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61633
MEMORIAL
MEMORIAL
Amtsblatt
Journal Officiel
du Grand-Duché de
Luxembourg
des Großherzogtums
Luxemburg
R E C U E I L
D E S
S O C I E T E S
E T
A S S O C I A T I O N S
Le présent recueil contient les publications prévues par la loi modifiée du 10 août 1915 concernant les sociétés commerciales
et par loi modifiée du 21 avril 1928 sur les associations et les fondations sans but lucratif.
C — N° 1285
28 novembre 2005
S O M M A I R E
CEMAREX S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1840 Luxembourg, 32, boulevard Joseph II.
R. C. Luxembourg B 20.557.
—
Le bilan au 31 décembre 2004, enregistré à Luxembourg, le 5 juillet 2005, réf. LSO-BG01114, a été déposé au registre
de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(060925.3/657/11) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Adco, S.à r.l., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
61670
International Trademarks S.A.H., Luxembourg . .
61680
Basilic Investments S.A., Luxembourg . . . . . . . . . .
61678
Karlan International S.A.H., Luxembourg . . . . . . .
61670
Berenberg Euro Strategie Aktien Fonds III. . . . . . .
61671
Lybra Luxembourg III, S.à r.l., Luxembourg . . . . .
61671
Berenberg Euro Strategie Aktien Fonds IV. . . . . . .
61662
Macquarie Communications Infrastructure (Luxem-
Berenberg Euro Strategie Aktien Fonds V . . . . . . .
61662
bourg), S.à r.l., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . . . .
61668
Bocimar Lux S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . . .
61668
Milton Holding S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . . .
61678
Caronsard Holding S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . .
61676
Mondofinance International S.A., Luxembourg . .
61671
Cemarex S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
61633
Novuspharma Invest NV, S.à r.l., Luxembourg . . .
61672
Conical Holding S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . . .
61676
Peinture Backes & Cie, S.à r.l., Redange-sur-Attert
61672
Cuaver Holding S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . . .
61675
Predica Europe S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . . .
61664
Cyclon Holding S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . .
61672
Predicai Europe S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . .
61664
Fortitudo S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
61661
Predicai Europe S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . .
61665
Forum Film Corp. S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . .
61677
SERENDI, Serendipity International Consulting
Friture Marcel, S.à r.l., Buschrodt . . . . . . . . . . . . . .
61671
S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
61678
Garlan Holding S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . .
61675
Spanish Security Services II, S.à r.l., Luxembourg
61668
GK2, S.à r.l., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
61670
Starboard Investment S.A., Luxembourg . . . . . . .
61679
Henri Finance S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . .
61677
Status, S.à r.l., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . . . . .
61670
Henri Finance S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . .
61677
Trans Immobilière Malesherbes S.A., Luxembourg
61677
Henri Finance S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . .
61677
TST CBX II, S.à r.l., Senningerberg . . . . . . . . . . . .
61662
Henri Finance S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . .
61678
TV Vertical S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . . .
61661
Henri Finance S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . .
61678
Union Investment Luxembourg S.A. . . . . . . . . . . .
61634
ICM Independent Consultancy and Marketing
Union Investment Luxembourg S.A., Luxemburg
61672
S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
61661
Video Travel International, S.à r.l., Luxembourg .
61671
International Trademarks S.A.H., Luxembourg . . .
61680
Yves Roche International S.A., Wecker . . . . . . . . .
61676
International Trademarks S.A.H., Luxembourg . . .
61680
Yves Roche International S.A., Wecker . . . . . . . . .
61676
International Trademarks S.A.H., Luxembourg . . .
61680
FIDUCIAIRE DE LUXEMBOURG S.A.
Signature
61634
UNION INVESTMENT LUXEMBOURG S.A., Aktiengesellschaft.
H. R. Luxemburg B 28.679.
—
<i>Sonderreglement UniEuroKapitali>
Für den UniEuroKapital ist das am 29. März 2004 im Mémorial veröffentlichte Verwaltungsreglement, das am 13. Fe-
bruar 2004 in Kraft trat, einschließlich einer ersten Änderung, die am 14. Oktober 2004, einer zweiten Änderung, die
am 15. Juni 2005 und einer dritten Änderung, die am 28. November 2005 ebendort veröffentlicht ist und die am 1. Ok-
tober 2005 in Kraft tritt, integraler Bestandteil.
Ergänzend beziehungsweise abweichend gelten die Bestimmungen des nachstehenden Sonderreglements, das in der
derzeit gültigen Fassung im Mémorial vom 28. November 2005 veröffentlicht ist und am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt.
Art. 19. Anlageziel. Ziel der Anlagepolitik von UniEuroKapital (der «Fonds») ist die Erwirtschaftung einer ange-
messenen Rendite des angelegten Kapitals bei gleichzeitiger Beachtung wirtschaftlicher und politischer Risiken.
Die Performance des Fonds wird in dem jeweiligen vereinfachten Verkaufsprospekt angegeben.
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit keinen Rückschluss auf eine
zukünftige Wertentwicklung zulässt; sie kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Es kann keine Zusicherung ge-
geben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
Art. 20. Anlagepolitik. Das Fondsvermögen wird zu mindestens zwei Drittel in Anleihen, Wandel- und Options-
anleihen und sonstigen festverzinslichen Wertpapieren (einschließlich Zero-Bonds) angelegt. Diese werden im Wesent-
lichen an Wertpapierbörsen oder an anderen geregelten Märkten eines OECD-Mitgliedstaates, die anerkannt, für das
Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist gehandelt.
Die für den Fonds erworbenen Vermögenswerte lauten auf Euro. Es ist nicht vorgesehen, dass die Verwaltungsge-
sellschaft sich für den Fonds der Techniken und Instrumente zur Deckung von Währungsrisiken bedient.
Die für den Fonds erworbenen Wertpapiere sollen grundsätzlich eine durchschnittliche Restlaufzeit von 3 Jahren
nicht überschreiten.
Der Erwerb von Aktien und Optionsscheinen ist auf 25% des Nettofondsvermögens begrenzt.
Der Fonds kann auch von den in Artikel 4, Ziffer 13, Buchstabe c des Verwaltungsreglements aufgeführten Techniken
und Instrumenten zum Management von Kreditrisiken Gebrauch machen sowie abgeleitete Finanzinstrumente gemäß
Artikel 4 einsetzen.
Sofern diese als Wertpapiere gemäß Artikel 41, Abs. 1 des Luxemburger OGAW-Gesetzes gelten, kann das Fonds-
vermögen in Asset Backed Securities wie zum Beispiel Collateralized Debt Obligations, Collateralized Bond Obligations,
Collateralized Swap Obligations und ähnliche Werte investiert werden.
Der Fonds legt höchstens 10% seines Netto-Fondsvermögens in andere Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder in andere Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß Artikel 4, Ziffer 2, Buchstabe e) des Verwal-
tungsreglements an.
Art. 21. Fondswährung, Ausgabe- und Rücknahmepreis von Anteilen
1. Fondswährung ist der Euro.
2. Anteile werden an jedem Handelstag ausgegeben. Ausgabepreis ist der Anteilwert gemäß Artikel 7 des Verwal-
tungsreglements zuzüglich eines Ausgabeaufschlages von bis zu 3,0% des Anteilwertes. Der Ausgabeaufschlag wird zu
Gunsten der Verwaltungsgesellschaft und der Vertriebsstelle erhoben und kann nach der Größenordnung des Kaufauf-
trages gestaffelt werden. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jewei-
ligen Vertriebsländern anfallen.
3. Rücknahmepreis ist der Anteilwert.
Art. 22. Anteile
1. Die Verwaltungsgesellschaft stellt Anteilzertifikate über 1, 10 und 100 sowie über jede andere von ihr zu bestim-
mende Stückelung aus.
2. Alle Anteile haben gleiche Rechte.
Art. 23. Ertragsverwendung
1. Die vom Fonds vereinnahmten Zins- und Dividendenerträge sowie sonstige Erträge abzüglich der Kosten («or-
dentliche Netto-Erträge») werden nicht ausgeschüttet, sondern im Fondsvermögen thesauriert.
2. Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, von Zeit zu Zeit die ordentlichen Nettoerträge und/oder realisierten
Kapitalgewinne sowie alle sonstigen Erträge nicht wiederkehrender Art abzüglich realisierter Kapitalverluste («außer-
ordentliche Nettoerträge») ganz oder teilweise in Form von Gratisanteilen auszuschütten. Eventuell verbleibende
Bruchteile werden in diesem Fall bar ausbezahlt.
Art. 24. Depotbank. Depotbank ist die WGZ-BANK LUXEMBOURG S.A., Luxemburg.
Art. 25. Kosten für die Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens
1. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, vom Fonds eine jährliche Verwaltungsvergütung von bis zu 0,8% auf das
Netto-Fondsvermögen zu erhalten, die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist.
Darüber hinaus kann die Verwaltungsgesellschaft für die Hauptverwaltungstätigkeiten, wie zum Beispiel die Fonds-
buchhaltung sowie das Reporting, eine monatliche Vergütung in Höhe von bis zu 2.000,- Euro und eine variable Vergü-
tung in Höhe von bis zu 0,10% p.a., die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats berechnet wird, erhalten. Die monatliche Vergütung ist am ersten Bewertungstag des Folge-
monats zahlbar. Die jeweils angefallenen Kosten werden im Jahresbericht aufgeführt.
61635
2. Die Depotbank erhält aus dem Fondsvermögen ein jährliches Entgelt für die Tätigkeit als Depotbank in Höhe von
bis zu 0,05%, mindestens jedoch 25.000 Euro p.a., das auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds
während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist. Sofern
der Mindestbetrag von 25.000 Euro nicht erreicht wird, gleicht die Verwaltungsgesellschaft die Differenz aus ihrem Ver-
mögen aus. Eine Belastung des Fondsvermögens erfolgt insofern nicht.
Daneben erhält die Depotbank eine Depotgebühr in Höhe von bis zu 0,0225% p.a., die auf Basis des kalendertäglichen
Wertpapierbestands des Fonds während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des
Folgemonats zahlbar ist.
Die Depotbank erhält außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu Euro 150,- je Transaktion, die nicht
über sie gehandelt wird.
Daneben werden ihr die an Broker zu zahlenden Kommissionen, Drittverwahrgebühren sowie Transaktionskosten,
die ihr in Rechnung gestellt werden, erstattet.
Art. 26. Rechnungsjahr. Das Rechnungsjahr endet jedes Jahr am 30. September.
Art. 27. Dauer des Fonds. Der Fonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
Luxemburg, den 1. Oktober 2005.
<i>Sonderreglement UniEuroKapital -net-i>
Für den UniEuroKapital -net- ist das am 29. März 2004 im Mémorial veröffentlichte Verwaltungsreglement, das am
13. Februar 2004 in Kraft trat, einschließlich einer ersten Änderung, die am 14. Oktober 2004, einer zweiten Änderung,
die am 15. Juni 2005 und einer dritten Änderung, die am 28. November 2005 ebendort veröffentlicht ist und die am 1.
Oktober 2005 in Kraft tritt, integraler Bestandteil.
Ergänzend beziehungsweise abweichend gelten die Bestimmungen des nachstehenden Sonderreglements, das in der
derzeit gültigen Fassung im Mémorial vom 28. November 2005 veröffentlicht ist und am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt.
Art. 19. Anlageziel. Ziel der Anlagepolitik von UniEuroKapital -net- (der «Fonds») ist die Erwirtschaftung einer
angemessenen Rendite des angelegten Kapitals bei gleichzeitiger Beachtung wirtschaftlicher und politischer Risiken.
Die Performance des Fonds wird in dem jeweiligen vereinfachten Verkaufsprospekt angegeben.
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit keinen Rückschluss auf eine
zukünftige Wertentwicklung zulässt; sie kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Es kann keine Zusicherung ge-
geben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
Art. 20. Anlagepolitik. Das Fondsvermögen wird zu mindestens zwei Drittel in Anleihen, Wandel- und Options-
anleihen und sonstigen festverzinslichen Wertpapieren (einschließlich Zero-Bonds) angelegt. Diese werden im Wesent-
lichen an Wertpapierbörsen oder anderen geregelten Märkten eines OECD-Mitgliedstaates, die anerkannt, für das
Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist gehandelt.
Die für den Fonds erworbenen Vermögenswerte lauten ausschließlich auf den Euro. Es ist deshalb nicht vorgesehen,
dass die Verwaltungsgesellschaft sich für den Fonds der Techniken und Instrumente zur Deckung von Währungsrisiken
bedient.
Die durchschnittliche Restlaufzeit der im Fonds befindlichen Vermögensanlagen soll prinzipiell die Dauer von 3 Jahren
nicht überschreiten.
Der Erwerb von Aktien und Optionsscheinen ist auf 25% des Nettofondsvermögens begrenzt.
Der Fonds kann auch von den in Artikel 4, Ziffer 13, Buchstabe c des Verwaltungsreglements aufgeführten Techniken
und Instrumenten zum Management von Kreditrisiken Gebrauch machen sowie abgeleitete Finanzinstrumente gemäß
Artikel 4 einsetzen.
Sofern diese als Wertpapiere gemäß Artikel 41, Abs. 1 des Luxemburger OGAW-Gesetzes gelten, kann das Fonds-
vermögen in Asset Backed Securities wie zum Beispiel Collateralized Debt Obligations, Collateralized Bond Obligations,
Collateralized Swap Obligations und ähnliche Werte investiert werden.
Der Fonds legt höchstens 10% seines Netto-Fondsvermögens in andere Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder in andere Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß Artikel 4, Ziffer 2, Buchstabe e) des Verwal-
tungsreglements an.
Art. 21. Fondswährung, Ausgabe- und Rücknahmepreis von Anteilen
1. Fondswährung ist der Euro.
2. Anteile werden an jedem Handelstag ausgegeben. Ausgabepreis ist der Anteilwert gemäß Artikel 7 des Verwal-
tungsreglements.
3. Rücknahmepreis ist der Anteilwert.
Art. 22. Anteile
1. Die Anteile werden in Globalzertifikaten verbrieft. Ein Anspruch auf Auslieferung effektiver Stücke besteht nicht.
2. Alle Anteile haben gleiche Rechte.
Art. 23. Ertragsverwendung
1. Die im Fonds vereinnahmten Zins- und Dividendenerträge sowie sonstige ordentliche Erträge abzüglich der Kosten
werden nach Maßgabe der Verwaltungsgesellschaft ausgeschüttet.
UNION INVESTMENT LUXEMBOURG S.A. / WGZ-BANK LUXEMBOURG S.A.
<i>Die Verwaltungsgesellschaft / Die Depotbank
i>Unterschriften / Unterschriften
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2. Die Verwaltungsgesellschaft kann neben den ordentlichen Nettoerträgen die realisierten Kapitalgewinne, die Erlöse
aus dem Verkauf von Bezugsrechten und/oder die sonstigen Erträge nicht wiederkehrender Art abzüglich realisierter
Kapitalverluste, ganz oder teilweise bar oder in Form von Gratisanteilen ausschütten.
Art. 24. Depotbank. Depotbank ist die WGZ-BANK LUXEMBOURG S.A., Luxemburg.
Art. 25. Kosten für die Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens
1. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, vom Fonds eine jährliche Verwaltungsvergütung von bis zu 1,0% auf das
Netto-Fondsvermögen zu erhalten, die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist.
Darüber hinaus kann die Verwaltungsgesellschaft für die Hauptverwaltungstätigkeiten, wie zum Beispiel die Fonds-
buchhaltung sowie das Reporting, eine monatliche Vergütung in Höhe von bis zu 2.000,- Euro und eine variable Vergü-
tung in Höhe von bis zu 0,10% p.a., die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats berechnet wird, erhalten. Die monatliche Vergütung ist am ersten Bewertungstag des Folge-
monats zahlbar. Die jeweils angefallenen Kosten werden im Jahresbericht aufgeführt.
2. Die Depotbank erhält aus dem Fondsvermögen ein jährliches Entgelt für die Tätigkeit als Depotbank in Höhe von
bis zu 0,05%, mindestens jedoch 25.000 Euro p.a., das auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds
während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist. Sofern
der Mindestbetrag von 25.000 Euro nicht erreicht wird, gleicht die Verwaltungsgesellschaft die Differenz aus ihrem Ver-
mögen aus. Eine Belastung des Fondsvermögens erfolgt insofern nicht.
Daneben erhält die Depotbank eine Depotgebühr in Höhe von bis zu 0,0225% p.a., die auf Basis des kalendertäglichen
Wertpapierbestands des Fonds während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des
Folgemonats zahlbar ist.
Die Depotbank erhält außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu Euro 150,- je Transaktion, die nicht
über sie gehandelt wird.
Daneben werden ihr die an Broker zu zahlenden Kommissionen, Drittverwahrgebühren sowie Transaktionskosten,
die ihr in Rechnung gestellt werden, erstattet.
Art. 26. Rechnungsjahr. Das Rechnungsjahr endet jedes Jahr am 30. September, erstmals am 30. September 1999.
Art. 27. Dauer des Fonds. Der Fonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
Luxemburg, den 1. Oktober 2005.
<i>Sonderreglement UniEuroRenta Governmentsi>
Der Name des UniEuroRenta Governments lautete bis zum 31. Mai 2003 UNICO Bond --> Euro. Die UNICO ASSET
MANAGEMENT S.A. übertrug die Verwaltung des Fonds ab dem 1. Juni 2003 an die UNION INVESTMENT LUXEM-
BOURG S.A. Im Zuge dieser Übertragung wurde der Name des Fonds in UniEuroRenta Governments geändert.
Für den UniEuroRenta Governments ist das am 29. März 2004 im Mémorial veröffentlichte Verwaltungsreglement,
das am 13. Februar 2004 in Kraft trat, einschließlich einer ersten Änderung, die am 14. Oktober 2004, einer zweiten
Änderung, die am 15. Juni 2005 und einer dritten Änderung, die am 28. November 2005 ebendort veröffentlicht ist und
die am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt, integraler Bestandteil.
Ergänzend beziehungsweise abweichend gelten die Bestimmungen des nachstehenden Sonderreglements, das in der
derzeit gültigen Fassung im Mémorial vom 28. November 2005 veröffentlicht ist und am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt.
Art. 19. Anlageziel. Ziel der Anlagepolitik von UniEuroRenta Governments (der «Fonds») ist die Erwirtschaftung
einer angemessenen Rendite des angelegten Kapitals bei gleichzeitiger Beachtung wirtschaftlicher und politischer Risiken
sowie des Währungsrisikos.
Die Performance des Fonds wird in dem jeweiligen vereinfachten Verkaufsprospekt angegeben.
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit keinen Rückschluss auf eine
zukünftige Wertentwicklung zulässt; sie kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Es kann keine Zusicherung ge-
geben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
Art. 20. Anlagepolitik
1. Das Fondsvermögen wird zu mindestens zwei Drittel des Fondsvermögens, nach Abzug der flüssigen Mittel, ange-
legt in festverzinsliche Anleihen, die von öffentlichen Händen aus OECD-Mitgliedstaaten (hiervon überwiegend EU-Mit-
gliedstaaten), emittiert wurden, und die auf Euro lauten. Bis höchstens ein Drittel des Fondsvermögens, nach Abzug der
flüssigen Mittel, kann in Pfandbriefe, Anleihen von öffentlichen Händen und Anleihen von supranationalen Organisatio-
nen, die auf eine Währung eines OECD-Mitgliedstaates lauten, angelegt werden. Vorgenannte Wertpapiere werden im
Wesentlichen an Wertpapierbörsen oder an anderen geregelten Märkten eines OECD-Mitgliedstaates, die anerkannt,
für das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß sind, gehandelt.
2. Die Verwaltungsgesellschaft wird sich für den Fonds der Techniken und Instrumente zur Deckung von Währungs-
risiken bedienen.
3. Der Fonds kann auch von den in Artikel 4, Ziffer 13, Buchstabe c) des Verwaltungsreglements aufgeführten Tech-
niken und Instrumenten zum Management von Kreditrisiken Gebrauch machen sowie abgeleitete Finanzinstrumente ge-
mäß Artikel 4 einsetzen.
UNION INVESTMENT LUXEMBOURG S.A. / WGZ-BANK LUXEMBOURG S.A.
<i>Die Verwaltungsgesellschaft / Die Depotbank
i>Unterschriften / Unterschriften
61637
4. Der Fonds legt höchstens 10% seines Netto-Fondsvermögens in andere Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder in andere Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß Artikel 4, Ziffer 2, Buchstabe e) des Verwal-
tungsreglements an.
Art. 21. Fondswährung, Ausgabe- und Rücknahmepreis von Anteilen
1. Die Fondswährung ist der Euro.
2. Anteile werden an jedem Handelstag ausgegeben. Ausgabepreis ist der Anteilwert gemäß Artikel 7 des Verwal-
tungsreglements zuzüglich eines Ausgabeaufschlages von bis zu 5% des Anteilwertes. Der Ausgabeaufschlag wird zu Gun-
sten der Verwaltungsgesellschaft und der Vertriebsstelle erhoben und kann nach der Größenordnung des Kaufauftrages
gestaffelt werden. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen
Vertriebsländern anfallen.
3. Rücknahmepreis ist der Anteilwert.
Art. 22. Anteile
1. Die Anteile werden in Globalzertifikaten verbrieft. Ein Anspruch auf Auslieferung effektiver Stücke besteht nicht.
2. Es werden Anteile der Klasse «T» ausgegeben. Alle Anteile haben gleiche Rechte.
Art. 23. Ertragsverwendung.
1. Die im Fondsvermögen vereinnahmten Zins- und Dividendenerträge sowie sonstige ordentliche Erträge abzüglich
der Kosten werden nach Maßgabe der Verwaltungsgesellschaft für Anteilscheine der Klasse «T» thesauriert.
2. Die Verwaltungsgesellschaft kann von Zeit zu Zeit die ordentlichen Nettoerträge und/oder die realisierten Kapi-
talgewinne sowie alle sonstigen Erträge nicht wiederkehrender Art, abzüglich realisierter Kapitalverluste, ganz oder teil-
weise in Form von Gratisanteilen ausschütten. Eventuell verbleibende Bruchteile werden in diesem Fall bar ausbezahlt.
Art. 24. Depotbank. Depotbank ist die DZ BANK INTERNATIONAL S.A.
Art. 25. Kosten für die Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens
1. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, vom Fonds eine jährliche Verwaltungsvergütung von bis zu 2% auf das
Netto-Fondsvermögen zu erhalten, die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist.
Darüber hinaus kann die Verwaltungsgesellschaft für die Hauptverwaltungstätigkeiten, wie zum Beispiel die Fonds-
buchhaltung sowie das Reporting, eine monatliche Vergütung in Höhe von bis zu 2.000,- Euro und eine variable Vergü-
tung in Höhe von bis zu 0,10% p.a., die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats berechnet wird, erhalten. Die monatliche Vergütung ist am ersten Bewertungstag des Folge-
monats zahlbar. Die jeweils angefallenen Kosten werden im Jahresbericht aufgeführt.
2. Die Depotbank erhält aus dem Fondsvermögen ein jährliches Entgelt für die Tätigkeit als Depotbank in Höhe von
bis zu 0,05%, mindestens jedoch 25.000 Euro p.a., das auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds
während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist. Sofern
der Mindestbetrag von 25.000 Euro nicht erreicht wird, gleicht die Verwaltungsgesellschaft die Differenz aus ihrem Ver-
mögen aus. Eine Belastung des Fondsvermögens erfolgt insofern nicht.
Daneben erhält die Depotbank eine Depotgebühr in Höhe von bis zu 0,0225% p.a., die auf Basis des kalendertäglichen
Wertpapierbestands des Fonds während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des
Folgemonats zahlbar ist.
Die Depotbank erhält außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu Euro 150,- je Transaktion, die nicht
über sie gehandelt wird.
Daneben werden ihr die an Broker zu zahlenden Kommissionen, Drittverwahrgebühren sowie Transaktionskosten,
die ihr in Rechnung gestellt werden, erstattet.
Art. 26. Rechnungsjahr. Das Rechnungsjahr des Fonds endet jedes Jahr am 30. September, erstmals am 30. Sep-
tember 2002.
Art. 27. Dauer des Fonds. Der Fonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
Luxemburg, den 1. Oktober 2005.
<i>Sonderreglement UniEuroRenta Corporatesi>
Für den UniEuroRenta Corporates ist das am 29. März 2004 im Mémorial veröffentlichte Verwaltungsreglement, das
am 13. Februar 2004 in Kraft trat, einschließlich einer ersten Änderung, die am 14. Oktober 2004, einer zweiten Ände-
rung, die am 15. Juni 2005 und einer dritten Änderung, die am 28. November 2005 ebendort veröffentlicht ist und die
am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt, integraler Bestandteil.
Ergänzend beziehungsweise abweichend gelten die Bestimmungen des nachstehenden Sonderreglements, das in der
derzeit gültigen Fassung im Mémorial vom 28. November 2005 veröffentlicht ist und am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt.
Art. 19. Anlageziel. Ziel der Anlagepolitik von UniEuroRenta Corporates (der «Fonds») ist die Erwirtschaftung
einer angemessenen Rendite des angelegten Kapitals bei gleichzeitiger Beachtung wirtschaftlicher und politischer Risi-
ken.
Die Performance des Fonds wird in dem jeweiligen vereinfachten Verkaufsprospekt angegeben.
UNION INVESTMENT LUXEMBOURG S.A. / DZ BANK INTERNATIONAL S.A.
<i>Die Verwaltungsgesellschaft / Die Depotbank
i>Unterschriften / Unterschriften
61638
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit keinen Rückschluss auf eine
zukünftige Wertentwicklung zulässt; sie kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Es kann keine Zusicherung ge-
geben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
Art. 20. Anlagepolitik
1. Das Fondsvermögen wird überwiegend angelegt in Unternehmensanleihen, Bankschuldverschreibungen, Wandel-
und Optionsanleihen und sonstigen verzinslichen Wertpapieren (einschließlich Zero-Bonds und, sofern diese als Wert-
papiere gem. Artikel 41, Abs. 1 des Luxemburger OGAW-Gesetzes gelten, in Asset Backed Securities wie zum Beispiel
Collateralized Debt Obligations, Collateralized Bond Obligations, Collateralized Swap Obligations und ähnliche Werte).
Diese werden im Wesentlichen an Wertpapierbörsen oder an anderen geregelten Märkten eines OECD-Mitgliedstaa-
tes, die anerkannt, für das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist gehandelt.
Der Fonds kann auch von den in Artikel 4, Ziffer 13, Buchstabe c des Verwaltungsreglements aufgeführten Techniken
und Instrumenten zum Management von Kreditrisiken Gebrauch machen sowie abgeleitete Finanzinstrumente gemäß
Artikel 4 einsetzen.
Der überwiegende Teil vorgenannter Anlagen erfolgt dabei in:
in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Euro-
päischen Wirtschaftsraum ausgestellten Inhaberschuldverschreibungen, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum an einer Börse
zum amtlichen Handel zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, der anerkannt und für das Publi-
kum offen und dessen Funktionsweise ordnungsgemäß ist und/oder Pfandbriefen, Kommunalobligationen und anderen
in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäi-
schen Wirtschaftsraum ausgestellten Inhaber- und Namensschuldverschreibungen, die die Vorschriften nach § 60, Abs.
2, Satz 2 Investmentgesetz erfüllen.
2. Die für den Fonds erworbene Vermögenswerte lauten auf Euro. Es ist nicht vorgesehen, dass die Verwaltungsge-
sellschaft sich für den Fonds der Techniken und Instrumente zur Deckung von Währungsrisiken bedient.
3. Die durchschnittliche Restlaufzeit der für den Fonds erworbenen Wertpapiere soll mindestens 4 und höchstens
10 Jahre betragen.
4. Der Fonds legt höchstens 10% seines Netto-Fondsvermögens in andere Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder in andere Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß Artikel 4, Ziffer 2, Buchstabe e) des Verwal-
tungsreglements an.
Art. 21. Fondswährung, Ausgabe- und Rücknahmepreis von Anteilen
1. Fondswährung ist der Euro.
2. Anteile werden an jedem Handelstag ausgegeben. Ausgabepreis ist der Anteilwert gemäß Artikel 7 des Verwal-
tungsreglements zuzüglich eines Ausgabeaufschlages von bis zu 3,0% des Anteilwertes. Der Ausgabeaufschlag wird zu
Gunsten der Verwaltungsgesellschaft und der Vertriebsstelle erhoben und kann nach der Größenordnung des Kaufauf-
trages gestaffelt werden. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jewei-
ligen Vertriebsländern anfallen.
3. Rücknahmepreis ist der Anteilwert.
Art. 22. Anteile
1. Die Verwaltungsgesellschaft stellt für Anteile der Klasse T Anteilzertifikate über 1, 10 und 100 sowie über jede
andere von ihr zu bestimmende Stückelung aus. Anteile der Klassen A, C und M werden in Globalzertifikaten verbrieft.
2. Es werden Anteile der Klassen A, C, T und M ausgegeben. Alle Anteile haben gleiche Rechte.
Art. 23. Ertragsverwendung
1. Die im Fonds vereinnahmten Zins- und Dividendenerträge sowie sonstige ordentliche Erträge abzüglich Kosten
werden nach Maßgabe der Verwaltungsgesellschaft für Anteilscheine der Klassen A und M ausgeschüttet. Anteilscheine
der Klasse C und T thesaurieren die Erträge.
2. Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, von Zeit zu Zeit die ordentlichen Nettoerträge und/oder realisierten
Kapitalgewinne sowie alle sonstigen Erträge nicht wiederkehrender Art abzüglich realisierter Kapitalverluste («außer-
ordentliche Nettoerträge») ganz oder teilweise in Form von Gratisanteilen auszuschütten. Eventuell verbleibende
Bruchteile werden in diesem Fall bar ausbezahlt.
Art. 24. Depotbank. Depotbank ist die DZ BANK INTERNATIONAL S.A.
Art. 25. Kosten für die Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens
1. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, vom Fonds eine jährliche Verwaltungsvergütung von bis zu 0,8% auf das
Netto-Fondsvermögen zu erhalten, die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist.
Darüber hinaus kann die Verwaltungsgesellschaft für die Hauptverwaltungstätigkeiten, wie zum Beispiel die Fonds-
buchhaltung sowie das Reporting, eine monatliche Vergütung in Höhe von bis zu 2.000,- Euro und eine variable Vergü-
tung in Höhe von bis zu 0,10% p.a., die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats berechnet wird, erhalten. Die monatliche Vergütung ist am ersten Bewertungstag des Folge-
monats zahlbar. Die jeweils angefallenen Kosten werden im Jahresbericht aufgeführt.
2. Die Depotbank erhält aus dem Fondsvermögen ein jährliches Entgelt für die Tätigkeit als Depotbank in Höhe von
bis zu 0,05%, mindestens jedoch 25.000 Euro p.a., das auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds
während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist. Sofern
der Mindestbetrag von 25.000 Euro nicht erreicht wird, gleicht die Verwaltungsgesellschaft die Differenz aus ihrem Ver-
mögen aus. Eine Belastung des Fondsvermögens erfolgt insofern nicht.
61639
Daneben erhält die Depotbank eine Depotgebühr in Höhe von bis zu 0,0225% p.a., die auf Basis des kalendertäglichen
Wertpapierbestands des Fonds während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des
Folgemonats zahlbar ist.
Die Depotbank erhält außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu Euro 150,- je Transaktion, die nicht
über sie gehandelt wird.
Daneben werden ihr die an Broker zu zahlenden Kommissionen, Drittverwahrgebühren sowie Transaktionskosten,
die ihr in Rechnung gestellt werden, erstattet.
Art. 26. Rechnungsjahr. Das Rechnungsjahr endet jedes Jahr am 30. September.
Art. 27. Dauer des Fonds. Der Fonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
Luxemburg, den 1. Oktober 2005.
<i>Sonderreglement UniEuroBond «XL»i>
Für den UniEuroBond «XL» ist das am 29. März 2004 im Mémorial veröffentlichte Verwaltungsreglement, das am 13.
Februar 2004 in Kraft trat, einschließlich einer ersten Änderung, die am 14. Oktober 2004, einer zweiten Änderung, die
am 15. Juni 2005 und einer dritten Änderung, die am 28. November 2005 ebendort veröffentlicht ist und die am 1. Ok-
tober 2005 in Kraft tritt, integraler Bestandteil.
Ergänzend beziehungsweise abweichend gelten die Bestimmungen des nachstehenden Sonderreglements, das in der
derzeit gültigen Fassung im Mémorial vom 28. November 2005 veröffentlicht ist und am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt.
Art. 19. Anlageziel. Ziel der Anlagepolitik von UniEuroBond «XL» (der «Fonds») ist die Erwirtschaftung einer an-
gemessenen Rendite des angelegten Kapitals bei gleichzeitiger Beachtung wirtschaftlicher und politischer Risiken.
Die Performance des Fonds wird in dem jeweiligen vereinfachten Verkaufsprospekt angegeben.
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit keinen Rückschluss auf eine
zukünftige Wertentwicklung zulässt; sie kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Es kann keine Zusicherung ge-
geben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
Art. 20. Anlagepolitik
1. Das Fondsvermögen wird überwiegend angelegt in Anleihen, Wandel- und Optionsanleihen und sonstigen festver-
zinslichen Wertpapieren (einschließlich Zero-Bonds). Diese werden im Wesentlichen gehandelt an Wertpapierbörsen
oder an anderen geregelten Märkten eines OECD-Mitgliedstaates, die anerkannt, für das Publikum offen und deren
Funktionsweise ordnungsgemäß ist. Daneben kann sich der Fonds den in Artikel 4 des Verwaltungsreglements beschrie-
benen allgemeinen Techniken und Instrumente bedienen.
2. Die für den Fonds erworbene Vermögenswerte lauten ausschließlich auf den Euro oder auf Währungen der Teil-
nehmerländer der EWWU.
3. Die durchschnittliche Restlaufzeit der für den Fonds erworbenen Wertpapiere soll mindestens 10 Jahre betragen.
4. Der Fonds kann auch von den in Artikel 4, Ziffer 13, Buchstabe c des Verwaltungsreglements aufgeführten Tech-
niken und Instrumenten zum Management von Kreditrisiken Gebrauch machen sowie abgeleitete Finanzinstrumente ge-
mäß Artikel 4 einsetzen.
5. Der Fonds legt höchstens 10% seines Netto-Fondsvermögens in andere Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder in andere Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß Artikel 4, Ziffer 2, Buchstabe e) des Verwal-
tungsreglements an.
Art. 21. Fondswährung, Ausgabe- und Rücknahmepreis von Anteilen
1. Fondswährung ist der Euro.
2. Anteile werden an jedem Handelstag ausgegeben. Ausgabepreis ist der Anteilwert gemäß Artikel 7 des Verwal-
tungsreglements zuzüglich eines Ausgabeaufschlages von bis zu 4,0% des Anteilwertes. Der Ausgabeaufschlag wird zu
Gunsten der Verwaltungsgesellschaft und der Vertriebsstelle erhoben und kann nach der Größenordnung des Kaufauf-
trages gestaffelt werden. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jewei-
ligen Vertriebsländern anfallen.
3. Rücknahmepreis ist der Anteilwert.
Art. 22. Anteile
1. Die Anteile werden in Globalurkunden verbrieft. Ein Anspruch auf Auslieferung effektiver Stücke besteht nicht.
2. Alle Anteile haben gleiche Rechte.
Art. 23. Ertragsverwendung
1. Die im Fonds vereinnahmten Zins- und Dividendenerträge sowie sonstige ordentliche Erträge abzüglich der Kosten
werden nach Maßgabe der Verwaltungsgesellschaft ausgeschüttet.
2. Die Verwaltungsgesellschaft kann neben den ordentlichen Nettoerträgen die realisierten Kapitalgewinne, die Erlöse
aus dem Verkauf von Bezugsrechten und/oder die sonstigen Erträge nicht wiederkehrender Art abzüglich realisierter
Kapitalverluste, ganz oder teilweise bar oder in Form von Gratisanteilen ausschütten.
Art. 24. Depotbank. Depotbank ist die DZ BANK INTERNATIONAL S.A.
UNION INVESTMENT LUXEMBOURG S.A. / DZ BANK INTERNATIONAL S.A.
<i>Die Verwaltungsgesellschaft / Die Depotbank
i>Unterschriften / Unterschriften
61640
Art. 25. Kosten für die Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens
1. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, vom Fonds eine jährliche Verwaltungsvergütung von bis zu 0,8% auf das
Netto-Fondsvermögen zu erhalten, die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist.
Darüber hinaus kann die Verwaltungsgesellschaft für die Hauptverwaltungstätigkeiten, wie zum Beispiel die Fonds-
buchhaltung sowie das Reporting, eine monatliche Vergütung in Höhe von bis zu 2.000,- Euro und eine variable Vergü-
tung in Höhe von bis zu 0,10% p.a., die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats berechnet wird, erhalten. Die monatliche Vergütung ist am ersten Bewertungstag des Folge-
monats zahlbar. Die jeweils angefallenen Kosten werden im Jahresbericht aufgeführt.
2. Die Depotbank erhält aus dem Fondsvermögen ein jährliches Entgelt für die Tätigkeit als Depotbank in Höhe von
bis zu 0,05%, mindestens jedoch 25.000 Euro p.a., das auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds
während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist. Sofern
der Mindestbetrag von 25.000 Euro nicht erreicht wird, gleicht die Verwaltungsgesellschaft die Differenz aus ihrem Ver-
mögen aus. Eine Belastung des Fondsvermögens erfolgt insofern nicht.
Daneben erhält die Depotbank eine Depotgebühr in Höhe von bis zu 0,0225% p.a., die auf Basis des kalendertäglichen
Wertpapierbestands des Fonds während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des
Folgemonats zahlbar ist.
Die Depotbank erhält außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu Euro 150,- je Transaktion, die nicht
über sie gehandelt wird.
Daneben werden ihr die an Broker zu zahlenden Kommissionen, Drittverwahrgebühren sowie Transaktionskosten,
die ihr in Rechnung gestellt werden, erstattet.
Art. 26. Rechnungsjahr. Das Rechnungsjahr endet jedes Jahr am 30. September, erstmals am 30. September 2001.
Art. 27. Dauer des Fonds. Der Fonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
Luxemburg, den 1. Oktober 2005.
<i>Sonderreglement UniEuroRenta Selected Ideasi>
Der Fonds wurde am 1. Februar 1979 von der UNICO ASSET MANAGEMENT S.A. unter dem Namen UNICO
INVESTMENT FUND aufgelegt. Am 1. Oktober 2001 wurde der Name in UNICO Bond --) International geändert. Die
UNICO ASSET MANAGEMENT S.A. hat die Verwaltung des Fonds ab dem 1. Juni 2003 an die UNION INVESTMENT
LUXEMBOURG S.A. übertragen. Im Zuge dieser Übertragung wurde der Name des Fonds in UniEuroRenta Selected
Ideas geändert.
Für den UniEuroRenta Selected Ideas ist das am 29. März 2004 im Mémorial veröffentlichte Verwaltungsreglement,
das am 13. Februar 2004 in Kraft trat, einschließlich einer ersten Änderung, die am 14. Oktober 2004, einer zweiten
Änderung, die am 15. Juni 2005 und einer dritten Änderung, die am 28. November 2005 ebendort veröffentlicht ist und
die am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt, integraler Bestandteil.
Ergänzend beziehungsweise abweichend gelten die Bestimmungen des nachstehenden Sonderreglements, das in der
derzeit gültigen Fassung im Mémorial vom 28. November 2005 veröffentlicht ist und am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt.
Art. 19. Anlageziel. Ziel der Anlagepolitik von UniEuroRenta Selected Ideas (der «Fonds») ist die Erwirtschaftung
einer angemessenen Rendite des angelegten Kapitals bei gleichzeitiger Beachtung wirtschaftlicher und politischer Risiken
sowie des Währungsrisikos.
Die Performance des Fonds wird in dem jeweiligen vereinfachten Verkaufsprospekt angegeben.
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit keinen Rückschluss auf eine
zukünftige Wertentwicklung zulässt; sie kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Es kann keine Zusicherung ge-
geben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
Art. 20. Anlagepolitik
1. Das Vermögen dieses Fonds wird überwiegend angelegt in internationalen fest- und variabel verzinslichen Anleihen
(einschließlich Zero-Bonds) sowie daneben in Wandel- und Optionsanleihen, Genussscheinen und, sofern diese als
Wertpapiere gemäß Artikel 41, Abs. 1 des Luxemburger OGAW-Gesetzes gelten, in Asset Backed Securities wie zum
Beispiel Collateralized Debt Obligations, Collateralized Bond Obligations, Collateralized Swap Obligations und ähnliche
Werte.
2. Die für den Fonds erworbenen Vermögenswerte lauten ausschließlich auf Währungen der OECD-Mitgliedstaaten.
Die Verwaltungsgesellschaft kann sich für den Fonds der Techniken und Instrumente zur Deckung von Währungsrisiken
bedienen.
3. Der Fonds kann auch von den in Artikel 4, Ziffer 13, Buchstabe c) des Verwaltungsreglements aufgeführten Tech-
niken und Instrumenten zum Management von Kreditrisiken Gebrauch machen.
4. Daneben können abgeleitete Finanzinstrumente gemäß Artikel 4 eingesetzt werden.
5. Der Fonds legt höchstens 10% seines Netto-Fondsvermögens in andere Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder in andere Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß Artikel 4, Ziffer 2, Buchstabe e) des Verwal-
tungsreglements an.
Art. 21. Fondswährung, Ausgabe- und Rücknahmepreis von Anteilen
1. Die Fondswährung ist der Euro.
UNION INVESTMENT LUXEMBOURG S.A. / DZ BANK INTERNATIONAL S.A.
<i>Die Verwaltungsgesellschaft / Die Depotbank
i>Unterschriften / Unterschriften
61641
2. Anteile werden an jedem Handelstag ausgegeben. Ausgabepreis ist der Anteilwert gemäß Artikel 7 des Verwal-
tungsreglements zuzüglich eines Ausgabeaufschlages von bis zu 5% des Anteilwertes. Der Ausgabeaufschlag wird zu Gun-
sten der Verwaltungsgesellschaft und der Vertriebsstelle erhoben und kann nach der Größenordnung des Kaufauftrages
gestaffelt werden. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen
Vertriebsländern anfallen.
3. Rücknahmepreis ist der Anteilwert.
Art. 22. Anteile
1. Die Verwaltungsgesellschaft stellt Anteilzertifikate über 1, 10 und 100 sowie über jede andere von ihr zu bestim-
mende Stückelung aus.
2. Es werden Anteile der Klasse «A» ausgegeben. Alle Anteile haben gleiche Rechte.
Art. 23. Ertragsverwendung
1. Die im Fondsvermögen vereinnahmten Zins- und Dividendenerträge sowie sonstige ordentliche Erträge abzüglich
der Kosten werden nach Maßgabe der Verwaltungsgesellschaft für Anteilscheine der Klasse «A» ausgeschüttet.
2. Die Verwaltungsgesellschaft kann neben den ordentlichen Nettoerträgen die realisierten Kapitalgewinne, die Erlöse
aus dem Verkauf von Bezugsrechten und/oder die sonstigen Erträge nicht wiederkehrender Art, abzüglich realisierter
Kapitalverluste, ganz oder teilweise bar oder in Form von Gratisanteilen ausschütten.
Art. 24. Depotbank. Depotbank ist die DZ BANK INTERNATIONAL S.A.
Art. 25. Kosten für die Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens
1. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, vom Fonds eine jährliche Verwaltungsvergütung von bis zu 2% auf das
Netto-Fondsvermögen zu erhalten, die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist.
Darüber hinaus kann die Verwaltungsgesellschaft für die Hauptverwaltungstätigkeiten, wie zum Beispiel die Fonds-
buchhaltung sowie das Reporting, eine monatliche Vergütung in Höhe von bis zu 2.000,- Euro und eine variable Vergü-
tung in Höhe von bis zu 0,10% p.a., die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats berechnet wird, erhalten. Die monatliche Vergütung ist am ersten Bewertungstag des Folge-
monats zahlbar. Die jeweils angefallenen Kosten werden im Jahresbericht aufgeführt.
2. Die Depotbank erhält aus dem Fondsvermögen ein jährliches Entgelt für die Tätigkeit als Depotbank in Höhe von
bis zu 0,05%, mindestens jedoch 25.000 Euro p.a., das auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds
während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist. Sofern
der Mindestbetrag von 25.000 Euro nicht erreicht wird, gleicht die Verwaltungsgesellschaft die Differenz aus ihrem Ver-
mögen aus. Eine Belastung des Fondsvermögens erfolgt insofern nicht.
Daneben erhält die Depotbank eine Depotgebühr in Höhe von bis zu 0,0225% p.a., die auf Basis des kalendertäglichen
Wertpapierbestands des Fonds während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des
Folgemonats zahlbar ist.
Die Depotbank erhält außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu Euro 150,- je Transaktion, die nicht
über sie gehandelt wird.
Daneben werden ihr die an Broker zu zahlenden Kommissionen, Drittverwahrgebühren sowie Transaktionskosten,
die ihr in Rechnung gestellt werden, erstattet.
Art. 26. Rechnungsjahr. Das Rechnungsjahr des Fonds endet jedes Jahr am 30. September.
Art. 27. Dauer des Fonds. Der Fonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
Luxemburg, den 1. Oktober 2005.
<i>Sonderreglement UniEuroAspiranti>
Für den UniEuroAspirant ist das am 29. März 2004 im Mémorial veröffentlichte Verwaltungsreglement, das am 13.
Februar 2004 in Kraft trat, einschließlich einer ersten Änderung, die am 14. Oktober 2004, und einer zweiten Änderung,
die am 15. Juni 2005 und einer dritten Änderung, die am 28. November 2005 ebendort veröffentlicht ist und die am 1.
Oktober 2005 in Kraft tritt, integraler Bestandteil.
Ergänzend beziehungsweise abweichend gelten die Bestimmungen des nachstehenden Sonderreglements, das in der
derzeit gültigen Fassung im Mémorial vom 28. November 2005 veröffentlicht ist und am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt.
Art. 19. Anlageziel. Ziel der Anlagepolitik von UniEuroAspirant (der «Fonds») ist die Erwirtschaftung einer ange-
messenen Rendite des angelegten Kapitals bei gleichzeitiger Beachtung wirtschaftlicher und politischer Risiken.
Die Performance des Fonds wird in dem jeweiligen vereinfachten Verkaufsprospekt angegeben.
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit keinen Rückschluss auf eine
zukünftige Wertentwicklung zulässt; sie kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Es kann keine Zusicherung ge-
geben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
Art. 20. Anlageziel. Das Fondsvermögen wird mindestens zu zwei Dritteln in Anleihen, Wandel- und Optionsan-
leihen und sonstigen verzinslichen Wertpapieren (einschließlich Zero-Bonds) angelegt, die auf die Währung von mögli-
chen Beitrittskandidaten der europäischen Währungsunion oder auf Euro lauten und von Ausstellern einwandfreier
Bonität oder supranationalen Institutionen stammen.
UNION INVESTMENT LUXEMBOURG S.A. / DZ BANK INTERNATIONAL S.A.
<i>Die Verwaltungsgesellschaft / Die Depotbank
i>Unterschriften / Unterschriften
61642
Die Verwaltungsgesellschaft kann sich für den Fonds der Techniken und Instrumente zur Deckung von Währungsri-
siken bedienen.
Der Fonds kann auch von den in Artikel 4, Ziffer 13, Buchstabe c des Verwaltungsreglements aufgeführten Techniken
und Instrumenten zum Management von Kreditrisiken Gebrauch machen sowie abgeleitete Finanzinstrumente gemäß
Artikel 4 einsetzen.
Sofern diese als Wertpapiere gemäß Artikel 41, Abs. 1 des Luxemburger OGAW-Gesetzes gelten, kann das Fonds-
vermögen in Asset Backed Securities wie zum Beispiel Collateralized Debt Obligations, Collateralized Bond Obligations,
Collateralized Swap Obligations und ähnliche Werte investiert werden.
Der Fonds legt höchstens 10% seines Netto-Fondsvermögens in andere Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder in andere Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß Artikel 4, Ziffer 2, Buchstabe e) des Verwal-
tungsreglements an.
Art. 21. Fondswährung, Ausgabe- und Rücknahmepreis von Anteilen.
1. Fondswährung ist der Euro.
2. Anteile werden an jedem Handelstag ausgegeben. Ausgabepreis ist der Anteilwert gemäß Artikel 7 des Verwal-
tungsreglements zuzüglich eines Ausgabeaufschlages von bis zu 3,0% des Anteilwertes. Der Ausgabeaufschlag wird zu
Gunsten der Verwaltungsgesellschaft und der Vertriebsstelle erhoben und kann nach der Größenordnung des Kaufauf-
trages gestaffelt werden. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jewei-
ligen Vertriebsländern anfallen.
3. Rücknahmepreis ist der Anteilwert.
Art. 22. Anteile
1. Die Anteile werden in Globalzertifikaten verbrieft. Ein Anspruch auf Auslieferung effektiver Stücke besteht nicht.
2. Es werden Anteile der Klasse «A» und der Klasse «C» ausgegeben. Alle Anteile haben gleiche Rechte.
Art. 23. Ertragsverwendung
1. Die im Fonds vereinnahmten Zins- und Dividendenerträge sowie sonstige ordentliche Erträge abzüglich der Kosten
werden nach Maßgabe der Verwaltungsgesellschaft für Anteilscheine der Klasse «A» ausgeschüttet. Anteilscheine der
Klasse «C» thesaurieren die Erträge.
2. Die Verwaltungsgesellschaft kann neben den ordentlichen Nettoerträgen die realisierten Kapitalgewinne, die Erlöse
aus dem Verkauf von Bezugsrechten und/oder die sonstigen Erträge nicht wiederkehrender Art abzüglich realisierter
Kapitalverluste, ganz oder teilweise bar oder in Form von Gratisanteilen ausschütten.
Art. 24. Depotbank. Depotbank ist die DZ BANK INTERNATIONAL S.A.
Art. 25. Kosten für die Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens
1. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, vom Fonds eine jährliche Verwaltungsvergütung von bis zu 1,0% auf das
Netto-Fondsvermögen zu erhalten, die auf der Basis des durchschnittlichen kalendertäglichen Nettovermögens des
Fonds während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist.
Darüber hinaus kann die Verwaltungsgesellschaft für die Hauptverwaltungstätigkeiten, wie zum Beispiel die Fonds-
buchhaltung sowie das Reporting, eine monatliche Vergütung in Höhe von bis zu 2.000,- Euro und eine variable Vergü-
tung in Höhe von bis zu 0,10% p.a., die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats berechnet wird, erhalten. Die monatliche Vergütung ist am ersten Bewertungstag des Folge-
monats zahlbar. Die jeweils angefallenen Kosten werden im Jahresbericht aufgeführt.
2. Die Depotbank erhält aus dem Fondsvermögen ein jährliches Entgelt für die Tätigkeit als Depotbank in Höhe von
bis zu 0,05%, mindestens jedoch 25.000 Euro p.a., das auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds
während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist. Sofern
der Mindestbetrag von 25.000 Euro nicht erreicht wird, gleicht die Verwaltungsgesellschaft die Differenz aus ihrem Ver-
mögen aus. Eine Belastung des Fondsvermögens erfolgt insofern nicht.
Daneben erhält die Depotbank eine Depotgebühr in Höhe von bis zu 0,0225% p.a., die auf Basis des kalendertäglichen
Wertpapierbestands des Fonds während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des
Folgemonats zahlbar ist.
Die Depotbank erhält außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu Euro 150,- je Transaktion, die nicht
über sie gehandelt wird.
Daneben werden ihr die an Broker zu zahlenden Kommissionen, Drittverwahrgebühren sowie Transaktionskosten,
die ihr in Rechnung gestellt werden, erstattet.
Art. 26. Rechnungsjahr. Das Rechnungsjahr endet jedes Jahr am 30. September, erstmals am 30. September 1999.
Art. 27. Dauer des Fonds. Der Fonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
Luxemburg, den 1. Oktober 2005.
<i>Sonderreglement UniEuropaRentai>
Für den UniEuropaRenta ist das am 29. März 2004 im Mémorial veröffentlichte Verwaltungsreglement, das am 13.
Februar 2004 in Kraft trat, einschließlich einer ersten Änderung, die am 14. Oktober 2004, und einer zweiten Änderung,
die am 15. Juni 2005 und einer dritten Änderung, die am 28. November 2005 ebendort veröffentlicht ist und die am 1.
Oktober 2005 in Kraft tritt, integraler Bestandteil.
UNION INVESTMENT LUXEMBOURG S.A. / DZ BANK INTERNATIONAL S.A.
<i>Die Verwaltungsgesellschaft / Die Depotbank
i>Unterschriften / Unterschriften
61643
Ergänzend beziehungsweise abweichend gelten die Bestimmungen des nachstehenden Sonderreglements, das in der
derzeit gültigen Fassung im Mémorial vom 28. November 2005 veröffentlicht ist und am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt.
Anteilscheine, die auf den früheren Fondsnamen «UniLux» lauten, behalten ihre Gültigkeit.
Art. 19. Anlageziel. Ziel der Anlagepolitik von UniEuropaRenta (der «Fonds») ist die Erwirtschaftung einer ange-
messenen Rendite des angelegten Kapitals.
Die Performance des Fonds wird in dem jeweiligen vereinfachten Verkaufsprospekt angegeben.
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit keinen Rückschluss auf eine
zukünftige Wertentwicklung zulässt; sie kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Es kann keine Zusicherung ge-
geben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
Art. 20. Anlagepolitik. Das Fondsvermögen wird zu mindestens zwei Dritteln angelegt in Anleihen, Wandelanlei-
hen, Optionsanleihen und sonstigen verzinslichen Wertpapieren (einschließlich Zero-Bonds), die im Wesentlichen an
Wertpapierbörsen eines OECD-Mitgliedstaates oder an anderen geregelten Märkten eines OECD-Mitgliedstaates ge-
handelt werden. Diese Vermögenswerte lauten ausschließlich auf Währungen europäischer OECD-Mitgliedstaaten oder
auf Euro. Der Erwerb von Aktien und Optionsscheinen ist auf 25% des Nettofondsvermögens begrenzt.
Der Fonds kann auch von den in Artikel 4, Ziffer 13, Buchstabe c des Verwaltungsreglements aufgeführten Techniken
und Instrumenten zum Management von Kreditrisiken Gebrauch machen sowie abgeleitete Finanzinstrumente gemäß
Artikel 4 einsetzen.
Sofern diese als Wertpapiere gemäß Artikel 41, Abs. 1 des Luxemburger OGAW-Gesetzes gelten, kann das Fonds-
vermögen in Asset Backed Securities wie zum Beispiel Collateralized Debt Obligations, Collateralized Bond Obligations,
Collateralized Swap Obligations und ähnliche Werte investiert werden.
Der Fonds legt höchstens 10% seines Netto-Fondsvermögens in andere Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder in andere Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß Artikel 4, Ziffer 2, Buchstabe e) des Verwal-
tungsreglements an.
Art. 21. Fondswährung, Ausgabe- und Rücknahmepreis von Anteilen
1. Fondswährung ist der Euro.
2. Anteile werden an jedem Handelstag ausgegeben. Ausgabepreis ist der Anteilwert gemäß Artikel 7 des Verwal-
tungsreglements zuzüglich eines Ausgabeaufschlages von bis zu 3% des Anteilwertes. Der Ausgabeaufschlag wird zu Gun-
sten der Verwaltungsgesellschaft und der Vertriebsstelle erhoben und kann nach Größenordnung des Kaufauftrages
gestaffelt werden. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen
Vertriebsländern anfallen.
3. Rücknahmepreis ist der Anteilwert.
Art. 22. Anteile
1. Die Verwaltungsgesellschaft stellt Anteilzertifikate für Anteile der Klasse A über 1, 10 und 100 sowie über jede
andere von ihr zu bestimmende Stückelung aus. Anteile der Klasse C werden in Globalzertifikaten verbrieft.
2. Es werden Anteile der Klasse «A» und «C» ausgegeben. Alle Anteile haben gleiche Rechte.
Art. 23. Ertragsverwendung
1. Die im Fonds vereinnahmten Zins- und Dividendenerträge sowie sonstige Erträge abzüglich der Kosten werden
nach Maßgabe der Verwaltungsgesellschaft für Anteilscheine der Klasse «A» ausgeschüttet. Anteilscheine der Klasse C»
thesaurieren die Erträge.
2. Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, neben den ordentlichen Nettoerträgen die realisierten Kursgewinne,
die Erlöse aus dem Verkauf von Bezugsrechten und/oder alle sonstigen Erträge nicht wiederkehrender Art, abzüglich
realisierter Kapitalverluste, ganz oder teilweise, in bar oder in Form von Gratisanteilen auszuschütten.
Art. 24. Depotbank. Depotbank ist die DZ BANK INTERNATIONAL S.A., Luxemburg.
Art. 25. Kosten für die Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens
1. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, vom Fonds eine jährliche Verwaltungsvergütung von bis zu 1,0% auf das
Netto-Fondsvermögen zu erhalten, die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist.
Darüber hinaus kann die Verwaltungsgesellschaft für die Hauptverwaltungstätigkeiten, wie zum Beispiel die Fonds-
buchhaltung sowie das Reporting, eine monatliche Vergütung in Höhe von bis zu 2.000,- Euro und eine variable Vergü-
tung in Höhe von bis zu 0,10% p.a., die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats berechnet wird, erhalten. Die monatliche Vergütung ist am ersten Bewertungstag des Folge-
monats zahlbar. Die jeweils angefallenen Kosten werden im Jahresbericht aufgeführt.
2. Die Depotbank erhält aus dem Fondsvermögen ein jährliches Entgelt für die Tätigkeit als Depotbank in Höhe von
bis zu 0,05%, mindestens jedoch 25.000 Euro p.a., das auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds
während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist. Sofern
der Mindestbetrag von 25.000 Euro nicht erreicht wird, gleicht die Verwaltungsgesellschaft die Differenz aus ihrem Ver-
mögen aus. Eine Belastung des Fondsvermögens erfolgt insofern nicht.
Daneben erhält die Depotbank eine Depotgebühr in Höhe von bis zu 0,0225% p.a., die auf Basis des kalendertäglichen
Wertpapierbestands des Fonds während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des
Folgemonats zahlbar ist.
Die Depotbank erhält außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu Euro 150,- je Transaktion, die nicht
über sie gehandelt wird.
Daneben werden ihr die an Broker zu zahlenden Kommissionen, Drittverwahrgebühren sowie Transaktionskosten,
die ihr in Rechnung gestellt werden, erstattet.
61644
Art. 26. Rechnungsjahr. Das Rechnungsjahr endet jedes Jahr am 30. September.
Art. 27. Dauer des Fonds. Der Fonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
Luxemburg, den 1. Oktober 2005.
<i>Sonderreglement UniRenta Corporates i>
Für den UniRenta Corporates ist das am 29. März 2004 im Mémorial veröffentlichte Verwaltungsreglement, das am
13. Februar 2004 in Kraft trat, einschließlich einer ersten Änderung, die am 14. Oktober 2004, und einer zweiten Än-
derung, die am 15. Juni 2005 und einer dritten Änderung, die am 28. November 2005 ebendort veröffentlicht ist und
die am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt, integraler Bestandteil.
Ergänzend beziehungsweise abweichend gelten die Bestimmungen des nachstehenden Sonderreglements, das in der
derzeit gültigen Fassung im Mémorial vom 28. November 2005 veröffentlicht ist und am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt.
Anteilscheine, die auf den früheren Namen UniplusRenta lauten, behalten ihre Gültigkeit und werden der Klasse T
zugerechnet.
Art. 19. Anlageziel. Ziel der Anlagepolitik von UniRenta Corporates (der «Fonds») ist die Erwirtschaftung einer
angemessenen Rendite des angelegten Kapitals bei gleichzeitiger Beachtung wirtschaftlicher und politischer Risiken so-
wie des Währungsisikos.
Die Performance des Fonds wird in dem jeweiligen vereinfachten Verkaufsprospekt angegeben.
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit keinen Rückschluss auf eine
zukünftige Wertentwicklung zulässt; sie kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Es kann keine Zusicherung ge-
geben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
Art. 20. Anlagepolitik
1. Das Fondsvermögen wird international angelegt in Unternehmensanleihen, Wandel- und Optionsanleihen und son-
stigen verzinslichen Wertpapieren (einschließlich Zero-Bonds und, sofern diese als Wertpapiere gem. Artikel 41, Abs.
1 des Luxemburger OGAW-Gesetzes gelten, in Asset Backed Securities, wie zum Beispiel Collateralized Bond Obliga-
tions, Collateralized Debt Obligations, Collateralized Swap Obligations und ähnliche Werte). Diese werden im Wesent-
lichen an Wertpapierbörsen oder an anderen geregelten Märkten eines OECD-Mitgliedsstaats, die anerkannt, für das
Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist, gehandelt. Sie lauten ausschließlich auf Währungen von
OECD-Mitgliedstaaten oder auf Euro.
2. Bis zu 10% des Netto-Fondsvermögens dürfen in verbrieften Rechten, die ihren Merkmalen nach Wertpapieren
gleichgestellt sind, oder den in Absatz 1 genannten Wertpapieren angelegt werden, auch wenn sie nicht an der Börse
eines OECD-Mitgliedstaates amtlich notiert oder an einem geregelten Markt gehandelt werden. Diese Anlagen können
über andere Währungen als die von OECD-Mitgliedstaaten oder auf Euro lauten.
3. Der Fonds kann auch von den in Artikel 4, Ziffer 13, Buchstabe c des Verwaltungsreglements aufgeführten Tech-
niken und Instrumenten zum Management von Kreditrisiken Gebrauch machen sowie abgeleitete Finanzinstrumente ge-
mäß Artikel 4 einsetzen.
4. Der Fonds legt höchstens 10% seines Netto-Fondsvermögens in andere Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder in andere Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß Artikel 4, Ziffer 2, Buchstabe e) des Verwal-
tungsreglements an.
Art. 21. Fondswährung, Ausgabe- und Rücknahmepreis von Anteilen
1. Fondswährung ist der Euro
2. Anteile werden an jedem Handelstag ausgegeben. Ausgabepreis ist der Anteilwert gemäß Artikel 7 des Verwal-
tungsreglements zuzüglich eines Ausgabeaufschlages von bis zu 3% des Anteilwertes. Der Ausgabeaufschlag wird zu Gun-
sten der Verwaltungsgesellschaft und der Vertriebsstelle erhoben und kann nach der Größenordnung des Kaufauftrages
gestaffelt werden. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen
Vertriebsländern anfallen.
3. Rücknahmepreis ist der Anteilwert.
Art. 22. Anteile
1. Die Verwaltungsgesellschaft stellt für Anteile der Klasse T Anteilzertifikate über 1, 10 und 100 sowie über jede
andere von ihr zu bestimmende Stückelung aus. Anteile der Klasse A werden in Globalzertifikaten verbrieft.
2. Es werden Anteile der Klassen A und T ausgegeben. Alle Anteile haben gleiche Rechte.
Art. 23. Ertragsverwendung
1. Die im Fonds vereinnahmten Zins- und Dividendenerträge sowie sonstige ordentliche Erträge abzüglich Kosten
werden nach Maßgabe der Verwaltungsgesellschaft für Anteilscheine der Klasse A ausgeschüttet. Anteilscheine der Klas-
se T thesaurieren die Erträge.
2. Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, von Zeit zu Zeit die ordentlichen Nettoerträge und/oder realisierten
Kapitalgewinne sowie alle sonstigen Erträge nicht wiederkehrender Art abzüglich realisierter Kapitalverluste ganz oder
teilweise in Form von Gratisanteilen auszuschütten. Eventuell verbleibende Bruchteile werden in diesem Fall bar ausbe-
zahlt.
Art. 24. Depotbank. Depotbank ist die DZ BANK INTERNATIONAL S.A., Luxemburg.
UNION INVESTMENT LUXEMBOURG S.A. / DZ BANK INTERNATIONAL S.A.
<i>Die Verwaltungsgesellschaft / Die Depotbank
i>Unterschriften / Unterschriften
61645
Art. 25. Kosten für die Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens
1. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, vom Fonds eine jährliche Verwaltungsvergütung von bis zu 1,0% auf das
Netto-Fondsvermögen zu erhalten, die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist.
Darüber hinaus kann die Verwaltungsgesellschaft für die Hauptverwaltungstätigkeiten, wie zum Beispiel die Fonds-
buchhaltung sowie das Reporting, eine monatliche Vergütung in Höhe von bis zu 2.000,- Euro und eine variable Vergü-
tung in Höhe von bis zu 0,10% p.a., die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats berechnet wird, erhalten. Die monatliche Vergütung ist am ersten Bewertungstag des Folge-
monats zahlbar. Die jeweils angefallenen Kosten werden im Jahresbericht aufgeführt.
2. Die Depotbank erhält aus dem Fondsvermögen ein jährliches Entgelt für die Tätigkeit als Depotbank in Höhe von
bis zu 0,05%, mindestens jedoch 25.000 Euro p.a., das auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds
während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist. Sofern
der Mindestbetrag von 25.000 Euro nicht erreicht wird, gleicht die Verwaltungsgesellschaft die Differenz aus ihrem Ver-
mögen aus. Eine Belastung des Fondsvermögens findet insofern nicht statt.
Daneben erhält die Depotbank eine Depotgebühr in Höhe von bis zu 0,0225% p.a., die auf Basis des kalendertäglichen
Wertpapierbestands des Fonds während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des
Folgemonats zahlbar ist.
Die Depotbank erhält außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu Euro 150,- je Transaktion, die nicht
über sie gehandelt wird.
Daneben werden ihr die an Broker zu zahlenden Kommissionen, Drittverwahrgebühren sowie Transaktionskosten,
die ihr in Rechnung gestellt werden, erstattet.
Art. 26. Rechnungsjahr. Das Rechnungsjahr endet jedes Jahr am 30. September.
Art. 27. Dauer des Fonds. Der Fonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
Luxemburg, den 1. Oktober 2005.
<i>Sonderreglement UniDollarBondi>
Für den UniDollarBond ist das am 29. März 2004 im Mémorial veröffentlichte Verwaltungsreglement, das am 13. Fe-
bruar 2004 in Kraft trat, einschließlich einer ersten Änderung, die am 14. Oktober 2004, und einer zweiten Änderung,
die am 15. Juni 2005 und einer dritten Änderung, die am 28. November 2005 ebendort veröffentlicht ist und die am 1.
Oktober 2005 in Kraft tritt, integraler Bestandteil.
Ergänzend beziehungsweise abweichend gelten die Bestimmungen des nachstehenden Sonderreglements, das in der
derzeit gültigen Fassung im Mémorial vom 28. November 2005 veröffentlicht ist und am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt.
Art. 19. Anlageziel. Ziel der Anlagepolitik von UniDollarBond (der «Fonds») ist die Erwirtschaftung einer ange-
messenen Rendite des angelegten Kapitals bei gleichzeitiger Beachtung wirtschaftlicher und politischer Risiken.
Die Performance des Fonds wird in dem jeweiligen vereinfachten Verkaufsprospekt angegeben.
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit keinen Rückschluss auf eine
zukünftige Wertentwicklung zulässt; sie kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Es kann keine Zusicherung ge-
geben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
Art. 20. Anlagepolitik
1. Das Fondsvermögen wird vorwiegend in Anleihen, Wandelanleihen und sonstigen verzinslichen Wertpapieren (ein-
schließlich Zero-Bonds und, sofern diese als Wertpapiere gem. Artikel 41, Abs. 1 des Luxemburger OGAW-Gesetzes
gelten, in Asset Backed Securities, wie zum Beispiel Collateralized Bond Obligations, Collateralized Debt Obligations,
Collateralized Swap Obligations und ähnliche Werte) angelegt, die an den Wertpapierbörsen in den USA, in Kanada,
Australien oder einem anderen OECD-Mitgliedstaat oder in Hongkong, Singapur, Taiwan oder an anderen geregelten
Märkten eines dieser Staaten gehandelt werden, die anerkannt, für das Publikum offen, und deren Funktionsweise ord-
nungsgemäß ist und die auf australische, kanadische, neuseeländische, Singapur-, Taiwan-, Hongkong- oder US-amerika-
nische Dollar lauten.
2. Der Fonds kann auch von den in Artikel 4, Ziffer 13, Buchstabe c des Verwaltungsreglements aufgeführten Tech-
niken und Instrumenten zum Management von Kreditrisiken Gebrauch machen sowie abgeleitete Finanzinstrumente ge-
mäß Artikel 4 einsetzen.
3. Der Fonds legt höchstens 10% seines Netto-Fondsvermögens in andere Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder in andere Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß Artikel 4, Ziffer 2, Buchstabe e) des Verwal-
tungsreglements an.
Art. 21. Fondswährung, Anteilklassen, Ausgabe- und Rücknahmepreis sowie Umtausch von Anteilen
1. Fondswährung ist der Euro.
2. Für den Fonds werden Anteile der Anteilklassen A und T gemäß Artikel 5 Ziffer 3 des Verwaltungsreglements aus-
gegeben.
3. Anteile werden an jedem Handelstag ausgegeben. Ausgabepreis ist der Anteilwert gemäß Artikel 7 des Verwal-
tungsreglements zuzüglich eines Ausgabeaufschlages von bis zu 3,0% des Anteilwertes. Der Ausgabeaufschlag wird zu
Gunsten der Verwaltungsgesellschaft und der Vertriebsstelle erhoben und kann nach Größenordnung des Kaufauftrages
UNION INVESTMENT LUXEMBOURG S.A. / DZ BANK INTERNATIONAL S.A.
<i>Die Verwaltungsgesellschaft / Die Depotbank
i>Unterschriften / Unterschriften
61646
gestaffelt werden. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen
Vertriebsländern anfallen.
4. Rücknahmepreis ist der Anteilwert.
5. Jeder Anteilinhaber kann Anteile einer Anteilklasse ganz oder teilweise in Anteile einer anderen Anteilklasse um-
tauschen. Der Umtausch von Anteilen einer Anteilklasse in Anteile einer anderen Anteilklasse erfolgt zum nächsterrech-
neten Anteilwert der betreffenden Anteile, zuzüglich einer Umtauschprovision von 0,5% auf den Anteilwert der Anteile
der Anteilklasse, in welche der Umtausch erfolgen soll. Ein sich aus dem Umtausch gegebenenfalls ergebender Restbe-
trag wird an die Anteilinhaber bar ausgezahlt, soweit ein solcher Restbetrag den Gegenwert von Euro 10,- übersteigt.
Art. 22. Anteile
1. Die Verwaltungsgesellschaft stellt Anteilzertifikate über 1 und 10 sowie über jede andere von ihr zu bestimmende
Stückelung aus.
2. Alle Anteile haben gleiche Rechte.
Art. 23. Ertragsverwendung
1. Die Verwaltungsgesellschaft beabsichtigt, den überwiegenden Teil der im Fonds vereinnahmten Zins- und Dividen-
denerträge sowie sonstige ordentliche Erträge abzüglich Kosten auf Anteile der Anteilklasse A auszuschütten und auf
Anteile der Klasse T zu thesaurieren.
2. Die Verwaltungsgesellschaft kann neben den ordentlichen Nettoerträgen die realisierten Kapitalgewinne, die Erlöse
aus dem Verkauf von Bezugsrechten und/oder die sonstigen Erträge nicht wiederkehrender Art abzüglich realisierter
Kapitalverluste, soweit diese außerordentlichen Netto-Erträge den Anteilen der Anteilklasse A zuzurechnen sind, ganz
oder teilweise bar oder in Form von Gratisanteilen ausschütten.
Art. 24. Depotbank. Depotbank ist die DZ BANK INTERNATIONAL S.A., Luxemburg.
Art. 25. Kosten für die Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens.
1. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, vom Fonds eine jährliche Verwaltungsvergütung von bis zu 1,0% auf das
Netto-Fondsvermögen zu erhalten, die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist.
Darüber hinaus kann die Verwaltungsgesellschaft für die Hauptverwaltungstätigkeiten, wie zum Beispiel die Fonds-
buchhaltung sowie das Reporting, eine monatliche Vergütung in Höhe von bis zu 2.000,- Euro und eine variable Vergü-
tung in Höhe von bis zu 0,10% p.a., die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats berechnet wird, erhalten. Die monatliche Vergütung ist am ersten Bewertungstag des Folge-
monats zahlbar. Die jeweils angefallenen Kosten werden im Jahresbericht aufgeführt.
2. Die Depotbank erhält aus dem Fondsvermögen ein jährliches Entgelt für die Tätigkeit als Depotbank in Höhe von
bis zu 0,05%, mindestens jedoch 25.000 Euro p.a., das auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds
während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist. Sofern
der Mindestbetrag von 25.000 Euro nicht erreicht wird, gleicht die Verwaltungsgesellschaft die Differenz aus ihrem Ver-
mögen aus. Eine Belastung des Fondsvermögens erfolgt insofern nicht.
Daneben erhält die Depotbank eine Depotgebühr in Höhe von bis zu 0,0225% p.a., die auf Basis des kalendertäglichen
Wertpapierbestands des Fonds während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des
Folgemonats zahlbar ist.
Die Depotbank erhält außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu Euro 150,- je Transaktion, die nicht
über sie gehandelt wird.
Daneben werden ihr die an Broker zu zahlenden Kommissionen, Drittverwahrgebühren sowie Transaktionskosten,
die ihr in Rechnung gestellt werden, erstattet.
Art. 26. Rechnungsjahr. Das Rechnungsjahr endet jedes Jahr am 31. März und endete zum ersten Mal am 31. März
1994.
Art. 27. Dauer des Fonds. Der Fonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
Luxemburg, den 1. Oktober 2005.
<i>Sonderreglement UniOptimai>
Für den UniOptima ist das am 29. März 2004 im Mémorial veröffentlichte Verwaltungsreglement, das am 13. Februar
2004 in Kraft trat, einschließlich einer ersten Änderung, die am 14. Oktober 2004, einer zweiten Änderung, die am 15.
Juni 2005 und einer dritten Änderung, die am 28. November 2005 ebendort veröffentlicht ist und die am 1. Oktober
2005 in Kraft tritt, integraler Bestandteil.
Ergänzend beziehungsweise abweichend gelten die Bestimmungen des nachstehenden Sonderreglements, das in der
derzeit gültigen Fassung im Mémorial vom 28. November 2005 veröffentlicht ist und am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt.
Art. 19. Anlageziel. Ziel der Anlagepolitik von UniOptima (der «Fonds») ist die Erwirtschaftung einer angemesse-
nen Rendite des angelegten Kapitals bei gleichzeitiger Beachtung wirtschaftlicher und politischer Risiken sowie des Wäh-
rungsrisikos.
Die Performance des Fonds wird in dem jeweiligen vereinfachten Verkaufsprospekt angegeben.
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit keinen Rückschluss auf eine
zukünftige Wertentwicklung zulässt; sie kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Es kann keine Zusicherung ge-
geben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
UNION INVESTMENT LUXEMBOURG S.A. / DZ BANK INTERNATIONAL S.A.
<i>Die Verwaltungsgesellschaft / Die Depotbank
i>Unterschriften / Unterschriften
61647
Art. 20. Anlagepolitik. Das Fondsvermögen wird überwiegend in fest- und variabel verzinsliche Anleihen, Wandel-
und Optionsanleihen, sonstigen verzinslichen Wertpapieren (einschließlich Zero-Bonds), Genußscheinen sowie dane-
ben in Optionsscheinen angelegt. Diese werden im Wesentlichen an Wertpapierbörsen oder an anderen geregelten
Märkten eines OECD-Mitgliedstaates, die anerkannt und für das Publikum offen sind und deren Funktionsweise ord-
nungsgemäß ist, gehandelt. Sie lauten ausschließlich auf Währungen der OECD-Mitgliedstaaten oder auf Euro.
Der Fonds kann auch von den in Artikel 4, Ziffer 13, Buchstabe c des Verwaltungsreglements aufgeführten Techniken
und Instrumenten zum Management von Kreditrisiken Gebrauch machen sowie abgeleitete Finanzinstrumente gemäß
Artikel 4 einsetzen.
Der Fonds legt höchstens 10% seines Netto-Fondsvermögens in andere Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder in andere Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß Artikel 4, Ziffer 2, Buchstabe e) des Verwal-
tungsreglements an.
Art. 21. Fondswährung, Ausgabe- und Rücknahmepreis von Anteilen, Anteilwertberechnung
1. Fondswährung ist der Euro.
2. Anteile werden an jedem Handelstag ausgegeben. Ausgabepreis ist der Anteilwert gemäß Artikel 7 des Verwal-
tungsreglements zuzüglich eines Ausgabeaufschlages von bis zu 3,0% des Anteilwertes. Der Ausgabeaufschlag wird zu
Gunsten der Verwaltungsgesellschaft und der Vertriebsstelle erhoben und kann nach Größenordnung des Kaufauftrages
gestaffelt werden. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen
Vertriebsländern anfallen.
3. Rücknahmepreis ist der Anteilwert.
4. Die in Artikel 7 (Anteilwertberechnung), Ziffer 2, Buchstaben d) und g) genannten Bewertungsgrundsätze finden
Anwendung.
Art. 22. Anteile
1. Die Verwaltungsgesellschaft stellt Anteilzertifikate über 1, 10 und 100 sowie über jede andere von ihr zu bestim-
mende Stückelung aus.
2. Alle Anteile haben gleiche Rechte.
Art. 23. Ertragsverwendung
1. Die im Fonds vereinnahmten Zins- und Dividendenerträge sowie sonstige ordentliche Erträge abzüglich der Kosten
werden nach Maßgabe der Verwaltungsgesellschaft ausgeschüttet.
2. Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, neben den ordentlichen Nettoerträgen die realisierten Kursgewinne,
die Erlöse aus dem Verkauf von Bezugsrechten und/oder alle sonstigen Erträge nicht wiederkehrender Art, abzüglich
realisierter Kapitalverluste («außerordentliche Nettoerträge»), ganz oder teilweise, in bar oder in Form von Gratisan-
teilen auszuschütten.
Art. 24. Depotbank. Depotbank ist die WGZ-BANK LUXEMBOURG S.A., Luxemburg.
Art. 25. Kosten für die Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens
1. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, vom Fonds eine jährliche Verwaltungsvergütung von bis zu 0,8% auf das
Netto-Fondsvermögen zu erhalten, die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist.
Darüber hinaus kann die Verwaltungsgesellschaft für die Hauptverwaltungstätigkeiten, wie zum Beispiel die Fonds-
buchhaltung sowie das Reporting, eine monatliche Vergütung in Höhe von bis zu 2.000,- Euro und eine variable Vergü-
tung in Höhe von bis zu 0,10% p.a., die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats berechnet wird, erhalten. Die monatliche Vergütung ist am ersten Bewertungstag des Folge-
monats zahlbar. Die jeweils angefallenen Kosten werden im Jahresbericht aufgeführt.
2. Die Depotbank erhält aus dem Fondsvermögen ein jährliches Entgelt für die Tätigkeit als Depotbank in Höhe von
bis zu 0,05%, mindestens jedoch 25.000 Euro p.a., das auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds
während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist. Sofern
der Mindestbetrag von 25.000 Euro nicht erreicht wird, gleicht die Verwaltungsgesellschaft die Differenz aus ihrem Ver-
mögen aus. Eine Belastung des Fondsvermögens erfolgt insofern nicht.
Daneben erhält die Depotbank eine Depotgebühr in Höhe von bis zu 0,0225% p.a., die auf Basis des kalendertäglichen
Wertpapierbestands des Fonds während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des
Folgemonats zahlbar ist.
Die Depotbank erhält außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu Euro 150,- je Transaktion, die nicht
über sie gehandelt wird.
Daneben werden ihr die an Broker zu zahlenden Kommissionen, Drittverwahrgebühren sowie Transaktionskosten,
die ihr in Rechnung gestellt werden, erstattet.
Art. 26. Rechnungsjahr. Das Rechnungsjahr endet jedes Jahr am 31. März und endete zum ersten Mal am 31. März
1995.
Art. 27. Dauer des Fonds. Der Fonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
Luxemburg, den 1. Oktober 2005.
UNION INVESTMENT LUXEMBOURG S.A. / WGZ-BANK LUXEMBOURG S.A.
<i>Die Verwaltungsgesellschaft / die Depotbank
i>Unterschriften / Unterschriften
61648
<i>Sonderreglement UniRenta EmergingMarketsi>
Für den UniRenta EmergingMarkets ist das am 29. März 2004 im Mémorial veröffentlichte Verwaltungsreglement, das
am 13. Februar 2004 in Kraft trat, einschließlich einer ersten Änderung, die am 14. Oktober 2004, einer zweiten Ände-
rung, die am 15. Juni 2005 sowie einer dritten Änderung, die am 28. November 2005 ebendort veröffentlicht ist und die
am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt, integraler Bestandteil.
Ergänzend beziehungsweise abweichend gelten die Bestimmungen des nachstehenden Sonderreglements, das in der
derzeit gültigen Fassung im Mémorial vom 29. März 2004, zuzüglich einer ersten Änderung, die am 14. Oktober 2004,
einer zweiten Änderung, die am 20. Januar 2005, einer dritten Änderung, die am 15. Juni 2005 und einer vierten Ände-
rung, die am 28. November 2005 ebendort veröffentlicht ist und am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt.
Art. 19. Anlageziel. Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer angemessenen Rendite des angelegten Ka-
pitals bei gleichzeitiger Beachtung wirtschaftlicher und politischer Risiken.
Die Performance des Fonds wird in dem jeweiligen vereinfachten Verkaufsprospekt angegeben.
Grundsätzlich gilt, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit keinen Rückschluss auf eine zukünftige Wertent-
wicklung zulässt; sie kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass
die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
Art. 20. Anlagepolitik
1. Das Fondsvermögen wird vorwiegend angelegt in festverzinslichen Staats- und Unternehmensanleihen von Schuld-
nern aus Ländern der Emerging Markets.
2. Die für den Fonds erworbenen Vermögenswerte lauten überwiegend auf Währungen der OECD-Mitgliedstaaten.
Die Verwaltungsgesellschaft kann sich für den Fonds der Techniken und Instrumente zur Deckung von Währungsrisiken
bedienen.
3. Der Fonds kann auch von den in Artikel 4, Ziffer 13, Buchstabe c des Verwaltungsreglements aufgeführten Tech-
niken und Instrumenten zum Management von Kreditrisiken Gebrauch machen sowie die in Artikel 4 genannten abge-
leiteten Finanzinstrumente einsetzen.
4. Der Fonds legt höchstens 10% seines Netto-Fondsvermögens in andere Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder in andere Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß Artikel 4, Ziffer 2, Buchstabe e) des Verwal-
tungsreglements an.
5. Sofern diese als Wertpapiere gemäß Artikel 41, Abs. 1 des Luxemburger OGAW-Gesetzes gelten, kann das Fonds-
vermögen in Asset Backed Securities wie zum Beispiel Collateralized Debt Obligations, Collateralized Bond Obligations,
Collateralized Swap Obligations und ähnliche Werte investiert werden.
Art. 21. Fondswährung, Ausgabe- und Rücknahmepreis von Anteilen
1. Fondswährung ist der Euro.
2. Anteile werden an jedem Handelstag ausgegeben. Ausgabepreis ist der Anteilwert gemäß Artikel 7 des Verwal-
tungsreglements zuzüglich eines Ausgabeaufschlages von bis zu 3,0% des Anteilwertes. Der Ausgabeaufschlag wird zu
Gunsten der Verwaltungsgesellschaft und der Vertriebsstelle erhoben und kann nach der Größenordnung des Kaufauf-
trages gestaffelt werden. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jewei-
ligen Vertriebsländern anfallen.
3. Rücknahmepreis ist der Anteilwert.
Art. 22. Anteile. Die Verwaltungsgesellschaft stellt für den Fonds nur ausschüttende Anteile der Klasse A aus.
Art. 23. Ertragsverwendung. Die im Fonds vereinnahmten Zins- und Dividendenerträge sowie sonstige ordent-
liche Erträge abzüglich Kosten werden nach Maßgabe der Verwaltungsgesellschaft ausgeschüttet.
Art. 24. Depotbank. Depotbank ist die DZ BANK INTERNATIONAL S.A.
Art. 25. Kosten für die Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens
1. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, vom Fonds eine jährliche Verwaltungsvergütung von bis zu 1,25% auf
das Netto-Fondsvermögen zu erhalten, die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist. Darüber hinaus kann
die Verwaltungsgesellschaft für die Hauptverwaltungstätigkeiten, wie zum Beispiel die Fondsbuchhaltung sowie das Re-
porting, eine monatliche Vergütung in Höhe von bis zu 2.000,- Euro und eine variable Vergütung in Höhe von bis zu
0,10% p.a., die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des entsprechenden Monats
berechnet wird, erhalten. Die monatliche Vergütung ist am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar.
2. Die Depotbank erhält aus dem Fondsvermögen ein jährliches Entgelt für die Tätigkeit als Depotbank in Höhe von
bis zu 0,10%, mindestens jedoch 50.000 Euro p.a., das auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds
während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist. Sofern
der Mindestbetrag von 50.000 Euro nicht erreicht wird, gleicht die Verwaltungsgesellschaft die Differenz aus ihrem Ver-
mögen aus. Eine Belastung des Fondsvermögens erfolgt insofern nicht.
Daneben erhält die Depotbank eine Depotgebühr in Höhe von bis zu 0,025% p.a., die auf Basis des kalendertäglichen
Wertpapierbestands des Fonds während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des
Folgemonats zahlbar ist.
Die Depotbank erhält außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu Euro 150,- je Transaktion, die nicht
über sie gehandelt wird.
Daneben werden ihr die an Broker zu zahlenden Kommissionen, Drittverwahrgebühren sowie Transaktionskosten,
die ihr in Rechnung gestellt werden, erstattet.
Art. 26. Rechnungsjahr. Das Rechnungsjahr endet jedes Jahr am 30. September.
61649
Art. 27. Dauer des Fonds. Der Fonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
Luxemburg, den 1. Oktober 2005.
<i>Sonderreglement UniEuroKapital Corporatesi>
Für den UniEuroKapital Corporates ist das am 29. März 2004 im Mémorial veröffentlichte Verwaltungsreglement, das
am 13. Februar 2004 in Kraft trat, einschließlich einer ersten Änderung, die am 14. Oktober 2004, einer zweiten Ände-
rung, die am 15. Juni 2005 und einer dritten Änderung, die am 28. November 2005 ebendort veröffentlicht ist und die
am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt, integraler Bestandteil.
Ergänzend beziehungsweise abweichend gelten die Bestimmungen des nachstehenden Sonderreglements, das in der
derzeit gültigen Fassung im Mémorial vom 29. März 2004, zuzüglich einer ersten Änderung, die am 14. Oktober 2004,
einer zweiten Änderung, die am 20. Januar 2005, einer dritten Änderung, die am 15. Juni 2005 und einer vierten Ände-
rung, die am 28. November 2005 ebendort veröffentlicht ist und am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt.
Art. 19. Anlageziel. Ziel der Anlagepolitik von UniEuroKapital Corporates (der «Fonds») ist die Erwirtschaftung
einer angemessenen Rendite des angelegten Kapitals bei gleichzeitiger Beachtung wirtschaftlicher und politischer Risi-
ken.
Die Performance des Fonds wird in dem jeweiligen vereinfachten Verkaufsprospekt angegeben.
Grundsätzlich gilt, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit keinen Rückschluss auf eine zukünftige Wertent-
wicklung zulässt; sie kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass
die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
Art. 20. Anlagepolitik
1. Das Fondsvermögen wird überwiegend angelegt in Unternehmensanleihen einschließlich der Versorger, Bank-
schuldverschreibungen, Wandel- und Optionsanleihen und sonstigen verzinslichen Wertpapieren (einschließlich Zero-
Bonds und, sofern diese als Wertpapiere gem. Artikel 41, Abs. 1 des Luxemburger OGAW-Gesetzes gelten, in Asset
Backed Securities wie zum Beispiel Collateralized Debt Obligations, Collateralized Bond Obligations, Collateralized
Swap Obligations und ähnliche Werte). Diese werden im Wesentlichen an Wertpapierbörsen oder an anderen geregel-
ten Märkten eines OECD-Mitgliedstaates, die anerkannt, für das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsge-
mäß ist gehandelt.
2. Der überwiegende Teil vorgenannter Anlagen erfolgt dabei:
in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Euro-
päischen Wirtschaftsraum ausgestellten Inhaberschuldverschreibungen, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum an einer Börse
zum amtlichen Handel zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, der anerkannt und für das Publi-
kum offen und dessen Funktionsweise ordnungsgemäß ist und/oder Pfandbriefen, Kommunalobligationen und anderen
in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäi-
schen Wirtschaftsraum ausgestellten Inhaber- und Namensschuldverschreibungen, die die Vorschriften nach § 60, Abs.
2 Satz 2 Investmentgesetz erfüllen.
3. Der Fonds kann auch von den in Artikel 4, Ziffer 13, Buchstabe c des Verwaltungsreglements aufgeführten Tech-
niken und Instrumenten zum Management von Kreditrisiken Gebrauch machen und abgeleitete Finanzinstrumente ge-
mäß Artikel 4 einsetzen.
4. Die für den Fonds erworbenen Vermögenswerte lauten überwiegend auf Euro. Die nicht auf den Euro lautenden
Vermögenswerte werden prinzipiell währungsgesichert.
5. Die für den Fonds erworbenen Wertpapiere sollen grundsätzlich eine durchschnittliche Zinsbindungsdauer von 3
Jahren nicht überschreiten.
6. Der Fonds legt höchstens 10% seines Netto-Fondsvermögens in andere Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder in andere Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß Artikel 4, Ziffer 2, Buchstabe e) des Verwal-
tungsreglements an.
Art. 21. Fondswährung, Ausgabe- und Rücknahmepreis von Anteilen
1. Fondswährung ist der Euro.
2. Anteile werden an jedem Handelstag ausgegeben. Ausgabepreis ist der Anteilwert gemäß Artikel 7 des Verwal-
tungsreglements zuzüglich eines Ausgabeaufschlages von bis zu 3,0% des Anteilwertes Der Ausgabeaufschlag wird zu
Gunsten der Verwaltungsgesellschaft und der Vertriebsstelle erhoben und kann nach der Größenordnung des Kaufauf-
trages gestaffelt werden. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jewei-
ligen Vertriebsländern anfallen.
3. Rücknahmepreis ist der Anteilwert.
Art. 22. Anteile
1. Die Anteile werden in Globalzertifikaten verbrieft. Ein Anspruch auf Auslieferung effektiver Stücke besteht nicht.
2. Alle Anteile haben gleiche Rechte. Gemäß Artikel 5 des Verwaltungsreglements werden für den Fonds Anteilschei-
ne der Klasse «A» und «-net- A» ausgegeben.
Art. 23. Ertragsverwendung
1. Die im Fonds vereinnahmten Zins- und Dividendenerträge sowie sonstige ordentliche Erträge abzüglich Kosten
werden nach Maßgabe der Verwaltungsgesellschaft für Anteilscheine der Klassen A und -net- A ausgeschüttet.
UNION INVESTMENT LUXEMBOURG S.A. / DZ BANK INTERNATIONAL S.A.
<i>Die Verwaltungsgesellschaft / Die Depotbank
i>Unterschriften / Unterschriften
61650
2. Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, von Zeit zu Zeit die ordentlichen Nettoerträge und/oder realisierten
Kapitalgewinne sowie alle sonstigen Erträge nicht wiederkehrender Art abzüglich realisierter Kapitalverluste («außer-
ordentliche Nettoerträge») ganz oder teilweise in Form von Gratisanteilen auszuschütten. Eventuell verbleibende
Bruchteile werden in diesem Fall bar ausbezahlt.
Art. 24. Depotbank. Depotbank ist die DZ BANK INTERNATIONAL S.A.
Art. 25. Kosten für die Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens
1. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, vom Fonds eine jährliche Verwaltungsvergütung von bis zu 1% auf das
Netto-Fondsvermögen zu erhalten, die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist. Darüber hinaus kann
die Verwaltungsgesellschaft für die Hauptverwaltungstätigkeiten, wie zum Beispiel die Fondsbuchhaltung sowie das Re-
porting, eine monatliche Vergütung in Höhe von bis zu 2.000,- Euro und eine variable Vergütung in Höhe von bis zu
0,10% p.a., die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des entsprechenden Monats
berechnet wird, erhalten. Die monatliche Vergütung ist am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar.
Darüber hinaus kann die Verwaltungsgesellschaft eine tägliche erfolgsbezogene Vergütung in Höhe von bis zu einem
Viertel des Betrages erhalten, um den die Wertentwicklung der umlaufenden Anteile die Wertentwicklung des Merrill
Lynch EMU Corporate Index 1-3 übersteigt, und zwar auch bei negativer Entwicklung von Index und Anteilwert. Der
Merrill Lynch EMU Corporate Index 1-3 gilt als Maßstab für entsprechende Rentenportefeuilles und bietet sich damit
als Benchmark für den Fonds an. Die erfolgsbezogene Vergütung wird durch den Vergleich der Entwicklung des Index
mit der Entwicklung des Anteilwertes ermittelt. Die dem Sondervermögen belasteten Vergütungen für die Verwaltungs-
gesellschaft und die Depotbank werden vor Vergleich von der Entwicklung des Index abgezogen. Entsprechend dem Er-
gebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Sondervermögen
zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftsjahres unter dem vorgenannten Referenzindex,
so wird eine im jeweiligen Geschäftsjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen
Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftsjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung
kann entnommen werden.
2. Die Depotbank erhält aus dem Fondsvermögen ein jährliches Entgelt für die Tätigkeit als Depotbank in Höhe von
bis zu 0,05%, mindestens jedoch 25.000 Euro p.a., das auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds
während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist. Sofern
der Mindestbetrag von 25.000 Euro nicht erreicht wird, gleicht die Verwaltungsgesellschaft die Differenz aus ihrem Ver-
mögen aus. Eine Belastung des Fondsvermögens erfolgt insofern nicht.
Daneben erhält die Depotbank eine Depotgebühr in Höhe von bis zu 0,0225% p.a., die auf Basis des kalendertäglichen
Wertpapierbestands des Fonds während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des
Folgemonats zahlbar ist.
Die Depotbank erhält außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu Euro 150,- je Transaktion, die nicht
über sie gehandelt wird.
Daneben werden ihr die an Broker zu zahlenden Kommissionen, Drittverwahrgebühren sowie Transaktionskosten,
die ihr in Rechnung gestellt werden, erstattet.
Art. 26. Rechnungsjahr. Das Rechnungsjahr endet jedes Jahr am 30. September.
Art. 27. Dauer des Fonds. Der Fonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
Luxemburg, den 1. Oktober 2005.
<i>Sonderreglement UniEuroKapital IIi>
Für den UniEuroKapital II ist das am 29. März 2004 im Mémorial veröffentlichte Verwaltungsreglement, das am 13.
Februar 2004 in Kraft trat, einschließlich einer ersten Änderung, die am 14. Oktober 2004 und einer zweiten Änderung,
die am 15. Juni 2005 und einer dritten Änderung, die am 28. November 2005 ebendort veröffentlicht ist und die am 1.
Oktober 2005 in Kraft tritt, integraler Bestandteil.
Ergänzend beziehungsweise abweichend gelten die Bestimmungen des nachstehenden Sonderreglements, das in der
derzeit gültigen Fassung im Mémorial vom 5. April 2004, zuzüglich einer ersten Änderung, die am 14. Oktober 2004,
einer zweiten Änderung, die am 20. Januar 2005, einer dritten Änderung, die am 15. Juni 2005 und einer vierten Ände-
rung, die am 28. November 2005 ebendort veröffentlicht ist und am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt.
Art. 19. Anlageziel. Ziel der Anlagepolitik von UniEuroKapital II (der «Fonds») ist die Erwirtschaftung einer ange-
messenen Rendite des angelegten Kapitals bei gleichzeitiger Beachtung wirtschaftlicher und politischer Risiken.
Die Performance des Fonds wird in dem jeweiligen vereinfachten Verkaufsprospekt angegeben.
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit keinen Rückschluss auf eine
zukünftige Wertentwicklung zulässt; sie kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Es kann keine Zusicherung ge-
geben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
Art. 20. Anlagepolitik
1. Das Fondsvermögen wird zu mindestens zwei Drittel in Anleihen, Wandel- und Optionsanleihen und sonstigen
festverzinslichen Wertpapieren (einschließlich Zero-Bonds) angelegt. Diese werden im Wesentlichen an Wertpapier-
börsen oder anderen geregelten Märkten eines OECD-Mitgliedstaates, die anerkannt, für das Publikum offen und deren
Funktionsweise ordnungsgemäß ist gehandelt.
UNION INVESTMENT LUXEMBOURG S.A. / DZ BANK INTERNATIONAL S.A.
<i>Die Verwaltungsgesellschaft / Die Depotbank
i>Unterschriften / Unterschriften
61651
2. Die für den Fonds erworbenen Vermögenswerte lauten ausschließlich auf den Euro. Es ist deshalb nicht vorgese-
hen, dass die Verwaltungsgesellschaft sich für den Fonds der Techniken und Instrumente zur Deckung von Währungs-
risiken bedient.
3. Die durchschnittliche Restlaufzeit der im Fonds befindlichen Vermögensanlagen soll prinzipiell die Dauer von 3 Jah-
ren nicht überschreiten.
4. Der Erwerb von Aktien und Optionsscheinen ist auf 25% des Nettofondsvermögens begrenzt.
5. Der Fonds kann auch von den in Artikel 4, Ziffer 13, Buchstabe c des Verwaltungsreglements aufgeführten Tech-
niken und Instrumenten zum Management von Kreditrisiken Gebrauch machen sowie abgeleitete Finanzinstrumente ge-
mäß Artikel 4 einsetzen.
6. Der Fonds legt höchstens 10% seines Netto-Fondsvermögens in andere Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder in andere Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß Artikel 4, Ziffer 2, Buchstabe e) des Verwal-
tungsreglements an.
Art. 21. Fondswährung, Ausgabe- und Rücknahmepreis von Anteilen
1. Fondswährung ist der Euro.
2. Anteile werden an jedem Handelstag ausgegeben. Ausgabepreis ist der Anteilwert gemäß Artikel 7 des Verwal-
tungsreglements zuzüglich eines Ausgabeaufschlages von bis zu 3,0% des Anteilwertes. Der Ausgabeaufschlag wird zu
Gunsten der Verwaltungsgesellschaft und der Vertriebsstelle erhoben und kann nach der Größenordnung des Kaufauf-
trages gestaffelt werden. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jewei-
ligen Vertriebsländern anfallen.
3. Rücknahmepreis ist der Anteilwert gemäß Artikel 7 des Verwaltungsreglements.
Art. 22. Anteile
1. Die Anteile werden in Globalzertifikaten verbrieft. Ein Anspruch auf Auslieferung effektiver Stücke besteht nicht.
2. Alle Anteile haben gleiche Rechte. Gemäß Artikel 5 des Verwaltungsreglements werden für den Fonds Anteilschei-
ne der Klasse «A» und «-net- A» ausgegeben.
Art. 23. Ertragsverwendung
1. Die im Fonds vereinnahmten Zins- und Dividendenerträge sowie sonstige ordentliche Erträge abzüglich der Kosten
werden nach Maßgabe der Verwaltungsgesellschaft ca. 6 Wochen nach dem Ende des Geschäftsjahres ausgeschüttet.
2. Die Verwaltungsgesellschaft kann neben den ordentlichen Nettoerträgen die realisierten Kapitalgewinne, die Erlöse
aus dem Verkauf von Bezugsrechten und/oder die sonstigen Erträge nicht wiederkehrender Art abzüglich realisierter
Kapitalverluste, ganz oder teilweise bar oder in Form von Gratisanteilen ausschütten.
Art. 24. Depotbank. Depotbank ist DZ BANK INTERNATIONAL S.A., Luxemburg.
Art. 25. Kosten für die Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens
1. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, vom Fonds eine jährliche Verwaltungsvergütung von bis zu 1,00% auf
das Netto-Fondsvermögen zu erhalten, die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist. Darüber hinaus kann
die Verwaltungsgesellschaft für die Hauptverwaltungstätigkeiten wie zum Beispiel die Fondsbuchhaltung sowie das Re-
porting eine monatliche Vergütung von bis zu 2.000,- Euro und eine variable Vergütung in Höhe von bis zu 0,10% p.a.,
die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des entsprechenden Monats berechnet
wird, erhalten.
2. Die Verwaltungsgesellschaft kann eine tägliche erfolgsbezogene Vergütung in Höhe von bis zu einem Viertel des
Betrages erhalten, um den die Wertentwicklung der umlaufenden Anteile die Wertentwicklung des Citigroup EMU GBI
1 bis 3 Jahre (vorheriger Name: Salomon Brothers EMU Index, 1-3 Jahre (total return)), übersteigt und zwar auch bei
negativer Entwicklung von Index und Anteilwert. Die erfolgsbezogene Vergütung wird durch den Vergleich der Entwick-
lung des Index umgerechnet in Euro mit der Entwicklung des Anteilwertes ermittelt. Die dem Sondervermögen bela-
steten Vergütungen für die Verwaltungsgesellschaft und die Depotbank werden vor Vergleich von der Entwicklung des
Index abgezogen. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Ver-
gütung im Sondervermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftsjahres unter dem
vorgenannten Referenzindex, so wird eine im jeweiligen Geschäftsjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergü-
tung entsprechend dem Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftsjahres bestehende zurückgestellte er-
folgsabhängige Vergütung kann entnommen werden.
3. Die Depotbank erhält aus dem Fondsvermögen ein jährliches Entgelt für die Tätigkeit als Depotbank in Höhe von
bis zu 0,05%, mindestens jedoch 25.000 Euro p.a., das auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds
während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist. Sofern
der Mindestbetrag von 25.000 Euro nicht erreicht wird, gleicht die Verwaltungsgesellschaft die Differenz aus ihrem Ver-
mögen aus. Eine Belastung des Fondsvermögens erfolgt insofern nicht.
Daneben erhält die Depotbank eine Depotgebühr in Höhe von bis zu 0,0225% p.a., die auf Basis des kalendertäglichen
Wertpapierbestands des Fonds während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des
Folgemonats zahlbar ist.
Die Depotbank erhält außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu Euro 150,- je Transaktion, die nicht
über sie gehandelt wird.
Daneben werden ihr die an Broker zu zahlenden Kommissionen, Drittverwahrgebühren sowie Transaktionskosten,
die ihr in Rechnung gestellt werden, erstattet.
Art. 26. Rechnungsjahr. Das Rechnungsjahr endet jedes Jahr am 31. März, erstmals am 31. März 2005.
Art. 27. Dauer des Fonds. Der Fonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
61652
Luxemburg, den 1. Oktober 2005.
<i>Sonderreglement UniEuroRenta Real Zins i>
Für den UniEuroRenta Real Zins ist das am 29. März 2004 im Mémorial veröffentlichte Verwaltungsreglement, das
am 13. Februar 2004 in Kraft trat, einschließlich einer ersten Änderung, die am 14. Oktober 2004 und einer zweiten
Änderung, die am 15. Juni 2005 und einer dritten Änderung, die am 28. November 2005 ebendort veröffentlicht ist und
die am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt, integraler Bestandteil.
Ergänzend beziehungsweise abweichend gelten die Bestimmungen des nachstehenden Sonderreglements, das in der
derzeit gültigen Fassung im Mémorial vom 17. Juni 2004, zuzüglich einer ersten Änderung, die am 14. Oktober 2004 und
einer zweiten Änderung, die am 15. Juni 2005 und einer dritten Änderung, die am 28. November 2005 ebendort veröf-
fentlicht ist und am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt.
Art. 19. Anlageziel. Ziel der Anlagepolitik von UniEuroRenta Real Zins (der «Fonds») ist die Erwirtschaftung einer
angemessenen Rendite des angelegten Kapitals bei gleichzeitiger Beachtung wirtschaftlicher und politischer Risiken. Zur
Erreichung des Anlageziels werden vorwiegend inflationsgesicherte Anleihen erworben, um eine angemessene Rendite
unter Berücksichtigung der Realzinsen zu erreichen.
Die Performance des Fonds wird in dem jeweiligen vereinfachten Verkaufsprospekt angegeben.
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit keinen Rückschluss auf eine
zukünftige Wertentwicklung zulässt; sie kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Es kann keine Zusicherung ge-
geben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
Art. 20. Anlagepolitik. Das Fondsvermögen wird zu mindestens zwei Dritteln in fest- und variabel verzinsliche
Staatsanleihen, Anleihen supranationaler Aussteller, Pfandbriefen und Unternehmensanleihen weltweiter Emittenten in-
vestiert, die auf Euro lauten und die an eine Euroland- oder Euro-Mitgliedsstaat-Inflationsrate indexiert sind.
Daneben können für den Fonds alle anderen gesetzlich zulässigen Werte erworben und abgeleitete Finanzinstrumen-
te gemäß Artikel 4 eingesetzt werden.
Der Fonds legt höchstens 10% seines Netto-Fondsvermögens in andere Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder in andere Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß Artikel 4, Ziffer 2, Buchstabe e) des Verwal-
tungsreglements an.
Art. 21. Fondswährung, Ausgabe- und Rücknahmepreis von Anteilen
1. Fondswährung ist der Euro.
2. Anteile werden an jedem Handelstag ausgegeben. Ausgabepreis ist der Anteilwert gemäß Artikel 7 des Verwal-
tungsreglements zuzüglich eines Ausgabeaufschlages von bis zu 3,0% des Anteilwertes. Der Ausgabeaufschlag wird zu
Gunsten der Verwaltungsgesellschaft und der Vertriebsstelle erhoben und kann nach der Größenordnung des Kaufauf-
trages gestaffelt werden. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jewei-
ligen Vertriebsländern anfallen.
3. Rücknahmepreis ist der Anteilwert gemäß Artikel 7 des Verwaltungsreglements.
Art. 22. Anteile
1. Die Anteile werden in Globalzertifikaten verbrieft. Ein Anspruch auf Auslieferung effektiver Stücke besteht nicht.
2. Alle Anteile haben gleiche Rechte. Gemäß Artikel 5 des Verwaltungsreglements werden für den Fonds Anteilschei-
ne der Klasse «A» und «-net- A» ausgegeben.
Art. 23. Ertragsverwendung
1. Die im Fonds vereinnahmten Zins- und Dividendenerträge sowie sonstige ordentliche Erträge abzüglich der Kosten
werden nach Maßgabe der Verwaltungsgesellschaft nach dem Ende des Geschäftsjahres ausgeschüttet.
2. Die Verwaltungsgesellschaft kann neben den ordentlichen Nettoerträgen die realisierten Kapitalgewinne, die Erlöse
aus dem Verkauf von Bezugsrechten und/oder die sonstigen Erträge nicht wiederkehrender Art abzüglich realisierter
Kapitalverluste, ganz oder teilweise bar oder in Form von Gratisanteilen ausschütten.
Art. 24. Depotbank. Depotbank ist DZ BANK INTERNATIONAL S.A..
Art. 25. Kosten für die Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens
1. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, vom Fonds eine jährliche Verwaltungsvergütung von bis zu 1,25% auf
das Netto-Fondsvermögen zu erhalten, die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist. Darüber hinaus kann
die Verwaltungsgesellschaft für die Hauptverwaltungstätigkeiten, wie zum Beispiel die Fondsbuchhaltung sowie das Re-
porting eine monatliche Vergütung von bis zu 2.000,- Euro und eine variable Vergütung in Höhe von bis zu 0,10% p.a.,
die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des entsprechenden Monats berechnet
wird und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist, erhalten.
2. Die Depotbank erhält aus dem Fondsvermögen ein jährliches Entgelt für die Tätigkeit als Depotbank in Höhe von
bis zu 0,05%, mindestens jedoch 25.000 Euro p.a., das auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds
während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist. Sofern
der Mindestbetrag von 25.000 Euro nicht erreicht wird, gleicht die Verwaltungsgesellschaft die Differenz aus ihrem Ver-
mögen aus. Eine Belastung des Fondsvermögens erfolgt insofern nicht.
UNION INVESTMENT LUXEMBOURG S.A. / DZ BANK INTERNATIONAL S.A.
<i>Die Verwaltungsgesellschaft / Die Depotbank
i>Unterschriften / Unterschriften
61653
Daneben erhält die Depotbank eine Depotgebühr in Höhe von bis zu 0,0225% p.a., die auf Basis des kalendertäglichen
Wertpapierbestands des Fonds während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des
Folgemonats zahlbar ist.
Die Depotbank erhält außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu Euro 150,- je Transaktion, die nicht
über sie gehandelt wird.
Daneben werden ihr die an Broker zu zahlenden Kommissionen, Drittverwahrgebühren sowie Transaktionskosten,
die ihr in Rechnung gestellt werden, erstattet.»
Art. 26. Rechnungsjahr. Das Rechnungsjahr endet jedes Jahr am 30. September, erstmals am 30. September 2005.
Art. 27. Dauer des Fonds. Der Fonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
Luxemburg, den 1. Oktober 2005.
<i>Sonderreglement UniEuropai>
Für den UniEuropa ist das am 29. März 2004 im Mémorial veröffentlichte Verwaltungsreglement, das am 13. Februar
2004 in Kraft trat, einschließlich einer ersten Änderung, die am 14. Oktober 2004, einer zweiten Änderung, die am 15.
Juni 2005 und einer dritten Änderung, die am 28. November 2005 ebendort veröffentlicht ist und die am 1. Oktober
2005 in Kraft tritt, integraler Bestandteil.
Ergänzend beziehungsweise abweichend gelten die Bestimmungen des nachstehenden Sonderreglements, das in der
derzeit gültigen Fassung im Mémorial vom 28. November 2005 veröffentlicht ist und am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt.
Art. 19. Anlageziel. Ziel der Anlagepolitik von UniEuropa (der «Fonds») ist es, unter Beachtung der Risikostreuung
eine Wertentwicklung zu erreichen, die zu einem Vermögenszuwachs führt.
Die Performance des Fonds wird in dem jeweiligen vereinfachten Verkaufsprospekt angegeben.
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit keinen Rückschluss auf eine
zukünftige Wertentwicklung zulässt; sie kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Es kann keine Zusicherung ge-
geben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
Art. 20. Anlagepolitik. Das Fondsvermögen wird zu mindestens zwei Dritteln angelegt in Aktien, Aktienzertifika-
ten, Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen und, sofern diese als Wertpapiere gem. Artikel 41, Abs. 1 des Lu-
xemburger OGAW-Gesetzes gelten, in Genuss- und Partizipationsscheinen von Unternehmen sowie daneben in
Indexzertifikaten und Optionsscheinen. Der überwiegende Teil der Emittenten hat ihren Sitz in Europa oder übt den
überwiegenden Anteil ihrer wirtschaftlichen Aktivität in Europa aus oder hält als Holdinggesellschaften überwiegend Be-
teiligungen an Gesellschaften mit Sitz in Europa. Die für den Fonds erworbenen Wertpapiere werden hauptsächlich an
europäischen Wertpapierbörsen oder anderen geregelten Märkten in Europa, die anerkannt, für das Publikum offen und
deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist, gehandelt.
Daneben können abgeleitete Finanzinstrumente gemäß Artikel 4 eingesetzt werden.
Der Fonds legt höchstens 10% seines Netto-Fondsvermögens in andere Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder in andere Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß Artikel 4, Ziffer 2, Buchstabe e) des Verwal-
tungsreglements an.
Art. 21. Fondswährung, Anteilklassen, Ausgabe- und Rücknahmepreis sowie Umtausch von Anteilen
1. Fondswährung ist der Euro.
2. Für den Fonds werden Anteile der Anteilklasse T gemäß Artikel 5 Ziffer 3 des Verwaltungsreglements ausgegeben.
3. Anteile werden an jedem Handelstag ausgegeben. Ausgabepreis ist der Anteilwert gemäß Artikel 7 des Verwal-
tungsreglements zuzüglich eines Ausgabeaufschlages von bis zu 5% des Anteilwertes. Der Ausgabeaufschlag wird zu Gun-
sten der Verwaltungsgesellschaft und der Vertriebsstelle erhoben und kann nach Größenordnung des Kaufauftrages
gestaffelt werden. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen
Vertriebsländern anfallen.
4. Rücknahmepreis ist der Anteilwert.
Art. 22. Anteile
1. Die Verwaltungsgesellschaft stellt Anteilzertifikate über 1 und 10 sowie über jede andere von ihr zu bestimmende
Stückelung aus.
2. Alle Anteile haben gleiche Rechte.
Art. 23. Ertragsverwendung
1. Die Verwaltungsgesellschaft beabsichtigt, den überwiegenden Teil der im Fonds vereinnahmten Zins- und Dividen-
denerträge sowie sonstige Erträge abzüglich Kosten auf Anteile der Anteilklasse A auszuschütten und auf Anteile der
Anteilklasse T zu thesaurieren.
2. Die Verwaltungsgesellschaft kann neben den ordentlichen Nettoerträgen die realisierten Kapitalgewinne, die Erlöse
aus dem Verkauf von Bezugsrechten und/oder die sonstigen Erträge nicht wiederkehrender Art abzüglich realisierter
Kapitalverluste, soweit diese außerordentlichen Netto-Erträge den Anteilen der Anteilklasse A zuzurechnen sind, ganz
oder teilweise bar oder in Form von Gratisanteilen ausschütten.
Art. 24. Depotbank. Depotbank ist die DZ BANK INTERNATIONAL S.A., Luxemburg.
UNION INVESTMENT LUXEMBOURG S.A. / DZ BANK INTERNATIONAL S.A.
<i>Die Verwaltungsgesellschaft / Die Depotbank
i>Unterschriften / Unterschriften
61654
Art. 25. Kosten für die Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens
1. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, vom Fonds eine jährliche Verwaltungsvergütung von bis zu 1,25% auf
das Netto-Fondsvermögen zu erhalten, die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist.
Darüber hinaus kann die Verwaltungsgesellschaft für die Hauptverwaltungstätigkeiten, wie zum Beispiel die Fonds-
buchhaltung sowie das Reporting, eine monatliche Vergütung in Höhe von bis zu 2.000,- Euro und eine variable Vergü-
tung in Höhe von bis zu 0,10% p.a., die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats berechnet wird, erhalten. Die monatliche Vergütung ist am ersten Bewertungstag des Folge-
monats zahlbar. Die jeweils angefallenen Kosten werden im Jahresbericht aufgeführt.
2. Die Depotbank erhält aus dem Fondsvermögen:
a) ein jährliches Entgelt für die Tätigkeit als Depotbank in Höhe von bis zu 0,24%, das auf der Basis des kalendertäg-
lichen Nettovermögens des Fonds während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag
des Folgemonats zahlbar ist, mindestens jedoch Euro 24.000,- jährlich. Sofern der Mindestbetrag von 24.000 Euro nicht
erreicht wird, gleicht die Verwaltungsgesellschaft die Differenz aus ihrem Vermögen aus. Eine Belastung des Fondsver-
mögens erfolgt insofern nicht.
b) Die Depotbank erhält außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu Euro 125,- je Wertpapiertransaktion,
die nicht über sie gehandelt wird. Daneben werden ihr die an Broker zu zahlenden Kommissionen, Drittverwahrgebüh-
ren sofern es sich nicht um Gebühren für Wertpapiere handelt, die in Deutschland endverwahrfähig sind, sowie Trans-
aktionskosten, die ihr in Rechnung gestellt werden, erstattet.
Art. 26. Rechnungsjahr. Das Rechnungsjahr endet jedes Jahr am 31. März.
Art. 27. Dauer des Fonds. Der Fonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
Luxemburg, den 1. Oktober 2005.
<i>Sonderreglement UniEuroSTOXX 50i>
Für den UniEuroSTOXX 50 ist das am 29. März 2004 im Mémorial veröffentlichte Verwaltungsreglement, das am 13.
Februar 2004 in Kraft trat, einschließlich einer ersten Änderung, die am 14. Oktober 2004, einer zweiten Änderung, die
am 15. Juni 2005 und einer dritten Änderung, die am 28. November 2005 ebendort veröffentlicht ist und die am 1. Ok-
tober 2005 in Kraft tritt, integraler Bestandteil.
Ergänzend beziehungsweise abweichend gelten die Bestimmungen des nachstehenden Sonderreglements, das in der
derzeit gültigen Fassung im Mémorial vom 28. November 2005 veröffentlicht ist und am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt.
Art. 19. Anlageziel. Ziel der Anlagepolitik von UniEuroSTOXX 50 (der «Fonds») ist es, unter Beachtung der Risi-
kostreuung eine Wertentwicklung zu erreichen, die zu einem Vermögenszuwachs führt.
Die Performance des Fonds wird in dem jeweiligen vereinfachten Verkaufsprospekt angegeben.
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit keinen Rückschluss auf eine
zukünftige Wertentwicklung zulässt; sie kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Es kann keine Zusicherung ge-
geben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
Art. 20. Anlagepolitik. Das Fondsvermögen wird grundsätzlich in den 50 Einzelwerten des Aktienindex Dow Jones
EURO STOXX 50
©
angelegt, wobei jedoch bei den Einzelwerten von der Gewichtung des Index abgewichen werden
kann.
Daneben können abgeleitete Finanzinstrumente gemäß Artikel 4 eingesetzt werden.
Der Fonds legt höchstens 10% seines Netto-Fondsvermögens in andere Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder in andere Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß Artikel 4, Ziffer 2, Buchstabe e) des Verwal-
tungsreglements an.
Art. 21. Fondswährung, Ausgabe- und Rücknahmepreis von Anteilen
1. Fondswährung ist der Euro.
2. Anteile werden an jedem Handelstag ausgegeben. Ausgabepreis ist der Anteilwert gemäß Artikel 7 des Verwal-
tungsreglements zuzüglich eines Ausgabeaufschlages von bis zu 5,0% des Anteilwertes. Anteile der Klasse-net- A werden
ohne Ausgabekostenaufschlag angeboten. Der Ausgabeaufschlag wird zu Gunsten der Verwaltungsgesellschaft und der
Vertriebsstelle erhoben und kann nach der Größenordnung des Kaufauftrages gestaffelt werden. Der Ausgabepreis kann
sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.
3. Rücknahmepreis ist der Anteilwert.
Art. 22. Anteile
1. Die Anteile werden in Globalzertifikaten verbrieft. Ein Anspruch auf Auslieferung effektiver Stücke besteht nicht.
2. Alle Anteile haben gleiche Rechte. Gemäß Artikel 5 des Verwaltungsreglements werden für den Fonds Anteilschei-
ne der Klasse «A» «-net- A» und «C» ausgegeben.
Art. 23. Ertragsverwendung
1. Die im Fonds vereinnahmten Zins- und Dividendenerträge sowie sonstige ordentliche Erträge abzüglich der Kosten
werden nach Maßgabe der Verwaltungsgesellschaft für Anteilscheine der Klassen «A» und «-net-A» ausgeschüttet. An-
teilscheine der Klasse «C» thesaurieren die Erträge.
UNION INVESTMENT LUXEMBOURG S.A. / DZ BANK INTERNATIONAL S.A.
<i>Die Verwaltungsgesellschaft / Die Depotbank
i>Unterschriften / Unterschriften
61655
2. Die Verwaltungsgesellschaft kann neben den ordentlichen Nettoerträgen die realisierten Kapitalgewinne, die Erlöse
aus dem Verkauf von Bezugsrechten und/oder die sonstigen Erträge nicht wiederkehrender Art abzüglich realisierter
Kapitalverluste, ganz oder teilweise bar oder in Form von Gratisanteilen ausschütten.
Art. 24. Depotbank. Depotbank ist die WGZ-BANK LUXEMBOURG S.A., Luxembourg.
Art. 25. Kosten für die Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens
1. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, vom Fonds eine jährliche Verwaltungsvergütung von bis zu 1,5% auf das
Netto-Fondsvermögen zu erhalten, die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist.
Darüber hinaus kann die Verwaltungsgesellschaft für die Hauptverwaltungstätigkeiten, wie zum Beispiel die Fonds-
buchhaltung sowie das Reporting, eine monatliche Vergütung in Höhe von bis zu 2.000,- Euro und eine variable Vergü-
tung in Höhe von bis zu 0,10% p.a., die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats berechnet wird, erhalten. Die monatliche Vergütung ist am ersten Bewertungstag des Folge-
monats zahlbar. Die jeweils angefallenen Kosten werden im Jahresbericht aufgeführt.
2. Die Depotbank erhält aus dem Fondsvermögen ein jährliches Entgelt für die Tätigkeit als Depotbank in Höhe von
bis zu 0,05%, mindestens jedoch 25.000 Euro p.a., das auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds
während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist. Sofern
der Mindestbetrag von 25.000 Euro nicht erreicht wird, gleicht die Verwaltungsgesellschaft die Differenz aus ihrem Ver-
mögen aus. Eine Belastung des Fondsvermögens erfolgt insofern nicht.
Daneben erhält die Depotbank eine Depotgebühr in Höhe von bis zu 0,0225% p.a., die auf Basis des kalendertäglichen
Wertpapierbestands des Fonds während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des
Folgemonats zahlbar ist.
Die Depotbank erhält außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu Euro 150,- je Transaktion, die nicht
über sie gehandelt wird.
Daneben werden ihr die an Broker zu zahlenden Kommissionen, Drittverwahrgebühren sowie Transaktionskosten,
die ihr in Rechnung gestellt werden, erstattet.
Art. 26. Rechnungsjahr. Das Rechnungsjahr endet jedes Jahr am 30. September, erstmals am 30. September 1999.
Art. 27. Dauer des Fonds. Der Fonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
Luxemburg, den 1. Oktober 2005.
<i>Sonderreglement UniGlobalTitans 50i>
Für den UniGlobalTitans 50 ist das am 29. März 2004 im Mémorial veröffentlichte Verwaltungsreglement, das am 13.
Februar 2004 in Kraft trat, einschließlich einer ersten Änderung, die am 14. Oktober 2004, einer zweiten Änderung, die
am 15. Juni 2005 und einer dritten Änderung, die am 28. November 2005 ebendort veröffentlicht ist und die am 1. Ok-
tober 2005 in Kraft tritt, integraler Bestandteil.
Ergänzend beziehungsweise abweichend gelten die Bestimmungen des nachstehenden Sonderreglements, das in der
derzeit gültigen Fassung im Mémorial vom 28. November 2005 veröffentlicht ist und am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt.
Art. 19. Anlageziel. Ziel der Anlagepolitik von UniGlobalTitans 50 (der «Fonds») ist es, unter Beachtung der Risi-
kostreuung eine Wertentwicklung zu erreichen, die zu einem Vermögenszuwachs führt.
Die Performance des Fonds wird in dem jeweiligen vereinfachten Verkaufsprospekt angegeben.
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit keinen Rückschluss auf eine
zukünftige Wertentwicklung zulässt; sie kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Es kann keine Zusicherung ge-
geben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
Art. 20. Anlagepolitik. Das Fondsvermögen wird grundsätzlich in den 50 Einzelwerten des Aktienindex Dow Jones
GLOBAL TITANS 50
©
angelegt, wobei jedoch bei den Einzelwerten von der Gewichtung des Index abgewichen werden
kann und einzelne, im Index vertretene Titel, nicht berücksichtigt werden müssen. Eventuellen Änderungen bei der Zu-
sammensetzung des Index wird die Verwaltungsgesellschaft innerhalb einer angemessenen Frist Rechnung tragen.
Die für den Fonds erworbenen Vermögenswerte lauten auf Währungen weltweit. Eine Währungssicherung ist im
Rahmen von Artikel 4, Ziffer 14 zulässig.
Daneben können abgeleitete Finanzinstrumente gemäß Artikel 4 eingesetzt werden.
Der Fonds legt höchstens 10% seines Netto-Fondsvermögens in andere Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder in andere Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß Artikel 4, Ziffer 2, Buchstabe e) des Verwal-
tungsreglements an.
Art. 21. Fondswährung, Ausgabe- und Rücknahmepreis von Anteilen
1. Fondswährung ist der Euro.
2. Anteile werden an jedem Handelstag ausgegeben. Ausgabepreis ist der Anteilwert gemäß Artikel 7 des Verwal-
tungsreglements zuzüglich eines Ausgabeaufschlages von bis zu 5,0% des Anteilwertes auf Anteile, die der Klasse A zu-
zurechnen sind. Anteile der Klasse -net- A werden ohne Ausgabekostenaufschlag angeboten. Der Ausgabeaufschlag wird
zu Gunsten der Verwaltungsgesellschaft und der Vertriebsstelle erhoben und kann nach der Größenordnung des Kauf-
auftrages gestaffelt werden. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den
jeweiligen Vertriebsländern anfallen.
UNION INVESTMENT LUXEMBOURG S.A. / WGZ-BANK INTERNATIONAL S.A.
<i>Die Verwaltungsgesellschaft / Die Depotbank
i>Unterschriften / Unterschriften
61656
3. Rücknahmepreis ist der Anteilwert.
Art. 22. Anteile
1. Die Anteile werden in Globalzertifikaten verbrieft. Ein Anspruch auf Auslieferung effektiver Stücke besteht nicht.
2. Alle Anteile haben gleiche Rechte. Gemäß Artikel 5 des Verwaltungsreglements werden für den Fonds Anteilschei-
ne der Klasse A und der Anteilscheinklasse -net- A ausgegeben.
Art. 23. Ertragsverwendung
1. Die im Fonds vereinnahmten Zins- und Dividendenerträge sowie sonstige ordentliche Erträge abzüglich der Kosten
werden nach Maßgabe der Verwaltungsgesellschaft ausgeschüttet.
2. Die Verwaltungsgesellschaft kann neben den ordentlichen Nettoerträgen die realisierten Kapitalgewinne, die Erlöse
aus dem Verkauf von Bezugsrechten und/oder die sonstigen Erträge nicht wiederkehrender Art abzüglich realisierter
Kapitalverluste, ganz oder teilweise bar oder in Form von Gratisanteilen ausschütten.
Art. 24. Depotbank. Depotbank ist die DZ BANK INTERNATIONAL S.A., Luxembourg.
Art. 25. Kosten für die Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens
1. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, vom Fonds eine jährliche Verwaltungsvergütung von bis zu 1,5% auf das
Netto-Fondsvermögen zu erhalten, die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist.
Darüber hinaus kann die Verwaltungsgesellschaft für die Hauptverwaltungstätigkeiten, wie zum Beispiel die Fonds-
buchhaltung sowie das Reporting, eine monatliche Vergütung in Höhe von bis zu 2.000,- Euro und eine variable Vergü-
tung in Höhe von bis zu 0,10% p.a., die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats berechnet wird, erhalten. Die monatliche Vergütung ist am ersten Bewertungstag des Folge-
monats zahlbar. Die jeweils angefallenen Kosten werden im Jahresbericht aufgeführt.
2. Die Depotbank erhält aus dem Fondsvermögen ein jährliches Entgelt für die Tätigkeit als Depotbank in Höhe von
bis zu 0,05%, mindestens jedoch 25.000 Euro p.a., das auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds
während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist. Sofern
der Mindestbetrag von 25.000 Euro nicht erreicht wird, gleicht die Verwaltungsgesellschaft die Differenz aus ihrem Ver-
mögen aus. Eine Belastung des Fondsvermögens erfolgt insofern nicht.
Daneben erhält die Depotbank eine Depotgebühr in Höhe von bis zu 0,0225% p.a., die auf Basis des kalendertäglichen
Wertpapierbestands des Fonds während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des
Folgemonats zahlbar ist.
Die Depotbank erhält außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu Euro 150,- je Transaktion, die nicht
über sie gehandelt wird.
Daneben werden ihr die an Broker zu zahlenden Kommissionen, Drittverwahrgebühren sowie Transaktionskosten,
die ihr in Rechnung gestellt werden, erstattet.
Art. 26. Rechnungsjahr. Das Rechnungsjahr endet jedes Jahr am 30. September, erstmals am 30. September 2000.
Artikel 27 Dauer des Fonds Der Fonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
Luxemburg, den 1. Oktober 2005.
<i>Sonderreglement UniDynamicFonds: Europa i>
Für den UniDynamicFonds: Europa ist das am 29. März 2004 im Mémorial veröffentlichte Verwaltungsreglement, das
am 13. Februar 2004 in Kraft trat, einschließlich einer ersten Änderung, die am 14. Oktober 2004, einer zweiten Ände-
rung, die am 15. Juni 2005 und einer dritten Änderung, die am 28. November 2005 ebendort veröffentlicht ist und die
am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt, integraler Bestandteil.
Ergänzend beziehungsweise abweichend gelten die Bestimmungen des nachstehenden Sonderreglements, das in der
derzeit gültigen Fassung im Mémorial vom 28. November 2005 veröffentlicht ist und am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt.
Seit dem 1. April 1999 werden auch Anteilscheine ohne Ausgabekostenaufschlag ausgeben (Klasse -net- A). Anteil-
scheine, die bis zu diesem Zeitpunkt ausgegeben wurden, werden der Anteilklasse A zugerechnet.
Art. 19. Anlageziel. Ziel der Anlagepolitik von UniDynamicFonds: Europa (der «Fonds») ist es, unter Beachtung
der Risikostreuung eine Wertentwicklung zu erreichen, die zu einem Vermögenszuwachs führt.
Die Performance des Fonds wird in dem jeweiligen vereinfachten Verkaufsprospekt angegeben.
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit keinen Rückschluss auf eine
zukünftige Wertentwicklung zulässt; sie kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Es kann keine Zusicherung ge-
geben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
Art. 20. Anlagepolitik. Das Fondsvermögen wird vorwiegend angelegt in Aktien, Aktienzertifikaten, Wandel-
schuldverschreibungen, Optionsanleihen und, sofern diese als Wertpapiere gem. Art. 41, Abs. 1 des Luxemburger
OGAW-Gesetzes gelten, in Genuss- und Partizipationsscheinen von Unternehmen sowie daneben in Indexzertifikaten
und Optionsscheinen. Die jeweiligen Emittenten haben ihren Sitz in Europa oder üben erhebliche wirtschaftliche Tätig-
keiten in Europa aus.
Bevorzugt werden dabei solche Werte, die zu ihrem Anschaffungszeitpunkt nach Einschätzung der Verwaltungsge-
sellschaft - gemessen an ihrem Gewinnpotenzial und ihren Zukunftsaussichten - für aussichtsreich gehalten werden
(Wachstumswerte).
UNION INVESTMENT LUXEMBOURG S.A. / DZ BANK INTERNATIONAL S.A.
<i>Die Verwaltungsgesellschaft / Die Depotbank
i>Unterschriften / Unterschriften
61657
Daneben können abgeleitete Finanzinstrumente gemäß Artikel 4 eingesetzt werden.
Der Fonds legt höchstens 10% seines Netto-Fondsvermögens in andere Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder in andere Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß Artikel 4, Ziffer 2, Buchstabe e) des Verwal-
tungsreglements an.
Art. 21. Fondswährung, Ausgabe- und Rücknahmepreis von Anteilen
1. Fondswährung ist der Euro.
2. Anteile werden an jedem Handelstag ausgegeben. Ausgabepreis ist der Anteilwert gemäß Artikel 7 des Verwal-
tungsreglements zuzüglich eines Ausgabeaufschlages von bis zu 5% des Anteilwertes auf Anteile, die der Klasse A zuzu-
rechnen sind. Anteile der Klasse -net- A werden ohne Ausgabekostenaufschlag angeboten. Der Ausgabeaufschlag wird
zu Gunsten der Verwaltungsgesellschaft und der Vertriebsstelle erhoben und kann nach Größenordnung des Kaufauf-
trages gestaffelt werden. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jewei-
ligen Vertriebsländern anfallen.
3. Rücknahmepreis ist der Anteilwert.
Art. 22. Anteile
1. Die Anteile werden in Globalzertifikaten verbrieft. Ein Anspruch auf Auslieferung effektiver Stücke besteht nicht.
2. Es werden Anteile der Klassen «A» und «-net- A» ausgegeben. Alle Anteile haben gleiche Rechte.
Art. 23. Ertragsverwendung
1. Die im Fonds vereinnahmten Zins- und Dividendenerträge sowie sonstige ordentliche Erträge abzüglich Kosten
werden nach Maßgabe der Verwaltungsgesellschaft für Anteilscheine der Klassen «A» und «-net- A» ausgeschüttet.
2. Die Verwaltungsgesellschaft kann neben den ordentlichen Nettoerträgen die realisierten Kapitalgewinne, die Erlöse
aus dem Verkauf von Bezugsrechten und/oder die sonstigen Erträge nicht wiederkehrender Art abzüglich realisierter
Kapitalverluste, ganz oder teilweise bar oder in Form von Gratisanteilen ausschütten.
Art. 24. Depotbank. Depotbank ist die DZ BANK INTERNATIONAL S.A., Luxemburg.
Art. 25. Kosten für die Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens
1. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, vom Fonds eine jährliche Verwaltungsvergütung von bis zu 2,0% auf das
Netto-Fondsvermögen zu erhalten, die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist.
Darüber hinaus kann die Verwaltungsgesellschaft für die Hauptverwaltungstätigkeiten, wie zum Beispiel die Fonds-
buchhaltung sowie das Reporting, eine monatliche Vergütung in Höhe von bis zu 2.000,- Euro und eine variable Vergü-
tung in Höhe von bis zu 0,10% p.a., die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats berechnet wird, erhalten. Die monatliche Vergütung ist am ersten Bewertungstag des Folge-
monats zahlbar. Die jeweils angefallenen Kosten werden im Jahresbericht aufgeführt.
2. Die Depotbank erhält aus dem Fondsvermögen ein jährliches Entgelt für die Tätigkeit als Depotbank in Höhe von
bis zu 0,05%, mindestens jedoch 25.000 Euro p.a., das auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds
während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist. Sofern
der Mindestbetrag von 25.000 Euro nicht erreicht wird, gleicht die Verwaltungsgesellschaft die Differenz aus ihrem Ver-
mögen aus. Eine Belastung des Fondsvermögens erfolgt insofern nicht.
Daneben erhält die Depotbank eine Depotgebühr in Höhe von bis zu 0,0225% p.a., die auf Basis des kalendertäglichen
Wertpapierbestands des Fonds während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des
Folgemonats zahlbar ist.
Die Depotbank erhält außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu Euro 150,- je Transaktion, die nicht
über sie gehandelt wird.
Daneben werden ihr die an Broker zu zahlenden Kommissionen, Drittverwahrgebühren sowie Transaktionskosten,
die ihr in Rechnung gestellt werden, erstattet.
Art. 26. Rechnungsjahr. Das Rechnungsjahr endet jedes Jahr am 30. September, erstmals am 30. September 1998.
Art. 27. Dauer des Fonds. Der Fonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
Luxemburg, den 1. Oktober 2005.
<i>Sonderreglement UniDynamicFonds: Globali>
Für den UniDynamicFonds: Global ist das am 29. März 2004 im Mémorial veröffentlichte Verwaltungsreglement, das
am 13. Februar 2004 in Kraft trat, einschließlich einer ersten Änderung, die am 14. Oktober 2004, einer zweiten Ände-
rung, die am 15. Juni 2005 und einer dritten Änderung, die am 28. November 2005 ebendort veröffentlicht ist und die
am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt, integraler Bestandteil.
Ergänzend beziehungsweise abweichend gelten die Bestimmungen des nachstehenden Sonderreglements, das in der
derzeit gültigen Fassung im Mémorial vom 28. November 2005 veröffentlicht ist und am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt.
Seit dem 1. April 1999 werden auch Anteilscheine ohne Ausgabekostenaufschlag ausgegeben (Klasse -net- A). Anteil-
scheine, die bis zu diesem Zeitpunkt ausgegeben wurden, werden der Anteilklasse A zugerechnet.
Art. 19. Anlageziel. Ziel der Anlagepolitik von UniDynamicFonds: Global (der «Fonds») ist es, unter Beachtung
der Risikostreuung eine Wertentwicklung zu erreichen, die zu einem Wertzuwachs führt.
Die Performance des Fonds wird in dem jeweiligen vereinfachten Verkaufsprospekt angegeben.
UNION INVESTMENT LUXEMBOURG S.A. / DZ BANK INTERNATIONAL S.A.
<i>Die Verwaltungsgesellschaft / Die Depotbank
i>Unterschriften / Unterschriften
61658
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit keinen Rückschluss auf eine
zukünftige Wertentwicklung zulässt; sie kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Es kann keine Zusicherung ge-
geben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
Art. 20. Anlagepolitik. Das Fondsvermögen wird zu mindestens zwei Dritteln weltweit angelegt in Aktien, Akti-
enzertifikaten, Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen und, sofern diese als Wertpapiere gem. Artikel 41, Abs.
1 des Luxemburger OGAW-Gesetzes gelten, in Genuss- und Partizipationsscheinen von Unternehmen.
Bevorzugt werden dabei solche Werte, die zu ihrem Anschaffungszeitpunkt nach Einschätzung der Verwaltungsge-
sellschaft - gemessen an ihrem Gewinnpotenzial und ihren Zukunftsaussichten - für aussichtsreich gehalten werden
(Wachstumswerte).
Daneben können abgeleitete Finanzinstrumente gemäß Artikel 4 eingesetzt werden.
Der Fonds legt höchstens 10% seines Netto-Fondsvermögens in andere Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder in andere Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß Artikel 4, Ziffer 2, Buchstabe e) des Verwal-
tungsreglements an.
Art. 21. Fondswährung, Ausgabe- und Rücknahmepreis von Anteilen.
1. Fondswährung ist der Euro.
2. Anteile werden an jedem Handelstag ausgegeben. Ausgabepreis ist der Anteilwert gemäß Artikel 7 des Verwal-
tungsreglements zuzüglich eines Ausgabeaufschlages von bis zu 5% des Anteilwertes. Anteile der Klasse -net- A werden
ohne Ausgabekostenaufschlag angeboten. Der Ausgabeaufschlag wird zu Gunsten der Verwaltungsgesellschaft und der
Vertriebsstelle erhoben und kann nach Größenordnung des Kaufauftrages gestaffelt werden. Der Ausgabepreis kann
sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.
3. Rücknahmepreis ist der Anteilwert.
Art. 22. Anteile
1. Die Anteile werden in Globalzertifikaten verbrieft. Ein Anspruch auf Auslieferung effektiver Stücke besteht nicht.
2. Es werden Anteile der Klassen «A» ««-net- A» und «C» ausgegeben. Alle Anteile haben gleiche Rechte.
Art. 23. Ertragsverwendung.
1. Die im Fonds vereinnahmten Zins- und Dividendenerträge sowie sonstige ordentliche Erträge abzüglich der Kosten
werden nach Maßgabe der Verwaltungsgesellschaft für Anteilscheine der Klassen «A» und «-net- A» ausgeschüttet. An-
teilscheine der Klasse «C» thesaurieren die Erträge.
2. Die Verwaltungsgesellschaft kann neben den ordentlichen Nettoerträgen die realisierten Kapitalgewinne, die Erlöse
aus dem Verkauf von Bezugsrechten und/oder die sonstigen Erträge nicht wiederkehrender Art abzüglich realisierter
Kapitalverluste, ganz oder teilweise bar oder in Form von Gratisanteilen ausschütten.
Art. 24. Depotbank. Depotbank ist die DZ BANK INTERNATIONAL S.A., Luxembourg.
Art. 25. Kosten für die Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens
1. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, vom Fonds eine jährliche Verwaltungsvergütung von bis zu 2,0% auf das
Netto-Fondsvermögen zu erhalten, die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist.
Darüber hinaus kann die Verwaltungsgesellschaft für die Hauptverwaltungstätigkeiten, wie zum Beispiel die Fonds-
buchhaltung sowie das Reporting, eine monatliche Vergütung in Höhe von bis zu 2.000,- Euro und eine variable Vergü-
tung in Höhe von bis zu 0,10% p.a., die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats berechnet wird, erhalten. Die monatliche Vergütung ist am ersten Bewertungstag des Folge-
monats zahlbar. Die jeweils angefallenen Kosten werden im Jahresbericht aufgeführt.
2. Die Depotbank erhält aus dem Fondsvermögen ein jährliches Entgelt für die Tätigkeit als Depotbank in Höhe von
bis zu 0,05%, mindestens jedoch 25.000 Euro p.a., das auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds
während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist. Sofern
der Mindestbetrag von 25.000 Euro nicht erreicht wird, gleicht die Verwaltungsgesellschaft die Differenz aus ihrem Ver-
mögen aus. Eine Belastung des Fondsvermögens erfolgt insofern nicht.
Daneben erhält die Depotbank eine Depotgebühr in Höhe von bis zu 0,0225% p.a., die auf Basis des kalendertäglichen
Wertpapierbestands des Fonds während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des
Folgemonats zahlbar ist.
Die Depotbank erhält außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu Euro 150,-- je Transaktion, die nicht
über sie gehandelt wird.
Daneben werden ihr die an Broker zu zahlenden Kommissionen, Drittverwahrgebühren sowie Transaktionskosten,
die ihr in Rechnung gestellt werden, erstattet.
Art. 26. Rechnungsjahr. Das Rechnungsjahr endet jedes Jahr am 30. September, erstmals am 30. September 1999.
Art. 27. Dauer des Fonds. Der Fonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
Luxemburg, den 1. Oktober 2005.
<i>Sonderreglement UniDynamicFonds: Nordamerikai>
Für den UniDynamicFonds: Nordamerika ist das am 29. März 2004 im Mémorial veröffentlichte Verwaltungsregle-
ment, das am 13. Februar 2004 in Kraft trat, einschließlich einer ersten Änderung, die am 14. Oktober 2004, einer zwei-
UNION INVESTMENT LUXEMBOURG S.A. / DZ BANK INTERNATIONAL S.A.
<i>Die Verwaltungsgesellschaft / Die Depotbank
i>Unterschriften / Unterschriften
61659
ten Änderung, die am 15. Juni 2005 und einer dritten Änderung, die am 28. November 2005 ebendort veröffentlicht ist
und die am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt, integraler Bestandteil.
Ergänzend beziehungsweise abweichend gelten die Bestimmungen des nachstehenden Sonderreglements, das in der
derzeit gültigen Fassung im Mémorial vom 28. November 2005 veröffentlicht ist und am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt.
Art. 19. Anlageziel. Ziel der Anlagepolitik von UniDynamicFonds: Nordamerika (der «Fonds») ist es, unter Beach-
tung der Risikostreuung eine Wertentwicklung zu erreichen, die zu einem Wertzuwachs führt.
Die Performance des Fonds wird in dem jeweiligen vereinfachten Verkaufsprospekt angegeben.
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit keinen Rückschluss auf eine
zukünftige Wertentwicklung zulässt; sie kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Es kann keine Zusicherung ge-
geben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
Art. 20. Anlagepolitik. Das Fondsvermögen wird vorwiegend angelegt in Aktien, Aktienzertifikaten, Wandel-
schuldverschreibungen, Optionsanleihen und, sofern diese als Wertpapiere gem. Art. 41, Abs. 1 des Luxemburger
OGAW-Gesetzes gelten, in Genuss- und Partizipationsscheinen von Unternehmen sowie daneben in Indexzertifikaten
und Optionsscheinen. Die jeweiligen Emittenten haben ihren Sitz in den USA oder in Kanada oder üben erhebliche Tä-
tigkeiten in diesen Ländern aus.
Bevorzugt werden dabei solche Werte, die zu ihrem Anschaffungszeitpunkt nach Einschätzung der Verwaltungsge-
sellschaft - gemessen an ihrem Gewinnpotenzial und ihren Zukunftsaussichten - für aussichtsreich gehalten werden
(Wachstumswerte).
Daneben können abgeleitete Finanzinstrumente gemäß Artikel 4 eingesetzt werden.
Der Fonds legt höchstens 10% seines Netto-Fondsvermögens in andere Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder in andere Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß Artikel 4, Ziffer 2, Buchstabe e) des Verwal-
tungsreglements an.
Art. 21. Fondswährung, Ausgabe- und Rücknahmepreis von Anteilen
1. Fondswährung ist der Euro.
2. Anteile werden an jedem Handelstag ausgegeben. Ausgabepreis ist der Anteilwert gemäß Artikel 7 des Verwal-
tungsreglements zuzüglich eines Ausgabeaufschlages von bis zu 5% des Anteilwertes. Anteile der Klasse -net- A werden
ohne Ausgabekostenaufschlag angeboten. Der Ausgabeaufschlag wird zu Gunsten der Verwaltungsgesellschaft und der
Vertriebsstelle erhoben und kann nach Größenordnung des Kaufauftrages gestaffelt werden. Der Ausgabepreis kann
sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.
3. Rücknahmepreis ist der Anteilwert.
Art. 22. Anteile
1. Die Anteile werden in Globalzertifikaten verbrieft. Ein Anspruch auf Auslieferung effektiver Stücke besteht nicht.
2. Es werden Anteile der Klassen «A» und «-net- A» ausgegeben. Alle Anteile haben gleiche Rechte.
Art. 23. Ertragsverwendung
1. Die im Fonds vereinnahmten Zins- und Dividendenerträge sowie sonstige ordentliche Erträge abzüglich Kosten
werden nach Maßgabe der Verwaltungsgesellschaft für Anteilscheine der Klassen «A» und «-net- A» ausgeschüttet.
2. Die Verwaltungsgesellschaft kann neben den ordentlichen Nettoerträgen die realisierten Kapitalgewinne, die Erlöse
aus dem Verkauf von Bezugsrechten und/oder die sonstigen Erträge nicht wiederkehrender Art abzüglich realisierter
Kapitalverluste, ganz oder teilweise bar oder in Form von Gratisanteilen ausschütten.
Art. 24. Depotbank. Depotbank ist die DZ BANK INTERNATIONAL S.A., Luxembourg.
Art. 25. Kosten für die Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens
1. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, vom Fonds eine jährliche Verwaltungsvergütung von bis zu 2,0% auf das
Netto-Fondsvermögen zu erhalten, die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist
Darüber hinaus kann die Verwaltungsgesellschaft für die Hauptverwaltungstätigkeiten, wie zum Beispiel die Fonds-
buchhaltung sowie das Reporting, eine monatliche Vergütung in Höhe von bis zu 2.000,- Euro und eine variable Vergü-
tung in Höhe von bis zu 0,10% p.a., die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats berechnet wird, erhalten. Die monatliche Vergütung ist am ersten Bewertungstag des Folge-
monats zahlbar. Die jeweils angefallenen Kosten werden im Jahresbericht aufgeführt.
2. Die Depotbank erhält aus dem Fondsvermögen ein jährliches Entgelt für die Tätigkeit als Depotbank in Höhe von
bis zu 0,05%, mindestens jedoch 25.000 Euro p.a., das auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds
während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist. Sofern
der Mindestbetrag von 25.000 Euro nicht erreicht wird, gleicht die Verwaltungsgesellschaft die Differenz aus ihrem Ver-
mögen aus. Eine Belastung des Fondsvermögens erfolgt insofern nicht.
Daneben erhält die Depotbank eine Depotgebühr in Höhe von bis zu 0,0225% p.a., die auf Basis des kalendertäglichen
Wertpapierbestands des Fonds während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des
Folgemonats zahlbar ist.
Die Depotbank erhält außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu Euro 150,- je Transaktion, die nicht
über sie gehandelt wird.
Daneben werden ihr die an Broker zu zahlenden Kommissionen, Drittverwahrgebühren sowie Transaktionskosten,
die ihr in Rechnung gestellt werden, erstattet.
Art. 26. Rechnungsjahr. Das Rechnungsjahr endet jedes Jahr am 30. September, erstmals am 30. September 2001.
Art. 27. Dauer des Fonds. Der Fonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
61660
Luxemburg, den 1. Oktober 2005.
<i>Sonderreglement UniAsiaPacific i>
Für den UniAsiaPacific ist das am 29. März 2004 im Mémorial veröffentlichte Verwaltungsreglement, das am 13. Fe-
bruar 2004 in Kraft trat, einschließlich einer ersten Änderung, die am 14. Oktober 2004, einer zweiten Änderung, die
am 15. Juni 2005 und einer dritten Änderung, die am 28. November 2005 ebendort veröffentlicht ist und die am 1. Ok-
tober 2005 in Kraft tritt, integraler Bestandteil.
Ergänzend beziehungsweise abweichend gelten die Bestimmungen des nachstehenden Sonderreglements, das in der
derzeit gültigen Fassung im Mémorial vom 28. November 2005 veröffentlicht ist und am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt.
Art. 19. Anlageziel. Ziel der Anlagepolitik von UniAsiaPacific (der «Fonds») ist es, unter Beachtung der Risi-
kostreuung eine Wertentwicklung zu erreichen, die zu einem Vermögenszuwachs führt.
Die Performance des Fonds wird in dem jeweiligen vereinfachten Verkaufsprospekt angegeben.
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit keinen Rückschluss auf eine
zukünftige Wertentwicklung zulässt; sie kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Es kann keine Zusicherung ge-
geben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
Art. 20. Anlagepolitik. Das Fondsvermögen wird vorwiegend angelegt in Aktien, Aktienzertifikaten, Wandel-
schuldverschreibungen, Optionsanleihen und, sofern diese als Wertpapiere gem. Artikel 41, Abs. 1 des Luxemburger
OGAW-Gesetzes gelten, in Genuss- und Partizipationsscheinen von Unternehmen sowie daneben in Indexzertifikaten
und Optionsscheinen. Die jeweiligen Emittenten haben ihren Sitz in Asien, Australien oder Neuseeland oder üben er-
hebliche wirtschaftliche Tätigkeiten in diesem Wirtschaftsraum aus.
Bevorzugt werden dabei solche Werte, die zu ihrem Anschaffungszeitpunkt nach Einschätzung der Verwaltungsge-
sellschaft - gemessen an ihrem Gewinnpotenzial und ihren Zukunftsaussichten - für aussichtsreich gehalten werden
(Wachstumswerte).
Daneben können abgeleitete Finanzinstrumente gemäß Artikel 4 eingesetzt werden.
Der Fonds legt höchstens 10% seines Netto-Fondsvermögens in andere Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder in andere Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß Artikel 4, Ziffer 2, Buchstabe e) des Verwal-
tungsreglements an.
Art. 21. Fondswährung, Ausgabe- und Rücknahmepreis von Anteilen
1. Fondswährung ist der Euro.
2. Anteile werden an jedem Handelstag aufgrund von Anträgen, die der Verwaltungsgesellschaft einen Bankarbeitstag
vor einem Handelstag vorliegen, ausgegeben und zurückgenommen. Ausgabepreis ist der Anteilwert gemäß Artikel 7
des Verwaltungsreglements zuzüglich eines Ausgabeaufschlages von bis zu 5% des Anteilwertes. Anteile der Klasse -net-
A werden ohne Ausgabekostenaufschlag angeboten. Der Ausgabeaufschlag wird zu Gunsten der Verwaltungsgesellschaft
und der Vertriebsstelle erhoben und kann nach Größenordnung des Kaufauftrages gestaffelt werden. Der Ausgabepreis
kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.
3. Rücknahmepreis ist der Anteilwert.
Art. 22. Anteile
1. Die Anteile werden in Globalzertifikaten verbrieft. Ein Anspruch auf Auslieferung effektiver Stücke besteht nicht.
2. Es werden Anteile der Klassen «A» und «-net- A» ausgegeben. Alle Anteile haben gleiche Rechte.
Art. 23. Ertragsverwendung
1. Die im Fonds vereinnahmten Zins- und Dividendenerträge sowie sonstige ordentliche Erträge abzüglich Kosten
werden nach Maßgabe der Verwaltungsgesellschaft für Anteilscheine der Klassen «A» und «-net- A» ausgeschüttet.
2. Die Verwaltungsgesellschaft kann neben den ordentlichen Nettoerträgen die realisierten Kapitalgewinne, die Erlöse
aus dem Verkauf von Bezugsrechten und/oder die sonstigen Erträge nicht wiederkehrender Art abzüglich realisierter
Kapitalverluste, ganz oder teilweise bar oder in Form von Gratisanteilen ausschütten.
Art. 24. Depotbank. Depotbank ist die WGZ-BANK LUXEMBOURG S.A., Luxemburg.
Art. 25. Kosten für die Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens
1. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, vom Fonds eine jährliche Verwaltungsvergütung von bis zu 2,0% auf das
Netto-Fondsvermögen zu erhalten, die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist.
Darüber hinaus kann die Verwaltungsgesellschaft für die Hauptverwaltungstätigkeiten, wie zum Beispiel die Fonds-
buchhaltung sowie das Reporting, eine monatliche Vergütung in Höhe von bis zu 2.000,- Euro und eine variable Vergü-
tung in Höhe von bis zu 0,10% p.a., die auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des
entsprechenden Monats berechnet wird, erhalten. Die monatliche Vergütung ist am ersten Bewertungstag des Folge-
monats zahlbar. Die jeweils angefallenen Kosten werden im Jahresbericht aufgeführt.
2. Die Depotbank erhält aus dem Fondsvermögen ein jährliches Entgelt für die Tätigkeit als Depotbank in Höhe von
bis zu 0,10%, mindestens jedoch 50.000 Euro p.a., das auf der Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds
während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar ist. Sofern
der Mindestbetrag von 50.000 Euro nicht erreicht wird, gleicht die Verwaltungsgesellschaft die Differenz aus ihrem Ver-
mögen aus. Eine Belastung des Fondsvermögens erfolgt insofern nicht.
UNION INVESTMENT LUXEMBOURG S.A. / DZ BANK INTERNATIONAL S.A.
<i>Die Verwaltungsgesellschaft / Die Depotbank
i>Unterschriften / Unterschriften
61661
Daneben erhält die Depotbank eine Depotgebühr in Höhe von bis zu 0,025% p.a., die auf Basis des kalendertäglichen
Wertpapierbestands des Fonds während des entsprechenden Monats zu berechnen und am ersten Bewertungstag des
Folgemonats zahlbar ist.
Die Depotbank erhält außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu Euro 150,- je Transaktion, die nicht
über sie gehandelt wird.
Daneben werden ihr die an Broker zu zahlenden Kommissionen, Drittverwahrgebühren sowie Transaktionskosten,
die ihr in Rechnung gestellt werden, erstattet.
Art. 26. Rechnungsjahr. Das Rechnungsjahr endet jedes Jahr am 30. September, erstmals am 30. September 2000.
Art. 27. Dauer des Fonds. Der Fonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
Luxemburg, den 1. Oktober 2005.
N.B.: Aus technischen Gründen wird die Fortsetzung des Textes im Mémorial C n
o
1286 vom 28. November 2005
veröffentlicht.
Enregistré à Luxembourg, le 2 novembre 2005, réf. LSO-BK00034. – Reçu 178 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(095676.3//1692) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 7 novembre 2005.
FORTITUDO S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2180 Luxembourg, 3, rue Jean Monnet.
R. C. Luxembourg B 79.489.
—
Lors de l’assemblée générale ordinaire tenue en date du 15 juin 2005, les actionnaires ont décidé:
- de nommer Monsieur Norbert Palsa, avec adresse professionnelle au 3, rue Jean Monnet, L-2180 Luxembourg, pour
une période venant à échéance lors de l’Assemblée Générale Ordinaire qui se tiendra en 2006, en remplacement de
Monsieur Henri Stoffel;
- de renouveler le mandat du commissaire PricewaterhouseCoopers, S.à r.l., ayant son siège social au 400, route
d’Esch, L-1471 Luxembourg pour une période venant à échéance lors de l’Assemblée Générale Ordinaire qui se tiendra
en 2006.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Enregistré à Luxembourg, le 8 juillet 2005, réf. LSO-BG03374. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(060491.3/581/17) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
TV VERTICAL S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1449 Luxembourg, 18, rue de l’Eau.
R. C. Luxembourg B 49.576.
—
Les comptes annuels au 31 décembre 2004 (version abrégée), enregistrés à Luxembourg, le 6 juillet 2005, réf. LSO-
BG02438, ont été déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(060437.3/693/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
ICM INDEPENDENT CONSULTANCY AND MARKETING S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2213 Luxembourg, 1, rue de Nassau.
R. C. Luxembourg B 77.002.
—
Les comptes annuels au 31 décembre 2004, enregistrés à Luxembourg, le 11 juillet 2005, réf. LSO-BG04386, ont été
déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 13 juillet 2005.
(060788.3/1051/12) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
UNION INVESTMENT LUXEMBOURG S.A. / WGZ-BANK INTERNATIONAL S.A.
<i>Die Verwaltungsgesellschaft / Die Depotbank
i>Unterschriften / Unterschriften
Luxembourg, le 7 juillet 2005.
Signature.
Signature.
<i>Pour le Conseil d’Administration
i>Signature
61662
BERENBERG EURO STRATEGIE AKTIEN FONDS IV, Fonds Commun de Placement.
—
Das Verwaltungsreglement des BERENBERG EURO STRATEGIE AKTIEN FONDS IV, registriert in Luxemburg am
15. November 2005, réf. LSO-BK03918 wurde am 18. November 2005 beim Handels- und Gesellschaftsregister des
Bezirksgerichts Luxemburg in Luxemburg zur Einsicht hinterlegt.
Zwecks Veröffentlichung im Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations erteilt.
Luxemburg, 16. November 2005.
(099853.3//14) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 18 novembre 2005.
BERENBERG EURO STRATEGIE AKTIEN FONDS V, Fonds Commun de Placement.
—
Das Verwaltungsreglement des BERENBERG EURO STRATEGIE AKTIEN FONDS V, registriert in Luxemburg am
15. November 2005, réf. LSO-BK03922 wurde am 18. November 2005 beim Handels- und Gesellschaftsregister des
Bezirksgerichts Luxemburg in Luxemburg zur Einsicht hinterlegt.
Zwecks Veröffentlichung im Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations erteilt.
Luxemburg, 16. November 2005.
(099855.3//14) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 18 novembre 2005.
TST CBX II, S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Share capital: EUR 19,079,625.-.
Registered office: L-1736 Senningerberg, 1B, Heienhaff.
R. C. Luxembourg B 81.750.
—
In the year two thousand and five, on the fourteenth of November.
Before US Maître Joseph Elvinger, notary, residing at Luxembourg.
There appeared:
COURBEVOIE, CV, a «commanditaire venootschap» existing under the laws of The Netherlands, registered with the
Trade Register of Amsterdam under number 34176935, having its registered office at Herengracht 548, NL-1017 CG,
Amsterdam,
here represented by Mr Gael Toutain, employee, with professional address at 1B, Heienhaff, L-1736 Senningerberg,
by virtue of a proxy established on November 11, 2005.
The said proxy, signed ne varietur by the proxyholder of the person appearing and the undersigned notary, will re-
main annexed to the present deed to be filed with the registration authorities.
Such appearing party, represented by its proxyholder, has requested the undersigned notary to state that:
I. The appearing party is the sole shareholder of the private limited liability company existing in Luxembourg under
the name of TST CBX II, S.à r.l., (the «Company»), with registered office at 1B, Heienhaff, L-1736 Senningerberg, incor-
porated pursuant to a deed of M
e
Emile Schlesser, notary residing in Luxembourg, on April 19, 2001, published in the
Mémorial C, Recueil des Sociétés et Associations n
°
1015 of November 15, 2001, whose bylaws have last been amended
pursuant to a deed of the undersigned notary on September 21, 2005, not yet published in the Mémorial C, Recueil des
Sociétés et Associations.
II. The sole shareholder resolves to:
1. Decrease the Company’s share capital by fifteen million one hundred fifty-six thousand Euro (EUR 15,156,000.-)
from its present amount of nineteen million seventy-nine thousand six hundred twenty-five Euro (EUR 19,079,625.-) to
three million nine hundred twenty-three thousand six hundred twenty-five Euro (EUR 3,923,625.-) by cancellation of
one hundred twenty one thousand two hundred forty-eight (121,248) shares with a nominal value of one hundred twen-
ty-five Euro (EUR 125.-) each, numbered from one (1) through one hundred twenty one thousand two hundred forty-
eight (121,248) by (a) allocation of eighty-eight thousand three hundred thirty Euro (EUR 88,330) to the results carried
forward of the Company in order to compensate losses up to September 30, 2005, by (b) allocation of forty-five Euro
(EUR 45.-) to the share premium account of the Company and by (c) reimbursement to the holder of the cancelled
shares of the amount of fifteen million sixty-seven thousand six hundred twenty-five Euro (EUR 15,067,625.-).
<i>Für BERENBERG LUX INVEST S.A.
Société Anonyme
i>DEXIA BANQUE INTERNATIONAL A LUXEMBOURG
Société Anonyme
Unterschriften
<i>Für BERENBERG LUX INVEST S.A.
Société Anonyme
i>DEXIA BANQUE INTERNATIONAL A LUXEMBOURG
Société Anonyme
Unterschriften
61663
2. Restate article 6, first paragraph of the Company’s bylaws to give it the following content:
«The Company’s share capital is set at three million nine hundred twenty-three thousand six hundred twenty-five
Euro (EUR 3,923,625.-) represented by thirty-one thousand three hundred eighty-nine (31,389) shares of one hundred
twenty-five Euro (EUR 125.-) each.»
Further to this capital decrease, all thirty-one thousand three hundred eighty-nine (31,389) shares are held by the
Company’s sole shareholder COURBEVOIE, CV, prenamed.
There being no further business before the meeting, the same was thereupon adjourned.
The undersigned notary who understands and speaks English states herewith that on request of the above appearing
person, the present deed is worded in English followed by a French translation.
On request of the same appearing person and in case of divergences between the English and the French text, the
English version will prevail.
Whereof the present notarial deed was drawn up in Luxembourg, on the day named at the beginning of this docu-
ment.
The document having been read to the proxyholder of the persons appearing, who is known to the notary by his
Surname, Christian name, civil status and residence, he signed together with Us, the notary, the present original deed.
Suit la traduction en langue française du texte qui précède:
L’an deux mille cinq, le quatorze novembre.
Par-devant Maître Joseph Elvinger, notaire de résidence à Luxembourg.
A comparu:
COURBEVOIE, CV, un «commanditaire venootschap» existant sous les lois néerlandaises, inscrit au registre de com-
merce d’Amsterdam sous le numéro 34176935, ayant son siège social à Herengracht 548, NL-1017 CG, Amsterdam,
ici représentée par M. Gael Toutain, employé, avec adresse professionnelle à 1B, Heienhaff, L-1736 Senningerberg,
en vertu d’une procuration donnée le 11 novembre 2005.
Laquelle procuration, après avoir été signée ne varietur par le mandataire de la comparante et le notaire instrumen-
taire, demeurera annexée aux présentes pour être enregistrée en même temps.
Laquelle comparante, par son mandataire, a requis le notaire instrumentaire d’acter que:
I. La comparante est la seule associée de la société à responsabilité limitée établie à Luxembourg sous la dénomination
de TST CBX II, S.à r.l., (la «Société»), société à responsabilité limitée ayant son siège social à 1B, Heienhaff, L-1736 Sen-
ningerberg, constituée suivant acte de M
e
Emile Schlesser, notaire de résidence à Luxembourg en date du 19 avril 2001,
publié au Mémorial C, Recueil des Sociétés et Associations n
°
1015 du 15 novembre 2001, et dont les statuts ont été
modifiés en dernier lieu par acte du notaire soussigné en date du 21 septembre 2005, non encore publié au Mémorial
C, Recueil des Sociétés et Associations.
II. L’associé unique décide de:
1. Réduire le capital social d’un montant de quinze millions cent cinquante-six mille euros (EUR 15.156.000,-) afin de
le ramener de son montant actuel de dix-neuf millions soixante-dix-neuf mille six cent vingt-cinq euros (EUR 19.079.625)
à trois millions neuf cent vingt-trois mille six cent vingt-cinq euros (EUR 3.923.625,-) par annulation de cent vingt et un
mille deux cent quarante-huit (121.248) parts sociales d’une valeur nominale de cent vingt-cinq euros (EUR 125,-) cha-
cune numérotées de un (1) à cent vingt et un mille deux cent quarante-huit (121,248) par (a) une allocation d’un montant
de quatre-vingt-huit mille trois cent trente euros (EUR 88.330) aux résultats reportés de la Société en vue d’apurer les
pertes au 30 septembre 2005, par (b) une allocation de quarante-cinq euros (EUR 45,-) au compte prime d’émission de
la Société et par (c) un remboursement au propriétaire des actions annulées d’un montant de quinze millions soixante-
sept mille six cent vingt-cinq euros (EUR 15,067,625,-).
2. Modifier l’article 6, premier paragraphe des statuts de la Société pour lui conférer la teneur suivante:
«Le capital social est fixé à trois millions neuf cent vingt-trois mille six cent vingt-cinq euros (EUR 3.923.625,-) repré-
senté par trente et un mille trois cent quatre-vingt-neuf (31.389) parts sociales d’une valeur nominale de cent vingt-cinq
euros (EUR 125,-) chacune.»
Suite à cette réduction de capital, l’intégralité des trente et un mille trois cent quatre-vingt-neuf (31.389) parts sociales
est détenue par l’associé unique COURBEVOIE, CV, prénommée.
Plus rien n’étant à l’ordre du jour, la séance est levée.
Le notaire soussigné qui comprend et parle l’anglais, constate par les présentes qu’à la requête de la personne
comparante le présent acte est rédigé en anglais suivi d’une version française.
A la requête de la même personne et en cas de divergences entre le texte anglais et le texte français, la version
anglaise fera foi.
Dont procès-verbal, fait et passé à Luxembourg, les jour, mois et an qu’en tête des présentes.
Lecture faite et interprétation donnée au mandataire de la comparante, connu du notaire par ses nom et prénom,
état et demeure, il a signé ensemble avec Nous, Notaire, le présent acte.
Signé: G. Toutain, J. Elvinger.
Enregistré à Luxembourg, le 16 novembre 2005, vol. 150S, fol. 76, case 4. – Reçu 12 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): J. Muller.
Pour expédition conforme, délivrée aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(101387.3/211/95) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 23 novembre 2005.
Luxembourg, le 18 novembre 2005.
J. Elvinger.
61664
PREDICA EUROPE S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2520 Luxembourg, 55, allée Scheffer.
R. C. Luxembourg B 65.005.
PREDICAI EUROPE S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2520 Luxembourg, 55, allée Scheffer.
R. C. Luxembourg B 75.007.
—
PROJET DE FUSION
L’an deux mille cinq, le vingt-deux novembre.
Par-devant Maître Francis Kesseler, notaire de résidence à Esch-sur-Alzette.
Ont comparu:
Monsieur Olivier Sentis, employé privé, demeurant à Steinsel
agissant en tant que mandataire du Conseil d’Administration de la société anonyme PREDICAI EUROPE S.A. ayant
son siège social à L-2520 Luxembourg, 55, allée Scheffer (R.C.S. Luxembourg B 75.007),
en vertu d’un pouvoir conféré par décision du Conseil d’Administration, prise en date du 13 avril 2005
Ci-après dénommée «la société absorbante»
Et Monsieur Alain Cabal, employé privé, demeurant à Luxembourg
agissant en tant que mandataire du Conseil d’Administration de la société anonyme PREDICA EUROPE S.A., ayant
son siège social à L-2520 Luxembourg, 55, allée Scheffer (R.C.S. Luxembourg B 65.005),
en vertu d’un pouvoir conféré par décision du Conseil d’Administration prise en date du 13 avril 2005
Ci-après dénommée «la société absorbée»
Les procès-verbaux des réunions des Conseils d’Administration resteront annexés aux présentes.
Lesquels comparants, agissant ès qualités, ont requis le notaire instrumentaire d’acter en la forme authentique le pro-
jet de fusion suivant:
1. La société anonyme PREDICAI EUROPE S.A. (ci-après dénommée «la société absorbante»), dont le siège social
est établi L-2520 Luxembourg, 55, allée Scheffer (R.C.S. Luxembourg B 75.007), et la société anonyme PREDICA EU-
ROPE S.A. (ci-après dénommée «la société absorbée») dont le siège social est établi à L-2520 Luxembourg, 55, allée
Scheffer (R.C.S. Luxembourg B 65.005), entendent fusionner, par absorption de la seconde par la première, sous réserve
de l’autorisation du Commissariat aux Assurances.
2. La société absorbante détient la totalité des deux mille cinq cents (2.500) actions représentatives du capital social
de la société absorbée, ce capital s’élevant à vingt-cinq millions (25.000.000,-) d’euros. A côté des actions, il n’existe pas
d’autres titres conférant droit de vote dans la société absorbée. En conséquence, l’opération de fusion s’effectuera
conformément aux articles 278 et 279 de la loi du 10 août 1915 concernant les sociétés commerciales, telle qu’elle a
été modifiée (ci-après dénommée «loi sur les sociétés commerciales»).
3. Les opérations de la société absorbée seront considérées, du point de vue comptable, comme accomplies au nom
et pour le compte de la société absorbante à partir du 1
er
janvier 2005.
4. Les sociétés absorbée et absorbante ne comptent pas d’actionnaires ayant des droits spéciaux. En outre aucune
action privilégiée n’a été émise.
5. Il n’est attribué aucun avantage particulier ni aux membres des Conseils d’administration ni aux commissaires aux
comptes ou réviseurs d’entreprises des sociétés qui fusionnent.
6. Sous réserve de l’autorisation du Commissariat aux Assurances, la fusion prendra effet entre parties et vis à vis des
tiers un mois après la publication du projet de fusion au Mémorial, Recueil des Sociétés et des Associations, conformé-
ment à l’article 9 de la loi sur les sociétés commerciales.
7. Tous les actionnaires de la société absorbante ont le droit de prendre connaissance au siège social de cette der-
nière, au moins un mois avant que l’opération ne prenne effet entre parties, du projet de fusion, des comptes annuels
ainsi que des rapports de gestion tels que visés par l’article 267 (1), a), b) et c) de la loi sur les sociétés commerciales,
documents que la société absorbante s’engage à déposer pendant ledit délai légal à son siège social. Copie intégrale ou,
s’il le désire, partielle des documents peut être obtenue par tout actionnaire, sans frais et sur simple demande.
8. Un ou plusieurs actionnaires de la société absorbante disposant d’au moins cinq pour cent des actions du capital
souscrit ont le droit de requérir, pendant le même délai d’un mois, la convocation d’une assemblée générale de la société
absorbante appelée à se prononcer sur l’approbation de la fusion.
9. A défaut de réquisition de convocation d’une assemblée générale ou de rejet du projet de fusion par celle-ci, et
sous réserve de l’autorisation du Commissariat aux Assurances, la fusion deviendra définitive un mois après la publica-
tion au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations, du projet de fusion et entraînera de plein droit les effets prévus
par l’article 274 de la loi sur les sociétés commerciales, à l’exception du paragraphe (1), b) dudit article, à savoir:
a) La transmission universelle, tant entre la société absorbée et la société absorbante, qu’à l’égard des tiers, de l’en-
semble du patrimoine actif et passif de la société absorbée à la société absorbante,
b) La société absorbée cessera d’exister,
c) L’annulation des actions de la société absorbée détenues par la société absorbante.
10. Les documents sociaux de la société absorbée seront conservés pendant le délai légal au siège de la société ab-
sorbante.
<i>Déclarationi>
Le notaire soussigné déclare attester la légalité du présent projet de fusion, conformément aux dispositions de l’ar-
ticle 271, paragraphe 2 de la loi du 10 août 1915 sur les sociétés commerciales, telle que modifiée.
61665
Dont acte, fait et passé à Esch-sur-Alzette, en l’étude du notaire soussigné, date qu’en tête.
Et après lecture faite et interprétation donnée aux comparants, ceux-ci ont signé avec le notaire le présent acte.
Signé: O. Sentis, A. Cabal, F. Kesseler.
Enregistré à Esch-sur-Alzette, le 22 novembre 2005, vol. 912, fol. 53, case 12. – Reçu 12 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): M. Ries.
Pour expédition conforme, délivrée à la société sur demande pour servir aux fins de la publication au Mémorial,
Recueil des Sociétés et Associations.
(100999.3/219/74) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 novembre 2005.
PREDICAI EUROPE S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2520 Luxembourg, 55, allée Scheffer.
R. C. Luxembourg B 75.007.
—
L’an deux mille cinq, le vingt-deux novembre.
Par-devant Maître Francis Kesseler, notaire de résidence à Esch-sur-Alzette.
S’est réunie l’Assemblée Générale Extraordinaire des actionnaires de la société anonyme PREDICAI EUROPE S.A.,
ayant son siège social à L-2520 Luxembourg, 55, allée Scheffer,
inscrite au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, sous le numéro B 75.007,
constituée aux termes d’un acte reçu par Maître Frank Baden, notaire de résidence à Luxembourg, en date du 27
mars 2000, publié au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations numéro 322 du 3 mai 2000
dont les statuts ont été modifiés en dernier lieu suivant acte reçu par Maître Frank Baden, notaire prénommé, en
date du 24 septembre 2002, publié au Mémorial, Recueil des Société et Associations, numéro 1647 du 16 novembre
2002.
L’Assemblée est ouverte à 9.00 heures sous la présidence de Monsieur Olivier Sentis, employé privé, demeurant à
Steinsel,
qui désigne comme secrétaire Monsieur Alain Cabal, employé privé, demeurant à Luxembourg.
L’assemblée choisit comme scrutateur Madame Sofia Afonso-Da Chao Conde, employée privée, demeurant à Differ-
dange.
Le bureau ainsi constitué, le président expose et prie le notaire instrumentant d’acter:
I.- Que la présente Assemblée Générale Extraordinaire a pour
<i>Ordre du jour:i>
1) Suppression de la valeur nominale des titres
2) Augmentation de capital à concurrence de vingt-six millions trois cent cinquante et un mille sept cent vingt et un
euros (EUR 26.351.721), pour le porter de son montant actuel de sept millions cinq cent mille euros (EUR 7.500.000)
à trente-trois millions huit cent cinquante et un mille sept cent vingt et un euros (EUR 33.851.721) par la création de
cent vingt-huit mille (128.000) actions nouvelles sans dénomination de valeur nominale, ayant les mêmes droits et avan-
tages que les actions existantes.
Souscription des actions nouvelles par:
PREDICA, société anonyme dont le siège social est à F-75015 Paris 50-56 rue de la Procession
et libération entière par un apport en nature consistant en deux mille quatre cent quatre-vingt-dix-neuf (2499) actions
de la société de droit luxembourgeois PREDICA EUROPE S.A.
3) Modification de l’article 5 des statuts comme suit:
«Le capital social est fixé à trente-trois millions huit cent cinquante et un mille sept cent vingt et un euros (EUR
33.851.721) représenté par cent cinquante-huit mille (158.000) actions sans désignation de valeur nominale, entièrement
libérées.»
4) Insertion d’une clause de capital autorisé
«Le capital social de la société pourra être porté de son montant actuel à soixante cinq millions euros (capital auto-
risé) par décision du Conseil d’Administration, le cas échéant par la création et l’émission d’actions nouvelles sans dé-
signation de valeur nominale, jouissant des mêmes droits et avantages que les actions existantes.
Le Conseil d’Administration est autorisé et mandaté:
- à réaliser cette augmentation de capital, en une seule fois ou par tranches successives, par émission d’actions nou-
velles à libérer par voie de versements en espèces, d’apports en nature, par transformation de créances ou encore, après
approbation de l’Assemblée Générale annuelle, par incorporation de bénéfices ou réserves au capital;
- à fixer le lieu et la date de l’émission ou des émissions successives, le prix d’émission, les conditions et modalités de
souscription et de libération des actions nouvelles.
Cette autorisation est valable pour une période de cinq (5) années à compter de la date de publication du procès-
verbal de l’Assemblée Générale Extraordinaire du 22 novembre 2005 au Mémorial.
A la suite de chaque augmentation du capital réalisée et dûment constatée dans les formes légales, le premier alinéa
de cet article se trouvera modifié de manière à correspondre à l’augmentation de capital intervenue. Cette modification
sera constatée dans la forme authentique par le conseil d’administration ou par toute personne qu’il aura mandatée à
ces fins.»
Esch-sur-Alzette, le 22 novembre 2005.
F. Kesseler.
61666
5) Modification de l’article 4 concernant l’objet social comme suit:
«La société a pour objet de faire au Grand-Duché de Luxembourg et à l’étranger toute opération d’assurance, de co-
assurance et de réassurance de la branche «Vie», soit notamment:
1. les opérations d’assurance, de coassurance et de réassurance avec ou sans contre-assurance:
- en cas de décès;
- en cas de vie;
- mixte;
- les opérations d’assurance se rapportant aux garanties que comportent à titre accessoire les assurances sur la vie
et qui, à la suite de maladies ou d’accidents, notamment en cas d’invalidité, prévoient une prestation non indemnitaire
et complémentaire à la prestation principale;
2. les opérations de capitalisation;
3. la gestion de fonds collectifs de retraite; et plus généralement toute opération financière, mobilière ou immobilière,
se rattachant directement à l’objet ci-dessus désigné.
En outre, la société peut prendre tout intérêt ou participation dans toute autre compagnie d’assurance ou société
d’investissement, et plus généralement passer tous les actes se rattachant directement ou indirectement à son objet
social et de nature à en développer ou à en favoriser la réalisation, tout en restant dans le cadre de la Loi amendée du
6 décembre 1991 sur le secteur des assurances et des amendements qui lui seront apportés.»
6) Divers.
II.- Que les actionnaires présents ou représentés, les mandataires des actionnaires représentés, ainsi que le nombre
d’actions qu’ils détiennent sont indiqués sur une liste de présence; cette liste de présence, après avoir été signée par les
actionnaires présents, les mandataires des actionnaires représentés ainsi que les membres du bureau, restera annexée
au présent procès-verbal pour être soumise avec lui à la formalité de l’enregistrement.
Resteront pareillement annexées aux présentes les procurations des actionnaires représentés, après avoir été para-
phées ne varietur par les comparants.
III.- Que l’intégralité du capital social étant présente ou représentée à la présente assemblée, il a pu être fait abstrac-
tion des convocations d’usage, les actionnaires présents ou représentés se reconnaissant dûment convoqués et décla-
rant par ailleurs avoir eu connaissance de l’ordre du jour qui leur a été communiqué au préalable.
IV.- Que la présente assemblée, réunissant l’intégralité du capital social, est régulièrement constituée et peut délibérer
valablement, telle qu’elle est constituée, sur les points portés à l’ordre du jour.
L’Assemblée Générale, après avoir délibéré, prend à l’unanimité des voix les résolutions suivantes:
<i>Première résolutioni>
L’Assemblée Générale décide de supprimer la désignation de la valeur nominale des actions qui était de deux cent
cinquante euros (EUR 250,-) chacune.
<i>Deuxième résolutioni>
L’assemblée décide d’augmenter le capital social à concurrence de vingt-six millions trois cent cinquante et un mille
sept cent vingt et en euros (EUR 26.351.721), pour le porter de son montant actuel de sept millions cinq cent mille
euros (EUR 7.500.000) à trente-trois millions huit cent cinquante et un mille sept cent vingt et un euros (EUR
33.851.721) par la création de cent vingt-huit mille (128.000) actions nouvelles sans dénomination de valeur nominale,
ayant les mêmes droits et avantages que les actions existantes.
<i>Souscription et Libérationi>
De l’accord de tous les actionnaires, les cent vingt-huit mille (128.000) actions nouvelles sont souscrites comme suit:
- PREDICA société anonyme dont le siège est à F-75015 Paris, 50-56, rue de la Procession, ici représentée par Mon-
sieur Olivier Sentis, prénommé en vertu d’une procuration sous seing privé ci-annexée.
Les nouvelles actions ainsi souscrites sont entièrement libérées par un apport en nature consistant en deux mille qua-
tre cent quatre-vingt-dix-neuf (2499) actions de la société de droit luxembourgeois PREDICA EUROPE S.A., avec siège
social à L-2520 Luxembourg, 55, allée Scheffer, inscrite au registre de commerce et des sociétés sous le numéro B
65.005, représentant 99,96% du capital social de celle-ci.
L’apport des deux mille quatre cent quatre-vingt-dix-neuf (2499) actions se fait comme suit:
La société PREDICA apporte deux mille quatre cent quatre-vingt-dix-neuf (2499) actions de la société PREDICA
EUROPE S.A.
Les actions ainsi apportées sont évaluées à la somme de vingt-six millions trois cent cinquante et un mille sept cent
vingt et un euros (EUR 26.351.721).
Conformément aux articles 26-1 et 32-1 de la loi modifiée du 10 août 1915 applicable aux sociétés anonymes, l’éva-
luation de l’apport en nature a fait l’objet d’un rapport de EUROFID, S.à r.l., réviseur d’entreprises, avec siège social à
L-1882 Luxembourg, 5, rue Guillaume Kroll, établi en date du 22 novembre 2005 et qui conclut comme suit:
«Sur base des vérifications effectuées telles que décrites dans la section 4 du rapport, nous n’avons pas d’observation
à formuler sur la valeur de l’apport autre qu’en numéraire qui correspond au moins au nombre et à la valeur nette comp-
table des actions à émettre en contrepartie par la Société.»
Ce rapport restera annexé aux présentes.
La preuve de propriété des actions apportées par le souscripteur, ainsi que l’apport de ces actions à PREDICAI
EUROPE S.A., résulte du registre des actionnaires qui a été présenté au notaire soussigné.
61667
Le souscripteur, agissant par son mandataire, déclare que les actions apportées sont libres de tout gage ou autres
charges, qu’il n’existe pas de droit de préemption en faveur de tiers et que les actions peuvent être librement cédées à
la présente société.
<i>Troisième résolutioni>
En conséquence des résolutions qui précèdent, l’article 5, 1
er
alinéa des statuts est modifié comme suit:
Art. 5. 1
er
alinéa. «Le capital social est fixé à trente-trois millions huit cent cinquante et un mille sept cent vingt et
un euros (EUR 33.851.721) représenté par cent cinquante-huit mille (158.000) actions sans désignation de valeur nomi-
nale, entièrement libérées.»
<i>Quatrième résolutioni>
L’assemblée décide d’insérer, à la suite du dernier alinéa de l’article 5 des statuts, la clause de capital autorisé suivante:
«Le capital social de la société pourra être porté de son montant actuel à soixante cinq millions euros (capital auto-
risé) par décision du Conseil d’Administration, le cas échéant par la création et l’émission d’actions nouvelles sans dé-
signation de valeur nominale, jouissant des mêmes droits et avantages que les actions existantes.
Le Conseil d’Administration est autorisé et mandaté:
- à réaliser cette augmentation de capital, en une seule fois ou par tranches successives, par émission d’actions nou-
velles à libérer par voie de versements en espèces, d’apports en nature, par transformation de créances ou encore, après
approbation de l’Assemblée Générale annuelle, par incorporation de bénéfices ou réserves au capital;
- à fixer le lieu et la date de l’émission ou des émissions successives, le prix d’émission, les conditions et modalités de
souscription et de libération des actions nouvelles.
Cette autorisation est valable pour une période de cinq (5) années à compter de la date de publication du procès-
verbal de l’Assemblée Générale Extraordinaire du 22 novembre 2005 au Mémorial.
A la suite de chaque augmentation du capital réalisée et dûment constatée dans les formes légales, le premier alinéa
de cet article se trouvera modifié de manière à correspondre à l’augmentation de capital intervenue. Cette modification
sera constatée dans la forme authentique par le conseil d’administration ou par toute personne qu’il aura mandatée à
ces fins.»
<i>Cinquième résolutioni>
L’assemblée décide de remplacer l’objet social actuel de la société par le libellé suivant:
«Art. 4. La société a pour objet de faire au Grand-Duché de Luxembourg et à l’étranger toute opération d’assurance,
de coassurance et de réassurance de la branche «Vie», soit notamment:
1. les opérations d’assurance, de coassurance et de réassurance avec ou sans contre-assurance:
- en cas de décès;
- en cas de vie;
- mixte;
- les opérations d’assurance se rapportant aux garanties que comportent à titre accessoire les assurances sur la vie
et qui, à la suite de maladies ou d’accidents, notamment en cas d’invalidité, prévoient une prestation non indemnitaire
et complémentaire à la prestation principale;
2. les opérations de capitalisation;
3. la gestion de fonds collectifs de retraite; et plus généralement toute opération financière, mobilière ou immobilière,
se rattachant directement à l’objet ci-dessus désigné.
En outre, la société peut prendre tout intérêt ou participation dans toute autre compagnie d’assurance ou société
d’investissement, et plus généralement passer tous les actes se rattachant directement ou indirectement à son objet
social et de nature à en développer ou à en favoriser la réalisation, tout en restant dans le cadre de la Loi amendée du
6 décembre 1991 sur le secteur des assurances et des amendements qui lui seront apportés.»
L’article 4 des statuts est modifié en conséquence.
<i>Exonération du droit d’apporti>
Compte tenu du fait que le présent acte documente une augmentation de capital d’une société luxembourgeoise par
apport en nature de plus de 65% des actions d’une société ayant son siège dans un pays membre de l’Union Européenne,
la société requiert conformément à l’article 4-2 de la loi du 29 décembre 1971, telle que modifiée par la loi du 3 décem-
bre 1986, l’exonération du droit d’apport.
<i>Evaluation des fraisi>
Le montant des frais, dépenses, rémunérations et charges, sous quelque forme que ce soit, qui incombent à la société
ou qui sont mis à sa charge en raison de la présente augmentation de capital est évalué approximativement à la somme
de six mille six cents euros (EUR 6.600).
Plus rien n’étant à l’ordre du jour, la séance est levée.
Dont acte, fait et passé à Esch-sur-Alzette, en l’étude du notaire soussigné, date qu’en tête.
Et après lecture faite et interprétation donnée aux comparants, les membres du bureau ont signé avec le notaire le
présent acte.
Signé: O. Sentis, A. Cabal, S. Afonso-Da Chao Conde, F. Kesseler.
Enregistré à Esch-sur-Alzette, le 22 novembre 2005, vol. 912, fol. 53, case 10. – Reçu 12 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): M. Ries.
Pour expédition conforme, délivrée à la société sur demande pour servir aux fins de la publication au Mémorial,
Recueil des Sociétés et Associations.
(100985.6/219/178) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 22 novembre 2005.
Esch-sur-Alzette, le 22 novembre 2005.
F. Kesseler.
61668
SPANISH SECURITY SERVICES II, S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-1882 Luxembourg, 5, rue Guillaume Kroll.
R. C. Luxembourg B 100.157.
—
Le bilan pour la période du 17 février 2004 au 31 décembre 2004, enregistré à Luxembourg, le 8 juillet 2005, réf.
LSO-BG03296, a été déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(060453.3/581/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
MACQUARIE COMMUNICATIONS INFRASTRUCTURE (LUXEMBOURG), S.à r.l.,
Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-1471 Luxembourg, 398, route d’Esch.
R. C. Luxembourg B 89.212.
—
Le bilan au 30 juin 2004, enregistré à Luxembourg, le 11 juillet 2005, réf. LSO-BG04186, a été déposé au registre de
commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(060457.3/581/11) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
BOCIMAR LUX S.A., Société Anonyme.
Registered office: L-1740 Luxembourg, 20, rue de Hollerich.
R. C. Luxembourg B 51.277.
—
In the year two thousand five, on the sixteenth of November.
Before us Maître Frank Baden, notary, residing in Luxembourg.
Was held:
an extraordinary general meeting of shareholders of BOCIMAR LUX S.A., a société anonyme having its registered
office in L-1740 Luxembourg, 20, rue de Hollerich, registered in the trade register of Luxembourg under number B
51.277, incorporated pursuant to a deed of the undersigned notary on 19 May 1995, published in the Mémorial, Recueil
des Sociétés et Associations on 1 September 1995. The Articles of Incorporation of the Corporation have been amend-
ed for the last time by a deed of the undersigned notary on 29 March 2001, published in the Mémorial, Recueil des
Sociétés et Associations on 6 November 2001.
The meeting was opened at 9.00 o’clock a.m. with Ludo Beersmans, manager, residing in Wommelgem (B) in the
chair, who appointed as secretary Marina Muller, employee, residing in Athus.
The meeting elected as scrutineer Sandra Schenk, employee, residing in Heinsch.
The board of the meeting having thus been constituted, the chairman declared and requested the notary to state:
I. That the agenda of the meeting is the following:
<i>Agenda:i>
1.- Decrease of the corporate capital by an amount of USD 13,900,000.- by reimbursement to the shareholders and
cancellation of 13,900 shares,
2.- Amendment of article 5 of the Articles of Association.
II.- That the present or represented shareholders, the proxies of the represented shareholders and the number of
their shares are shown on an attendance list; this attendance list, signed by the proxies of the represented shareholders
and by the board of the meeting, will remain annexed to the present deed to be filed at the same time with the regis-
tration authorities.
The proxies of the represented shareholders will also remain annexed to the present deed after having been initialled
ne varietur by the persons appearing.
III.- That the whole share capital being present or represented at the present meeting, no convening notices were
necessary, the shareholders present or represented declaring that they have had due notice and got knowledge of the
agenda prior to this meeting.
IV.- That the present meeting representing the whole share capital, is regularly constituted and may validly deliberate
on all the items of the agenda.
Then the general meeting, after deliberation, took unanimously the following resolutions:
<i>First resolutioni>
The general meeting decides to decrease the corporate capital of the Company by an amount of thirteen million nine
hundred thousand US Dollars (USD 13,900,000.-) in order to bring it down from its present amount of eighteen million
nine hundred thousand US Dollars (USD 18,900,000.-) to five million US Dollars (USD 5,000,000.-). This decrease of
capital is realized by repayment to the main shareholder of thirteen million nine hundred thousand US Dollars (USD
13,900,000.-) and by cancellation of thirteen thousand nine hundred (13,900) shares held by him so that the share capital
will now be represented by five thousand (5,000) shares with a par value of one thousand US Dollars (USD 1,000.-) each.
The general meeting confers to the Board of Directors the authority to execute these resolutions.
Luxembourg, le 5 juillet 2005.
Signature.
Luxembourg, le 7 juillet 2005.
Signature.
61669
This capital decrease will be imputed priorily on the actually paid-in capital of the Company.
<i>Second resolutioni>
As a consequence of the foregoing resolution the general meeting decides to amend the first paragraph of article 5
of the Articles of Association which will now read as follows:
«The corporate capital of the Company is fixed at five million US Dollars (USD 5,000,000.-) represented by five thou-
sand (5,000) shares with a nominal value of one thousand US Dollars (USD 1,000) per share, having each one vote at
the General Meeting of shareholders.»
There being no further items on the agenda, the meeting is closed.
Whereof the present deed was drawn up in Luxembourg, in the office of the undersigned notary, at the date named
at the beginning of this document.
The undersigned notary who speaks and understands English states herewith that on request of the appearers, the
present deed is worded in English followed by a French version; on request of the same appearers and in case of diver-
gencies between the English and the French text, the English text will prevail.
After reading and interpretation to the appearers, the said appearers signed together with the notary the present
deed.
Suit la traduction française du texte qui précède:
L’an deux mille cinq, le seize novembre.
Par-devant Maître Frank Baden, notaire de résidence à Luxembourg,
S’est réunie:
L’Assemblée Générale Extraordinaire des actionnaires de la société anonyme BOCIMAR LUX S.A., ayant son siège
social à L-1740 Luxembourg 20, rue de Hollerich, inscrite au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg sous
le numéro B 51.277, constituée suivant acte reçu par le notaire soussigné en date du 19 mai 1995, publié au Mémorial,
Recueil des Sociétés et Associations du 1
er
septembre 1995 et dont les statuts ont été modifiés en dernier lieu suivant
acte reçu par le notaire soussigné en date du 29 mars 2001, publié au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations
du 6 novembre 2001.
L’Assemblée est ouverte à 9.00 heures sous la présidence de Monsieur Ludo Beersmans, directeur, demeurant à
Wommelgem (B),
qui désigne comme secrétaire Madame Marina Muller, employée privée, demeurant à Athus.
L’Assemblée choisit comme scrutateur Mademoiselle Sandra Schenk, employée privée, demeurant à Heinsch.
Le bureau ainsi constitué, le Président expose et prie le notaire instrumentant d’acter:
I.- Que la présente Assemblée Générale Extraordinaire a pour
<i>Ordre du jour:i>
1.- Réduction du capital social à concurrence de USD 13.900.000,- par remboursement aux actionnaires de pareil
montant et annulation de 13.900 actions.
2.- Modification afférente de l’article 5 des statuts.
II.- Que les actionnaires présents ou représentés, les mandataires des actionnaires représentés ainsi que le nombre
d’actions qu’ils détiennent sont indiqués sur une liste de présence; cette liste de présence, après avoir été signée par les
actionnaires présents, les mandataires des actionnaires représentés ainsi que par les membres du bureau, restera an-
nexée au présent procès-verbal pour être soumise avec lui à la formalité de l’enregistrement.
Resteront pareillement annexées aux présentes les procurations des actionnaires représentés, après avoir été para-
phées ne varietur par les comparants.
III.- Que l’intégralité du capital social étant présente ou représentée à la présente assemblée, il a pu être fait abstrac-
tion des convocations d’usage, les actionnaires présents ou représentés se reconnaissant dûment convoqués et décla-
rant par ailleurs avoir eu connaissance de l’ordre du jour qui leur a été communiqué au préalable.
IV.- Que la présente Assemblée, réunissant l’intégralité du capital social, est régulièrement constituée et peut délibé-
rer valablement, telle qu’elle est constituée, sur les points portés à l’ordre du jour.
L’Assemblée Générale, après avoir délibéré, prend à l’unanimité des voix les résolutions suivantes:
<i>Première résolutioni>
L’assemblée générale décide de réduire le capital social de la Société à concurrence de treize millions neuf cent mille
US Dollars (USD 13.900.000,-) pour le ramener de son montant actuel de dix-huit millions neuf cent mille US Dollars
(USD 18.900.000,-) à cinq millions d’US Dollars (USD 5.000.000,-). Cette réduction de capital est réalisée par rembour-
sement à l’actionnaire majoritaire de treize millions neuf cent mille US Dollars (USD 13.900.000,-) et par l’annulation
de treize mille neuf cents (13.900) actions détenues par lui, de sorte que le capital social sera désormais représenté par
cinq mille (5.000) actions d’une valeur nominale de mille US Dollars (USD 1.000,-) chacune.
L’assemblée confère tous pouvoirs au Conseil d’Administration pour l’exécution des présentes.
Ladite réduction de capital s’imputera en priorité sur le capital réellement versé de la Société.
<i>Deuxième résolutioni>
Suite à la résolution qui précède, l’assemblée générale décide de modifier le premier alinéa de l’article 5 des statuts
qui aura désormais la teneur suivante:
«Le capital social de la Société est fixé à cinq millions d’US Dollars (USD 5.000.000,-) représenté par cinq mille (5.000)
actions d’une valeur nominale de mille US Dollars (USD 1.000,-) par action, disposant chacune d’une voix aux Assem-
blées Générales des actionnaires.»
Plus rien n’étant à l’ordre du jour, la séance est levée.
61670
Dont acte, fait et passé à Luxembourg, en l’étude du notaire soussigné, date qu’en tête.
Le notaire soussigné qui comprend et parle l’anglais constate que sur demande des comparants, le présent acte est
rédigé en langue anglaise suivi d’une version française et qu’en cas de divergences entre le texte français et le texte an-
glais, le texte anglais fait foi.
Et après lecture faite et interprétation donnée aux comparants, les membres du bureau ont signé avec le notaire le
présent acte.
Signé: L. Beersmans, S. Schenk, M. Muller, F. Baden.
Enregistré à Luxembourg, le 17 novembre 2005, vol. 150S, fol. 80, case 2. – Reçu 12 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): J. Muller.
Pour expédition conforme, délivrée à la Société sur demande aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des
Sociétés et Associations.
(101830.3/200/119) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 24 novembre 2005.
GK2, S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-1882 Luxembourg, 5, rue Guillaume Kroll.
R. C. Luxembourg B 62.401.
—
Le bilan au 31 mars 2004, enregistré à Luxembourg, le 8 juillet 2005, réf. LSO-BG03300, a été déposé au registre de
commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(060463.3/581/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
ADCO, S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-1882 Luxembourg, 5, rue Guillaume Kroll.
R. C. Luxembourg B 100.974.
—
Le bilan pour la période du 17 mai 2004 (date de constitution) au 31 décembre 2004, enregistré à Luxembourg, le 8
juillet 2005, réf. LSO-BG03302, a été déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(060464.3/581/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
STATUS, S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-1882 Luxembourg, 5, rue Guillaume Kroll.
R. C. Luxembourg B 73.724.
—
Le bilan au 31 décembre 2003, enregistré à Luxembourg, le 8 juillet 2005, réf. LSO-BG03303, a été déposé au registre
de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(060465.3/581/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
KARLAN INTERNATIONAL S.A., Société Anonyme Holding (en liquidation).
Siège social: Luxembourg, 23, avenue Monterey.
R. C. Luxembourg B 30.406.
—
<i>Extrait des résolutions prises lors de l’Assemblée Générale Extraordinaire du 17 juin 2005i>
Monsieur Jean Bernard Zeimet, réviseur d’entreprises, domicilié à 67, rue Michel Welter à L-2730 Luxembourg, a été
nommé au poste de commissaire à la liquidation de la société.
Enregistré à Luxembourg, le 11 juillet 2005, réf. LSO-BG04198. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(060761.2//15) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Luxembourg, le 22 novembre 2005.
F. Baden.
Luxembourg, le 5 juillet 2005.
Signature.
Luxembourg, le 6 juillet 2005.
Signature.
Luxembourg, le 7 juillet 2005.
Signature.
Pour extrait sincère et conforme
FIN-CONTROLE S.A.
<i>Le Liquidateur
i>Signatures
61671
BERENBERG EURO STRATEGIE AKTIEN FONDS III, Fonds Commun de Placement.
—
Das Verwaltungsreglement des BERENBERG EURO STRATEGIE AKTIEN FONDS III, registriert in Luxemburg am
15. November 2005, réf. LSO-BK03920 wurde am 18. November 2005 beim Handels- und Gesellschaftsregister des
Bezirksgerichts Luxemburg in Luxemburg zur Einsicht hinterlegt.
Zwecks Veröffentlichung im Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations erteilt.
Luxemburg, 16. November 2005.
(099859.3//14) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 18 novembre 2005.
LYBRA LUXEMBOURG III, S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-1882 Luxembourg, 5, rue Guillaume Kroll.
R. C. Luxembourg B 103.507.
—
Le bilan pour la période du 13 octobre 2004 au 31 décembre 2004, enregistré à Luxembourg, le 8 juillet 2005, réf.
LSO-BG03304, a été déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(060466.3/581/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
VIDEO TRAVEL INTERNATIONAL, S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-1145 Luxembourg.
R. C. Luxembourg B 22.535.
—
Le bilan au 31 décembre 2004, enregistré à Luxembourg, le 8 juillet 2005, réf. LSO-BG03871, a été déposé au registre
de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(060675.3/000/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
FRITURE MARCEL, S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-8610 Buschrodt.
R. C. Luxembourg B 96.202.
—
Le bilan au 31 décembre 2004, enregistré à Luxembourg, le 8 juillet 2005, réf. LSO-BG03856, a été déposé au registre
de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(060687.3/000/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
MONDOFINANCE INTERNATIONAL S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2086 Luxembourg, 23, avenue Monterey.
R. C. Luxembourg B 18.397.
—
- Mademoiselle Carole Caspari, employée privée, demeurant professionnellement au 23, avenue Monterey, L-2086
Luxembourg a démissionné de son mandat d’Administrateur avec effet au 15 juin 2005.
- Il ne sera pas pourvu à son remplacement jusqu’à nouvel ordre.
Fait à Luxembourg, le 8 juillet 2005.
Enregistré à Luxembourg, le 11 juillet 2005, réf. LSO-BG04612. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(060736.3/795/16) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
<i>Für BERENBERG LUX INVEST S.A.
Société Anonyme
i>DEXIA BANQUE INTERNATIONALE A LUXEMBOURG
Société Anonyme
Unterschriften
Luxembourg, le 30 juin 2005.
Signature.
Signature.
Signature.
Certifié sincère et conforme
<i>Pour MONDOFINANCE INTERNATIONAL S.A.
i>SGG, SERVICES GENERAUX DE GESTION S.A.
Signatures
61672
PEINTURE BACKES & CIE, S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-8509 Redange-sur-Attert.
R. C. Luxembourg B 92.996.
—
Le bilan au 31 décembre 2004, enregistré à Luxembourg, le 8 juillet 2005, réf. LSO-BG03865, a été déposé au registre
de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(060689.3/000/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
NOVUSPHARMA INVEST NV, S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-2636 Luxembourg, 12, rue Léon Thyes.
R. C. Luxembourg B 93.941.
—
Le bilan au 31 décembre 2004, enregistré à Luxembourg, le 11 juillet 2005, réf. LSO-BG04366, a été déposé au re-
gistre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(060720.3/724/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
CYCLON HOLDING S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-2086 Luxembourg, 23, avenue Monterey.
R. C. Luxembourg B 98.470.
—
<i>Extrait des résolutions prises lors de la réunion du Conseil d’Administration tenue en date du 15 juin 2005i>
- La société DMC, S.à r.l., société à responsabilité limitée de droit luxembourgeois, ayant son siège social au 23, ave-
nue Monterey, L-2086 Luxembourg est cooptée au poste d’Administrateur en remplacement de Mademoiselle Carole
Caspari, démissionnaire. Son mandat viendra à échéance lors de l’Assemblée Générale Statutaire de l’an 2009. La coop-
tation de la société DMC, S.à r.l. sera ratifiée à la prochaine Assemblée.
Enregistré à Luxembourg, le 11 juillet 2005, réf. LSO-BG04203. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(060741.3/795/17) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
UNION INVESTMENT LUXEMBOURG S.A., Aktiengesellschaft.
Gesellschaftssitz: L-1471 Luxemburg, 308, route d’Esch.
H. R. Luxemburg B 28.679.
—
<i>Änderungsvereinbarung betreffend das Verwaltungsreglement vom 13. Februar 2004i>
<i>sowie betreffend das Verwaltungsreglement vom 7. Juli 2005 des UniMoneyMarketi>
zwischen
1. UNION INVESTMENT LUXEMBOURG S.A., einer Aktiengesellschaft mit Sitz in 308, route d’Esch, L-1471 Luxem-
bourg, und
2. DZ BANK INTERNATIONAL S.A., einer Aktiengesellschaft mit Sitz in 4, rue Thomas Edison, L-1445 Luxembourg-
Strassen, und
3. WGZ-BANK LUXEMBOURG S.A., einer Aktiengesellschaft mit Sitz in 5, rue Jean Monnet, L-2180 Luxembourg
wurde folgendes festgestellt und vereinbart. Die Verwaltungsgesellschaft und die jeweilige Depotbank beschließen
hiermit, das Verwaltungsreglement vom 13. Februar 2004, welches allgemeine Grundsätze für von der UNION INVEST-
MENT LUXEMBOURG S.A. gemäß Teil I des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame An-
lagen in der Form von «fonds commun de placement» aufgelegte und verwaltete Fonds festlegt, sowie das
Verwaltungsreglement vom 7. Juli 2005, welches allgemeine Grundsätze für den von der UNION INVESTMENT
LUXEMBOURG S.A. gemäß Teil I des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen in
der Form eines «fonds commun de placement à compartiments multiples» aufgelegten und verwalteten UniMoneyMar-
ket festlegt, zu ändern und neu zu fassen. Die jeweils vollständig aktualisierten Verwaltungsreglements sind dieser Än-
derungsvereinbarung beigefügt.
1. Änderung des Verwaltungsreglements vom 13. Februar 2004
Die Verwaltungsgesellschaft und die Depotbanken beschließen hiermit, das Verwaltungsreglement vom 13. Februar
2004 zum dritten Mal zu ändern. Die folgenden Fonds, welche dieses Verwaltungsreglement zu ihrem integralen Be-
standteil erklärt haben, sind von dieser dritten Änderung betroffen:
Signature.
B. Zech.
Certifié sincère et conforme
<i>CYCLON HOLDING S.A.
i>LOUV, S.à r.l. / H. Charbon
<i>Administrateuri> / <i>Administrateuri>
61673
Rentenfonds
UniEuroKapital
UniEuroKapital -net
UniEuroRenta Governments
UniEuroRenta Corporates
UniEuroBond «XL»
UniEuroRenta Selected Ideas
UniEuroAspirant
UniEuropaRenta
UniRenta Corporates
UniDollarBond
UniOptima
UniRenta EmergingMarkets
UniEuroKapital Corporates
UniEuroKapital II
UniEuroRenta Real Zins
Aktienfonds
UniEuropa
UniEuroSTOXX 50
UniGIobalTitans 50
UniDynamicFonds: Europa
UniDynamicFonds: Global
UniDynamicFonds: Nordamerika
UniAsiaPacific
UniDynamicFonds: Japan
UniValueFonds: Europa
UniValueFonds: Global
UniMid&SmallCaps: Europa
UniAsia
UniEM Global
UniEM Osteuropa
UniEM Fernost
UniDividendenAss
UniExtra: EuroStoxx 50
Kurzläufer Rentenfonds
UniEuroFlex
UniOptimus
UniOptimus -net
Misch-/Garantiefonds
UniGarantTop: Europa
UniProtect: Europa
UniProtect: Europa II
UniGarantTop: Europa II
Die dem Verwaltungsreglement vorgestellte Präambel wird um einen Hinweis auf das Veröffentlichungsdatum im Mé-
morial und das In-Kraft-Treten der dritten Änderung ergänzt.
In Artikel 4 (Allgemeine Richtlinien für die Anlagepolitik) wird unter Ziffer 2, Buchstabe e), erster Punkt, der folgende
Satzteil hinzugefügt: «(derzeit die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, die Schweiz, Hongkong, Japan und Norwe-
gen)».
In Artikel 4 (Allgemeine Richtlinien für die Anlagepolitik) wird unter Ziffer 6 (Risikostreuung), Buchstabe g), im dritten
Absatz das Wort «Teilfonds» durch «Fonds» ersetzt, so dass der Satz nunmehr lautet: «Der jeweilige Fonds darf 20%
seines Netto-Fondsvermögens in Wertpapieren und Geldmarktinstrumente ein und derselben Unternehmensgruppe in-
vestieren.»
In Artikel 4 (Allgemeine Richtlinien für die Anlagepolitik) erhält unter Ziffer 13., Sonstige Techniken und Instrumente,
Buchstabe c), die Beschreibung der Credit Default Swaps in Absätzen drei und vier folgenden neuen Wortlaut:
«Für den jeweiligen Fonds können auch Credit Default Swaps («CDS») abgeschlossen werden. Im Wesentlichen ist
ein CDS ein Finanzinstrument, das die Trennung des Kreditrisikos von der zu Grunde liegenden Kreditbeziehung und
damit den separaten Handel dieses Risikos ermöglicht. Meist handelt es sich um eine bilaterale, zeitlich begrenzte Ver-
einbarung, die die Übertragung von definierten Kreditrisiken (Einzel- oder auch Portfoliorisiken) von einem Vertrags-
partner zum anderen festlegt. Der Verkäufer des CDS (Sicherungsgeber, Absicherungsverkäufer, Protection Seller)
erhält vom Käufer (Sicherungsnehmer, Absicherungskäufer, Protection Buyer) in der Regel eine auf den Nominalbetrag
berechnete periodische Prämie für die Übernahme des Kreditrisikos. Diese Prämie richtet sich u.a. nach der Qualität
des oder der zu Grunde liegenden Referenzschuldner(s) (=Kreditrisiko). Solange kein Kreditereignis (Credit Events, De-
fault Events) stattfindet, muß der CDS-Verkäufer keine Leistung erbringen. Bei Eintritt eines vorher definierten Kredit-
ereignisses zahlt der Verkäufer den Nennwert. Der Käufer hat das Recht, ein in der Vereinbarung qualifiziertes Asset
des Referenzschuldners anzudienen. Die Prämienzahlungen des Käufers werden ab diesem Zeitpunkt eingestellt.
61674
Das Engagement der aus den CDS entstehenden Verpflichtungen muss sowohl im ausschließlichen Interesse des
Fonds als auch im Einklang mit seiner Anlagepolitik stehen. Bei den Anlagegrenzen gern. Artikel 4, Ziffer 6 des Verwal-
tungsreglements sind die dem CDS zu Grunde liegenden Anleihen als auch der jeweilige Emittent zu berücksichtigen.»
In Artikel 16 (Veröffentlichungen) werden unter Ziffer 3 ebenfalls die vereinfachten Verkaufsprospekte erwähnt, so
dass Ziffer 3 nunmehr lautet: «Die Verwaltungsgesellschaft erstellt für jeden Fonds einen Verkaufsprospekt, einen ver-
einfachten Verkaufsprospekt, einen geprüften Jahresbericht sowie einen Halbjahresbericht entsprechend den gesetzli-
chen Bestimmungen des Großherzogtums Luxemburg.»
In Artikel 18 (In-Kraft-Treten) erhält der erste Satz folgenden neuen Wortlaut: «Das Verwaltungsreglement, jedes
Sonderreglement sowie jegliche Änderung derselben treten am Tage ihrer Unterzeichnung in Kraft, sofern nichts ande-
res bestimmt ist.»
2. Änderung des Verwaltungsreglements des UniMoneyMarket
Die Verwaltungsgesellschaft und die Depotbank beschließen hiermit, das Verwaltungsreglement vom 7. Juli 2005 des
UniMoneyMarket zum ersten Mal zu ändern. Die dem Verwaltungsreglement vorgestellte Präambel wird um einen Hin-
weis auf das Veröffentlichungsdatum im Mémorial und das In-Kraft-Treten der ersten Änderung ergänzt.
Artikel 1 (Der Fonds), erhält eine neue Ziffer 3 mit folgendem Wortlaut:
«Unter Bezugnahme auf Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über die Organismen für gemeinsame An-
lagen haftet jeder Unterfonds nur für die Schulden, Verpflichtungen und Verbindlichkeiten, die diesen Unterfonds be-
treffen. Damit bildet jeder einzelne Unterfonds in Bezug auf den Anteilinhaber eine eigene Einheit.»
In Artikel 4 (Allgemeine Richtlinien für die Anlagepolitik) erhält Ziffer 1 einen neuen zweiten Absatz mit folgendem
Wortlaut:
«Die in Artikel 4 beschriebenen Grenzen für Anlage- und Kreditaufnahmen müssen innerhalb jedes einzelnen Unter-
fonds eingehalten werden. Ausgenommen hiervon sind die Begrenzungen bezüglich des Erwerbs von Aktien mit Stimm-
recht ein und derselben Aussteller, die auf die Gesamtheit der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAW
nach Teil I des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 angewendet werden.»
In Artikel 4 (Allgemeine Richtlinien für die Anlagepolitik) wird unter Ziffer 2, Buchstabe e), erster Punkt, der folgende
Satzteil hinzugefügt: «(derzeit die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, die Schweiz, Hongkong, Japan und Norwe-
gen)».
In Artikel 4 (Allgemeine Richtlinien für die Anlagepolitik) erhält unter Ziffer 13., Sonstige Techniken und Instrumente,
Buchstabe c), die Beschreibung der Credit Default Swaps in Absätzen vier und fünf folgenden neuen Wortlaut:
«Für den jeweiligen Teilfonds können auch Credit Default Swaps («CDS») abgeschlossen werden. Im Wesentlichen
ist ein CDS ein Finanzinstrument, das die Trennung des Kreditrisikos von der zu Grunde liegenden Kreditbeziehung und
damit den separaten Handel dieses Risikos ermöglicht. Meist handelt es sich um eine bilaterale, zeitlich begrenzte Ver-
einbarung, die die Übertragung von definierten Kreditrisiken (Einzel- oder auch Portfoliorisiken) von einem Vertrags-
partner zum anderen festlegt. Der Verkäufer des CDS (Sicherungsgeber, Absicherungsverkäufer, Protection Seller)
erhält vom Käufer (Sicherungsnehmer, Absicherungskäufer, Protection Buyer) in der Regel eine auf den Nominalbetrag
berechnete periodische Prämie für die Übernahme des Kreditrisikos. Diese Prämie richtet sich u.a. nach der Qualität
des oder der zu Grunde liegenden Referenzschuldner(s) (=Kreditrisiko). Solange kein Kreditereignis (Credit Events, De-
fault Events) stattfindet, muß der CDS-Verkäufer keine Leistung erbringen. Bei Eintritt eines vorher definierten Kredit-
ereignisses zahlt der Verkäufer den Nennwert. Der Käufer hat das Recht, ein in der Vereinbarung qualifiziertes Asset
des Referenzschuldners anzudienen. Die Prämienzahlungen des Käufers werden ab diesem Zeitpunkt eingestellt.
Das Engagement der aus den CDS entstehenden Verpflichtungen muss sowohl im ausschließlichen Interesse des Teil-
fonds als auch im Einklang mit seiner Anlagepolitik stehen. Bei den Anlagegrenzen gem. Artikel 4, Ziffer 6 des Verwal-
tungsreglements sind die dem CDS zu Grunde liegenden Anleihen als auch der jeweilige Emittent zu berücksichtigen.»
In Artikel 7 (Anteilwertberechnung) wird in Ziffer 2, Buchstabe a), im zweiten Satz das Wort «Geldmarktinstrumen-
te» hinzugefügt, so dass dieser Satz wie folgt lautet:
«Soweit Wertpapiere und Geldmarktinstrumente an mehreren Börsen amtlich notiert sind, ist die Börse mit der
höchsten Liquidität maßgeblich.»
Der Titel von Artikel 9 «Rücknahme von Anteilen» wird erweitert in «Rücknahme und Umtausch von Anteilen». Die-
ser Artikel erhält eine neue Ziffer 7 mit dem folgenden Wortlaut:
«Der Anteilinhaber eines Unterfonds kann gegen Zahlung einer im Verkaufsprospekt festgelegten Umtauschprovision
an die mit dem Vertrieb der Fondsanteile beauftragten Stelle und unter Zurechnung von eventuell anfallenden Ausgabe-
steuern einen Teil oder alle seine Anteile in Anteile eines anderen Unterfonds umtauschen.
Umtauschanträge, die bis spätestens 16.00 Uhr (Luxemburger Zeit) an einem Handelstag bei der Verwaltungsgesell-
schaft eingegangen sind, werden auf der Grundlage der Anteilwerte der entsprechenden Unterfonds dieses Handelsta-
ges abgerechnet. Die Berechnung der Anteilwerte wird für einen Handelstag am Bewertungstag gemäß Artikel 7
durchgeführt, sodass die entsprechende Abrechnung für die Anleger ebenfalls am Bewertungstag vorgenommen wird.
Umtauschanträge, welche nach 16.00 Uhr (Luxemburger Zeit) an einem Handelstag eingehen, gelten als am folgenden
Handelstag eingegangen und werden auf der Grundlage der Anteilwerte der entsprechenden Unterfonds des folgenden
Handelstages abgerechnet. Da die Berechnung der Anteilwerte für den folgenden Handelstag jedoch erst am nächsten
Bewertungstag durchgeführt wird, erfolgt eine entsprechende Abrechnung für die Anleger ebenfalls erst am nächsten
Bewertungstag.
Der sich gegebenenfalls aus dem Tausch ergebende Restbetrag wird an den Anteilinhaber in der Währung des ge-
wählten Unterfonds ausbezahlt, sofern dieser einen Betrag von Euro 10,- übersteigt.»
61675
In Artikel 11 (Ertragsverwendung) wird in Ziffer 3, der zweite Satz wie folgt geändert:
«Ferner können die nicht realisierten Kursgewinne sowie sonstige Aktiva zur Ausschüttung gelangen, sofern das Net-
to-Fondsvermögen aufgrund der Ausschüttung nicht unter die Mindestgrenze gemäß Artikel 1 Ziffer 1 des Verwaltungs-
reglements sinkt.»
Der Titel von Artikel 12 «Dauer und Auflösung des Fonds bzw. eines Unterfonds sowie die Zusammenlegung von
Fonds bzw. Unterfonds» wird geändert in «Dauer und Auflösung des Fonds beziehungsweise eines Unterfonds sowie
die Zusammenlegung von Fonds beziehungsweise Unterfonds». Der Einleitungssatz der Ziffer 3 erhält folgenden neuen
Wortlaut: «Die Auflösung des Fonds beziehungsweise eines Unterfonds erfolgt zwingend in folgenden Fällen:»
In Artikel 13 (Allgemeine Kosten) wird in Ziffer 1, Buchstabe i) wie folgt geändert: «Kosten und evtl. entstehende
Steuern, die auf das Fonds- bzw. Unterfondsvermögen, deren Einkommen und die Auslagen zu Lasten des Fonds- bzw.
Unterfonds erhoben werden.»
In Artikel 16 (Veröffentlichungen) werden unter Ziffer 3 ebenfalls die vereinfachten Verkaufsprospekte erwähnt, so
dass Ziffer 3 nunmehr lautet: «Die Verwaltungsgesellschaft erstellt für den Fonds einen Verkaufsprospekt, einen verein-
fachten Verkaufsprospekt, einen geprüften Jahresbericht sowie einen Halbjahresbericht entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen des Großherzogtums Luxemburg.»
In Artikel 18 (In-Kraft-Treten) erhält folgenden neuen Wortlaut: «Das Verwaltungsreglement, jedes Sonderreglement
sowie jegliche Änderung derselben treten am Tage ihrer Unterzeichnung in Kraft, sofern nichts anderes bestimmt ist.»
Veröffentlichung, Hinterlegung und In-Kraft-Treten
Diese Änderungsvereinbarung wird beim Handelsregister des Bezirksgerichts in Luxemburg hinterlegt sowie im «Mé-
morial, Recueil des Sociétés et Associations» vom 28. November 2005 veröffentlicht.
Die Änderungen treten am 1. Oktober 2005 in Kraft.
Luxemburg, den 1. Oktober 2005.
Enregistré à Luxembourg, le 27 octobre 2005, réf. LSO-BJ06453. – Reçu 24 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(094806.2//184) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 2 novembre 2005.
CUAVER HOLDING S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-2086 Luxembourg, 23, avenue Monterey.
R. C. Luxembourg B 98.628.
—
<i>Extrait des résolutions prises lors de la réunion du Conseil d’Administration tenue en date du 15 juin 2005i>
- La société DMC, S.à r.l., société à responsabilité limitée de droit luxembourgeois, ayant son siège social au 23, ave-
nue Monterey, L-2086 Luxembourg est cooptée au poste d’Administrateur en remplacement de Mademoiselle Carole
Caspari, démissionnaire. Son mandat viendra à échéance lors de l’Assemblée Générale Statutaire de l’an 2009. La coop-
tation de la société DMC, S.à r.l. sera ratifiée à la prochaine Assemblée.
Enregistré à Luxembourg, le 11 juillet 2005, réf. LSO-BG04202. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(060745.3/795/17) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
GARLAN HOLDING S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2213 Luxembourg, 1, rue de Nassau.
R. C. Luxembourg B 29.098.
—
Les comptes annuels au 31 décembre 2004, enregistrés à Luxembourg, le 11 juillet 2005, réf. LSO-BG04381, ont été
déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 13 juillet 2005.
(060792.3/1051/12) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
UNION INVESTMENT LUXEMBOURG S.A.
<i>Die Verwaltungsgesellschaft
i>Unterschriften
DZ BANK INTERNATIONAL S.A. / WGZ-BANK LUXEMBOURG S.A.
<i>Die Depotbanken
i>Unterschriften
Certifié sincère et conforme
<i>CUAVER HOLDING S.A.
i>LOUV, S.à r.l. / H. Charbon
<i>Administrateuri> / <i>Administrateuri>
<i>Pour le Conseil d’Administration
i>Signature
61676
CONICAL HOLDING S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-2086 Luxembourg, 23, avenue Monterey.
R. C. Luxembourg B 98.581.
—
<i>Extrait des résolutions prises lors de la réunion du Conseil d’Administration tenue en date du 15 juin 2005i>
- La société DMC, S.à r.l., société à responsabilité limitée de droit luxembourgeois, ayant son siège social au 23, ave-
nue Monterey, L-2086 Luxembourg est cooptée au poste d’Administrateur en remplacement de Mademoiselle Carole
Caspari, démissionnaire. Son mandat viendra à échéance lors de l’Assemblée Générale Statutaire de l’an 2009. La coop-
tation de la société DMC, S.à r.l. sera ratifiée à la prochaine Assemblée.
Enregistré à Luxembourg, le 11 juillet 2005, réf. LSO-BG04201. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(060753.3/795/17) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
CARONSARD HOLDING S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-2086 Luxembourg, 23, avenue Monterey.
R. C. Luxembourg B 98.631.
—
<i>Extrait des résolutions prises lors de la réunion du Conseil d’Administration tenue en date du 15 juin 2005i>
- La société DMC, S.à r.l., société à responsabilité limitée de droit luxembourgeois, ayant son siège social au 23, ave-
nue Monterey, L-2086 Luxembourg est cooptée au poste d’Administrateur en remplacement de Mademoiselle Carole
Caspari, démissionnaire. Son mandat viendra à échéance lors de l’Assemblée Générale Statutaire de l’an 2009. La coop-
tation de la société DMC, S.à r.l. sera ratifiée à la prochaine Assemblée.
Enregistré à Luxembourg, le 11 juillet 2005, réf. LSO-BG04200. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(060757.3/795/17) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
YVES ROCHE INTERNATIONAL S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-6868 Wecker, 9, Herebierg.
R. C. Luxembourg B 60.844.
—
Les comptes annuels rectifiés au 31 décembre 2002, enregistrés à Luxembourg, le 11 juillet 2005, réf. LSO-BG04397,
ont été déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 13 juillet 2005.
(060795.3/1051/12) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
YVES ROCHE INTERNATIONAL S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-6868 Wecker, 9, Herebierg.
R. C. Luxembourg B 60.844.
—
Les comptes annuels au 31 décembre 2003, enregistrés à Luxembourg, le 11 juillet 2005, réf. LSO-BG04402, ont été
déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 13 juillet 2005.
(060797.3/1051/12) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Certifié sincère et conforme
<i>CONICAL HOLDING S.A.
i>LOUV, S.à r.l. / H. Charbon
<i>Administrateuri> / <i>Administrateuri>
Certifié sincère et conforme
<i>CARONSARD HOLDING S.A.
i>LOUV, S.à r.l. / H. Charbon
<i>Administrateuri> / <i>Administrateuri>
<i>Pour le Conseil d’Administration
i>Signature
<i>Pour le Conseil d’Administration
i>Signature
61677
FORUM FILM CORP. S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2213 Luxembourg, 1, rue de Nassau.
R. C. Luxembourg B 70.606.
—
Les comptes annuels au 31 décembre 2004, enregistrés à Luxembourg, le 11 juillet 2005, réf. LSO-BG04404, ont été
déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 13 juillet 2005.
(060799.3/1051/12) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
TRANS IMMOBILIERE MALESHERBES S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2330 Luxembourg, 140, boulevard de la Pétrusse.
R. C. Luxembourg B 94.738.
—
Le bilan au 31 décembre 2004, enregistré à Luxembourg, le 22 juin 2005, réf. LSO-BF07383, a été déposé au registre
de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(060809.3/000/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
HENRI FINANCE S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1724 Luxembourg, 3, boulevard du Prince Henri.
R. C. Luxembourg B 80.593.
—
<i>Extrait du procès-verbal de l’Assemblée Générale Ordinaire tenue le 28 juin 2005i>
L’Assemblée proroge les mandats de Monsieur Michal Wittmann, administrateur de sociétés, de Monsieur Klaus
Krumnau, juriste et de Madame Sylvie Abtal-Cola, comptable, tous résidant professionnellement au 3, boulevard du
Prince Henri, L-1724 Luxembourg, comme administrateurs de la société jusqu’à l’assemblée générale ordinaire qui se
tiendra en l’année 2011.
L’Assemblée proroge le mandat du commissaire aux comptes AUDITAS S.A. jusqu’à l’assemblée générale ordinaire
qui se tiendra en l’année 2011.
Enregistré à Luxembourg, le 11 juillet 2005, réf. LSO-BG03944. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(060638.3/000/17) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
HENRI FINANCE S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1724 Luxembourg, 3, boulevard du Prince Henri.
R. C. Luxembourg B 80.593.
—
Le bilan abrégé au 31 décembre 2001, enregistré à Luxembourg, le 11 juillet 2005, réf. LSO-BG03951, a été déposé
au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(060624.3/000/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
HENRI FINANCE S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1724 Luxembourg, 3, boulevard du Prince Henri.
R. C. Luxembourg B 80.593.
—
Le bilan abrégé au 31 décembre 2002, enregistré à Luxembourg, le 11 juillet 2005, réf. LSO-BG03949, a été déposé
au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(060628.3/000/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
<i>Pour le Conseil d’Administration
i>Signature
Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Signature.
Pour extrait conforme
Signature
Signature.
Signature.
61678
HENRI FINANCE S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1724 Luxembourg, 3, boulevard du Prince Henri.
R. C. Luxembourg B 80.593.
—
Le bilan abrégé au 31 décembre 2003, enregistré à Luxembourg, le 11 juillet 2005, réf. LSO-BG03922, a été déposé
au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(060631.3/000/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
HENRI FINANCE S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1724 Luxembourg, 3, boulevard du Prince Henri.
R. C. Luxembourg B 80.593.
—
Le bilan abrégé au 31 décembre 2004, enregistré à Luxembourg, le 11 juillet 2005, réf. LSO-BG03946, a été déposé
au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(060634.3/000/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
MILTON HOLDING S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-1114 Luxembourg, 3, rue Nicolas Adames.
R. C. Luxembourg B 29.103.
—
<i>Extrait du procès-verbal de l’assemblée générale ordinaire du 17 juin 2005i>
L’assemblée reconduit le mandat des administrateurs, Madame Joëlle Lietz, Madame Denise Vervaet et Monsieur
Pierre Schill, ainsi que celui du commissaire aux comptes, FIDUCIAIRE GLACIS, S.à r.l., pour une période venant à
échéance à l’assemblée générale ordinaire statuant sur les comptes de l’exercice 2005.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Enregistré à Luxembourg, le 24 juin 2005, réf. LSO-BF08004. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(060499.3/506/15) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
BASILIC INVESTMENTS S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2330 Luxembourg, 140, boulevard de la Pétrusse.
R. C. Luxembourg B 102.717.
—
Le bilan au 31 décembre 2004, enregistré à Luxembourg, le 6 juillet 2005, réf. LSO-BG02294, a été déposé au registre
de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(060812.3/000/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
SERENDI, SERENDIPITY INTERNATIONAL CONSULTING, Société Anonyme.
Siège social: L-1254 Luxembourg, 28, avenue Marguerite Brabant.
R. C. Luxembourg B 73.261.
—
<i>Extrait de l’Assemblée Générale Annuelle tenue à Luxembourg le 11 mars 2005i>
L’assemblée constate et accepte la démission de Madame Chantal Jourdin.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 21 juin 2005.
Enregistré à Luxembourg, le 12 juillet 2005, réf. LSO-BG04799. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(060835.3/1682/14) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Signature.
Signature.
Pour la société
Signature
Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Signature.
MAZARS
Signature
61679
STARBOARD INVESTMENT S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1449 Luxembourg, 18, rue de l’Eau.
R. C. Luxembourg B 101.297.
—
L’an deux mille cinq, le vingt-deux juillet.
Par-devant Maître André-Jean-Joseph Schwachtgen, notaire de résidence à Luxembourg.
S’est tenue une Assemblée Générale Extraordinaire des actionnaires de la société anonyme établie à Luxembourg
sous la dénomination de STARBOARD INVESTMENT S.A., R.C. Numéro B 101.297 ayant son siège social à Luxem-
bourg au 18, rue de l’Eau, constituée par acte de Maître Joseph Elvinger, notaire de résidence à Luxembourg, en date
du 27 mai 2004, publié au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations C numéro 824 du 11 août 2004.
La séance est ouverte à dix-sept heures sous la présidence de Monsieur Marc Koeune, économiste, domicilié profes-
sionnellement au 18, rue de l’Eau, L-1449 Luxembourg.
Monsieur le Président désigne comme secrétaire Monsieur Raymond Thill, maître en droit, domicilié professionnel-
lement au 74, rue Victor Hugo, L-1750 Luxembourg.
L’assemblée élit comme scrutateur Monsieur Marc Prospert, maître en droit, domicilié professionnellement au 74,
rue Victor Hugo, L-1750 Luxembourg.
Monsieur le Président expose ensuite:
I. Qu’il résulte d’une liste de présence dressée et certifiée par les membres du bureau que les trois mille cent (3.100)
actions d’une valeur nominale de dix euros (EUR 10,-) chacune, représentant l’intégralité du capital social de trente et
un mille euros (EUR 31.000,-) sont dûment représentées à la présente assemblée qui en conséquence est régulièrement
constituée et peut délibérer ainsi que décider valablement sur les points figurant à l’ordre du jour, ci-après reproduits,
tous les actionnaires représentés ayant accepté de se réunir sans convocations préalables et reconnaissant avoir préa-
lablement reçu une copie du bilan, du compte de profits et pertes ainsi que du rapport du commissaire aux comptes.
Ladite liste de présence, portant les signatures des actionnaires tous représentés, restera annexée au présent procès-
verbal ensemble avec les procurations pour être soumise en même temps aux formalités de l’enregistrement.
II. Que l’ordre du jour de la présente Assemblée est conçu comme suit:
1. Constatation du report de la date de l’assemblée générale ordinaire et approbation dudit report;
2. Rapports de gestion du conseil d’administration et du commissaire aux comptes;
3. Approbation des bilan et compte de profits et pertes au 31 décembre 2004 et affectation du résultat;
4. Décharge aux administrateurs et au commissaire aux comptes;
5. Dissolution de la société et mise en liquidation;
6. Nomination d’un ou plusieurs liquidateurs et détermination de leurs pouvoirs;
7. Divers.
L’Assemblée, après avoir approuvé l’exposé de Monsieur le Président et après s’être reconnue régulièrement cons-
tituée, a abordé l’ordre du jour et, après en avoir délibéré, a pris à l’unanimité des voix les résolutions suivantes:
<i>Première résolutioni>
L’assemblée constate que la séance n’a pas pu se tenir à la date statutaire, tous les documents n’étant pas disponibles
et approuve le report de ladite séance qui se tient à la présente date de manière extraordinaire.
<i>Deuxième résolutioni>
Après avoir pris connaissance des rapports de gestion du conseil d’administration et du commissaire aux comptes,
ainsi que des bilan et compte de profits et pertes de l’exercice clôturé au 31 décembre 2004, l’assemblée approuve les
comptes tels que présentés et décide d’affecter le résultat de l’exercice clôturé au 31 décembre 2004 comme suit:
<i> Troisième résolutioni>
Par votes spéciaux, décharge pleine et entière est accordée aux administrateurs et au commissaire.
<i>Quatrième résolutioni>
L’assemblée générale décide de dissoudre la Société et de la mettre en liquidation.
<i>Cinquième résolutioni>
L’assemblée générale nomme aux fonctions de liquidateur, pour la durée de la liquidation, Monsieur Sébastian Coyet-
te, comptable, né le 4 septembre 1965 à Arlon - Belgique et domicilié professionnellement au 18, rue de l’Eau, L-1449
Luxembourg, qui aura les pouvoirs les plus étendus pour réaliser la liquidation, y compris ceux de réaliser les opérations
prévues à l’article 145 de la loi modifiée du 10 août 1915 sur les sociétés commerciales.
Plus rien ne figurant à l’ordre du jour et personne ne demandant la parole, l’Assemblée s’est terminée à dix-sept heu-
res quinze.
Dont acte, fait et passé à Luxembourg, date qu’en tête.
Et après lecture faite et interprétation donnée aux comparants, ceux-ci ont signé avec Nous, notaire, la présente mi-
nute.
Signé: M. Koeune, R. Thill, M. Prospert, A. Schwachtgen.
EUR
Perte de l’exercice . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (23.857,51)
Report à nouveau. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . - 23.857,51
61680
Enregistré à Luxembourg, le 25 juillet 2005, vol. 25CS, fol. 9, case 4. – Reçu 12 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): Muller.
Pour expédition, délivrée aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(070433.3/230/66) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 4 août 2005.
INTERNATIONAL TRADEMARKS S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-1840 Luxembourg, 38, boulevard Joseph II.
R. C. Luxembourg B 44.772.
—
Le bilan au 31 décembre 2001, enregistré à Luxembourg, le 8 juillet 2005, réf. LSO-BG03481, a été déposé au registre
de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(060926.3/657/11) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
INTERNATIONAL TRADEMARKS S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-1840 Luxembourg, 38, boulevard Joseph II.
R. C. Luxembourg B 44.772.
—
Le bilan au 31 décembre 2002, enregistré à Luxembourg, le 8 juillet 2004, réf. LSO-BG03426, a été déposé au registre
de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(060900.3/657/11) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
INTERNATIONAL TRADEMARKS S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-1840 Luxembourg, 38, boulevard Joseph II.
R. C. Luxembourg B 44.772.
—
Le bilan au 31 décembre 2003, enregistré à Luxembourg, le 8 juillet 2005, réf. LSO-BG03448, a été déposé au registre
de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(060941.3/657/11) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
INTERNATIONAL TRADEMARKS S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-1840 Luxembourg, 38, boulevard Joseph II.
R. C. Luxembourg B 44.772.
—
Le bilan au 31 décembre 2004, enregistré à Luxembourg, le 8 juillet 2004, réf. LSO-BG03434, a été déposé au registre
de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(060935.3/657/11) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 14 juillet 2005.
Luxembourg, le 28 juillet 2005.
A. Schwachtgen.
FIDUCIAIRE DE LUXEMBOURG S.A.
Signature
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Signature
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Editeur:
Service Central de Législation, 43, boulevard F.-D. Roosevelt, L-2450 Luxembourg
Imprimeur: Association momentanée Imprimerie Centrale / Victor Buck
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