, kann die Invest-
mentgesellschaft entscheiden, dass dieser Antrag als Antrag auf Umtausch der gesamten von einem Aktionär in einer
solchen Aktienklasse oder Teilfonds gehaltenen Aktien behandelt wird.
Aktien, welche in Aktien an einer anderen Aktienklasse oder eines anderen Teilfonds bzw. Aktienklasse eines anderen
Teilfonds umgetauscht wurden, werden entwertet.
Art. 12. Anteilwert. Der Anteilwert pro Aktie jeder Aktienklasse wird in der jeweiligen Teilfondswährung - wie im
Verkaufsprospekt festgesetzt - in dem vom Verwaltungsrat bestimmten und im Verkaufsprospekt aufgeführten Rhythmus,
mindestens jedoch einmal pro Monat («Bewertungstag») berechnet und in der Regel in der Währung der einzelnen
Aktienklassen ausgedrückt.
Er wird durch Division der Nettovermögenswerte der Investmentgesellschaft, das heißt der einer solchen Aktienklasse
zuzuordnenden Vermögenswerte abzüglich der dieser Aktienklasse zuzuordnenden Verbindlichkeiten, durch die Zahl der
an diesem Bewertungstag im Umlauf befindlichen Aktien der entsprechenden Aktienklasse gemäß den nachfolgend bes-
chriebenen Bewertungsregeln berechnet. Der Anteilwert kann auf die nächste gängige Untereinheit der jeweiligen
Währung entsprechend der Bestimmung durch den Verwaltungsrat auf- oder abgerundet werden. Sofern seit Bestimmung
des Anteilwertes wesentliche Veränderungen in der Kursbestimmung auf den Märkten erfolgten, auf denen ein wesent-
licher Anteil der jeweiligen Aktienklasse zuzuordnenden Vermögensanlagen gehandelt oder notiert wird, kann der
Verwaltungsrat im Interesse der Aktionäre und der Investmentgesellschaft die erste Bewertung annullieren und eine
weitere Bewertung vornehmen.
Die Bewertung des Anteilwertes der verschiedenen Aktienklassen wird wie folgt vorgenommen:
<i>I. Die Vermögenswerte der Investmentgesellschaft beinhalten:i>
(1) Die im jeweiligen Teilfondsvermögen enthaltenen Zielfondsaktien.
(2) Alle Kassenbestände und Bankguthaben einschließlich hierauf angefallener Zinsen;
(3) alle fälligen Wechselforderungen und verbrieften Forderungen sowie ausstehende Beträge, (einschließlich des Ent-
gelts für verkaufte, aber noch nicht gelieferte, Wertpapiere);
(4) alle Aktien und andere, Aktien gleichwertige Wertpapiere; alle verzinslichen Wertpapiere, Einlagenzertifikate,
Schuldverschreibungen, Zeichnungsrechte, Wandelanleihen, Optionen und andere Wertpapiere, Finanzinstrumente und
ähnliche Vermögenswerte, welche im Eigentum der Investmentgesellschaft stehen oder für sie gehandelt werden (wobei
die Investmentgesellschaft im Einklang mit den nachstehend unter (a) beschriebenen Verfahren Anpassungen vornehmen
kann, um Marktwertschwankungen der Wertpapiere durch den Handel Ex-Dividende, Ex-Recht oder durch ähnliche
Praktiken gerecht zu werden);
(5) Bar- und sonstige Dividenden und Ausschüttungen, welche von der Investmentgesellschaft eingefordert werden
können, vorausgesetzt, dass die Investmentgesellschaft hiervon in ausreichender Weise in Kenntnis gesetzt wurde;
120172
(6) angefallene Zinsen auf verzinsliche Vermögenswerte, welche im Eigentum der Investmentgesellschaft stehen, soweit
diese nicht im Hauptbetrag des entsprechenden Vermögenswertes einbezogen sind oder von dem Hauptbetrag wider-
gespiegelt werden;
(7) nicht abgeschriebene Gründungskosten der Investmentgesellschaft, einschließlich der Kosten für die Ausgabe und
Auslieferung von Aktien an der Investmentgesellschaft;
(8) die sonstigen Vermögenswerte jeder Art und Herkunft einschließlich vorausbezahlter Auslagen.
Der Wert dieser Vermögenswerte wird wie folgt bestimmt:
(a) Die im jeweiligen Teilfonds enthaltenen offenen Zielfondsaktien werden zum letzten festgestellten und erhältlichen
Rücknahmepreis bewertet.
(b) Der Wert von Kassenbeständen oder Bankguthaben, Einlagenzertifikaten und ausstehenden Forderungen, voraus-
bezahlten Auslagen, Bardividenden und erklärten oder aufgelaufenen und noch nicht erhaltenen Zinsen entspricht dem
jeweiligen vollen Betrag, es sei denn, dass dieser wahrscheinlich nicht voll bezahlt oder erhalten werden kann, in welchem
Falle der Wert unter Einschluss eines angemessenen Abschlages ermittelt wird, um den tatsächlichen Wert zu erhalten.
(c) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse notiert oder gehandelt werden, wird auf der Grundlage
des letzten verfügbaren Kurses an der Börse, welche normalerweise der Hauptmarkt dieses Wertpapiers ist, ermittelt.
Wenn ein Wertpapier oder sonstiger Vermögenswert an mehreren Börsen notiert ist, ist der letzte Verkaufskurs an
jener Börse bzw. an jenem geregelten Markt maßgebend, welcher der Hauptmarkt für diesen Vermögenswert ist;
(d) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, wird auf der
Grundlage des letzten verfügbaren Preises ermittelt.
(e) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder auf einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt
wird oder sofern für Vermögenswerte, welche an einer Börse oder auf einem anderen Markt wie vorerwähnt notiert
oder gehandelt werden, die Kurse entsprechend den Regelungen in (c) oder (d) den tatsächlichen Marktwert der ents-
prechenden Vermögenswerte nicht angemessen widerspiegeln, wird der Wert solcher Vermögenswerte auf der Grund-
lage des vernünftigerweise vorhersehbaren Verkaufspreises nach einer vorsichtigen Einschätzung ermittelt.
(f) Der Liquidationswert von Futures, Forwards oder Optionen, die nicht an Börsen oder anderen organisierten
Märkten gehandelt werden, entspricht dem jeweiligen Nettoliquidationswert, wie er gemäß den Richtlinien des Verwal-
tungsrates auf einer konsistent für alle verschiedenen Arten von Verträgen angewandten Grundlage festgestellt wird. Der
Liquidationswert von Futures, Forwards oder Optionen, welche an Börsen oder anderen organisierten Märkten gehandelt
werden, wird auf der Grundlage der letzten verfügbaren Abwicklungspreise solcher Verträge an den Börsen oder orga-
nisierten Märkten, auf welchen diese Futures, Forwards oder Optionen von der Investmentgesellschaft gehandelt werden,
berechnet; sofern ein Future, ein Forward oder eine Option an einem Tag, für welchen der Anteilwert bestimmt wird,
nicht liquidiert werden kann, wird die Bewertungsgrundlage für einen solchen Vertrag vom Verwaltungsrat in angemes-
sener und vernünftiger Weise bestimmt. Swaps werden zu ihrem Marktwert bewertet.
(g) Der Wert von Geldmarktinstrumenten, die nicht an einer Börse notiert oder auf einem anderen geregelten Markt
gehandelt werden und eine Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten und mehr als 90 Tagen aufweisen, entspricht dem
jeweiligen Nennwert zuzüglich hierauf aufgelaufener Zinsen. Geldmarktinstrumente mit einer Restlaufzeit von höchstens
90 Tagen werden auf der Grundlage der Amortisierungskosten, wodurch dem ungefähren Marktwert entsprochen wird,
ermittelt.
(h) Sämtliche sonstigen Wertpapiere oder sonstigen Vermögenswerte werden zu ihrem angemessenen Marktwert
bewertet, wie dieser nach Treu und Glauben und entsprechend dem vom Verwaltungsrat auszustellenden Verfahren zu
bestimmen ist.
Der Wert aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche nicht in der Währung des jeweiligen Teilfonds aus-
gedrückt ist, wird in diese Währung zu den zuletzt bei der Depotbank verfügbaren Devisenkursen umgerechnet. Wenn
solche Kurse nicht verfügbar sind, wird der Wechselkurs nach Treu und Glauben und nach dem vom Verwaltungsrat
aufgestellten Verfahren bestimmt.
Der Verwaltungsrat kann nach eigenem Ermessen andere Bewertungsmethoden zulassen, wenn er dieses im Interesse
einer angemessenen Bewertung eines Vermögenswertes der Investmentgesellschaft für angebracht hält.
<i>II. Die Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft beinhalteni>
(1) alle Kredite, Wechselverbindlichkeiten und fälligen Forderungen;
(2) alle angefallenen Zinsen auf Kredite der Investmentgesellschaft (einschließlich Bereitstellungskosten für Kredite);
(3) alle angefallenen oder zahlbaren Kosten (einschließlich, ohne hierauf beschränkt zu sein, Verwaltungskosten, Ma-
nagementkosten, Gründungskosten, Depotbankgebühren und Kosten für Vertreter der Investmentgesellschaft);
(4) alle bekannten, gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten (einschließlich fälliger vertraglicher Verbindlich-
keiten auf Geldzahlungen oder Güterübertragungen, einschließlich weiterhin des Betrages nicht bezahlter, aber erklärter
Ausschüttungen der Investmentgesellschaft);
(5) angemessene Rückstellungen für zukünftige Steuerzahlungen auf der Grundlage von Kapital und Einkünften am
Bewertungstag entsprechend der Bestimmung durch die Investmentgesellschaft sowie sonstige eventuelle Rückstellungen,
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welche vom Verwaltungsrat genehmigt und gebilligt werden, sowie sonstige eventuelle Beträge, welche der Verwaltungs-
rat im Zusammenhang mit drohenden Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft für angemessen hält;
(6) sämtliche sonstigen Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft, gleich welcher Art und Herkunft, welche unter
Berücksichtigung allgemein anerkannter Grundsätze der Buchführung dargestellt werden. Bei der Bestimmung des Be-
trages solcher Verbindlichkeiten wird die Investmentgesellschaft sämtliche von der Investmentgesellschaft zu zahlenden
Kosten berücksichtigen, einschließlich Gründungskosten, Gebühren an Fondsmanager und Anlageberater, Gebühren für
die Buchführung, Gebühren an die Depotbank und ihre Korrespondenzbanken sowie an die Zentralverwaltungs- und
Domizilierungsstelle, Register- und Transferstelle, Gebühren an die zuständige Stelle für die Börsennotiz, Gebühren an
Zahl- oder Vertriebsstellen sowie sonstige ständige Vertreter im Zusammenhang mit der Registrierung der Investment-
gesellschaft, Gebühren für sämtliche sonstigen von der Investmentgesellschaft beauftragten Vertreter, Vergütungen für
die Verwaltungsratsmitglieder sowie deren angemessene Spesen, Versicherungsprämien, Reisekosten im Zusammenhang
mit den Verwaltungsratssitzungen, Gebühren und Kosten für Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung, Gebühren im Zu-
sammenhang mit der Registrierung und der Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Investmentgesellschaft bei
Regierungsstellen oder Börsen innerhalb oder außerhalb des Großherzogtums Luxemburg, Berichtskosten, Veröffentli-
chungskosten, einschließlich der Kosten für die Vorbereitung, den Druck, die Ankündigung und die Verteilung von
Verkaufsprospekten, Werbeschriften, periodischen Berichten oder Aussagen im Zusammenhang mit der Registrierung,
die Kosten sämtlicher Berichte an die Aktionäre, Steuern, Gebühren, öffentliche oder ähnliche Lasten, sämtliche sonstigen
Kosten im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit, einschließlich der Kosten für den Kauf und Verkauf von Vermö-
genswerten, Zinsen, Bank- und Brokergebühren, Kosten für Post, Telefon und Telex. Die Investmentgesellschaft kann
Verwaltungs- und andere Ausgaben regelmäßiger oder wiederkehrender Natur auf Schätzbasis periodengerecht jährlich
oder für andere Zeitabschnitte berechnen.
<i>III. Die Vermögenswerte sollen wie folgt zugeordnet werdeni>
Innerhalb eines Teilfonds können eine oder mehrere Aktienklassen eingerichtet werden:
a) Sofern mehrere Aktienklassen an einem Teilfonds ausgegeben sind, werden die diesen Aktienklassen zuzuordnenden
Vermögenswerte gemeinsam entsprechend der spezifischen Anlagepolitik des jeweiligen Teilfonds angelegt, wobei der
Verwaltungsrat innerhalb eines Teilfonds Aktienklassen definieren kann, um (i) einer bestimmten Ausschüttungspolitik,
die nach Berechtigung oder Nichtberechtigung zur Ausschüttung unterscheidet und/oder (ii) einer bestimmten Gestaltung
von Verkaufs- und Rücknahmeprovision und/oder (iii) einer bestimmten Gebührenstruktur im Hinblick auf die Verwaltung
oder Anlageberatung und/oder (iv) einer bestimmten Zuordnung von Dienstleistungsgebühren für die Ausschüttung,
Dienstleistungen für Aktionäre oder sonstiger Gebühren und/oder (v) unterschiedlichen Währungen oder Währung-
seinheiten, auf welche die jeweilige Aktienklasse lauten soll und welche unter Bezugnahme auf den Wechselkurs im
Verhältnis zur Fondswährung des jeweiligen Teilfonds gerechnet werden, und/oder (vi) der Verwendung unterschiedlicher
Sicherungstechniken, um Vermögenswerte und Erträge, welche auf die Währung der jeweiligen Aktienklasse lauten, gegen
langfristige Schwankungen gegenüber der Fondswährung des jeweiligen Teilfonds abzusichern und/oder (vii) sonstigen
Charakteristika, wie sie von Zeit zu Zeit vom Verwaltungsrat im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen festgelegt
werden, zu entsprechen;
b) Die Erträge aus der Ausgabe von Aktien einer Aktienklasse werden in den Büchern der Investmentgesellschaft der
Aktienklasse beziehungsweise den Aktienklassen zugeordnet, welche an dem jeweiligen Teilfonds ausgegeben sind und
der betreffende Betrag soll den Anteil der Netto-Vermögenswerte des betreffenden Teilfonds, welche der auszugebenden
Aktienklasse zuzuordnen sind, erhöhen;
c) Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen, welche einem Teilfonds zuzuordnen sind, werden
der (den) an diesem Teilfonds ausgegebenen Aktienklasse(n), vorbehaltlich vorstehend a) zugeordnet;
d) Sofern ein Vermögenswert von einem anderen Vermögenswert abgeleitet ist, wird dieser abgeleitete Vermögens-
wert in den Büchern der Investmentgesellschaft derselben Aktienklasse beziehungsweise denselben Aktienklassen
zugeordnet, wie der Vermögenswert, von welchem die Ableitung erfolgte und bei jeder Neubewertung eines Vermö-
genswertes wird der Wertzuwachs beziehungsweise die Wertverminderung der oder den entsprechenden Aktienklasse
(n) in Anrechnung gebracht;
e) Sofern ein Vermögenswert oder eine Verbindlichkeit der Investmentgesellschaft nicht einer bestimmten Aktien-
klasse zugeordnet werden kann, so wird dieser Vermögenswert oder diese Verbindlichkeit allen Aktienklassen pro rata
im Verhältnis zu ihrem jeweiligen Anteilwert oder in einer anderen Art und Weise, wie sie der Verwaltungsrat nach Treu
und Glauben festlegt, zugeordnet, wobei (i) dann, wenn Vermögenswerte für Rechnung mehrerer Teilfonds in einem
Konto gehalten oder als separater Pool von Vermögenswerten durch einen hierzu beauftragten Vertreter des Verwal-
tungsrates gemeinschaftlich verwaltet werden, die entsprechende Berechtigung jeder Aktienklasse anteilig ihrer Einlage
in dem betreffenden Konto oder Pool entsprechen wird und (ii) diese Berechtigung sich, wie im Einzelnen in den Ver-
kaufsunterlagen zu den Aktien an der Investmentgesellschaft beschrieben, entsprechend den für Rechnung der Aktien
erfolgenden Einlagen und Rücknahmen verändern wird sowie schließlich (iii) die Verbindlichkeiten zwischen den Aktien-
klassen anteilig im Verhältnis zu ihrer jeweiligen Berechtigung an dem Konto oder Pool aufgeteilt werden;
f) nach Zahlung von Ausschüttungen an die Aktionäre einer Aktienklasse wird der Anteilwert dieser Aktienklasse um
den Betrag der Ausschüttungen vermindert.
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Sämtliche Bewertungsregeln und -beschlüsse sind im Einklang mit allgemein anerkannten Regeln der Buchführung zu
treffen und auszulegen.
Vorbehaltlich Böswilligkeit, grober Fahrlässigkeit oder offenkundigen Irrtums ist jede Entscheidung im Zusammenhang
mit der Berechnung des Anteilwertes, welcher vom Verwaltungsrat oder von einer Bank, Investmentgesellschaft oder
sonstigen Stelle, die der Verwaltungsrat mit der Berechnung des Anteilwertes beauftragt getroffen wird, endgültig und
für die Investmentgesellschaft, gegenwärtige, ehemalige und zukünftige Aktionäre bindend.
<i>IV. Im Zusammenhang mit den Regeln dieses Artikels gelten die folgenden Bestimmungeni>
1. Zur Rücknahme ausstehende Aktien der Investmentgesellschaft gemäß Artikel 10 dieser Satzung werden als beste-
hende Aktien behandelt und bis unmittelbar nach dem Zeitpunkt, welcher von dem Verwaltungsrat an dem entspre-
chenden Bewertungstag, an welchem die jeweilige Bewertung vorgenommen wird, festgelegt wird, berücksichtigt. Von
diesem Zeitpunkt an bis zur Zahlung des Rücknahmepreises durch die Investmentgesellschaft besteht eine entsprechende
Verbindlichkeit der Investmentgesellschaft;
2. Auszugebende Aktien werden ab dem Zeitpunkt, welcher vom Verwaltungsrat an dem jeweiligen Bewertungstag,
an welchem die Bewertung vorgenommen wird, festgelegt wird, als ausgegebene Aktien behandelt. Von diesem Zeitpunkt
an bis zum Erhalt des Ausgabepreises durch die Investmentgesellschaft besteht eine Forderung zu Gunsten der Invest-
mentgesellschaft;
3. alle Vermögensanlagen, Kassenbestände und sonstigen Vermögenswerte, welche in anderen Währungen als der
Währung der jeweiligen Teilfonds ausgedrückt sind, werden zu den am Tag und zu dem Zeitpunkt der Anteilwertbe-
rechnung geltenden Devisenkursen bewertet;
4. sofern an einem Bewertungstag die Investmentgesellschaft sich verpflichtet hat
- einen Vermögenswert zu erwerben, so wird der zu bezahlende Gegenwert für diesen Vermögenswert als Verbind-
lichkeit der Investmentgesellschaft ausgewiesen und der zu erwerbende Vermögenswert wird in der Bilanz der Invest-
mentgesellschaft als Vermögenswert der Investmentgesellschaft verzeichnet;
- einen Vermögenswert zu veräußern, so wird der zu erhaltende Gegenwert für diesen Vermögenswert als Forderung
der Investmentgesellschaft ausgewiesen und der zu veräußernde Vermögenswert wird nicht in den Vermögenswerten
der Investmentgesellschaft aufgeführt;
wobei dann, wenn der genaue Wert oder die Art des Gegenwertes oder Vermögenswertes an dem entsprechenden
Bewertungstag nicht bekannt ist, dieser Wert von der Investmentgesellschaft geschätzt wird.
Art. 13. Aussetzung der Berechnung des Anteilwertes. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die Berechnung des An-
teilwertes der Aktien eines Teilfonds in folgenden Fällen vorübergehend auszusetzen:
- wenn aufgrund von Ereignissen, die nicht in die Verantwortlichkeit oder den Einflussbereich der Investmentgesell-
schaft fallen, eine normale Verfügung über das Nettovermögen eines Teilfonds unmöglich wird, ohne die Interessen der
Aktionäre schwerwiegend zu beeinträchtigen;
- wenn durch eine Unterbrechung der Nachrichtenverbindung oder aus irgendeinem Grund der Wert eines beträcht-
lichen Teils des Nettovermögens eines Teilfonds nicht bestimmt werden kann;
- wenn Einschränkungen des Devisen- oder Kapitalverkehrs die Abwicklung der Geschäfte für Rechnung eines Teilfonds
verhindern;
- wenn eine Generalversammlung der Aktionäre einberufen wurde, um die Investmentgesellschaft zu liquidieren.
Die Aussetzung der Berechnung der Anteilwerte wird den Aktionären per Post oder E-Mail an die im Aktionärsregister
eingetragenen Adressen mitgeteilt.
Art. 14. Verwaltungsrat. Die Investmentgesellschaft wird von einem Verwaltungsrat verwaltet, der aus mindestens drei
Mitgliedern besteht, welche nicht Aktionär an der Investmentgesellschaft sein müssen. Die Verwaltungsratsmitglieder
werden für eine Dauer von höchstens sechs Jahren gewählt. Der Verwaltungsrat wird von den Aktionären im Rahmen
der Generalversammlung gewählt; die Generalversammlung beschließt außerdem die Zahl der Verwaltungsratsmitglieder,
ihre Vergütung und die Dauer ihrer Amtszeit.
Die Verwaltungsratsmitglieder werden durch die Mehrheit der anwesenden und vertretenen Aktien gewählt.
Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch einen Beschluss der Gene-
ralversammlung abberufen oder ersetzt werden.
Bei Ausfall eines amtierenden Verwaltungsratsmitgliedes werden die verbleibenden Mitglieder des Verwaltungsrates
die fehlende Stelle zeitweilig ausfüllen; die Aktionäre werden bei der nächsten Generalversammlung eine endgültige Ent-
scheidung über die Ernennung treffen.
Art. 15. Befugnisse des Verwaltungsrates. Der Verwaltungsrat verfügt über die umfassende Befugnis, alle Verfügungs-
und Verwaltungshandlungen im Rahmen des Gesellschaftszweckes und im Einklang mit der Anlagepolitik gemäß Artikel
20 dieser Satzung vorzunehmen.
Sämtliche Befugnisse, welche nicht ausdrücklich gesetzlich oder durch diese Satzung der Generalversammlung vorbe-
halten sind, können durch den Verwaltungsrat getroffen werden.
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Art. 16. Übertragung von Befugnissen. Der Verwaltungsrat kann seine Befugnisse im Zusammenhang mit der täglichen
Geschäftsführung der Investmentgesellschaft (einschließlich der Berechtigung, als Zeichnungsberechtigter für die Invest-
mentgesellschaft zu handeln) und seine Befugnisse zur Ausführung von Handlungen im Rahmen der Geschäftspolitik und
des Gesellschaftszweckes an eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen übertragen, wobei diese Personen
nicht Mitglieder des Verwaltungsrates sein müssen und die Befugnisse haben, welche vom Verwaltungsrat bestimmt wer-
den und diese Befugnisse, vorbehaltlich der Genehmigung des Verwaltungsrates, weiter delegieren können.
Die Investmentgesellschaft kann, wie im Einzelnen in den Verkaufsunterlagen zu den Aktien an der Investmentgesell-
schaft beschrieben, einen Anlageberatungsvertrag mit einer oder mehreren Gesellschaft(en) («Anlageberater»)
abschließen, welche im Hinblick auf die Anlagepolitik der Investmentgesellschaft Empfehlungen geben und diese beraten
soll(en). Der Verwaltungsrat kann Investmentbeiräte für jeden einzelnen Teilfonds berufen und deren Vergütung festse-
tzen. Diese Beiräte sollen aus fachkundigen Personen mit entsprechender Erfahrung bestehen. Die Beiräte haben lediglich
eine beratende Funktion und treffen keinerlei Anlageentscheidungen. Der Verwaltungsrat kann auch Einzelvollmachten
durch notarielle oder privatschriftliche Urkunden übertragen.
Art. 17. Verwaltungsratssitzung. Der Verwaltungsrat wird aus seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden bestimmen. Er
kann einen Sekretär bestimmen, der nicht Mitglied des Verwaltungsrates sein muss und der die Protokolle der Verwal-
tungsratssitzungen und Generalversammlungen erstellt und verwahrt. Der Verwaltungsrat tritt auf Einladung des Ver-
waltungsratsvorsitzenden oder zweier Verwaltungsratsmitglieder an dem in der Einladung angegebenen Ort zusammen.
Der Verwaltungsratsvorsitzende leitet die Verwaltungsratssitzungen und die Generalversammlungen. In seiner Abwe-
senheit können die Aktionäre oder die Mitglieder des Verwaltungsrates ein anderes Mitglied des Verwaltungsrates oder
im Falle der Generalversammlung, eine andere Person mit der Leitung beauftragen.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden zu jeder Verwaltungsratssitzung wenigstens acht Tage vor dem entspre-
chenden Datum schriftlich eingeladen, außer in Notfällen, in welchen Fällen die Art des Notfalls in der Einladung vermerkt
wird. Auf diese Einladung kann übereinstimmend schriftlich, durch Telegramm, Telefax oder ähnliche Kommunikations-
mittel verzichtet werden. Eine Einladung ist nicht notwendig für Sitzungen, welche zu Zeitpunkten und an Orten abgehalten
werden, die zuvor in einem Verwaltungsratsbeschluss bestimmt worden waren.
Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann sich auf jeder Verwaltungsratssitzung mit schriftlich, per Telegramm, Telefax
oder ähnliche Kommunikationsmittel erteilter Vollmacht durch ein anderes Verwaltungsratsmitglied oder eine andere
Person vertreten lassen. Ein einziges Verwaltungsratsmitglied kann mehrere seiner Kollegen vertreten.
Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann an einer Verwaltungsratssitzung im Wege einer telephonischen Konferenz-
schaltung oder durch ähnliche Kommunikationsmittel, welche ermöglichen, dass sämtliche Teilnehmer an der Sitzung
einander hören können, teilnehmen und diese Teilnahme steht einer persönlichen Teilnahme an dieser Sitzung gleich.
Der Verwaltungsrat kann nur auf ordnungsgemäß einberufenen Verwaltungsratssitzungen handeln. Sofern sämtliche
Verwaltungsratsmitglieder anwesend oder vertreten sind und sich damit einverstanden erklären, kann auf die
ordnungsgemäße Einberufung verzichtet werden.
Die Verwaltungsratsmitglieder können die Investmentgesellschaft nicht durch Einzelunterschriften verpflichten, außer
im Falle einer ausdrücklichen entsprechenden Ermächtigung durch einen Verwaltungsratsbeschluss.
Der Verwaltungsrat kann nur dann gültige Beschlüsse fassen oder Handlungen vornehmen, wenn wenigstens die Meh-
rheit der Verwaltungsratsmitglieder oder ein anderes vom Verwaltungsrat festgelegtes Quorum anwesend oder vertreten
sind.
Verwaltungsratsbeschlüsse werden protokolliert und die Protokolle werden vom Vorsitzenden der Verwaltungsrats-
sitzung unterzeichnet. Auszüge aus diesen Protokollen, welche zu Beweiszwecken in gerichtlichen oder sonstigen
Verfahren erstellt werden, sind vom Vorsitzenden der Verwaltungsratssitzung oder zwei Verwaltungsratsmitgliedern
rechtsgültig zu unterzeichnen.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden und vertretenen Verwaltungsratsmitglieder gefasst. Bei
Stimmengleichheit fällt dem Vorsitzenden der Verwaltungsratssitzung das entscheidende Stimmrecht zu.
Schriftliche Beschlüsse im Umlaufverfahren, welche von allen Mitgliedern des Verwaltungsrates gebilligt und unter-
zeichnet sind, stehen Beschlüssen auf Verwaltungsratssitzungen gleich; jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann solche
Beschlüsse schriftlich, durch Telegramm, Telex, Telefax oder ähnliche Kommunikationsmittel billigen. Diese Billigung wird
schriftlich zu bestätigen sein und die Gesamtheit der Unterlagen bildet das Protokoll zum Nachweis der Beschlussfassung.
Art. 18. Zeichnungsbefugnis. Gegenüber Dritten wird die Investmentgesellschaft rechtsgültig durch die gemeinschaft-
liche Unterschrift zweier Mitglieder des Verwaltungsrates oder durch die gemeinschaftliche oder einzelne Unterschrift
von Personen, welche hierzu vom Verwaltungsrat ermächtigt wurden, verpflichtet.
Art. 19. Vergütung des Verwaltungsrates. Die Vergütungen für Verwaltungsratsmitglieder werden von der Gesell-
schafterversammlung festgelegt. Sie umfassen auch Auslagen und sonstige Kosten, welche den Verwaltungsratsmitgliedern
in Ausübung ihrer Tätigkeit entstehen, einschließlich eventueller Kosten für Rechtsverfolgungsmaßnahmen, es sei denn,
solche seien veranlasst durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des betreffenden Verwaltungsratsmitglieds.
Art. 20. Anlagepolitik. Die Vermögenswerte der Investmentgesellschaft werden nach dem Grundsatz der Risikos-
treuung in Wertpapieren und anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt, unter Berücksichtigung der Anlageziele und
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Anlagegrenzen der Investmentgesellschaft, wie sie in dem von der Investmentgesellschaft herausgegebenen Verkaufs-
prospekt für die jeweiligen Teilfonds beschrieben werden, sowie unter Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes von
2007. Die betreffenden Beteiligungen können entweder direkt oder über Tochtergesellschaften gehalten werden.
Art. 21. Generalversammlung. Die Generalversammlung repräsentiert die Gesamtheit der Aktionäre der Investment-
gesellschaft. Ihre Beschlüsse binden alle Aktionäre. Sie hat die umfassende Befugnis, Handlungen im Zusammenhang mit
der Geschäftstätigkeit der Investmentgesellschaft anzuordnen, auszuführen oder zu genehmigen.
Die Generalversammlung tritt auf Einladung des Verwaltungsrates zusammen.
Sie kann auch auf Antrag von Aktionären, welche wenigstens ein Zehntel des Gesellschaftsvermögens repräsentieren,
zusammentreten.
Die jährliche Generalversammlung wird im Einklang mit den Bestimmungen des Luxemburger Rechts in Luxemburg-
Stadt an einem in der Einladung angegebenen Ort am zweiten Mittwoch des Monats März um 11:00 Uhr abgehalten. Ist
dieser Tag ein gesetzlicher Feiertag oder Bankfeiertag in Luxemburg, wird die jährliche Generalversammlung am nächst-
folgenden Bankarbeitstag abgehalten.
Andere Generalversammlungen können an solchen Orten und zu solchen Zeiten abgehalten werden, wie dies in der
entsprechenden Einladung angegeben wird.
Die Aktionäre treten auf Einladung des Verwaltungsrates, welche die Tagesordnung enthält und wenigstens acht Tage
vor der Generalversammlung an jeden Inhaber von Namensaktien an dessen im Aktionärsregister eingetragene Adresse
versandt werden muss, zusammen. Die Mitteilung an die Inhaber von Namensaktien muss auf der Versammlung nicht
nachgewiesen werden. Die Tagesordnung wird vom Verwaltungsrat vorbereitet, außer in den Fällen, in welchen die
Versammlung auf schriftlichen Antrag der Aktionäre zusammentritt, in welchem Falle der Verwaltungsrat eine zusätzliche
Tagesordnung vorbereiten kann.
Wenn sämtliche Aktien als Namensaktien ausgegeben werden und wenn keine Veröffentlichungen erfolgen, kann die
Einladung an die Aktionäre ausschließlich per Einschreiben erfolgen.
Sofern sämtliche Aktionäre anwesend oder vertreten sind und sich selbst als ordnungsgemäß eingeladen und über die
Tagesordnung in Kenntnis gesetzt erachten, kann die Generalversammlung ohne schriftliche Einladung stattfinden.
Der Verwaltungsrat kann sämtliche sonstigen Bedingungen festlegen, welche von den Aktionären zur Teilnahme an
einer Generalversammlung erfüllt werden müssen.
Auf der Generalversammlung werden lediglich solche Vorgänge behandelt, welche in der Tagesordnung enthalten sind
(die Tagesordnung wird sämtliche gesetzlich erforderlichen Vorgänge enthalten).
Jede stimmberechtigte Aktie repräsentiert eine Stimme. Ein Aktionär kann sich bei jeder Generalversammlung durch
eine schriftliche Vollmacht an eine andere Person, welche kein Aktionär sein muss und Verwaltungsratsmitglied der
Investmentgesellschaft sein kann, vertreten lassen.
Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen durch das Gesetz oder diese Satzung werden die Beschlüsse auf der Ge-
neralversammlung durch die einfache Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Aktionäre gefasst.
Art. 22. Generalversammlungen der Aktionäre in einem Teilfonds oder einer Aktienklasse. Die Aktionäre der Ak-
tienklassen im Zusammenhang mit einem Teilfonds können zu jeder Zeit Generalversammlung abhalten, um über
Vorgänge zu entscheiden, welche ausschließlich diesen Teilfonds betreffen.
Darüber hinaus, können die Aktionäre einer Aktienklasse, zu jeder Zeit Generalversammlungen im Hinblick auf alle
Fragen, welche diese Aktienklasse betreffen, abhalten.
Die relevanten Bestimmungen in Artikel 21 sind auf solche Generalversammlungen analog anwendbar.
Jede stimmberechtigte Aktie repräsentiert eine Stimme. Ein Aktionär kann sich bei jeder Generalversammlung der
Aktionäre in einem Teilfonds oder einer Aktienklasse durch eine schriftliche Vollmacht an eine andere Person, welche
kein Aktionär sein muss und Verwaltungsratsmitglied der Investmentgesellschaft sein kann, vertreten lassen.
Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen im Gesetz oder in dieser Satzung werden Beschlüsse der Generalver-
sammlung eines Teilfonds oder einer Aktienklasse mit einfacher Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Aktionäre
gefasst.
Art. 23. Depotbank. In dem gesetzlich erforderlichen Umfang wird die Investmentgesellschaft einen Depotbankvertrag
mit einer Bank im Sinne des Gesetzes vom 5. April 1993 über den Finanzsektor («Depotbank») abschließen.
Die Depotbank wird die Pflichten erfüllen und die Verantwortung übernehmen, wie dies gemäß den anwendbaren
gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist.
Sowohl die Depotbank als auch die Investmentgesellschaft sind berechtigt, die Depotbankbestellung jederzeit im Ein-
klang mit dem Depotbankvertrag zu kündigen. In diesem Fall wird der Verwaltungsrat alle Anstrengungen unternehmen,
um innerhalb von zwei Monaten mit Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde eine andere Bank zur Depotbank
zu bestellen. Bis zur Bestellung einer neuen Depotbank wird die bisherige Depotbank zum Schutz der Interessen der
Aktionäre ihren Pflichten als Depotbank vollumfänglich nachkommen.
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Art. 24. Wirtschaftsprüfer. Die Rechnungsdaten im Jahresbericht der Investmentgesellschaft werden durch einen
Wirtschaftsprüfer (réviseur d'entreprise agréé) geprüft, welcher von der Generalversammlung ernannt und von der In-
vestmentgesellschaft bezahlt wird.
Der Wirtschaftsprüfer erfüllt sämtliche Pflichten im Sinne der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Art. 25. Geschäftsjahr. Das Rechnungsjahr der Investmentgesellschaft beginnt am 1. Oktober jeden Jahres und endet
am 30. September des folgenden Jahres. Das erste Geschäftsjahr endet am 30. September 2008.
Der Jahresabschluss der Investmentgesellschaft wird in der dem Gesellschaftskapital entsprechenden Währung, d.h. in
Euro, aufgestellt.
Art. 26. Ausschüttungen. Die Generalversammlung einer Aktienklasse im Zusammenhang mit einem Teilfonds wird
auf Vorschlag des Verwaltungsrates und innerhalb der gesetzlichen Grenzen darüber entscheiden, wie der Ertrag aus
diesem Teilfonds zu verwenden ist, sie kann zu gegebener Zeit Ausschüttungen erklären oder den Verwaltungsrat hierzu
ermächtigen.
Auf jede ausschüttungsberechtigte Aktienklasse kann der Verwaltungsrat Zwischenausschüttungen im Einklang mit den
gesetzlichen Bestimmungen beschließen.
Die Zahlung von Ausschüttungen auf die Inhaber von Namensaktien erfolgt an deren im Aktionärsregister vermerkte
Adressen.
Ausschüttungen können in einer Währung, zu einem Zeitpunkt und an einem Ort ausbezahlt werden, wie dies der
Verwaltungsrat zu gegebener Zeit bestimmt.
Der Verwaltungsrat kann unbare Ausschüttungen an der Stelle von Barausschüttungen innerhalb der Voraussetzungen
und Bedingungen, wie sie vom Verwaltungsrat festgelegt werden, beschließen.
Jegliche Ausschüttung, welche nicht innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Erklärung eingefordert wird, verfällt zu Guns-
ten der an dem jeweiligen Teilfonds ausgegebenen Aktienklasse(n).
Auf Ausschüttungen, welche von der Investmentgesellschaft erklärt und für die Berechtigten zur Verfügung gehalten
werden, erfolgen keine Zinszahlungen.
Art. 27. Auflösung der Investmentgesellschaft. Die Investmentgesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der
Generalversammlung und vorbehaltlich des für Satzungsänderungen erforderlichen Quorums und der Mehrheitserfor-
dernisse gemäß Artikel 30 dieser Satzung aufgelöst werden.
Sofern das Gesellschaftsvermögen unter zwei Drittel des Mindestgesellschaftsvermögens gemäß Artikel 5 dieser Sa-
tzung fällt, wird die Frage der Auflösung durch den Verwaltungsrat der Generalversammlung vorgelegt. Die Generalver-
sammlung entscheidet ohne Anwesenheitsquorum mit der einfachen Mehrheit der auf dieser Versammlung vertretenen
Aktien.
Die Frage der Auflösung der Investmentgesellschaft wird der Generalversammlung durch den Verwaltungsrat auch
dann vorgelegt, sofern das Gesellschaftsvermögen unter ein Viertel des Mindestgesellschaftskapitals gemäß Artikel 5 dieser
Satzung fällt. In diesem Falle wird die Generalversammlung ohne Anwesenheitsquorum beschließen und die Auflösung
kann durch die Aktionäre entschieden werden, welche ein Viertel der auf der Generalversammlung vertretenen stimm-
berechtigten Aktien halten.
Die Versammlung muss so rechtzeitig einberufen werden, dass sie innerhalb von vierzig Tagen nach Feststellung der
Tatsache, dass das Gesellschaftskapital unterhalb zwei Drittel bzw. ein Viertel des Mindestgesellschaftskapitals gefallen
ist, abgehalten werden kann.
Art. 28. Auflösung und Verschmelzung von Teilfonds. Der Verwaltungsrat kann beschließen, einen oder mehrere
Teilfonds oder Aktienklassen zusammenzulegen, oder einen oder mehrere Teilfonds oder Aktienklassen aufzulösen, in-
dem die betroffenen Aktien entwertet werden und den betroffenen Aktionäre der Anteilwert der Aktien dieses oder
dieser Teilfonds oder Aktienklassen zurückerstattet wird. Der Verwaltungsrat kann ebenfalls beschließen, einen oder
mehrere Teilfonds mit einem anderen spezialisierten Investmentfonds nach dem Gesetz von 2007 oder einem luxem-
burgischen Organismus für gemeinsame Anlagen («OGA») nach dem Gesetz vom 20. Dezember 2002 über Organismen
für gemeinsame Anlagen oder einem Teilfonds eines solchen spezialisierten Investmentfonds oder eines solchen OGA zu
verschmelzen.
Der Verwaltungsrat ist befugt, einen der vorgenannten Beschlüsse zu fassen
- im Falle einer wesentlichen Änderung der sozialen, politischen oder wirtschaftlichen Lage in den Ländern, in denen
Anlagen für den jeweiligen Teilfonds getätigt werden oder in denen die Aktien dieses Teilfonds vertrieben werden, oder
- sofern der Wert der Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds derart fällt, dass eine wirtschaftlich effiziente Ver-
waltung dieses Teilfonds nicht mehr gewährleistet werden kann, oder
- im Rahmen einer Rationalisierung.
Der Liquidationserlös, der von Aktionär nach Abschluss der Liquidation nicht gefordert wurde, bleibt bei der Depot-
bank für einen Zeitraum von sechs Monaten deponiert und wird anschließend bei der Caisse des Consignation in
Luxemburg hinterlegt, wo er nach 30 Jahren verfällt.
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Der Beschluss des Verwaltungsrates gemäß dem ersten Absatz dieses Artikels über die Verschmelzung eines oder
mehrerer Teilfonds wird den betroffenen Aktionären mitgeteilt. In diesem Fall ist es den betroffenen Aktionären erlaubt,
während der Mindestdauer eines Monats ab dem Datum der erfolgten Mitteilung die kostenfreie Rücknahme oder den
kostenfreien Umtausch aller oder eines Teils ihrer Aktien zu dem anwendbaren Anteilwert zu beantragen. Nach Ablauf
dieser Periode ist die Verschmelzung für alle verbleibenden Aktionäre bindend. Im Falle der Verschmelzung einer oder
mehrerer Aktienklassen der Investmentgesellschaft mit einem luxemburgischen «fonds commun de placement» bzw.
«fonds commun de placement - FIS» ist der Beschluss jedoch nur für die dieser Verschmelzung zustimmenden Aktionäre
bindend, bei allen anderen Aktionäre wird davon ausgegangen, dass sie einen Antrag auf Rücknahme ihrer Aktien gestellt
haben.
Der Erlös aus der Auflösung von Aktien, der von den Aktionäre nach erfolgter Auflösung einer Aktienklasse nicht
gefordert wurde, wird bei der Caisse des Consignation in Luxemburg hinterlegt, wo er nach 30 Jahren verfällt.
Die Investmentgesellschaft hat die Aktionäre durch Veröffentlichung einer Rücknahmeankündigung in einer vom Ver-
waltungsrat zu bestimmenden Zeitung hierüber zu informieren. Sind alle betroffenen Aktionäre und ihre Adressen der
Investmentgesellschaft bekannt, so erfolgt die Rücknahmeankündigung mittels Brief an diese Adressaten.
Art. 29. Liquidation. Die Liquidierung wird durch einen oder mehrere Liquidatoren ausgeführt, welche ihrerseits na-
türliche oder juristische Personen sein können und von der Generalversammlung, die auch über ihre Befugnisse und über
ihre Vergütung entscheidet, ernannt werden.
Der Netto-Liquidationserlös der Investmentgesellschaft wird von den Liquidatoren an die Aktionäre im Verhältnis zu
ihrem Aktienbesitz verteilt. Der Verwaltungsrat kann im Verkaufsprospekt genauer regeln, wie in Hinblick auf die ver-
schiedenen Aktienklassen verfahren wird.
Wird die Investmentgesellschaft liquidiert, so erfolgt die Liquidation in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bes-
timmungen. Diese Bestimmungen spezifizieren die Verteilung der Liquidationserlöse und sehen die Hinterlegung bei der
Caisse de Consignation für alle Beträge vor, die bei Abschluss der Liquidation von den Aktionären nicht eingefordert
wurden. Beträge, die dort innerhalb der gesetzlichen Fristen nicht eingefordert werden, verfallen gemäß den Bestim-
mungen des Luxemburger Rechts.
Art. 30. Änderungen der Satzung. Die Satzung kann durch eine Generalversammlung, welche den Quorumserforder-
nissen gemäß dem Gesetz vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaft einschließlich nachfolgender Änderungen und
Ergänzungen (das «Gesetz von 1915») unterliegt, geändert werden.
Art. 31. Interessenkonflikte. Verträge und sonstige Geschäfte zwischen der Investmentgesellschaft und einer anderen
Investmentgesellschaft oder Unternehmung werden nicht dadurch beeinträchtigt oder deshalb ungültig, weil ein oder
mehrere Verwaltungsratsmitglieder oder Angestellte der Investmentgesellschaft an dieser anderen Investmentgesellschaft
oder Unternehmung ein persönliches Interesse haben oder dort Verwaltungsratsmitglied, Gesellschafter, leitender oder
sonstiger Angestellter sind. Jedes Verwaltungsratsmitglied und jeder leitende Angestellte der Investmentgesellschaft, wel-
che als Verwaltungsratsmitglied, leitender Angestellter oder einfacher Angestellter in einer Gesellschaft oder Unterneh-
mung, mit welcher die Investmentgesellschaft Verträge abschließt oder sonstige Geschäftsbeziehungen eingeht, wird durch
diese Verbindung mit dieser anderen Gesellschaft oder Unternehmung nicht daran gehindert, im Zusammenhang mit
einem solchen Vertrag oder einer solchen Geschäftsbeziehung zu beraten, abzustimmen oder zu handeln.
Sofern ein Verwaltungsratsmitglied oder ein leitender Angestellter der Investmentgesellschaft im Zusammenhang mit
einem Geschäftsvorfall der Investmentgesellschaft ein den Interessen der Investmentgesellschaft entgegengesetztes per-
sönliches Interesse hat, wird dieses Verwaltungsratsmitglied oder dieser leitende Angestellter dem Verwaltungsrat dieses
entgegengesetzte persönliche Interesse mitteilen und im Zusammenhang mit diesem Geschäftsvorfall nicht an den Bera-
tungen oder Abstimmungen teilnehmen und dieser Geschäftsvorfall wird ebenso wie das persönliche Interesse des
Verwaltungsratsmitglieds oder leitenden Angestellten der nächstfolgenden Generalversammlung berichtet.
«Entgegengesetztes Interesse» entsprechend der vorstehenden Bestimmungen bedeutet nicht eine Verbindung mit
einer Angelegenheit, Stellung oder einem Geschäftsvorfall, welcher eine bestimmte Person, Gesellschaft oder Unterneh-
mung umfaßt, welche gelegentlich vom Verwaltungsrat nach dessen Ermessen benannt werden.
Art. 32. Anwendbares Recht. Sämtliche in dieser Satzung nicht geregelten Fragen werden durch die Bestimmungen
des Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften und das Gesetz von 2007 einschließlich nachfolgender
Änderungen und Ergänzungen der jeweiligen Gesetze geregelt.
<i>Zeichnung des Gründungskapitalsi>
Das Gründungskapital wird wie folgt gezeichnet:
- FLOSSBACH & VON STORCH VERMÖGENSMANAGEMENT AG, zeichnet dreihundert zehn (Stücke 310) Aktien
zum Gegenwert von einunddreißigtausend (Euro 31.000,-),
Damit beträgt das Gründungskapital insgesamt einunddreißigtausend Euro (Euro 31.000,-). Die Einzahlung des gesam-
ten Gründungskapitals wurde dem unterzeichneten Notar ordnungsgemäß nachgewiesen.
120179
<i>Erklärungi>
Der amtierende Notar erklärt, dass die in Artikel 26 des Gesetzes vom 10. August 1915 über die Handelsgesellschaften
vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind, und bescheinigt dies ausdrücklich.
<i>Kosteni>
Die Gründungskosten welche der Investmentgesellschaft in Rechnung gestellt werden belaufen sich auf ungefähr EUR
7.000,-.
<i>Gründungsversammlung der Investmentgesellschafti>
Oben angeführte Gründungsgesellschafter, welche das gesamte gezeichnete Gründungskapital vertreten, haben un-
verzüglich eine Gesellschafterversammlung, zu der sie sich als rechtens einberufen bekennen, abgehalten und folgende
Beschlüsse gefasst:
I. Zu Mitgliedern des Verwaltungsrates werden ernannt:
- Herr Kurt von Storch, Vorstand der FLOSSBACH & VON STORCH VERMÖGENSMANAGEMENT AG, geboren
am 7. Januar 1961 in Hamburg, Deutschland, beruflich ansässig in KölnTurm, Im Mediapark 8, D-50670 Köln
- Herr Nikolaus Rummler, Abteilungsdirektor, DZ BANK INTERNATIONAL S.A., geboren am 5. Oktober 1962 in
Saarburg, beruflich ansässig in 4, rue Thomas Edison, L-1445 Strassen
- Herr Ulrich Juchem, Abteilungsdirektor, DZ BANK INTERNATIONAL S.A., geboren am 1. Mai 1967 in Idar-Obers-
tein, beruflich ansässig in 4, rue Thomas Edison, L-1445 Strassen
Die Mandate der Verwaltungsratsmitglieder enden mit der ordentlichen Gesellschafterversammlung des Jahres 2009.
II. Sitz der Investmentgesellschaft ist 4, rue Thomas Edison, L-1445 Strassen
III. Die erste ordentliche Gesellschafterversammlung wird im Jahre 2009 stattfinden.
IV. Zum Wirtschaftsprüfer wird ernannt:
- PricewaterhouseCoopers S.à r.l., 400, route d'Esch, L-1471 Luxemburg, R.C.S. Luxembourg B 65.477.
Das Mandat des Wirtschaftsprüfers endet mit der ordentlichen Gesellschafterversammlung des Jahres 2009.
Worüber Urkunde aufgenommen wurde in Strassen, am Datum wie eingangs erwähnt.
Und nach Vorlesung und Erklärung des Vorstehenden an die Erschienenen, welche dem unterzeichneten Notar dem
Namen, Zivilstand und Wohnort nach bekannt sind, haben dieselben die gegenwärtige Urkunde mit dem Notar unters-
chrieben.
Gezeichnet: D. Hirschmann, M. Schaeffer.
Enregistré à Luxembourg, le 8 octobre 2007, Relation: LAC/2007/30041. — Reçu 1.250 euros.
<i>Le Receveur ff.i> (signé): R. Jungers.
Für gleichlautende Kopie zum Zwecke der Veröffentlichung im Mémorial erteilt, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxemburg, den 12. Oktober 2007.
H. Hellinckx.
Référence de publication: 2007119886/242/686.
(070141752) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 17 octobre 2007.
European Value Partners Advisors, Société à responsabilité limitée,
(anc. European Value Partners).
Capital social: EUR 324.000,00.
Siège social: L-2146 Luxembourg, 69, rue de Merl.
R.C.S. Luxembourg B 131.944.
In the year two thousand seven, the twenty-fourth day of October,
before Mr Camille Mines, notary residing in Capellen (Grand Duchy of Luxembourg),
was held an extraordinary general meeting (the Meeting) of the shareholders of EUROPEAN VALUE PARTNERS S.à
r.l., a Luxembourg private limited liability company (société à responsabilité limitée) with registered office at 69, rue de
Merl in L-2146 Luxembourg, registered with the Luxembourg Trade and Companies Register under the number B 131.944
(the Company). The Company was incorporated on 7 September 2007 pursuant to a deed of Mr Roger Arrensdorff,
notary residing in Mondorf-les-Bains (Grand Duchy of Luxembourg), which deed has not yet been published.
There appeared:
1. Mr Léon Kirch, fund manager, residing 13, rue Th. Eberhard, L-1451 Luxembourg (Grand Duchy of Luxembourg),
owner of 150 shares of the Company having a nominal value of EUR 1,000.- each,
hereby represented by Tom Berend, lawyer, professionally residing in Luxembourg, by virtue of a proxy given in
Luxembourg on October 24, 2007;
120180
2. Mr Tom Stubbe Olsen, fund manager, residing Addi-Merten Strasse, 4, D-54296 Trier (Germany), owner of 300
shares of the Company having a nominal value of EUR 1,000.- each,
hereby represented by Tom Berend, lawyer, professionally residing in Luxembourg, by virtue of a proxy given in
Luxembourg on October 24, 2007.
The parties referred to under items 1. to 2. above are collectively referred to as the Shareholders.
The proxies from the Shareholders, after having been initialled ne varietur by the proxyholder acting on behalf of the
Shareholders and the undersigned notary, shall remain attached to the present deed to be filed at the same time with the
registration authorities.
The Shareholders have requested the undersigned notary to record the following:
I. that the Shareholders hold all the 450 shares of EUR 1,000.- each in the share capital of the Company amounting to
EUR 450,000.-;
II. that the agenda of the Meeting is worded as follows:
1. Waiver of convening notices.
2. Change of the name of the company in order to change its current name from EUROPEAN VALUE PARTNERS
into EUROPEAN VALUE PARTNERS ADVISORS.
3. Subsequent amendment of article 1 of the articles of incorporation in order to reflect the change of name specified
under item 1 above.
4. Reduction of the share capital of the Company by an amount of EUR 126,000.- (one hundred and twenty-six thousand
euro) in order to bring the share capital of the Company from its present amount of EUR 450,000.- (four hundred and
fifty thousand euro) to EUR 324,000.- (three hundred and twenty-four thousand euro) by way of redemption and can-
cellation of 42 (forty-two) shares of the Company held by Mr Léon Kirch, with a payment in cash to Mr Léon Kirch, and
of 84 (eighty-four) shares of the Company held by Mr Tom Stubbe Olsen, with a payment in cash to Mr Tom Stubbe
Olsen.
5. Subsequent amendment of article 5.1. of the articles of incorporation in order to reflect the reduction of the share
capital specified under item 4 above.
6. Amendment of the corporate object of the company in order to enable the Company to become a commission
agent, broker and investment advisor in accordance with the law dated April 5, 1993 on the financial sector, as amended.
7. Subsequent amendment of article 3 of the articles of incorporation of the Company in order to reflect the amend-
ment of the corporate object specified under item 6 above.
8. Amendment of the management and representation clauses of the articles of incorporation in order to provide for
a management of at least two managers representing the Company towards third parties in all matters by the joint
signature of any two managers.
9. Subsequent amendment of article 7, 8 and 10 of the articles of incorporation of the Company in order to reflect
the change to the management and representation clauses as specified under item 8 above.
10. Amendment to the share register of the Company in order to reflect the above-mentioned changes with power
and authority given to any manager of the Company and any lawyer or employee of ALLEN & OVERY LUXEMBOURG
to proceed on behalf of the Company to the registration in the share register of the Company of the reduction of the
share capital specified under item 2. above.
11. Miscellaneous.
III. that the Meeting has taken the following resolutions:
<i>First resolutioni>
The entirety of the share capital of the Company being represented at the Meeting, the Meeting waives the convening
notices, the Shareholders considering themselves as duly convened and declaring having perfect knowledge of the agenda
which has been communicated to them in advance.
<i>Second resolutioni>
The Meeting resolves the change of the name of the company in order to change its current name from EUROPEAN
VALUE PARTNERS into EUROPEAN VALUE PARTNERS ADVISORS.
<i>Third resolutioni>
As a consequence of the preceding resolution, the Meeting resolves to amend article 1 of the articles of incorporation,
so that it shall henceforth read as follows:
« Art.1. Name. There is formed a private limited liability company (société à responsabilité limitée) under the name
EUROPEAN VALUE PARTNERS ADVISORS (hereafter the Company), which will be governed by the laws of Luxem-
bourg, in particular by the law dated 10th August, 1915, on commercial companies, as amended (hereafter the Law), the
law dated April 5, 1993 on the financial sector, as amended (the Banking Act) as well as by the present articles of association
(hereafter the Articles).»
120181
<i>Fourth resolutioni>
The Meeting resolves to reduce and it hereby reduces the share capital of the Company by an amount of EUR 126,000.-
(one hundred twenty-six thousand euro) in order to bring the share capital of the Company from its present amount of
EUR 450,000.- (four hundred fifty thousand euro) to EUR 324,000.- (three hundred twenty-four thousand euro) by way
of redemption and cancellation of 42 (forty-two) shares of the Company held by Mr Léon Kirch, with a payment in cash
to him in an amount of EUR 42,000.- (forty-two thousand euro) and of 84 (eighty-four) shares of the Company held by
Mr Tom Stubbe Olsen, with a payment in cash to him in an amount of EUR 84,000.- (eighty-four thousand euro).
The Meeting resolves to record that the shareholding in the Company is further to the above share capital reduction
as follows:
Shares
Léon Kirch: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
108
Tom Stubbe Olsen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
216
Total: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
324
<i>Fifth resolutioni>
As a consequence of the preceding resolution, the Meeting resolves to amend article 5.1 of the articles of incorporation,
so that it shall henceforth read as follows:
«5.1. The subscribed share capital is set at three hundred twenty-four thousand euro (EUR 324,000.-) consisting of
three hundred twenty-four (324) ordinary shares in registered form with a par value of one thousand euro (EUR 1,000.-)
each.»
<i>Sixth resolutioni>
The Meeting resolves to approve the amendment of the corporate object of the Company in order to become a
commission agent, broker and investment advisor in accordance with the law dated April 5, 1993 on the financial sector,
as amended.
<i>Seventh resolutioni>
As a consequence of the preceding resolution, the Meeting resolves to amend article 3 of the articles of incorporation,
so that it shall henceforth read as follows:
« Art. 3. Object.
3.1. The corporate objects of the Company are the activity as commission agent, broker and investment advisor in
accordance with the Banking Act.
3.2. As a commission agent the Company's business is to execute, for the account of its clients, orders relating to one
or more financial instruments as described in the Banking Act.
3.3. As a broker the Company's activity is to receive and transmit, for the account of its clients, orders relating to one
or more financial instruments of the clients without holding the clients' funds or instruments and to bring one or more
parties together with a view to the conclusion of a financial operation between these parties.
3.4. As an investment advisor the Company will give recommendations to a client, on an individual basis, be it as its
own initiative or upon the client's request and in relation with one or more financial instruments as described in the
banking Act.
3.5. The Company may furthermore carry out any commercial, industrial or financial activities which it may deem
useful in accomplishment of these purposes.»
<i>Eighth resolutioni>
The Meeting resolves to amend the management and representation clauses of the articles of incorporation in order
to provide for a management of at least two managers representing the Company towards third parties in all matters by
the joint signature of any two managers.
<i>Ninth resolutioni>
As a consequence of the preceding resolution, the Meeting resolves to amend articles 7, 8 and 10 of the articles of
incorporation, so that they shall henceforth read as follows:
Article 7:
« Art. 7. Board of managers.
7.1. The Company is managed by a board of managers composed of two or more managers appointed by a resolution
of the single shareholder or the general meeting of shareholders which sets the term of their office. The managers need
not to be shareholders.
7.2. The managers may be dismissed at any time ad nutum (without any reason).»
Article 8:
« Art. 8. Powers of the board of managers.
120182
8.1. All powers not expressly reserved by the Law or the present Articles to the general meeting of shareholders fall
within the competence of the board of managers, which shall have all powers to carry out an approve all acts and
operations consistent with the Company's object.
8.2. Special and limited powers may be delegated for determined matters to one or more agents, either shareholders
or not, by the board of managers of the Company.»
Article 10
« Art. 10. Representation. The Company shall be bound towards third parties in all matters by the signature of any
two managers of the Company or, as the case may be, by the joint or single signatures of any persons to whom such
signatory power has been validly delegated in accordance with article 8.2. of these Articles.»
<i>Tenth resolutioni>
The Meeting resolves to amend the share register of the Company in order to reflect the above-mentioned changes
and hereby grants power and authority to any manager of the Company and any lawyer or employee of ALLEN & OVERY
LUXEMBOURG to proceed on behalf of the Company to the registration in the share register of the Company of the
above reduction of the share capital of the Company.
<i>Estimate of costsi>
The expenses, costs, remunerations and charges in any form whatsoever, which shall be borne by the Company as a
result of the present deed are estimated to be approximately EUR 2,250.- (two thousand two hundred fifty Euro).
The undersigned notary who understands and speaks English, states herewith that on request of the above appearing
parties, the present deed is worded in English, followed by a French version; at the request of the same appearing parties,
in case of discrepancies between the English and the French text, the English version will be prevailing.
Whereof the present notarial deed is drawn in Capellen, on the year and day first above written.
The document having been read to the proxyholder of the appearing parties, such proxyholder signed together with
us, the notary, the present original deed.
Suit la traduction française du texte qui précède:
L'an deux mille sept, le vingt-quatre octobre,
par-devant Maître Camille Mines, notaire de résidence à Capellen, Grand-Duché de Luxembourg,
s'est tenue une assemblée générale extraordinaire (l'Assemblée) des associés de EUROPEAN VALUE PARTNERS S.à
r.l., une société à responsabilité limitée de droit luxembourgeois ayant son siège social au 69, rue de Merl, L-2146 Lu-
xembourg, immatriculée au Registre de Commerce et des Sociétés de Luxembourg sous le numéro B 131.944 (la Société).
La Société a été constituée le 7 septembre 2007 suivant un acte de Maître Roger Arrensdorff, notaire de résidence à
Mondorf-les-Bains (Grand-Duché de Luxembourg), non encore publié.
Ont comparu:
1. M. Léon Kirch, manager de fonds, demeurant à rue Th. Eberhard, 13, L-1451 Luxembourg (Grand-Duché de Lu-
xembourg), détenteur de 150 parts sociales de la Société avec une valeur nominale de 1.000,- euros chacune,
ici représenté par Maître Tom Berend, avocat, demeurant professionnellement à Luxembourg, en vertu d'une procu-
ration donnée à Luxembourg, le 24 octobre 2007;
2. M. Tom Stubbe Olsen, manager de fonds, demeurant à Addi-Merten Strasse, 4, D-54296 Trier (Allemagne), déten-
teur de 300 parts sociales de la Société avec une valeur nominale de 1.000,- euros chacune,
ici représenté par Maître Tom Berend, avocat, demeurant professionnellement à Luxembourg, en vertu d'une procu-
ration donnée à Luxembourg, le 24 octobre 2007;
Les parties reprises sous les points 1. à 2. ci-dessus sont collectivement désignées comme les Associés.
Les procurations des Associés, après avoir été signées ne varietur par le mandataire agissant pour le compte des
Associés et par le notaire instrumentant, resteront annexées au présent acte pour être enregistrées ensemble avec celui-
ci.
Les Associés ont requis le notaire instrumentant d'acter ce qui suit:
I. que les Associés détiennent collectivement toutes les 450 parts sociales de 1.000 euros chacune dans la capital social
de la Société s'élevant à 450.000,- euros;
II. que l'ordre du jour de l'Assemblée est libellé comme suit:
1. Renonciations aux formalités de convocation.
2. Modification de la dénomination de la Société, en vue de changer la dénomination actuelle de la société de EURO-
PEAN VALUE PARTNERS en EUROPEAN VALUE PARTNERS ADVISORS.
3. Modification subséquente de l'article 1 des statuts afin de refléter le changement de dénomination sociale spécifié
au point 2. ci-dessus.
4. Diminution du capital social de la Société d'un montant de 126.000,- euros (cent vingt-six mille euros), en vue de
diminuer le capital social actuel de 450.000,- euros (quatre cent cinquante mille euros) à 324.000,- euros (trois cent vingt-
120183
quatre mille euros), par voie de rachat et d'annulation de 42 (quarante-deux) parts de la société détenues par Monsieur
Léon Kirch, par un paiement en espèce à Monsieur Kirch, et de 84 (quatre-vingt-quatre) parts de la Société, détenues
par Monsieur Tom Stubbe Olsen, par un paiement en espèce à Monsieur Olsen.
5. Modification subséquente de l'article 5.1. des statuts de la Société, en vue de refléter la diminution du capital social
spécifiée sous le point 4. ci-dessus.
6. Modification de l'objet social de la Société, en vue de permettre à la Société de devenir commissionnaire, courtier
et conseiller en investissement, conformément à la loi du 5 avril 1993 sur le secteur financier, telle que modifiée.
7. Modification subséquente de l'article 3 des statuts de la Société, en vue de refléter la modification relative à l'objet
social spécifiée à l'article 6. ci-dessus.
8. Modification des clauses de direction et de représentation des statuts, en vue d'installer un conseil de gérance
constitué par au moins deux gérants représentant la Société à l'égard de tiers en toutes circonstances, par la signature
conjointe de deux gérants.
9. Modification des articles 7, 8 et 10 des statuts de la Société, en vue de refléter la modification des clauses de direction
et de représentation, telle que spécifiée sous le point 8. ci-dessus.
10. Modification du registre de parts sociales de la Société, en vue de refléter les changements ci-dessus, avec pouvoir
et autorité conférés à chaque gérant et à chaque avocat ou employé de ALLEN & OVERY LUXEMBOURG, de procéder
pour le compte de la Société à l'enregistrement dans le registre de la Société, de la diminution du capital social spécifié
à l'article 2 ci-dessus.
11. Divers.
III. que l'Assemblée a pris les résolutions suivantes:
<i>Première résolutioni>
L'intégralité du capital social de la Société étant représenté à l'Assemblée, l'Assemblée renonce aux formalités de
convocation, les Associés se considérant comme ayant été dûment convoqués et déclarant avoir une parfaite connaissance
de l'ordre du jour qui leur a été communiqué à l'avance.
<i>Deuxième résolutioni>
L'Assemblée décide de modifier la dénomination de la Société, en changeant la dénomination actuelle de EUROPEAN
VALUE PARTNERS en EUROPEAN VALUE PARTNERS ADVISORS.
<i>Troisième résolutioni>
En conséquence à la précédente résolution, l'Assemblée décide de modifier l'article 1
er
des statuts, qui prendra
dorénavant le contenu suivant:
« Art. 1
er
. Dénomination. Il est établi une société à responsabilité limitée sous la dénomination EUROPEAN VALUE
PARTNERS ADVISORS (ci-après la Société), qui sera régie par les lois du Luxembourg, en particulier par la loi du 10 août
1915 concernant les sociétés commerciales, telle que modifiée (ci-après la Loi) et par les présents statuts (ci-après les
Statuts).»
<i>Quatrième résolutioni>
L'Assemblée décide de réduire, et réduit par la présente le capital social de la Société par un montant de 126.000,-
euros (cent vingt-six mille euros), en vue de diminuer le capital social actuel de 450.000,- euros (quatre cent cinquante
mille euros) à 324.000,- euros (trois cent vingt-quatre mille euros), par voie de rachat et d'annulation de 42 (quarante-
deux) parts de la société détenues par Monsieur Léon Kirch, par un paiement en espèce à Monsieur Kirch d'un montant
de 42.000,- euros (quarante-deux mille euros), et de 84 (quatre-vingt-quatre) parts de la Société, détenues par Monsieur
Stubbe Olsen, par un paiement en espèce à Monsieur Olsen d'un montant de 84.000,- euros (quatre-vingt-quatre mille
euros).
L'Assemblée décide de retenir par ailleurs, que l'actionnariat de la Société aura, suite à la réduction du capital sus-
mentionnée, la teneur suivante:
Parts
Léon Kirch: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
108
Tom Stubbe Olsen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
216
Total: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
324
<i>Cinquième résolutioni>
Suite à la résolution ci-avant, l'Assemblée décide de modifier l'article 5.1. des statuts, qui aura dorénavant la contenu
suivant:
«5.1. Le capital social de la société est fixé à trois cent vingt-quatre mille euros (324.000,- euros), représenté par trois
cent vingt-quatre (324) parts sociales sous forme nominative d'une valeur nominale de mille (1.000,-) euros chacune,
toutes souscrites et entièrement libérées.»
120184
<i>Sixième résolutioni>
L'Assemblée décide d'approuver les modifications apportées à l'objet social de la Société, afin de transformer la Société
en commissionnaire, courtier et conseiller en investissement, conformément à la loi du 5 avril 1993 sur le secteur financier,
telle que modifiée.
<i>Septième résolutioni>
Suite à la résolution ci-avant, l'Assemblée décide de modifier l'article 3 des statuts, qui aura dorénavant le contenu
suivant:
« Art. 3. Objet.
3.1. La Société a pour objet les activités de commissionnaire, de courtier et de conseiller en investissement, confor-
mément à la loi sur le secteur financier.
3.2. En tant que commissionnaire, la Société a pour mission d'exécuter pour le compte de clients d'ordres relatifs à
un ou plusieurs instruments financiers, tels que décrits dans la loi sur le secteur financier.
3.3. En tant que courtier, la Société s'engage à réceptionner et de transmettre, pour le compte de clients, des ordres
portant sur un ou plusieurs instruments financiers des clients sans détenir des fonds ou des instruments financiers des
clients, cette activité englobant la mise en relation de deux ou plusieurs parties permettant ainsi la réalisation d'une
transaction entre ces parties.
3.4. En tant que conseiller en investissement, la Société transmet des recommandations personnalisées à un client, soit
de sa propre initiative, soit à la demande de ce client, et ceci en relation avec un ou plusieurs instruments financiers, tels
que décrits dans la loi sur le secteur financier.
3.5. Par ailleurs, la Société peut exécuter des activités commerciales, industrielles ou financières, qu'elle estime né-
cessaires pour l'accomplissement des missions décrites ci-dessus.»
<i>Huitième résolutioni>
L'Assemblée décide de modifier clauses de direction et de représentation figurant dans les statuts, en vue d'installer
un conseil de gérance constitué par au moins deux gérants représentant la Société à l'égard de tiers en toutes circons-
tances, par la signature conjointe de deux gérants.
<i>Neuvième résolutioni>
Suite à la résolution précédente, l'Assemblée décide de modifier les articles 7, 8 et 10 des statuts, qui auront dorénavant
le contenu suivant:
Article 7
« Art. 7. Conseil de gérance.
7.1. La Société est dirigée par un conseil de gérance composé de deux gérants ou plus, nommés par une décision de
l'associé unique ou de l'assemblée générale des associés, fixant la fin de leur mandat. Les gérants n'ont pas besoin d'être
associés.
7.2. Les gérants peuvent être révoqués à tout moment ad nutum (sans indication de motif).»
Article 8
« Art. 8. Pouvoirs du conseil de gérance.
8.1. Tous pouvoirs non expressément réservés par la Loi ou les présents statuts à l'assemblée générale des associés,
sont de la compétence du conseil de gérance, qui a tout pouvoir pour exécuter et approuver tout acte ou opération
conformes à l'objet de la Société.
8.2. Des pouvoirs spéciaux et limités peuvent être délégués par le conseil de gérance de la Société, pour des opérations
déterminées, à un ou plusieurs mandataires, associés ou non.»
Article 10
« Art. 10. Représentation. La Société sera engagée, en toutes circonstances, vis-à-vis des tiers par la signature conjointe
de deux quelconques gérants de la Société, ou, le cas échéant, par les signatures individuelle ou conjointe de toutes
personnes à qui de tels pouvoirs de signature ont été valablement délégués conformément à l'article 8.2 des Statuts.»
<i>Dixième résolutioni>
L'Assemblée décide de modifier le registre des parts sociales de la Société afin d'y faire figurer les modifications qui
précèdent et donne pouvoir et autorité à tout gérant de la Société et à tout avocat ou employé de ALLEN & OVERY
LUXEMBOURG de procéder pour le compte de la Société à l'inscription dans le registre des parts sociales de la Société
de la réduction de capital.
<i>Fraisi>
Les dépenses, frais, rémunérations et charges sous quelque forme que ce soit, qui seront supportés par la Société en
conséquence du présent acte sont estimés approximativement à EUR 2.250,- ( deux mille deux cent cinquante Euros).
Le notaire soussigné, qui comprend et parle anglais, déclare que les parties comparantes l'ont requis de documenter
le présent acte en langue anglaise, suivi d'une version française; à la requête de ces mêmes parties, et en cas de divergence
entre le texte anglais et le texte français, le texte anglais fera foi.
120185
Dont acte, fait et passé, date qu'en tête des présentes, à Capellen.
Et après lecture faite au mandataire des parties comparantes, ledit mandataire a signé ensemble avec le notaire, l'original
du présent acte.
Signé: T. Berend, C. Mines.
Enregistré à Capellen, le 24 octobre 2007, Relation: CAP/2007/2700. — Reçu 12 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): I. Neu.
Pour copie conforme, délivrée sur papier libre aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Asso-
ciations.
Capellen, le 24 octobre 2007.
C. Mines.
Référence de publication: 2007124564/225/304.
(070148291) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 29 octobre 2007.
OP Exklusiv Zertifikate, Fonds Commun de Placement.
La partie spécifique du règlement de gestion du fonds commun de placement PO EXKLUSIV ZERTIFIKATE a été
déposé au Registre de Commerce et des Sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
OPPENHEIM ASSET MANAGEMENT SERVICES S.à r.l.
Signatures
Référence de publication: 2007122404/1999/12.
Enregistré à Luxembourg, le 23 octobre 2007, réf. LSO-CJ07906. - Reçu 20 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070145766) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 24 octobre 2007.
Chauffarenolux S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
R.C.S. Luxembourg B 100.774.
<i>Dénonciation du siège sociali>
Le siège social de la société fixé au 3, boulevard Prince Henri, L-1724 Luxembourg, est dénoncé par le domiciliataire
avec effet au 18 septembre 2007.
Pour extrait conforme, délivré aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Fait à Luxembourg, le 18 septembre 2007.
<i>Pour la société
i>LGT TRUST & CONSULTING S.A.
Signature
Référence de publication: 2007119019/6449/16.
Enregistré à Luxembourg, le 24 septembre 2007, réf. LSO-CI08091. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070136916) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 9 octobre 2007.
Aquorlux S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1212 Luxembourg, 14A, rue des Bains.
R.C.S. Luxembourg B 71.505.
<i>Extrait des décisions du conseil d'administration du 31 décembre 2005i>
Le Conseil accepte la démission de Monsieur Derek Ruxton de son poste d'Administrateur de la Société avec effet
immédiat.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
<i>AQUORLUX SA
i>Signature
Référence de publication: 2007119050/7606/15.
Enregistré à Luxembourg, le 1
er
octobre 2007, réf. LSO-CJ00192. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070136556) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 9 octobre 2007.
120186
Apin S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-1840 Luxembourg, 40, boulevard Joseph II.
R.C.S. Luxembourg B 34.325.
<i>Extrait des résolutions prises par l'assemblée générale ordinaire du 13 septembre 2007i>
L'Assemblée appelle aux fonctions d'administrateur Monsieur Jacques Reckinger, 40, boulevard Joseph II, L-1840 Lu-
xembourg en remplacement de Monsieur Emile Vogt, 40, boulevard Joseph II, L-1840 Luxembourg. Son mandat prendra
fin lors de l'Assemblée Générale Ordinaire statuant sur les comptes au 30 juin 2013.
COMPAGNIE FINANCIERE DE GESTION LUXEMBOURG S.A.
Signature
Référence de publication: 2007119064/550/15.
Enregistré à Luxembourg, le 28 septembre 2007, réf. LSO-CI10192. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri>
(signé): G. Reuland.
(070136293) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 9 octobre 2007.
Compagnie de Promotion des Investissements Européens S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-1840 Luxembourg, 40, boulevard Joseph II.
R.C.S. Luxembourg B 34.188.
<i>Extrait des résolutions prises par l'assemblée générale ordinaire du 4 septembre 2007i>
L'Assemblée appelle aux fonctions d'administrateur Monsieur Luc Rodesch, 40, boulevard Joseph II, L-1840, Luxem-
bourg en remplacement de Monsieur Emile Vogt, 40, boulevard Joseph II, L-1840, Luxembourg. Son mandat prendra fin
lors de l'Assemblée Générale Ordinaire statuant sur les comptes au 30 juin 2013.
COMPAGNIE FINANCIERE DE GESTION LUXEMBOURG S.A.
Signature
Référence de publication: 2007119066/550/15.
Enregistré à Luxembourg, le 28 septembre 2007, réf. LSO-CI10201. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070136292) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 9 octobre 2007.
Good Energies Investments 2 (Luxembourg) S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 12.550,00.
Siège social: L-1255 Luxembourg, 48, rue de Bragance.
R.C.S. Luxembourg B 130.919.
EXTRAIT
L'adresse professionnelle de Monsieur Armand Haas, gérant de la société GOOD ENERGIES INVESTMENTS 2 (LU-
XEMBOURG) S.à r.l., a été transférée au, 2 avenue Charles De Gaulle, Espace Pétrusse, «Le Dôme», L-1653 Luxembourg
et ce, à partir du 3 septembre 2007.
Pour extrait conforme
Signatures
<i>Gérantsi>
Référence de publication: 2007119090/635/17.
Enregistré à Luxembourg, le 26 septembre 2007, réf. LSO-CI09359. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070136627) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 9 octobre 2007.
Geotop S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2440 Luxembourg, 49, rue de Rollingergrund.
R.C.S. Luxembourg B 43.059.
Le bilan au 31 décembre 2006 a été déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
120187
P. Dupont
<i>Administrateur-déléguéi>
Référence de publication: 2007119329/2319/13.
Enregistré à Luxembourg, le 14 septembre 2007, réf. LSO-CI04635. - Reçu 22 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070137153) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 9 octobre 2007.
Architecture and Engineering S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1466 Luxembourg, 4-8, rue Jean Engling.
R.C.S. Luxembourg B 108.156.
Il ressort d'un courrier adressé le 10 septembre 2007 par Monsieur Claude Karp aux actionnaires de la société
ARCHITECTURE AND ENGINEERING S.A., domiciliée à Luxembourg (L-1466) 4-8, rue Jean Engling, enregistrée au
Registre de Commerce et des Sociétés à Luxembourg, sous le numéro RC B 108.156,
que Monsieur Claude Karp a démissionné avec effet immédiat de son poste d'administrateur et du poste d'adminis-
trateur-délégué de la société ARCHITECTURE AND ENGINEERING SA.
Luxembourg, le 10 septembre 2007.
C. Karp.
Référence de publication: 2007119096/2741/15.
Enregistré à Luxembourg, le 10 septembre 2007, réf. LSO-CI02838. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070136741) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 9 octobre 2007.
GCAT Flight Academy Luxembourg S.à r.l., Société à responsabilité limitée,
(anc. Blade Takeover Luxco S.à r.l.).
Siège social: L-1371 Luxembourg, 7, Val Sainte Croix.
R.C.S. Luxembourg B 123.624.
EXTRAIT
1) Suite à l'autorisation de l'Assemblée Générale Extraordinaire des associés de la Société du 21 février 2007, la société
GCAT FLIGHT ACADEMY LUXEMBOURG 2 S.à r.l. (anciennement BLADE TAKEOVER LUXCO 2 S.à r.l.) a cédé le
même jour 135.317 parts sociales de classe C de la Société à la société GE CAPITAL CORPORATION, avec siège social
au 100 Barbirolli Square, Manchester M2 3AB, Grande-Bretagne, et immatriculée au Companies House of England and
Wales sous le numéro 01970192;
2) Par une assemblée générale extraordinaire des associés de la Société, Monsieur Brian Hayden, né le 28 juin 1947 à
Dublin, Irlande, demeurant à Prague, Villa Castletroy, Limerick, Irlande, a été nommé gérant de classe C de la Société
avec effet au 21 février 2007 et pour une période indéterminée.
Suite à cette nomination, le Conseil de gérance est composé comme suit:
- M. Alexis Kamarowsky, Gérant Indépendant, demeurant au 7, Val Sainte-Croix, L-1371 Luxembourg
- M. Federigo Cannizzaro Di Belmontino, Gérant Indépendant, demeurant au 7, Val Sainte-Croix, L-1371 Luxembourg
- M. Frank Turner, Gérant B, demeurant au 46, Tamarind, Main Street, GB - DE73 8BX Kings Newton
- M. Paul Gough, Gérant B, demeurant au 33, Cavendish Square, GB - W1G 0PW Londres
- M. Brian Hayden, Gérant C, demeurant à Prague Villa, Castletroy, Limerick, Irlande.
3) Suite à l'autorisation de l'assemblée générale des associés de la Société du 3 août 2007, la société GE Capital
Corporation a cédé le même jour ses 135.317 parts sociales de classe C de la Société à la société GE CAPITAL EQUITY
INVESTMENTS INC., avec siège social au 201, Merritt 7, Norwalk, CT 06851, USA, et immatriculée au Charter ID sous
le numéro 2169038.
Pour mention aux fins de publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 7 septembre 2007.
<i>Pour la société
i>Signature
Référence de publication: 2007119091/260/33.
Enregistré à Luxembourg, le 18 septembre 2007, réf. LSO-CI06068. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070136646) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 9 octobre 2007.
120188
Italianstyle S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-4011 Esch-sur-Alzette, 111-113, rue de l'Alzette.
R.C.S. Luxembourg B 55.519.
<i>Extrait du procès-verbal de la réunion du Conseil d'Administration du 27 août 2007i>
Le Conseil d'Administration décide de nommer Madame Lara Grilli, demeurant 111, rue de l'AIzette à L-4011 Esch-
sur-Alzette, en qualité de président du Conseil d'Administration pour une durée correspondant à celle restante pour son
mandat d'administrateur. Son mandat prendra donc fin à l'issue de l'assemblée générale ordinaire qui se tiendra en 2008
sur les comptes clos le 31 décembre 2007.
Esch-sur-Alzette, le 27 août 2007.
L. Grilli, A. Kuhn, F. Pletschette.
Référence de publication: 2007119083/597/15.
Enregistré à Luxembourg, le 25 septembre 2007, réf. LSO-CI09009. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri>
(signé): G. Reuland.
(070136547) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 9 octobre 2007.
Textilcord Steinfort S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-8452 Steinfort, Rue de Schwarzenhof.
R.C.S. Luxembourg B 7.113.
<i>Extrait de l'Assemblée du 6 juin 2005 à 13.00 heuresi>
Le Conseil d'Administration a pris les décisions suivantes:
1. Démission de Monsieur Peter Hirt en tant qu'administrateur:
Peter Hirt, Oberbuhel, CH-9402 Moerscwill, Suisse
Né le 10 février 1949 à Tuscherz-Alfermee (CH)
2. Nomination de Monsieur Hans-Joachim Grundmann en tant qu'administrateur
Hans-Joachim Grundmann, Jubilaeumstrasse, 7 A-3130 Herzogenburg, Autriche
Né le 20 février 1944 à Wien (A)
A Capellen, le 20 août 2007.
Signature.
Référence de publication: 2007119067/825/18.
Enregistré à Luxembourg, le 24 septembre 2007, réf. LSO-CI08490. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070136288) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 9 octobre 2007.
Barbican S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-1840 Luxembourg, 40, boulevard Joseph II.
R.C.S. Luxembourg B 56.731.
<i>Extrait des résolutions prises par l'assemblée générale ordinaire du 27 août 2007i>
L'Assemblée appelle aux fonctions d'administrateur Madame Michèle Helminger, 40, boulevard Joseph II, L-1840 Lu-
xembourg en remplacement de Monsieur Emile Vogt, 40, boulevard Joseph II, L-1840 Luxembourg. Son mandat prendra
fin lors de l'Assemblée Générale Ordinaire statuant sur les comptes au 31 décembre 2012.
COMPAGNIE FINANCIERE DE GESTION LUXEMBOURG S.A.
Signature
Référence de publication: 2007119063/550/15.
Enregistré à Luxembourg, le 28 septembre 2007, réf. LSO-CI10198. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070136295) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 9 octobre 2007.
Aviation Leasing OpCo 1 S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-1720 Luxembourg, 2, rue Heinrich Heine.
R.C.S. Luxembourg B 127.640.
Statuts coordonnés déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
120189
Belvaux, le 25 septembre 2007.
J.-J. Wagner
<i>Notairei>
Référence de publication: 2007119498/239/12.
(070136604) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 9 octobre 2007.
B.E.E.P. (Business Economy Engineering Projects) Luxembourg, S.àr.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 12.500,00.
Siège social: L-1542 Luxembourg, 23, rue Jean-Baptiste Fresez.
R.C.S. Luxembourg B 121.251.
Statuts coordonnés suite à une Assemblée Générale Extraordinaire en date du 17 septembre 2007, acte n
o
631, par-
devant Maître Jacques Delvaux, notaire de résidence à Luxembourg, déposés au registre de commerce et des sociétés
de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
J. Delvaux
<i>Notairei>
Référence de publication: 2007119797/208/14.
(070138017) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 10 octobre 2007.
L Chateau VII S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 12.500,00.
Siège social: L-1717 Luxembourg, 8-10, rue Mathias Hardt.
R.C.S. Luxembourg B 122.936.
Le présent document est établi en vue de mettre à jour les informations inscrites auprès du Registre de Commerce
et des Sociétés de Luxembourg concernant Mr Jeffrey M. Kaplan, Gérant A de la société L CHATEAU VII S.à r.l., dont
l'adresse professionnelle a changée, et est désormais 645 Madison Avenue, 18th Floor, New York, NY10022.
Signature.
Référence de publication: 2007119784/1005/14.
Enregistré à Luxembourg, le 1
er
octobre 2007, réf. LSO-CJ00142. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070137433) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 10 octobre 2007.
K Chateau VII S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 12.500,00.
Siège social: L-1717 Luxembourg, 8-10, rue Mathias Hardt.
R.C.S. Luxembourg B 122.935.
Le présent document est établi en vue de mettre à jour les informations inscrites auprès du Registre de Commerce
et des Sociétés de Luxembourg concernant Mr Jeffrey M. Kaplan, Gérant A de la société K CHATEAU VII S.à r.l.dont
l'adresse professionnelle a changée, et est désormais 645 Madison Avenue, 18th Floor, New York, NY10022.
Signature.
Référence de publication: 2007119783/1005/14.
Enregistré à Luxembourg, le 1
er
octobre 2007, réf. LSO-CJ00137. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070137431) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 10 octobre 2007.
Eurasia Credit Card Funding I S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2763 Luxembourg, 9, rue Sainte Zithe.
R.C.S. Luxembourg B 127.211.
Statuts coordonnés en date du 14 août 2007 - acte n
o
574, déposés au registre de commerce et des sociétés de
Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
120190
J. Delvaux
<i>Notairei>
Référence de publication: 2007119796/208/12.
(070138045) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 10 octobre 2007.
N Chateau VII S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 12.500,00.
Siège social: L-1717 Luxembourg, 8-10, rue Mathias Hardt.
R.C.S. Luxembourg B 122.937.
Le présent document est établi en vue de mettre à jour les informations inscrites auprès du Registre de Commerce
et des Sociétés de Luxembourg concernant Mr Jeffrey M. Kaplan, Gérant A de la société N CHATEAU VII S.à r.l., dont
l'adresse professionnelle a changée, et est désormais 645 Madison Avenue, 18th Floor, New York, NY 10022.
Signature.
Référence de publication: 2007119781/1005/14.
Enregistré à Luxembourg, le 1
er
octobre 2007, réf. LSO-CJ00128. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri>
(signé): G. Reuland.
(070137408) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 10 octobre 2007.
J Chateau VII S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 12.500,00.
Siège social: L-1717 Luxembourg, 8-10, rue Mathias Hardt.
R.C.S. Luxembourg B 122.961.
Le présent document est établi en vue de mettre à jour les informations inscrites auprès du Registre de Commerce
et des Sociétés de Luxembourg concernant Mr Jeffrey M. Kaplan, Gérant A de la société J CHATEAU VII S.à r.l., dont
l'adresse professionnelle a changée, et est désormais 645 Madison Avenue, 18th Floor, New York, NY 10022.
Signature.
Référence de publication: 2007119782/1005/14.
Enregistré à Luxembourg, le 1
er
octobre 2007, réf. LSO-CJ00132. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070137428) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 10 octobre 2007.
Emotion Event Management S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1150 Luxembourg, 100, route d'Arlon.
R.C.S. Luxembourg B 92.120.
Le bilan au 31 décembre 2006 a été déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 8 octobre 2007.
FIDUCIAIRE HELLERS, KOS & ASSOCIES, Sàrl
Signature
Référence de publication: 2007119760/7262/14.
Enregistré à Luxembourg, le 5 octobre 2007, réf. LSO-CJ02290. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070137684) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 10 octobre 2007.
Acftperfo S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-8437 Steinfort, 60, rue de Koerich.
R.C.S. Luxembourg B 111.492.
Statuts coordonnés déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
120191
Echternach, le 8 octobre 2007.
H. Beck
<i>Notairei>
Référence de publication: 2007119798/201/12.
(070136981) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 9 octobre 2007.
Eo Ipso S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1150 Luxembourg, 241, route d'Arlon.
R.C.S. Luxembourg B 86.892.
Le bilan au 31 décembre 2006 a été déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 8 octobre 2007.
FIDUCIAIRE HELLERS, KOS & ASSOCIES, Sàrl
Signature
Référence de publication: 2007119759/7262/14.
Enregistré à Luxembourg, le 28 septembre 2007, réf. LSO-CI10133. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri>
(signé): G. Reuland.
(070137685) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 10 octobre 2007.
AB Château S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 37.000,00.
Siège social: L-1717 Luxembourg, 8-10, rue Mathias Hardt.
R.C.S. Luxembourg B 118.093.
Le présent document est établi en vue de mettre à jour les informations inscrites auprès du Registre de Commerce
et des Sociétés de Luxembourg concernant Mr Jeffrey M. Kaplan, Gérant A de la société AB CHÂTEAU S.À R.L.dont
l'adresse professionnelle a changée, et est désormais 645 Madison Avenue, 18th Floor, New York, NY10022.
Signature.
Référence de publication: 2007119926/1005/14.
Enregistré à Luxembourg, le 1
er
octobre 2007, réf. LSO-CJ00085. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070137483) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 10 octobre 2007.
Pamplona PE Holdco 6 S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2320 Luxembourg, 68-70, boulevard de la Pétrusse.
R.C.S. Luxembourg B 131.827.
<i>Extrait des résolutions adoptées par le conseil d'administration de la Société le 13 septembre 2007i>
Le conseil d'administration a décidé, lors de sa réunion du 13 septembre 2007, de nommer Monsieur Pavel Nazarian,
administrateur, en tant que président du conseil d'administration pour une période se terminant lors l'assemblée générale
annuelle des actionnaires qui se tiendra en 2009.
Luxembourg, le 25 septembre 2007.
<i>Pour la société
i>PAMPLONA PE HOLDCO 6 S.A.
Signature
Référence de publication: 2007119765/1138/17.
Enregistré à Luxembourg, le 1
er
octobre 2007, réf. LSO-CJ00472. - Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): G. Reuland.
(070137864) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 10 octobre 2007.
Editeur:
Service Central de Législation, 43, boulevard F.-D. Roosevelt, L-2450 Luxembourg
Imprimeur: Association momentanée Imprimerie Centrale / Victor Buck
120192
AB Château S.à r.l.
Acftperfo S.à r.l.
Amina Holding S.A.
Apin S.A.
Aquatrans Navigation S.A.
Aquorlux S.A.
Architecture and Engineering S.A.
Athena Meat Trading S.A.
ATL Aquatrans Logistics S.A.
Aviation Leasing OpCo 1 S.à r.l.
Bambi S.A.
Barbican S.A.
B.E.E.P. (Business Economy Engineering Projects) Luxembourg, S.àr.l.
Benares S.A.
Billington Holding S.A.
Blade Takeover Luxco S.à r.l.
Bolt Holding Company S.A.
Champs Finances Holding S.A.
Chauffarenolux S.à r.l.
Compagnie de Promotion des Investissements Européens S.A.
Diversified Dynamic Strategies
Emotion Event Management S.A.
Eo Ipso S.A.
Eurasia Credit Card Funding I S.A.
European Value Partners
European Value Partners Advisors
Faune Holding S.A.
Fevag S.A.
Ficino S.A.
FondsSelector SMR Sicav
GCAT Flight Academy Luxembourg S.à r.l.
Geotop S.A.
Geyser S.A.
Good Energies Investments 2 (Luxembourg) S.à r.l.
Hormuz Holding S.A.
Ibisland S.A.
Immoint S.A.
Italianstyle S.A.
Jafer S.A.
J Chateau VII S.à r.l.
Joint Investment Holding S.A.
Jupiter S.A.
K Chateau VII S.à r.l.
L Chateau VII S.à r.l.
Myrtille S.A.
N Chateau VII S.à r.l.
OP Exklusiv Zertifikate
Origan S.A.
Pamplona PE Holdco 6 S.A.
Red S.A.
Sinagua S.A.
Sogedel
Sogex S.A.
Tadler Investments S.A.
Textilcord Steinfort S.A.
Value Portfolio
Vector S.A.
Venezuela Investment Company S.A.
Vivalux S.A.