This site no longer hosts any data. The file you are looking for is probably available on the official Legilux website by clicking on this link.
Ce site n'héberge plus aucune donnée. Le fichier que vous cherchez est probablement accessible sur le site officiel Legilux en cliquant sur ce lien.
Diese Seite nicht mehr Gastgeber keine Daten. Die Datei, die Sie suchen ist wahrscheinlich auf der offiziellen Legilux Website, indem Sie auf diesen link verfügbar.
41521
MEMORIAL
MEMORIAL
Amtsblatt
Journal Officiel
du Grand-Duché de
Luxembourg
des Großherzogtums
Luxemburg
R E C U E I L
D E S
S O C I E T E S
E T
A S S O C I A T I O N S
Le présent recueil contient les publications prévues par la loi modifiée du 10 août 1915 concernant les sociétés commerciales
et par loi modifiée du 21 avril 1928 sur les associations et les fondations sans but lucratif.
C — N° 866
25 août 2004
S O M M A I R E
ABN AMRO Profil Funds Management S.A., Lu-
bourg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
41538
xembourg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
41526
Georgia-Pacific Investments, S.à r.l., Luxem-
ABN AMRO Profil Funds Management S.A., Lu-
bourg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
41538
xemburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
41523
Georgia-Pacific, S.à r.l., Luxembourg . . . . . . . . . . .
41539
Amber S.A.H., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
41567
Georgia-Pacific, S.à r.l., Luxembourg . . . . . . . . . . .
41539
Amity Internationale S.A.H., Luxembourg . . . . . . .
41566
Georgia-Pacific, S.à r.l., Luxembourg . . . . . . . . . . .
41539
Anglemont S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . . . .
41548
Globalinvest Business S.A., Luxembourg . . . . . . . .
41542
Angloinvest S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . . . .
41546
Hellaby S.A., Luxembourg. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
41545
Anglotel Holdings S.A., Luxembourg. . . . . . . . . . . .
41548
Hydrosol S.A.H., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . . .
41561
Arkos International S.A., Luxembourg . . . . . . . . . .
41543
Hydrosol S.A.H., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . . .
41561
Artmarkt Holding S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . .
41563
Integral Multi Fund, Sicav, Luxembourg . . . . . . . .
41526
Axor Holding S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . .
41562
Life One, Sicav, Luxemburg . . . . . . . . . . . . . . . . . .
41527
Bolux, Sicav, Luxembourg. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
41566
Lion Fortune, Sicav, Luxembourg. . . . . . . . . . . . . .
41565
Caisse Raiffeisen Wiltz, Soc. Coop. Wiltz . . . . . . . .
41547
Maitagaria S.A.H., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . .
41565
Comptabilité, Gestion et Transactions Immo-
Metro International S.A., Luxembourg . . . . . . . . .
41544
bilières C.G.T.I. S.A., Grevenmacher . . . . . . . . . .
41545
Metro International S.A., Luxembourg . . . . . . . . .
41544
Comptabilité, Gestion et Transactions Immo-
Nancia Com S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
41549
bilières C.G.T.I. S.A., Grevenmacher . . . . . . . . . .
41545
Obransson Holding S.A., Luxembourg. . . . . . . . . .
41566
Doneck Euroflex S.A., Grevenmacher . . . . . . . . . . .
41568
Ogoue Holding S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . . .
41563
Electro Concept S.A., Diekirch. . . . . . . . . . . . . . . . .
41548
Öko-Aktienfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
41550
Ernee Gestion S.A., Luxembourg. . . . . . . . . . . . . . .
41564
Pegasus Finance S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . .
41541
Eurofederal Sicav, Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . . .
41568
Pegasus Finance S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . .
41541
Euroheat Holding S.A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
41541
Popso (Suisse) Investment Fund Sicav, Luxem-
Europäische Möbelunion, G.m.b.H., Luxembourg .
41538
bourg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
41563
Europäische Möbelunion, G.m.b.H., Luxemburg . .
41536
Prime Invest I S.A.H., Luxembourg . . . . . . . . . . . .
41567
Europäische Möbelunion, GmbH, Luxemburg . . . .
41540
Silo Plus S.A., Differdange . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
41562
F.R. Sunrise Holding S.A., Luxembourg. . . . . . . . . .
41542
Sioux Holding S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . .
41539
F.R. Sunrise Holding S.A., Luxembourg. . . . . . . . . .
41542
Sirius Fund, Sicav, Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . .
41564
F.R. Sunrise Holding S.A., Luxembourg. . . . . . . . . .
41542
SOPERDIS, Société de Performance et Distribu-
Financerium S.A.H., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . .
41564
tion S.A.H., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
41567
Finparia S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
41541
Solusa, S.à r.l., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . . . . .
41546
Fondation Wäisse Rank, Luxembourg . . . . . . . . . . .
41522
T.M. Fin S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
41541
Fortuna Select Fund, Sicav, Luxembourg . . . . . . . .
41562
Techcap Vent, S.à r.l. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
41540
Fruit Freeze Invest S.A., Luxembourg. . . . . . . . . . .
41547
Theis Luxembourg, S.à r.l., Wasserbillig . . . . . . . .
41543
FTE Holding S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . . .
41549
Theis Luxembourg, S.à r.l., Wasserbillig . . . . . . . .
41543
Futura Investment S.A., Strassen. . . . . . . . . . . . . . .
41564
Thiel Air Sea Logistics, S.à r.l., Luxembourg. . . . .
41546
Gekko Invest Holding S.A., Luxemburg. . . . . . . . . .
41544
Thiel Air Sea Logistics, S.à r.l., Luxemburg . . . . . .
41546
Georgia-Pacific Finance, S.à r.l., Luxembourg . . . .
41522
Thiel Eurologistics Services, S.à r.l., Munsbach . . .
41549
Georgia-Pacific Finance, S.à r.l., Luxembourg . . . .
41522
Thiel Eurologistics Services, S.à r.l., Munsbach . . .
41549
Georgia-Pacific Investments, S.à r.l., Luxem-
Tora Investments S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . .
41545
bourg. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
41538
Tres S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
41540
Georgia-Pacific Investments, S.à r.l., Luxem-
Tres S.A., Luxembourg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
41540
41522
FONDATION WÄISSE RANK, Etablissement d’utilité publique.
Siège social: L-1521 Luxembourg, 84, rue Adolphe Fischer.
—
<i>Bilan au 31 décembre 2003i>
<i>Compte des dépenses et recettesi>
<i>Exercice clôturé le 31 décembre 2003 (en EUR)i>
Luxembourg, le 31 mars 2004.
Enregistré à Luxembourg, le 15 juin 2004, réf. LSO-AR04069. – Reçu 16 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(047919.2//30) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 17 juin 2004.
GEORGIA-PACIFIC FINANCE, S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-2449 Luxembourg, 3, boulevard Royal.
R. C. Luxembourg B 90.391.
—
Le bilan au 31 décembre 2002, enregistré à Luxembourg, le 2 juillet 2004, réf. LSO-AS00816, a été déposé au registre
de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(052840.3/253/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
GEORGIA-PACIFIC FINANCE, S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 1.387.750.
Siège social: L-2449 Luxembourg, 3, boulevard Royal.
R. C. Luxembourg B 90.391.
—
<i>Extrait des résolutions de l’associé unique de GEORGIA-PACIFIC FINANCE, S.à r.l. (la Société)i>
<i>prises à Luxembourg en date du 18 juin 2004i>
L’associé unique de la Société a approuvé les bilan et compte de pertes et profits de l’exercice clos le 31 décembre
2002 et a accordé décharge pleine et entière (quitus) aux membres du conseil de gérance et aux commissaires de la
Société pour l’exécution de leur mandat au cours de l’exercice clos au 31 décembre 2002.
Enregistré à Luxembourg, le 2 juillet 2004, réf. LSO-AS00813. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(052834.2//18) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
<i>Actifi>
<i>Passifi>
<i>Actifs circulantsi>
<i>Fonds disponiblesi>
Immobilisation
Report à nouveau
Ordinateur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
304,60
Banque . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
19.347,02
Actifs circulants
Report ordinateur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
406,14
Compte en banque . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
24.644,21
Bénéfice de l’exercice. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.532,22
Stock vêtements . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
336,57
Balance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
25.285,38
Balance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
25.285,38
<i>Dépensesi>
<i>Recettesi>
Frais d’enregistrement . . . . . . . . . . . . . . . .
141,21 EUR
Cotisations . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
430,- EUR
Amortissement PC . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
101,54 EUR
Dons . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.850,- EUR
Frais compte bancaire. . . . . . . . . . . . . . . . .
19,73 EUR
Vente Vêtements . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
115,- EUR
Bénéfice de l’exercice . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.532,22 EUR
Assurances . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
63,13 EUR
Stock Vêtements . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
336,57 EUR
Balance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.794,70 EUR
Balance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.794,70 EUR
Certifié sincère et véritable
<i>Pour le WÄISSE RANK - LETZEBUERG, HËLLEF FIR AFFER VU VERBRIECHEN
i>F. de Waha / L. Galbats
<i>Président / Trésorièrei>
Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Signature.
Pour extrait et publication
GEORGIA-PACIFIC FINANCE, S.à r.l.
Signature
<i>Un mandatairei>
41523
ABN AMRO PROFIL FUNDS MANAGEMENT S.A., Aktiengesellschaft.
Gesellschaftssitz: L-1855 Luxemburg, 46, avenue J.-F. Kennedy.
H. R. Luxemburg B 66.087.
—
Im Jahre zweitausendvier, den zweiundzwanzigsten Juli.
Vor dem unterzeichneten Notar Paul Bettingen, mit dem Amtswohnsitz in Niederanven (Luxemburg) in Vertretung
seines verhinderten Kollegen Notar Jean-Joseph Wagner, mit dem Amtswohnsitz in Sassenheim (Luxemburg), in dessen
Besitz und Verwahr gegenwärtige Urkunde verbleibt,
sind die Aktionäre der Aktiengesellschaft ABN AMRO PROFIL FUNDS MANAGEMENT S.A. (die «Gesellschaft»),
mit Sitz in 46, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxembourg, eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter der Num-
mer B 66.087, zu einer außerordentlichen Generalversammlung zusammengetreten.
Die Gesellschaft wurde am 25. August 1998 unter dem Namen ABN AMRO PROFIL FUNDS MANAGEMENT S.A.
von Notar Gérard Lecuit mit dem damaligen Amtssitz in Hesperingen, Luxemburg in Vertretung seines verhinderten
Kollegen Notar Jean-Joseph Wagner, durch notarielle Urkunde gegründet, welche im Mémorial C, Recueil des Sociétés
et Associations (das «Mémorial»), Nr. 729 vom 8. Oktober 1998 veröffentlicht wurde.
Die Satzung der Gesellschaft (die «Satzung») wurde letztmalig entsprechend der notariellen Urkunde des Notars
Jean-Joseph Wagner vom 5. Dezember 2001, veröffentlicht im Mémorial Nr. 765 vom 21. Mai 2002, abgeändert.
Die Versammlung wird um 11.00 Uhr unter dem Vorsitz von Herrn Claude Niedner, Rechtsanwalt, mit Berufsan-
schrift 14, rue Erasme, L-1468 Luxemburg, eröffnet.
Der Vorsitzende beruft zum Schriftführer Herr Henning Schwabe, Rechtsanwalt, mit Berufsanschrift 14, rue Erasme,
L-1468 Luxemburg.
Die Versammlung wählt einstimmig zum Stimmzähler Frau Cornelia Fischer, Rechtsanwältin, mit Berufsanschrift 14,
rue Erasme, L-1468 Luxemburg.
Nach der Bildung des Präsidiums der Versammlung erklärt der Vorsitzende und ersucht den Notar Folgendes zu be-
urkunden:
I. Dass die Namen der in der Versammlung persönlich anwesenden oder rechtsgültig vertretenen Aktionäre, die der
Bevollmächtigten der vertretenen Aktionäre sowie die Zahl der Aktien, die von den Aktionären gehalten werden, in
eine Anwesenheitsliste eingetragen sind, welche von den anwesenden Aktionären, den Bevollmächtigten der vertrete-
nen Aktionäre und den Mitgliedern des Präsidiums der Außerordentlichen Generalversammlung unterzeichnet wurde.
II. Dass die Außerordentliche Generalversammlung über folgende Tagesordnung zu befinden hat:
1. Änderung von Artikel 2 der Satzung, der zukünftig wie folgt lautet:
«Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Luxemburg-Stadt. Durch einfachen Beschluss des Verwaltungsrates kann
er jederzeit an einen anderen Ort innerhalb der Stadt Luxemburg verlegt werden.
Sollten politische Umstände oder höhere Gewalt die Tätigkeit der Gesellschaft an ihrem Sitz behindern oder zu be-
hindern drohen, so kann der Verwaltungsrat der Gesellschaft bestimmen, den Gesellschaftssitz vorübergehend bis zur
völligen Normalisierung der Verhältnisse in ein anderes Land zu verlegen. Eine solche Maßnahme berührt die luxembur-
gische Nationalität der Gesellschaft nicht.»
2. Erhöhung des gezeichneten Gesellschaftskapitals auf einhundertfünfundzwanzigtausend Euro (EUR 125.000,-)
durch Erhöhung des Nennbetrages der Aktien.
3. Als Folge der Kapitalerhöhung, Änderung von Artikel 5 Satz 1 und Satz 2 der Satzung, die zukünftig wie folgt lauten:
«Das gezeichnete Aktienkapital beträgt einhundertfünfundzwanzigtausend Euro (EUR 125.000,-) und muss voll einge-
zahlt sein. Es ist in fünftausend (5.000) Aktien mit einem Nennwert von je fünfundzwanzig Euro (EUR 25,-) eingeteilt.»
4. Änderung von Artikel 6 der Satzung, der zukünftig wie folgt lautet:
«Die Aktien sind Namensaktien. Es wird am Sitz der Gesellschaft ein Register geführt, welches die in Artikel neun-
unddreißig des Gesetzes vom zehnten August neunzehnhundertfünfzehn vorgesehenen Angaben enthält. Jeder Aktionär
kann Einsicht in das Register nehmen. Soweit ein Aktionär beabsichtigt, seine Aktien ganz oder teilweise auf einen Drit-
ten, der nicht Aktionär der Gesellschaft ist, zu übertragen, sind die übrigen Aktionäre berechtigt, die zur Übertragung
angebotenen Aktien im Verhältnis ihrer jeweiligen Beteiligung am Gesellschaftskapital bevorrechtigt zu übernehmen. So-
weit die übrigen Aktionäre von diesem Recht keinen Gebrauch machen, können die zur Übertragung angebotenen Ak-
tien von der Gesellschaft im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes vom zehnten August neunzehnhundertfünf-
zehn übernommen werden. Alle Aktien haben gleiche Rechte.»
5. Anpassung der Satzung dahingehend, dass die Gesellschaft nicht mehr der Überwachung durch einen oder mehrere
Rechnungsprüfer, sondern der Überwachung durch einen oder mehrere externe und unabhängige Wirtschaftsprüfer un-
terliegt.
Als Folge dieser Anpassung, Änderung der nachfolgenden Artikel der Satzung:
- Änderung von Artikel 12 Satz 1 der Satzung, der zukünftig wie folgt lautet:
«Die Gesellschaft unterliegt der Überwachung durch einen oder mehrere externe und unabhängige Wirtschaftsprü-
fer.»
- Änderung von Artikel 13 Satz 1 der Satzung, der zukünftig wie folgt lautet:
«Die externen und unabhängigen Wirtschaftsprüfer haben ein unbeschränktes Aufsichts- und Prüfungsrecht über alle
Geschäfte der Gesellschaft.»
- Änderung von Artikel 14 der Satzung, der zukünftig wie folgt lautet:
«Die ordentliche Generalversammlung bestellt die externen und unabhängigen Wirtschaftsprüfer für die Dauer eines
bestimmten Zeitraums, der sechs Jahre nicht überschreiten darf. Eine Wiederwahl der externen und unabhängigen
Wirtschaftsprüfer ist zulässig.»'
- Änderung von Artikel 15 Buchstabe a) und Buchstabe c) der Satzung, die zukünftig wie folgt lauten:
41524
«a) Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der externen und unabhängigen Wirtschafts-
prüfer sowie die Festsetzung ihrer Vergütungen;
c) Entlastung des Verwaltungsrates;»
- Änderung von Artikel 18 Satz 1 und Satz 2 der Satzung, die zukünftig wie folgt lauten:
«Die Generalversammlung wird durch den Verwaltungsrat einberufen. Sie muss binnen einer Monatsfrist einberufen
werden, wenn Aktionäre, die ein Fünftel des Gesellschaftskapitals vertreten, den Verwaltungsrat hierzu schriftlich unter
Angabe der Tagesordnung auffordern.»
- Änderung von Artikel 21 Satz 3 der Satzung, der zukünftig wie folgt lautet:
«Mindestens einen Monat vor der ordentlichen Gesellschafterversammlung legt der Verwaltungsrat die Bilanz sowie
die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Bericht über die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft den externen und un-
abhängigen Wirtschaftsprüfern vor, die ihrerseits der Gesellschafterversammlung Bericht erstatten.»
6. Korrektur des Titels VI, der zukünftig auf «Rechnungslegung» lautet.
7. Ersetzung aller Verweise in der Satzung auf das Gesetz vom 30. März 1988 über Organismen für gemeinsame An-
lagen durch Verweise auf das Gesetz vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen.
Als Folge dieser Verweise, Änderung der nachfolgenden Artikel der Satzung:
- Änderung von Artikel 3 der Satzung, der zukünftig wie folgt lautet:
«Ausschließlicher Zweck der Gesellschaft ist die Auflegung und Verwaltung des ABN AMRO PROFIL FUNDS, ein
Investmentfonds in der Form eines «fonds commun de placement à compartiments multiples» nach Teil II des Gesetzes
vom zwanzigsten Dezember zweitausendundzwei über Organismen für gemeinsame Anlagen in der jeweils geltenden
Fassung («Gesetz vom zwanzigsten Dezember zweitausendundzwei») sowie die Ausführung sämtlicher Tätigkeiten, wel-
che gemäß Kapitel 14 des Gesetzes vom zwanzigsten Dezember zweitausendundzwei mit der Auflegung und Verwaltung
dieses OGA verbunden sind. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit im In- und Ausland ausüben, Zweigniederlassungen
errichten und alle sonstigen Geschäfte betreiben, die der Erreichung ihres Zweckes förderlich sind und im Rahmen der
Bestimmungen des Kapitels 14 des Gesetzes vom zwanzigsten Dezember zweitausendundzwei bleiben.»
- Änderung von Artikel 23 der Satzung, der zukünftig wie folgt lautet:
«Für sämtliche Punkte, welche durch diese Satzung nicht geregelt sind, gelten die luxemburgischen gesetzlichen Be-
stimmungen, insbesondere das Gesetz vom zwanzigsten Dezember zweitausendundzwei und das Gesetz vom zehnten
August neunzehnhundertfünfzehn.»
8. Verschiedenes
III. Dass gemäß der Anwesenheitsliste der Gesellschaft 100% der ausgegeben Aktien der Gesellschaft anwesend bzw.
vertreten sind.
IV. Dass sämtliche anwesenden und vertretenen Aktionäre, die ihrerseits das gesamte Kapital der Gesellschaft reprä-
sentieren, sich als ordnungsgemäß zu dieser Außerordentlichen Generalversammlung geladen bekennen und erklären,
von der Tagesordnung vorab umfassend Kenntnis erlangt zu haben, so dass keine förmliche Einberufung erforderlich
war.
V. Dass folglich die vorliegende Versammlung ordnungsgemäß einberufen wurde und wirksam über die Tagesord-
nungspunkte befinden und beschließen kann.
Nach Beratung fasst die Außerordentliche Generalversammlung einstimmig folgende Beschlüsse:
<i>Erster Beschlussi>
Die Außerordentliche Generalversammlung beschließt Artikel 2 der Satzung zu ändern. Dieser lautet künftig wie
folgt:
«Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Luxemburg-Stadt. Durch einfachen Beschluss des Verwaltungsrates kann
er jederzeit an einen anderen Ort innerhalb der Stadt Luxemburg verlegt werden.
Sollten politische Umstände oder höhere Gewalt die Tätigkeit der Gesellschaft an ihrem Sitz behindern oder zu be-
hindern drohen, so kann der Verwaltungsrat der Gesellschaft bestimmen den Gesellschaftssitz vorübergehend bis zur
völligen Normalisierung der Verhältnisse in ein anderes Land zu verlegen. Eine solche Maßnahme berührt die luxembur-
gische Nationalität der Gesellschaft nicht.»
<i>Zweiter Beschlussi>
Die Außerordentliche Generalversammlung beschließt das gezeichnete Gesellschaftskapital in Höhe von EUR
123.946,762386 um EUR 1.053,237614 auf EUR 125.000,00 durch Erhöhung des Nennbetrages pro Aktie von EUR
24,7893524772 (Gegenwert in Euro von LUF 1.000,- nach Umstellung des Kapitals von LUF auf Euro mit Beschluss der
Außerordentlichen Generalversammlung vom 1. Januar 1999) auf EUR 25,- zu erhöhen.
Der erhöhte Nennbetrag wird in bar und aufgerundet eingezahlt, so dass die Summe von eintausenddreiundfünfzig
Euro und vierundzwanzig Cent (EUR 1.053,24) für das Kapital sofort der Gesellschaft zur Verfügung steht, wie dies dem
Notar ausdrücklich nachgewiesen wurde.
<i>Dritter Beschlussi>
Als Folge des zweiten Beschlusses beschließt die Generalversammlung, den ersten und den zweiten Satz von Artikel
5 der Satzung wie folgt abzuändern:
«Das gezeichnete Aktienkapital beträgt einhundertfünfundzwanzigtausend Euro (EUR 125.000,-) und muss voll einge-
zahlt sein. Es ist in fünftausend (5.000) Aktien mit einem Nennwert von je fünfundzwanzig Euro (EUR 25,-) eingeteilt.»
<i>Vierter Beschlussi>
Die Außerordentliche Generalversammlung beschließt Artikel 6 der Satzung zu ändern. Dieser lautet zukünftig wie
folgt:
41525
«Die Aktien sind Namensaktien. Es wird am Sitz der Gesellschaft ein Register geführt, welches die in Artikel neun-
unddreißig des Gesetzes vom zehnten August neunzehnhundertfünfzehn vorgesehenen Angaben enthält. Jeder Aktionär
kann Einsicht in das Register nehmen. Soweit ein Aktionär beabsichtigt, seine Aktien ganz oder teilweise auf einen Drit-
ten, der nicht Aktionär der Gesellschaft ist, zu übertragen, sind die übrigen Aktionäre berechtigt, die zur Übertragung
angebotenen Aktien im Verhältnis ihrer jeweiligen Beteiligung am Gesellschaftskapital bevorrechtigt zu übernehmen. So-
weit die übrigen Aktionäre von diesem Recht keinen Gebrauch machen, können die zur Übertragung angebotenen Ak-
tien von der Gesellschaft im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes vom zehnten August neunzehnhundertfünf-
zehn übernommen werden. Alle Aktien haben gleiche Rechte.»
<i>Fünfter Beschlussi>
Die Außerordentliche Generalversammlung beschließt die Satzung dahingehend anzupassen, dass die Gesellschaft
nicht mehr der Überwachung durch einen oder mehrer Rechnungsprüfer, sondern der Überwachung durch einen oder
mehrere externe und unabhängige Wirtschaftsprüfer unterliegt.
<i>Sechster Beschlussi>
Als Folge des fünften Beschlusses beschließt die Außerordentliche Generalversammlung, Artikel 12, 13, 14, 15, 18
und 21 der Satzung zu ändern:
- Artikel 12 Satz 1 der Satzung lautet künftig wie folgt:
«Die Gesellschaft unterliegt der Überwachung durch einen oder mehrere externe und unabhängige Wirtschaftsprü-
fer.»
- Artikel 13 Satz 1 der Satzung lautet künftig wie folgt:
«Die externen und unabhängigen Wirtschaftsprüfer haben ein unbeschränktes Aufsichts- und Prüfungsrecht über alle
Geschäfte der Gesellschaft.»
- Artikel 14 der Satzung lautet künftig wie folgt:
«Die ordentliche Generalversammlung bestellt die externen und unabhängigen Wirtschaftsprüfer für die Dauer eines
bestimmten Zeitraums, der sechs Jahre nicht überschreiten darf. Eine Wiederwahl der externen und unabhängigen
Wirtschaftsprüfer ist zulässig.»
- Artikel 15 Buchstabe a) und Buchstabe c) der Satzung lauten künftig wie folgt:
«a) Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der externen und unabhängigen Wirtschafts-
prüfer sowie die Festsetzung ihrer Vergütungen;
c) Entlastung des Verwaltungsrates;»
- Artikel 18 Satz 1 und Satz 2 der Satzung lauten künftig wie folgt:
«Die Generalversammlung wird durch den Verwaltungsrat einberufen. Sie muss binnen einer Monatsfrist einberufen
werden, wenn Aktionäre, die ein Fünftel des Gesellschaftskapitals vertreten, den Verwaltungsrat hierzu schriftlich unter
Angabe der Tagesordnung auffordern.»
- Artikel 21 Satz 3 der Satzung lautet künftig wie folgt:
«Mindestens einen Monat vor der ordentlichen Gesellschafterversammlung legt der Verwaltungsrat die Bilanz sowie
die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Bericht über die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft den externen und un-
abhängigen Wirtschaftsprüfern vor, die ihrerseits der Gesellschafterversammlung Bericht erstatten.»
<i>Siebter Beschlussi>
Die Außerordentliche Generalversammlung beschließt Titel VI der Satzung zu korrigieren. Dieser lautet künftig wie
folgt:
«Rechnungslegung»
<i>Achter Beschlussi>
Die Außerordentliche Generalversammlung beschließt alle Verweise in der Satzung auf das Gesetz vom 30. März
1988 über Organismen für gemeinsame Anlagen durch Verweise auf das Gesetz vom 20. Dezember 2002 über Orga-
nismen für gemeinsame Anlagen zu ersetzen.
<i>Neunter Beschlussi>
In Folge des achten Beschlusses beschließt die Außerordentliche Generalversammlung Artikel 3 und Artikel 23 der
Satzung zu ändern.
- Artikel 3 lautet künftig wie folgt:
«Ausschließlicher Zweck der Gesellschaft ist die Auflegung und Verwaltung des ABN AMRO PROFIL FUNDS, ein
Investmentfonds in der Form eines «fonds commun de placement à compartiments multiples» nach Teil II des Gesetzes
vom zwanzigsten Dezember zweitausendundzwei über Organismen für gemeinsame Anlagen in der jeweils geltenden
Fassung («Gesetz vom zwanzigsten Dezember zweitausendundzwei») sowie die Ausführung sämtlicher Tätigkeiten, wel-
che gemäß Kapitel 14 des Gesetzes vom zwanzigsten Dezember zweitausendundzwei mit der Auflegung und Verwaltung
dieses OGA verbunden sind. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit im In- und Ausland ausüben, Zweigniederlassungen
errichten und alle sonstigen Geschäfte betreiben, die der Erreichung ihres Zweckes förderlich sind und im Rahmen der
Bestimmungen des Kapitels 14 des Gesetzes vom zwanzigsten Dezember zweitausendundzwei bleiben.»
- Artikel 23 der Satzung lautet künftig wie folgt:
«Für sämtliche Punkte, welche durch diese Satzung nicht geregelt sind, gelten die luxemburgischen gesetzlichen Be-
stimmungen, insbesondere das Gesetz vom zwanzigsten Dezember zweitausendundzwei und das Gesetz vom zehnten
August neunzehnhundertfünfzehn.»
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, stellt der Vorsitzende fest, dass hiermit die Tagesordnung
erschöpft ist und schließt die Versammlung.
41526
Worüber Urkunde aufgenommen wird in Luxemburg, zu dem eingangs erwähnten Datum.
Nach Verlesung des Vorstehenden an die Erschienenen, alle dem Notar nach Namen, gebräuchlichen Vornamen so-
wie Stand und Berufsanschrift bekannt, haben die Mitglieder des Büros der Außerordentlichen Generalversammlung mit
uns, dem Notar, die vorliegende Original-Urkunde unterzeichnet. Kein Aktionär wünschte diese Original-Urkunde zu
unterzeichnen.
Gezeichnet: C. Niedner, H. Schwabe, C. Fischer, P. Bettingen.
Einregistriert zu Esch-sur-Alzette, am 23. Juli 2004, Band 887, Blatt 17, Feld 4. – Erhalten 12 Euro.
<i>Der Einnehmer ff. i>(gezeichnet): Oehmen.
Für gleichlautende Ausfertigung, erteilt zwecks Veröffentlichung im Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(063985.3/239/204) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 4 août 2004.
ABN AMRO PROFIL FUNDS MANAGEMENT S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1855 Luxembourg, 46, avenue J.-F. Kennedy.
R. C. Luxembourg B 66.087.
—
Statuts coordonnés déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 4 août 2004.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(063986.3/239/9) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 4 août 2004.
INTEGRAL MULTI FUND, Société d’Investissement à Capital Variable,
(anc. ABF MULTI FUND).
Siège social: L-2520 Luxembourg, 39, allée Scheffer.
R. C. Luxembourg B 85.944.
—
L’an deux mille quatre, le quatre août.
Par-devant Maître Jean-Joseph Wagner, notaire de résidence à Sanem, en remplacement de Maître Henri Hellinckx,
notaire de résidence à Mersch, qui restera le dépositaire de la présente minute.
S’est réunie l’Assemblée Générale Extraordinaire des actionnaires de la société ABF MULTI FUND, société d’inves-
tissement à capital variable, ayant son siège social à Luxembourg, constituée suivant acte notarié en date du douze février
deux mille deux, publié au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations du 6 mars 2002, numéro 368.
L’assemblée est présidée par Madame Nathalie Moroni, juriste, Luxembourg, 39, Allée Scheffer.
Le Président désigne comme secrétaire Madame Murielle N’Guyen, juriste, Luxembourg, 39, Allée Scheffer.
L’assemblée élit comme scrutateur Madame Alexandra Gardenghi, juriste, Luxembourg, 39, Allée Scheffer.
Le Président déclare et prie, le notaire d’acter:
I.- Que la présente assemblée a été convoquée par des avis contenant l’ordre du jour envoyés aux actionnaires no-
minatifs en date du 1
er
juillet 2004 et publiés:
- au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations:
numéro 671 du 1
er
juillet 2004
numéro 736 du 19 juillet 2004
- au Luxemburger Wort en date des 1
er
et 19 juillet 2004
- à la Voix du Luxembourg en date des 1
er
et 19 juillet 2004
II.- Que l’ordre du jour de la présente assemblée est le suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1.- Changement de nom de la Société ABF MULTI FUND en INTEGRAL MULTI FUND.
2.- Divers.
III.- Que les actionnaires présents ou représentés ainsi que le nombre d’actions qu’ils détiennent sont renseignés sur
une liste de présence, signée par le président, le secrétaire, le scrutateur et le notaire instrumentaire. Ladite liste de
présence ainsi que les procurations resteront annexées au présent acte pour être soumises avec lui aux formalités de
l’enregistrement.
IV.- Qu’il appert de cette liste de présence que sur les un million cent vingt-six mille vingt-quatre (1.126.024) actions
en circulation, soixante et onze mille neuf cent quarante et une (71.941) actions sont présentes ou représentées à la
présente assemblée générale extraordinaire.
Le Président informe l’Assemblée qu’une première assemblée générale extraordinaire, ayant eu le même ordre du
jour que la présente assemblée, s’est tenue en date du 28 juin 2004 et que les conditions de quorum pour voter les
points à l’ordre du jour n’étaient pas remplies.
La présente Assemblée peut donc valablement délibérer quelle que soit la portion du capital représentée conformé-
ment à l’article 67-1 de la loi modifiée du 10 août 1915.
Ces faits exposés et reconnus exacts par l’assemblée, cette dernière a pris à l’unanimité des voix les résolutions sui-
vantes:
<i>Première résolutioni>
L’assemblée décide de changer le nom de la Société en INTEGRAL MULTI FUND.
Beles, den 30. Juli 2004.
J.J. Wagner.
Belvaux, le 30 juillet 2004.
J.J. Wagner.
41527
<i>Deuxième résolutioni>
En conséquence de la résolution qui précède, l’article 3 des statuts est modifié et aura désormais la teneur suivante:
«Art. 3. Dénomination
La société a pour dénomination INTEGRAL MULTI FUND.
Dans tous les documents émanant de la société, cette dénomination sera précédée ou suivie de la mention «Société
d’investissement à capital variable» ou du terme «SICAV».»
En conséquence du changement du nom de la société ABF CAPITAL MANAGEMENT en IDEAM INTEGRAL DEVE-
LOPMENT ASSET MANAGEMENT, l’Assemblée décide de changer le dernier alinéa de l’article 19 des statuts comme
suit:
«Art. 19. Conflits d’intérêt. Dernier alinéa.
Le terme «intérêt personnel» tel qu’il est utilisé à la phrase qui précède, ne s’appliquera pas aux relations ou aux
intérêts qui pourront exister de quelque manière, en quelque qualité, ou à quelque titre que ce soit, en rapport avec la
société IDEAM INTEGRAL DEVELOPMENT ASSET MANAGEMENT et ses actionnaires ou encore en rapport avec
toute autre société ou entité juridique que le conseil d’administration pourra déterminer.»
Plus rien n’étant à l’ordre du jour, la séance est levée.
Dont acte, fait et passé à Luxembourg, date qu’en tête des présentes.
Et après lecture faite et interprétation donnée aux comparants, tous connus du notaire par leurs nom, prénom, état
et demeure, les comparants ont tous signé avec Nous notaire le présent acte.
Signé: N. Moroni, M. N’Guyen, A. Gardenghi et J. Wagner
Enregistré à Mersch, le 11 août 2004, vol. 428, fol. 47, case 4. – Reçu 12 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): A. Muller.
Pour copie conforme, délivrée aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(068088.3/242/67) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 18 août 2004.
LIFE ONE, Investmentgesellschaft mit variablem Kapital.
Gesellschaftssitz: L-2540 Luxemburg, 25, rue Edward Steichen.
H. R. Luxemburg B 102.356.
—
STATUTEN
Im Jahre zweitausendvier, den achtundzwanzigsten Juli.
Vor dem unterzeichneten Notar Joseph Elvinger, mit Amtswohnsitz in Luxemburg.
Sind erschienen:
1) COMINVEST ASSET MANAGEMENT S.A., mit Sitz in L-2540 Luxemburg, 25, rue Edward Steichen,
hier vertreten durch Herrn Oliver Schütz, Privatbeamter, mit beruflicher Adresse, 25 rue Edward Steichen, L-2540
Luxemburg, auf Grund, einer privatschriftlichen Vollmacht ausgestellt in Luxemburg, am 27. Juli 2004,
2) Herr Oliver Schütz, Privatbeamter, mit beruflicher Adresse, 25 rue Edward Steichen, L-2540 Luxemburg.
Diese Vollmacht, welche ne varietur durch alle Komparenten und den unterzeichneten Notar unterschrieben wurde,
werden der vorliegenden Urkunde beigefügt bleiben, um mit ihr den Formalitäten der Einregistrierung unterworfen zu
werden.
Welche Komparenten, namens wie sie handeln, den unterzeichneten Notar ersuchten, die Satzung einer zwischen
ihnen zu gründenden, Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (société d’investissement à capital variable) wie folgt
zu dokumentieren.
Art. 1. Name
Zwischen den erschienenen Parteien und allen, die Eigentümer von später ausgegebenen Anteilen werden, wird eine
Investmentgesellschaft in Form einer Aktiengesellschaft nach Teil II des Luxemburger Gesetzes vom 20. Dezember 2002
über Organismen für gemeinsame Anlagen als «société d’investissement à capital variable» (sicav), unter dem Namen
LIFE ONE (die «Investmentgesellschaft») gegründet.
Art. 2. Sitz
Gesellschaftssitz ist Luxemburg-Stadt.
Durch einfachen Beschluss des Verwaltungsrats der Investmentgesellschaft (der «Verwaltungsrat») kann der Gesell-
schaftssitz an einen anderen Ort innerhalb der Gemeinde Luxemburg verlegt werden und können Niederlassungen und
Zweigstellen im In- und Ausland verfügt werden.
Sollten aussergewöhnliche Ereignisse politischer, wirtschaftlicher oder sozialer Art eine ordentliche Geschäftsab-
wicklung am Gesellschaftssitz gefährden, oder die Verbindung dieses Sitzes mit dem Ausland beeinträchtigen oder soll-
ten solche Ereignisse unmittelbar bevorstehen, so kann der Gesellschaftssitz vorübergehend.ins Ausland verlegt werden.
Trotz eines diesbezüglichen Beschlusses, bleibt der Investmentgesellschaft dennoch ihre luxemburgische Nationalität er-
halten.
Art. 3. Dauer
Die Investmentgesellschaft ist für eine unbegrenzte Dauer gegründet.
Mersch, le 16 août 2004.
H. Hellinckx.
41528
Art. 4. Gesellschaftszweck
Die Investmentgesellschaft hat als Zweck die Anlage in deutsche und englische Lebensversicherungspolicen und/oder
sonstige zulässige Vermögenswerte nach dem Grundsatz der Risikostreuung gemäss Teil II des Gesetzes vom 20. De-
zember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen (das «Gesetz vom 20. Dezember 2002») mit dem Ziel einen
Mehrwert zugunsten der Anteilinhaber der Investmentgesellschaft durch Festlegung einer bestimmten Anlagepolitik zu
erwirtschaften.
Die Investmentgesellschaft kann im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 sowie des Ge-
setzes vom 10. August 1915 über die Handelsgesellschaften (einschliesslich dessen Änderungen) (das «Gesetz vom 10.
August 1915») alle Massnahmen treffen und jede Tätigkeit ausüben, die zur Erfüllung und Förderung des Gesellschafts-
zweck notwendig oder nützlich sind.
Art. 5. Gesellschaftskapital
Das Gesellschaftskapital der Investmentgesellschaft entspricht zu jeder Zeit der Summe des Netto-Fondsvermögens
der Investmentgesellschaft gemäss Artikel 9 dieser Satzung und wird durch volleinbezahlte Anteile ohne Nennwert re-
präsentiert.
Das Anfangskapital der Investmentgesellschaft betrug bei der Gründung 31.000,- Euro, dem 620 Anteile ohne Nenn-
wert gegenüberstanden.
Das Mindestkapital der Investmentgesellschaft entspricht gemäss Artikel 70 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002
1.250.000 Euro und muss innerhalb von sechs Monaten nach Genehmigung der Investmentgesellschaft erreicht werden.
Art. 6. Anlagepolitik und Anlagebeschränkungen
Sofern die nachbeschriebenen Anlagegrenzen unabhängig von der Einflussmöglichkeit des Fonds oder durch Aus-
übung von Bezugsrechten überschritten werden, wird der Fonds unter Berücksichtigung der Interessen der Anteilinha-
ber dafür sorgen, dass durch entsprechende Verkäufe von Vermögensanlagen die Rückführung innerhalb der
Anlagegrenzen erreicht wird.
Bei der Anlage des Fondsvermögens müssen nachfolgend beschriebene Anlagebeschränkungen beachtet werden:
1. Anlage in Wertpapieren und/oder Geldmarktinstrumenten
(a) Höchstens 10% des Nettofondsvermögens dürfen in Wertpapieren und/oder Geldmarktinstrumenten ein und
desselben Emittenten angelegt werden, die an einer Börse oder einem anderen geregelten Markt innerhalb eines OECD-
Mitgliedstaates amtlich notiert, bzw. gehandelt werden.
(b) Für den Fonds dürfen höchstens 10% der von ein und demselben Emittenten ausgegebenen Wertpapiere und/
oder Geldmarktinstrumente erworben werden, die an einer Börse oder einem anderen geregelten Markt innerhalb ei-
nes OECD-Mitgliedstaates amtlich notiert, bzw. gehandelt werden.
Die Beschränkungen unter vorstehend (1) und (2) sind nicht auf Wertpapiere und/oder Geldmarktinstrumente,. die
von einem Mitgliedstaat der OECD oder dessen Gebietskörperschaften oder von internationalen Institutionen und Or-
ganismen gemeinschaftsrechtlichen, regionalen oder weltweiten Charakters ausgegeben oder garantiert werden, an-
wendbar.
2. Anlagen in Lebensversicherungspolicen
(a) Maximal 10% des Nettofondsvermögens dürfen in Lebensversicherungspolicen eines und desselben deutschen
Versicherungsunternehmens investiert werden.
Bei deutschen Versicherungsunternehmen die jedoch einen Marktanteil von mehr als 10% haben, darf der Fonds in
gleicher Höhe wie der jeweilige Marktanteil aber maximal 20% des Nettofondsvermögens in Lebensversicherungspoli-
cen eines solchen Unternehmens investieren. Die jeweiligen Marktanteile werden an Hand der letzten veröffentlichen
Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. ermittelt.
(b) Der Fonds darf bis zu 20% seines Nettofondsvermögens in Lebensversicherungspolicen von englischen Versiche-
rungsunternehmen investieren. Bis zu 5% des Nettofondsvermögens können in Policen eines und desselben englischen
Lebensversicherungsunternehmen investiert werden.
(c) Die Lebensversicherungspolicen müssen jederzeit, durch Anfrage des Fonds an das Versicherungsunternehmen,
beitragsfrei gestellt werden können.
(d) Die Lebensversicherungspolicen müssen einen Rückkaufswert (welcher von den Versicherungen bezahlt wird)
von mindestens 15.000,- Euro haben und mind. 1/3 ihrer Laufzeit erfüllt haben.
(e) Jeder Fonds erwirbt ausschließlich Kapitallebensversicherungen mit hoher Spar- und niedriger Versicherungsquo-
te oder Rentenversicherungen. Reine Risikolebensversicherungen dürfen nicht erworben werden.
(f) Es ist nicht Anlageziel des Fonds vom Ableben eines Versicherten profitieren. Der Anlageerfolg sowie der Wert-
zuwachs dieses Fonds zielt auf die ökonomische Fortführung der Lebensversicherungspolicen ab, die entweder durch
Vertragsablauf oder Rückkauf zur Auszahlung kommen. Spekulation auf den Tod der versicherten Personen wird als An-
kaufskriterium ausgeschlossen. Der Verkäufer der Lebensversicherungspolice muss im Kaufvertrag eine Erklärung un-
terzeichnen, dass er zum Zeitpunkt des Ankaufes wissentlich an keiner Krankheit leidet, die zum Tode führen kann.
3. Liquide Mittel
Um die Liquidität des Fonds zu gewährleisten, werden bei einem Netto-Fondsvermögen von bis zu 50 Millionen Euro
mindestens 15% des Netto-Fondsvermögens in flüssige Mittel, Geldmarktinstrumente und Anleihen sowie sonstige fest-
oder variabelverzinsliche Wertpapieren, die von erstklassigen Emittenten mit hoher Bonität ausgegeben werden, inve-
stiert. Diese Anleihen müssen an einer Börse oder einem anderen geregelten Markt innerhalb eines OECD-Mitglied-
staates amtlich notiert, bzw. gehandelt werden und in EURO aufgelegt sein. Wenn das Netto-Fondsvermögen 50
Millionen Euro übersteigt, wird der Fonds mindestens 10% seines Netto-Fondsvermögens in die vorerwähnten liquiden
Mittel investieren.
4. Der Fonds darf in besonderen Fällen für kurze Zeit Kredite bis zu 20% seines Nettoinventarwertes aufnehmen.
41529
5. Der Fonds darf nur zur Absicherung des Währungsrisikos auf Vermögensgegenständen, die nicht in der Fondswäh-
rung gehalten sind, Devisenterminkontrakte abschließen sowie Verkaufsoptionsrechte auf Devisen oder Verkaufsopti-
onsrechte auf Devisenterminkontrakte erwerben.
Art. 7. Anteile
1. Die Aktien der Investmentgesellschaft werden in Form von Globalurkunden verbrieft. Die registrierten Fondsan-
teile werden in einem Register beim Administrator geführt. Es besteht kein Anspruch auf Auslieferung effektiver Stücke.
2. Der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft ist ermächtigt, jederzeit eine unbegrenzte Anzahl voll einbezahlter
Anteile auszugeben, ohne den bestehenden Anteilinhabern ein Vorrecht zur Zeichnung neu auszugebender Anteile ein-
zuräumen.
3. Globalurkunden werden von zwei Verwaltungsratsmitgliedern oder einem Verwaltungsratsmitglied und einem
rechtmässig vom Verwaltungsrat hierfür ermächtigten Bevollmächtigten unterzeichnet.
Unterschriften des Verwaltungsrats können entweder von Hand, in gedruckter Form oder mittels eines Namens-
stempel geleistet werden. Die Unterschrift des Bevollmächtigten ist handschriftlich zu leisten.
4. Alle Anteile der Investmentgesellschaft haben grundsätzlich gleiche Rechte.
5. Der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft kann zwei oder mehrere Anteilklassen mit spezifischen Merkmalen
wie z.B. (i) mit einer spezifischen Kommissionsstruktur betreffend Ausgabe und Rücknahme (ii) mit einer spezifischen
Kommissionsstruktur betreffend Anlage- oder Beratungsgebühr oder (iii) welche auf unterschiedliche Währungen lau-
ten, ausgeben. Des weiteren kann der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft beschließen, die Anteile einer Anteil-
klasse ausschließlich an institutionelle Investoren auszugeben. Alle Anteile sind vom Tage ihrer Ausgabe an in gleicher
Weise an Erträgen, Ausschüttungen, Kursgewinnen und am Liquidationserlös ihrer jeweiligen Anteilklasse berechtigt.
Art. 8. Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
Ausgabe und Rücknahme der Anteile sowie die Vornahme von Zahlungen auf Anteile erfolgen bei dem Administrator,
der Depotbank sowie über jede Zahlstelle und erfolgen grundsätzlich zu einem unbekannten Nettoinventarwert.
1. Die Ausgabe von Anteilen erfolgt gemäß dem nach Artikel 9 bestimmten Nettoinventarwert der Anteile zuzüglich
einer Verkaufsprovision von bis zu 5% dieses Wertes («Ausgabepreis»). Das Ausgabeaufgeld wird zugunsten der Ver-
triebsstellen erhoben. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweili-
gen Vertriebsländern anfallen.
2. Die Investmentgesellschaft kann die Zeichnung bestimmten Bedingungen unterwerfen sowie Zeichnungsfristen und
Mindestzeichnungsbeträge festlegen. Dies findet Erwähnung im Verkaufsprospekt.
3. Die Investmentgesellschaft kann für den Fonds jederzeit nach eigenem Ermessen einen Zeichnungsantrag zurück-
weisen oder die Ausgabe von Anteilen zeitweilig beschränken, aussetzen oder endgültig einstellen, soweit dies im Inter-
esse der Gesamtheit der Anteilinhaber, im öffentlichen Interesse zum Schutz der Investmentgesellschaft, im Interesse
der Anlagepolitik oder im Fall der Gefährdung der spezifischen Anlageziele der Investmentgesellschaft erforderlich er-
scheint.
4. Der Erwerb von Anteilen erfolgt grundsätzlich zum Ausgabepreis des jeweiligen Bewertungstages gemäß Artikel 9
Absatz 1 dieser Satzung. Zeichnungsanträge, welche bis spätestens 13.30 Uhr (Luxemburger Zeit) an einem Bewertungs-
tag bei dem Administrator eingegangen sind, werden auf der Grundlage des an diesem Bewertungstag ermittelten An-
teilwertes abgerechnet. Zeichnungsanträge, welche nach 13.30 Uhr (Luxemburger Zeit) an einem Bewertungstag bei
dem Administrator eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages abge-
rechnet. Bewertungstage sind solche Tage, die gleichzeitig in Luxemburg und Frankfurt am Main Börsentage sind. Der
Ausgabepreis ist innerhalb von zwei Bankarbeitstagen nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Währung des
Fonds zahlbar.
5. Die Anteile werden unverzüglich nach Eingang des Ausgabepreises bei der Depotbank im Auftrag der Investment-
gesellschaft von der Depotbank zugeteilt.
6. Die Depotbank wird auf nicht ausgeführte Zeichnungsanträge eingehende Zahlungen unverzüglich zurückzahlen.
7. Die Anteilinhaber sind berechtigt, jederzeit die Rücknahme ihrer Anteile zu verlangen. Diese Rücknahme erfolgt
nur an einem Bewertungstag.
8. Die Rücknahme erfolgt grundsätzlich zum Rücknahmepreis des jeweiligen Bewertungstages. Rücknahmeanträge,
welche bis spätestens 13.30 Uhr (Luxemburger Zeit) an einem Bewertungstag bei dem Administrator eingegangen sind,
werden zum Nettoinventarwert des Anteils des entsprechenden Bewertungstages abgerechnet. Rücknahmeanträge,
welche nach 13.30 Uhr (Luxemburger Zeit) an einem Bewertungstag bei dem Administrator eingehen, werden zum Net-
toinventarwert des Anteils des nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet. Bewertungstage sind solche Tage, die
gleichzeitig in Luxemburg und Frankfurt am Main Börsentage sind. Die Zahlung des Rücknahmepreises erfolgt innerhalb
von zwei Bankarbeitstagen in Luxemburg nach dem entsprechenden Bewertungstag.
9. Die Investmentgesellschaft ist nach vorheriger Genehmigung durch die Depotbank berechtigt, umfangreiche Rück-
nahmen, die nicht aus den flüssigen Mitteln der Investmentgesellschaft befriedigt werden können, erst zu tätigen, nach-
dem entsprechende Vermögenswerte der Investmentgesellschaft ohne Verzögerung verkauft wurden. Sollten
umfangreiche Rücknahmen erfolgen, werden die dafür benötigten liquiden Mittel bereitgestellt aus den flüssigen Mitteln,
Geldmarktinstrumenten, Anleihen sowie sonstigen fest- oder variabelverzinslichen Wertpapieren. Weiterhin können
die, von der Investmentgesellschaft gehaltenen Policen an die Versicherungsunternehmen zu einem garantierten Rück-
kaufswert zurück gegeben werden. Anleger, die ihre Anteile zur Rücknahme angeboten haben, werden von einer Aus-
setzung der Rücknahme sowie von der Wiederaufnahme der Rücknahme unverzüglich in geeigneter Weise in Kenntnis
gesetzt.
Der Cash-Bestand wird nach umfangreichen Rücknahmen, unter der Berücksichtigung der direkten Interessen der
Anteilinhaber, so schnell wie möglich wieder auf den im vorangegangenen Abschnitt erwähnten Prozentsatz aufgestockt.
41530
10. Die Depotbank ist nur insoweit zur Zahlung verpflichtet, als keine gesetzlichen Bestimmungen, z.B. devisenrecht-
liche Vorschriften oder andere von der Depotbank nicht beeinflussbare Umstände, die Überweisung des Rücknahme-
preises in das Land des Antragstellers verbieten.
11. Die Investmentgesellschaft kann Anteile einseitig gegen Zahlung des Rücknahmepreises zurückkaufen, soweit dies
im Interesse der Gesamtheit der Anteilinhaber oder des Fonds erforderlich erscheint.
12. Mit dein Markettiming verbundene Praktiken, wie im Rundschreiben 04/146 der CSSF beschrieben, sind nicht zu-
lässig. Die Investmentgesellschaft ist berechtigt Zeichnungsund Umwandlungsanträge eines Anlegers abzulehnen, bei
dem der Verdacht besteht, dass er solche Praktiken anwendet. In diesem Fall, behält sich die Investmentgesellschaft das
Recht vor, alle notwendigen Massnahmen zu treffen, um die verbleibenden Anteilinhaber zu schützen.
Art. 9. Berechnung des Nettoinventarwertes pro Anteil
1. Der Nettoinventarwert eines Anteils («Nettoinventarwert») lautet auf die im Verkaufsprospekt festgelegte Wäh-
rung («Fondswährung»). Er wird von der Investmentgesellschaft oder einem von ihr beauftragten Dritten an dem Tag
(«Bewertungstag») täglich berechnet, sowie dies im Verkaufsprospekt Erwähnung findet. Die Berechnung erfolgt durch
Teilung des Netto-Fondsvermögens der Investmentgesellschaft durch die Zahl der am Bewertungstag im Umlauf befind-
lichen Anteile der Investmentgesellschaft. Um den Praktiken des Late Trading und des Market Timing entgegenzuwirken,
wird die Berechnung zeitgleich mit oder nach Ablauf der Frist für die Annahme der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge,
wie in Artikel 8 Abs. 4 und 8 dieser Satzung festgelegt, stattfinden.
2. Das Nettofondsvermögen (im folgenden auch «Inventarwert» genannt) wird nach folgenden Grundsätzen berech-
net, wobei sich die Formulierung «letzter verfügbarer bezahlter Kurs» jeweils zeitlich auf die Bewertung bezieht:
(a) Lebensversicherungspolicen werden zu ihrem Barwert bewertet. Dieser wird gemäß einer objektiven Berech-
nungsformel, welche von einem unabhängigen Aktuar festgelegt und periodisch überprüft wird, ermittelt. Folgende Fak-
toren werden bei der Erstellung dieser Formel berücksichtigt: Rückkaufswert welcher vom Versicherungsunternehmen
bezahlt würde; die prognostizierten Ablaufleistungen, die ausstehenden Versicherungsprämien, die Bonität und Ertrags-
stärke des Versicherungsunternehmens. Bei Einstellung in den Fonds werden Policen, die alle in diesem Prospekt ge-
nannten Kriterien für den Ankauf erfüllen, zu Anschaffungskosten, d.h. zum Kaufpreis inklusive aller mit dem Kauf
verbundenen Kosten, in den Fonds eingestellt. Die weitere Bewertung für die Berechnung des Nettoinventarwertes un-
terstellt eine gleichmäßige Wertentwicklung der Police vom Einstandswert bis zur prognostizierten Ablaufleistung bei
Fälligkeit. Als durchschnittliche Verzinsung wird der interne Zinsfuß der Police, ausgehend von der letzten Bewertung,
der Restlaufzeit und der prognostizierten Ablaufleistung, angesetzt. Zu jedem Bewertungsstichtag wird die jeweils letzte
Bewertung mit dem internen Zinsfuß entsprechend aufgezinst. Der bei jedem Bewertungsstichtag ermittelte Wert ent-
spricht mindestens dem aktuellen und garantierten Rückkaufswert der Police, der bei Rückgabe durch das Versiche-
rungsunternehmen gezahlt werden würde. Sollten aufgrund umfangreicher Rücknahmen Lebensversicherungspolicen
veräußert werden müssen, werden zuerst solche Lebensversicherungspolicen veräußert, deren Veräußerungswert den
Buchwert am meisten übersteigt.
Bei Veränderungen der vom betreffenden Lebensversicherungsunternehmen veröffentlichten prognostizierten Ab-
laufleistung jeder Police wird bei der Bewertung der Berechnung des internen Zinsfußes der neue Prognosewert zu-
grunde gelegt. Als Obergrenze der Policenbewertung im Rahmen der Anteilwertberechnung dient der nach der im
Kapitel «Anlagepolitik» des Verkaufsprospekts beschriebenen Methodik berechnete Barwert.
(b) Die Investmentgesellschaft kann für umfangreiche Rücknahmeanträge, die nicht aus den liquiden Mitteln der In-
vestmentgesellschaft befriedigt werden können, den Nettoinventarwert auf der Basis der Kurse des Bewertungstages
bestimmen, an welchem sie für die Investmentgesellschaft die erforderlichen Verkäufe von Wertpapieren und Lebens-
versicherungspolicen vornimmt; dies gilt dann auch für gleichzeitig eingereichte Zeichnungsaufträge.
(c) Der Bewertungskurs von Geldmarktinstrumenten, verbrieften Rechten und Schuldscheindarlehen, deren Laufzeit
bzw. Restlaufzeit weniger als 120 Tage beträgt, wird ausgehend vom Nettoerwerbskurs, unter Konstanthaltung der dar-
aus berechneten Anlagerendite, sukzessive dem Rückzahlungspreis angeglichen. Bei größeren Änderungen der Markt-
verhältnisse wird die Bewertungsbasis der einzelnen Anlagen den aktuellen Marktrenditen angepasst;
(d) Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, verbriefte Rechte und Schuldscheindarlehen, deren Laufzeit bzw. Restlauf-
zeit mehr als 120 Tage beträgt, werden wie folgt bewertet:
i.) Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und verbriefte Rechte, die an einer Börse notiert sind, werden zum letzten
verfügbaren bezahlten Kurs bewertet.
ii.) Wenn ein Wertpapier, ein Geldmarktinstrument bzw. ein verbrieftes Recht an mehreren Börsen notiert ist, ist
der letzte verfügbare bezahlte Kurs für die Bewertung maßgebend, der an einer dieser Börsen festgestellt wurde;
iii.) Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, verbriefte Rechte und Schuldscheindarlehen, die nicht an einer Börse no-
tiert sind, die aber aktiv an einem geregelten Markt, der anerkannt, für das Publikum offen und dessen Funktionsweise
ordnungsgemäß ist, gehandelt werden, werden zu dem Kurs bewertet, der nicht geringer als der Geldkurs und nicht
höher als der Briefkurs zur Zeit der Bewertung sein darf und den der Administrator für den bestmöglichen Kurs hält,
zu dem diese Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, verbrieften Rechte bzw. Schuldscheindarlehen verkauft werden
können;
iv.) Falls die nach den Unterabsätzen i), ii) und iii) festgestellten jeweiligen Kurse nicht marktgerecht sind, werden
diese Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, verbrieften Rechte bzw. Schuldscheindarlehen, ebenso wie die sonstigen ge-
setzlich zulässigen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn der Administrator nach Treu und
Glauben und allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren Bewertungsregeln, festlegt;
v.) Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, verbriefte Rechte bzw. Schuldscheindarlehen, die nicht an einer Börse no-
tiert sind oder nicht an einem geregelten Markt gehandelt werden, werden zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie
ihn der Administrator nach Treu und Glauben und allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren Be-
wertungsregeln, festlegt;
41531
(e) Einlagen auf Sicht werden zu deren Nennwert zuzüglich anteiliger Zinsen bewertet,
(f) Festgelder (Einlagen auf Termin) werden zum Nennwert zuzüglich Zinsen bewertet.Festgelder mit einer Ur-
sprungslaufzeit von mehr als 30 Tagen können zu dem jeweiligen Renditekurs bewertet werden;
(g) Alle nicht auf die Fondswährung lautenden Vermögenswerte mit einer Laufzeit bzw. Restlaufzeit von über 120
Tagen sowie die entsprechenden Währungskurssicherungsgeschäfte werden zum letzten Devisenmittelkurs in die
Fondswährung umgerechnet. Ab einer Restlaufzeit von 120 Tagen kann der Vermögenswert wie das Kurssicherungsge-
schäft ausgehend vom Devisenmittelkurs sukzessive dem Devisenterminkurs angeglichen werden;
(h) Die Zinserträge bis einschließlich zum zweiten Bewertungstag nach dem jeweiligen Bewertungstag werden in die
Bewertung des Fondsvermögens einbezogen. Damit enthält der Inventarwert je Anteil am jeweiligen Bewertungstag die
auf Valuta des Anteilscheingeschäftes projizierten Zinserträge.
Falls außergewöhnliche Umstände eintreten, welche die Bewertung gemäß den oben aufgeführten Kriterien unmög-
lich oder unsachgerecht machen, ist die Investmentgesellschaft ermächtigt, andere von ihr nach Treu und Glauben fest-
gelegte, allgemein anerkannte und von Wirtschaftsprüfern nachprüfbare Bewertungsregeln zu befolgen, um eine
sachgerechte Bewertung des Fondsvermögens zu erreichen.
Die Investmentgesellschaft kann bei umfangreichen Rücknahmeanträgen, die nicht aus den liquiden Mitteln der Invest-
mentgesellschaft befriedigt werden können, mit Einwilligung der Depotbank, das Netto-Fondsvermögen bestimmen, in-
dem sie dabei die Kurse des Bewertungstages zugrunde legt, an dem sie die Vermögenswerte verkaufte, die je nach Lage
verkauft werden mussten. In diesem Falle wird für gleichzeitig eingereichte Zeichnungs- und Rücknahmeanträge dieselbe
Berechnungsweise angewandt.
Währungskursrisiken werden durch Techniken und Instrumente gemäss Artikel 6 Ziffer 5 der Satzung abgesichert.
Art. 10. Einstellung der Berechnung des Anteilwertes sowie der Ausgabe, oder der Rücknahme von
Anteilen
Die Investmentgesellschaft ist, unbeschadet der Regelung in Artikel 8 Ziffer 3 der Satzung, berechtigt, die Berechnung
des Nettoinventarwertes sowie die Ausgabe, oder die Rücknahme von Anteilen zeitweilig einzustellen, wenn und solan-
ge Umstände vorliegen, die diese Einstellung erforderlich machen und wenn die Einstellung unter Berücksichtigung der
Interessen der Anteilinhaber gerechtfertigt ist, insbesondere:
1. während der Zeit, in welcher eine Börse oder ein anderer Markt, wo ein wesentlicher Teil der Vermögenswerte
amtlich notiert oder gehandelt wird, geschlossen ist (außer an gewöhnlichen Wochenenden oder Feiertagen) oder der
Handel an dieser Börse bzw. an dem entsprechenden Markt ausgesetzt oder eingeschränkt wurde,
2. in Notlagen, wenn die Investmentgesellschaft über Anlagen des Fonds nicht verfügen kann oder es ihr unmöglich
ist, den Gegenwert der Anlagekäufe oder -verkäufe frei zu transferieren oder die Berechnung des Nettoinventarwertes
ordnungsgemäß durchzuführen.
Die Investmentgesellschaft wird die Aussetzung beziehungsweise Wiederaufnahme der Berechnung des Nettoinven-
tarwertes, der Ausgabe, oder der Rücknahme von Anteilen unverzüglich in einer Luxemburger Tageszeitung, sowie allen
Anteilinhabern mitteilen, die Anteile zur Rücknahme angeboten haben. Die Berechnung des Nettoinventarwertes erfolgt
auf der Grundlage des nächsterrechneten Nettoinventarwertes zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Berechnung
des Nettoinventarwertes.
Art. 11. Verwendung der Erträge
Die während des Rechnungsjahres angefallenen ordentlichen Nettoerträge werden ausgeschüttet. Als ordentliche
Nettoerträge gelten vereinnahmte Dividenden und Zinsen abzüglich der allgemeinen Kosten. Ferner können die nicht
realisierten Wertzuwächse sowie Kapitalgewinne aus den Vorjahren zur Ausschüttung gelangen.
Die Ausschüttung wird auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteilen ausgezahlt und erfolgt einmal jährlich in-
nerhalb von drei Monaten nach Schluss des Rechnungsjahres. Ein Ertragsausgleich wird geschaffen und bedient.
Art. 12. Generalversammlung
Die ordnungsgemäss einberufene Generalversammlung vertritt alle Anteilinhaber der Investmentgesellschaft.
Sie hat die weitesten Befugnisse um alle Handlungen der Investmentgesellschaft anzuordnen oder zu bestätigen. Die
von der Generalversammlung getroffenen Beschlüsse sind bindend für alle Anteilinhaber, sofern diese Beschlüsse in
Übereinstimmung mit dem Luxemburger Gesetz und dieser Satzung stehen.
Art. 13. Einberufung der Generalversammlung
Die jährliche Generalversammlung wird vom Verwaltungsrat einberufen. Sie muss auf Verlangen von Anteilinhabern,
die mindestens ein Fünftel der ausgegebenen Anteile halten, einberufen werden.
Die ordentliche Generalversammlung findet entsprechend den Bestimmungen des Luxemburger Gesetz jährlich am
1. Freitag im Dezember um 11.00 Uhr (erstmals am 2. Dezember 2005) am Gesellschaftsitz oder an einem, in den Ein-
berufungen zu bestimmenden Ort statt. Wenn dieser Tag ein Bankfeiertag oder ein gesetzlicher Feiertag in Luxemburg
ist, wird die ordentliche Generalversammlung am nächstfolgenden Bankarbeitstag abgehalten. Ausserordentliche Gene-
ralversammlungen können an Orten und zu Zeiten abgehalten werden, wie sie in der Einladung zur jeweiligen ausseror-
dentlichen Generalversammlung angegeben werden.
Einladungen zu Generalversammlungen sind gemäss den gesetzlichen Bestimmungen durch Veröffentlichung im «Mé-
morial C, Recueil des Sociétés et Associations» sowie in vom Verwaltungsrat festzulegenden Zeitungen mitzuteilen.
Die obenaufgeführten Regeln gelten auch für getrennte Generalversammlungen der verschieden Anteilklassen.
Art. 14. Ablauf der Generalversammlung und Abstimmung
Der Ablauf der Generalversammlung unterliegt, sofern nicht anders in der vorliegenden Satzung geregelt, den gesetz-
lichen Bestimmungen.
41532
Jeder Anteilinhaber ist grundsätzlich an den Generalversammlungen teilnahmeberechtigt. Jeder Anteilinhaber kann
sich durch einen schriftlichen Bevollmächtigten, welcher nicht Anteilinhaber sein muss, vertreten lassen. Die Vollmach-
ten müssen mindestens fünf Tage vor der Generalversammlung am Gesellschaftssitz hinterlegt werden. Der Verwal-
tungsrat legt die Form der Vollmachten fest. Der Verwaltungsrat kann weiter andere Voraussetzungen beschliessen, die
seitens der Anteilinhaber erfüllt sein müssen, um an den Generalversammlungen teilnehmen zu können.
Entscheidungen, welche die Interessen sämtlicher Anteilinhaber der Investmentgesellschaft betreffen, werden in der
Generalversammlung getroffen, während Entscheidungen, welche nur die Interessen der Anteilinhaber einer bestimm-
ten Anteilklasse betreffen, in der Generalversammlung der jeweiligen Anteilklasse getroffen werden. An den General-
versammlungen der einzelnen Anteilklassen, die ausschliesslich Beschlüsse fassen, die diese Klasse betreffen, dürfen nur
diejenigen Anteilinhabern teilnehmen, die Anteile der entsprechenden Anteilklassen halten.
Die Generalversammlung entscheidet über alle Angelegenheiten die ihr durch das Gesetz vom 10. August 1915 sowie
durch das Gesetz vom 20. Dezember 2002 aufgetragen werden. Die Beschlüsse der Generalversammlung beschränken
sich auf die Punkte der Tagesordnung und werden in den Formen, mit dem Quorum und den Mehrheiten die in den
vorerwähnten Gesetzen festgeschrieben sind getroffen. Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse durch einfache
Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Anteilinhaber, soweit nicht anders in den obengenannten Gesetzen oder
in der gegenwärtigen Satzung vorgesehen. Jeder Anteil gibt das Recht auf eine Stimme. Anteilbruchteile sind nicht stimm-
berechtigt.
Art. 15. Verwaltungsrat
Die Investmentgesellschaft wird von einem Verwaltungsrat bestehend aus mindestens drei Mitgliedern verwaltet. Die
Verwaltungsratsmitglieder werden von der Generalversammlung bestimmt. Sie müssen keine Anteilinhaber der Invest-
mentgesellschaft sein.
Die Generalversammlung bestimmt die Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder sowie die Dauer ihrer Mandate. Eine
Mandatsperiode darf die Dauer von sechs Jahren nicht überschreiten. Ein Verwaltungsratsmitglied kann wiedergewählt
werden. Verwaltungsratsmitglieder werden von der einfachen Mehrheit der in der Generalversammlung anwesenden
oder vertretenen Anteile gewählt.
Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann ohne Angabe von Gründen von der Generalversammlung abberufen wer-
den.
Auf der Generalversammlung kann ein neues Mitglied, das dem Verwaltungsrat bislang nicht angehört hat, nur dann
zum Verwaltungsratsmitglied gewählt werden, wenn
- diese betreffende Person vom Verwaltungsrat zur Wahl vorgeschlagen wird oder
- ein Anteilinhaber, der bei der anstehenden Generalversammlung, die den Verwaltungsrat bestimmt, voll stimmbe-
rechtigt ist, dem Vorsitzenden - oder wenn dies unmöglich sein sollte, einem anderen Verwaltungsratsmitglied - schrift-
lich nicht weniger als sechs und nicht mehr als dreißig Tage vor dem für die Generalversammlung vorgesehenen Datum
seine Absicht unterbreitet, eine andere Person als seiner selbst zur Wahl oder zur Wiederwahl vorzuschlagen, zusam-
men mit einer schriftlichen Bestätigung dieser Person, sich zur Wahl stellen zu wollen, wobei jedoch der Vorsitzende
der Generalversammlung unter der Voraussetzung einstimmiger Zustimmung aller anwesenden Anteilinhaber den Ver-
zicht auf die oben aufgeführten Erklärungen beschließen kann und die solcherweise nominierte Person zur Wahl vor-
schlagen kann.
Scheidet ein Verwaltungsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus, werden die verbleibenden Mitglieder des Ver-
waltungsrates zeitweilig den vakanten Posten bis zur nächstfolgenden Generalversammlung neu besetzen. Der so be-
stimmte Nachfolger führt die Amtszeit seines Vorgängers zu Ende.
Art. 16. Befugnisse des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat hat die Befugnis, alle Geschäfte zu tätigen und alle Handlungen vorzunehmen, die zur Erfüllung
des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich sind. Er ist zuständig für alle Angelegenheiten der Investmentgesell-
schaft, soweit sie nicht nach dem Gesetz vom 10. August 1915 oder nach dieser Satzung der Generalversammlung vor-
behalten sind.
Unbeschadet der Bestellung eines Administrators und/oder eines Anlageberaters ist die Investmentgesellschaft um-
fassend für die Bestimmung und Ausführung der Anlagepolitik verantwortlich.
Der Verwaltungsrat hat darüber hinaus die Befugnis Interimdividenden auszuschütten.
Art. 17. Unterschriftbefugnis
Dritten gegenüber wird die Investmentgesellschaft durch die Unterschrift von zwei Verwaltungsratsmitgliedern
rechtsgültig verpflichtet. Der Verwaltungsrat kann ein oder mehrere Verwaltungsratsmitglied(er) ermächtigen, die In-
vestmentgesellschaft durch Einzelunterschrift zu vertreten. Daneben kann der Verwaltungsrat andere juristische oder
natürliche Personen ermächtigen, die Investmentgesellschaft entweder durch Einzelunterschrift oder gemeinsam mit ei-
nem Verwaltungsratsmitglied oder einer anderen vom Verwaltungsrat bevollmächtigten juristischen oder natürlichen
Person rechtsgültig zu vertreten.
Art. 18. Verwaltungsratsitzungen
Der Verwaltungsrat ernennt unter seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden. Der Verwaltungsratsvorsitzende steht den
Sitzungen des Verwaltungsrates vor; in seiner Abwesenheit bestimmt der Verwaltungsrat ein anderes Verwaltungsrats-
mitglied als Sitzungsvorsitzenden. Der Verwaltungsrat wird vom Vorsitzenden oder von zwei seiner Mitglieder einberu-
fen; er tagt an dem in der Einladung angegebenen Ort. Der Verwaltungsrat tritt so oft zusammen, wie es die Interessen
der Investmentgesellschaft erfordern, mindestens jedoch einmal pro Trimester.
Der Verwaltungsratsvorsitzende kann einen Sekretär ernennen, der nicht ein Mitglied des Verwaltungsrates sein
muss und der die Protokolle der Verwaltungsratssitzungen und Generalversammlungen schreiben und aufbewahren
wird.
41533
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, einen Administrator, einen Fondsmanager, Anlageberater sowie Anlageausschüsse
für die Investmentgesellschaft zu ernennen und deren Befugnisse festzulegen.
Ausser in zu begründenden Notfällen müssen Einladungen zu Sitzungen des Verwaltungsrates mindestens vierund-
zwanzig Stunden im Voraus schriftlich erfolgen. Verwaltungsratsmitglieder, können sich untereinander schriftlich, durch
Telegramm, Telex, Telefax oder ähnliche Kommunikationsmittel Vertretungsmacht für Verwaltungsratssitzungen ertei-
len. Mehrfachvertretung ist zulässig. Die Teilnahme an Verwaltungsratssitzungen durch Konferenzschaltungen, bei denen
eine gegenseitige Verständigung aller Teilnehmer gewährleistet ist, ist zulässig und begründet die Anwesenheit aller Teil-
nehmer.
Der Verwaltungsrat ist beschluss- und handlungsfähig, wenn mindestens die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend
oder vertreten ist, es sei denn der Verwaltungsrat legt andere Voraussetzungen fest. Beschlüsse des Verwaltungsrates
werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Verwaltungsratsmitglieder gefasst. Bei Stimmen-
gleichheit entscheidet die Stimme des Verwaltungsratsvorsitzenden.
Die Verwaltungsratsmitglieder können, mit Ausnahme von im Umlaufverfahren gefassten Beschlüssen, wie nachfol-
gend beschrieben, nur im Rahmen von Sitzungen des Verwaltungsrates der Investmentgesellschaft, die ordnungsgemäß
einberufen worden sind, Beschlüsse fassen.
Die Verwaltungsratsmitglieder können einstimmig Beschlüsse im Umlaufverfahren fassen. In diesem Falle sind die von
allen Verwaltungsratsmitgliedern unterschriebenen Beschlüsse gleichermaßen gültig und vollzugsfähig wie solche, die
während einer ordnungsgemäß einberufenen und abgehaltenen Sitzung des Verwaltungsrates gefasst wurden. Diese Un-
terschriften können auf einem einzigen Dokument oder auf mehreren Kopien desselben Dokumentes gemacht werden
und können mittels Brief oder Telefax eingeholt werden.
Der Verwaltungsrat kann seine Befugnisse und Pflichten der täglichen Verwaltung an juristische oder natürliche Per-
sonen, die nicht Mitglieder des Verwaltungsrates sein müssen, delegieren und diesen für ihre Tätigkeiten Gebühren und
Provisionen zahlen, die im einzelnen in Artikel 38 beschrieben sind.
Art. 19. Administrator
Der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft kann eine andere Gesellschaft mit der Anlageverwaltung, der Admi-
nistration sowie dem Vertrieb der Anteile der Investmentgesellschaft betrauen. Der Administrator unterstützt den Ver-
waltungsrat der Investmentgesellschaft bei der Festlegung der Anlagepolitik der Investmentgesellschaft.
Der Administrator ist für die Verwaltung und Geschäftsführung der Investmentgesellschaft verantwortlich. Er darf für
Rechnung der Investmentgesellschaft alle Geschäftsführungs- und Verwaltungsmaßnahmen und alle unmittelbar oder
mittelbar mit dem Fondsvermögen verbundenen Rechte ausüben, insbesondere seine Aufgaben an qualifizierte Dritte,
ganz oder teilweise und auf eigene Kosten, übertragen.
Sofern der Administrator die Anlageverwaltung auf einen Dritten auslagert, so darf nur ein Unternehmen benannt
werden, das für die Ausübung der Vermögensverwaltung zugelassen oder eingetragen ist und einer Aufsicht unterliegt.
Der Administrator erfüllt seine Verpflichtungen mit der Sorgfalt eines bezahlten Bevollmächtigten.
Die Anlageentscheidung, die Ordererteilung und die Auswahl der Broker sind ausschließlich dem Administrator vor-
behalten, sofern kein Fondsmanager bestellt wurde.
Die Übertragung der Aufgaben darf die Wirksamkeit der Beaufsichtigung durch den Administrator in keiner Weise
beeinträchtigen. Insbesondere darf der Administrator durch die Übertragung der Aufgaben nicht daran gehindert wer-
den, im Interesse der Anteilinhaber zu handeln und dafür zu sorgen, dass die Investmentgesellschaft im besten Interesse
der Anteilinhaber verwaltet wird.
Art. 20. Anlageberater
Der Administrator darf unter eigener Verantwortung und auf eigene Kosten Anlageberater hinzuziehen, oder sich
durch einen Anlageausschuss beraten lassen.
Der Anlageberater hat das Recht, sich auf eigene Kosten und Verantwortung von Dritten beraten zu lassen. Er ist
jedoch nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Administrators, die Erfüllung seiner Aufgaben ei-
nem Dritten zu übertragen. Sofern der Anlageberater seine Aufgaben mit vorheriger Zustimmung des Administrators
einem Dritten übertragen hat, so hat der Anlageberater die dafür entstehenden Kosten selbst zu tragen. In diesem Fall
wird der Verkaufsprospekt entsprechend angepasst.
Art. 21. Depotbank
Die Investmentgesellschaft hat eine Bank mit Sitz im Großherzogtum Luxemburg als Depotbank bestellt. Die Funktion
der Depotbank richtet sich nach dem Gesetz vom 20. Dezember 2002, dem Depotbankvertrag, dieser Satzung sowie
dem Verkaufsprospekt (nebst Anhängen).
Die Investmentgesellschaft ist berechtigt und verpflichtet, im eigenen Namen Ansprüche der Anteilinhaber gegen die
Depotbank geltend zu machen. Dies schließt die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Depotbank durch die An-
teilinhaber nicht aus.
Art. 22. Wirtschaftsprüfer
Die Jahresberichte der Investmentgesellschaft werden durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft, welcher
von der Generalversammlung ernannt wird und dessen Vergütung aus dem Gesellschaftsvermögen zu entrichten ist.
Der unabhängige Wirtschaftsprüfer wird alle Pflichten gemäss dem Gesetz vom 20. Dezember 2002 über Organismen
für gemeinsame Anlagen wahrnehmen.
Art. 23. Interessenkonflikte
Verträge oder sonstige Geschäfte zwischen der Investmentgesellschaft und dritten Unternehmen werden in ihrer
Gültigkeit nicht dadurch beeinträchtigt, dass ein oder mehrere Mitglieder des Verwaltungsrates oder leitende Angestell-
te in dem dritten Unternehmen eine Stellung als Gesellschafter, Verwaltungsratsmitglied oder Angestellter besitzen. In
41534
einem solchen Fall ist das Verwaltungsratsmitglied bzw. der Angestellte der Gesellschaft nicht gehindert, über ein sol-
ches Geschäft abzustimmen oder sonstige Handlungen im Rahmen eines solchen Geschäftes vorzunehmen.
Soweit ein Mitglied des Verwaltungsrats oder ein Angestellter der Gesellschaft Interessen vertritt, welche den Inter-
essen der Gesellschaft zuwiderlaufen, wird dieses Verwaltungsratsmitglied bzw. dieser Angestellte sich eines Votums im
Rahmen des betreffenden Geschäftes enthalten. Über den Vorgang wird der folgenden Generalversammlung Bericht er-
stattet werden.
Interessen im Sinne dieses Artikels sind nicht solche Interessen, die Rechts- oder Geschäftsbeziehungen mit dem An-
lageberater, der Depotbank oder sonstigen, vom Verwaltungsrat gelegentlich bestimmenden Personen betreffen.
Art. 24. Schadloshaltung
Die Investmentgesellschaft verpflichtet sich, jedes(n) der Verwaltungsratsmitglieder, Direktoren, Geschäftsführer
oder Bevollmächtigten, ihre Erben, Testamentsvollstrecker und Verwalter schadlos zu halten gegen alle Klagen, Forde-
rungen und Haftungen irgendwelcher Art, sofern die Betroffenen ihre Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt haben, und
diese für sämtliche Kosten, Ausgaben und Verbindlichkeiten, die anlässlich solcher Klagen, Verfahren, Forderungen und
Haftungen entstanden sind, zu entschädigen.
Das Recht auf Entschädigung schließt andere Rechte zugunsten des Verwaltungsratsmitgliedes, Direktors, Geschäfts-
führers oder Bevollmächtigten nicht aus.
Art. 25. Kosten
1. Dem Fondsvermögen können folgende allgemeine Kosten belastet werden:
- alle Steuern, die auf das Fondsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten des Fonds erhoben werden;
- Kosten für Rechtsberatung, die der Investmentgesellschaft, dem Administrator oder der Depotbank entstehen,
wenn sie im Interesse der Anteilinhaber handeln;
- die Honorare der Wirtschaftsprüfer und der Aktuare;
- Kosten für die Einlösung von Anteilzertifikaten;
- Druck- und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Anteilinhaber in allen notwendigen Spra-
chen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den an-
wendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind;
- Kosten der für die Anteilinhaber bestimmten Veröffentlichungen;
- ein angemessener Anteil an den Kosten für die Werbung und an solchen, welche direkt im Zusammenhang mit dem
Anbieten und Verkauf von Anteilen anfallen;
- sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten;
- Kosten der Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung des Verkaufsprospektes, der Satzung sowie an-
derer Dokumente die Investmentgesellschaft betreffend, einschließlich Kosten der Anmeldungen zur Registrierung oder
der schriftlichen Erläuterungen bei sämtlichen Registrierungsbehörden und Börsen (einschließlich örtlichen Wertpapier-
händlervereinigungen), welche im Zusammenhang mit der Investmentgesellschaft oder dem Anbieten seiner Anteile vor-
genommen werden müssen;
- sowie sämtliche anderen Verwaltungsgebühren und -kosten,
- die Gründungskosten des Fonds.
Die Kosten für die Gründung des Fonds und die Erstausgabe von Anteilen werden im ersten Geschäftsjahr abge-
schrieben.
2. Der Administrator erhält aus dem Nettofondsvermögen ein Entgelt von bis zu 1,5% p.a. das auf der Basis des Net-
toinventarwertes an jedem Bewertungstag zu berechnen und monatlich nachträglich auszuzahlen ist.
3. Der Anlageberater wird nicht aus dem Fondsvermögen sondern von dem Administrator bezahlt.
4. Die Depotbank erhält aus dem Fondsvermögen:
a. ein Entgelt für die Tätigkeit als Depotbank in Höhe von bis zu 0,15% p.a. des Netto-Fondsvermögens, das auf der
Basis des Nettoinventarwertes an jedem Bewertungstag zu berechnen ist und monatlich nachträglich ausgezahlt wird.
b. Kosten und Auslagen, die der Depotbank aufgrund einer zulässigen und marktüblichen Beauftragung Dritter mit
der Verwahrung von Vermögenswerten des Fonds entstehen.
Kosten und Auslagen, welche bei der Depotbank zusätzlich in Bezug auf die Verwahrung der Lebensversicherungs-
policen anfallen.
5. Alle Kosten werden zuerst den Erträgen angerechnet, dann den Kapitalgewinnen und erst dann dem Fondsvermö-
gen.
Das Vermögen des Fonds haftet insgesamt für alle vom Fonds zu tragenden Kosten. Sämtliche, vorbezeichnete Ko-
sten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden Mehrwertsteuer.
Art. 26. Geschäftsjahr
Das Rechnungsjahr der Investmentgesellschaft beginnt jährlich am 1. August und endet am 31. Juli, erstmals am 31.
Juli 2005.
Art. 27. Satzungsänderung
Die vorliegende Satzung kann jederzeit durch Beschluss der Generalversammlung der Anteilinhaber geändert oder
ergänzt werden, unter der Einhaltung der im Gesetz vom 10. August 1915 vorgesehenen Bestimmungen über Be-
schlussfähigkeit und Mehrheiten bei der Abstimmung.
Art. 28. Auflösung und Liquidation der Investmentgesellschaft
Die Investmentgesellschaft kann jederzeit durch die Generalversammlung aufgelöst werden, gemäss den unter Artikel
27 festgelegten Bestimmungen für Satzungsänderungen. Fällt das Nettogesamtvermögen unter zwei Drittel des in Artikel
5 festgelegten Mindestbetrages, so muss der Verwaltungsrat die Frage der Auflösung der Investmentgesellschaft der Ge-
41535
neralversammlung zur Entscheidung vorlegen. Diese wird mit einfacher Mehrheit der auf der Generalversammlung ver-
tretenen Anteile entscheiden.
Die Frage nach der Auflösung der Investmentgesellschaft muss ausserdem vom Verwaltungsrat der Generalversamm-
lung vorgelegt werden, wenn das Nettogesamtvermögen unter ein Viertel des in Artikel 5 festgelegten Mindestbetrages
fällt; in diesem Fall entscheidet die Generalversammlung ohne Mehrheitserfordernisse und die Auflösung kann von ei-
nem Viertel der auf der Generalversammlung vertretenen Anteile beschlossen werden.
Die Generalversammlung muss so einberufen werden, dass sie innerhalb von vierzig Tagen nach dem Zeitpunkt statt-
findet, zu dem das Abfallen des Nettogesamtvermögens unter den Stand von zwei Dritteln beziehungsweise einem Vier-
tel des gesetzlichen Mindestbetrages festgestellt wurde.
Die Abwicklung der Auflösung der Gesellschaft wird einem oder mehreren Liquidatoren übertragen. Diese werden
von der Generalversammlung ernannt, welche auch über den Umfang ihrer Befugnisse und über ihre Vergütung ent-
scheidet. Zu Liquidatoren können natürliche oder juristische Personen bestellt werden.
Art. 29. Anwendbares Recht
Die Investmentgesellschaft unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Grossherzogtums Luxemburg.
Sämtliche Punkte, die nicht in dieser Satzung festgelegt sind, werden durch die Bestimmungen des Gesetzes vom 10.
August 1915 sowie des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 geregelt.
Die Komparenten haben die Aktien wie folgt gezeichnet und eingezahlt:
<i>Kapitalzeichnungi>
Demzufolge steht der Gesellschaft der Betrag von EUR 31.000 (einunddreißigtausend Euro) zur Verfügung, was dem
unterzeichneten Notar nachgewiesen und von ihm ausdrücklich bestätigt wird.
<i>Bescheinigungi>
Der unterzeichnete Notar bescheinigt, dass die Bedingungen von Artikel 26 des Gesetzes vom 10. August 1915 über
die Handelsgesellschaften erfüllt sind.
<i>Kosteni>
Der Betrag der Kosten, Ausgaben, Vergütungen oder Lasten, die unter irgendeiner Form der Gesellschaft zu Lasten
fallen oder sonst aufgrund der Gründung von ihr getragen werden, werden auf EUR 2.500 geschätzt.
<i>Außerordentliche Generalversammlungi>
Alsdann traten die Erschienenen, die das gesamte Aktienkapital vertreten, zu einer außerordentlichen Generalver-
sammlung der Aktionäre zusammen, zu der sie sich als rechtens einberufen bekennen.
Nachdem sie die ordnungsgemäße Zusammensetzung dieser Hauptversammlung festgestellt haben, wurden einstim-
mig folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates wird auf 4 (vier) festgesetzt.
2. Zu Mitgliedern des Verwaltungsrates werden ernannt
- Christian Rauner (Vorsitzender), Head of Sales Retail, Mitglied der Geschäftsleitung, D-85540 Haar bei München,
Richard-Reitzner-Allee 2,
- Heinrich Echter, Geschäftsführer, COMINVEST ASSET MANAGEMENT S.A., L-2540 Luxembourg, 25 rue Edward
Steichen,
- Gerrit Weber, Zentrales Geschäftsfeld Private Banking, COMMERZBANK PRIVATE BANKING, GmbH, D-60327
Frankfurt am Main, Platz der Einheit 1,
- Jörg Flohr, administrateur-délégué, PARTNER IN LIFE S.A., L-1840 Luxembourg, 39 boulevard Joseph Il.
3. Der Sitz der Gesellschaft ist auf 25, rue Edward Steichen, L-2540 Luxemburg,
4. Die Dauer der Mandate der Verwaltungsratsmitglieder wird auf ein Jahr festgesetzt und enden nach der jährlichen
Hauptversammlung von 2006.
5. Die Versammlung bestellt BDO COMPAGNIE FIDUCIAIRE S.A., 5 boulevard de la Foire, L1528 Luxembourg, als
Abschlussprüfer der Gesellschaft.
6. Der Verwaltungsrat erhält die Erlaubnis seine Befugnisse zur täglichen Geschäftsführung zu delegieren.
Worüber Urkunde, aufgenommen und geschlossen am Datum wie Eingangs erwähnt zu Luxembourg.
Und nach Vorlesung alles Vorstehenden an die Komparenten, alle dem Notar nach Namen, gebräuchliche Vornamen,
Stand und Wohnort bekannt, haben dieselben mit dem Notar gegenwärtige Urkunde unterschrieben.
Ausgeführt und angenommen in Luxemburg zum oben aufgeführten Datum.
Gezeichnet: O. Schütz, J. Elvinger.
Enregistré à Luxembourg, le 4 août 2004, vol. 144S, fol. 69, case 7. – Reçu 1.250 euros.
<i>Le Receveur ff. i>(signé): J. Tholl.
Pour expédition conforme, délivrée sur papier libre aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et
Associations.
(068566.3/211/550) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 19 août 2004.
Aktionär
Gezeichnetes und ein-
gezahltes Kapital
Aktienzahl
COMINVEST ASSET MANAGEMENT LUXEMBURG S.A. . . . . . . .
30.950,- EUR
619
Oliver Schütz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
50,- EUR
1
Total: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
31.000,- EUR
620
Luxemburg, le 18 août 2004.
J. Elvinger.
41536
EUROPAÏSCHE MÖBELUNION, Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Gesellschaftssitz: L-1525 Luxemburg, 7, rue Alexandre Fleming.
H. R. Luxemburg B 7.352.
—
lm Jahre zweitausendundvier, den siebzehnten Juni.
Vor dem unterzeichneten Notar André-Jean-Joseph Schwachtgen, mit dem Amtssitz in Luxemburg.
Sind die Gesellschafter der Gesellschaft mit beschränkter Haftung EUROPÄISCHE MÖBELUNION, mit Sitz in Lu-
xemburg, R. C. B Nummer 7.352, zu einer Gesellschafterversammlung zusammengetreten.
Die Gesellschaft wurde gegründet durch Urkunde vom 7. September 1965 welche im Mémorial C, Recueil des So-
ciétés et Associations Nummer 114 vom 31. August 1966 veröffentlicht wurde.
Der Gesellschaftsvertrag wurde mehrmals abgeändert und zum letzten Mal durch eine Urkunde des instrumentieren-
den Notars vom 12. Juni 2003, welche im Mémorial C, Recueil des Sociétés et Associations Nummer 750 vom 16. Juli
2003 veröffentlicht wurde.
Die Versammlung beginnt um zwölf Uhr unter dem Vorsitz von Herrn Horst Daverkausen, Geschäftsführer, wohn-
haft in Overath, Deutschland.
Derselbe ernennt zur Schriftführerin Frau Romy Seil, Angestellte, wohnhaft in Mamer.
Zum Stimmzähler wird ernannt Herr Felix Doerr, Geschäftsführer, wohnhaft in Hagen, Deutschland.
Sodann stellt der Vorsitzende fest:
I.- Dass die gegenwärtige Gesellschafterversammlung durch Einschreibebriefe vom 28. Mai 2004 einberufen wurde.
Diese Einladungen hatten die unter Punkt II gegenwärtiger Urkunde aufgeführte Tagesordnung zum Inhalt.
Die Einschreibequittungen wurden dem Büro der Versammlung vorgelegt.
Il.- Die Tagesordnung dieser Gesellschafterversammlung umfasst folgende Punkte:
1. Herabsetzung des Gesellschaftskapitals um 3.200,- EUR durch Rückzahlung respektiv Aufrechnung des entspre-
chenden Betrags an die austretenden Gesellschafter S.C.E.M./MOBICLUB, Les Ulis/Frankreich, EUROMOBILIARIO
C.R.L., Condeixa (Coimbra)/Portugal und EUROPA MUEBLES S.L., Alcobendas (Madrid).
2. Erhöhung des Gesellschaftskapitals durch Erhöhung des Nominalwertes der verbleibenden 50 Gesellschaftsanteile
um jeweils 50,- EUR von aktuell 200,- EUR pro Anteil auf 250,- EUR pro Anteil.
- Einzahlung durch Einbringen der sonstigen Rücklagen der Gesellschaft.
3. Entsprechende Abänderung von Artikel 6, Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages.
4. Verschiedenes.
Ill.- Dass die anwesenden oder vertretenen Gesellschafter nebst Stückzahl der vertretenen Anteile auf einer durch
das Bureau aufgesetzten und für richtig befundenen Anwesenheitsliste aufgeführt sind, welche nach Unterzeichnung
durch die anwesenden Gesellschafter, die Bevollmächtigten der vertretenen Gesellschafter und die Mitglieder des Bu-
reaus dem gegenwärtigen Protokoll zwecks gleichzeitiger Einregistrierung, beigefügt bleiben wird.
IV.- Dass aus dieser Anwesenheitsliste hervorgeht, dass von den achtundfünfzig (58) bestehenden Anteilen der Ge-
sellschaft, fünfzig (50) Anteile auf der Versammlung vertreten sind, so dass dieselbe regelgerecht einberufen ist und gültig
über die Punkte der Tagesordnung befinden kann.
Die Ausführungen des Vorsitzenden wurden einstimmig durch die Versammlung für richtig befunden und, nach Über-
prüfung der Richtigkeit der Versammlungsordnung, fasste die Versammlung nach vorheriger Beratung folgende Be-
schlüsse einstimmig:
<i>Erster Beschlussi>
Die Generalversammlung beschliesst das Gesellschaftskapital um dreitausendzweihundert (3.200,-) Euro herabzuset-
zen, um es von seinem jetzigen Stand von dreizehntausendzweihundert (13.200,-) Euro auf zehntausend (10.000,-) Euro
zu bringen durch Rückzahlung respektiv Aufrechnung:
a) des Betrages von 1.600,- EUR an den per 31. Dezember 2003 austretenden Gesellschafter S.C.E.M./MOBICLUB,
Les Ulis/Frankreich,
b) des Betrages von 200,- EUR an den per 30. Juni 2004 ausgeschlossenen Gesellschafter EUROMOBILIARIO C.R.L.,
Condeixa (Coimbra)/Portugal,
c) des Betrages von 1.400,- EUR an den per 30. Juni 2004 ausgeschlossenen Gesellschafter EUROPA MUEBLES S.L.,
Alcobendas (Madrid).
Die Bestimmungen des Artikels 69 (2) des abgeänderten Gesetzes vom 10. August 1915 über die Handelsgesellschaf-
ten finden ihre Anwendung.
<i>Zweiter Beschlussi>
Die Generalversammlung beschliesst das Gesellschaftskapital zu erhöhen durch Erhöhung des Nominalwertes der
verbleibenden fünfzig (50) Gesellschaftsanteile um jeweils fünfzig (50,-) Euro von derzeit zweihundert (200,-) Euro pro
Anteil auf zweihundertfünfzig (250,-) Euro pro Anteil.
Die Kapitalerhöhung wurde eingezahlt durch Einbringen für den entsprechenden Betrag der sonstigen Rücklagen der
Gesellschaft.
Die Realität dieser Rücklagen wurde dem instrumentierenden Notar bewiesen durch die Vorlage der Bilanz zum 31.
Dezember 2003 und ein Zertifikat des Buchhalters.
<i>Dritter Beschlussi>
Infolge der beiden vorhergehenden Beschlüsse wird der erste Absatz von Artikel 6 der Satzung abgeändert und in
Zukunft folgenden Wortlaut haben:
41537
«Art. 6. Absatz 1. Das Gesellschaftskapital wird auf zwölftausendfünfhundert (12.500,-) Euro festgesetzt, verteilt
auf fünfzig (50) Gesellschaftsanteile von je zweihundertfünfzig (250,-) Euro.»
Da die Tagesordnung erschöpft ist, erklärte der Vorsitzende die Versammlung um zwölf Uhr dreissig für geschlossen.
Worüber Protokoll, aufgenommen in Luxemburg, am Datum wie eingangs erwähnt.
Und nach Vorlesung alles Vorhergehenden an die Komparenten, haben dieselben mit Uns, Notar, gegenwärtige Ur-
kunde unterschrieben.
Traduction française du texte qui précède:
L’an deux mille quatre, le dix-sept juin.
Par-devant Maître André-Jean-Joseph Schwachtgen, notaire de résidence à Luxembourg.
S’est tenue une assemblée générale des associés de la société à responsabilité limitée UNION EUROPEENNE DU
MEUBLE, R. C. B numéro 7.352, ayant son siège social à Luxembourg.
Cette société fut constituée suivant acte du 7 septembre 1965, publié au Mémorial C, Recueil des Sociétés et Asso-
ciations numéro 114 du 31 août 1966.
Le contrat de société a été modifié à plusieurs reprises et en dernier lieu par un acte reçu par le notaire instrumen-
taire en date du 12 juin 2003 et qui a été publié au Mémorial C, Recueil des Sociétés et Associations numéro 750 du 16
juillet 2003.
La séance est ouverte à douze heures sous la présidence de Monsieur Horst Daverkausen, gérant, demeurant à Ove-
rath, Allemagne.
Monsieur le Président désigne comme secrétaire Madame Romy Seil, employée, demeurant à Mamer.
L’assemblée élit comme scrutateur Monsieur Felix Doerr, gérant, demeurant à Hagen, Allemagne.
Monsieur le Président expose ensuite:
I.- Que la présente assemblée générale a été dûment convoquée par des lettres recommandées en date du 28 mai
2004. Ces convocations contenaient l’ordre du jour reproduit ci-après sous le point II.
Les récépissés ont été déposés au bureau de l’assemblée.
Il.- L’ordre du jour de la présente assemblée comprend les points suivants:
1. Réduction du capital social à concurrence de 3.200,- EUR par remboursement respectivement compensation du
montant correspondant aux associés sortants à savoir S.C.E.M./MOBICLUB, Les Ulis/France, EUROMOBILIARIO
C.R.L., Condeixa (Coimbra)/Portugal et EUROPA MUEBLES S.L., Alcobendas (Madrid).
2. Augmentation du capital social par l’augmentation de la valeur nominale des 50 parts sociales restantes à concur-
rence de 50,- EUR chacune pour la porter du montant actuel de 200,- EUR par part sociale à 250,- EUR par part sociale.
- Libération par incorporation d’autres réserves.
3. Modification subséquente de l’article 6, alinéa 1
er
des statuts.
4. Divers.
III.- Que les associés présents ou représentés, ainsi que le nombre de parts sociales qu’ils détiennent sont renseignés
sur une liste de présence, dressée et certifiée exacte par les membres du bureau, laquelle, après avoir été signée par les
associés présents, les mandataires des associés représentés et le bureau de l’assemblée, restera annexée au présent pro-
cès-verbal pour être soumise en même temps aux formalités de l’enregistrement.
IV.- Qu’il résulte de ladite liste de présence que sur les cinquante-huit (58) parts sociales existantes de la société cin-
quante (50) parts sociales sont dûment représentées à la présente assemblée qui en conséquence est régulièrement
constituée et peut délibérer ainsi que décider valablement sur les points figurant à l’ordre du jour, ci-avant reproduit.
L’assemblée, après avoir approuvé l’exposé de Monsieur le Président, et après s’être reconnue régulièrement cons-
tituée et en avoir délibéré, prend les résolutions suivantes à l’unanimité des voix:
<i>Première résolutioni>
L’assemblée générale décide de réduire le capital social à concurrence de trois mille deux cents (3.200,-) euros pour
le ramener de son montant actuel de treize mille deux cents (13.200,-) euros à dix mille (10.000,-) euros par rembour-
sement respectivement compensation:
a) du montant de 1.600,- EUR à l’associé sortant au 31 décembre 2003, S.C.E.M./MOBICLUB, Les Ulis/France,
b) du montant de 200,- EUR à l’associé exclu au 30 juin 2004, EUROMOBILIARIO C.R.L., Condeixa (Coimbra)/Por-
tugal, et
c) du montant de 1.400,- EUR à l’associé exclu au 30 juin 2004, EUROPA MUEBLES S.L., Alcobendas (Madrid).
Cette réduction de capital est régie par l’article 69-2 de la loi modifiée du 10 août 1915 sur les sociétés commerciales.
<i>Deuxième résolutioni>
L’assemblée générale décide d’augmenter le capital social par l’augmentation de la valeur nominale des cinquante (50)
parts sociales restantes à concurrence de cinquante (50,-) euros chacune pour la porter du montant actuel de deux
cents (200,-) euros par part sociale à deux cent cinquante (250,-) euros par part sociale.
L’augmentation de capital a été libérée par incorporation du montant correspondant du poste autres réserves.
La réalité des réserves a été prouvée au notaire instrumentaire par le bilan au 31 décembre 2003 et par un certificat
du comptable.
<i>Troisième résolutioni>
En conséquence des deux résolutions qui précèdent, l’article 6, alinéa premier des statuts est modifié pour avoir dé-
sormais la teneur suivante:
«Art. 6. Alinéa 1
er
. Le capital social est fixé à la somme de douze mille cinq cents (12.500,-) euros, réparti en cin-
quante (50) parts sociales de deux cent cinquante (250,-) euros chacune.»
41538
Plus rien ne figurant à l’ordre du jour et personne ne demandant la parole, l’assemblée s’est terminée à midi trente.
Dont acte, fait et passé à Luxembourg, date qu’en tête.
Et après lecture faite et interprétation donnée aux comparants, ceux-ci ont signé avec Nous, notaire, la présente mi-
nute.
Signé: H. Daverkausen, R. Seil, F. Doerr, A. Schwachtgen.
Enregistré à Luxembourg, le 25 juin 2004, vol. 144S, fol. 14, case 1. – Reçu 12 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): Muller.
Pour expédition, délivrée aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(052636.3/230/137) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
EUROPÄISCHE MÖBELUNION, Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-1525 Luxembourg, 7, rue Alexandre Fleming.
R. C. Luxembourg B 7.352.
—
Statuts coordonnés suivant l’acte n
°
759 du 17 juin 2004, déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxem-
bourg, le 5 juillet 2004.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
A. Schwachtgen.
(052638.3/230/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
GEORGIA-PACIFIC INVESTMENTS, S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-2449 Luxembourg, 3, boulevard Royal.
R. C. Luxembourg B 73.922.
—
Le bilan au 31 décembre 2001, enregistré à Luxembourg, le 2 juillet 2004, réf. LSO-AS00826, a été déposé au registre
de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(052861.3/253/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
GEORGIA-PACIFIC INVESTMENTS, S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-2449 Luxembourg, 3, boulevard Royal.
R. C. Luxembourg B 73.922.
—
Le bilan au 31 décembre 2002, enregistré à Luxembourg, le 2 juillet 2004, réf. LSO-AS00822, a été déposé au registre
de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(052858.3/253/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
GEORGIA-PACIFIC INVESTMENTS, S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: USD 16.000.
Siège social: L-2449 Luxembourg, 3, boulevard Royal.
R. C. Luxembourg B 73.922.
—
<i>Extrait des résolutions de l’associé unique de GEORGIA-PACIFIC INVESTMENTS, S.à r.l. (la Société) prises à Luxembourg i>
<i>en date du 18 juin 2004i>
L’associé unique de la Société a approuvé les bilans et comptes de pertes et profits des exercices clos au 31 décembre
2001 et au 31 décembre 2002 et a accordé décharge pleine et entière (quitus) aux membres du conseil de gérance et
aux commissaires de la Société pour l’exécution de leur mandat au cours des exercices clos au 31 décembre 2001 et
au 31 décembre 2002.
Enregistré à Luxembourg, le 2 juillet 2004, réf. LSO-AS00824. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(052866.2//19) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Luxembourg, le 1
er
juillet 2004.
A. Schwachtgen.
Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Signature.
Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Signature.
Pour extrait et publication
GEORGIA-PACIFIC INVESTMENTS, S.à r.l.
Signature
<i>Un mandatairei>
41539
SIOUX HOLDING S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1233 Luxembourg, 13, rue Jean Bertholet.
R. C. Luxembourg B 52.893.
—
<i>Extrait du Procès-Verbal de l’Assemblée Générale Ordinaire i>
<i>des actionnaires tenue à Luxembourg en date du 27 février 2004 i>
Il résulte dudit procès-verbal que décharge pleine et entière a été donnée aux administrateurs et au commissaire aux
comptes de toute responsabilité résultant de l’exercice de leurs fonctions pour l’exercice 2002.
en tant qu’administrateurs ainsi que celui de Monsieur Lex Benoy en tant que commissaire aux comptes ont été re-
nouvelés jusqu’à l’assemblée générale ordinaire qui se tiendra en 2010.
Luxembourg, le 27 février 2004.
Enregistré à Luxembourg, le 1
er
juillet 2004, réf. LSO-AS00355. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(053023.3/800/21) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
GEORGIA-PACIFIC, S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-2449 Luxembourg, 3, boulevard Royal.
R. C. Luxembourg B 67.134.
—
Le bilan au 31 décembre 2001, enregistré à Luxembourg, le 2 juillet 2004, réf. LSO-AS00811, a été déposé au registre
de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(052869.3/253/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
GEORGIA-PACIFIC, S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-2449 Luxembourg, 3, boulevard Royal.
R. C. Luxembourg B 67.134.
—
Le bilan au 31 décembre 2002, enregistré à Luxembourg, le 2 juillet 2004, réf. LSO-AS00833, a été déposé au registre
de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(052873.3/253/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
GEORGIA-PACIFIC, S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 12.500.
Siège social: L-2449 Luxembourg, 3, boulevard Royal.
R. C. Luxembourg B 67.134.
—
<i>Extrait des résolutions de l’associé unique de GEORGIA-PACIFIC, S.à r.l. (la Société) prises à Luxembourg en date du 18 juin 2004i>
L’associé unique de la Société a approuvé les bilans et comptes de pertes et profits des exercices clos au 31 décembre
2001 et au 31 décembre 2002 et a accordé décharge pleine et entière (quitus) aux membres du conseil de gérance et
aux commissaires de la Société pour l’exécution de leur mandat au cours des exercices clos au 31 décembre 2001 et
au 31 décembre 2002.
Enregistré à Luxembourg, le 2 juillet 2004, réf. LSO-AS00809. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(052875.2//18) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Les mandats de
Madame Gaby Trierweiler
Madame Nathalie Carbotti Prieur
Monsieur Raphaël Gaillard
<i>Pour la société
i>FIDUCIAIRE BENOY CONSULTING
Signature
Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Signature.
Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Signature.
Pour extrait et publication
GEORGIA-PACIFIC, S.à r.l.
Signature
<i>Un mandatairei>
41540
EUROPÄISCHE MÖBELUNION, GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Gesellschaftssitz: L-1525 Luxemburg, 7, rue Alexandre Fleming.
H. R. Luxemburg B 7.352.
—
<i>Auszug aus der Gesellschafterversammlung vom 17. Juni 2004i>
Die ordentliche Gesellschafterversammlung fasst in ihrer Sitzung vom 17. Juni 2004 folgende Beschlüsse:
Herr Horst Daverkausen, wohnhaft in D-51491 Overath, Auf’m Steinacker, 23, wird zum 30. Juni 2004 als Geschäfts-
führer der EUROPÄISCHEN MÖBELUNION, GmbH, abberufen.
Herr Felix Doerr, wohnhaft in D-58093 Hagen, Hegge 5A, wird zum 1. Juli 2004 zum neuen Geschäftf¨ührer der EU-
ROPÄISCHEN MÖBELUNION, GmbH, berufen.
Die ordentliche Gesellschafterversammlung fasst in ihrer Sitzung vom 17. Juni 2004 folgende Beschlüsse:
1. Herr Horst Daverkausen wird zum 30. Juni 2004 als Geschäftführer der EMU abberufen.
2. Herr Felix Doerr wird zum 1. Juli 2004 zum neuen Geschäftführer der EMU berufen.
Enregistré à Luxembourg, le 29 juin 2004, réf. LSO-AR07612. – Reçu 16 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(052659.3/000/22) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
TECHCAP VENT, S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Capital social: EUR 12.500,-.
R. C. Luxembourg B 83.141.
—
En date du 7 juin 2004, MANACOR (LUXEMBOURG) S.A. a démissionné de son mandat de Gérant de la société
avec effet au 7 juillet 2004.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Enregistré à Luxembourg, le 30 juin 2004, réf. LSO-AR07907. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(052726.3/683/13) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
TRES S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2449 Luxembourg, 49, boulevard Royal.
R. C. Luxembourg B 69.713.
—
Le bilan au 31 décembre 2003, enregistré à Luxembourg, le 1
er
juillet 2004, réf. LSO-AS00383, a été déposé au re-
gistre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(052906.3/850/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
TRES S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2449 Luxembourg, 49, boulevard Royal.
R. C. Luxembourg B 69.713.
—
<i>Extraits de l’Assemblée Générale Ordinaire du 5 mai 2004i>
L’Assemblée Générale Ordinaire nomme la société ACCOMPANY S.A. pour une période de 3 ans, se terminant avec
l’Assemblée Générale Statutaire de 2006, comme commissaire aux comptes en remplacement de FACETT PORTFO-
LIO S.A.
Luxembourg, le 5 mai 2004.
Enregistré à Luxembourg, le 1
er
juillet 2004, réf. LSO-AS00382. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(052911.3/850/15) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Für gleichlautenden Auszug
FIDUPLAN S.A.
Unterschrift
H. Daverkausen / R. Seil
<i>Geschäftsführer / Protokollführeri>
MANACOR (LUXEMBOURG) S.A.
Signatures
Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Signature.
O. de Rosmorduc
<i>Administrateuri>
41541
EUROHEAT HOLDING S.A., Société Anonyme.
R. C. Luxembourg B 76.918.
—
En date du 4 juin 2004, MANACOR (LUXEMBOURG) S.A., MUTUA (LUXEMBOURG) S.A. et FIDES (LUXEM-
BOURG) S.A. ont démissionné de leur mandat d’administrateur de la société avec effet au 4 juillet 2004.
En date du 4 juin 2004, MANACOR (LUXEMBOURG) S.A., a démissionné de son mandat d’administrateur-délégué
de la société avec effet au 4 juillet 2004.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Enregistré à Luxembourg, le 30 juin 2004, réf. LSO-AR07909. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(052729.3//14) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
FINPARIA S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1526 Luxembourg, 50, Val Fleuri.
R. C. Luxembourg B 69.597.
—
EXTRAIT
Il résulte d’une réunion du conseil d’administration du 17 juin 2004 que:
- Monsieur Raffaello Lombardi a été nommé administrateur en remplacement de Monsieur Max Galowich et Mon-
sieur Robert Elvinger, démissionnaires.
Son mandat prendra fin à l’issue de l’assemblée générale ordinaire de 2005.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 28 juin 2004.
Enregistré à Luxembourg, le 30 juin 2004, réf. LSO-AS07787. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(052747.3/727/17) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
PEGASUS FINANCE S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1212 Luxembourg, 14A, rue des Bains.
R. C. Luxembourg B 87.030.
—
Le bilan au 31 décembre 2002, enregistré à Luxembourg, réf. LSO-AS00264, a été déposé au registre de commerce
et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(052850.2/000/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
PEGASUS FINANCE S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1212 Luxembourg, 14A, rue des Bains.
R. C. Luxembourg B 87.030.
—
Le bilan au 31 décembre 2003, enregistré à Luxembourg, réf. LSO-AS00281, a été déposé au registre de commerce
et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(052852.3/000/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
T.M. FIN S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1526 Luxembourg, 50, Val Fleuri.
R. C. Luxembourg B 72.815.
—
Le bilan au 31 décembre 2002, enregistré à Luxembourg, le 30 juin 2004, réf. LSO-AR07783, a été déposé au registre
de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(052890.3/727/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
MANACOR (LUXEMBOURG) S.A. / MUTUA (LUXEMBOURG) S.A. / FIDES (LUXEMBOURG) S.A.
Signatures / Signatures / Signatures
Pour extrait conforme
Signature
Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Signature.
Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Signature.
Luxembourg, le 28 juin 2004.
Signature.
41542
GLOBALINVEST BUSINESS S.A., Société Anonyme,
(anc. AEDIFIS S.A.).
Siège social: L-1941 Luxembourg, 171, route de Longwy.
R. C. Luxembourg B 59.418.
Constituée par-devant le notaire Maître Frank Baden, en date du 23 mai 1997, inscrite au registre de Commerce et des
sociétés sous le n
°
59.418, en date du 16 juin 1997.
—
Il résulte d’une décision du conseil d’administration du 30 juin 2004 que la gestion journalière de la société a été dé-
léguée au sieur Felix Laplume. juriste, demeurant à L-6962 Senningen, 15B, rue de la Montagne, en remplacement du
sieur Claude Muller, demeurant à Ehlerange, 80, rue de Sanem.
Le sieur Felix Laplume pourra engager la société avec la co-signature obligatoire d’un autre administrateur.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Enregistré à Luxembourg, le 2 juillet 2004, réf. LSO-AS00547. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(052740.3/000/17) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
F.R. SUNRISE HOLDING S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-1724 Luxembourg, 19-21, boulevard du Prince Henri.
R. C. Luxembourg B 61.819.
—
Le bilan au 31 décembre 2001, enregistré à Luxembourg, le 2 juillet 2004, réf. LSO-AS00540, a été déposé au registre
de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 5 juillet 2004.
(052811.3/024/13) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
F.R. SUNRISE HOLDING S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-1724 Luxembourg, 19-21, boulevard du Prince Henri.
R. C. Luxembourg B 61.819.
—
Le bilan au 31 décembre 2002, enregistré à Luxembourg, le 2 juillet 2004, réf. LSO-AS00508, a été déposé au registre
de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 5 juillet 2004.
(052813.3/024/13) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
F.R. SUNRISE HOLDING S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-1724 Luxembourg, 19-21, boulevard du Prince Henri.
R. C. Luxembourg B 61.819.
—
<i>Extrait du Procès-Verbal de l’Assemblée Générale Ordinaire tenue de manière extraordinaire le 24 novembre 2003i>
<i>Résolutionsi>
L’assemblée ratifie les cooptations de Madame Maria Chiapolino et de Monsieur Christophe Velle décidées par le
conseil d’administration en ses réunions du 1
er
juillet 2002 et du 7 mai 2003.
Le mandat des administrateurs et du commissaire aux comptes venant à échéance, l’assemblée décide de les réélire
pour la période expirant à l’assemblée générale statuant sur l’exercice 2003 comme suit:
<i>Conseil d’administrationi>
<i>Commissaire aux Comptesi>
- MONTBRUN REVISION, S.à r.l., 5, boulevard de la Foire, L-1528 Luxembourg.
Luxembourg, le 30 juin 2004.
Signature.
SOCIETE EUROPEENNE DE BANQUE, Société Anonyme
<i>Banque domiciliataire
i>Signatures
SOCIETE EUROPEENNE DE BANQUE, Société Anonyme
<i>Banque domiciliataire
i>Signatures
Mme
Maria Chiapolino, employée privée, demeurant à Luxembourg, président;
MM.
Carlo Santoiemma, employé privé, demeurant à Luxembourg, administrateur
Christophe Velle, employé privé, demeurant à Luxembourg, administrateur
41543
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Enregistré à Luxembourg, le 2 juillet 2004, réf. LSO-AS00541. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(052824.3/024/24) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
THEIS LUXEMBOURG, S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-6633 Wasserbillig, 74, route de Luxembourg.
R. C. Luxembourg B 57.131.
—
Le bilan au 31 décembre 2003, enregistré à Luxembourg, le 2 juillet 2004, réf. LSO-AS00669, a été déposé au registre
de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(052764.3/000/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
THEIS LUXEMBOURG, S.à r.l., Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Gesellschaftssitz: L-6633 Wasserbillig, 74, route de Luxembourg.
H. R. Luxemburg B 57.131.
—
<i>Auszug aus dem Gesellschafterbeschluss der THEIS LUXEMBOURG, S.à r.l. vom 25. Juni 2004i>
Es geht aus dem Gesellschafterberschluss der THEIS LUXEMBOURG, S.à r.l. vom 25. Juni 2004 hervor, dass:
1. der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2003 genehmigt wurde;.
2. den Geschäftsführern betreffend das Geschäftsjahr 2003 für ihre Mandate Entlastung erteilt wurde.
Zwecks Hinterlegung beim Luxemburgischen Handelsregister und Veröffentlichung im Mémorial C.
Unterschrift.
Enregistré à Luxembourg, le 2 juillet 2004, réf. LSO-AS00661. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(052763.2//14) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
ARKOS INTERNATIONAL S.A., Société Anonyme.
Siège social: Luxembourg, 60, Grand-rue.
R. C. Luxembourg B 72.220.
—
EXTRAIT
Par décision de l’Assemblée Générale Extraordinaire du 31 mars 2004:
– Est acceptée la démission d’ALPMANN HOLDINGS LIMITED en tant qu’Administrateur. Décharge lui est accor-
dée.
– Est acceptée la démission de NATIONWIDE MANAGEMENT (SAMOA) S.A. en tant qu’administrateur. Décharge
lui est accordée.
– Est confirmée la nomination d’ALPMANN MANAGEMENT LIMITED, ayant son siège social au 60, Grand-rue, 1
er
étage, L-1660 Luxembourg aux fonctions d’Administrateur, reprenant le mandat en cours jusqu’à l’Assemblée Gé-
nérale Annuelle de 2010.
– Est confirmée la nomination de NATIONWIDE MANAGEMENT S.A., ayant son siège social au 60, Grand-rue, 1
er
étage, L-1660 Luxembourg aux fonctions d’Administrateur, reprenant le mandat en cours jusqu’à l’Assemblée Gé-
nérale Annuelle de 2010.
– Est confirmé avec effet immédiat le renouvellement du mandat de Monsieur Stefan Van de Mosselaer comme Ad-
ministrateur et Administrateur-délégué jusqu’à l’Assemblée Générale Annuelle de 2010.
– Est confirmé avec effet immédiat le renouvellement du mandat de FIDUCIARY AND ACCOUNTING SERVICES
S.A. comme Commissaire aux Comptes jusqu’à l’Assemblée Générale Annuelle de 2010.
Luxembourg, le 31 mars 2004.
Enregistré à Luxembourg, le 28 juin 2004, réf. LSO-AR07089. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(052832.3/000/27) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
SOCIETE EUROPEENNE DE BANQUE, Société Anonyme
<i>Banque domiciliataire
i>Signatures
Wasserbillig, le 5 juillet 2004.
Signature.
<i>Pour ARKOS INTERNATIONAL S.A.
i>Signature
41544
GEKKO INVEST HOLDING S.A., Aktiengesellschaft.
Gesellschaftssitz: L-2014 Luxemburg, 24, avenue Marie-Thérèse.
H. R. Luxemburg B 67.008.
—
<i>Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Ordentlichen Generalversammlung vom 14. Mai 2004i>
Punkt 1.
Nach Verlesung des Geschäftsberichtes vom Verwaltungsrat und des Prüfungsberichtes vom Abschlussprüfer, welche
ordnungsgemäss allen Aktionären zwei Wochen vor der Generalversammlung zugänglich waren, werden diese von der
Generalversammlung einstimmig angenommen.
Punkt 2.
Nach Kenntnisnahme des Geschäftsberichtes vom Verwaltungsrat und des Prüfungsberichtes vom Abschlussprüfer,
erteilt die Generalversammlung einstimmig ihr Einverständnis zu der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zum
31. Dezember 2002, die beide in der vom Verwaltungsrat vorgelegten Form angenommen werden. Die Versammlung
beschliesst, den Verlust von 1.339,53 EUR wie folgt zu verwenden:
Punkt 3.
Dem Verwaltungsrat und dem Abschlussprüfer wird einstimmig Entlastung für ihre im Verlaufe des Berichtsjahres
ausgeübte Tätigkeit erteilt.
Punkt 4.
Die Versammlung ernennt einstimmig folgende Personen zu Verwaltungsratsmitgliedern:
- Herr Roland Ebsen, Buchhalter, wohnhaft in L-6745 Grevenmacher, 12, Kuschegässel
- Herr Norbert Ebsen, Buchhalter, wohnhaft in L-6745 Grevenmacher, 7, rue de l’Eglise.
- Herr Peter Deville, Steuerberater, wohnhaft in L-6670 Mertert, 36, rue Basse
Zu delegierten Verwaltungsratsmitgliedern werden Herr Roland Ebsen und Herr Peter Deville ernannt. Beide können
durch ihre alleinige Unterschrift die Gesellschaft wirksam vertreten.
Die Mandate der Verwaltungsratsmitglieder enden mit der ordentlichen Generalversammlung des Jahres 2010.
Punkt 5.
Die Versammlung ernennt einstimmig die Gesellschaft ACCOUNT DATA EUROPE S.A., mit Sitz in L-6793 Greven-
macher, 77, route de Trèves zum Aufsichtskommissar. Das Mandat des Aufsichtskommissars endet mit der ordentlichen
Generalversammlung des Jahres 2010.
Enregistré à Luxembourg, le 24 juin 2004, réf. LSO-AR06500. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): Signature.
(052159.3/745/41) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 1
er
juillet 2004.
METRO INTERNATIONAL S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2449 Luxembourg, 11, boulevard Royal.
R. C. Luxembourg B 73.790.
—
Le bilan au 31 décembre 2003, enregistré à Luxembourg, le 2 juillet 2004, réf. LSO-AS00804, a été déposé au registre
de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(052854.3/253/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
METRO INTERNATIONAL S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2449 Luxembourg, 11, boulevard Royal.
R. C. Luxembourg B 73.790.
—
Les comptes consolidés au 31 décembre 2003, enregistrés à Luxembourg, le 2 juillet 2004, réf. LSO-AS00807, ont
été déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(052856.3/253/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
- Ergebnisvortrag aus Vorjahren: . . . . . . . . . . . . . . .
58.595,64 EUR
- Verlust des Jahre 2003: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
- 2.560,85 EUR
- Zu verwendendes Ergebnis: . . . . . . . . . . . . . . . . .
56.034,79 EUR
- Ausschüttung von Dividenden: . . . . . . . . . . . . . . .
50.000,00 EUR
- Ergebnis 2004: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.034,79 EUR
Für gleichlautenden Auszug
Unterschrift
<i>Der Vorsitzende der ordentlichen Generalversammlungi>
Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Signature.
Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Signature.
41545
COMPTABILITE, GESTION ET TRANSACTIONS IMMOBILIERES C.G.T.I. S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-6776 Grevenmacher, 5, An de Läntgen.
R. C. Luxembourg B 65.708.
—
Le bilan au 31 décembre 2003, enregistré à Luxembourg, le 2 juillet 2004, réf. LSO-AS00672, a été déposé au registre
de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(052766.3/000/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
COMPTABILITE, GESTION ET TRANSACTIONS IMMOBILIERES C.G.T.I. S.A., Aktiengesellschaft.
Gesellschaftssitz: L-6776 Grevenmacher, 5, An de Läntgen.
H. R. Luxemburg B 65.708.
—
<i>Auszug aus dem Protokoll der ordentlichen Jahreshauptversammlung der Aktionäre vom 1. Juni 2004i>
Es geht aus dem Protokoll der ordentlichen Jahreshauptversammlung der Aktionäre der COMPTABILITE, GESTION
ET TRANSACTIONS IMMOBILIERES C.G.T.I. S.A. vom 1. Juni 2004 hervor, dass:
1. der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2003 genehmigt wurde;.
2. den Verwaltungsratsmitgliedern und dem Aufsichtskommissar für ihre Mandate für das Geschäftsjahr 2003, sowie
für die gesamte Mandatsdauer bis zum 31. Dezember 2003, Entlastung erteilt wurde;
3. das Mandat des Aufsichtskommissars bis zur nächsten Jahreshauptversammlung erneuert wird.
Auszug aus dem Protokoll der ordentlichen Jahreshauptversammlung der Aktionäre zwecks Hinterlegung beim Lu-
xemburgischen Handelsregister und Veröffentlichung im Mémorial C.
Unterschrift.
Enregistré à Luxembourg, le 2 juillet 2004, réf. LSO-AS00660. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(052765.3/000/18) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
TORA INVESTMENTS S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1520 Luxembourg, 6, rue Adolphe Fischer.
R. C. Luxembourg B 33.343.
—
Par décision de l’assemblée générale ordinaire des actionnaires en date du 16 juin 2004:
– La délibération sur les comptes annuels au 31 décembre 2003 est reportée à une date ultérieure.
– Les mandats des administrateurs et du commissaire aux comptes sont provisoirement renouvelés jusqu’à la date
de l’assemblée générale ajournée.
Luxembourg, le 16 juin 2004.
Enregistré à Luxembourg, le 17 juin 2004, réf. LSO-AR05249. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(052847.3/631/16) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
HELLABY S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1520 Luxembourg, 6, rue Adolphe Fischer.
R. C. Luxembourg B 65.990.
—
<i>Extrait des résolutions adoptées par l’assemblée générale des actionnaires de la société en date du 8 juillet 2004i>
– La délibération sur les comptes annuels au 31 décembre 2002 est reportée à une date ultérieure.
– Les mandats des administrateurs et du commissaire aux comptes sont provisoirement renouvelés jusqu’à la date
de l’assemblée générale ajournée.
Luxembourg, le 10 juillet 2003.
Enregistré à Luxembourg, le 21 juin 2004, réf. LSO-AR05859. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(052833.3/631/16) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Grevenmacher, le 5 juillet 2004.
Signature.
Pour extrait conforme
Signature
<i>Un mandatairei>
Pour extrait conforme
Signature
<i>Un mandatairei>
41546
THIEL AIR SEA LOGISTICS, S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-1360 Luxembourg, Luxair Cargo Center.
R. C. Luxembourg B 82.231.
—
Le bilan au 31 décembre 2003, enregistré à Luxembourg, le 2 juillet 2004, réf. LSO-AS00659, a été déposé au registre
de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(052767.3/000/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
THIEL AIR SEA LOGISTICS, S.à r.l., Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Gesellschaftssitz: L-1360 Luxemburg, Luxair Cargo Center.
H. R. Luxemburg B 82.231.
—
<i>Auszug aus dem Gesellschafterbeschluss der THIEL AIR SEA LOGISTICS, S.à r.l. vom 28. Juni 2004i>
Es geht aus dem Gesellschafterberschluss der THIEL AIR SEA LOGISTICS, S.à r.l. vom 28. Juni 2004 hervor, dass:
1. der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2003 genehmigt wurde;.
2. dem Geschäftsführer betreffend das Geschäftsjahr 2003 für sein Mandate Entlastung erteilt wurde.
Zwecks Hinterlegung beim Luxemburgischen Handelsregister und Veröffentlichung im Mémorial C.
Unterschriften.
Enregistré à Luxembourg, le 2 juillet 2004, réf. LSO-AS00658. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(052769.2//14) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
ANGLOINVEST S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1520 Luxembourg, 6, rue Adolphe Fischer.
R. C. Luxembourg B 49.598.
—
Par décision de l’assemblée générale ordinaire des actionnaires en date du 26 mars 2004:
– La délibération sur les comptes annuels au 30 septembre 2003 est reportée à une date ultérieure.
– Les mandats des administrateurs et du commissaire aux comptes sont provisoirement renouvelés jusqu’à la date
de l’assemblée générale ajournée.
Luxembourg, le 26 mars 2004.
Enregistré à Luxembourg, le 15 juin 2004, réf. LSO-AR03986. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(052843.3/631/16) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
SOLUSA, S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-1933 Luxembourg, 45, rue Siggy vu Lëtzebuerg.
R. C. Luxembourg B 19.277.
—
Il résulte d’une cession de parts signée le 3 janvier 2003 entre TRIMLINE HOLDING S.A. et Madame Moyse-Jacob
Mady que le capital de 18.750,- EUR (dix-huit mille sept cent cinquante euros) divisé en 750 (sept cent cinquante) parts
sociales de 25,- EUR chacune, entièrement libérées est attribué de la façon suivante:
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 28 mai 2004.
Enregistré à Luxembourg, le 16 juin 2004, réf. LSO-AR04745. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(052686.3/727/20) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Luxembourg-Airport, le 5 juillet 2004.
Signature.
Pour extrait conforme
Signature
<i>Un mandatairei>
1. Madame Mady Moyse-Jacob, gérante, demeurant à 45, rue Siggy vu Lëtzebuerg,
L-1933 Luxembourg, trois cent soixante-seize parts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
376
2. Mademoiselle Caroline Moyse, employée privée, demeurant à 14, rue Raoul Follereau
L-5352 Oetrange, trois cent soixante-quatorze parts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
374
Total: sept cent cinquante parts sociales . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
750
Signature
<i>Le mandataire de la sociétéi>
41547
FRUIT FREEZE INVEST S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1526 Luxembourg, 50, Val Fleuri.
R. C. Luxembourg B 73.600.
—
Le bilan au 31 décembre 2001, enregistré à Luxembourg, le 30 juin 2004, réf. LSO-AR07775, a été déposé au registre
de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(052901.3/727/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
CAISSE RAIFFEISEN WILTZ, Société coopérative.
Siège social: Wiltz.
R. C. Luxembourg B 94.443.
—
Modifications concernant les rubriques «Conseil d’Administration», «Gérant», et «Collège des Commissaires» con-
formément à la loi du 10 août 1915 modifiée sur les sociétés commerciales:
I. Conseil d’administration (signatures autorisées de catégorie A)
II. Gérants
III. Collège des commissaires
I) En exécution des décisions prises conformément aux statuts, notre CAISSE RAIFFEISEN est valablement engagée
par les signatures soit de deux administrateurs parmi lesquelles doit figurer celle du président ou du vice-président, soit
par celle du président ou du vice-président et du gérant.
II) Conformément à l’article 35 des statuts, le Conseil d’Administration délègue et règle la signature sociale de la ma-
nière suivante, étant entendu qu’une signature de catégorie inférieure peut toujours être remplacée par une signature
de catégorie supérieure:
a. Les acquisitions et ventes immobilières, tous les contrats, tels que les contrats de location, de louage de services
doivent comporter deux signatures de catégorie A.
b. Les contrats de prêts et d’ouverture de crédit hypothécaire, les mainlevées de privilèges ou d’hypothèques, les
subrogations, la correspondance courante, les transferts de comptes de la BANQUE RAIFFEISEN et du CCP jus-
qu’à 250.000,- EUR, les chèques bancaires tirés sur la CAISSE RAIFFEISEN jusqu’à 250.000,- EUR, les contrats de
prêts et ouvertures de crédit chirographaires de même que tous autres documents liés à une telle opération de
crédit doivent porter la signature du gérant ou deux signatures de catégorie B.
c. Les opérations sur les comptes de clients (virements, versements, prélèvements, chèques, effets, opérations en
bourse et sur métaux précieux) portent une signature de catégorie B ou C. Les ouvertures de comptes, les comp-
tes d’épargne, les bons de caisse et les convention de compte collectif portent une signature de catégorie B ou C.
d. La signature de catégorie C est déléguée aux agents de guichet.
Pour réquisition et extrait conforme du registre des procès-verbaux du Conseil d’Administration.
Luxembourg, le 22 juin 2004.
Signature.
Nom et prénom
Profession
Domicile
Président
Rossler François
retraité
Knaphoscheid
Vice-Président(s)
Siebenaller Joseph
retraité
Knaphoscheid
Administrateurs
Hermes John
employé CFL
Nocher
Koeune Théo
cultivateur e.r.
Harlange
Koos Gilbert
cultivateur
Tarchamps
Loor Armand
professeur-ingénieur
Wiltz
Lorang Jean
cultivateur e.r.
Kaundorf
Majerus Carlo
cultivateur
Bavigne
Mersch Arsène
maître-menuisier
Brachtenbach
Meyers Léon
cultivateur e.r.
Boulaide
Schroeder Michel
cultivateur
Oberwampach
Streveler Ernest
cultivateur e.r.
Surre
Winandy Norbert
cultivateur e.r.
Eschweiler
Wiltgen Joseph
employé privé
Harlange
Président
Siebenborn Louis
cultivateur
Boulaide
Commissaires
Berkel Nicolas
cultivateur
Bockholtz/Goesdorf
Malget Joseph
ouvrier
Tarchamps
41548
Wiltz, le 21 juin 2004.
Enregistré à Luxembourg, le 2 juillet 2004, réf. LSO-AS00511. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): Signature.
(052912.3/000/58) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
ELECTRO CONCEPT S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-9209 Diekirch, 20A, Bamertal.
R. C. Luxembourg B 100.886.
—
<i>Réunion du Conseil d’Administrationi>
En date du 2 juin 2004, s’est réuni au siège de la Société, un Conseil d’Administration ayant pour ordre du jour:
- Point unique: Nomination d’un administrateur-délégué
La réunion s’ouvre à 20.00 heures sous la présidence de Monsieur Daniel Dedeyne, qui nomme Madame Patricia van
Springel comme secrétaire.
Après délibération, le Conseil prend à l’unanimité la résolution suivante:
Le Conseil décide de confier la gestion journalière de la Société à Madame Patricia van Springel, lui donne les pouvoirs
nécessaires d’agir seule envers les organismes financiers et la nomme par la présente administrateur-délégué de la so-
ciété ELECTRO CONCEPT.
Plus rien n’étant à l’ordre du jour, la séance est fermée à 20.30 heures.
Enregistré à Diekirch, le 21 juin 2004, réf. DSO-AR00190. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): M. Siebenaler.
(902388.3/000/20) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Diekirch, le 5 juillet 2004.
ANGLEMONT S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2430 Luxembourg, 18, rue Michel Rodange.
R. C. Luxembourg B 95.114.
—
EXTRAIT
Il résulte du procès-verbal de la réunion du conseil d’administration tenue en date du 1
er
juin 2004 que, sur base de
l’article 1 des statuts, il a été décidé de:
Transférer le siège social de la société ANGLEMONT S.A. du 24, avenue Marie-Thérèse, L-2132 Luxembourg au 18,
rue Michel Rodange, L-2430 Luxembourg.
Enregistré à Luxembourg, le 1
er
juillet 2004, réf. LSO-AS00147. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(052978.3/000/15) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
ANGLOTEL HOLDINGS, Société Anonyme,
(anc. ANGLOTEL S.A.).
Siège social: L-1520 Luxembourg, 6, rue Adolphe Fischer.
R. C. Luxembourg B 17.673.
—
Par décision de l’assemblée générale ordinaire des actionnaires en date du 26 mars 2004:
– La délibération sur les comptes annuels au 31 décembre 2003 est reportée à une date ultérieure.
– Les mandats des administrateurs et du commissaire aux comptes sont provisoirement renouvelés jusqu’à la date
de l’assemblée générale ajournée.
Luxembourg, le 26 mars 2004.
Enregistré à Luxembourg, le 15 juin 2004, réf. LSO-AR03993. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(052846.3/631/17) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Signature
<i>Le président du Conseil d’Administrationi>
<i>Pour la Ste H.A.K.
i>- / D. Dedeyne / P. van Springel / J. Moes
Pour extrait sincère et conforme
Signatures
Pour extrait conforme
Signature
<i>Un mandatairei>
41549
THIEL EUROLOGISTICS SERVICES, S.à r.l., Société à responsabilité limitée.
Siège social: L-5366 Munsbach, 22, Parc d’Activité Syrdall.
R. C. Luxembourg B 22.938.
—
Le bilan au 31 décembre 2003, enregistré à Luxembourg, le 2 juillet 2004, réf. LSO-AS00677, a été déposé au registre
de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
(052757.3/000/10) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
THIEL EUROLOGISTICS SERVICES, S.à r.l., Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Gesellschaftssitz: L-5366 Munsbach, 22, Parc d’Activité Syrdall.
H. R. Luxemburg B 22.938.
—
<i>Auszug aus dem Gesellschafterbeschluss der THIEL EUROLOGISTICS SERVICES, S.à r.l. vom 25. Juni 2004i>
Es geht aus dem Gesellschafterberschluss der THIEL EUROLOGISTICS SERVICES, S.à r.l. vom 25. Juni 2004 hervor,
dass:
1. der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2003 genehmigt wurde;.
2. dem Geschäftsführer und dem Aufsichtskommissar betreffend das Geschäftsjahr 2003 für ihre Mandate Entlastung
erteilt wurde.
Zwecks Hinterlegung beim Luxemburgischen Handelsregister und Veröffentlichung im Mémorial C.
Unterschrift.
Enregistré à Luxembourg, le 2 juillet 2004, réf. LSO-AS00657. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(052754.2//16) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
NANCIA COM S.A., Société Anonyme.
R. C. Luxembourg B 86.232.
—
Il résulte d’une lettre adressée à la société le 3 mai 2004, que la FIDUCIAIRE I.T.P. S.A. dénonce, avec effet immédiat,
le siège de la société anonyme NANCIA COM S.A., à L-1521 Luxembourg, 134, rue Adolphe Fischer.
Luxembourg, le 5 mai 2004.
Il résulte d’une lettre adressée à la société le 3 mai 2004, que Monsieur Jean-Nicolas Detourbet démissionne, avec
effet immédiat, de son poste d’administrateur de la société anonyme NANCIA COM S.A.
Luxembourg, le 5 mai 2004.
J.-N. Detourbet.
Il résulte d’une lettre adressée à la société le 3 mai 2004, que Monsieur Pascal Bonnet démissionne, avec effet immé-
diat, de son poste de commissaire aux comptes de la société anonyme NANCIA COM S.A.
Luxembourg, le 5 mai 2004.
P. Bonnet.
Enregistré à Luxembourg, le 13 mai 2004, réf. LSO-AQ02759. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(052701.3//20) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
FTE HOLDING S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1882 Luxembourg, 5, rue Guillaume Kroll.
R. C. Luxembourg B 89.957.
—
Lors du Conseil d’Administration tenu en date du 15 janvier 2004, les administrateurs de la société FTE HOLDING
S.A. ont décidé de transférer le siège social du 398, route d’Esch, L-1471 Luxembourg au 5, rue Guillaume Kroll, L-1882
Luxembourg.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Enregistré à Luxembourg, le 28 juin 2004, réf. LSO-AR06928. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(053026.3/581/13) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Munsbach, le 5 juillet 2004.
Signature.
FIDUCIAIRE I.T.P. S.A.
Signature
Fait et signé à Luxembourg, le 21 juin 2004.
Signature.
41550
ÖKO-AKTIENFONDS, Fonds Commun de Placement.
—
VERWALTUNGSREGLEMENT
Die vertraglichen Rechte und Pflichten der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank und des Anteilinhabers hinsicht-
lich des Sondervermögens bestimmen sich nach dem folgenden Verwaltungsreglement. Das Verwaltungsreglement tritt
erstmals am 1. August 2004 in Kraft und wird am 25. August 2004 im «Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations»,
dem Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg («Mémorial»), veröffentlicht. Es ersetzt die bis zum 1. August 2004
gültigen Verwaltungs- und Sonderreglements, welche in der Fassung vom 27. Oktober 2003 im Mémorial vom 14. No-
vember 2003 veröffentlicht wurden.
Art. 1. Der Fonds
1. Der Fonds Öko-Aktienfonds («Fonds») ist ein rechtlich unselbständiges Sondervermögen (fonds commun de pla-
cement) aus Wertpapieren und sonstigen Vermögenswerten («Fondsvermögen»), das für gemeinschaftliche Rechnung
der Inhaber von Anteilen («Anteilinhaber») unter Beachtung des Grundsatzes der Risikostreuung verwaltet wird.
2. Die vertraglichen Rechte und Pflichten der Anteilinhaber, der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank sind in
diesem Verwaltungsreglement geregelt, dessen gültige Fassung sowie etwaige Änderungen desselben im Mémorial ver-
öffentlicht und beim Handelsregister des Bezirksgerichts Luxemburg hinterlegt sind. Durch den Kauf eines Anteils er-
kennt der Anteilinhaber das Verwaltungsreglement sowie alle genehmigten und veröffentlichten Änderungen desselben
an.
3. Die Verwaltungsgesellschaft erstellt außerdem einen Verkaufsprospekt (nebst Anhang) entsprechend den Bestim-
mungen des Großherzogtums Luxemburg.
4. Das Netto-Fondsvermögen muss innerhalb von sechs Monaten nach Genehmigung des Fonds 1.250.000 Euro er-
reichen.
Art. 2. Die Verwaltungsgesellschaft
1. Die Verwaltungsgesellschaft des Fonds ist die IPConcept FUND MANAGEMENT S.A. («Verwaltungsgesellschaft»),
eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg mit eingetragenem Sitz in 4, rue Thomas Edi-
son, L-1445 Luxemburg-Strassen. Sie wurde am 23. Mai 2001 auf unbestimmte Zeit gegründet.
2. Die Verwaltungsgesellschaft wird durch ihren Verwaltungsrat vertreten. Der Verwaltungsrat kann eines oder meh-
rere seiner Mitglieder und/ oder Angestellten der Verwaltungsgesellschaft mit der täglichen Geschäftsführung sowie
sonstige Personen mit der Ausführung von Verwaltungsfunktionen und/oder der täglichen Anlagepolitik betrauen.
3. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den Fonds, unabhängig von der Depotbank, im eigenen Namen aber aus-
schließlich im Interesse und für gemeinschaftliche Rechnung der Anteilinhaber in Einklang mit diesem Verwaltungsregle-
ment.
Die Verwaltungsbefugnis erstreckt sich auf die Ausübung aller Rechte, die unmittelbar oder mittelbar mit den Ver-
mögenswerten des Fonds zusammenhängen.
4. Die Verwaltungsgesellschaft legt die Anlagepolitik des Fonds unter Berücksichtigung der gesetzlichen und vertrag-
lichen Anlagebeschränkungen fest. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, entsprechend den in diesem Verwaltungs-
reglement sowie in dem, für den Fonds erstellten Anhang zum Verkaufsprospekt aufgeführten Bestimmungen das
jeweilige Fondsvermögen anzulegen und sonst alle Geschäfte zu tätigen, die zur Verwaltung der Fondsvermögen erfor-
derlich sind.
5. Die Verwaltungsgesellschaft ist verpflichtet, ein Risikomanagement-Verfahren zu verwenden, das es ihr erlaubt, das
mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Anlageportfolios
jederzeit zu überwachen und zu messen; sie muss ferner ein Verfahren verwenden, das eine präzise und unabhängige
Bewertung des Wertes der OTC-Derivate erlaubt. Sie muss regelmäßig der Luxemburger Aufsichtsbehörde entspre-
chend dem von dieser festgelegten Verfahren für den Fonds die Arten der Derivate im Portfolio, die mit den jeweiligen
Basiswerten verbundenen Risiken, die Anlagegrenzen und die verwendeten Methoden zur Messung der mit den Deri-
vate-Geschäften verbundenen Risiken mitteilen.
6. Die Verwaltungsgesellschaft kann unter eigener Verantwortung und Kontrolle zu Lasten des Fondsvermögens ei-
nen Anlageberater und/oder Fondsmanager hinzuziehen.
Das Fondsmanagement darf nur einem Unternehmen übertragen werden, das eine Erlaubnis bzw. Zulassung zur Ver-
mögensverwaltung innehält; die Übertragung des Fondsmanagements muss mit den von der Verwaltungsgesellschaft
festgelegten Anlagerichtlinien in Einklang stehen.
Die Verwaltungsgesellschaft kann sich außerdem von einem Anlageausschuss, dessen Zusammensetzung von der Ver-
waltungsgesellschaft bestimmt wird, beraten lassen.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann sich der Anlageberater mit vorheriger Zustimmung der Verwaltungsgesellschaft
auf eigene Kosten und auf eigene Verantwortung Dritter natürlicher oder juristischer Personen bedienen sowie Suban-
lageberater hinzuziehen.
Art. 3. Die Depotbank
1. Depotbank des Fonds ist die DZ BANK INTERNATIONAL S.A. Eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Groß-
herzogtums Luxemburg mit eingetragenem Sitz in 4, rue Thomas Edison, L-1445 Luxemburg-Strassen und betreibt Bank-
geschäfte. Die Funktion der Depotbank richtet sich nach dem Gesetz vom 20. Dezember 2002, dem Depotbankvertrag,
diesem Verwaltungsreglement sowie dem Verkaufsprospekt (nebst Anhang).
2. Die Depotbank tätigt sämtliche Geschäfte, die mit der laufenden Verwaltung des Fondsvermögens zusammenhän-
gen. Die Depotbank hat bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig von der Verwaltungsgesellschaft und aus-
schließlich im Interesse der Anteilinhaber zu handeln. Sie wird jedoch den Weisungen der Verwaltungsgesellschaft Folge
leisten, es sei denn, dass sie gegen das Gesetz oder das Verwaltungsreglement verstoßen.
41551
3. Die Depotbank ist mit der Verwahrung der Vermögenswerte des Fonds beauftragt.
a) Die Depotbank verwahrt alle Wertpapiere, sonstigen gesetzlich zulässigen Vermögenswerte und flüssigen Mittel,
welche das Fondsvermögen darstellen, in gesperrten Konten oder gesperrten Depots, über die sie nur in Übereinstim-
mung mit den Bestimmungen des Depotbankvertrages, dem Verkaufsprospekt (nebst Anhang), diesem Verwaltungsre-
glement sowie dem Gesetz verfügen darf.
b) Die Depotbank kann unter Beibehaltung ihrer Verantwortung und unter ihrer Aufsicht Dritte mit der Verwahrung
der Vermögenswerte des Fonds beauftragen.
4. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Depotbank berechtigt und verpflichtet, im eigenen Namen:
a) Ansprüche der Anteilinhaber gegen die Verwaltungsgesellschaft oder eine frühere Depotbank geltend zu machen;
b) gegen Vollstreckungsmaßnahmen Dritter Widerspruch zu erheben und vorzugehen, wenn wegen eines Anspruchs
in das Vermögen des Fonds vollstreckt wird, für den das Fondsvermögen nicht haftet.
c) Die vorstehend unter Lit. a) getroffene Regelung schließt die direkte Geltendmachung von Ansprüchen gegen die
Organe der Verwaltungsgesellschaft bzw. die frühere Depotbank durch die Anteilinhaber nicht aus.
5. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt und verpflichtet, im eigenen Namen Ansprüche der Anteilinhaber gegen
die Depotbank geltend zu machen. Dies schließt die direkte Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Depotbank
durch die Anteilinhaber nicht aus, sofern die Verwaltungsgesellschaft trotz schriftlicher Mitteilung eines oder mehrerer
Anteilinhaber(s) nicht innerhalb von drei Monaten nach Erhalt dieser Mitteilung reagiert.
6. Die Depotbank zahlt der Verwaltungsgesellschaft aus den Sperrkonten bzw. den Sperrdepots des Fonds nur das in
diesem Verwaltungsreglement und dem jeweils gültigen Verkaufsprospekt (nebst Anhang) festgesetzte Entgelt sowie Er-
satz von Aufwendungen.
Die Depotbank hat jeweils Anspruch auf das ihr nach diesem Verwaltungsreglement, dem jeweils gültigen Verkaufs-
prospekt (nebst Anhang) sowie dem Depotbankvertrag zustehende Entgelt und entnimmt es den Sperrkonten des Fonds
nur nach Zustimmung der Verwaltungsgesellschaft.
Darüber hinaus wird die Depotbank sicherstellen, dass dem Fondsvermögen Kosten Dritter nur gemäß dem Verwal-
tungsreglement und dem Verkaufsprospekt (nebst Anhang) sowie dem Depotbankvertrag belastet werden.
Art. 4. Allgemeine Bestimmungen der Anlagepolitik
Ziel der Anlagepolitik des Fonds ist das Erreichen einer angemessenen Wertentwicklung in der Fondswährung (wie
in Artikel 6 Nr. 2 dieses Verwaltungsreglements i.V.m. dem Anhang zum Verkaufsprospekt definiert). Die fondsspezifi-
sche Anlagepolitik wird im Anhang zum Verkaufsprospekt beschrieben.
Für den Fonds dürfen nur solche Vermögenswerte erworben und verkauft werden, deren Preis den Bewertungskri-
terien des Artikels 6 dieses Verwaltungsreglements entspricht.
Die folgenden allgemeinen Anlagegrundsätze und -beschränkungen gelten für den Fonds, sofern keine Abweichungen
oder Ergänzungen für den Fonds im Anhang zum Verkaufsprospekt enthalten sind.
Das Fondsvermögen wird unter Beachtung des Grundsatzes der Risikostreuung im Sinne der Regeln des Teils I des
Gesetzes vom 20. Dezember 2002 und nach den in diesem Artikel nachfolgend beschriebenen anlagepolitischen Grund-
sätzen und innerhalb der Anlagebeschränkungen angelegt.
1. Definitionen:
a) «geregelter Markt»
Bei einem geregelten Markt handelt es sich um einen Markt für Finanzinstrumente im Sinne des Artikels 1 Nr. 13 der
Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen, der
* in das in Artikel 16 der vorgenannten Richtlinie geregelte Register seines Herkunftsmitgliedstaates eingetragen ist;
* regelmäßig funktioniert;
* dadurch gekennzeichnet ist, dass die Funktionsbedingungen des Marktes, die Bedingungen für den Zugang zum
Markt sowie, wenn die Richtlinie 79/279/EWG Anwendung findet, die in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen für
die Zulassung zur Notierung, und wenn die genannte Richtlinie keine Anwendung findet, die Bedingungen, die diese Fi-
nanzinstrumente erfüllen müssen, um tatsächlich auf dem Markt gehandelt werden zu können, durch Bestimmungen fest-
gelegt sind, die von den zuständigen Behörden erlassen oder genehmigt wurden;
* auf dem alle Melde- und Transparenzvorschriften, welche nach den Artikeln 20 und 21 der Richtlinie 93/22/EWG
des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen gelten eingehalten werden müssen.
b) «Wertpapiere»
aa) Als Wertpapiere gelten:
* Aktien und andere, Aktien gleichwertige, Papiere («Aktien»),
* Schuldverschreibungen und andere verbriefte Schuldtitel («Schuldtitel»),
* alle anderen marktfähigen Wertpapiere, die zum Erwerb von Wertpapieren im Sinne der Richtlinie 93/22/EWG
durch Zeichnung oder Austausch berechtigen.
Ausgenommen sind die in Artikel 42 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 genannten Techniken und Instrumente.
bb) Der Begriff Wertpapier umfasst auch Optionsscheine auf Wertpapiere, sofern diese Optionsscheine zur amtli-
chen Notierung zugelassen oder auf anderen geregelten Märkten gehandelt werden und das zugrundeliegende Wertpa-
pier bei Ausübung tatsächlich geliefert wird.
c) «Geldmarktinstrumente»
Als «Geldmarktinstrumente» werden Instrumente bezeichnet, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt wer-
de, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann.
2. Es werden ausschließlich
a) Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben, die an einem geregelten Markt zugelassen sind oder gehandelt
werden;
41552
b) Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben, die an einem anderen geregelten Markt in einem Mitglieds-
staat der Europäischen Union («Mitgliedstaat»), der anerkannt, für das Publikum offen und dessen Funktionsweise ord-
nungsgemäß ist gehandelt werden;
c) Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben, die an einer Wertpapierbörse eines Drittstaates amtlich no-
tiert sind oder an einem anderen geregelten Markt eines Drittstaates, der anerkannt, für das Publikum offen und dessen
Funktionsweise ordnungsgemäß ist, gehandelt werden;
d) Wertpapiere und Geldmarktinstrumente aus Neuemissionen erworben, sofern die Emissionsbedingungen die Ver-
pflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse oder auf einem anderen ge-
regelten Markt, der anerkannt, für das Publikum offen und dessen Funktionsweise ordnungsgemäß ist, beantragt wird
und die Zulassung spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der Emission erlangt wird.
Die unter Nr. 2 c) und d) genannten Wertpapiere und Geldmarktinstrumente werden innerhalb von Nordamerika,
Südamerika, Australien (einschließlich Ozeanien), Afrika, Asien und/oder Europa amtlich notiert oder gehandelt.
e) Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren («OGAW») erworben, die entsprechend der
Richtlinie 85/611/EWG zugelassen wurden und/oder andere Organismen für gemeinsame Anlagen («OGA») im Sinne
des ersten und zweiten Gedankenstrichs des Artikels 1 (2) der Richtlinie 85/611/EWG gleichgültig, ob diese ihren Sitz
in einem Mitgliedsstaat oder einem Drittstaat unterhalten, sofern
* diese OGA entsprechend solchen Rechtvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche
nach Auffassung der Luxemburger Aufsichtsbehörde derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist, und aus-
reichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht (derzeit die Vereinigten Staaten von Ame-
rika, Kanada, die Schweiz, Hong Kong, Japan und Norwegen),
* das Schutzniveau der Anteilinhaber dieser OGA dem Schutzniveau der Anteilinhaber eines OGAW gleichwertig
und insbesondere die Vorschriften über die getrennte Verwahrung der Vermögenswerte, die Kreditaufnahme, die Kre-
ditgewährung und die Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie
85/611/EWG gleichwertig sind,
* die Geschäftstätigkeit der OGA Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil
über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden,
* der OGAW oder andere OGA, dessen Anteile erworben werden sollen, nach seinen Vertragsbedingungen bzw.
seiner Satzung insgesamt höchstens 10% seinen Vermögens in Anteilen anderer OGAW oder OGA anlegen darf;
f) Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten bei Kreditinstituten getätigt,
sofern das betreffende Kreditinstitut seinen Sitz in einem Mitgliedsstaat, einem OECD- oder einem FATF-Mitgliedsstaat
hat oder, falls der Sitz des Kreditinstituts in einem Drittstaat liegt, es Aufsichtsbestimmungen unterliegt, die nach Auf-
fassung der Luxemburger Aufsichtsbehörde denen des Gemeinschaftsrechts gleichwertig sind;
g) abgeleitete Finanzinstrumente («Derivate»), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente, erwor-
ben, die an einem der unter Absätzen a), b) oder c) bezeichneten geregelten Märkte gehandelt werden, und/oder abge-
leitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden («OTC-Derivate»), sofern
* es sich bei den Basiswerten um Instrumente im Sinne des Artikels 41 Absatz 1 des Gesetzes vom 20. Dezember
2002 oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die der Fonds gemäß den in diesem
Verwaltungsreglement genannten Anlagezielen investieren darf,
* die Gegenparteien bei Geschäften mit OTC-Derivaten einer Aufsicht unterliegende, erstklassige Institute der Ka-
tegorien sind, die von der Luxemburger Aufsichtsbehörde zugelassen sind und die auf diese Geschäftsart spezialisiert
sind,
* und die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit
auf Initiative des Fonds zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Geschäft glattgestellt werden
können,
h) Geldmarktinstrumente erworben, die nicht auf einem geregelten Markt gehandelt werden und die unter die Defi-
nition des Artikels 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 fallen, sofern die Emission oder der Emittent dieser Instru-
mente bereits Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt, und vorausgesetzt, sie werden
* von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der
Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, so-
fern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-
rechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert oder
* von einem Unternehmen begeben, dessen Wertpapiere auf den unter den Buchstaben a), b) oder c) dieses Artikels
bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden, oder
* von einem Institut, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder
einem Institut, das Aufsichtsbestimmungen, die nach Auffassung der Luxemburger Aufsichtsbehörde mindestens so
streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, unterliegt und diese einhält, begeben oder garantiert, oder
* von anderen Emittenten begeben, die einer Kategorie angehören, die von der Luxemburger Aufsichtsbehörde zu-
gelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die denen des
ersten, des zweiten oder des dritten Gedankenstrichs gleichwertig sind und sofern es sich bei dem Emittenten entweder
um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens 10 Mio. Euro, das seinen Jahresabschluss nach den Vor-
schriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger, der innerhalb einer eine
oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zu-
ständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch
Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll.
41553
3. Wobei jedoch
a) bis zu 10% des Netto-Fondsvermögens in andere als die unter Nr. 2 dieses Artikels genannten Wertpapiere und
Geldmarktinstrumente angelegt werden dürfen;
b) Optionsscheine im Sinne des Artikels 4 Nr.1 b) bb), die als Wertpapiere gelten, nur in geringem Umfang erworben
werden dürfen.
4. Techniken und Instrumente
a) Das Netto-Fondsvermögen darf im Rahmen der Bedingungen und Einschränkungen, wie sie von der Luxemburger
Aufsichtsbehörde vorgegeben werden, Techniken und Instrumente, die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente zum
Gegenstand haben, verwenden, sofern diese Verwendung im Hinblick auf eine effiziente Verwaltung des Fondsvermö-
gens erfolgt. Beziehen sich diese Transaktionen auf die Verwendung von Derivaten, so müssen die Bedingungen und
Grenzen mit den Bestimmungen des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 übereinstimmen.
Darüber hinaus ist es dem Fonds nicht gestattet, bei der Verwendung von Techniken und Instrumenten von seinen
im Verkaufsprospekt (nebst Anhang) und diesem Verwaltungsreglement festgelegten Anlagezielen abzuweichen.
b) Der Fonds hat sicherzustellen, dass das mit Derivaten verbundene Gesamtrisiko den Gesamtnettowert seines
Portfolios nicht überschreitet.
Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallrisiko, künftige Marktfluktuationen
und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. Dies gilt auch für die beiden nachfolgenden Absätze.
Der Fonds darf als Teil seiner Anlagepolitik und im Rahmen der Grenzen des Artikels 43 (5) des Gesetzes vom 20.
Dezember 2002 Anlagen in Derivate tätigen, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte die Anlagegrenzen des Artikels 43
des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 nicht überschreitet. Investiert der Fonds in indexbasierte Derivate, so werden
diese Anlagen bei den Anlagegrenzen des Artikels 43 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 nicht berücksichtigt.
Wenn ein Derivat in ein Wertpapier oder ein Geldmarktinstrument eingebettet ist, muss es hinsichtlich der Einhal-
tung der Vorschriften des Artikels 42 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 mit berücksichtigt werden.
c) Wertpapierleihe
Der Fonds darf bis zu 50% der in seinem Vermögen gehaltenen Wertpapiere im Rahmen eines standardisierten
Wertpapierleihsystems, das durch einen anerkannten Abrechnungsorganismus oder durch ein erstklassiges Finanzinsti-
tut organisiert wird, das auf diese Geschäftsart spezialisiert ist, bis zu dreißig Tagen verleihen, vorausgesetzt er erhält
eine Sicherheit, deren Wert zum Zeitpunkt des Abschlusses des Leihvertrages mindestens dem Wert der verliehenen
Wertpapiere entspricht. Sofern der Vertrag vorsieht, dass der Fonds jederzeit von seinem Recht auf Kündigung und
Herausgabe der verliehenen Wertpapiere Gebrauch machen kann, so können auch mehr als 50% der im Fondsvermögen
gehaltenen Wertpapiere verliehen werden.
5. Pensionsgeschäfte
Die Verwaltungsgesellschaft kann sich für den Fonds an Pensionsgeschäften beteiligen, die in Käufen und Verkäufen
von Wertpapieren bestehen, bei denen die Vereinbarungen dem Käufer das Recht oder die Pflicht einräumen, die ver-
kauften Wertpapiere vom Erwerber zu einem Preis und innerhalb einer Frist zurückzukaufen, die zwischen den beiden
Parteien bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.
Die Verwaltungsgesellschaft kann bei Pensionsgeschäften entweder als Käufer oder als Verkäufer auftreten. Eine Be-
teiligung an solchen Geschäften unterliegt jedoch folgenden Richtlinien:
a) Wertpapiere über ein Pensionsgeschäft dürfen nur gekauft oder verkauft werden, wenn es sich bei der Gegenpartei
um ein Finanzinstitut erster Ordnung handelt, das sich auf diese Art von Geschäften spezialisiert hat.
b) Während der Laufzeit eines Pensionsgeschäfts dürfen die vertragsgegenständlichen Wertpapiere vor Ausübung des
Rechts auf den Rückkauf dieser Wertpapiere oder vor Ablauf der Rückkauffrist nicht veräußert werden.
Es muss zusätzlich sichergestellt werden, dass der Umfang der Verpflichtungen bei Pensionsgeschäften so gestaltet
ist, dass die Verwaltungsgesellschaft für den Fonds ihren Verpflichtungen zur Rücknahme von Anteilen jederzeit nach-
kommen kann.
Die Verwaltungsgesellschaft kann geeignete Dispositionen treffen und mit Einverständnis der Depotbank weitere An-
lagebeschränkungen aufnehmen, die erforderlich sind, um den Bedingungen in jenen Ländern zu entsprechen, in denen
Anteile vertrieben werden sollen.
6. Risikostreuung
a) Es dürfen maximal 10% des Netto-Fondsvermögens in Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten ein und des-
selben Emittenten angelegt werden. Der Fonds darf nicht mehr als 20% seines Vermögens in Einlagen bei ein und der-
selben Einrichtung anlegen.
Das Ausfallrisiko bei Geschäften des Fonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten:
* 10% des Netto-Fondsvermögens, wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut im Sinne von Artikel 41 (1) f) des Geset-
zes vom 20. Dezember 2002 ist und
* 5% des Netto-Fondsvermögens in allen anderen Fällen.
b) Der Gesamtwert der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten, in deren Wertpapieren und Geld-
marktinstrumente die Verwaltungsgesellschaft mehr als 5% des Netto-Fondsvermögens angelegt hat, darf 40% des Net-
to-Fondsvermögens nicht übersteigen. Diese Begrenzung findet keine Anwendung auf Einlagen und auf Geschäfte mit
OTC-Derivaten, die mit Finanzinstituten getätigt werden, welche einer Aufsicht unterliegen.
Ungeachtet der einzelnen Obergrenzen darf die Verwaltungsgesellschaft bei ein und derselben Einrichtung höchstens
20% des Netto-Fondsvermögens in einer Kombination aus
* von dieser Einrichtung begebenen Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten und/oder
* Einlagen bei dieser Einrichtung und/oder
* von dieser Einrichtung erworbenen OTC-Derivaten
investieren.
41554
c) Die unter Nr. 6 Lit. a), erster Satz dieses Artikels genannte Anlagegrenze von 10% des Netto-Fondsvermögens
erhöht sich in den Fällen auf 35% des Netto-Fondsvermögens, in denen die zu erwerbenden Wertpapiere oder Geld-
marktinstrumente von einem Mitgliedstaat, seinen Gebietskörperschaften, einem Drittstaat oder anderen internationa-
len Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören begeben oder
garantiert werden.
d) Die unter Nr. 6 Lit. a), erster Satz dieses Artikels genannte Anlagegrenze von 10% des Netto-Fondsvermögens
erhöht sich in den Fällen auf 25% des Netto-Fondsvermögens, in denen die zu erwerbenden Schuldverschreibungen von
einem Kreditinstitut ausgegeben werden, das seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat hat und kraft Gesetzes einer beson-
deren öffentlichen Aufsicht unterliegt, durch die die Inhaber dieser Schuldverschreibungen geschützt werden sollen. Ins-
besondere müssen die Erlöse aus der Emission dieser Schuldverschreibungen nach dem Gesetz in Vermögenswerten
angelegt werden, die während der gesamten Laufzeit der Schuldverschreibungen in ausreichendem Maße die sich daraus
ergebenden Verpflichtungen abdecken und die mittels eines vorrangigen Sicherungsrechts im Falle der Nichterfüllung
durch den Emittenten für die Rückzahlung des Kapitals und die Zahlung der laufenden Zinsen zur Verfügung stehen.
e) Sollten mehr als 5 % des Netto-Fondsvermögens in von solchen Emittenten ausgegebenen Schuldverschreibungen
angelegt werden, darf der Gesamtwert der Anlagen in solchen Schuldverschreibungen 80% des Netto-Fondsvermögens
nicht überschreiten.
f) Die unter Nr. 6 Lit. b), erster Satz dieses Artikels genannte Beschränkung des Gesamtwertes auf 40% des Netto-
Fondsvermögens findet in den Fällen des Lit. c), d) und e) keine Anwendung
g) Die unter Nr. 6 Lit. a) bis e) dieses Artikels beschriebenen Anlagegrenzen von 10%, 35% bzw. 25% des Netto-
Fondsvermögens dürfen nicht kumulativ betrachtet werden, sondern es dürfen insgesamt nur maximal 35% des Netto-
Fondsvermögens in Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten ein und derselben Einrichtung oder in Einlagen oder De-
rivative bei derselben angelegt werden.
Gesellschaften, die im Hinblick auf die Erstellung des konsolidierten Abschlusses im Sinne der Richtlinie 83/349/EWG
des Rates vom 13. Juni 1983 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den konsolidierten Ab-
schluss (Abl. L 193 vom 18. Juli 1983, S.1) oder nach den anerkannten internationalen Rechnungslegungsvorschriften
derselben Unternehmensgruppe angehören, sind bei der Berechnung der in dieser Nr. 6 a) bis g) dieses Artikels vorge-
sehenen Anlagegrenzen als eine einzige Einrichtung anzusehen.
Der Fonds darf 20% seines Netto-Fondsvermögens in Wertpapieren und Geldmarktinstrumente ein und derselben
Unternehmensgruppe investieren.
h) Unbeschadet der in Artikel 48 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 festgelegten Anlagegrenzen kann die Ver-
waltungsgesellschaft für den Fonds bis zu 20% seinen Netto-Fondsvermögens in Aktien und Schuldtiteln ein und dersel-
ben Einrichtung investieren, wenn die Nachbildung eines von der Luxemburger Aufsichtsbehörde anerkannten Aktien-
oder Schuldtitelindex das Ziel der Anlagepolitik des Fonds ist. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass:
* Die Zusammensetzung des Index hinreichend diversifiziert ist
* der Index eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellt, auf den er sich bezieht, und
* der Index in angemessener Weise veröffentlicht wird.
Die vorgenannte Anlagegrenze erhöht sich auf 35% des Netto-Fondsvermögens in den Fällen, in denen es aufgrund
außergewöhnlicher Marktverhältnisse gerechtfertigt ist, insbesondere auf geregelten Märkten, auf denen bestimmte
Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente stark dominieren. Diese Anlagegrenze gilt nur für die Anlage bei einem ein-
zigen Emittenten.
Ob die Verwaltungsgesellschaft von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, findet im Anhang zum Verkaufsprospekt Er-
wähnung.
i) Unbeschadet des unter Artikel 43 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 Gesagten, dürfen unter Wahrung des
Grundsatzes der Risikostreuung, bis zu 100% des Netto-Fondsvermögens in Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten
angelegt werden, die von einem Mitgliedstaat, seinen Gebietskörperschaften, einem OECD-Mitgliedstaat oder von in-
ternationalen Organismen, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören, ausgegeben werden oder garantiert
sind. In jedem Fall müssen die im Fondsvermögen enthaltenen Wertpapiere aus sechs verschiedenen Emissionen stam-
men, wobei der Wert der Wertpapiere, die aus ein und derselben Emission stammen, 30% des Netto-Fondsvermögens
nicht überschreiten darf.
j) Für den Fonds dürfen nicht mehr als 20% des Netto-Fondsvermögens in Anteilen ein und desselben OGAW oder
ein und desselben anderen OGA gemäß Artikel 41 (1) e) des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 angelegt werden. Wobei
im Sinne des Artikels 41 (1) e) des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 jeder Teilfonds eines OGAW oder OGA mit
mehreren Teilfonds, bei denen die Aktiva ausschließlich den Ansprüchen der Anleger dieses Teilfonds gegenüber sowie
gegenüber den Gläubigern haften, deren Forderungen anlässlich der Gründung, der Laufzeit oder der Liquidation des
Teilfonds entstanden sind, als eigenständige OGAW oder OGA anzusehen sind.
k) Für den Fonds dürfen nicht mehr als 30% des Netto-Fondsvermögens in andere OGA angelegt werden. In diesen
Fällen müssen die Anlagegrenzen des Artikels 43 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 hinsichtlich der Vermögens-
werte der OGAW bzw. OGA, von denen Anteile erworben werden, nicht gewahrt sein.
l) Erwirbt ein OGAW Anteile anderer OGAW und/oder sonstiger anderer OGA, die unmittelbar oder aufgrund ei-
ner Übertragung von derselben Verwaltungsgesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Ver-
waltungsgesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentliche direkte oder
indirekte Beteiligung verbunden ist, so darf die Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft für die Zeichnung
oder die Rücknahme von Anteilen dieser anderen OGAW und/oder OGA durch den OGAW keine Gebühren berech-
nen (inkl. Ausgabeaufschlägen und Rücknahmeabschlägen).
Generell kann es bei dem Erwerb von Anteilen an Zielfonds kann zur Erhebung einer Verwaltungsvergütung auf Ebe-
ne des Zielfonds kommen. Der Fonds wird dabei nicht in Zielfonds anlegen, die einer Verwaltungsvergütung von mehr
41555
als 3,5% unterliegen. Der Rechenschaftsbericht des Fonds wird Informationen enthalten, wie hoch der Anteil der Ver-
waltungsvergütung maximal ist, welche der Fonds sowie die Zielfonds zu tragen haben.
m) Es ist der Verwaltungsgesellschaft nicht gestattet, die von ihr verwalteten OGAW nach Teil I des Gesetzes vom
20. Dezember 2002 dafür zu benutzen, um eine Anzahl an mit Stimmrechten verbundenen Aktien zu erwerben, die es
ihr ermöglichen einen nennenswerten Einfluss auf die Geschäftsführung eines Emittenten auszuüben.
n) Weiter darf die Verwaltungsgesellschaft für den Fonds
* bis zu 10% der stimmrechtslosen Aktien ein und desselben Emittenten,
* bis zu 10% der ausgegebenen Schuldverschreibungen ein und desselben Emittenten,
* nicht mehr als 25% der ausgegebenen Anteile ein und desselben OGAW und/oder OGA,
* nicht mehr als 10% der Geldmarktinstrumente ein und desselben Emittenten
erwerben.
o) Die unter Nr. 6 Lit. m) bis n) genannten Anlagegrenzen finden keine Anwendung soweit es sich um
* Wertpapiere und Geldmarktinstrumente handelt, die von einem Mitgliedstaat oder dessen Gebietskörperschaften,
oder von einem Drittstaat begeben oder garantiert werden;
* Wertpapiere und Geldmarktinstrumente handelt, die von einer internationalen Körperschaft öffentlich-rechtlichen
Charakters begeben werden, der ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören.
* Aktien handelt, die der Fonds an dem Kapital einer Gesellschaft eines Drittstaates besitzt, die ihr Vermögen im we-
sentlichen in Wertpapieren von Emittenten anlegt, die in diesem Staat ansässig sind, wenn eine derartige Beteiligung für
den Fonds aufgrund der Rechtsvorschriften dieses Staates die einzige Möglichkeit darstellt, Anlagen in Wertpapieren
von Emittenten dieses Staates zu tätigen. Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die
Gesellschaft des Staates außerhalb der Europäischen Union in ihrer Anlagepolitik die in Artikel 43, 46 und 48 (1) und
(2) des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 festgelegten Grenzen beachtet. Bei der Überschreitung der in den Artikeln
43 und 46 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 genannten Grenzen findet Artikel 49 des Gesetzes vom 20. Dezember
2002 sinngemäß Anwendung.
7. Flüssige Mittel
Ein Teil des Netto-Fondsvermögens darf in flüssigen Mitteln die jedoch nur akzessorischen Charakter haben dürfen,
gehalten werden.
8. Kredite und Belastungsverbote
a) Das Fondsvermögen darf nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder zur Sicherung abge-
treten werden, es sei denn, es handelt sich um Kreditaufnahmen im Sinne des nachstehenden Lit. b) oder um Sicher-
heitsleistungen zur Erfüllung von Einschuss- oder Nachschussverpflichtungen im Rahmen der Abwicklung von
Geschäften mit Finanzinstrumenten.
b) Kredite zu Lasten des Fondsvermögens dürfen nur kurzfristig und bis zu einer Höhe von 10% des Fondsvermögens
aufgenommen werden. Ausgenommen hiervon ist der Erwerb von Fremdwährungen durch «Back-to-Back»- Darlehen.
c) Zu Lasten des Fondsvermögens dürfen weder Kredite gewährt noch für Dritte Bürgschaftsverpflichtungen einge-
gangen werden, wobei dies dem Erwerb von noch nicht voll eingezahlten Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder
anderen Finanzinstrumenten gemäß Artikel 41 (1) e), g) und h) des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 nicht entgegen-
steht.
9. Weitere Anlagerichtlinien
a) Wertpapierleerverkäufe sind nicht zulässig.
b) Das Fondsvermögen darf nicht in Immobilien, Edelmetallen oder Zertifikaten über solche Edelmetalle, Edelmetall-
kontrakten, Waren oder Warenkontrakten angelegt werden.
c) Für den Fonds dürfen keine Verbindlichkeiten eingegangen werden, die, zusammen mit den Krediten nach Nr. 8
Lit. b) dieses Artikels, 10% des Netto-Fondsvermögens überschreiten.
Die in diesem Artikel genannten Anlagebeschränkungen beziehen sich auf den Zeitpunkt des Erwerbs der Wertpa-
piere. Werden die Prozentsätze nachträglich durch Kursentwicklungen oder aus anderen Gründen als durch Zukäufe
überschritten, so wird die Verwaltungsgesellschaft unverzüglich unter Berücksichtigung der Interessen der Anteilinhaber
eine Rückführung in den vorgegebenen Rahmen anstreben.
Art. 5. Anteile
1. Anteile sind Anteile an dem Fonds. Die Anteile werden durch Anteilzertifikate verbrieft. Die Anteilzertifikate wer-
den in der durch die Verwaltungsgesellschaft bestimmten Stückelung ausgegeben. Inhaberanteile werden in Form von
Globalurkunden und nur als ganze Anteile ausgegeben. Namensanteile werden bis auf drei Dezimalstellen ausgegeben.
Sofern Namensanteile ausgegeben werden, werden diese von der Register- und Transferstelle in das für den Fonds ge-
führte Anteilregister eingetragen. In diesem Zusammenhang werden den Anteilinhabern Bestätigungen betreffend die
Eintragung in das Anteilregister an die im Anteilregister angegebene Adresse zugesandt. Ein Anspruch der Anteilinhaber
auf Auslieferung effektiver Stücke besteht weder bei der Ausgabe von Inhaberanteilen noch bei der Ausgabe von Na-
mensanteilen. Die Arten der Anteile werden im Anhang zum Verkaufsprospekt angegeben.
2. Alle Anteile am Fonds haben grundsätzlich die gleichen Rechte, es sei denn die Verwaltungsgesellschaft beschließt
gemäß Nr. 3 dieses Artikels, innerhalb des Fonds verschiedene Anteilklassen auszugeben.
3. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, innerhalb des Fonds von Zeit zu Zeit zwei oder mehrere Anteilklas-
sen vorzusehen. Die Anteilklassen können sich in ihren Merkmalen und Rechten nach der Art der Verwendung ihrer
Erträge, nach der Gebührenstruktur oder anderen spezifischen Merkmalen und Rechten unterscheiden. Alle Anteile sind
vom Tage ihrer Ausgabe an in gleicher Weise an Erträgen, Kursgewinnen und am Liquidationserlös ihrer Anteilklasse
beteiligt. Sofern für den Fonds Anteilklassen gebildet werden, findet dies unter Angabe der spezifischen Merkmale oder
Rechte im Anhang zum Verkaufsprospekt Erwähnung.
41556
Art. 6. Anteilwertberechnung
1. Das Netto-Fondsvermögen des Fonds lautet auf Euro («Fondswährung»).
2. Der Wert eines Anteils («Anteilwert») lautet auf die Fondswährung.
3. Der Anteilwert wird von der Verwaltungsgesellschaft oder einem von ihr Beauftragten unter Aufsicht der Depot-
bank an jedem Bankarbeitstag in Luxemburg («Bewertungstag») berechnet.
4. Zur Berechnung des Anteilwertes wird der Wert der zu dem Fonds gehörenden Vermögenswerte abzüglich der
Verbindlichkeiten des Fonds («Netto-Fondsvermögen») an jedem Bewertungstag ermittelt und durch die Anzahl der am
Bewertungstag im Umlauf befindlichen Anteile des Fonds geteilt und auf zwei Dezimalstellen gerundet.
5. Soweit in Rechenschafts- und Halbjahresberichten sowie sonstigen Finanzstatistiken aufgrund gesetzlicher Vor-
schriften oder gemäß den Regelungen dieses Verwaltungsreglements Auskunft über die Situation des Fondsvermögens
gegeben werden muss, werden die Vermögenswerte des Fonds in die Fondswährung umgerechnet. Das Netto-Fonds-
vermögen wird nach folgenden Grundsätzen berechnet:
a) Wertpapiere, die an einer Wertpapierbörse amtlich notiert sind, werden zum letzten verfügbaren Kurs bewertet.
Wird ein Wertpapier an mehreren Wertpapierbörsen amtlich notiert, ist der zuletzt verfügbare Kurs jener Börse maß-
gebend, die der Hauptmarkt für dieses Wertpapier ist.
b) Wertpapiere, die nicht an einer Wertpapierbörse amtlich notiert sind, die aber an einem geregelten Markt gehan-
delt werden, werden zu einem Kurs bewertet, der nicht geringer als der Geldkurs und nicht höher als der Briefkurs zur
Zeit der Bewertung sein darf und den die Verwaltungsgesellschaft für den bestmöglichen Kurs hält, zu dem die Wert-
papiere verkauft werden können.
c) OTC-Derivate werden auf einer von der Verwaltungsgesellschaft festzulegenden und überprüfbaren Bewertung
auf Tagesbasis bewertet.
d) OGAW bzw. OGA werden zum letzten festgestellten und erhältlichen Rücknahmepreis bewertet. Falls für Invest-
mentanteile die Rücknahme ausgesetzt ist oder keine Rücknahmepreise festgelegt werden, werden diese Anteile ebenso
wie alle anderen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach
Treu und Glauben und allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren, Bewertungsregeln festlegt.
e) Falls die Kurse nicht marktgerecht sind und falls für andere als die unter Lit. a) und b) genannten Wertpapiere keine
Kurse festgelegt wurden, werden diese Wertpapiere, ebenso wie die sonstigen gesetzlich zulässigen Vermögenswerte
zum Verkehrswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben auf der Grundlage des wahr-
scheinlich erreichbaren Verkaufswertes festlegt.
f) Die flüssigen Mittel werden zu deren Nennwert zuzüglich Zinsen bewertet.
g) Der Marktwert von Wertpapieren und anderen Anlagen, die auf eine andere Währung als die Fondswährung lau-
ten, wird zum letzten Devisenmittelkurs in die Fondswährung umgerechnet. Gewinne und Verluste aus Devisentrans-
aktionen, werden jeweils hinzugerechnet oder abgesetzt.
Das Netto-Fondsvermögen wird um die Ausschüttungen reduziert, die gegebenenfalls an die Anteilinhaber des Fonds
gezahlt wurden.
Soweit innerhalb des Fonds Anteilklassen gebildet wurden, erfolgt die daraus resultierende Anteilwertberechnung in-
nerhalb des Fonds nach den vorstehend aufgeführten Kriterien für jede Anteilklasse getrennt. Die Zusammenstellung
und Zuordnung der Aktiva erfolgt immer pro Fonds.
Art. 7. Einstellung der Berechnung des Anteilwertes
1. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, die Berechnung des Anteilwertes zeitweilig einzustellen, wenn und so-
lange Umstände vorliegen, die diese Einstellung erforderlich machen und wenn die Einstellung unter Berücksichtigung
der Interessen der Anteilinhaber gerechtfertigt ist, insbesondere:
a) während der Zeit, in der eine Börse oder ein anderer geregelter Markt, an/auf welcher(m) ein wesentlicher Teil
der Vermögenswerte notiert oder gehandelt werden, aus anderen Gründen als gesetzlichen oder Bankfeiertagen, ge-
schlossen ist oder der Handel an dieser Börse bzw. an dem entsprechenden Markt ausgesetzt bzw. eingeschränkt wurde;
b) in Notlagen, wenn die Verwaltungsgesellschaft über Fondsanlagen nicht verfügen kann oder es ihr unmöglich ist,
den Gegenwert der Anlagekäufe oder -verkäufe frei zu transferieren oder die Berechnung des Anteilwertes ordnungs-
gemäß durchzuführen.
2. Anleger bzw. Anteilinhaber, welche einen Zeichnungsantrag oder einen Rücknahmeauftrag gestellt haben, werden
von einer Einstellung der Anteilwertberechnung unverzüglich benachrichtigt und nach Wiederaufnahme der Anteilwert-
berechnung unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt.
3. Zeichnungsanträge und Rücknahmeaufträge können im Falle einer Aussetzung der Berechnung des Anteilwertes
vom Anleger bzw. Anteilinhaber bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Wiederaufnahme der Anteilwertberech-
nung widerrufen werden.
Art. 8. Ausgabe von Anteilen
1. Anteile werden an jedem Bewertungstag zum Ausgabepreis ausgegeben. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich
eines Ausgabeaufschlages zugunsten der Vertriebsstelle, der im Anhang zum Verkaufsprospekt aufgeführt ist. Der Aus-
gabeaufschlag beträgt maximal 5% des Anteilwertes. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen
erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.
2. Zeichnungsanträge für den Erwerb von Namensanteilen können bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank,
der Register- und Transferstelle, der Vertriebsstelle und den Zahlstellen eingereicht werden. Diese entgegennehmenden
Stellen sind zur unverzüglichen Weiterleitung der Zeichnungsanträge an die Register- und Transferstelle verpflichtet.
Vollständige Zeichnungsanträge für den Erwerb von Namensanteilen, welche bis spätestens 17.00 Uhr an einem Be-
wertungstag bei der Register- und Transferstelle eingegangen sind, werden zum Ausgabepreis des darauffolgenden Be-
wertungstages abgerechnet, sofern der Gegenwert der gezeichneten Anteile zur Verfügung steht. Die
Verwaltungsgesellschaft stellt auf jeden Fall sicher, dass die Ausgabe von Anteilen auf der Grundlage eines unbekannten
41557
Anteilwertes abgerechnet wird. Vollständige Zeichnungsanträge für den Erwerb von Namensanteilen, welche nach 17.00
Uhr an einem Bewertungstag bei der Register- und Transferstelle eingegangen sind, werden zum Ausgabepreis des über-
nächsten Bewertungstages abgerechnet, sofern der Gegenwert der gezeichneten Anteile zur Verfügung steht.
Sollte der Gegenwert der gezeichneten Anteile zum Zeitpunkt des Eingangs des vollständigen Zeichnungsantrages
bei der Register- und Transferstelle nicht zur Verfügung stehen oder der Zeichnungsantrag fehlerhaft oder unvollständig
sein, wird der Zeichnungsantrag als mit dem Datum bei der Register- und Transferstelle eingegangen betrachtet, an dem
der Gegenwert der gezeichneten Anteile zur Verfügung steht bzw. der Zeichnungsschein ordnungsgemäß vorliegt.
Der Ausgabepreis ist innerhalb von zwei Bewertungstagen nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fonds-
währung bei der Depotbank in Luxemburg zahlbar.
Ein Zeichnungsantrag für den Erwerb von Namensanteilen ist dann vollständig, wenn er den Namen, den Vornamen
und die Anschrift, das Geburtsdatum und den Geburtsort, den Beruf und die Staatsangehörigkeit des Anlegers, die An-
zahl der auszugebenden Anteile bzw. den zu investierenden Betrag, sowie den Namen des Fonds angibt und wenn er
von dem entsprechenden Anleger unterschrieben ist. Darüber hinaus muss der Zeichnungsantrag die Art und Nummer
sowie die ausstellende Behörde des amtlichen Ausweises, den der Anleger zur Identifizierung vorgelegt hat, auf dem
Zeichnungsschein vermerkt sein sowie eine Aussage darüber, ob der Anleger ein öffentliches Amt bekleidet. Die Rich-
tigkeit der Angaben ist von der entgegennehmenden Stelle auf dem Zeichnungsschein zu bestätigen.
Des Weiteren erfordert die Vollständigkeit eine Aussage darüber, dass der/die Anleger wirtschaftliche Berechtigte(-
r) der zu investierenden und auszugebenden Anteile sind; Die Bestätigung des Anlegers/der Anleger, dass es sich bei den
zu investierenden Geldern nicht um Erträge aus einer/mehrerer strafbare/-n/-r Handlung/-en handelt; eine Kopie des
zur Identifizierung vorgelegten amtlichen Personalausweises oder Reisepasses. Diese Kopie ist mit einem Vermerk:
«Wir bestätigen, dass die in dem amtlichen Ausweispapier ausgewiesene Person in Person identifiziert wurde und die
vorliegende Kopie des amtlichen Ausweispapiers mit dem Original übereinstimmt.» zu versehen.
Die Anträge auf Zeichnung von Anteilen am Fonds werden im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft von der Register-
und Transferstelle angenommen.
3. Zeichnungsanträge für den Erwerb von Inhaberanteilen werden von der Stelle, bei der der Zeichner sein Depot
unterhält, an die Depotbank weitergeleitet.
Vollständige Zeichnungsanträge für den Erwerb von Inhaberanteilen, welche bis spätestens 17.00 Uhr an einem Be-
wertungstag bei der Depotbank eingegangen sind, werden zum Ausgabepreis des darauffolgenden Bewertungstages ab-
gerechnet, sofern der Gegenwert der gezeichneten Anteile zur Verfügung steht. Die Verwaltungsgesellschaft stellt auf
jeden Fall sicher, dass die Ausgabe von Anteilen auf der Grundlage eines unbekannten Anteilwertes abgerechnet wird.
Vollständige Zeichnungsanträge für den Erwerb von Inhaberanteilen, welche nach 17.00 Uhr an einem Bewertungstag
bei der Depotbank eingegangen sind, werden zum Ausgabepreis des übernächsten Bewertungstages abgerechnet, sofern
der Gegenwert der gezeichneten Anteile zur Verfügung steht.
Der Ausgabepreis ist innerhalb von zwei Bewertungstagen nach dem entsprechenden Bewertungstag in der Fonds-
währung bei der Depotbank in Luxemburg zahlbar.
Die Anteile werden bei Eingang des Ausgabepreises bei der Depotbank im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft von
der Depotbank übertragen, indem sie bei der Stelle gutgeschrieben werden, bei der der Zeichner sein Depot unterhält.
4. Im Falle von Sparplänen wird höchstens ein Drittel von jeder der für das erste Jahrvereinbarten Zahlungen für die
Deckung von Kosten verwendet und die restlichen Kosten auf alle späteren Zahlungen gleichmäßig verteilt.
Art. 9. Beschränkung und Einstellung der Ausgabe von Anteilen
1. Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit aus eigenem Ermessen ohne Angabe von Gründen einen Zeichnungs-
antrag zurückweisen oder die Ausgabe von Anteilen zeitweilig beschränken, aussetzen oder endgültig einstellen oder
Anteile gegen Zahlung des Rücknahmepreises zurückkaufen, wenn dies im Interesse der Anteilinhaber, im öffentlichen
Interesse oder zum Schutz des Fonds bzw. erforderlich erscheint.
2. In diesem Fall wird die Register- und Transferstelle, betreffend Namensanteile, und die Depotbank, betreffend In-
haberanteile, auf nicht bereits ausgeführte Zeichnungsanträge eingehende Zahlungen ohne Zinsen unverzüglich zurück-
erstatten.
Art. 10. Rücknahme von Anteilen
1. Die Anteilinhaber sind berechtigt, jederzeit die Rücknahme ihrer Anteile zum Anteilwert gemäß Artikel 6 Nr. 4
dieses Verwaltungsreglements, gegebenenfalls abzüglich eines etwaigen Rücknahmeabschlages («Rücknahmepreis») zu
verlangen. Diese Rücknahme erfolgt nur an einem Bewertungstag. Die Verwaltungsgesellschaft stellt auf jeden Fall sicher,
dass die Rücknahme von Anteilen auf der Grundlage eines unbekannten Anteilwertes abgerechnet wird. Sollte ein Rück-
nahmeabschlag erhoben werden, so beträgt dessen maximale Höhe 1% des Anteilwertes und ist im Anhang zum Ver-
kaufsprospekt angegeben. Der Rücknahmepreis vermindert sich in bestimmten Ländern um dort anfallende Steuern und
andere Belastungen. Mit Auszahlung des Rücknahmepreises erlischt der entsprechende Anteil.
2. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie etwaige sonstige Zahlungen an die Anteilinhaber erfolgen über die
Depotbank sowie über die Zahlstellen. Die Depotbank ist nur insoweit zur Zahlung verpflichtet, als keine gesetzlichen
Bestimmungen, z.B. devisenrechtliche Vorschriften oder andere von der Depotbank nicht beeinflussbare Umstände, die
Überweisung des Rücknahmepreises in das Land des Antragstellers verbieten.
Die Verwaltungsgesellschaft kann Anteile einseitig gegen Zahlung des Rücknahmepreises zurückkaufen, soweit dies
im Interesse der Gesamtheit der Anteilinhaber oder zum Schutz der Anteilinhaber oder des Fonds erforderlich er-
scheint.
3. Vollständige Rücknahmeaufträge für die Rücknahme von Namensanteilen können bei der Verwaltungsgesellschaft,
der Depotbank, der Register- und Transferstelle, der Vertriebsstelle und den Zahlstellen eingereicht werden. Diese ent-
gegennehmenden Stellen sind zur unverzüglichen Weiterleitung der Rücknahmeaufträge an die Register- und Transfer-
stelle verpflichtet.
41558
Ein Rücknahmeauftrag für die Rücknahme von Namensanteilen ist dann vollständig, wenn er den Namen und die An-
schrift des Anteilinhabers, sowie die Anzahl bzw. den Gegenwert der zurückzugebenden Anteile und den Namen des
Fonds angibt, und wenn er von dem entsprechenden Anteilinhaber unterschrieben ist.
Vollständige Rücknahmeaufträge für die Rücknahme von Inhaberanteilen werden durch die Stelle, bei der der Anteil-
inhaber sein Depot unterhält, an die Depotbank weitergeleitet.
4. Vollständige Rücknahmeaufträge, welche bis spätestens 17.00 Uhr an einem Bewertungstag eingegangen sind, wer-
den zum Anteilwert des darauffolgenden Bewertungstages, abzüglich eines etwaigen Rücknahmeabschlages, abgerech-
net. Vollständige Rücknahmeaufträge, welche nach 17.00 Uhr an einem Bewertungstag eingegangen sind, werden zum
Anteilwert des übernächsten Bewertungstages, abzüglich eines etwaigen Rücknahmeabschlages abgerechnet.
Maßgeblich für den Eingang des Rücknahmeauftrages ist im Falle von Namenanteilen der Eingang bei der Register-
und Transferstelle. Im Falle von Inhaberanteilen ist der Eingang bei der Depotbank maßgeblich.
Die Auszahlung des Rücknahmepreises erfolgt innerhalb von zwei Bewertungstagen nach dem entsprechenden Be-
wertungstag in der Fondswährung. Im Fall von Namensanteilen erfolgt die Auszahlung auf ein vom Anteilinhaber anzu-
gebendes Konto.
5. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, die Rücknahme von Anteilen wegen einer Einstellung der Berechnung
des Anteilwertes zeitweilig einzustellen.
6. Die Verwaltungsgesellschaft ist nach vorheriger Genehmigung durch die Depotbank unter Wahrung der Interessen
der Anteilinhaber berechtigt, erhebliche Rücknahmen erst zu tätigen, nachdem entsprechende Vermögenswerte ohne
Verzögerung verkauft wurden. In diesem Falle erfolgt die Rücknahme zum dann geltenden Rücknahmepreis. Die Ver-
waltungsgesellschaft achtet aber darauf, dass dem Fondsvermögen ausreichende flüssige Mittel zur Verfügung stehen,
damit eine Rücknahme von Anteilen auf Antrag von Anteilinhabern unter normalen Umständen unverzüglich erfolgen
kann.
Art. 11. Kosten
Der Fonds trägt die folgende Kosten, soweit sie im Zusammenhang mit seinem Vermögen entstehen:
1. Für die Verwaltung des Fonds erhält die Verwaltungsgesellschaft aus dem Fondsvermögen eine Vergütung in Höhe
von maximal 3,0% p.a. des Netto-Fondsvermögens. Die Höhe, Berechnung und Auszahlung werden im Anhang zum Ver-
kaufsprospekt aufgeführt. Diese Vergütung versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.
Daneben kann die Verwaltungsgesellschaft aus dem Fondsvermögen eine wertentwicklungsorientierte Zusatzvergü-
tung («Performance-Fee») erhalten, welche als jährlicher Prozentsatz auf den Teil der jährlich netto, d.h. bereinigt um
Mittelzu- und abflüsse, erwirtschafteten Wertentwicklung berechnet wird. Diese Performance-Fee kann entweder auf
den gesamten Nettowertzuwachs, oder den einen bestimmten Mindestprozentsatz oder eine Benchmark (die Wertent-
wicklung eines bestimmten Wertpapierindex im selben Zeitraum) übersteigenden Teil des Nettowertzuwachses ge-
rechnet werden. In einem Geschäftsjahr netto erzielte Wertminderungen werden auf das folgende Geschäftsjahr zum
Zwecke der Berechnung der Performance-Fee vorgetragen. Die prozentuale Höhe, Berechnung und Auszahlung sind in
dem betreffenden Anhang zum Verkaufsprospekt aufgeführt.
2. Der Anlageberater kann aus dem Fondsvermögen eine Vergütung erhalten, deren maximale Höhe, Berechnung und
Auszahlung im Anhang zum Verkaufsprospekt aufgeführt sind. Diese Vergütung versteht sich zuzüglich einer etwaigen
Mehrwertsteuer.
3. Ein etwaiger Fondsmanager kann aus dem Fondsvermögen eine Vergütung erhalten, deren maximale Höhe, Be-
rechnung und Auszahlung im Anhang zum Verkaufsprospekt aufgeführt sind. Diese Vergütung versteht sich zuzüglich
einer etwaigen Mehrwertsteuer.
4. Die Depotbank und die Zentralverwaltungsstelle erhalten für die Erfüllung ihrer Aufgaben aus dem Depotbank-
und dem Zentralverwaltungsdienstleistungsvertrag eine in Großherzogtum Luxemburg bankübliche Vergütung die mo-
natlich nachträglich berechnet und monatlich nachträglich ausgezahlt wird. Die prozentuale Höhe der Vergütungen und
ggf. Mindestgebühren, deren Berechnung und Auszahlung sind im Anhang zum Verkaufsprospekt aufgeführt. Diese Ver-
gütungen verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.
5. Die Register- und Transferstelle erhält aus dem Fondsvermögen eine Vergütung, deren Höhe, Berechnung und
Auszahlung im Anhang zum Verkaufsprospekt aufgeführt sind.
6. Die Vertriebsstelle kann aus dem Fondsvermögen eine Vergütung erhalten, deren maximale Höhe, Berechnung und
Auszahlung im Anhang zum Verkaufsprospekt aufgeführt sind. Diese Vergütung versteht sich zuzüglich einer etwaigen
Mehrwertsteuer.
7. Der Fonds trägt neben den vorgenannten Kosten, die folgenden Kosten, soweit sie m Zusammenhang mit seinem
Vermögen entstehen:
a) Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten und der Veräußerung von Vermögensgegenständen
anfallen, insbesondere bankübliche Spesen für Transaktionen in Wertpapieren und sonstigen Vermögenswerten und
Rechten des Fonds und deren Verwahrung, die banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investment-
anteilen im Ausland;
b) alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearing-
stellen (z.B. CLEARSTREAM BANKING S.A.) für die Vermögenswerte des Fonds in Rechnung gestellt werden, sowie
alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften
des Fonds in Fondsanteilen anfallen;
c) die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme von Inhaberanteilen;
d) Steuern, die auf das Fondsvermögen, dessen Einkommen und die Auslagen zu Lasten des Fonds erhoben werden;
e) Kosten für die Rechtsberatung, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Depotbank entstehen, wenn sie im Inter-
esse der Anteilinhaber des Fonds handelt;
f) Kosten des Wirtschaftsprüfers;
41559
g) Kosten für die Erstellung, Vorbereitung, Hinterlegung, Veröffentlichung, den Druck und den Versand sämtlicher
Dokumente für den Fonds, insbesondere etwaiger Anteilzertifikate sowie Ertragsschein- und Bogenerneuerungen, des
vereinfachten Verkaufsprospektes (nebst Anhang), des Verkaufsprospektes (nebst Anhang), des Verwaltungsreglements,
der Rechenschafts- und Halbjahresberichte, der Vermögensaufstellungen, der Mitteilungen an die Anteilinhaber, der Ein-
berufungen, der Vertriebsanzeigen bzw. Anträge auf Bewilligung in den Ländern in denen die Anteile des Fonds vertrie-
ben werden sollen, die Korrespondenz mit den betroffenen Aufsichtsbehörden.
h) Die Verwaltungsgebühren, die für den Fonds bei sämtlichen betroffenen Behörden zu entrichten sind, insbesonde-
re die Verwaltungsgebühren der Luxemburger Aufsichtsbehörde und anderer Aufsichtsbehörden sowie die Gebühren
für die Hinterlegung der Dokumente des Fonds.
i) Kosten, im Zusammenhang mit einer etwaigen Börsenzulassung;
j) Kosten für die Werbung und solche, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Anbieten und dem Verkauf von
Anteilen anfallen;
k) Versicherungskosten;
l) Vergütungen, Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland not-
wendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem Fondsvermögen anfallen;
m) Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen, die gemäß Artikel 4 des Verwaltungsreglements aufgenommen wer-
den;
n) Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses;
o) Auslagen des Verwaltungsrates;
p) Weitere Kosten für die Gründung des Fonds und die Erstausgabe von Anteilen;
q) Weitere Kosten der Verwaltung einschließlich Kosten für Interessenverbände;
r) Kosten für Performance-Attribution;
s) Kosten für die Bonitätsbeurteilung des Fonds durch national und international anerkannte Ratingagenturen.
Sämtliche Kosten werden zunächst den ordentlichen Erträgen und den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Fondsver-
mögen angerechnet.
Sämtliche vorbezeichnete Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.
Art. 12. Verwendung der Erträge
1. Die Verwaltungsgesellschaft kann die im Fonds erwirtschafteten Erträge an die Anteilinhaber dieses Fonds aus-
schütten oder diese Erträge in dem Fonds thesaurieren. Dies findet im Anhang zum Verkaufsprospekt Erwähnung.
2. Zur Ausschüttung können die ordentlichen Nettoerträge sowie von Zeit zu Zeit auch realisierte Kurgewinne ge-
langen. Ferner können die nicht realisierten Kursgewinne sowie sonstige Aktiva zur Ausschüttung gelangen, sofern das
Netto-Fondsvermögen aufgrund der Ausschüttung nicht unter einen Betrag vom 1.250.000 Euro sinkt.
3. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Ausschüttungen können
ganz oder teilweise in Form von Gratisanteilen vorgenommen werden. Eventuell verbleibende Bruchteile können bar
ausgezahlt werden. Erträge, die fünf Jahre nach Veröffentlichung einer Ausschüttungserklärung nicht geltend gemacht
wurden, verfallen zugunsten des Fonds.
4. Ausschüttungen an Inhaber von Namensanteilen erfolgen grundsätzlich durch die Re-Investition des Ausschüt-
tungsbetrages zu Gunsten des Inhabers von Namensanteilen. Sofern dies nicht gewünscht ist, kann der Inhaber von Na-
mensanteilen innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Ausschüttung bei der Register- und
Transferstelle die Auszahlung auf das von ihm angegebene Konto beantragen. Ausschüttungen an Inhaber von Inhaber-
anteilen erfolgen in der gleichen Weise wie die Auszahlung des Rücknahmepreises an die Inhaber von Inhaberanteilen.
Art. 13. Rechnungsjahr - Abschlussprüfung.
1. Das Rechnungsjahr des Fonds beginnt am 1. April eines jeden Jahres und endet am 31. März des darauffolgenden
Jahres. Das erste Rechnungsjahr begann mit Gründung des Fonds und endete am 31. März 1992.
2. Die Jahresabschlüsse des Fonds werden von einem Wirtschaftsprüfer kontrolliert, der von der Verwaltungsgesell-
schaft ernannt wird.
3. Spätestens vier Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres veröffentlicht die Verwaltungsgesellschaft einen
geprüften Rechenschaftsbericht entsprechend den Bestimmungen des Großherzogtums Luxemburg.
4. Zwei Monate nach Ende der ersten Hälfte des Geschäftsjahres veröffentlicht die Verwaltungsgesellschaft einen un-
geprüften Halbjahresbericht. Sofern dies für die Berechtigung zum Vertrieb in anderen Ländern erforderlich ist, können
zusätzlich geprüfte und ungeprüfte Zwischenberichte erstellt werden.
Art. 14. Veröffentlichungen
1. Anteilwert, Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie alle sonstigen Informationen können bei der Verwaltungsgesell-
schaft, der Depotbank, jeder Zahlstelle und der Vertriebsstelle erfragt werden. Sie werden außerdem in mindestens ei-
ner überregionalen Tageszeitung eines jeden Vertriebslandes veröffentlicht.
2. Verkaufsprospekt (nebst Anhang), Verwaltungsreglement, vereinfachter Verkaufsprospekt sowie Rechenschafts-
und Halbjahresbericht des Fonds sind für die Anteilinhaber am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank, bei je-
der Zahlstelle und bei der Vertriebsstelle erhältlich. Der jeweils gültige Depotbankvertrag, die Satzung der Verwaltungs-
gesellschaft, der Zentralverwaltungsdienstleistungsvertrag sowie der Register- und Transferstellenvertrag können bei
der Verwaltungsgesellschaft, bei den Zahlstellen und bei der Vertriebsstelle an deren jeweiligem Gesellschaftssitz einge-
sehen werden.
Art. 15. Verschmelzung des Fonds
Die Verwaltungsgesellschaft kann durch Beschluss gemäß nachfolgender Bedingungen beschließen, den Fonds in einen
anderen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren («OGAW»), der von derselben Verwaltungsgesellschaft
41560
verwaltet wird oder der von einer anderen Verwaltungsgesellschaft verwaltet wird, einzubringen. Die Verschmelzung
kann insbesondere in folgenden Fällen beschlossen werden:
* sofern das Netto-Fondsvermögen an einem Bewertungstag unter einen Betrag gefallen ist, welcher als Mindestbe-
trag erscheint, um den Fonds in wirtschaftlich sinnvoller Weise zu verwalten. Die Verwaltungsgesellschaft hat diesen
Betrag mit 5 Mio. Euro festgesetzt,
* sofern es wegen einer wesentlichen Änderung im wirtschaftlichen oder politischen Umfeld oder aus Ursachen wirt-
schaftlicher Rentabilität nicht als wirtschaftlich sinnvoll erscheint, den Fonds zu verwalten.
Eine solche Verschmelzung ist nur insofern vollziehbar als die Anlagepolitik des einzubringenden Fonds nicht gegen
die Anlagepolitik des aufnehmenden OGAW verstößt.
Die Durchführung der Verschmelzung vollzieht sich wie eine Auflösung des einzubringenden Fonds und eine gleich-
zeitige Übernahme sämtlicher Vermögensgegenstände durch den aufnehmenden OGAW.
Der Beschluss der Verwaltungsgesellschaft zur Verschmelzung des Fonds wird jeweils in einer von der Verwaltungs-
gesellschaft bestimmten Zeitung jener Länder, in denen die Anteile des einzubringenden Fonds vertrieben werden, ver-
öffentlicht.
Die Anteilinhaber des einzubringenden Fonds haben während einem Monat das Recht, ohne Kosten die Rücknahme
aller oder eines Teils ihrer Anteile zum einschlägigen Anteilwert zu verlangen. Die Anteile der Anteilinhaber, welche die
Rücknahme ihrer Anteile nicht verlangt haben, werden auf der Grundlage der Anteilwerte an dem Tag des Inkrafttretens
der Verschmelzung durch Anteile des aufnehmenden OGAW ersetzt. Gegebenenfalls erhalten die Anteilinhaber einen
Spitzenausgleich.
Der Beschluss, den Fonds mit einem ausländischen OGAW zu verschmelzen, obliegt der Versammlung der Anteilin-
haber des einzubringenden Fonds. Die Einladung zur Versammlung der Anteilinhaber des einzubringenden Fonds wird
von der Verwaltungsgesellschaft zweimal in einem Abstand von mindestens acht Tagen und acht Tage vor der Versamm-
lung in einer von der Verwaltungsgesellschaft bestimmten Zeitung jener Länder, in denen die Anteile des einzubringen-
den Fonds vertrieben werden, veröffentlicht. Nur die Anteilinhaber sind an den Beschluss der
Anteilinhaberversammlung gebunden, die für die Verschmelzung gestimmt haben. Bei den Anteilinhabern, die nicht an
der Versammlung teilgenommen haben sowie bei allen Anteilinhabern, die nicht für die Verschmelzung gestimmt haben,
wird davon ausgegangen, dass sie ihre Anteile zum Rückkauf angeboten haben. Im Rahmen dieser Rücknahme dürfen
den Anteilinhabern keine Kosten berechnet werden.
Art. 16. Auflösung des Fonds
1. Der Fonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Unbeschadet dieser Regelung kann der Fonds jederzeit durch die
Verwaltungsgesellschaft aufgelöst werden, insbesondere sofern seit dem Zeitpunkt der Auflegung erhebliche wirtschaft-
liche und/oder politische Änderungen eingetreten sind.
2. Die Auflösung des Fonds erfolgt zwingend in folgenden Fällen:
a) wenn die Depotbankbestellung gekündigt wird, ohne dass eine neue Depotbankbestellung innerhalb von zwei Mo-
naten erfolgt;
b) wenn über die Verwaltungsgesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wird und keine andere Verwaltungsgesell-
schaft sich zur Übernahme des Fonds bereit erklärt oder die Verwaltungsgesellschaft liquidiert wird;
c) wenn das Fondsvermögen während mehr als sechs Monaten unter einem Betrag 312.500 Euro bleibt;
d) in anderen, im Gesetz vom 20. Dezember 2002 vorgesehenen Fällen.
3. Wenn ein Tatbestand eintritt, der zur Auflösung des Fonds führt, wird die Ausgabe und die Rücknahme von An-
teilen eingestellt.
Die Depotbank wird den Liquidationserlös, abzüglich der Liquidationskosten und Honorare, auf Anweisung der Ver-
waltungsgesellschaft oder gegebenenfalls der von derselben oder von der Depotbank im Einvernehmen mit der Auf-
sichtsbehörde ernannten Liquidatoren unter den Anteilinhabern des Fonds nach deren Anspruch verteilen.
Nettoliquidationserlöse, die nicht bis zum Abschluss des Liquidationsverfahrens von Anteilinhabern eingezogen worden
sind, werden von der Depotbank nach Abschluss des Liquidationsverfahrens für Rechnung der berechtigten Anteilinha-
ber bei der Caisse des Consignations im Großherzogtum Luxemburg hinterlegt, bei der diese Beträge verfallen, wenn
sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist geltend gemacht werden.
4. Die Anteilinhaber, deren Erben, Gläubiger oder Rechtsnachfolger können weder die vorzeitige Auflösung noch die
Teilung des Fonds beantragen.
5. Die Auflösung des Fonds gemäß dieses Artikels wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen von der Ver-
waltungsgesellschaft im Mémorial und in mindestens zwei überregionalen Tageszeitungen, darunter das «Tageblatt», ver-
öffentlicht.
Die Auflösung des Fonds wird in der im Verkaufsprospekt für «Mitteilungen an die Anteilinhaber» vorgesehenen Wei-
se veröffentlicht.
Art. 17. Verjährung und Vorlegungsfrist
Forderungen der Anteilinhaber gegen die Verwaltungsgesellschaft oder die Depotbank können nach Ablauf von 5 Jah-
ren nach Entstehung des Anspruchs nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden; davon unberührt bleibt die in Ar-
tikel 16 Nr. 3 dieses Verwaltungsreglements enthaltene Regelung.
Die Vorlegungsfrist für Ertragsscheine beträgt 5 Jahre ab Veröffentlichung der Ausschüttungserklärung. Ausschüt-
tungsbeträge, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht wurden, verfallen zugunsten des Fonds.
Art. 18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Vertragssprache
1. Das Verwaltungsreglement des Fonds unterliegt dem Recht des Großherzogtums Luxemburg. Gleiches gilt für die
Rechtsbeziehungen zwischen den Anteilinhabern, der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank. Insbesondere gelten
in Ergänzung zu den Regelungen dieses Verwaltungsreglements die Vorschriften des Gesetzes vom 20. Dezember 2002.
41561
Das Verwaltungsreglement ist bei dem Bezirksgericht in Luxemburg hinterlegt. Jeder Rechtsstreit zwischen Anteilinha-
bern, der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank unterliegt der Gerichtsbarkeit des zuständigen Gerichts im Ge-
richtsbezirk Luxemburg im Großherzogtum Luxemburg. Die Verwaltungsgesellschaft und die Depotbank sind
berechtigt, sich selbst und den Fonds der Gerichtsbarkeit und dem Recht eines jeden Vertriebslandes zu unterwerfen,
soweit es sich um Ansprüche der Anleger handelt, die in dem betreffenden Land ansässig sind und im Hinblick auf An-
gelegenheiten, die sich auf den Fonds beziehen.
2. Der deutsche Wortlaut dieses Verwaltungsreglements ist maßgeblich. Die Verwaltungsgesellschaft und die Depot-
bank können im Hinblick auf Anteile des Fonds, die an Anleger in einem nicht deutschsprachigen Land verkauft werden,
für sich selbst und den Fonds Übersetzungen in den entsprechenden Sprachen solcher Länder als verbindlich erklären,
in welchen solche Anteile zum öffentlichen Vertrieb berechtigt sind.
Art. 19. Änderungen des Verwaltungsreglements
1. Die Verwaltungsgesellschaft kann mit Zustimmung der Depotbank dieses Verwaltungsreglements jederzeit voll-
ständig oder teilweise ändern.
2. Änderungen dieses Verwaltungsreglements werden beim Handelsregister des Bezirksgerichtes Luxemburg hinter-
legt. Diese Hinterlegung wird im Mémorial veröffentlicht und tritt, sofern nichts anderes bestimmt ist, am Tag der Un-
terzeichnung in Kraft.
Art. 20. Inkrafttreten
Dieses Verwaltungsreglement tritt, sofern nichts anderes bestimmt ist, am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.
Luxemburg, den 1. August 2004
Enregistré à Luxembourg, le 13 août 2004, réf. LSO-AT03232. – Reçu 68 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(067486.2//747) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 16 août 2004.
HYDROSOL S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-1118 Luxembourg, 14, rue Aldringen.
R. C. Luxembourg B 31.400.
—
Le bilan et le compte de profits et pertes au 31 décembre 2002, enregistrés à Luxembourg, le 28 juin 2004, réf. LSO-
AR06955, ont été déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 2 juillet 2004.
(052639.3/029/15) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
HYDROSOL S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-1118 Luxembourg, 14, rue Aldringen.
R. C. Luxembourg B 31.400.
—
Le bilan et le compte de profits et pertes au 31 décembre 2003, enregistrés à Luxembourg, le 28 juin 2004, réf. LSO-
AR06957, ont été déposés au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
Pour mention aux fins de la publication au Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations.
Luxembourg, le 2 juillet 2004.
(052645.3/029/15) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
<i>Für die Verwaltungsgesellschaft
i>T. Zuschlag / A. Gassner
<i>Geschäftsführer / Mandataire Commercial
Für die Depotbank
i>J. Zimmer / F. Diderrich
<i>Directeur / Mandataire Commerciali>
<i>Pour HYDROSOL S.A.
Société Anonyme Holding
i>MONTEREY SERVICES S.A.
<i>Administrateur
i>Signatures
<i>Pour HYDROSOL S.A.
Société Anonyme Holding
i>MONTEREY SERVICES S.A.
<i>Administrateur
i>Signatures
41562
SILO PLUS S.A., Aktiengesellschaft.
Gesellschaftssitz: L-4562 Differdange, Zone Industrielle Haneboesch.
H. R. Luxemburg B 35.140.
—
AUSZUG
Es geht aus dem Protokoll der außerordentlichen Generalversammlung der Gesellschafter der SILO PLUS S.A. vom
16. Juni 2004 hervor, dass:
1. die aktuell im Handelsregister eingetragenen Verwaltungsratsmitglieder mit sofortiger Wirkung als Verwaltungs-
ratsmitglieder und geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder abberufen wurden.
2. Frau Rina Breininger, geschäftsansässig in Grevenmacher, 5, an de Längten, Frau Stefanie Britz, geschäftsansässig in
Grevenmacher, 5, an de Längten, und Herrn Patrick Chantrain, geschäftsansässig in Grevenmacher, 5, an de Längten,
mit sofortiger Wirkung zu neuen Verwaltungsratsmitgliedern der Gesellschaft bis zur ordentlichen Hauptversammlung
in 2004 bestellt wurden.
Es geht aus dem nachgehenden Protokoll des Verwaltungsrats der SILO PLUS S.A. vom 16. Juni 2004 hervor, dass
Frau Rina Breininger und Herrn Patrick Chantrain, vorbenannt, mit sofortiger Wirkung zu geschäftsführenden Verwal-
tungsratsmitgliedern («administrateurs-délégués») der Gesellschaft ernannt wurden.
Zwecks Veröffentlichung im Amtsblatt und im Handelsregister.
Enregistré à Luxembourg, le 2 juillet 2004, réf. LSO-AS00653. – Reçu 14 euros.
<i>Le Receveuri> (signé): D. Hartmann.
(052761.3/000/22) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 5 juillet 2004.
FORTUNA SELECT FUND, Société d’Investissement à Capital Variable.
Siège social: L-1470 Luxembourg, 69, route d’Esch.
R. C. Luxembourg B 88.201.
—
Les actionnaires sont invités à assister à
l’ASSEMBLEE GENERALE ORDINAIRE
qui se tiendra le <i>10 septembre 2004i> à 14.30 heures, au siège social de la société, 69, route d’Esch, Luxembourg, pour
délibérer sur l’ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Rapports du Conseil d’Administration et du Réviseur d’entreprises
2. Approbation de l’état des actifs nets et de l’état des variations des actifs nets pour l’exercice clôturé au 30 avril
2004
3. Affectation des résultats
4. Décharge aux Administrateurs pour l’exercice clôturé au 30 avril 2004
5. Nominations statutaires
6. Divers
Aucun quorum n’est requis pour les points à l’ordre du jour de l’Assemblée Générale Ordinaire et les décisions se-
ront adoptées, si elles sont approuvées par la majorité des actionnaires présents ou représentés à l’Assemblée.
I (03751/755/20)
<i>Le Conseil d’Administration.i>
AXOR HOLDING, Société Anonyme.
Siège social: L-2546 Luxembourg, 5, rue C.M. Spoo.
R. C. Luxembourg B 71.506.
—
Messieurs les Actionnaires sont priés d’assister à
l’ASSEMBLEE GENERALE ORDINAIRE ANNUELLE
qui se tiendra au siège social de la société à Luxembourg, 5, rue C.M. Spoo, le vendredi <i>10 septembre 2004i> à 10.00 heu-
res, pour délibérer sur l’ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Rapports du Conseil d’administration et du Commissaire aux Comptes sur l’exercice clôturé au 31 décembre
2003;
2. Examen et approbation des comptes annuels au 31 décembre 2003.;
3. Décharge à donner aux administrateurs et au Commissaire aux Comptes;
4. Affectation des résultats;
5. Nominations statutaires;
6. Décisions à prendre en application de l’article 100 de la loi sur les sociétés commerciales;
7. Divers
I (03764/546/19)
<i>Le Conseil d’Administrationi>.
Differdange, den 17. Juni 2004.
Unterschrift.
41563
OGOUE HOLDING, Société Anonyme.
Siège social: L-1637 Luxembourg, 24-28, rue Goethe.
R. C. Luxembourg B 74.937.
—
Messieurs les Actionnaires sont priés d’assister à
l’ASSEMBLEE GENERALE ANNUELLE
qui se tiendra au siège social de la société à Luxembourg, 24-28, rue Goethe, le vendredi <i>10 septembre 2004i> à 11.00
heures, pour délibérer sur l’ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Rapports du Conseil d’administration et du Commissaire aux Comptes sur l’exercice clôturé au 31 décembre
2003;
2. Examen et approbation des comptes annuels au 31 décembre 2003;
3. Décharge à donner aux Administrateurs et au Commissaire aux Comptes;
4. Affectation des résultats;
5. Nominations statutaires;
6. Décisions à prendre en application de l’article 100 de la loi sur les sociétés commerciales;
7. Divers.
I (03765/546/19)
<i>Le Conseil d’Administrationi>.
ARTMARKT HOLDING S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-1413 Luxembourg, 3, Place Dargent.
R. C. Luxembourg B 69.026.
—
Les Actionnaires sont convoqués par le présent avis à
l’ASSEMBLEE GENERALE STATUTAIRE
qui aura lieu le <i>10 septembre 2004i> à 15.00 heures au siège social à Luxembourg, avec l’ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Rapport de gestion du Conseil d’Administration et rapport du Commissaire
2. Approbation des comptes annuels et affectation des résultats aux 31 décembre 2001, 2002 et 2003
3. Ratification de la cooptation d’un Administrateur
4. Décharge aux Administrateurs et au Commissaire
5. Nominations statutaires
6. Délibération et décision sur la dissolution éventuelle de la société conformément à l’article 100 de la loi du 10 août
1915 sur les sociétés commerciales
7. Divers
I (03839/696/18)
<i>Le Conseil d’Administrationi>.
POPSO (SUISSE) INVESTMENT FUND SICAV, Société d’Investissement à Capital Variable.
Siège social: L-1470 Luxembourg, 69, route d’Esch.
R. C. Luxembourg B 68.857.
—
Les actionnaires sont invités à assister à
l’ASSEMBLEE GENERALE ORDINAIRE
qui se tiendra le <i>13 septembre 2004i> à 11.30 heures au siège social de la SICAV, 69, route d’Esch, L-1470 Luxembourg,
pour délibérer sur l’ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Rapports du Conseil d’Administration et du Réviseur d’Entreprises pour l’exercice cloturé au 31 mars 2004
2. Approbation de l’état des actifs nets et de l’état des changements des actifs nets pour l’exercice clôturé au 31 mars
2004; affectation des résultats
3. Décharge à donner au Conseil d’Administration
4. Nominations statutaires
5. Divers
Pour pouvoir assister à l’Assemblée Générale Ordinaire, les propriétaires d’actions nominatives doivent être inscrits
dans le registre des actionnaires de la SICAV cinq jours ouvrables avant l’Assemblée et les propriétaires d’actions au
porteur doivent avoir déposé leurs actions cinq jours ouvrables au moins avant l’Assemblée aux guichets de la DEXIA
BANQUE INTERNATIONALE A LUXEMBOURG, 69, route d’Esch, L-1470 Luxembourg..
Les résolutions à l’ordre du jour de l’Assemblée Générale Ordinaire ne requièrent pas le quorum spécial et seront
adoptées, si elles sont votées par la majorité des actionnaires présents ou représentés.
I (03882/584/23)
<i>Le Conseil d’Administrationi>.
41564
FUTURA INVESTMENT S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-8009 Strassen, 117, route d’Arlon.
R. C. Luxembourg B 86.985.
—
Messieurs les actionnaires sont convoqués par le présent avis à
l’ASSEMBLEE GENERALE STATUTAIRE
qui aura lieu le lundi <i>13 septembre 2004i> à 14.00 heures au siège social de la société, avec l’ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Approbation des comptes annuels et affectation des résultats au 31 décembre 2003.
2. Approbation du rapport de gestion et du rapport du commissaire aux comptes.
3. Décharge à donner aux administrateurs et au commissaire aux comptes.
4. Divers.
I (03855/1267/14)
<i>Le Conseil d’Administrationi>.
FINANCERIUM S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-2311 Luxembourg, 3, avenue Pasteur.
R. C. Luxembourg B 24.742.
—
Le Conseil d’Administration a l’honneur de convoquer Messieurs les actionnaires par le présent avis, à
l’ASSEMBLEE GENERALE ORDINAIRE
qui aura lieu le <i>13 septembre 2004i> à 11.00 heures au siège social, avec l’ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Approbation des rapports du Conseil d’Administration et du Commissaire aux Comptes.
2. Approbation du bilan et du compte de pertes et profits au 31 décembre 2003, et affectation du résultat.
3. Décharge à donner aux Administrateurs et au Commissaire aux Comptes pour l’exercice de leur mandat au 31
décembre 2003.
4. Nominations statutaires.
5. Divers.
I (03873/1023/16)
<i>Le Conseil d’Administrationi>.
ERNEE GESTION S.A., Société Anonyme.
Siège social: L-2420 Luxembourg, 11, avenue Emile Reuter.
R. C. Luxembourg B 88.463.
—
Messieurs les Actionnaires sont convoqués par le présent avis à
l’ASSEMBLEE GENERALE ORDINAIRE
qui se tiendra le <i>14 septembre 2004i> à 14.00 heures au siège social de la société, avec l’ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
a. rapport du Conseil d’Administration sur l’exercice arrêté au 30 juin 2004;
b. rapport du commissaire de Surveillance;
c. lecture et approbation du Bilan et du Compte de Profits et Pertes arrêtés au 30 juin 2004;
d. affectation du résultat;
e. décharge à donner aux Administrateurs et au Commissaire;
f. démission d’un administrateur et nomination de son remplaçant;
g. divers.
I (03881/045/17)
<i>Le Conseil d’Administration.i>
SIRIUS FUND, SICAV, Société d’Investissement à Capital Variable.
Siège social: L-1118 Luxembourg, 11, rue Aldringen.
R. C. Luxembourg B 51.451.
—
Mesdames et Messieurs les Actionnaires sont convoqués par le présent avis à
l’ASSEMBLEE GENERALE STATUTAIRE
de notre Société, qui aura lieu le <i>13 septembre 2004i> à 11.00 heures au siège social avec l’ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Approbation du rapport de gestion du Conseil d’Administration et du rapport du Réviseur d’Entreprises.
2. Approbation des comptes annuels au 30 avril 2004 et de l’affectation des résultats.
3. Décharge à donner aux Administrateurs et au Réviseur d’Entreprises Agréé pour l’exercice clôturé au 30 avril
2004.
41565
4. Nominations Statutaires.
5. Divers.
Les décisions concernant tous les points de l’ordre du jour ne requièrent aucun quorum. Elles seront prises à la simple
majorité des actions présentes ou représentées à l’Assemblée. Chaque action donne droit à un vote. Tout actionnaire
peut se faire représenter à l’Assemblée.
Afin de participer à l’Assemblée, les actionnaires sont priés de déposer leurs actions au porteur pour le 8 septembre
2004 au plus tard au siège de KREDIETBANK S.A. LUXEMBOURGEOISE, 43, boulevard Royal, L-2955 Luxembourg.
Des procurations sont disponibles au siège social de la Sicav.
I (03885/755/22)
<i>Le Conseil d’Administration.i>
MAITAGARIA, Société Anonyme Holding.
Siège social: L-1840 Luxembourg, 30, boulevard Joseph II.
R. C. Luxembourg B 55.002.
—
Les actionnaires sont priés d’assister à
l’ASSEMBLEE GENERALE ORDINAIRE
qui se tiendra au siège social 30, boulevard Joseph II, L-1840 Luxembourg le <i>13 septembre 2004i> à 11.00 heures, pour
délibérer sur l’ordre du jour conçu comme suit:
<i>Ordre du jour:i>
1. Présentation des comptes annuels, du rapport du conseil d’administration et du rapport du commissaire aux comp-
tes pour l’exercice clos au 31 décembre 2003,
2. Approbation des comptes annuels au 31 décembre 2003 et affectation du résultat,
3. Décharge à donner aux administrateurs et au commissaire aux comptes,
4. Nominations statutaires,
5. Transfert de siège,
6. Divers
I (03886/833/18)
<i>Le Conseil d’Administrationi>.
LION FORTUNE, Société d’Investissement à Capital Variable.
Siège social: L-2520 Luxembourg, 39, allée Scheffer.
R. C. Luxembourg B 33.925.
—
Comme les rapports annuels n’étaient pas disponibles avant l’Assemblée Générale Ordinaire du 26 juillet 2004, il a
été décidé de reporter l’Assemblée à une date ultérieure fixée à quinze jours après la mise à disposition des rapports
aux actionnaires.
Les rapports annuels au 31 mars 2004 étant désormais disponibles, le Conseil d’Administration a l’honneur de vous
convoquer à
l’ASSEMBLEE GENERALE ORDINAIRE
qui aura lieu le <i>17 septembre 2004i> à 14.00 heures, au siège social de la société, avec l’ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Nomination du Président de l’Assemblée.
2. Présentation des rapports du Conseil d’Administration et du Réviseur d’Entreprises.
3. Approbation des Bilan et Comptes de Pertes et Profits au 31 mars 2004.
4. Affectation des résultats.
5. Décharge des Administrateurs pour l’exercice de leur mandat durant l’année financière se terminant au 31 mars
2004.
6. Elections statutaires.
7. Divers.
Les actionnaires sont informés que l’Assemblée n’a pas besoin de quorum pour délibérer valablement.
Les résolutions, pour être valables, doivent réunir la majorité des voix des actionnaires présents ou représentés.
Les actionnaires détenteurs d’actions au porteur qui désirent participer à l’Assemblée Générale Ordinaire, sont priés
d’effectuer le dépôt de leurs titres deux jours francs au moins avant la date de l’Assemblée, au siège social de la Société.
Les actionnaires nominatifs qui désirent prendre part à l’Assemblée Générale Ordinaire, sont priés de faire connaître
à la société, deux jours francs au moins avant l’Assemblée, leur intention d’y participer. Ils y seront admis sur justification
de leur identité.
Tout actionnaire a par ailleurs la possibilité de voter par procuration. A cet effet, des formulaires de procurations
sont disponibles sur simple demande au siège social de la Société.
Le rapport annuel au 31 mars 2004 est à disposition des actionnaires au siège social de la Société.
I (03958/755/32)
<i>Le Conseil d’Administrationi>.
41566
BOLUX, Société d’Investissement à Capital Variable.
Siège social: L-2449 Luxembourg, 14, boulevard Royal.
R. C. Luxembourg B 33.507.
—
Le Conseil d’Administration a l’honneur de convoquer les Actionnaires de la Sicav BOLUX à
l’ASSEMBLEE GENERALE ORDINAIRE
qui se tiendra le mercredi <i>15 septembre 2004i> à 15.00 heures au siège social, afin de délibérer sur l’ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Rapport du Conseil d’Administration et du Réviseur d’Entreprises
2. Approbation des comptes annuels arrêtés au 30 juin 2004
3. Affectation des résultats
4. Quitus aux Administrateurs
5. Renouvellement du mandat du Réviseur d’Entreprises
6. Nominations statutaires.
Pour pouvoir assister à la présente Assemblée, les détenteurs d’actions au porteur doivent déposer leurs actions, au
moins cinq jours francs avant l’Assemblée, auprès du siège ou d’une agence de la BANQUE DE LUXEMBOURG, Société
Anonyme à Luxembourg.
Les Actionnaires sont informés que l’Assemblée n’a pas besoin de quorum pour délibérer valablement. Les résolu-
tions, pour être valables, doivent réunir la majorité des voix des Actionnaires présents ou représentés.
I (03916/755/21)
<i>Le Conseil d’Administrationi>.
AMITY INTERNATIONALE S.A., Société Anonyme Holding.
Registered office: L-1145 Luxembourg, 180, rue des Aubépines.
R. C. Luxembourg B 37.824.
—
All shareholders are hereby convened to attend the
ORDINARY GENERAL MEETING
which will be held at the registered office on <i>14 September 2004i> at 2.30 p.m.
<i>Agenda:i>
1. Reports of the Board of Directors and of the Statutory Auditor on the annual balance sheet and profit and loss
account for the year ended 31 March 2004,
2. Presentation and approval of the annual balance sheet and profit and loss account for the year ended 31 March
2004,
3. Decision to be taken with respect to article 100 of the modified law of 10 august 1915 on commercial companies,
4. Discharge to the Directors and the Statutory Auditor,
5. Miscallaneous.
Each shareholder present in person or by proxy is entitled to one vote in respect of each share of which he is the
holder. No quorum is required and the resolutions are taken by a simple majority of votes.
Bearer shareholders wishing to attend the meeting must deposit their shares at a bank and remit a certificate of de-
posit to the registered office of the company at least 48 hours before the meeting.
To attend the meeting by proxy, shareholders must submit forms of proxy, duly completed, so as to be received by
the company at the registered office no later than 48 hours before the time appointed for the meeting.
I (03931/1017/23)
<i>The Board of Directorsi>.
OBRANSSON HOLDING S.A., Société Anonyme.
Siège social: Luxembourg, 23, avenue Monterey.
R. C. Luxembourg B 22.723.
—
Messrs. Shareholders are hereby convened to attend the
ANNUAL GENERAL MEETING
which will be held on <i>September 3, 2004i> at 2.00 p.m. at the registered office, with the following agenda:
<i>Agenda:i>
1. Submission of the management report of the Board of Directors and the report of the Statutory Auditor
2. Approval of the annual accounts and allocation of the results as at March 31, 2004
3. Discharge of the Directors and Statutory Auditor
4. Miscellaneous.
II (03613/795/14)
<i>The Board of Directors.i>
41567
SOPERDIS, SOCIETE DE PERFORMANCE ET DISTRIBUTION S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: Luxembourg, 23, avenue de la Porte-Neuve.
R. C. Luxembourg B 25.542.
—
Mesdames et Messieurs les actionnaires sont priés d’assister à
l’ASSEMBLEE GENERALE STATUTAIRE
qui se tiendra le mardi <i>14 septembre 2004i> à 11.00 heures au 23, Avenue de la Porte-Neuve à Luxembourg, avec pour
<i>Ordre du jour:i>
– Rapport de gestion du Conseil d’Administration,
– Rapport du Commissaire aux Comptes,
– Approbation des comptes annuels au 31 mars 2004 et affectation des résultats,
– Quitus à donner aux Administrateurs et au Commissaire aux Comptes,
– Nominations statutaires,
– Fixation des émoluments du Commissaire aux Comptes.
Pour assister ou être représentés à cette Assemblée, Mesdames et Messieurs les actionnaires sont priés de déposer
leurs titres cinq jours francs avant l’Assemblée au siège social.
I (03968/755/18)
<i>Le Conseil d’Administrationi>.
AMBER S.A., Société Anonyme Holding.
Siège social: L-2086 Luxembourg, 23, avenue Monterey.
R. C. Luxembourg B 13.464.
—
Les Actionnaires sont priés de bien vouloir assister à
l’ASSEMBLEE GENERALE
des Actionnaires qui se tiendra au siège social de la société le <i>2 septembre 2004i> à 11.00 heures avec l’ordre du jour
suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Présentation et approbation des résolutions prises lors de la réunion du Conseil d’Administration.
2. Présentation et approbation du rapport du Commissaire aux Comptes.
3. Présentation et approbation des comptes annuels aux 31 décembre 1997, 1998, 1999, 2000 et 2001.
4. Affectation du résultat.
5. Décision conformément à l’article 100 de la loi sur les sociétés commerciales du 10 août 1915 sur la dissolution
éventuelle de la société.
6. Ratification de la cooptation de Monsieur Giuseppe Raggi, et décharge à donner à l’Administrateur démissionnai-
re.
7. Décharge à donner aux Administrateurs et au Commissaire aux Comptes.
8. Elections statutaires.
9. Transfert de l’adresse du siège social au 25, avenue de la Liberté, L-1931 Luxembourg.
10. Divers.
Les actionnaires ou leur(s) représentant(s) sont priés de bien vouloir se présenter munis des titres au porteur de la
société ou d’un certificat de blocage émanant d’une banque, et relatif au dépôt desdits titres.
II (03892/000/25)
<i>Le Conseil d’Administration.i>
PRIME INVEST I, Société Anonyme Holding.
Siège social: Luxembourg, 5, boulevard de la Foire.
R. C. Luxembourg B 53.202.
—
Messrs shareholders are hereby convened to attend the
STATUTORY GENERAL MEETING
which is going to be held at the address of the registered office, on <i>September 3, 2004i> at 10.00 a.m. with the following
agenda:
<i>Agenda:i>
1. Submission of the annual accounts and of the reports of the board of directors and of the statutory auditor.
2. Approval of the annual accounts and allocation of the results as at December 31, 2003.
3. Resolution to be taken according to article 100 of the law of August 10, 1915.
4. Discharge to the directors and to the statutory auditor.
5. Elections.
6. Miscellaneous.
II (03796/534/17)
<i>The board of directors.i>
41568
EUROFEDERAL SICAV, Société d’Investissement à Capital Variable.
Siège social: L-1930 Luxembourg, 2, place de Metz.
R. C. Luxembourg B 27.019.
—
Mesdames, Messieurs les actionnaires sont invités à assister à
l’ASSEMBLEE GENERALE ORDINAIRE
qui se tiendra le <i>2 septembre 2004i> à 10.00 heures au siège social pour délibérer sur l’ordre du jour suivant:
<i>Ordre du jour:i>
1. Recevoir le rapport du Conseil d’Administration et le rapport du Réviseur d’Entreprises pour l’exercice clos au 31
mars 2004.
2. Recevoir et adopter les comptes annuels arrêtés au 31 mars 2004; affectation des résultats.
3. Donner quitus aux Administrateurs.
4. Nominations statutaires.
5. Nomination du Réviseur d’Entreprises.
6. Divers.
Les propriétaires d’actions au porteur désirant être présents ou représentés à l’Assemblée Générale devront en avi-
ser la société et déposer leurs actions au moins cinq jours francs avant l’Assemblée aux guichets d’un des établissements
ci-après:
- BANQUE ET CAISSE D’EPARGNE DE L’ETAT, LUXEMBOURG
- CAISSE INTERFEDERALE DE CREDIT MUTUEL DE BREST
Les propriétaires d’actions nominatives inscrits au Registre des actionnaires en nom à la date de l’Assemblée sont
autorisés à voter ou à donner procuration en vue du vote. S’ils désirent être présents à l’Assemblée Générale ils doivent
en informer la Société au moins cinq jours francs avant.
Des formules de procuration sont disponibles au siège social de la société.
Les résolutions à l’ordre du jour de l’Assemblée Générale Ordinaire ne requièrent aucun quorum spécial et seront
adoptées si elles sont votées à la majorité des voix des actionnaires présents ou représentés.
II (03883/755/28)
<i>Le Conseil d’Administration.i>
DONECK EUROFLEX S.A., Aktiengesellschaft.
Gesellschaftssitz: L-6776 Grevenmacher, 4, An de Längten.
H. R. Luxemburg B 61.803.
—
Die Aktionäre der Gesellschaft sind eingeladen, an der
ORDENTLICHEN JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG
teilzunehmen, die am <i>3. September 2004i> um 10.00 Uhr am Sitz der Gesellschaft stattfindet.
<i>Tagesordnung:i>
1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr endend zum 31. Dezember 2003.
2. Vorlage des Berichtes des Abschlussprüfers.
3. Verabschiedung der Bilanz und der Ergebnisrechnung des Geschäftsjahres endend zum 31. Dezember 2003 sowie
Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses.
4. Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder und des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr endend zum 31. Dezem-
ber 2003.
5. Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder.
6. Bestellung des Abschlussprüfers.
7. Sonstiges.
II (03912/000/19)
<i>Der Verwaltungsrati>.
Editeur:
Service Central de Législation, 43, boulevard F.-D. Roosevelt, L-2450 Luxembourg
Imprimeur: Imprimerie de la Cour Victor Buck, société à responsabilité limitée, Zone Industrielle Am Bann, L-3372 Leudelange
Sommaire
Fondation Wäisse Rank
Georgia-Pacific Finance, S.à r.l.
Georgia-Pacific Finance, S.à r.l.
ABN AMRO Profil Funds Management S.A.
ABN AMRO Profil Funds Management S.A.
Integral Multi Fund
Life One
Europäische Möbelunion
Europäische Möbelunion
Georgia-Pacific Investments, S.à r.l.
Georgia-Pacific Investments, S.à r.l.
Georgia-Pacific Investments, S.à r.l.
Sioux Holding S.A.
Georgia-Pacific, S.à r.l.
Georgia-Pacific, S.à r.l.
Georgia-Pacific, S.à r.l.
Europäische Möbelunion, GmbH
Techcap Vent, S.à r.l.
Tres S.A.
Tres S.A.
Euroheat Holding S.A.
Finparia S.A.
Pegasus Finance S.A.
Pegasus Finance S.A.
T.M. Fin S.A.
Globalinvest Business S.A.
F.R. Sunrise Holding S.A.
F.R. Sunrise Holding S.A.
F.R. Sunrise Holding S.A.
Theis Luxembourg, S.à r.l.
Theis Luxembourg, S.à r.l.
Arkos International S.A.
Gekko Invest Holding S.A.
Metro International S.A.
Metro International S.A.
Comptabilité, Gestion et Transactions Immobilières C.G.T.I. S.A.
Comptabilité, Gestion et Transactions Immobilières C.G.T.I. S.A.
Tora Investments S.A.
Hellaby S.A.
Thiel Air Sea Logistics, S.à r.l.
Thiel Air Sea Logistics, S.à r.l.
Angloinvest S.A.
Solusa, S.à r.l.
Fruit Freeze Invest S.A.
Caisse Raiffeisen Wiltz
Electro Concept S.A.
Anglemont S.A.
Anglotel Holdings
Thiel Eurologistics Services, S.à r.l.
Thiel Eurologistics Services, S.à r.l.
Nancia Com S.A.
FTE Holding S.A.
Öko-Aktienfonds
Hydrosol S.A.
Hydrosol S.A.
Silo Plus S.A.
Fortuna Select Fund
Axor Holding
Ogoue Holding
Artmarkt Holding S.A.
Popso (Suisse) Investment Fund Sicav
Futura Investment S.A.
Financerium S.A.
Ernee Gestion S.A.
Sirius Fund, Sicav
Maitagaria
Lion Fortune
Bolux
Amity Internationale S.A.
Obransson Holding S.A.
SOPERDIS, Société de Performance et Distribution S.A.
Amber S.A.
Prime Invest I
Eurofederal Sicav
Doneck Euroflex S.A.